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Änderungsantrag der SPD-Fraktion - Bürgereingabe „Umleitung Großbaustellen in Porz 2017/2018

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat AN/0391/2020 vom 11.03.2020

Stand: Am 07.05.2020 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) endgültig abgelehnt.

Dokumente

  • Änderungsantrag SPD-Fraktion - Umleitung Großbaustellen

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    Sozialdemokratische Partei Deutschlands Fraktion im Stadtbezirk Köln-Porz Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Henk van Benthem Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln Tel: 0221 / 22197 - 303 Fax: 0221 / 22197 - 304 Mail: SPD-BV7@stadt-koeln.de www.porzspd.de Köln-Porz, 09.03.2020 Änderungsantrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 12.03.2020, TOP 2.1 NEUFASSUNG hier: Bürgereingabe „Umleitung Großbaustellen in Porz 2017/2018“ Die Bezirksvertretung Porz dankt dem Bürgerverein Zündorf für seine Eingabe, allerdings ist das Ziel des Bürgerantrages, den die Verwaltung fast drei Jahre liegen gelassen hat, längstens überholt. Gleiches gilt für die Anfrage unter TOP 8.2.4 vom 09.11.2017 sowie den Beschluss zum Dringlichkeitsantrag unter TOP 6.14 vom 06.07.2017. Die Bezirksvertretung Porz bemängelt in diesem Zusammenhang die mangelnde Wertschätzung einiger Bürgervereine und der Bezirksvertretung selbst durch das Verkehrsdezernat. Die Bezirksvertretung lehnt darüber hinaus die Mitteilung der Verwaltung 4255/2019 zur Sitzung vom 30.01.2020, mit der der auch schon drei Jahre alte Antrag vom 28.03.2017, TOP 6.10, beantwortet wurde, als unzureichend ab. Ein Notfallkonzept, das lediglich auf großräumige Umfahrungen setzt, ist unzureichend. Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung daher, das Konzept mit der Priorität auf kleinräumigere Umleitungen zu überarbeiten und der Bezirksvertretung bis Ende 2020 zur Zustimmung vorzulegen. Begründung: Erfolgt mündlich. Dr. Simon Bujanowski Lutz Tempel Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf

  1. 07.05.2020

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    Entscheidung. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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