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1874/2024

Aktuelle Informtionen zur geplanten Altschuldenlösung der Landesregierung NRW

Mitteilung Ausschuss 13.06.2024

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 14.06.2024, TOP 1.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3568 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20 
 
Vorlagen-Nummer 13.06.2024 
 1874/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 14.06.2024 
 
Aktuelle Informtionen zur geplanten Altschuldenlösung der Landesregierung NRW 
Zu der vom Land NRW geplanten Altschuldenlösung ist zuletzt in der Sitzung des Fi-
nanzausschusses vom 04.09.2023 (Session-Nr. 2743/2023) berichtet worden. Seiner-
zeit war vorgesehen, die jeweils im GFG zu verteilende Verbundmasse mit einem Vor-
wegabzug zu belasten und damit eine Finanzierung einer Altschuldenlösung zu er-
möglichen. Am 22. August 2023 hat die Landesregierung – auch nach massiver Kritik 
seitens der kommunalen Familie und der hohen Belastungen der Kommunen - be-
schlossen, von den Vorwegabzügen Abstand zu nehmen. Ein Einstieg in die Altschul-
denlösung wurde für das Haushaltsjahr 2025 angekündigt.  
 
Die Landesregierung hat nunmehr mit Presseinformation vom 04.06.2024 neue Eck-
punkte für einen Abbau des Bestandes an kommunalen Liquiditätssicherungskrediten 
(Altschuldenlösung) ab dem Haushaltsjahr 2025 mitgeteilt.  
 
Die vom Landeskabinett beschlossenen Eckpunkte sehen vor, dass das Land NRW 
ab dem Jahr 2025 jährlich 250 Mio. Euro für die kommenden 30 Jahre zur Verfügung 
stellt. In der Summe handelt es sich damit über die gesamte Laufzeit um einen Betrag 
in Höhe von 7,5 Mrd. Euro. Die Finanzmittel sollen zusätzlich zur Verfügung gestellt 
werden. Die Landesregierung verbindet die Zusage einer Altschuldenlösung mit der 
Erwartung, dass eine Beteiligung in gleicher Höhe durch die Bundesregierung bereit-
gestellt wird, so dass auf dieser Basis in der Summe ein Betrag in Höhe von 0,5 Mrd. 
Euro jährlich und insgesamt über 30 Jahre ein Betrag in Höhe von 15 Mrd. Euro zur 
Verfügung stehen würden. Die Mittel sollen für die Verzinsung und die Tilgung aufge-
wandt werden.  
 
Zu der vorgeschlagenen Altschuldenlösung sind seitens der Landesregierung noch 
Gespräche mit der Bundesregierung zur Beteiligung des Bundes zu führen.  
 
Jenseits dieser Eckpunkte sind bislang keine weiteren Festlegungen und Konkretisie-
rungen z.B. zu den Zugangsvoraussetzungen, zu einem möglichen Eigenbeitrag der 
Kommunen oder zu Umsetzungs- oder Abwicklungsfragen bekannt. 
 
Das grundsätzliche Signal der Landesregierung wurde von der kommunalen Land-
schaft überwiegend begrüßt. Eine vertiefte Bewertung wird erst auf Basis der konkre-
ten Ausgestaltung möglich sein. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die aus 2023 be-

2 
 
kannte Kalkulation des Landes für eine hälftige Übernahme der kommunalen Altschul-
den oberhalb eines Sockelbetrages in Höhe von 100 Euro je Einwohner einen Betrag 
von rund 460 Mio. Euro p.a. angeführt hatte. Mit Blick darauf, dass die Kommunen 
Ende 2023 in der Summe Liquiditätssicherungskredite in Höhe von rd. 20,91 Milliar-
den Euro aufwiesen, würde hiermit nur eine teilweise Entlastung der Kommunen er-
möglicht werden. Bei Annahme einer Laufzeit von 30 Jahren und einer mittleren Ver-
zinsung von 2,5 – 3% wurde von Experten ein jährlicher Betrag in Höhe von rd. 1 Mrd. 
Euro zur vollständigen Verzinsung und Tilgung errechnet. Die weitere Ausgestaltung 
etwaiger Hilfen auch in Abhängigkeit der Beteiligung des Bundes bleibt daher abzu-
warten. Der Pressetext der Landesregierung ist auch unter www.land.nrw verfügbar  
 
Die möglichen finanziellen Auswirkungen auf die Stadt Köln können erst ermittelt wer-
den, wenn weitere Informationen vorliegen. Die Verwaltung wird dem Finanzaus-
schuss anlassbezogen über die weitere Entwicklung berichten.  
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

14.06.2024 Finanzausschuss
TOP 1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
1874/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
13.06.2024
Erstellt
10.06.2024 09:21