2218/2017
Verbraucherberatungsstelle Köln: Jahresbericht 2016
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Anlage 2_Einleger_Jahresbericht 2016
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Im Quartier. Für Sie. Da. Seit gut einem Jahr auch in Köln Seit über einem Jahr beschreitet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unter dem Motto „Im Quartier. Für Sie. Da.“ einen neuen Weg aufsuchender Verbraucherberatung in drei strukturell benachteiligten Kölner Stadtquartieren. Das neue Modell für Verbraucherarbeit im Quartier ist ein Pilotansatz, der vom Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln gefördert wird. Extern evaluiert wird der Pilot von der Consulimus AG (Befragungen von Quartiersbewohnern und Multiplikatoren in Form regelmäßiger Quartierspanels) und der ConPolicy GmbH (Wissenschaftliche Begleitung und Instrumentenevaluation). Sehr schnell sind die drei Mitarbeiterinnen in den Quartieren Chorweiler/Seeberg-Nord/Blumenberg, Kalk/Humboldt-Gremberg und Höhenberg-Vingst angekommen und pflegen dort eine intensive Vernetzungsarbeit. Mit der Verbraucherberatung im Quartier erprobt die Verbraucherzentrale NRW einen neuen Ansatz aufsuchender Verbraucherar- beit: Die Verbraucherzentrale erleichtert Quartiersbewohnern mit Verbraucherproblemen den Zugang zu Rat und Recht und geht dorthin, wo Verbraucher in ihrer Lebens- und Wohnumwelt anzutreffen sind und wo Verbraucherschutz direkt wirken kann. Zur möglichst niederschwelligen Ansprache hat die Verbrau- cherberatung im Quartier regelmäßige Beratungszeiten für Ver- braucher in den Quartieren etabliert: Die Beratungen finden je- weils einmal pro Woche im Vingster Treff (Höhenberg-Vingst), im Nachbarschaftstreff Kalk (Kalk/Humboldt-Gremberg) und in der Kulturbrücke (Chorweiler, Seeberg-Nord, Blumenberg) statt. Die Träger dieser Einrichtungen haben die Beraterinnen mit offenen Armen empfangen. Die Beratungen stellen für die Verbraucher das fehlende Mosaikteil dar, das Vor-Ort in den vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen noch fehlte. Dabei arbeitet die Verbraucherberatung im Quartier eng mit Multipli- katoren der Stadt Köln, der freien Wohlfahrtspflege, religiöser Gemeinden und zahlreichen Vereinen in freier Trägerschaft zu- sammen. Die Kooperation zwischen den Akteuren vermeidet effektiv die Entstehung von Doppelstrukturen und führt dazu, dass Verbraucher zielgerichtet an die richtigen Ansprechpartner verwiesen werden können, falls das konkrete Problem neben dem Beratungsangebot der Verbraucherberatung im Quartier andere Unterstützungsleistungen erforderlich macht. Neben wöchentlichen Beratungszeiten werden regelmäßig eine Vielzahl von Aktionen, Informations- und Bildungsveranstal- tungen im Quartier angeboten. Außerdem nehmen die Mitar - beiterinnen an Festen im Quartier aktiv teil. Der Besuch von Jugendzentren, Seniorentreffs oder Frauenfrühstücken gehört ebenso dazu wie die Teilnahme an Bepflanzungs- und sonstigen Stadtteilaktionen, Nachbarschaftsfesten oder Interkulturellen Dialogen – immer mit dem Ziel, die Verbraucherberatung im Quartier als jederzeit ansprechbare Anlaufstelle zu etablieren. Beispielhaft für die gelungene und aktive Vernetzung im Quartier seien die Teilnahmen am Weihnachtsmarkt und dem Seniorenin- fotag in Kalk, am Stadtteilfest Höhenberg-Vingst, am Bezirksfest Chorweiler und dem Nachbarschaftsfest in Kalk-Nord erwähnt. Verbraucherberaterinnen im Quartier (von links): Anne Schneider, Dagmar Kautz, Ute Bembennek, und die Assistentin der Verbraucherberatung im Quartier, Franziska Richter. Mit dem Angebot von Multiplikatorenschulungen gelingt es der Verbraucherberatung im Quartier, präventive Informationen breit zu streuen und möglichst viele Verbraucher zu erreichen und bei Bedarf schnell und effektiv vor drohenden Abzockmaschen zu schützen oder diese durch den komplexen Konsum- und Finanzalltag zu navigieren. Insgesamt wurden mit der Beratung im Quartier, in Bildungsveranstaltungen, durch Aktionen im Quartier und durch die Teilnahme an Festen und Veranstaltungen 1.287 Verbraucherinnen und Verbraucher erreicht. Der aktuelle Stand der Arbeit und der Evaluation wird zweimal jährlich in einem strategisch angelegten Begleitkreis beraten. Am Begleitkreis nehmen die Stadt Köln, das Verbraucherschutzministerium NRW, die Sozialraumkoordinatoren, die Liga der freien Wohlfahrtspflege Köln, das wissenschaftliche Begleitinstitut ConPolicy und Vertreterinnen der Verbraucherzentrale NRW teil. ConPolicy zog in einem Evaluationsbericht zur Halbzeit der wissenschaftlichen Begleitung eine erste positive Zwischenbilanz: Mit den wichtigen Akteuren vor Ort habe sich das Quartiersteam bereits gut vernetzt, was sich für alle auszahle. Die schnelle Akzeptanz des Angebots bei den Menschen im Quartier sei zudem ein Hinweis darauf, dass die Verbraucherzentrale NRW mit ih- rem Ansatz eine bisher nur schwer erreichbare Zielgruppe auch erreicht. Zudem habe sie sich schon als Sensor für spezifische Verbraucherprobleme im Quartier gezeigt. Gemeinsam soll der neue Ansatz in 2017 zielgruppenorientiert weiter entwickelt werden. Einer der erreichten Verbraucher ist Damian. Er berichtet: Mein Name ist Damian*. Ich komme aus Russland. Bei uns zu Hause ist es üblich mit Gästen freundlich umzu- gehen. Als vor wenigen Wochen jemand an meine Tür klingelte,habe ich aufgemacht. Die Leute sagten, sie wä- ren von unserem Stromversorger und hätten ein gutes Angebot. Ich habe die Leute hereingebeten. Wir haben zusammen Tee getrunken. Aber ich habe nichts unter - schrieben. Zwei Tage später bekomme ich einen Brief. Da drin steht, dass ich einen Vertrag bei einen anderen Stromanbieter habe. Ich verstehe gar nicht, wie das ge - hen soll. Mit Hilfe der Beraterin konnte ich den Vertrag widerrufen. Wir haben festgestellt, dass der Stromver - mittler den Vertrag schloss, indem er wahrscheinlich meinen Namen von der Haustür abschrieb und meine Zählernummer abschrieb. Das ist bei uns im Haus ganz einfach, weil jeder Zählerkasten vor der Haustür hängt. Mein Widerruf wurde bestätigt. Die Beraterin informierte aber auch alle Multiplikatoren über das aktuelle Vorge - hen und gab Verhaltenstipps. *Name von der Redaktion geändert. Informationsveranstaltung der Verbraucherberatung im Quartier für Ehrenamtler von „Kinder Willkommen – KiWi“ in Vingst zum Thema Strom- und Gasanbieterwechsel.
Anlage 1_Jahresbericht 2016_VB Köln
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Beratungsstelle Köln Leitung und Verbraucherberatung 5,00 Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung 1,00 Beratung Energiearmut 0,50 Energieberatung 1,00 Bürokraft Verbraucherberatung 0,50 Bürokraft Energieberatung 0,35 Weitere Spezialberatungen durch Honorarkräfte Montgomery Hardebeck - Verbraucherrecht Gerhard Hilburg - Verbraucherrecht Maurice Moranc - Verbraucherrecht Dr. Susanne Punsmann - Verbraucherrecht Martin Schleicher - Verbraucherrecht Waltraud Clever - Energie Hans-Dieter Meyer - Energie Rüdiger Fromme - Versicherung Stefan Klein - Versicherung Christoph Hommel - Altersvorsorge, Geldanlage und Immobilienfinanzierung Martin Reuter - Altersvorsorge, Geldanlage und Immobilienfinanzierung Jörg Hänsel - Mietrecht Klaus Kemmerling - Mietrecht Mit Rat und Tat an Ihrer Seite Annette Bobbert - Leiterin Dagmar Blachmann - Verbraucherberaterin Sven Friese - Verbraucherberater Uwe Humbert-Kukulady - Verbraucherberater Monika Jenke - Verbraucherberaterin Sina Lee - Verbraucherberaterin Sabine Meyer - Verbraucherberaterin Jutta Büttner - Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberaterin Kirsten Liske - Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberaterin Ute Jürgens - Beraterin Energiearmut Rudolf Klapper - Energieberater Birgit Rebbe - Bürokraft Verbraucherberatung Dagmar Oster - Bürokraft Energieberatung Seite 2 | Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2016 Wir sind für Sie da Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Köln Frankenwerft 35 (Eingang Mauthgasse) 50667 Köln Tel.: (02 21) 84 61 88-01 Fax: (02 21) 84 61 88-33 E-Mail: koeln@verbraucherzentrale.nrw l www.verbraucherzentrale.nrw/koeln Stellenplan Aus Projektmitteln Christine Schuhenn - Bildungstrainerin WIR ARBEITEN FÜR SIE Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2016 | Seite 3 Online shoppen, via Smartphone bezahlen, per Mausklick einen Kredit aufnehmen: Verbraucherprobleme im digitalen Konsum- alltag bestimmten unsere Arbeit im vergangenen Jahr. Neue The- men und Anforderungen, ohne dass die Dauerbrenner wie Drü- cker an der Haustür oder einschüchternde Inkassoforderungen auf dem Rückzug gewesen wären. Eingebettet in das Netzwerk unserer lokalen Kooperationspart - ner haben wir viel mehr als „nur Beratung“ auf den Weg gebracht. Bei runden Tischen und mit Vorträgen für Geflüchtete haben wir uns den Herausforderungen gestellt, die das Verbraucherleben in einer fremden Wirtschaftsordnung mit sich bringt. Die Verbraucherzentrale hat „Schule gemacht“ und in Unter - richtseinheiten Rüstzeug für den Konsumalltag vermittelt. Mit der Polizeidienststelle haben wir Fake-Shops enttarnt. Und ge- gen App-Abzocke via Smartphone wirkungsvolle Sicherungen voreingestellt. Öffentlichkeitswirksam haben wir den richtigen Dreh mitgegeben, um Heizkosten mit Thermostatventilen runter- zuregeln. Mit Wissenswertem zum neuen „Konto für alle“ wurde der Zugang für jedermann erklärt. Mit vielen Aktivitäten war die Verbraucherzentrale ein wichtiges „Add-on“ der Daseinsvorsor - ge in unserer Stadt. Der Erfolg unserer Arbeit fußt ganz wesentlich auf dem Vertrau- en, das uns die Kölner entgegenbringen. Die Bilanz 2016 ist ein guter Anlass, dafür danke zu sagen: Unseren Kunden, aber auch Politik, Verwaltung, Medien und allen Kooperationspartnern, die unseren Einsatz ermöglicht haben. Auch 2017 sind wir für alle da! Ihr Team der Verbraucherzentrale in Köln Die in diesem Bericht gewählten männlichen Formen beziehen weibliche und männliche Personen mit ein. Zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichten wir auf Doppelbezeichnungen. Anfragen von Ratsuchenden 20.550 - davon Allgemeine Verbraucherberatung 17.145 - davon Schuldner- und 2.249 Verbraucherinsolvenzberatung - davon Energieberatung 1.156 Veranstaltungskontakte 1.701 - davon Energieberatung 503 Internetzugriffe auf die Startseite 24.946 der Beratungsstelle Die häufigsten Verbraucherprobleme: Finanzen 31 % Allgemeine Dienstleistungen 20 % Telefon und Internet 19 % Konsumgüter 9 % Energie 8 % Weiterführende Erläuterungen unter: l www.verbraucherzentrale.nrw/erlaeuterung Verbraucherzentrale in Köln: kurz und knapp 2016 IM ÜBERBLICK Das Termintelefon gehört in der Verbraucherzentrale inzwischen zum festen Dienstleistungsange - bot: 4.370 Kölner nutzten diesen Service für ihr Anliegen zu Energie- oder Finanzthemen und konnten hierüber Lösungen für ihre Fragen finden. Der direkte Draht zur Ter - minvereinbarung hat das Besetzt- zeichen des vielfach überlasteten Beratungstelefons abgelöst. Seite 4 | Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2016 Überraschende Rechnungen, ausgekochte Abzocke. Ob Kunden in der Warteschleife oder Absturz für Verbraucherrechte: Die Verbraucherzentrale war 2016 Anlaufstelle bei enttäuschten Geschäftsbeziehungen. MARKT UND RECHT Achtung: Täuschend echt! Warnung vor Online-Fake-Shops Ob Handtaschen, Designer-Klamotten, High-Tech-Trendprodukte oder Marken-Uhren: Im Internet werben Shops mit verlockenden Waren zum Schnäppchenpreis. Doch längst nicht immer, oder manchmal auch nur als schlechte Kopie, kommen sie nach der Onlinebestellung beim Käufer an. Denn Fälscher bieten auf nach- gemachten Shop-Seiten im World Wide Web bloße Fake-Offerten feil – deren Order zumeist nur gegen Vorkasse ausgeführt wird. Unter dem Motto „Achtung! Täuschend echt!“ haben Verbrau- cherzentrale und Landeskriminalamt Ende 2016 der grassieren- den Betrugsmasche den Kampf angesagt. Denn: Wer im Vertrau- en auf die Echtheit des Onlineshops den verlangten Betrag für das begehrte Produkt vorab überwiesen hatte, sah das Geld von den Betreibern der Betrugsseiten in der Regel nie wieder. Aktion „Fake-Shops“: Pünktlich zum Weihnachtsgeschäft warnten Ver - braucherschützer und Polizei auf der Schildergasse gemeinsam vor be- trügerischen Internetshops. Gemeinsam hatten Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt einen „Steckbrief“ erstellt, um Indizien für Fake-Shops zu erken- nen: Kundenunfreundliche Zahlungsarten, fehlende allgemeine Geschäftsbedingungen oder keine Angaben zu Widerrufsmög - lichkeiten; auch an Hinweisen auf vertrauenswürdige Gütesiegel mangelt es zumeist. Allerdings: Selbst für Experten ist kaum auf den ersten Blick auszumachen, ob beim Online-Anbieter alles echt oder nur täu- schend echt ist. Denn durch professionelles Kopieren oder Fäl- schen von Produktbildern und Informationen aus realen Inter - netseiten gleicht der Fake fast dem Original. Zumal nicht selten das Impressum mit der Händleradresse oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenfalls von anderen Seiten abgekup- fert beziehungsweise frei erfunden sind. Doch nicht nur bei der vorbeugenden Fahndung nach Fake-Seiten gab es Unterstützung. Auch für Reingefallene wurde eine Check- liste aufgelegt, um die Schäden durch diese Masche zu minimie- ren. So prüften die Beratungskräfte mögliche rechtliche Schritte. Und die Polizei nahm Strafanzeige wegen Betrugs entgegen. Abzocke per Smartphone Unbemerkt Kasse gemacht Ein unbedachter Klick aufs Schließen-Fenster – und die Kosten- falle beim Smartphone schlug zu. Denn bei Anwendungen wie Wettervorhersagen, Rezepten oder Spielen wurden Nutzer nicht nur mit Infos, Service oder Unterhaltung versorgt. Vielmehr ge- nügte das arglose Tippen auf das mitgelieferte Werbebanner oder auf eine sich öffnende Internetseite, um unbeabsichtigt ein kostenpflichtiges Abo zu aktivieren. Von dem angeblichen Vertragsabschluss hatten die Betroffenen erst erfahren, als das Abo-Entgelt einfach über die monatliche Mobilfunkrechnung abgebucht worden war. Die automatische Übermittlung der Ruf- nummer des Nutzers hatte den Abzockern die Identifizierung des Mobilfunkanbieters ermöglicht und so die Abrechnung über die- sen ausgelöst. Zum Weltverbrauchertag am 15. März hat die Ver- braucherzentrale über die grassierende Smartphone-Abzocke aufgeklärt. Dazu hat sie die Masche beim unbemerkten Kasse machen durch das sogenannte WAP-Billing (WAP = Wireless Ap- plication Protocol) entlarvt. Crux hierbei: die für Rückforderun- gen und Beanstandungen dringend benötigten Kontaktdaten des Abo-Anbieters bleiben auf der Telefonrechnung im Dunkeln, weil dieser sich fürs Inkasso meist eines weiteren Dienstleisters bedient und nur dieser erkennbar auf der Rechnung aufgeführt war. Den Urheber der Forderung mussten Betroffene dann erst über den Mobilfunkanbieter oder den technischen Dienstleister ermitteln. Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2016 | Seite 5 Die Verbraucherzentrale NRW forderte, dass bei Ab- schluss eines Mobilfunkvertrags die Drittanbietersper - re vom Provider zwingend voreingestellt werden muss. Denn die hat sich bisher als untaugliches Instrument erwiesen, weil viele Smartphone-Nutzer diese Möglich- keit gar nicht kennen und Mobilfunkfirmen darüber auch nicht deutlich informieren. Außerdem müsse künftig in Rechnungen klar benannt werden, wer Inhaber von strit- tigen Rechnungsposten und damit Ansprechpartner ist. An einem Infostand in Kalk hat die Verbraucherzentrale hilfreiche Tipps an die Hand gegeben, um Abbuchungen mit der Telefon- rechnung durch unbekannte Dritte abzustellen. Wie dafür mit der Einrichtung der Drittanbietersperre technisch einwandfrei Hand angelegt werden kann, haben die Beratungskräfte auch ganz praktisch gezeigt. Daneben hatten sie Musterbriefe parat, um die Drittfirmen im Hintergrund ausfindig zu machen und unkla- ren Forderungen aus Telefonrechnungen zu widersprechen. Statt gratis, günstig oder gewonnen: Überraschende Rechnungen Mal winkt eine Fitnessuhr als Gratisgeschenk, mal lockt ein Ge- winnspiel zu Routenplanern im Internet. Andernorts preist eine Onlineplattform unschlagbare Schnäppchen aus oder sind ver - meintliche Gratis-Kochrezepte nur einen Mausklick entfernt. Fast immer gemeinsame Zutat: Geschickte Täuschung, damit arglose Nutzer kostenpflichtige Bestellungen vornehmen oder in unge- wollte Abos tappen. Und gemeinsam ist den von Abzockern im Internet Geleimten, dass sie sich hilfesuchend an die Rechtsbe- ratung der Verbraucherzentrale wenden. Da versprach die Webseite www.slimsticks.de unter dem Slo- gan „sicher, schneller, schlank“ mühelose Gewichtsreduktion dank des löslichen Pulvers zum Einnehmen. Besteller eines Test- pakets wurden mit einem Bluetooth-Fitnessband im Wert von 79,90 Euro als Gratiszugabe belohnt – wofür es nur der Angabe von Namen und Zustelladresse bedurfte. Doch wer dann auf den Button „Weiter“ geklickt hatte, sah sich sofort mit einer Bestel- lung konfrontiert: Erst bei genauerem Hinschauen wurde klar, dass das Fitnessarmband nur dann ausgeliefert wird, wenn sich der Besteller auf das 90-Tage-Abonnement des Nahrungsergän- zungsmittels einlässt und dafür insgesamt 149,70 Euro bezahlt. Darüber aber hatte die Webseite jedoch nicht eindeutig infor - miert – und so versucht, unrechtmäßig abzukassieren. Mit der Tür ins Haus gefallen Ein Duo des Verbraucherärgers hat sich auch 2016 wieder viel- stimmig zu Wort gemeldet: Drückerkolonnen an der Haustür oder in Fußgängerzonen sowie ungebetene Werber am Telefon. Zeitschriften, Versicherungs- und Finanzprodukte, Energieliefer- oder Telekommunikationsverträge. Abos für den Bezug von Nah- rungsergänzungsmitteln oder Teilnahmen an gewinnträchtigen Lotteriespielen. Schier unerschöpflich scheint der Fundus, mit dem professionelle Verkaufsstrategen ihre Überrumpelungsver- suche starteten. Besonders dreiste Maschen: Telefonisch Sperr- boxen zu offerieren, die angeblich zukünftig vor Telefonwerbung schützen sollen oder das Angebot, sich gegen ein monatliches Entgelt in sogenannte „Sperrlisten“ einzutragen, um diese Über- rumpelungsanrufe vermeintlich zu verhindern. Trotz des ausdrücklichen Verbots, Werbeanrufe ohne Einwilli- gung zu tätigen und verschärfter Sanktionen wurden Verbrau- cher auch 2016 wieder am Telefon zum Abschluss unüberlegter Verträge gedrängt. Und das, obwohl sie – so wurde vielfach im Beratungsgespräch berichtet – einer Telefonwerbung zuvor nicht zugestimmt hatten. Ein deutlicher Fingerzeig, dass die gesetzlichen Regelungen zur unerlaubten Telefonwerbung nachgebessert werden müssen. Betroffene unterstützte die Verbraucherzentrale mit Muster - schreiben, um unberechtigte Forderungen zurückzuweisen. Vor allem ältere Kabelkunden waren Zielgruppe von Werbern für Produkte der Unitymedia NRW GmbH: Bei ihren Besuchen schür- ten sie an der Wohnungstür Ängste im Hinblick auf die Einstel- lung des analogen TV-Programms am 30. Juni 2017. Dadurch verunsichert, wurden dann unüberlegt oft überflüssige und teure Verträge für Telefonie und Internet oder zusätzliche kostenpflich- tige TV-Angebote abgeschlossen. Die Werber hatten dabei auf Unkenntnis gesetzt. Denn dass für die anstehende Umstellung von analogem auf digitalen Kabel-Empfang keine neuen Verträge notwendig sind – das hatten sie natürlich nicht verraten. Die Verbraucherzentrale brachte in der Beratung sowie durch In- formationen Licht in den Technik-Dschungel und entlarvte, dass es für das neue Fernsehzeitalter keine neuen Verträge braucht. In der Rechtsberatung und -vertretung wurden Widerrufsmöglich- keiten für an der Haustür Überrumpelte ausgelotet. Außerdem: Mit der Geschäftsführung von Unitymedia hat die Verbraucher - zentrale NRW Gespräche geführt, um unlautere Kundenwerbung abzustellen. Kunden in der Warteschleife Geplatzte Installationstermine, lange Wartezeiten, mangelhafte Kommunikation und Kooperation der Telekommunikationsan- bieter untereinander. Ob beim Neuanschluss oder nach einem Umzug, ob beim Anbieterwechsel oder beim Buchen neuer Seite 6 | Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2016 Ausgekochte Abzocke Mit mehr als 20.000 Rezepten machte die Internetseite www.profi-kochrezepte.de Appetit. Wer danach backen, kochen oder braten will, muss zuvor unter der Angabe per - sönlicher Daten einen „Zugang erwerben“. Doch den Button „Jetzt anmelden“ zu drücken, kam teuer zu stehen: Der Betreiber der Seite, eine B2B Web Consulting GmbH, verschickte Rechnungen über fast 240 Euro. Und im folgenden Jahr wollte die Firma den Betrag noch einmal kassieren. Denn aus ihrer Sicht war mit dem Klick ein zwei Jahre laufender Vertrag zustande gekommen. Tatsächlich gab es auf der Internetseite einen Hinweis auf den Vertrag – aber klein und unscheinbar in einem Fließtext am linken und rechten Rand. Danach richtet sich das Angebot nur an „Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbstständige Freiberufler“. Doch hatte der Betreiber keineswegs ausgeschlossen, dass sich auch Privatpersonen anmelden können – und damit in die Falle tappten. In einem von der Verbraucherzentrale NRW angestrengten Verfahren hat das Oberlandesgericht Hamm der Abzocke Anfang 2017 einen Riegel vorgeschoben: Nach einem nun rechtskräftigen Urteil (Az. 12 U 52/16) hat das Unter - nehmen gesetzliche Informationspflichten nicht erfüllt – wie zum Beispiel die klare und verständliche Angabe des Preises. Dazu gehört auch, einen eindeutigen „Kaufen“-Button zu präsentieren. Außerdem hätten Verbraucher über das bei Online- Verträgen zustehende Widerrufsrecht informiert werden müssen. Wegen des versteckten Hinweises auf die Kosten und weil ein unmissverständlich gestalteter und beschrifteter „Kaufen“-Button fehlte, müssen Verbraucher, die sich angemeldet ha- ben, nicht zahlen. Dieses Beispiel zeigt, wie Rechtsberatung im Einzelfall und Aktivitäten zum generalisierenden rechtlichen Verbraucher - schutz wirkungsvoll Hand in Hand gehen. Verbraucher-Rechtsberatung und Rechtsvertretung Beratungen gesamt 5.593 Telefon/Internet 29 % Finanzen 24 % Allgemeine Dienstleistungen 23 % Konsumgüter 11 % Freizeit 4 % Gesundheit 4 % weitere Themen* 5 % *beinhaltet: Energie, Verkehrsdienstleistungen, Bildung, Sonstiges l www.verbraucherzentrale.nrw/erlaeuterung Tarifoptionen: Nach wie vor lang ist die Liste der Anfragen und Beschwerden rund um Dienstleistungen aus dem Bereich Tele- kommunikation. Und wie gehabt weisen sich Unternehmen auch weiterhin gegenseitig die Schuld zu, wenn es hakt. Verbraucher verharren derweil oft machtlos in der „Warteschleife“. Und das, obwohl der Anschluss – so will es das Telekommunikationsge- setz seit 2012 – maximal einen Tag lang tot sein darf. Und auch beim festgeschriebenen Sonderkündigungsrecht für Kunden, wenn der bisherige Anbieter am neuen Wohnort die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, hatten Telekommunikationsun- ternehmen bisweilen eine „gestörte Leitung“. Bei der Wahl des Internetanschlusses sind dessen Kosten ein wichtiges Entscheidungskriterium für Nutzer. Dann folgen – so eine Befragung der Verbraucherverbände – maximale Down- load- oder Uploadgeschwindigkeit sowie die maximale Daten- menge, die herunter- oder hochgeladen werden kann. Anlass zu Beschwerden gab es daher folgerichtig, wenn es mit der in der Werbung oder vom Kundenberater versprochenen Leistung und Qualität nicht stimmte. So wollten Ratsuchende etwa wissen, wie es um Entschädigungsmöglichkeiten bei Geschwindigkeits- problemen bestellt ist. Bis 2018 will die Deutsche Telekom dafür sorgen, dass alle Kun- den nur noch mit Hilfe des Internets telefonieren. Die IP-Telefo- nie soll Sprachqualität und Datenübertragung beim Surfen und Telefonieren erheblich verbessern. Doch auf dem Weg in die di- gitale Zukunft wurden viele Kunden nicht mitgenommen: Anstatt wie versprochen von Verbesserungen zu profitieren, berichteten Betroffene in der Beratungsstelle von dürftigen Informationen, unerwarteten Zusatzkosten und massiven technischen Störun- gen nach dem Technologiewechsel der Telekom. In der Rechtsberatung zeigten die Beratungskräfte auf, was bei stockendem Service der Telekom Abhilfe verspricht und infor - mierten, welche Vertragsmodalitäten Kunden in der IP-Warte- schleife beachten müssen. Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2016 | Seite 7 Konsumieren will gelernt sein Ob Wissenswertes rund um die Smartphone-Nutzung oder das kleine Einmaleins bei Geldgeschäften – in 33 Veranstaltungen für insgesamt 712 Jugendliche und junge Erwachsene verschaff- te die Verbraucherzentrale Durchblick im Konsumalltag. Ein Bau- kasten verschiedener Lerneinheiten lieferte dazu die passenden Module. Stark nachgefragt wurden die Lerneinheiten zu den Kosten der ersten eigenen Wohnung – doch einmal mehr wurde das Ange- bot zum sicheren Umgang mit internetfähigen Handys am häu- VERBRAUCHERBILDUNG Ankommen im Verbraucheralltag – über Flüchtlingshelfer wurde hierzu eine Brücke geschlagen. Und mit Unterrichtseinheiten vie- lerorts Schule gemacht. figsten gebucht. Neben Kostenfallen und Apps wurde darin auch thematisiert, wie Urheberrechtsverletzungen bei YouTube und Co. vermieden werden können. 2016 neu im Baukasten der „Durchblick-Module“: eine Einheit zum digitalen Datenschutz. Dabei stand im „Lehrplan“, dass „kostenlos“ nicht unbedingt umsonst bedeuten muss, dass auch mit Daten „bezahlt“ und wie Datenklau abgewendet wer - den kann. Als zusätzliches Angebot der Verbraucherzentrale in Köln konn- ten die „Durchblick-Schulveranstaltungen“ dank finanzieller För- derung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbrau- cherschutz durchgeführt werden. Fallstricke für Flüchtlinge Die Verbindung zu Freunden und Verwandten in der Heimat nicht abreißen zu lassen – dieses Bedürfnis der hier angekommenen Flüchtlinge rief windige Vertreter auf den Plan: Diese jubelten den in unserem Wirtschaftsleben Unerfahrenen in Vertriebs- filialen, in Unterkünften oder an der Haustür kostenträchtige Telefonverträge unter. Denn statt der versprochenen lukrativen Smartphone- oder Tablet-Beigabe hatten sich die unbedarften Geschäftspartner durch ihre Unterschrift zwei oder gar drei Te- lefonverträge mit regelmäßigen Zahlungspflichten eingehandelt. Das stellten die Betroffenen vielfach jedoch erst bei Zusendung der ersten Rechnungen fest. Nicht zuletzt fehlende oder nur ge- ringe Sprachkenntnisse hatten es leicht gemacht, tatsächliche Vertragsinhalte und die Tragweite von -abschlüssen unausge- sprochen zu lassen. Aber auch die Tarifvielfalt im Telekommu- nikationsmarkt oder wie sich die Modelle Prepaid oder Vertrag unterscheiden – für Flüchtlinge vielfach alles Neuland. Doch nicht nur die Versorgung mit Telekommunikation, sondern auch mit Strom oder Gas war für unseriöse Vertriebler an der Haustür der Schlüssel für einträgliche Vertragsabschlüsse. In de- ren Kleingedrucktem waren dann lange Laufzeiten und selten die versprochenen günstigen Bezugspreise versteckt. Überhaupt: Dass Abschlagszahlungen für Energiedienstleistungen dann Endabrechnungen über den tatsächlichen Verbrauch folgen, war bei Flüchtlingen weitgehend unbekannt – ebenso wie das finan- zielle Polster, aus dem sie die Außenstände begleichen sollten. Auch die Kosten für Leistungen rund um Geldgeschäfte waren für viele eine große Unbekannte. Neben Wissenswertem zur Eröff - nung und Führung eines Basiskontos waren auch Informationen zu Geldtransferdiensten gefragt. Aber auch, ob und welche Ver - sicherungen hierzulande „Pflicht“ sind stand im Fragenkatalog derjenigen, die hierzulande anzukommen versuchten. Die Verbraucherzentrale hat kommunale Ansprechpartner, Ver - bände, Vereine und Zusammenschlüsse ehrenamtlicher Helfer in der Flüchtlingshilfe zielgerichtet über ihre Angebote für das „Ankommen im Verbraucheralltag“ informiert. Zentral dabei: der Aufruf, dass sich Flüchtlingspaten oder -betreuer mit ihren Schützlingen gemeinsam bei akuten Problemlagen schnell an die Beratungsstelle wenden. Auch bei einem Vernetzungstreffen der Kölner Willkommensini- tiativen hat die Verbraucherzentrale ihre Angebote für geflüchte- te Menschen vorgestellt. Zudem wurde einzelnen Gruppen von Geflüchteten in der Beratungsstelle erste Starthilfen gegeben, damit sie als Neuankömmlinge in unserer Stadt auch im Verbrau- cheralltag Fuß fassen können. Seite 8 | Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2016 VERBRAUCHERFINANZEN Basiskonto für alle, Existenzrisiken absichern und aufgeblähte Forderungen abwehren. Auf dem Parkett der Finanzgeschäfte war die Verbraucherzentrale eine gefragte Anlaufstelle. Finanzen in Schieflage? Beratungsangebot als Rettungsanker Beim Blick auf den Kontostand schrillen die Alarmglocken, der Dispo ist längst ausgeschöpft. Die Autoreparatur lässt sich ohne einen weiteren Kredit nicht stemmen. Weil Überstunden weg - fallen, geraten Ratenzahlungen ins Stocken. Dubiose Geschäf - temacher versuchen, mit Drohkulissen aus der Armut Profit zu schlagen. In der Beratung bei Geld- und Kreditproblemen waren auch 2016 Rat und Hilfestellungen gefragt, um Einnahmen und Ausgaben im „Unternehmen Haushalt“ wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Frühzeitige Beratung und gezielte Soforthilfe ist hierfür die „Er - folgsformel“. Denn je länger sich Verbindlichkeiten, Unsicherhei- ten und auch Ängste vor drohenden Außenständen oder gar Voll- streckungsversuchen auftürmen, desto größer die Gefahr, dass die Schuldenfalle zuschnappt. So wurden in der Beratung Gläubigerforderungen rechtlich ge- prüft und gegebenenfalls windige Geschäftspraktiken, zum Beispiel von Inkassounternehmen, entlarvt. Denn nicht immer waren alle Forderungen berechtigt, oder es wurden teilweise zu hohe Gebühren verlangt. Vielfach wurde auch versucht, diese mit einschüchternden Maßnahmen durchzusetzen. Die Beratung bei Geld- und Kreditprob- lemen war für viele Haushalte aber auch Rettungsanker in existenziellen Notla- gen, wenn zum Beispiel Stromsperren drohten oder Kontopfändungen schnel- le Schutzmaßnahmen erforderten. Eine frühzeitige Intervention hilft auch dabei, den Bedarf an kommunalen Transfer - leistungen zu reduzieren. Konto für alle Top! Das Basiskonto gilt! Das lange Warten auf uneingeschränk - te Teilhabe am Zahlungsverkehr hatte 2016 ein Ende: Seit dem 18. Juni gibt es einen gesetzlich geregelten Rechts- anspruch auf ein Basiskonto für jeder - mann! Und dieser besteht explizit auch für Asylsuchende und Flüchtlinge, die sich berechtigt in Deutschland aufhal- ten, sowie für Obdachlose. Auch Nega- tiveinträge bei der Schufa und finanzi- elle Schwierigkeiten sind kein legitimer Grund mehr, die Einrichtung eines Ba- siskontos zu verweigern. Unfreiwillige Kontolosigkeit – dies war oftmals mit vielschichti- gen Problemen verbunden. Denn wer kein Girokonto hatte, war von der Teilhabe am Arbeits- und Wirtschaftsleben ausgegrenzt. Wenn etwa der Lohn bar oder per Scheck ausgezahlt werden musste, bedeutete dies häufig das Aus bei der Jobsuche. Zu- dem: Für Barein- und -auszahlungen, Überweisungen und an- dere Geldgeschäfte mussten die Betroffenen bei ohnehin sch- malem Budget zusätzlich tief ins Portemonnaie greifen. Allein die Sparkassen mussten in Nordrhein-Westfalen für alle Kunden ihres Geschäftsgebietes ein Guthabenkonto führen – allerdings Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2016 | Seite 9 mit vielen Ausnahmen. Andere Banken zeigten sich bis dato sehr zurückhaltend, wenn bei der Neueinrichtung von Guthabenkon- ten etwa Negativeinträge bei der Schufa oder andere Indikatoren finanzielle Schwierigkeiten und eine spätere Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto beim potenziellen Kunden vermuten lie- ßen. So hatten Betroffene immer wieder Rat gesucht, weil ihnen Banken die Einrichtung eines Girokontos verweigerten. Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie zum „Recht aufs Konto für jeder - mann“ ab Mitte 2016 sollten solche Ausschlussargumente nun der Vergangenheit angehören. Hier hat sich die langjährige poli- tische Arbeit der Verbraucherzentrale endlich ausgezahlt. Die Beratungsstelle informierte nicht nur über die neue Banken- pflicht, sondern auch darüber, was zur Grundausstattung des Zahlungskontos gehört. Denn vielfach war unbekannt, dass Kun- den hierbei nicht nur Geld einzahlen und abheben sowie Last - schriften, Überweisungen und Kartenzahlungen tätigen können. Vielmehr müssen Geldinstitute in der Regel auch die Teilnahme am Onlinebanking ermöglichen. Vor allem jedoch: Für die Füh- rung dieses Basiskontos mit grundlegenden Funktionen dürfen Banken nur ein angemessenes Entgelt verlangen. Die Verbraucherzentrale unterstützte auch dabei, im Falle von Ablehnungen durch die Bank richtig zu reagieren und die zustän- dige Aufsichtsbehörde zu informieren. Von der Einrichtung des Basiskontos bis zur Umwandlung eines bestehenden in ein P-Konto – die Verbraucherzentrale ebne- te den Weg zum „Konto für alle“. Erfreuliche Begleitung gab es dabei vom Gesetzgeber: Er nahm Banken ab 18. September in die Pflicht, Kunden beim Kontowechsel zu unterstützen. Dessen vielfältige Vorgaben dabei sind eine solide Basis – auch für den reibungsloseren Zugang zum Basiskonto. Aktionswoche Schuldnerberatung: SCHULDEN MACHEN KRANKheit macht Schulden Wer mit Schulden kämpft oder schon aussichtslos überschuldet ist, wird häufiger krank als andere. Krankheit kann andererseits auch Auslöser sein, dass sich Schulden auftürmen: Unter dem Motto „SCHULDEN MACHEN KRANKheit macht Schulden“ zeigte die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung der Verbrau- cherzentrale auf, dass und wie sich Krankheit und Schulden viel- fach wechselseitig bedingen. Zur bundesweiten Aktionswoche der Schuldnerberatung im Juni stellte sie auch aktuelle Ergeb- nisse einer Umfrage unter Ratsuchenden vor: Darin hatte sich eindrucksvoll bestätigt, dass professionelle Schuldnerberatung – neben dem Angehen der finanziellen Probleme – auch das ge- sundheitliche Wohlbefinden der Betroffenen fördert. So hatten Ratsuchende durchgängig bejaht, dass sie schon nach der ausführlichen Erstberatung in der Schuldner- und Insolvenz- beratung Hoffnung geschöpft oder neue Perspektiven gesehen haben und es ihnen deshalb deutlich besser ging. Im Laufe der Beratungen nahmen die Belastungen dann erheblich ab. Voraus- setzung, damit der gesundheitsfördernde Effekt von Schuldner - beratung auch tatsächlich wirken kann, ist jedoch ein schneller und unkomplizierter Zugang für alle überschuldeten und über - schuldungsgefährdeten Menschen. Neben praktischen Tipps für Betroffene, um die gesundheitli- chen Risiken und Nebenwirkungen von Schulden zu minimieren, forderte die Verbraucherzentrale zudem eine bedarfsgerechte Fi- nanzierung von Schuldnerberatungsstellen sowie eine spezielle Unterstützung auch durch die Krankenkassen. Inkassobüros Aufgeblähte Forderungen Ob die oftmals horrenden Forderungen von Inkassobüros ge- rechtfertigt sind – viele Ratsuchende wollten auch 2016 hierauf eine Antwort wissen. Denn obwohl das „Gesetz gegen unseriöse Seite 10 | Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2016 Geschäftspraktiken“ die Gebühren deckeln soll, verlangten In- kassounternehmen immer noch viel zu hohe Beträge allein für die Übersendung einfacher Mahnschreiben. Auch sollten sich Verbraucher bereits zur Zahlung einer Eini- gungsgebühr verpflichten, wenn sie bloß Mustererklärungen an- forderten, um eine Ratenzahlungsvereinbarung anzufragen. Die Höhe der Einigungsgebühr allerdings war nicht immer genannt worden, was dann manch böse Überraschung hervorgerufen hatte. Denn die ohnehin hohen Inkassokosten stiegen durch die Einigungsgebühr noch einmal erheblich an. Auch 2016 war es beim Gros der Inkassounternehmen gängige Praxis, die Ratenzahlungsvereinbarung zu nutzen, um Verbrau- chern eine Vielzahl benachteiligender Zusatzvereinbarungen unterzuschieben. Da wurden zum Teil weitere Erklärungen mit weitreichender rechtlicher Bedeutung wie zum Beispiel Aner - kenntnisse, Verjährungsverzicht oder sogar Lohnabtretungen entlockt, deren Tragweite den Betroffenen oftmals gar nicht be- wusst war. In der Rechtsberatung wurde die Rechtmäßigkeit von Forderun- gen überprüft und Verbraucher wurden bei der Durchsetzung ih- rer Rechte unterstützt. Energiearmut Wenn Energiekosten aus dem Ruder laufen Ratsuchende mit Zahlungsproblemen rund um die Energierech- nung fanden auch 2016 in der Budget- und Rechtsberatung bei Energiearmut nachhaltige Unterstützung. Und in enger Zusam- menarbeit mit der Rheinenergie konnten für die meisten Betrof - fenen dauerhafte Lösungen für drohende oder akute Energie- schulden erreicht werden. Erfreulich: Nicht erst, wenn der Strom bereits gesperrt war, wurde um Rat gesucht. So konnte die Fach- beraterin durch frühzeitigen Kontakt mit dem Versorgungsunter- nehmen angekündigte Energiesperren häufig noch abwenden. Hinter Energieschulden verbergen sich – so die Bestandsauf - nahme beim gemeinsamen Budget-Check mit den Betroffenen – nicht nur Außenstände beim Versorger, sondern häufig sind Ein- nahmen und Ausgaben der Haushalte insgesamt in Schieflage. Oft waren Zahlungsprobleme auch auf mangelnde Planungs- und Finanzkompetenz in Verbindung mit einem geringen Einkommen und hohem Energieverbrauch zurückzuführen. Hier zahlt sich die unter einem Dach gebündelte Kompetenz von Energie-, Schuld- ner- und allgemeiner Rechtsberatung bei der Verbraucherzentra- le aus. Damit gelingt es, Sparpotenziale auszuloten, unberech- tigten Forderungen zu widersprechen oder auch Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen. Bei den Bestandsaufnahmen hatte sich darüber hinaus gezeigt, dass die Verbindlichkeiten gegenüber dem Energieversorger auch durch weitere Kosten insbesondere für Mahnungen, aber auch Inkasso sowie für die Unterbrechung beziehungsweise Wiederherstellung der Stromversorgung in die Höhe geklettert waren. In der Beratung wurden daher auch überhöhte Nebenfor- Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2016 | Seite 11 derungen überprüft und Hinweise gegeben, um dieses Kosten- karussell zu stoppen. Ob säumige Abschläge, Nachforderungen aus Jahresrechnungen oder ein Mix daraus mitsamt Entgelten für den Verzug – in jedem Einzelfall wurde versucht, in Abstimmung mit dem Versorger Rückzahlungspläne zu erarbeiten, die für das jeweilige Haus- haltsbudget auch tragfähig waren. Zudem werden Betroffene längerfristig begleitet und unterstützt, damit sie die vereinbar - ten Ratenzahlungen auch bedienen können und die laufenden Abschlagszahlungen ebenfalls sichergestellt sind. Nach wie vor: Trotz Erwerbstätigkeit kämpft eine Vielzahl der Ratsuchenden gegen Energiearmut. Darüber hinaus konnten vor allem Bezieher von SGB II-Leistungen sowie Rentner Energiekos- ten aus ihren niedrigen Einkommen oft nicht mehr bestreiten. Versicherungsinventur Schutz auf dem Prüfstand Mehr als 2.000 Euro geben Bundesbürger im Schnitt pro Jahr für Versicherungen aus. Dennoch sind viele keineswegs gegen Schäden oder Einbußen gut gewappnet. Denn sie haben sich, Übrigens: Eine Nutzerbefragung hat 2016 erbracht, dass 97 Prozent mit der Geldanlageberatung der Verbraucherzentrale zufrieden waren – und ebenso viele bestätigten, dass dieses Angebot das Geld wert gewesen sei. unerfahren oder schlecht beraten, falsch beziehungsweise bei zu teuren Gesellschaften abgesichert. Nicht viele Policen in der Schub- lade zu haben, sondern den Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und an sich ändernde Lebenssituationen anzupassen, deckt existenzielle Risiken wirkungsvoll ab. Dafür hatte die Verbraucherzentrale zur „Versicherungsinventur“ aufgerufen. Einträglicher Nebeneffekt: Bei der Optimierung des eigenen Schutzes lockten vielfach auch Einsparpotenziale von mehreren hundert Euro. Seite 12 | Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2016 Ein Plus fürs Energiesparen Auch zu Themen rund um die Energie haben die Experten der Verbraucherzentrale Interessierte informiert. In Vorträgen, an Aktionsständen, in Unterrichtseinheiten an Schulen und natür - lich in persönlichen Beratungsgesprächen klärten sie auf und gaben individuelle Tipps. Zum Stromsparen etwa, zur planvollen Gebäudesanierung, zum richtigen Heizen oder zu den Ertrags- chancen einer Photovoltaikanlage auf dem Eigenheim. Ausführ- liche Beratungen in den Räumen der Verbraucherzentrale oder direkt bei sich zu Hause erhielten 995 Ratsuchende. Solarstrom- Pioniere auf dem Weg zur Unabhängigkeit vom Stromversorger bekamen auf diese Weise ebenso passgenaue Tipps wie Eigen- heimbesitzer mit Modernisierungswunsch und kostenbewusste Haushalte auf der Suche nach Sparpotenzial. Thermostat-Check Energiesparender Dreh Im Herbst nahmen Kölner ihre Heizkörper-Thermostate in den Blick. Denn bei der landesweiten Aktion „NRW macht den Thermostat-Check“ zeigte die Verbraucherzentrale auf, wie die unscheinbaren Knäufe Mietern wie Eigenheimbesitzern beim Energiesparen helfen. Ganz ohne Komfortverlust geht das mit der richtigen Einstellung nachts und bei Abwesenheit. Das von Hand gedrehte Standard-Thermostat leistet dabei ebenso gute Dienste wie programmierbare Modelle und vernetzte Smart- Home-Systeme. An Infoständen auf dem Klimastraßenfest und auf zahlreichen Kölner Wochenmärkten fanden Interessierte heraus, welche Lösung am besten zu ihren Bedürfnissen passt. Die einfachen Handgriffe für den energiesparenden Austausch konnten direkt an einem echten Thermostat ausprobiert werden. Auch im Internet gab es einen Online-Thermostat-Check – und wer einen Austausch oder Umstieg plante, fand dort auch eine Anleitung mit Do-it-yourself-Video. Strom und Gas Windige Geschäfte an Haustür und Telefon Sie klingelten an der Haustür unter dem Vorwand, über neue Preise informieren, eine Energieberatung durchführen oder auch Vertragsdaten abgleichen zu wollen. Dabei ging es doch stets um den Abschluss neuer Lieferverträge. Bisweilen meldeten sie sich unaufgefordert am Telefon und überraschten mit der Nachricht, dass angesichts der anstehenden Gas- oder Strompreiserhö- hung der Stadtwerke ein Anbieterwechsel schnell und sorgenfrei echte Ersparnis bringt. Mit solchen unlauteren Anbahnungsma- schen waren unseriöse Direktvertriebler und Telefonwerber im Einsatz, um Strom- und Gaskunden neue Verträge aufzudrängen. Falsche Tatsachen, falsche Preise, falsche Identität – mit diesem Trio an Visitenkarten wurden die Überrumpelungsversuche häu- fig gestartet. So das Ergebnis einer landesweiten Auswertung von rund 1.500 Anfragen und Beschwerden zu „Drückermetho- den an der Haustür und am Telefon“, die die Verbraucherzentrale 2016 vorgenommen hat. Mal kamen sie unter „falscher Flagge“ daher und gaben sich als vermeintliche Mitarbeiter der örtlichen Stadtwerke oder anderer bekannter Institutionen aus. Mit dieser seriösen Visitenkarte fassten Umgarnte dann schnell Vertrauen, um sich auf unterbreitete Offerten einzulassen. Auffällig: Meist wurde systematisch durch Vororte oder Stadtgebiete geklingelt, sodass Überrumpelte dann in Wellen auch in der Beratungsstelle nach rechtlichem Rat fragten. Häufig waren mangelnde Sprach- kenntnisse von Migranten auch der Schlüssel, um an der Haus- tür Vertragsabschlüsse unter Dach und Fach zu bringen. Auch wurden den Kunden fehlerhafte Belehrungen über die Möglich- keit zum Widerruf ausgehändigt. Oder Unternehmen behaup- teten, dass die Einwilligung zum Anruf bei einer Teilnahme an einem Gewinnspiel erteilt worden war. Doch nicht nur zu Ener - gielieferverträgen an Haustür und Telefon, sondern auch wenn Versorger unangemessen hohe Vorauszahlungen verlangten, Bonuszahlungen mit fadenscheinigen Argumenten verweigerten oder Guthaben aus Jahresrechnungen nicht sofort auszahlten: die Verbraucherzentrale war 2016 gefragte Anlaufstelle zu den vielfältigen energierechtlichen Problemen sowie bei Fragen zum Anbieterwechsel. ENERGIE Drückermethoden bei Stromverträgen entlarvt. Den richtigen Dreh für energiesparende Einstellungen gezeigt. Und Sparpo- tenziale vom Keller bis zum Dach für jedes Budget ausgelotet. Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2016 | Seite 13 Mehr Wert schenken Mehr Wert schenken – unter diesem Motto warb die Verbrau- cherzentrale im Dezember in Köln für mehr Nachhaltigkeit in der Weihnachtszeit. Im Mittelpunkt standen leicht umzusetzende Tipps, wie jeder mit Freude schenken und feiern und zugleich Umwelt und Kli- ma etwas Gutes tun kann. So hatte ein in der Beratungsstelle aufgestellter Weihnachtsmann gleich einen nützlichen Hinweis parat: von umweltfreundlicher Dekoration über nachhaltige Prä- sente bis hin zum klimafreundlichen Festessen. Die ökologisch verträglicheren Alternativen sind dabei zumeist auch besser für Gesundheit und Geldbeutel. Wer beispielsweise auf Deko-Arti- kel aus Kunststoff verzichtet und stattdessen Naturmaterialien wählt, holt sich auch weniger schädliche Inhaltsstoffe ins Wohn- zimmer. Von langlebigen und nützlichen Geschenken hat der Empfänger mehr als von Verlegenheitskäufen, die schnell in der Ecke oder gar im Müll landen. Alle Tipps gab es ausführlich auch im Internet in einem Online-Adventskalender. Klimaschutz schmeckt: Klima-gesundes Essen und Einkaufen Landwirtschaft und Ernährung tragen hierzulande etwa zu einem Fünftel zum Treibhauseffekt bei. Doch kaum wird hinterfragt, wie man auch beim Einkaufen und Essen Geschmack am Klima- schutz findet. Dabei ist Fakt, dass die Erzeugung von tierischen Lebensmitteln wie Fleisch und Milchprodukten das Klima um ein Vielfaches mehr belastet als die Produktion pflanzlicher Lebens- mittel. Aus Kenia eingeflogene Bohnen verursachen rund 52 Mal mehr Treibhausgase als saisonal geerntete Bohnen aus der Re- gion. Durch die bewusste Auswahl und den saisonalen Einkauf von Lebensmitteln kann jeder also die eigene Klimabilanz deut- lich verbessern. Dass es weder schwierig noch teuer und oben- drein gesund und lecker ist, das Klima auch in punkto Essen zu schützen, zeigte die Verbraucherzentrale in einer Info-Ecke: In anschaulichen Beispielen für klimaschonende Alternativen so- wie in kostenlosen Infos zum Mitnehmen gab es Anregungen, künftig beim Einkaufen und Essen zugleich Klima und die eigene Gesundheit zu schützen. UMWELT UND ERNÄHRUNG Mehr Wert verschenkt. Appetit auf klimagesundes Essen ge- macht. Seite 14 | Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2016 KÖLN IM BLICK Offene Türen für Kooperationspartner Im Juni besuchte Uta Grimbach-Schmalfuß (3. v. r.) vom Sozial Verband Deutschland die Beratungsstelle. Beim Treffen wurden die jeweiligen Beratungsangebote und Themenschwerpunkte vorgestellt und aktu- elle Probleme sozialorientierter Verbraucherarbeit in den Blick genommen. Es diskutierten: (v. l. n. r.): die Verbraucherberater Monika Jenke, Uwe Humbert-Kukulady und Sabine Meyer, die Fachberaterin für Energiearmut Ute Jürgens, Sigismund Schmalfuß und Uta Grimbach-Schmalfuß vom SoVD, Beratungsstel- lenleiterin Annette Bobbert und Verbraucherberaterin Dagmar Blachmann. Seit 2012 besteht der Beirat der Verbraucherzentrale in Köln. Bei seinen Treffen berät er zweimal im Jahr, welche Verbraucherprobleme Kölnern aktuell auf den Nägeln brennen. Das Gremium, in dem alle Ratsfraktionen, Stadt - verwaltung und die Verbraucherzentrale vertreten sind, bietet somit ein wichtiges Forum für den kontinuierlichen Austausch, die gegenseitige Information und wirkungsvolle Vernetzung. Auf dem Foto (v. l. n. r.): Annette Bobbert (Leiterin der Beratungsstelle), Dr. Eugen Litvinov (Integrationsrat), Katja Hoyer (FDP), Hedwig Krüger-Israel (Seni- orenvertretung), Jörg Detjen (Linke), Ira Sommer (CDU), Marion Heuser (Grüne), Monika Schultes (SPD), Stephan Santelmann (Amtsleiter für Soziales und Senioren). Beirat: Austausch großgeschrieben Verbraucherzentrale in Köln | Jahresbericht 2016 | Seite 15 Hospitation in Potsdam (v. l. n. r): Sylvia Schönke, Leiterin des Bera- tungszentrums Potsdam, Annette Bobbert, Leiterin der Beratungsstelle Köln, Dr. Christian A. Rumpke, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Brandenburg. Partner- und Patenschaft mit Verbraucherschutz in Brandenburg 2016 feierte die Verbraucherzentrale Brandenburg ihr 25-jäh- riges Bestehen. Nach der Wiedervereinigung hatte Nordrhein- Westfalen Brandenburg als Partnerland, um dort die „Wende“ und den Aufbau neuer Strukturen konstruktiv zu begleiten. So auch im Verbraucherschutz: Mit Hospitationen, Fortbildungen und intensivem Austausch hatte die Verbraucherzentrale NRW die Gründung der Verbraucherzentrale in dem neuen Bundes- land begleitet. Zum 25. Jubiläum wurde das Hospitationspro- gramm nun im Kleinen noch einmal aufgenommen: Im April besuchte Harald Gräfe (Regionalleiter Frankfurt/Oder) aus Ebers- walde die Beratungsstelle Köln; im Juni reisten Beratungskräfte aus der Domstadt zum Gegenbesuch in die Geschäftsstelle nach Potsdam. Welche Anforderungen und Beratungsschwerpunkte jeweils im Fokus stehen und wie sie gemeistert werden – ein ge- winnbringender Austausch für die Beratungsstellen im Osten wie im Westen. Mit der „Verbraucherberatung im Quartier“ in den drei Kölner Stadtteilen Chorweiler, Kalk/Humboldt-Gremberg und Höhen- berg/Vingst erprobt die Verbraucherzentrale NRW einen neu- en Zugang zu Menschen in diesen strukturell benachteiligten Wohn- und Lebensumfeldern. Ein Einleger zu diesem Jahresbe- richt informiert über den neuen Ansatz der aufsuchenden Ver - braucherarbeit. Impressum Herausgeber: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. • Mintropstraße 27 • 40215 Düsseldorf • Telefon 0211 38 09 0 • Fax: 0211 38 09 216 • www.verbraucherzentrale.nrw Gestaltung und Produktion: lav.ka kreative agentur, Düsseldorf, www.lav-ka.de © Fotos: lav.ka kreative agentur, Düsseldorf und fotolia® LLC, New York, sowie Verbraucherzentrale NRW e. V. Düsseldorf; weitere Urheberhinweise bei den Fotos Druck: msk marketingservice köln GmbH, Köln, gedruckt auf 100 % Recycling-Papier © Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, 2017. Die auszugsweise Wiedergabe für wissenschaftliche und schulische Zwecke ist gestattet. Grafiken und Fotos unterliegen dem Urheberrecht. Eine Reproduktion – gleich welcher Art – ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Copyright-Inhaber (s.o.) gestattet!
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/503 Vorlagen-Nummer 02.08.2017 2218/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 Ausschuss für Umwelt und Grün 14.09.2017 Verbraucherberatungsstelle Köln: Jahresbericht 2016 Die Verwaltung gibt in Anlage 1 den Jahresbericht 2016 der Verbraucherberatungsstelle Köln in Trä- gerschaft der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. und in Anlage 2 einen Einleger zur Ver- braucherberatung im Quartier aus diesem Jahresbericht zur Kenntnis. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. hat in 2016 290.000,00 € aus dem städtischen Haushalt für die laufende Arbeit der Kölner Beratungsstelle vom Amt für Soziales und Senioren erhal- ten. Ebenso beteiligte sich das Land Nordrhein-Westfalen an der Finanzierung der allgemeinen Köl- ner Verbraucherschutzarbeit sowie an der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung. Außerdem förderte das Umweltamt der Stadt Köln 2016 das Projekt „Energieberatung für Privathaus- halte“ mit 57.500,00 €. Im Jahresbericht 2016 für Köln führt die Verbraucherzentrale ausführlich aus, wofür die Mittel ver- wandt wurden. Kurz und knapp hat sie die Ergebnisse wie folgt zusammengefasst: Anfragen von Ratsuchenden: 20.550 - davon Allgemeine Verbraucherberatung 17.145 - davon Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung 2.249 - davon Energieberatung 1.156 Veranstaltungskontakte 1.701 - davon Energieberatung 503 Internetzugriffe auf die Startseite der Beratungsstelle 24.946 Die häufigsten Verbraucherprobleme: Finanzen 31 % Allgemeine Dienstleistungen 20 % Telefon und Internet 19 % Konsumgüter 9 % Energie 8 % Weiterführende Erläuterungen unter: www.verbraucherzentrale.nrw/erlaeuterung In Vertretung gez. Höing
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2218/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 02.08.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27