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0866/2020

Übertragung der Federführung für die Stadtbahnanbindung von Mülheim über Stammheim bis Flittard an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 05.05.2020

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Karte Roadmap

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Beschlussvorlage Rat

9096 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/69/690/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0866/2020 
Freigabedatum 
20.04.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Übertragung der Federführung für die Stadtbahnanbindung von Mülheim über Stammheim bis 
Flittard an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Hinweis: 
Kann die Beschlussvorlage am 14. Mai 2020 nicht im Rat behandelt werden, wird der Beratungsgang 
entsprechend angepasst. 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, den Stadtbahnvertrag vom 03.09./09.09.1991 dahingehend zu 
ergänzen, dass die Federführung für die Planung der Stadtbahnanbindung von Mülheim bis 
Stammheim / Flittard an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) übertragen wird.  
 
2. Der Rat der Stadt Köln ermächtigt die Verwaltung, einen entsprechenden Ergänzungsvertrag zum 
Stadtbahnvertrag mit der KVB abzuschließen.  
 
3. Der Beschluss umfasst zunächst, dass die KVB für die Stadtbahnanbindung Stammheim / Flittard 
eine Machbarkeitsstudie einschließlich einer Nutzen-Kosten-Abschätzung als Planungsvorberei-
tung erarbeitet und eine erste Öffentlichkeitsbeteiligung durchführt.  
Über das weitere Vorgehen entscheidet der Rat nach Vorlage der Ergebnisse in einem weiteren 
Beschluss. 
 
 
Alternative: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Verwaltung mit der Planung der Stadtbahnanbindung 
Stammheim / Flittard zu beauftragen, mit der Folge, dass die Maßnahme entsprechend zu einem 
späteren Zeitpunkt durchgeführt werden kann. 
 
 
Verkehrsausschuss 28.04.2020 
Finanzausschuss 11.05.2020 
Rat 14.05.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen     € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  130.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Anlass  
 
Köln ist eine wachsende Stadt, deren Bevölkerung bis 2025 auf bis zu 1,15 Millionen Einwohner stei-
gen soll. Dies stellt die Stadt auch im Mobilitätssektor vor besondere Herausforderungen.  
 
Mit dem Projekt „Mülheimer-Süden“ wird in den nächsten Jahren eines der wichtigsten Stadtentwick-
lungsprojekte vorangebracht. Das rund um den Mülheimer Hafen zum Großteil verwaiste Gewerbe-
areal soll zu einem gemischten, urbanen Viertel umgewandelt werden. Dort entsteht ein neuer leben-
diger Stadtteil mit Wohneinheiten sowie Flächen für Gewerbe, Büro, Dienstleistung, Handel, Kultur 
und Soziales. Durch die bauliche Entwicklung wird eine Verkehrszunahme erwartet, die im vorhande-
nen Straßennetz nicht aufgefangen werden kann. 
 
Die Stadtteile Mülheim Süd, Stammheim und Flittard sollen daher über eine neue Stadtbahnstrecke 
erschlossen werden. Die Schaffung dieser neuen Stadtbahnverbindung wird zur Entlastung der stark 
frequentierten Stadtbahnlinie 4 dringend benötigt. Mit Beschluss vom 18.12.2018 (Vorlagen-Nr. 
2723/2018) wurde die Verlängerung von Bahnsteigen auf dem Linienweg beschlossen, um dort eine 
benötigte Kapazitätserweiterung zu realisieren.

3 
Der Grundsatzbeschluss für den Stadtbahnausbau Mülheim-Süd (Deutz-Mülheimer Straße zwischen 
Messekreisel und Bergischem Ring) ist am 11.12.2018 (Vorlagen-Nr. 3245/2018) vom Verkehrsaus-
schuss gefasst worden.  
 
Die Schaffung der neuen Stadtbahnanbindung wurde bereits zum ÖPNV-Bedarfsplan 2017 (Vorla-
gen-Nr. 3252/2015) angemeldet und im Rahmen der ÖPNV-Roadmap (Vorlagen-Nr. 0606/2018) prio-
risiert. Eine Übersicht über die ÖPNV-Roadmap-Maßnahmen findet sich in Anlage 1. 
 
 
Umsetzungsplanung 
 
Die Stadtbahnanbindung soll in zwei Bauabschnitten realisiert werden:  
 
1. Bauabschnitt:  Mülheim-Süd 
2. Bauabschnitt:  Stammheim / Flittard 
 
Der gesamte Streckenverlauf ist wie folgt vorgesehen: Vom Messekreisel führt die Trasse über die 
Deutz-Mülheimer Straße und die Danzierstraße zum Wiener Platz (1. Bauabschnitt Mülheim-Süd).  
In Mülheim soll nördlich der Stadtbahnhaltestelle Keupstraße der 2. Bauabschnitt nach Stammheim 
und Flittard mit einer Anbindung an die vorhandene Trasse der Stadtbahnlinie 4 entstehen. 
 
Während die Federführung für den 1. Bauabschnitt Mülheim-Süd bei der Stadt Köln liegt und auch 
dort verbleiben soll, ist vorgesehen, die Federführung für die Planung des 2. Bauabschnitts an die 
KVB zu übertragen. 
 
Bevor mit einer Planung für den 2. Bauabschnitt begonnen werden kann, ist als vorbereitende Pla-
nungsleistung eine Grundlagenermittlung mittels einer Machbarkeitsstudie erforderlich. Straßenplane-
rische und verkehrstechnische Aspekte sind in diese Betrachtung einzubeziehen. Die Machbarkeits-
studie soll eine grundsätzliche Prüfung verschiedener Trassenvarianten auf deren Umsetzbarkeit um-
fassen und sieht eine darauf aufbauende grobe Nutzen-Kosten-Abschätzung vor.  
 
Die KVB AG stellt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie der Verwaltung zur Verfügung. Die Ergeb-
nisse werden dem Rat der Stadt Köln für weitere Beschlussfassungen zur Fortführung der Planungen 
sowie zur Durchführung der Maßnahme vorgelegt. 
 
 
Termine 
 
Nach erfolgtem Beschluss beginnt das Vergabeverfahren für die Planungsleistungen. Die Fertigstel-
lung der Untersuchung bzw. der Machbarkeitsstudie dauert ca. 1 Jahr. 
 
 
Kosten, Förderung und Finanzierung 
 
Die Kosten der Machbarkeitsstudie werden mit etwa 130.000 € brutto beziffert. Entsprechende Mittel 
stehen im Haushaltsplan 2020/2021 im Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tun-
nel, Stadtbahn, ÖPNV – in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – zur 
Verfügung. Kosten für Planungsleistungen werden im Rahmen einer späteren Förderung anteilig be-
rücksichtigt.  
 
Die Mehrwertsteuer wird beim Betrieb gewerblicher Art des Stadtbahnbaus der Stadt Köln im Rah-
men der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet. 
 
Die Investitionskosten für den 2. Bauabschnitt wurden bei der Anmeldung zum ÖPNV-Bedarfsplan 
2017 mit 70,5 Mio. € netto grob geschätzt. Belastbare Werte liegen erst nach Abschluss der Entwurf-
splanung bzw. einer damit verbundenen Kostenberechnung vor. Über die Umsetzung der Maßnahme 
wird dem Rat der Stadt Köln eine Entscheidungsvorlage vorgelegt.

4 
 
Die im ursprünglichen Stadtbahnvertrag geregelte Kostenteilung bleibt auch mit der aktuellen Ergän-
zung des Vertrages und der damit vorgesehenen Übertragung der Federführung an die KVB erhalten. 
Nach diesem Vertragswerk ist die Kostentragung im Wesentlichen wie folgt aufgeteilt: die Kosten für 
die Herstellung der Bauwerke trägt die Stadt, die Kosten für die Betriebstechnik trägt die KVB. Dem-
nach sind die Kosten für die Machbarkeitsstudie als Planungsbestandteil der Stadt zuzurechnen und 
werden daher von der Stadt Köln an die KVB erstattet. Hierfür erhält die KVB auf die Fremdleistungen 
eine 7%ige Pauschale für Planungs-, Bauüberwachungs- und Verwaltungsleistungen. Eine Veran-
schlagung des städtischen Eigenanteils der Planungs- bzw. der Baukosten wird bedarfsgerecht in 
künftigen Haushaltsplänen veranschlagt.  
 
Die Maßnahme wurde zusammen mit dem 1. Bauabschnitt im Sommer 2018 für das Gemeindever-
kehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) des Bundes beim Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) 
angemeldet. Nach dem GVFG ist die Maßnahme in Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Kosten 
grundsätzlich förderfähig. Eine Programmanmeldung zur Aufnahme in das novellierte GVFG-
Bundesprogramm wird forciert. Die Abwicklung der Förderung wird nach Ergänzung des Stadtbahn-
vertrags ebenfalls von der KVB übernommen.  
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz  
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
 
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich öffentlicher Personennahver-
kehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur 
Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt diese zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasaussto-
ßes bei.  
 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den.  
 
 
Begründung für die Dringlichkeit 
 
Die Vorlage konnte für die Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.04.2020 nicht fristgerecht vorge-
legt werden, da sich die verwaltungsinternen Abstimmungen zeitintensiver als angenommen gestaltet 
haben. 
 
Zum Ausbau des ÖPNV und damit zur Stärkung der klimapolitischen Ziele ist der frühzeitige Beginn 
der langwierigen Planungen dringend erforderlich. 
 
 
Anlage 1 Übersichtsplan

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2025

2246 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/690/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0866/2020
Stand: 03.11.2025 
Sachstandsbericht  
Übertragung der Federführung für die Stadtbahnanbindung von Mülheim über 
Stammheim bis Flittard an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
Beschluss: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, den Stadtbahnvertrag vom 03.09./09.09.1991 dahinge-
hend zu ergänzen, dass die Federführung für die Planung der Stadtbahnanbindung von 
Mülheim bis Stammheim / Flittard an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) übertragen 
wird.  
2. Der Rat der Stadt Köln ermächtigt die Verwaltung, einen entsprechenden Ergänzungsver-
trag zum Stadtbahnvertrag mit der KVB abzuschließen.  
3. Der Beschluss umfasst zunächst, dass die KVB für die Stadtbahnanbindung Stammheim / 
Flittard eine Machbarkeitsstudie einschließlich einer Nutzen-Kosten-Abschätzung als Pla-
nungsvorbereitung erarbeitet und eine erste Öffentlichkeitsbeteiligung durchführt.  
Über das weitere Vorgehen entscheidet der Rat nach Vorlage der Ergebnisse in einem 
weiteren Beschluss. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Federführung für die Stadtbahnanbindung von Mülheim über Stammheim nach Flittard 
wurde an die KVB übertragen. Der hierfür erforderliche Ergänzungsvertrag zum Stadtbahnver-
trag wurde im August 2020 abgeschlossen. Die Punkte 1 und 2 sind umgesetzt.  
Die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie einschließlich der Nutzen-Kosten-Abschätzung für die 
Stadtbahnanbindung Stammheim / Flittard befindet sich in der finalen Phase. Es liegen erste 
Ergebnisse vor, die noch nicht aussagekräftig sind, da unter anderem noch eine gemeinsame 
Voruntersuchung zur standardisierten Bewertung mit dem Projekt „Stadtbahnanbindung Mül-
heim-Süd“ durch die KVB beauftragt und abgeschlossen sein muss, um die Förderwürdigkeit 
zu belegen. 
Nächste Schritte:  
Derzeit laufen die Abstimmungen zu dieser Voruntersuchung zwischen den städtischen 
Fachämtern und der KVB. Anschließend wird die KVB diese Voruntersuchung beauftragen

2 
 
Die Ergebnisse werden der Politik und der Öffentlichkeit nach Abschluss der Machbarkeitsstu-
die vorgestellt. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: mit Vorliegen der Ergebnisse zur 
Machbarkeitsstudie.

Anlage 1 Karte Roadmap

8 Zeichen

Anlage 2

Beratungsverlauf (3)

28.04.2020 Verkehrsausschuss
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
11.05.2020 Finanzausschuss
TOP 10.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.05.2020 Rat
TOP 10.23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0866/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
05.05.2020
Erstellt
13.03.2020 09:59