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Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:Verkehrssituation in Köln-Mülheim (Az.: 02-1600-79/18)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3478/2018 vom 26.10.2018

Stand: Am 10.12.2018 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) geändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 3478/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:Verkehrssituation in Köln-Mülheim (Az.: 02-1600-79/18) Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim dankt der Petentin für die Eingabe, lehnt jedoch die Einrichtung einer durchgängigen Einbahnstraße auf der Horststraße ab. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 10.12.2018 2 Begründung: Die Petentin beantragt, die Verwaltung prüfen zu lassen, inwieweit es möglich wäre, die Horststraße durchgängig zu einer Einbahnstraße zu machen (siehe Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Nach Durchsicht und Auswertung der durchgeführten Verkehrserhebung ergibt sich folgende verkehrliche Einschätzung: - die maximale Querschnittsbelastung der Horststraße ist geringer als 70 Pkw je Stunde. - die V85 Geschwindigkeit ist gleich oder geringer 25 km/h (V85 ist ein Richtwert zur Beurteilung des Geschwindigkeitsverhaltens und bedeutet die Geschwindigkeit, die von 85 % der beobachteten Kraftfahrer nicht überschritten wird). - die max. Geschwindigkeit ist gleich oder geringer als 37 km/h. Nach der Verkehrserhebung gibt es keine Anhaltspunkte, die die Einrichtung einer Einbahn- straße auf der Horststraße zwischen Laufenbergstraße und Danzierstraße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erfordern. Im Amt für Schulentwicklung wird zurzeit ein Verfahren zur Einrichtung eines Schüler-/Eltern-Lotsendienstes durchgeführt (Schulen, Bürgervereine, Parteien etc. haben die Möglichkeit beim Amt für Schulentwicklung einen schriftlichen Antrag auf „Einrichtung von Verkehrs- sicherheitsmaßnahmen“ zu stellen). In das Antragsverfahren wird die Polizei Köln und das Amt für Straßen und Verkehrsent-wicklung so- wie die Verkehrswacht involviert. Sobald der Lotsendienst seitens der Schule vorbereitet ist und das Amt für Straßen und Verkehrsent- wicklung den Antrag befürwortet hat, erfolgt die Installation der erforderlichen Verkehrszeichen. Vor dem Einsatz der Lotsen müssen diese durch die Polizei entsprechend eingewiesen und geschult werden. Die benötigte Ausrüstung erhalten die Lotsen über/von die/der Verkehrswacht. Anlage 1. Eingabe
  • Anlage 1 - Eingabe

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    Sehr geehrte Damen und Herren,    nachdem wir uns mit unserem Anliegen an das Straßenverkehrsamt gewendet haben, kam von dort  der Hinweis, uns an Sie zu wenden.    Immer wieder kommt es morgens und am Nachmittag zu schwierigen Verkehrssituationen, bei  denen Kinder in Gefahr kommen, bei uns in der Horststraße. Mehrfach haben  wir die Polizei  informiert. Werden Eltern als Lotsen hinzugebeten, gibt es unschöne Streitigkeiten. Das Lehrpersonal  versucht über einen sporadischen Lotsendienst, die Eltern für ein  verantwortungsvolles Handeln zu  gewinnen. Diese Maßnahmen sind nur zum Teil erfolgreich.     Deshalb möchten wir mit folgendem Anliegen an Sie herantreten:  Wir wünschen uns, dass die Horststraße durchgängig  zu einer Einbahnstraße wird. Dazu wird  lediglich ein Straßenschild benötigt. Über die Schleiermacherstraße kann man problemlos um das  Schulgelände herumfahren. Nur das letzte Stück der Horststraße ist keine Einbahnstraße.  Entgegenkommende Autos können nicht passieren – ein Wagen ist gezwungen, zurückzusetzen.  Dazwischen queren Kinder die Straße.     Gibt es einen Ansprechpartner für uns, dem wir die Problematik detailliert schildern können?  Welche weiteren Schritte sind notwendig, um die Verkehrsführung zu ändern zu lassen. Auch die  Polizei ist bereits informier.      Ich freue mich über eine Rückmeldung und danke Ihnen für Ihre Mühen.  Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf

  1. 10.12.2018

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 2.1, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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