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Änderungsantrag zu TOP 3.2 - Radverkehrskonzept Innenstadt - Radfahrstreifen Riehler Straße
Gem. Änderungsantrag (CDU) AN/0879/2021 vom 20.04.2021
Stand: Am 20.04.2021 im Verkehrsausschuss ungeändert beschlossen.
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion VOLT-Fraktion An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Lino Hammer An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.04.2021 AN/0879/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 20.04.2021 Änderungsantrag zu TOP 3.2 - Radverkehrskonzept Innenstadt - Radfahrstreifen Riehler Straße Sehr geehrter Herr Hammer, bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.2 - Radverkehrskonzept Innenstadt - Radfahrstreifen Riehler Straße – auf die Tagesordnung der Sitzung des Verkehsausschus- ses am 20.04.2021: Beschluss: Die Vorlage der Verwaltung wird wie folgt ergänzt: 1. In den Abschnitten, in denen kein motorisierter Verkehr kreuzt, ist eine bauliche Tren- nung mit flexiblen Trennelementen (s. Anlage 9) vorzusehen. 2. Um den Radverkehr vor kreuzenden Autos zu schützen, entfallen nicht baulich angeleg- ten Stellplätze (z.B. Riehler Straße 73, Riehler Platz) bzw. werden in Radparken umge- wandelt oder entsiegelt. 3. Das Querparken soll grundsätzlich aufgehoben werden. 4. Der doppelte Linksabbieger von der Turiner Straße auf den Ebertplatz soll eine vorgezo- gene Fahrrad-Aufstellfläche bekommen. 5. Die Planungen sind auf die geplanten Maßnahmen an der Kreuzung Riehler Straße / Amsterdamer Straße sowie am Ebertplatz abzustimmen. 6. Der freilaufende Rechtsabbieger bis zum Ebertplatz soll mittelfristig, d.h. nach der Ein- - 2 - richtung der Radfahrstreifen, gemäß des Programms zum Abbau freilaufender Rechts- abbieger, zurückgebaut werden. Die Verwaltung wird gebeten, hierfür eine separate Pla- nung mit den ggf. notwendigen, weitergehenden Umbauten im Kreuzungsbereich zu er- stellen. 7. Die Verwaltung soll gemeinsam mit der KVB prüfen, ob alternative Bus-Haltepunkte identifiziert werden können, die verhindern, dass der Fahrradverkehr und der Bus sich die Spur teilen. 8. Die Verwaltung evaluiert nach einem Jahr die umgesetzten Maßnahmen auf ihre Ver- kehrssicherheit. Sollten weitere Maßnahmen zum Schutz der Radfahrer nötig sein, wird der Radfahrstreifen durch eine bauliche Trennung geschützt. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz Grüne-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller VOLT- Fraktionsgeschäftsführer
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