V/0733/2005
Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Festlegung der Prioritäten
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Anlagen 1 und 2 zur Vorlage Nr. 733/2005
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Anlage 1 zur Vorlage 0733/2005 Anlage 2 zur Vorlage 0733/2005
Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehrsplanung Betrifft Förderung von Stadterneuerungsprojekten - Festlegung der Prioritäten Beratungsfolge 14.09.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 21.09.2005 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Aus gesamtstädtisch orientierten, städtebaulichen und stadtstrukturellen Gründen wird zu den der Bezirksregierung Münster gemeldeten Städtebau-Förderungsanträgen für das Programm- jahr 2006 (Anlage 1) folgende Prioritätensetzung festgelegt: 1. Priorität: Gestaltung der öffentlichen Freiflächen am Kreativkai 2. Priorität: Vorbereitung und Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach §§ 136 ff. BauGB für das Gebiet der Siedlung Osthuesheide 3. Priorität: Umgestaltung / Neugestaltung des Stadtteilszentrums Gievenbeck, Ortsmitte St. Michael 4. Priorität: Soziale Stadt NRW, Städtebaulicher Maßnahmenplan / Integriertes Handlungs- konzept für das Gebiet Kinderhaus-Brüningheide 5. Priorität: Umgestaltung / Neugestaltung des Stadteilzentrums Wolbeck-Mitte 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die unter Beschlusspunkt 1. getroffene Festlegung der Prioritä- ten der Bezirksregierung Münster mit der Bitte bekannt zu geben, diese in der von der Bezirks- regierung dem Regionalrat Ende 2005 vorzulegenden Vorschlagsliste für das Städtebau- Förderungsprogramm 2006 zu berücksichtigen. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine weiteren Kosten bzw. Folgekosten entstehen. Finanzierung/Mittelbereitstellung Vorlagen-Nr.: V/0733/2005 Auskunft erteilt: Herr Franke Ruf: 492 61 10 E-Mail: FrankeG@stadt-muenster.de Datum: 06.09.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Nicht erforderlich. Begründung: Mit der Vorlage Nr. 431/2005 hat die Verwaltung dem Hauptausschuss über den Stand der Förde- rung von Stadterneuerungsprojekten für die Stadt Münster berichtet und die von der Stadt für das Programmjahr 2006 neu zu beantragenden Maßnahmen benannt (siehe Anlage 1 der Vorlage Nr. 431/2005). Mit Schreiben vom 30.06.2005 hat die Verwaltung der Bezirksregierung Münster gem. Beschluss des Hauptausschusses vom 29.06.2005 zur Vorl age Nr. 431/2005 die entsprechenden Förderan- träge zur Aufnahme in das Städtebau-Förderungsprogramm 2006 zugeleitet. Nachträglich wurde von der Verwaltung noch mit Schreiben vom 06.07.2005 für das REGIONALE 2004 – Projekt „Werse-Radweg“ bei der Bezirksregierung Münster ein Antrag zur Aufnahme in das Städtebau-Förderprogramm 2006 in Höhe einer Förderung von 35.000,00 € gestellt. In der Sitzung des Regionalrates am 05.09.2005 hat die Bezirksregierung über den aktuellen Sachstand zum Städtebau-Förderprogramm 2006 für den Regierungsbezirk Münster berichtet. Das Verfahren zur Aufstellung des Städtebau-Förderprogramms 2006 für den Regierungsbezirk Münster leitet sich wesentlich aus den Städtebauförderrichtlinien des Landes NRW ab, wobei zu- sätzlich die Haushaltseckdaten des Landes, die Vorgaben aus den jeweils aktuellen EU- und Bund-Länder-Programmen im Bereich des Städtebaus, die bereits laufenden Maßnahmen und Sonderprogramme (z.B. REGIONALEN) zu beachten sind. Diese Rahmenbedingungen zur Aufstellung des Städtebau-Förderprogramms 2006 für den Regie- rungsbezirk Münster sind nach Aussage der Bezirksregierung zur Zeit nicht hinreichend sicher, um einen verlässlichen Vorschlag mit Priorisierung aus Sicht der Bezirkregierung zu erarbeiten. Aus den genannten Gründen konnte die Bezirksregierung dem Regionalrat in seiner Sitzung am 05.09.2005 auch nur eine Liste zur Kenntnisnahme vorlegen, die alle bislang im Regierungsbezirk Münster zum Programmjahr 2006 gestellten Anträge auf Städtebauförderung enthält (siehe Anlage 2: Auszug aus der Antragsliste der Bezirksregierung Münster zum Stadterneuerungsprogramm 2006 an den Regionalrat für die von der Stadt Münster beantragten Maßnahmen). Auch wenn aus den o.g. Gründen auf eine Priorisierung aus Sicht der Bezirksregierung verzichtet worden ist, erlaubt ein Blick in die Gesamtliste der gestellten Anträge jedoch eine Einschätzung zum voraussichtlichen Förderbedarf. Schon jetzt ist – wie auch bereits in den Vorjahren – erkenn- bar, dass erheblich mehr Städtebauförderungsmittel beantragt worden sind, als vermutlich zur Ver- fügung stehen werden. Somit ist zu erwarten, dass auch für das Programmjahr 2006 nicht alle Pro- jekte von der Bezirksregierung an das Ministerium für Bauen und Verkehr NRW gemeldet werden. Für die Stadt Münster ist es daher von besonderer Bedeutung, die kommunalen Prioritäten deut- lich zu benennen und diese der Bezirksregierung mitzuteilen. Nachdem im Laufe des Herbstes d.J. die Haushaltsdaten bei Bund und Land für das nächste Jahr festgelegt sein werden, will die Bezirksregierung Münster dem Regionalrat Ende des Jahres 2005 einen Vorschlag für das Städtebau-Förderungsprogramm 2006 zur Beschlussfassung vorlegen, der die dann erkennbaren Rahmenvorgaben berücksichtigen kann. Eine zwischen Bezirksregierung und Stadt abgestimmte Priorisierung der gestellten Anträge auf Städtebauförderung hat bislang üblicherweise nicht stattgefunden. Weil aber die im Land NRW bzw. im Regierungsbezirk Münster für das Städtebau-Förderungsprogramm 2006 insgesamt zur Verfügung stehenden Fördersummen bislang noch nicht bekannt sind, hält es die Verwaltung - 3 - nunmehr für geboten, gegenüber der Bezirksregierung die Wichtigkeit der von der Stadt Münster für das Programmjahr 2006 angemeldeten Städtebau-Förderungsprojekte herauszustellen und aus gesamtstädtisch orientierten, städtebaulichen und stadtstrukturellen Gründen eine Prioritätenset- zung aus Sicht der Stadt bekannt zu geben, damit diese in der Vorschlagsliste an den Regionalrat für das Städtebau-Förderungsprogramm 2006 Berücksichtigung finden kann. Ergänzende Hinweise zu sonstigen Förderanträgen: Bei den beiden Förderanträgen zu den REGIONALE 2004 – Projekten „Emshof / Schulbauernhof“ und „Werse-Radweg“ hat die Verwaltung in den jeweiligen Antragsstellungen gegenüber der Be- zirksregierung deutlich darauf hingewiesen, dass eine Bewilligung der Projekte „Emshof / Schul- bauernhof“ und / oder „Werse-Radweg“ nicht zu Lasten der Fördermöglichkeit bzw. der Förderhö- he anderer von der Stadt Münster beantragter Städtebau-Förderungsprojekte führen darf. Für die bereits in das Stadterneuerungsprogramm 2005 aufgenommene Maßnahme „Erneue- rungsschwerpunkt Innenstadt / Hauptbahnhof“ – Umgestaltung Bahnhofsvorplatz / Berliner Platz / Bahnhofstraße, 3. + 4. Bauabschnitt, hat die Verwaltung in einem Sachbericht vom 31.08.2005 an die Bezirksregierung Münster eine weitergehende Mittelbedarfsanmeldung in Höhe von 794.837,00 € für diese Fortführungsmaßnahme erbeten. Die dieser Maßnahme zugrunde liegenden Erstförderanträge vom 29.06.2004 bzw. vom 27.05.2005 wiesen Gesamtkosten in Höhe von 2.582.624,00 € und bei einer 70 % - Förderung eine Fördersumme in Höhe von 1.807.837,00 € aus. Gem. der bisherigen Veröffentlichungen im Stadterneuerungsprogramm 2005 des ehem. MSWKS vom 01.04.2005 sind aber nur 1.013.000,00 € zur Bewilligung angekündigt worden. Um die Gesamtmaßnahme aber – wie oben beschrieben – durchführen zu können, ist die ursprünglich beantragte Gesamtsumme erforderlich. Bezüglich des Zuwendungsantrags bzw. Antrags auf vorzeitigen Maßnahmebeginn der Stadt Münster vom 17.01.2005 auf Förderung der „Neugestaltung des Picasso-Platzes“ im Rahmen des Wettbewerbs „Stadt macht Platz – NRW macht Plätze“ mit Mitteln aus dem Stadterneuerungspro- gramm NRW hat die Bezirksregierung Münster mit Schreiben vom 28.01.2005 mitgeteilt, dass eine Finanzierung der Planungskosten für diese beantragte Fördermaßnahme mit dem investiven kommunalen Fördersatz (70 %) im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms 2005 beabsichtigt ist. Mit Schreiben vom 29.08.2005 hat die Verwaltung der Bezirksregierung in einem aktualisierten Förderantrag mitgeteilt, dass sich die mit diesem Förderprojekt verbundenen förderfähigen Ausga- ben zwischenzeitlich von 60.000,00 € auf 75.000,00 € erhöht haben. Die Bezirksregierung wurde deshalb gebeten, den ursprünglichen Förderantrag der Stadt entsprechend zu ergänzen und im Stadterneuerungsprogramm 2005 sowie für das weitere Wettbewerbsverfahren zu berücksichti- gen. Die Stadt Münster geht davon, dass die beiden aktualisierten Förderanträge für die bereits in das Stadterneuerungsprogramm 2005 aufgenommenen Maßnahmen „Erneuerungsschwerpunkt In- nenstadt / Hauptbahnhof“ – Umgestaltung Bahnhofsvorplatz / Berliner Platz / Bahnhofstraße, 3. + 4. Bauabschnitt, und „Neugestaltung des Picasso-Platzes“ im Rahmen des Wettbewerbs „Stadt macht Platz – NRW macht Plätze“, und die damit verbundene Erhöhung der Fördersummen nicht zu Lasten der Fördermöglichkeiten bzw. der Förderhöhen der gem. Beschlusspunkt 1. priorisierten Förderanträge der Stadt zur Aufnahme in das Stadterneuerungsprogramm 2006 gehen. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor - 4 - Anlagen: Anlage 1: Übersicht zur Städtebauförderung in Münster – Anlage 1 zur Vorlage Nr. 431/2005 Anlage 2: Auszug aus der Antragsliste der Bezirksregierung Münster zum Stadterneuerungspro- gramm 2006 an den Regionalrat für die von der Stadt Münster beantragten Maßnah- men
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Bahnhofstraße
- Berliner Platz
- Brüningheide 5
- Kinderhaus
- Werse
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0733/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 07.09.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37