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Fortführung des Angebotes der Wohnungslosenhilfe des Erik-Wickberg-Hauses in Ehrenfeld

Mitteilung Ausschuss 2656/2019 vom 07.08.2019

Stand: Am 05.09.2019 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/502/7 Vorlagen-Nummer 07.08.2019 2656/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 05.09.2019 Fortführung des Angebotes der Wohnungslosenhilfe des Erik-Wickberg-Hauses in Ehrenfeld Der Träger Heilsarmee betreibt in der Marienstr. 116-118 eine stationäre Einrichtung gem. § 67 SGB XII für wohnungslose Männer (Erik-Wickberg-Haus). Außerhalb des Haupthauses hat die Heilsarmee 11 Einzelappartements in der Marienstr. 97, 99 und 101 sowie in der Subbelrather Str. angemietet. Die Appartements in der Marienstr. wurden an die WvM Immobilien und Projektentwicklung GmbH veräußert. Es bestand die Gefahr, dass diese Appartements perspektivisch nicht mehr für die Unter- bringung und Betreuung von wohnungslosen Männern genutzt werden konnten. Die Verwaltung hat hierzu eine Anfrage der CDU Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (AN/0303/2019) im Ausschuss für Soziales und Senioren beantwortet (Vorlage 0990/2019). Zwischenzeitlich sind die bestehenden Gespräche mit dem Eigentümer erfolgreich abgeschlossen und die Verwaltung möchte die Ergebnisse dem Ausschuss mitteilen. Die über die Appartements bestehenden Gewerbemietverträge mit einer geringeren Kündigungsfrist wurden in reguläre Wohnraummietverträge umgewandelt. Hierbei wurden die bereits langjährigen Laufzeiten der Anmietung in die neuen Mietverträge übernommen. Aufgrund der Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit verlängerter Kündigungssperrfrist bei der Begründung und Veräußerung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen (Kündigungs- sperrfristVO) beträgt für die Stadt Köln die Kündigungssperrfrist 8 Jahre. Zusätzlich zu dieser Frist kommt die je nach Mietvertrag bestehende ordentliche Kündigungsfrist. Insgesamt stehen die Appartements damit längerfristig für die weitere Nutzung durch das Erik- Wickberg-Haus zur Verfügung. Neben der verlängerten Kündigungsfrist bleibt das vom Eigentümer gegenüber der Heilsarmee einge- räumte Vorkaufsrecht weiter bestehen. Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 05.09.2019

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 15.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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