Widmung des Parkplatzes an der Heinrich-Klein-Str./Lülsdorfer Str. in Köln-Porz-Langel
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3527/2017 vom 30.11.2017
Stand: Am 30.01.2018 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/62/620/2 62.30.02.7-14480-2017 Vorlagen-Nummer 3527/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Widmung des Parkplatzes an der Heinrich-Klein-Str./Lülsdorfer Str. in Köln-Porz-Langel Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beschließt, den Parkplatz an der Heinrich-Klein-Str./Lülsdorfer Str. (Ge- markung Langel, Flur 3, Teilstück aus Flurstück 2105) in Köln-Porz-Langel als Gemeindestraße mit der Benutzungsbeschränkung auf den ruhenden Verkehr (Parkplatz) gemäß § 6 Straßen- und Wege- gesetz (StrWG) zu widmen. Bezirksvertretung 7 (Porz) 14.12.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Parkplatz an der Heinrich-Klein-Str./Lülsdorfer Str. wurde erstmalig endgültig hergestellt. Mit der Widmung wird die Fläche zur öffentlichen Straße im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes NRW und damit formal in die Verfügungsgewalt der Stadt als Straßenbaulastträger gestellt. Anlage -
Widmungsplan
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mg Stadt Köln Auszug aus dem Se \ B zz Wiobmungppkarı Liegenschaftskataster ® 50679 Köln Flurkarte NRW 1 : 500 ERS Erstellt: 15.11.2017 Gemarkung: Zeichen: zelinski Maßstab 1 :500 > : 15 20 25 Meter A = Oumenolrha pe mil dan Geraden be Sg u 5 e
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