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2656/2019

Fortführung des Angebotes der Wohnungslosenhilfe des Erik-Wickberg-Hauses in Ehrenfeld

Mitteilung Ausschuss 07.08.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 05.09.2019, TOP 15.7

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2084 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/502/7 
 
Vorlagen-Nummer 07.08.2019 
 2656/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 05.09.2019 
 
Fortführung des Angebotes der Wohnungslosenhilfe des Erik-Wickberg-Hauses in Ehrenfeld 
Der Träger Heilsarmee betreibt in der Marienstr. 116-118 eine stationäre Einrichtung gem. § 67 SGB 
XII für wohnungslose Männer (Erik-Wickberg-Haus). Außerhalb des Haupthauses hat die Heilsarmee 
11 Einzelappartements in der Marienstr. 97, 99 und 101 sowie in der Subbelrather Str. angemietet. 
Die Appartements in der Marienstr. wurden an die WvM Immobilien und Projektentwicklung GmbH 
veräußert. Es bestand die Gefahr, dass diese Appartements perspektivisch nicht mehr für die Unter-
bringung und Betreuung von wohnungslosen Männern genutzt werden konnten. 
 
Die Verwaltung hat hierzu eine Anfrage der CDU Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen 
(AN/0303/2019) im Ausschuss für Soziales und Senioren beantwortet (Vorlage 0990/2019). 
 
Zwischenzeitlich sind die bestehenden Gespräche mit dem Eigentümer erfolgreich abgeschlossen 
und die Verwaltung möchte die Ergebnisse dem Ausschuss mitteilen. 
 
Die über die Appartements bestehenden Gewerbemietverträge mit einer geringeren Kündigungsfrist 
wurden in reguläre Wohnraummietverträge umgewandelt. Hierbei wurden die bereits langjährigen 
Laufzeiten der Anmietung in die neuen Mietverträge übernommen. 
 
Aufgrund der Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit verlängerter Kündigungssperrfrist bei der 
Begründung und Veräußerung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen (Kündigungs-
sperrfristVO) beträgt für die Stadt Köln die Kündigungssperrfrist 8 Jahre. 
Zusätzlich zu dieser Frist kommt die je nach Mietvertrag bestehende ordentliche Kündigungsfrist. 
Insgesamt stehen die Appartements damit längerfristig für die weitere Nutzung durch das Erik-
Wickberg-Haus zur Verfügung. 
 
Neben der verlängerten Kündigungsfrist bleibt das vom Eigentümer gegenüber der Heilsarmee einge-
räumte Vorkaufsrecht weiter bestehen. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

05.09.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 15.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2656/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
07.08.2019
Erstellt
02.08.2019 07:11