V/0477/2024
Änderung der Entgeltordnungen für das Stadtteilkulturzentrum Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und das Begegnungszentrum/Theater in der Meerwiese in Coerde
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Beschlussvorlage
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V/0477/2024 V/0477/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Änderung der Entgeltordnungen für das Stadtteilkulturzentrum Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und das Begegnungszentrum/Theater in der Meerwiese in Coerde Beratungsfolge 17.09.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 24.09.2024 Kulturausschuss Vorberatung 08.10.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 09.10.2024 Hauptausschuss Vorberatung 09.10.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Entgelte für das Stadtteilkulturzentrum Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und das Begegnungs- zentrum/Theater in der Meerwiese wer den um fünf Prozent erhöht. Den beigefügten geänderten Entgeltordnungen wird zugestimmt. Sie treten jeweils zum 01.01.2025 in Kraft. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Entgelterhöhungen bewirken in der Produktgruppe 0401 „Kulturmanagement / K ulturförderung“ folgende Ertragssteigerungen für den Haushalt der Stadt Münster: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0401 Kulturmanagement / Kulturför - derung Kulturamt 04.09.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schw alm Telefon: 492-4110 Schw alm@stadt- muenster.de - 2 - V/0477/2024 Zeile 05 Privatrechtliche Leistungsent - gelte 2025 ff. 2.950 € Kap.8 Mieten (1.750 €) und BzM Mieten (1.200 €) Die Mehrerträge sind im Haushaltsplan-Entwurf 2025 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Begründung: Das Kap.8 in Kinderhaus und die Meerwiese in Coerde Das Stadtteilkulturzentrum Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und das Begegnungszentrum/Theater in der Meerwiese sind als Einrichtungen des Kulturamtes der Stadt Münster wichtige und hoch fre- quentierte Foren für Kunst und Kultur, Orte der Begegnung, Kommunikation, Freizeitgestaltung und des bürgerschaftlichen Engagements in den Stadtteilen Kinderhaus und Coerde. Beide Stadtteilhäu- ser sind darüber hinaus wichtige Netzwerk partner sowie Initiatoren und Koordinatoren für profilbil- dende und identitätsstiftende Veranstaltungen in den Stadtteilen, die lokal und gesamtstädtisch wir- ken. Sozialverträgliche und aktivierende Entgeltordnung Die Grundstrukturen der Entgeltordnung wurden für die Meerwiese im Jahr 2011 und im Jahr 2016 für das Kap.8, auf der Basis fortlaufender Er fahrungswerte aufgebaut ( V/0705/2011 und V/0073/2016). Sie sind mit hoher Nutzerfreundlichkeit gestaffelt, sozialverträglich aufgebaut und kal- kuliert, um damit vor allem ein breites Angebot aus dem Stadtteil und für den Stadtteil zu ermögli- chen. Unter Berücksichtigung der jeweiligen infrastrukturellen und technischen Voraussetzungen der Häuser sowie der jeweiligen unterschiedlichen Nutzungsanliegen erfolgt damit die Vergabe nach Prioritäten und einer differenzierten Preisstruktur. Gemäß den Konzeptionen der Häuser werden Veranstaltungen von Akteur*innen des Stadtteils oder im Interesse des Stadtteils sowie der Kernnut- zer*innen der Häuser gegenüber anderen, z.B. rein kommerziellen Veranstaltungen, bevorzugt be- handelt. Für kommerzielle Veranstaltungen soll zudem ein möglichst hoher Deckungsgrad der verur- sachten Kosten erzielt werden. Damit folgen beide Häuser ihrem kulturellen Auftrag. Das Konzept zur „Nachhaltigen Haushaltssanierung“ Der Rat der Stadt Münster hat am 16.12.2015 das Konzept zur „Nachhaltigen Haushaltssanierung (NaSa)“ mehrheitlich beschlossen (V/0700/2015). Dieses Konzept besagt, dass Kostensteigerungen an die Nutzer/-innen bei Gebühren und Entgelten, verbunden mit einer möglichst vollständigen Kos- tendeckung, weitergegeben werden sollen. Im Hinblick auf die konsequente Abbildung der Kosten- steigerungen wurde vereinbart, dass Gebührensätze und Entgelte in regelmäßigen Abständen von maximal zwei Jahren angepasst werden sollen. Beschlossener 5 Jahres Rhythmus Der Rat hat in seiner Sitzung am 03.04.2019 (Vorlage V/0148/2019) beschlossen, eine Erhöhung um 5% alle fünf Jahre vorzunehmen, da die vielfältigen Nutzer*innen und Vereine Planungssicherheiten und damit verbundene Vorlaufzeiten bei Nutzungsverträgen brauchen. Zum anderen spielen in den Stadtteilen Kinderhaus und Coerde soziale Komponenten eine groß e Rolle, um Teilhabe orientiert arbeiten zu können und um weiterhin Anreize für zivilgesellschaftliches Engagement bieten zu kön- - 3 - V/0477/2024 nen. Daraufhin wurden die Entgeltordnungen erstmalig mit Wirkung ab dem 01.01.2020 um 5% er- höht. Durch den beschlossenen Rhythmus wird eine moderate, sozial verträglich kalkulierte Anhebung der Entgelte vorgenommen und die fortlaufenden Kostensteigerungen in einem angemessenen und sozial verträglichen Umfang an die Nutzer*innen weitergegeben. Gleichzeitig wird dem Konzept der „Nach- haltigen Haushaltssanierung (NaSa)“ Rechnung getragen. Unterbrochener Rhythmus wegen neuer steuerrechtlicher Rahmenbedingungen Wegen neuer steuerrechtlicher Rahmenbedingungen mussten die Entgeltordnungen des Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und des Begegnungszentrums Meerwiese in Coerde 2022 unabhängig von dem hier beschriebenen Zyklus angepasst werden ( V/0410/2022). Die angepasste Entgeltordnung ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Diese Anpassung der Entgelte durch die notwendig gewordene Ausweisung der Umsatzsteuer war für viele Veranstaltungen im Ergebnis neutral, da es ich um durchlaufende Positionen handelt. Für weitere fiel aufgrund der Steuerfreiheit von Räumen ohne Betriebsausstattung kein höheres Nutzungsentgelt an. Berücksichtigung des anvisierten 5 Jahres Rhythmus Die Verwaltung schlägt vor, unter Berücksichtigung der noch laufenden Nutzungsverträge die Erhö- hung um 5% mit Wirkung ab 01.01.2025 vorzunehmen, um dem beschlossenen 5-Jahresrhytmus zu folgen und um auf die aktuellen Werte der Inflation sowie auf weitere veränderte Rahmenbedingun- gen reagieren zu können. Durch die Erhöhung der Entgelte werden in den Jahren 2025-2029 jährli- che Mehreinnahmen in Höhe von ca. 2.950 € erwartet . Davon entfallen auf das Kap.8 ca. 1.750 € und ca. 1.200 € auf das Begegnungszentrum/Theater in der Meerwiese. Hinzuweisen ist, dass beide Entgeltordnungen immer noch sozialverträglich wirken und beide Häuser mit den eingeworbenen Mitteln vor allem Angebote entwickeln, die auf die Bedarfe der lokalen Bürgerschaft einzahlen. Damit wird also die Vielfalt des Programms bereichert. I.V. gez. Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A Anlage 1: Angepasste Entgeltordnung für das Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus (Entwurf) Anlage 2: Angepasste Entgeltordnung Begegnungszentrum Meerwiese (Entwurf)
Anlage_2_Entgeltordnung_Meerwiese_ab_2025 (Entwurf)
7161 Zeichen
Anlage 2 ENTWURF: Entgeltordnung für das Begegnungszentrum Meerwiese Coerde vom xx.xx.20xx (Amtsblatt xxxx der Stadt Münster Nr. xx S. xxx) § 1 Nutzungszweck Das Begegnungszentrum Meerwiese versteht sich als ein allen Altersgruppen zugänglicher Treffpunkt für Kultur, Kommunikation und Freizeit. Es setzt sich die Förderung einer aktiven bürgerschaftlichen Mitwirkung und darüber hinaus die Selbstbestimmung und Öffnung des Stadtteils Coerde durch kulturelle und soziale Aktivitäten zum Ziel. Engagierten Einwohner/innen wird die Möglichkeit der gestaltenden Mitwirkung und Mitarbeit in der Einrichtung angeboten. Ziel ist es durch besondere Angebote eine Aufwertung des Stadtteils Coerde zu schaffen und darüber hinaus Impulse insbesondere im Bereich des K inder- und Jugendtheaters für das gesamte Stadtgebiet zu setzen. Genutzt werden die Räumlichkeiten des Hauses vom Kulturamt der Stadt Münster/Stadtteilkultur, von freien und öffentlichen Gruppen sowie von fünf Kernnutzer/innen, die ein regelmäßiges soziokulturelles Programm für Kinder, Jugendliche und Erwachsene anbieten. Die Kernnutzer/innen sind die Westfälische Schule für Musik, das Anna- Krückmann-Haus e.V., das Kinder- und Jugendtheater der Städtischen Bühnen Münster, die Lernwerkstatt der Schulpsychologischen Beratungsstelle, die Norbert-Grundschule Darüber hinaus werden die Räume für folgende Nutzungen zur Verfügung gestellt: Stadtteilkulturelle Veranstaltungen, insbesondere für die Erhaltung, Pflege und Förderung des Gemeinschaftslebens von Vereinen, Verbänden und Initiativen Bezirksbezogene Zusammenkünfte von Gruppen, Vereinen und Institutionen Informationsveranstaltungen für den Stadtteil/die Entwicklung des Stadtteils Kulturelle Veranstaltungen (Musik, Tanz, Theater (insbesondere Kinder und Jugendt heater) Kleinkunst Ausstellungen Film- und Vortragsveranstaltungen Veranstaltungen von Schulen Gewerbliche Veranstaltungen Vorrangig werden soziokulturelle Veranstaltungen der Kernnutzer und Veranstaltungen aus dem Stadtteil sowie Informationsveranstaltungen für den Stadtteil behandelt. Nachrangig behandelt werden zugangsbeschränkte oder geschlossene Veranstaltungen, Veranstaltungen ohne Stadtteilbezug und gewerbliche Veranstaltungen. Eine private Nutzung wird ausgeschlossen. § 2 Allgemeine Bestimmungen In den Entgelten ist die Nutzung des Raumes/der Räume inklusive aller Nebenkosten bei normaler Nutzung enthalten sowie beim Saal und Theaterraum die Anwesenheit einer sachkundigen Aufsichtsperson im erforderlichen Umfang (Basis-Nutzungsentgelt). Die Nebenkosten setzen sich aus den Kosten für Heizung, Licht, Lüftung, ordnungsgemäße übliche Reinigung sowie die Anwesenheit einer sachkundigen Aufsichtsperson (im Saal und Theater) zusammen. Zusatzleistungen wie Auf - und Abbauten, Sonderreinigungen oder Bereitstel lung von Personal, Technik und technische Betreuung werden zusätzlich berechnet. Eigenleistungen sind nach Absprache möglich. Die Leitung des Begegnungszentrums Meerwiese legt die Entgelte für die Nutzung anhand der Entgeltordnung für das Begegnungszentrum Meerwiese nach pflichtgemäßem Ermessen fest. In zu begründenden Ausnahmefällen können Entgelte nach pflichtgemäßem Ermessen ermäßigt oder erlassen werden. 2 § 3 Eigene Veranstaltungen und Veranstaltungen in Kooperation mit Anderen Die Nutzung von Räumen für eigene Veranstaltungen des Begegnungszentrums Meerwiese und Kooperationsveranstaltungen des Begegnungszentrums mit Anderen ist kostenfrei. § 4 Veranstaltungen Dritter 4.1. Stadtteilbezogene Gemeinwesen orientierte Veranstaltungen Bei bezirksbezogenen Zusammenkünften und bezirksbezogenen politischen Veranstaltungen der in der Bezirksvertretung Münster- Nord und der im Rat vertretenen Parteien wird kein Basis-Nutzungsentgelt erhoben. 4.2. Stadtteilbezogene Veranstaltungen 4.2.1. Soziokulturelle Veranstaltungen Bei folgenden stadtteilbezogenen soziokulturellen Veranstaltungen kann nach pflichtgemäßer Einschätzung der Leitung des Begegnungszentrums Meerwiese ein ermäßigtes Basis-Nutzungsentgelt zur Deckung der Nebenkosten erhoben werden: Veranstaltungen im kulturellen, pädagogischen, jugendpflegerischen und sozialen Bereich, die von der Stadt Münster alleine oder gemeinsam mit Vereinen oder anderen Gruppierungen aus dem Stadtbezirk getragen werden. bei schulischen Veranstaltungen von Schulen im Bezirk Münster Nord . bei freien Initiativen des Stadtteils Coerde, die für andere Mitbürger/innen Angebote im kreativen, kulturellen, musischen, familienpädagogischen und sportlichen Bereich anbieten - bei nicht kommerziellen Ausstellungen einschließlich solcher, die von der Stadt Münster gefördert werden. bei Veranstaltungen städtischer Ämter und Einrichtungen Folgendes ermäßigtes Basis-Nutzungsentgelt kann hierfür berechnet werden: Großer Saal Theaterraum Begegnungsräume Je Veranstaltungstag Netto 55,13 € Netto 27,56 € Umsatzsteuerfrei 11,03 € USt. 10,47 € USt. 05,24 € Brutto 65,60 € Brutto 32,78 € 4.2.2 Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Münster-Nord Für Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Nord wird ein ermäßigtes Basis- Nutzungsentgelt entsprechend der folgenden Übersicht erhoben. Großer Saal Theaterraum Begegnungsräume Je Veranstaltungstag Netto 330,75 € Netto 110,25 € Umsatzsteuerfrei 38,59 € USt. 62,84 € USt. 20,95 € Brutto 393,59 € Brutto 131,20 € 3 4.3. Sonstige Veranstaltungen Für alle weiteren Veranstaltungen (Feste und Feiern ohne Stadtteilbezug und kommerzielle Veranstaltungen) werden Entgelte entsprechend der folgenden Übersichten erhoben: 4.3.1. Nichtkommerzielle Veranstaltungen (Feste und Feiern ohne Stadtteilbezug) Großer Saal Theaterraum Begegnungsräume Je Veranstaltungstag Netto 413,43 € Netto 165,38 € Umsatzsteuerfrei 55,13 € USt. 78,55 € USt. 31,42 € Brutto 491,98 € Brutto 196,80 € Pro Stunde Netto 27,56 € Netto 16,54 € Umsatzsteuerfrei 11,03 € USt. 05,23 € USt. 03,14 € Brutto 32,79 € Brutto 19,68 € 4.3.2. Kommerzielle Veranstaltungen Großer Saal Theaterraum Begegnungsräume Je Veranstaltungstag Netto 826,88 € Netto 385,88 € Umsatzsteuerfrei 110,25 € USt. 157,11 € USt. 73,32 € Brutto 983,99 € Brutto 459,12 € § 5 Sonstige Bestimmungen 5.1 Das Begegnungszentrum Meerwiese behält sich vor, Raumnutzungen, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden – 2 Wochen vorher bei Großveranstaltungen, 1 Woche vorher bei Kleinveranstaltungen -, zu berechnen. 5.2 Ändern sich die in dem Vertrag zugrundeliegenden Voraussetzungen, ist der/die Vertragsnehmer/in verpflichtet, das Begegnungszentrum Meerwiese umgehend zu informieren. 5.3 Voraussetzungen für die Nutzung von Räumen im Begegnungszentrum Meerwiese sind die Beachtung der Betriebs- und Nutzungsordnung des Begegnungszentrums Meerwiese. 5.4 Das Raumnutzungsentgelt ist zum vertraglich vereinbarten Termin zu zahlen. § 6 Inkrafttreten Die vom Rat der Stadt Münster auf seiner Sitzung am xx xx xxxx beschlossene Entgeltordnu ng tritt am xx xx xxxx in Kraft.
Anlage A
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Anlage A zur V/0477/2024 Kurzüberblick Die sozialverträglich aufgebauten Entgelte für das Stadtteilkulturzentrum Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und das Begegnungszentrum/Theater in der Meerwiese werden gemäß der be- schlossenen 5 Jahres Regelung im Kontext des Konzeptes der „Nachhaltigen Haushaltssanie- rung (NaSa)“ um fünf Prozent erhöht (V/0148/2019). Die geänderten Entgeltordnungen treten jeweils zum 01.01.2025 in Kraft. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Durch den beschlossenen Rhythmus wird eine moderate, sozial verträglich kalkulierte Anhebung der Entgelte vorgenommen. Im Fokus steht immer noch die Beförderung Zivilgesellschaftlichen Engagements. Die fortlaufenden Kostensteigerungen sollen daher in einem angemessenen und sozial verträglichen Umfang an die Nutzer*innen weitergegeben. Einerseits wird dem Konzept der „Nachhaltigen Haushaltssanierung (NaSa)“ Rechnung getragen. Andererseits werden die laufen- den Stadtteilkulturbetriebe in die Lage versetzt, die Entgelte u.a. für die Aufrechterhaltung eines vielfältigen Programms zu nutzen. Finanzierung Produktgruppe: 0401 Kulturmanagement / Kulturförderung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 1. Im Sinne ihres kulturellen Auftrages sind die Entgeltordnungen für das Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und für das Begegnungszentrum Meerwiese in Coerde sozialverträglich aufge- baut, kalkuliert und gestaffelt, um niederschwellige Angebote und eine möglichst hohe Nut- zerfreundlichkeit zu schaffen bzw. um Vereinsarbeit sowie bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen. 2. Hauptziel der Anpassung ist die Aufrechterhaltung der Mittel der Häuser – die wiederum er- forderlich sind, um mit Veranstaltungen, Projektkonzeptionen und Formaten auf Quer- schnittsthemen inhaltlich und organisatorisch reagieren zu können.
Anlage_1_Entgeltordnung_Kap8_ab_2025 (Entwurf)
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Anlage 1:
ENTWURF: Entgeltordnung für das Stadtteilkulturzentrum „Kap.8“ im Bürgerhaus
Kinderhaus 41.11 vom xxx (Amtsblatt Nr. xx der Stadt Münster vom xxx)
§ 1 Nutzungszweck
Das Stadtteilkulturzentrum „Kap.8“ als Einrichtung des Kulturamtes der Stadt Münster, im Bereich
Stadtteilkultur, ist ein Forum für Kunst und Kultur, ein Ort der Begegnung und Kommunikation, der
Freizeitgestaltung und des bürgerschaftlichen Engagements im Stadtteil Kinderhaus.
Das Stadtteilkulturzentrum arbeitet vereins - und institutionsübergreifend nach der Prämisse "Mit dem
Stadtteil, für den Stadtteil". Es initiiert, fördert und vernetzt Aktivitäten im Stadtteil, ermöglicht, koordiniert
und präsentiert kulturelle Angebote für den Stadtteil und integriert kulturelle Angebote in die Lebenswelt
der Menschen (aufsuchende Kulturarbeit).
Die Kooperation Aktiver und die Vernetzung der Ressourcen auf Stadtteilebene fördern Lebensqualität
und Stadtteilidentität, Engagement und Eigeninitiative, eine vielgestaltige kulturelle Infrastruktur u nd
eine zukunftsfähige Stadtteilgesellschaft.
Das Angebot richtet sich an alle Menschen ohne Ansehen von Alter, Geschlecht, Religion, Bildung,
sozialer, ethnischer und kultureller Herkunft. Der Arbeitsansatz ist generationsübergreifend,
interkulturell und integrativ und ermöglicht eine Teilhabe als Rezipient (Konsument) und als Akteur
(Produzent).
Die dem „Kap.8“ zugeordneten Räume und Einrichtungen stehen vorrangig für stadtteilkulturelle
Veranstaltungen wie Theater, Tanztheater, Kleinkunst, Konzerte, Auss tellungen und Angebote der
musisch- kulturellen Bildung zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Räume für
Weiterbildungsangebote wie Kurse, Workshops, Vorträge und öffentlich zugängliche stadtteilbezogene
Zusammenkünfte von Gruppen, Vereinen und Instituti onen vergeben. Nachrangig behandelt werden
zugangsbeschränkte oder geschlossene Veranstaltungen, Veranstaltungen und Angebote ohne
Stadtteilbezug und Veranstaltungen, die vor allem der Gewinnerzielung dienen. Eine Raumvergabe zu
privaten Zwecken ist in der Regel nicht vorgesehen.
Die Räume und Einrichtungen werden entsprechend o.g. Vorgaben für eigene Veranstaltungen des
„Kap.8“, Kooperationsveranstaltungen und Veranstaltungen Dritter genutzt.
§ 2 Allgemeine Bestimmungen
Im Basis-Nutzungsentgelt ist die Nutzung des Raumes / der Räume inkl. aller Nebenkosten bei normaler
Nutzung enthalten (Strom, Wasser, Heizung, Lüftung, Reinigung etc.) sowie bei der Agora zusätzlich
die Anwesenheit einer sachkundigen Aufsichtsperson im erforderlichen Umfang. Das
Basisnutzungsentgelt bezieht sich auf Veranstaltungen mit einer Nutzungsdauer von maximal acht
Stunden, bei der die Anwesenheit von Personal des „Kap.8“ erforderlich ist (inklusive Auf - und Abbau).
Zusatzleistungen wie Auf - und Umbau in den überlassenen Räumen, Sonde rreinigungen oder
Bereitstellung von Personal (z.B. Fachkraft für Veranstaltungstechnik / Bühnenmeister), zusätzliche
Technik und technische Betreuung werden zusätzlich berechnet. Eigenleistungen sind nach Absprache
möglich.
Die Leitung des „Kap.8“ entsche idet über die Überlassung von Räumen und legt die Entgelte für die
Nutzung anhand der Entgeltordnung für das Stadtteilkulturzentrum „Kap.8“ im Bürgerhaus Kinderhaus
nach pflichtgemäßem Ermessen fest. In zu begründenden Ausnahmefällen können Entgelte nach
pflichtgemäßem Ermessen ermäßigt oder erlassen werden.
§ 3 Eigene Veranstaltungen und Veranstaltungen in Kooperation mit Anderen
Die Nutzung von Räumen für Veranstaltungen des „Kap.8“ und Veranstaltungen in Kooperation mit
anderen ist kostenfrei.
1
§ 4 Veranstaltungen Dritter
4.1 Stadtteilbezogene an das Gemeinwesen orientierte Veranstaltungen
Für Veranstaltungen der BV Nord, bezirksbezogene Zusammenkünfte und bezirksbezogene
politische Veranstaltungen der in der BV Nord und der im Rat vertretenen Parteien und
bezirksbezogene Informationsveranstaltungen der Stadtverwaltung Münster sowie
bezirksbezogener Bürgerinitiativen und Gruppen wird kein Basis-Nutzungsentgelt erhoben.
4.2 Stadtteilbezogene Veranstaltungen "Mit dem Stadtteil, für den Stadtteil"
4.2.1 Kulturelle Veranstaltungen im Rahmen des Stadtteilkulturprogramms im „Kap.8“ Für
kulturelle Veranstaltungen aus dem Bereich der darstellenden Kunst, wie z.B. Theater, Tanz,
Musik, Kleinkunst im Rahmen des Stadtteilkult urprogramms von „Kap.8“ wird ein ermäßigtes
Basis-Nutzungsentgelt entsprechend der folgenden Übersicht erhoben.
netto 19% MwSt. brutto
Agora
Eintritt bis zu
2,- € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Eintritt mehr
als 2,- 358,31 € 68,08 € 426,39 €
Mokido
Eintritt bis zu
2,- € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Eintritt mehr
als 2,- € 71,66 € 13,62 € 85,28 €
Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich:
netto 19% MwSt. brutto
Mokido inkl. Kühlraum 38,59 € 7,33 € 45,92 €
Bedarfsküche inkl. Spülmaschinen
und Geschirr 33,08 € 6,28 € 39,36 €
Billardraum
Cafeteria
Sinnesraum
jeweils 11,03 € 0,00 € 11,03 €
Weitere Räume auf Anfrage
4.2.2 Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Münster Nord
Für zugangsoffene Feste und Feiern von am Gemeinwesen orientierten Gruppen und Vereinen
aus dem Bezirk Münster Nord wird ein ermäßigtes Basis -Nutzungsentgelt entsprechend der
folgenden Übersicht erhoben.
netto 19% MwSt. brutto
Agora
kein Eintritt 413,44 € 78,55 € 491,99 €
mit Eintritt 523,69 € 99,50 € 623,19 €
Mokido
kein Eintritt 0,00 € 0,00 € 0,00 €
mit Eintritt 99,23 € 18,85 € 118,08 €
Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich:
netto 19% MwSt. brutto
Mokido inkl. Kühlraum 38,59 € 7,33 € 45,92 €
Bedarfsküche
inkl.
Spülmaschinen
und Geschirr
33,08 € 6,28 € 39,36 €
Billardraum
Cafeteria
Sinnesraum
jeweils 11,03 € 0,00 € 11,03 €
Weitere
Räume auf Anfrage
4.2.3 Jahrespauschale für Gruppen und Vereine des Stadtteils
Für regelmäßige Nutzung von Räumen durch selbstlos tätige Institutionen, Gruppen und Vereine
des Stadtteils zu Übungszwecken und Austausch ohne Eintritt/Kostenumlage wird ein
Jahresentgelt erhoben. Berechnungsgrundlage ist das Kalenderjahr. Die Entgelte fallen pro Raum
und für Termine von bis zu 4 Stunden an.
Gruppenräume
Jahrespauschale
Funktionsräume*
Jahrespauschale
netto 19% MwSt. brutto
bei wöchentlicher Nutzung
bzw. bis zu 52 Nutzungen p.a. 55,13 € 110,25 € 20,95 € 131,20 €
bei 14-tägiger Nutzung bzw.
bis zu 26 Nutzungen p.a. 27,83 € 55,13 € 10,47 € 65,60 €
bei monatlicher Nutzung bzw
bis zu 12 Nutzungen p.a. 13,79 € 28,09 € 5,34 € 33,42 €
* Luftgewehrschießstand, Atelier, Kegelbahn
4.3 Sonstige Veranstaltungen
Für alle weiteren Veranstaltungen (u.a. Veranstaltungen ohne Stadtteilbezug, geschlossene
Veranstaltungen, Tagungen, kommerziell ausgerichtete Veranstaltungen) wird ein reguläres Basis-
Nutzungsentgelt entsprechend der folgenden Übersichten erhoben.
Agora und Mokido
Agora
Mokido
Stadtteiltreff | Studiobühne
netto
19%
MwSt. brutto netto
19%
MwSt. brutto
Tages-
Veranstaltung
werktags, Montag-
Donnerstag, zwischen 9 und
18 Uhr 523,69 € 99,50 € 623,19 € 187,43 € 35,61 € 223,04 €
Abend-
Veranstaltung
werktags, Montag -
Donnerstag zwischen 18 und
1 Uhr des Folgetages 633,94 € 120,45 € 754,39 € 198,45 € 37,71 € 236,16 €
Wochenend-
Veranstaltung
Freitag, Samstag oder
Sonntag ganztägig bis 1:00
Uhr des Folgetages 744,19 € 141,40 € 885,58 € 209,48 € 39,80 € 249,28 €
Aufbau-/Abbau,
Proben etc.
pro weiterer Tag 110,25 € 20,95 € 131,20 € 38,59 € 7,33 € 45,92 €
Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich:
netto 19%
MwSt.
brutto
Mokido inkl. Kühlraum 93,71 € 17,81 € 111,52 €
Bedarfsküche inkl. Spülmaschinen
und Geschirr
33,08 € 6,28 € 39,36 €
Billardraum, Cafeteria
oder Sinnesraum
jeweils 22,05 € 0,00 € 22,05 €
Weitere Räume auf Anfrage
Gruppenräume
bis 2 Stunden über 2 Stunden ganztägig
pro Std. pro Std. pro Tag
Sinnesraum
Musik-Probe
Bewegungs- und
Proberäume, 80-
100 qm, Stühle
vorhanden 5,51 € 4,41 € 27,56 €
Billardraum
Cafeteria
Gruppenräume für
ca. 20 Personen,
Tische und Stühle 4,41 € 3,31 € 22,05 €
Eltern-Kind-
Bereich
Spielraum, (Kinder-)
Stühle und Tische 4,41 € 3,31 € 22,05 €
Bewegungsraum keine Bestuhlung 3,31 € 2,76 € 16,54 €
Funktionsräume
netto 19% MwSt. brutto
Atelier
inkl. Nutzung der techn. Ausstattung wie
Geräte, Maschinen, Brennofen
Schießstand
Luftgewehrschießstand mit Vorraum
Kegelbahn*
bis zu 10 Personen
* bei einmaliger Nutzung verdoppelt sich
das jeweilige Nutzungsentgelt
bis 2 Std.
pro Stunde 5,51 € 1,05 € 6,56 €
über 2 Std.
pro Stunde 4,41 € 0,84 € 5,25 €
ganztägig
pro Tag 33,08 € 6,28 € 39,36 €
§ 5 Sonstige Bestimmungen
5.1 Das „Kap.8“ behält sich vor, Raumnutzungen, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden (6
Wochen vorher bei Großveranstaltungen, 2 Wochen vorher bei Kleinveranstaltungen), zu
berechnen.
5.2 Ändern sich die dem Vertrag zu Grunde liegenden Voraussetzungen, ist der Vertragsnehmer /
die Vertragsnehmerin verpflichtet, das „Kap.8“ umgehend zu informieren.
5.3 Voraussetzung für die Nutzung von Räumen im „Kap.8“ ist die Beachtung der Betriebs - und
Nutzungsordnung des „Kap.8“.
5.4. Das Raumnutzungsentgelt ist bis zum vertraglich vereinbarten Termin zu zahlen, spätestens
jedoch vor Nutzungsbeginn.
§ 6 Inkrafttreten
Die vom Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx beschlossene Entgeltordnung tritt am
01.01.2025 in Kraft. Die Entgeltordnung vom xx.xx.xxxx (Amtsblatt vom xx.xx.xxxx der Stadt Münster Nr.
x, xxxx folgende) verliert damit ihre Gültigkeit.
4
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus 41
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Details
- Aktenzeichen
- V/0477/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.08.2024
- Erstellt
- 05.08.2024 14:03