Mandari Insight

V/0477/2024

Änderung der Entgeltordnungen für das Stadtteilkulturzentrum Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und das Begegnungszentrum/Theater in der Meerwiese in Coerde

Vorlagen 27.08.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.10.2024, TOP 25

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage_2_Entgeltordnung_Meerwiese_ab_2025 (Entwurf)

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage_1_Entgeltordnung_Kap8_ab_2025 (Entwurf)

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

6632 Zeichen

V/0477/2024 
V/0477/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Änderung der Entgeltordnungen für das Stadtteilkulturzentrum Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus 
und das Begegnungszentrum/Theater in der Meerwiese in Coerde 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   17.09.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   24.09.2024 Kulturausschuss Vorberatung 
   08.10.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   09.10.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   09.10.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Entgelte für das Stadtteilkulturzentrum Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und das Begegnungs-
zentrum/Theater in der Meerwiese wer den um fünf Prozent erhöht. Den beigefügten geänderten 
Entgeltordnungen wird zugestimmt. Sie treten jeweils zum 01.01.2025 in Kraft. 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Die Entgelterhöhungen bewirken in der Produktgruppe 0401 „Kulturmanagement / K ulturförderung“ 
folgende Ertragssteigerungen für den Haushalt der Stadt Münster: 
Teilergebnisplan 
  
  Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
Produktgruppe 0401 Kulturmanagement / Kulturför - 
derung  
 
  
Kulturamt 
 
04.09.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Schw alm 
Telefon: 492-4110 
Schw alm@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0477/2024 
Zeile 05 Privatrechtliche Leistungsent - 
gelte 
2025 ff. 2.950 €  Kap.8 Mieten   
(1.750 €) und 
BzM Mieten  
(1.200 €) 
  
Die Mehrerträge sind im Haushaltsplan-Entwurf 2025 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. 
 
Begründung: 
 
Das Kap.8 in Kinderhaus und die Meerwiese in Coerde 
Das Stadtteilkulturzentrum Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus und das Begegnungszentrum/Theater 
in der Meerwiese sind als Einrichtungen des Kulturamtes der Stadt Münster wichtige und hoch fre-
quentierte Foren für Kunst und Kultur, Orte der Begegnung, Kommunikation, Freizeitgestaltung und 
des bürgerschaftlichen Engagements in den Stadtteilen Kinderhaus und Coerde. Beide Stadtteilhäu-
ser sind darüber hinaus wichtige Netzwerk partner sowie Initiatoren und Koordinatoren für profilbil-
dende und identitätsstiftende Veranstaltungen in den Stadtteilen, die lokal und gesamtstädtisch wir-
ken. 
Sozialverträgliche und aktivierende Entgeltordnung 
Die Grundstrukturen der Entgeltordnung wurden für die Meerwiese im Jahr 2011 und im Jahr 2016 
für das Kap.8, auf der Basis fortlaufender Er fahrungswerte aufgebaut ( V/0705/2011 und 
V/0073/2016). Sie sind mit hoher Nutzerfreundlichkeit gestaffelt, sozialverträglich aufgebaut und kal-
kuliert, um damit vor allem ein breites Angebot aus dem Stadtteil und für den Stadtteil zu ermögli-
chen. Unter Berücksichtigung der jeweiligen infrastrukturellen und technischen Voraussetzungen der 
Häuser sowie der jeweiligen unterschiedlichen Nutzungsanliegen erfolgt damit die Vergabe nach 
Prioritäten und einer differenzierten Preisstruktur. Gemäß den Konzeptionen der Häuser werden 
Veranstaltungen von Akteur*innen des Stadtteils oder im Interesse des Stadtteils sowie der Kernnut-
zer*innen der Häuser gegenüber anderen, z.B. rein kommerziellen Veranstaltungen, bevorzugt be-
handelt. Für kommerzielle Veranstaltungen soll zudem ein möglichst hoher Deckungsgrad der verur-
sachten Kosten erzielt werden. Damit folgen beide Häuser ihrem kulturellen Auftrag.  
Das Konzept zur „Nachhaltigen Haushaltssanierung“ 
Der Rat der Stadt Münster hat am 16.12.2015 das Konzept zur „Nachhaltigen Haushaltssanierung 
(NaSa)“ mehrheitlich beschlossen (V/0700/2015). Dieses Konzept besagt, dass Kostensteigerungen 
an die Nutzer/-innen bei Gebühren und Entgelten, verbunden mit einer möglichst vollständigen Kos-
tendeckung, weitergegeben werden sollen. Im Hinblick auf die konsequente Abbildung der Kosten-
steigerungen wurde vereinbart, dass Gebührensätze und Entgelte in regelmäßigen Abständen von 
maximal zwei Jahren angepasst werden sollen. 
Beschlossener 5 Jahres Rhythmus 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 03.04.2019 (Vorlage V/0148/2019) beschlossen, eine Erhöhung um 
5% alle fünf Jahre vorzunehmen, da die vielfältigen Nutzer*innen und Vereine Planungssicherheiten 
und damit verbundene Vorlaufzeiten bei Nutzungsverträgen brauchen. Zum anderen spielen in den 
Stadtteilen Kinderhaus und Coerde soziale Komponenten eine groß e Rolle, um Teilhabe orientiert 
arbeiten zu können und um weiterhin Anreize für zivilgesellschaftliches Engagement bieten zu kön-

- 3 - 
V/0477/2024 
nen. Daraufhin wurden die Entgeltordnungen erstmalig mit Wirkung ab dem 01.01.2020 um 5% er-
höht. 
 
Durch den beschlossenen Rhythmus wird eine moderate, sozial verträglich kalkulierte Anhebung der 
Entgelte vorgenommen und die fortlaufenden Kostensteigerungen in einem angemessenen und sozial 
verträglichen Umfang an die Nutzer*innen weitergegeben. Gleichzeitig wird dem Konzept der „Nach-
haltigen Haushaltssanierung (NaSa)“ Rechnung getragen. 
Unterbrochener Rhythmus wegen neuer steuerrechtlicher Rahmenbedingungen 
Wegen neuer steuerrechtlicher Rahmenbedingungen mussten die Entgeltordnungen des Kap.8 im 
Bürgerhaus Kinderhaus und des Begegnungszentrums Meerwiese in Coerde 2022 unabhängig von 
dem hier beschriebenen Zyklus angepasst werden ( V/0410/2022). Die angepasste Entgeltordnung 
ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Diese Anpassung der Entgelte durch die notwendig gewordene 
Ausweisung der Umsatzsteuer war für viele Veranstaltungen im Ergebnis neutral, da es ich um 
durchlaufende Positionen handelt. Für weitere fiel aufgrund der Steuerfreiheit von Räumen ohne 
Betriebsausstattung kein höheres Nutzungsentgelt an. 
Berücksichtigung des anvisierten 5 Jahres Rhythmus 
Die Verwaltung schlägt vor, unter Berücksichtigung der noch laufenden Nutzungsverträge die Erhö-
hung um 5% mit Wirkung ab 01.01.2025 vorzunehmen, um dem beschlossenen 5-Jahresrhytmus zu 
folgen und um auf die aktuellen Werte der Inflation sowie auf weitere veränderte Rahmenbedingun-
gen reagieren zu können. Durch die Erhöhung der Entgelte werden in den Jahren 2025-2029 jährli-
che Mehreinnahmen in Höhe von ca. 2.950 € erwartet . Davon entfallen auf das Kap.8 ca. 1.750 € 
und ca. 1.200 € auf das Begegnungszentrum/Theater in der Meerwiese. Hinzuweisen ist, dass beide 
Entgeltordnungen immer noch sozialverträglich wirken und beide Häuser mit den eingeworbenen 
Mitteln vor allem Angebote entwickeln, die auf die Bedarfe der lokalen Bürgerschaft einzahlen. Damit 
wird also die Vielfalt des Programms bereichert.  
 
I.V. 
gez. 
Wilkens  
Stadträtin 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Angepasste Entgeltordnung für das Kap.8 im Bürgerhaus Kinderhaus (Entwurf) 
Anlage 2: Angepasste Entgeltordnung Begegnungszentrum Meerwiese (Entwurf)

Anlage_2_Entgeltordnung_Meerwiese_ab_2025 (Entwurf)

7161 Zeichen

Anlage 2  
ENTWURF: Entgeltordnung für das Begegnungszentrum Meerwiese Coerde  
vom xx.xx.20xx (Amtsblatt xxxx der Stadt Münster Nr. xx S. xxx) 
§ 1 Nutzungszweck 
Das Begegnungszentrum Meerwiese versteht sich als ein allen Altersgruppen zugänglicher Treffpunkt für Kultur, 
Kommunikation und Freizeit. Es setzt sich die Förderung einer aktiven bürgerschaftlichen Mitwirkung und 
darüber hinaus die Selbstbestimmung und Öffnung des Stadtteils Coerde durch kulturelle und soziale Aktivitäten 
zum Ziel. Engagierten Einwohner/innen wird die Möglichkeit der gestaltenden Mitwirkung und Mitarbeit in der 
Einrichtung angeboten. Ziel ist es durch besondere Angebote eine Aufwertung des Stadtteils Coerde zu schaffen 
und darüber hinaus Impulse insbesondere im Bereich des K inder- und Jugendtheaters für das gesamte 
Stadtgebiet zu setzen. Genutzt werden die Räumlichkeiten des Hauses vom Kulturamt der Stadt 
Münster/Stadtteilkultur, von freien und öffentlichen Gruppen sowie von fünf Kernnutzer/innen, die ein 
regelmäßiges soziokulturelles Programm für Kinder, Jugendliche und Erwachsene anbieten.  
Die Kernnutzer/innen sind die Westfälische Schule für Musik, das Anna- Krückmann-Haus e.V., das Kinder- und 
Jugendtheater der Städtischen Bühnen Münster, die Lernwerkstatt der Schulpsychologischen Beratungsstelle, 
die Norbert-Grundschule 
Darüber hinaus werden die Räume für folgende Nutzungen zur Verfügung gestellt:  
 Stadtteilkulturelle Veranstaltungen, insbesondere für die Erhaltung, Pflege und Förderung des  
Gemeinschaftslebens von Vereinen, Verbänden und Initiativen 
 Bezirksbezogene Zusammenkünfte von Gruppen, Vereinen und Institutionen  
 Informationsveranstaltungen für den Stadtteil/die Entwicklung des Stadtteils  
 Kulturelle Veranstaltungen (Musik, Tanz, Theater (insbesondere Kinder und Jugendt heater) 
 Kleinkunst 
 Ausstellungen 
 Film- und Vortragsveranstaltungen 
 Veranstaltungen von Schulen 
 Gewerbliche Veranstaltungen 
 
Vorrangig werden soziokulturelle Veranstaltungen der Kernnutzer und Veranstaltungen aus dem Stadtteil 
sowie Informationsveranstaltungen für den Stadtteil behandelt. Nachrangig behandelt werden 
zugangsbeschränkte oder geschlossene Veranstaltungen, Veranstaltungen ohne Stadtteilbezug und 
gewerbliche Veranstaltungen. Eine private Nutzung wird ausgeschlossen.  
 
§ 2 Allgemeine Bestimmungen 
In den Entgelten ist die Nutzung des Raumes/der Räume inklusive aller Nebenkosten bei normaler Nutzung 
enthalten sowie beim Saal und Theaterraum die Anwesenheit einer sachkundigen Aufsichtsperson im 
erforderlichen Umfang (Basis-Nutzungsentgelt). Die Nebenkosten setzen sich aus den Kosten für Heizung, Licht, 
Lüftung, ordnungsgemäße übliche Reinigung sowie die Anwesenheit einer sachkundigen Aufsichtsperson (im 
Saal und Theater) zusammen. Zusatzleistungen wie Auf - und Abbauten, Sonderreinigungen oder Bereitstel lung 
von Personal, Technik und technische Betreuung werden zusätzlich berechnet. Eigenleistungen sind nach 
Absprache möglich. Die Leitung des Begegnungszentrums Meerwiese legt die Entgelte für die Nutzung anhand 
der Entgeltordnung für das Begegnungszentrum  Meerwiese nach pflichtgemäßem Ermessen fest. In zu 
begründenden Ausnahmefällen können Entgelte nach pflichtgemäßem Ermessen ermäßigt oder erlassen 
werden.

2 
 
 
§ 3 Eigene Veranstaltungen und Veranstaltungen in Kooperation mit Anderen  
Die Nutzung von Räumen für eigene Veranstaltungen des Begegnungszentrums Meerwiese 
und Kooperationsveranstaltungen des Begegnungszentrums mit Anderen ist kostenfrei.  
§ 4 Veranstaltungen Dritter 
4.1. Stadtteilbezogene Gemeinwesen orientierte Veranstaltungen  
 
Bei bezirksbezogenen Zusammenkünften und bezirksbezogenen politischen Veranstaltungen der in der 
Bezirksvertretung Münster- Nord und der im Rat vertretenen Parteien wird kein Basis-Nutzungsentgelt 
erhoben. 
4.2. Stadtteilbezogene Veranstaltungen  
 
4.2.1. Soziokulturelle Veranstaltungen 
 
Bei folgenden stadtteilbezogenen soziokulturellen Veranstaltungen kann nach pflichtgemäßer Einschätzung 
der Leitung des Begegnungszentrums Meerwiese ein ermäßigtes Basis-Nutzungsentgelt zur Deckung der 
Nebenkosten erhoben werden: 
 Veranstaltungen im kulturellen, pädagogischen, jugendpflegerischen und sozialen Bereich, die von der 
Stadt Münster alleine oder gemeinsam mit Vereinen oder anderen Gruppierungen aus dem 
Stadtbezirk getragen werden. 
 
 bei schulischen Veranstaltungen von Schulen im Bezirk Münster Nord . 
 
 bei freien Initiativen des Stadtteils Coerde, die für andere Mitbürger/innen Angebote im  
kreativen, kulturellen, musischen, familienpädagogischen und sportlichen Bereich anbieten - bei nicht 
kommerziellen Ausstellungen einschließlich solcher, die von der Stadt Münster  gefördert werden. 
 
 bei Veranstaltungen städtischer Ämter und Einrichtungen 
 
Folgendes ermäßigtes Basis-Nutzungsentgelt kann hierfür berechnet werden:  
Großer Saal Theaterraum Begegnungsräume 
Je Veranstaltungstag 
Netto  55,13 € Netto  27,56 € Umsatzsteuerfrei  11,03 € 
USt. 10,47 € USt. 05,24 €   
Brutto 65,60 € Brutto 32,78 €   
 
4.2.2 Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Münster-Nord 
Für Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Nord wird ein ermäßigtes Basis-
Nutzungsentgelt entsprechend der folgenden Übersicht erhoben. 
Großer Saal Theaterraum Begegnungsräume 
Je Veranstaltungstag 
Netto  330,75 € Netto  110,25 € Umsatzsteuerfrei  38,59 € 
USt.   62,84 € USt.   20,95 €   
Brutto 393,59 € Brutto 131,20 €

3 
 
 
 
4.3. Sonstige Veranstaltungen 
Für alle weiteren Veranstaltungen (Feste und Feiern ohne Stadtteilbezug und kommerzielle Veranstaltungen) 
werden Entgelte entsprechend der folgenden Übersichten erhoben:  
4.3.1. Nichtkommerzielle Veranstaltungen (Feste und Feiern ohne Stadtteilbezug)  
Großer Saal Theaterraum Begegnungsräume 
Je Veranstaltungstag 
Netto  413,43 € Netto  165,38 € Umsatzsteuerfrei  55,13 € 
USt.   78,55 € USt.    31,42 €   
Brutto 491,98 € Brutto  196,80 €   
Pro Stunde 
Netto    27,56 € Netto  16,54 € Umsatzsteuerfrei 11,03 € 
USt.   05,23 € USt. 03,14 €   
Brutto   32,79 € Brutto 19,68 €   
 
4.3.2. Kommerzielle Veranstaltungen 
Großer Saal Theaterraum Begegnungsräume 
Je Veranstaltungstag 
Netto  826,88 € Netto  385,88 € Umsatzsteuerfrei  110,25 € 
USt. 157,11 € USt.   73,32 €   
Brutto 983,99 € Brutto 459,12 €   
 
§ 5 Sonstige Bestimmungen 
5.1  
Das Begegnungszentrum Meerwiese behält sich vor, Raumnutzungen, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden – 
2 Wochen vorher bei Großveranstaltungen, 1 Woche vorher bei Kleinveranstaltungen -, zu berechnen. 
5.2  
Ändern sich die in dem Vertrag zugrundeliegenden Voraussetzungen, ist der/die Vertragsnehmer/in 
verpflichtet, das Begegnungszentrum Meerwiese umgehend zu informieren. 
5.3  
Voraussetzungen für die Nutzung von Räumen im Begegnungszentrum Meerwiese sind die Beachtung der 
Betriebs- und Nutzungsordnung des Begegnungszentrums Meerwiese.  
5.4  
Das Raumnutzungsentgelt ist zum vertraglich vereinbarten Termin zu zahlen.  
§ 6 Inkrafttreten 
Die vom Rat der Stadt Münster auf seiner Sitzung am xx xx xxxx beschlossene Entgeltordnu ng tritt am xx xx 
xxxx in Kraft.

Anlage A

2255 Zeichen

Anlage A zur V/0477/2024 
Kurzüberblick 
Die sozialverträglich aufgebauten Entgelte für das Stadtteilkulturzentrum Kap.8 im Bürgerhaus 
Kinderhaus und das Begegnungszentrum/Theater in der Meerwiese werden gemäß der be-
schlossenen 5 Jahres Regelung im Kontext des Konzeptes der „Nachhaltigen Haushaltssanie-
rung (NaSa)“ um fünf Prozent erhöht (V/0148/2019). Die geänderten Entgeltordnungen treten 
jeweils zum 01.01.2025 in Kraft. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch den beschlossenen Rhythmus wird eine moderate, sozial verträglich kalkulierte Anhebung 
der Entgelte vorgenommen. Im Fokus steht immer noch die Beförderung Zivilgesellschaftlichen 
Engagements. Die fortlaufenden Kostensteigerungen sollen daher in einem angemessenen und 
sozial verträglichen Umfang an die Nutzer*innen weitergegeben. Einerseits wird dem Konzept der 
„Nachhaltigen Haushaltssanierung (NaSa)“ Rechnung getragen. Andererseits werden die laufen-
den Stadtteilkulturbetriebe in die Lage versetzt, die Entgelte u.a. für die Aufrechterhaltung eines 
vielfältigen Programms zu nutzen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0401 Kulturmanagement / Kulturförderung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
1. Im Sinne ihres kulturellen Auftrages sind die Entgeltordnungen für das Kap.8 im Bürgerhaus 
Kinderhaus und für das Begegnungszentrum Meerwiese in Coerde sozialverträglich aufge-
baut, kalkuliert und gestaffelt, um niederschwellige Angebote und eine möglichst hohe Nut-
zerfreundlichkeit zu schaffen bzw. um Vereinsarbeit sowie bürgerschaftliches Engagement 
zu unterstützen. 
2. Hauptziel der Anpassung ist die Aufrechterhaltung der Mittel der Häuser – die wiederum er-
forderlich sind, um mit Veranstaltungen, Projektkonzeptionen und Formaten auf Quer-
schnittsthemen inhaltlich und organisatorisch reagieren zu können.

Anlage_1_Entgeltordnung_Kap8_ab_2025 (Entwurf)

9581 Zeichen

Anlage 1: 
ENTWURF: Entgeltordnung für das Stadtteilkulturzentrum „Kap.8“ im Bürgerhaus 
Kinderhaus 41.11 vom xxx (Amtsblatt Nr. xx der Stadt Münster vom xxx) 
§ 1 Nutzungszweck 
Das Stadtteilkulturzentrum „Kap.8“ als Einrichtung des Kulturamtes der Stadt Münster, im Bereich 
Stadtteilkultur, ist ein Forum für Kunst und Kultur, ein Ort der Begegnung und Kommunikation, der 
Freizeitgestaltung und des bürgerschaftlichen Engagements im Stadtteil Kinderhaus.  
Das Stadtteilkulturzentrum arbeitet vereins - und institutionsübergreifend nach der Prämisse "Mit dem 
Stadtteil, für den Stadtteil". Es initiiert, fördert und vernetzt Aktivitäten im Stadtteil, ermöglicht, koordiniert 
und präsentiert kulturelle Angebote für den Stadtteil und integriert kulturelle Angebote in die Lebenswelt 
der Menschen (aufsuchende Kulturarbeit). 
Die Kooperation Aktiver und die Vernetzung der Ressourcen auf Stadtteilebene fördern Lebensqualität 
und Stadtteilidentität, Engagement und Eigeninitiative, eine vielgestaltige kulturelle Infrastruktur u nd 
eine zukunftsfähige Stadtteilgesellschaft. 
Das Angebot richtet sich an alle Menschen ohne Ansehen von Alter, Geschlecht, Religion, Bildung, 
sozialer, ethnischer und kultureller Herkunft. Der Arbeitsansatz ist generationsübergreifend, 
interkulturell und integrativ und ermöglicht eine Teilhabe als Rezipient (Konsument) und als Akteur 
(Produzent). 
Die dem „Kap.8“ zugeordneten Räume und Einrichtungen stehen vorrangig für stadtteilkulturelle 
Veranstaltungen wie Theater, Tanztheater, Kleinkunst, Konzerte, Auss tellungen und Angebote der 
musisch- kulturellen Bildung zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Räume für 
Weiterbildungsangebote wie Kurse, Workshops, Vorträge und öffentlich zugängliche stadtteilbezogene 
Zusammenkünfte von Gruppen, Vereinen und Instituti onen vergeben. Nachrangig behandelt werden 
zugangsbeschränkte oder geschlossene Veranstaltungen, Veranstaltungen und Angebote ohne 
Stadtteilbezug und Veranstaltungen, die vor allem der Gewinnerzielung dienen. Eine Raumvergabe zu 
privaten Zwecken ist in der Regel nicht vorgesehen. 
Die Räume und Einrichtungen werden entsprechend o.g. Vorgaben für eigene Veranstaltungen des 
„Kap.8“, Kooperationsveranstaltungen und Veranstaltungen Dritter genutzt.  
§ 2 Allgemeine Bestimmungen 
Im Basis-Nutzungsentgelt ist die Nutzung des Raumes / der Räume inkl. aller Nebenkosten bei normaler 
Nutzung enthalten (Strom, Wasser, Heizung, Lüftung, Reinigung etc.) sowie bei der Agora zusätzlich 
die Anwesenheit einer sachkundigen Aufsichtsperson im erforderlichen Umfang. Das 
Basisnutzungsentgelt bezieht sich auf Veranstaltungen mit einer Nutzungsdauer von maximal acht 
Stunden, bei der die Anwesenheit von Personal des „Kap.8“ erforderlich ist (inklusive Auf - und Abbau). 
Zusatzleistungen wie Auf - und Umbau in den überlassenen Räumen, Sonde rreinigungen oder 
Bereitstellung von Personal (z.B. Fachkraft für Veranstaltungstechnik / Bühnenmeister), zusätzliche 
Technik und technische Betreuung werden zusätzlich berechnet. Eigenleistungen sind nach Absprache 
möglich. 
Die Leitung des „Kap.8“ entsche idet über die Überlassung von Räumen und legt die Entgelte für die 
Nutzung anhand der Entgeltordnung für das Stadtteilkulturzentrum „Kap.8“ im Bürgerhaus Kinderhaus 
nach pflichtgemäßem Ermessen fest. In zu begründenden Ausnahmefällen können Entgelte nach 
pflichtgemäßem Ermessen ermäßigt oder erlassen werden. 
§ 3 Eigene Veranstaltungen und Veranstaltungen in Kooperation mit Anderen  
Die Nutzung von Räumen für Veranstaltungen des „Kap.8“ und Veranstaltungen in Kooperation mit 
anderen ist kostenfrei. 
1

§ 4 Veranstaltungen Dritter 
4.1 Stadtteilbezogene an das Gemeinwesen orientierte Veranstaltungen 
Für Veranstaltungen der BV Nord, bezirksbezogene Zusammenkünfte und bezirksbezogene 
politische Veranstaltungen der in der BV Nord und der im Rat vertretenen Parteien und 
bezirksbezogene Informationsveranstaltungen der Stadtverwaltung Münster sowie 
bezirksbezogener Bürgerinitiativen und Gruppen wird kein Basis-Nutzungsentgelt erhoben. 
4.2 Stadtteilbezogene Veranstaltungen "Mit dem Stadtteil, für den Stadtteil" 
4.2.1 Kulturelle Veranstaltungen im Rahmen des Stadtteilkulturprogramms im „Kap.8“ Für 
kulturelle Veranstaltungen aus dem Bereich der darstellenden Kunst, wie z.B. Theater, Tanz, 
Musik, Kleinkunst im Rahmen des Stadtteilkult urprogramms von „Kap.8“ wird ein ermäßigtes 
Basis-Nutzungsentgelt entsprechend der folgenden Übersicht erhoben.  
 netto 19% MwSt. brutto 
Agora    
Eintritt bis zu 
2,- € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
Eintritt mehr 
als 2,- 358,31 € 68,08 € 426,39 € 
Mokido    
Eintritt bis zu 
2,- € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
Eintritt mehr 
als 2,- € 71,66 € 13,62 € 85,28 € 
Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich: 
   netto 19% MwSt. brutto 
Mokido inkl. Kühlraum 38,59 € 7,33 € 45,92 € 
Bedarfsküche inkl. Spülmaschinen 
und Geschirr 33,08 € 6,28 € 39,36 € 
Billardraum 
Cafeteria 
Sinnesraum 
jeweils 11,03 € 0,00 € 11,03 € 
Weitere Räume auf Anfrage    
 
4.2.2 Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Münster Nord  
Für zugangsoffene Feste und Feiern von am Gemeinwesen orientierten Gruppen und Vereinen 
aus dem Bezirk Münster Nord wird ein ermäßigtes Basis -Nutzungsentgelt entsprechend der 
folgenden Übersicht erhoben. 
 netto 19% MwSt. brutto 
Agora    
kein Eintritt 413,44 € 78,55 € 491,99 € 
mit Eintritt 523,69 € 99,50 € 623,19 € 
Mokido    
kein Eintritt 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
mit Eintritt 99,23 € 18,85 € 118,08 € 
Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich: 
  netto 19% MwSt. brutto 
Mokido inkl. Kühlraum 38,59 € 7,33 € 45,92 € 
Bedarfsküche 
inkl. 
Spülmaschinen 
und Geschirr 
33,08 € 6,28 € 39,36 € 
Billardraum 
Cafeteria 
Sinnesraum 
jeweils 11,03 € 0,00 € 11,03 € 
Weitere 
Räume auf Anfrage

4.2.3 Jahrespauschale für Gruppen und Vereine des Stadtteils  
Für regelmäßige Nutzung von Räumen durch selbstlos tätige Institutionen, Gruppen und Vereine 
des Stadtteils zu Übungszwecken und Austausch ohne Eintritt/Kostenumlage wird ein 
Jahresentgelt erhoben. Berechnungsgrundlage ist das Kalenderjahr. Die Entgelte fallen pro Raum 
und für Termine von bis zu 4 Stunden an. 
 
Gruppenräume 
Jahrespauschale 
Funktionsräume* 
Jahrespauschale 
  netto 19% MwSt. brutto 
bei wöchentlicher Nutzung 
bzw. bis zu 52 Nutzungen p.a. 55,13 € 110,25 € 20,95 € 131,20 € 
bei 14-tägiger Nutzung bzw. 
bis zu 26 Nutzungen p.a. 27,83 € 55,13 € 10,47 € 65,60 € 
bei monatlicher Nutzung bzw 
bis zu 12 Nutzungen p.a. 13,79 € 28,09 € 5,34 € 33,42 € 
  * Luftgewehrschießstand, Atelier, Kegelbahn 
 
4.3 Sonstige Veranstaltungen 
Für alle weiteren Veranstaltungen (u.a. Veranstaltungen ohne Stadtteilbezug, geschlossene 
Veranstaltungen, Tagungen, kommerziell ausgerichtete Veranstaltungen) wird ein reguläres Basis-
Nutzungsentgelt entsprechend der folgenden Übersichten erhoben. 
 
Agora und Mokido 
 Agora 
Mokido  
Stadtteiltreff | Studiobühne 
  netto 
19% 
MwSt. brutto netto 
19% 
MwSt. brutto 
Tages- 
Veranstaltung 
werktags, Montag-
Donnerstag, zwischen 9 und 
18 Uhr 523,69 € 99,50 € 623,19 € 187,43 € 35,61 € 223,04 € 
Abend- 
Veranstaltung 
werktags, Montag -
Donnerstag zwischen 18 und 
1 Uhr des Folgetages 633,94 € 120,45 € 754,39 € 198,45 € 37,71 € 236,16 € 
Wochenend- 
Veranstaltung 
Freitag, Samstag oder 
Sonntag ganztägig bis 1:00 
Uhr des Folgetages 744,19 € 141,40 € 885,58 € 209,48 € 39,80 € 249,28 € 
Aufbau-/Abbau, 
Proben etc. 
pro weiterer Tag 110,25 € 20,95 € 131,20 € 38,59 € 7,33 € 45,92 € 
Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich: 
    netto 19% 
MwSt. 
brutto 
Mokido inkl. Kühlraum 93,71 € 17,81 € 111,52 € 
Bedarfsküche inkl. Spülmaschinen 
und Geschirr 
33,08 € 6,28 € 39,36 € 
Billardraum, Cafeteria 
oder Sinnesraum 
jeweils 22,05 € 0,00 € 22,05 € 
Weitere Räume  auf Anfrage      
 
Gruppenräume 
  bis 2 Stunden über 2 Stunden ganztägig 
  pro Std. pro Std. pro Tag 
Sinnesraum 
Musik-Probe 
Bewegungs- und 
Proberäume, 80-
100 qm, Stühle 
vorhanden 5,51 € 4,41 € 27,56 €

Billardraum 
Cafeteria 
Gruppenräume für 
ca. 20 Personen, 
Tische und Stühle 4,41 € 3,31 € 22,05 € 
Eltern-Kind- 
Bereich 
Spielraum, (Kinder-) 
Stühle und Tische 4,41 € 3,31 € 22,05 € 
Bewegungsraum keine Bestuhlung 3,31 € 2,76 € 16,54 € 
 
Funktionsräume 
    netto 19% MwSt. brutto 
Atelier 
inkl. Nutzung der techn. Ausstattung wie 
Geräte, Maschinen, Brennofen 
Schießstand 
Luftgewehrschießstand mit Vorraum 
Kegelbahn* 
bis zu 10 Personen 
* bei einmaliger Nutzung verdoppelt sich 
das jeweilige Nutzungsentgelt 
bis 2 Std.  
pro Stunde 5,51 € 1,05 € 6,56 € 
über 2 Std.  
pro Stunde 4,41 € 0,84 € 5,25 € 
ganztägig  
pro Tag 33,08 € 6,28 € 39,36 € 
 
§ 5 Sonstige Bestimmungen 
5.1 Das „Kap.8“ behält sich vor, Raumnutzungen, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden (6 
Wochen vorher bei Großveranstaltungen, 2 Wochen vorher bei Kleinveranstaltungen), zu 
berechnen.  
5.2 Ändern sich die dem Vertrag zu Grunde liegenden Voraussetzungen, ist der Vertragsnehmer / 
die Vertragsnehmerin verpflichtet, das „Kap.8“ umgehend zu informieren. 
5.3 Voraussetzung für die Nutzung von Räumen im „Kap.8“ ist die Beachtung der Betriebs - und 
Nutzungsordnung des „Kap.8“. 
5.4. Das Raumnutzungsentgelt ist bis zum vertraglich vereinbarten Termin zu zahlen, spätestens 
jedoch vor Nutzungsbeginn. 
§ 6 Inkrafttreten 
Die vom Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx beschlossene Entgeltordnung tritt am 
01.01.2025 in Kraft. Die Entgeltordnung vom xx.xx.xxxx (Amtsblatt vom xx.xx.xxxx der Stadt Münster Nr. 
x, xxxx folgende) verliert damit ihre Gültigkeit. 
4

Beratungsverlauf (5)

17.09.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.09.2024 Kulturausschuss
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.10.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.10.2024 Hauptausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.10.2024 Rat
TOP 25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus 41

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0477/2024
Typ
Vorlagen
Datum
27.08.2024
Erstellt
05.08.2024 14:03