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1592/2026

Beantwortung der Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Fraktion Die Linke (AN/ 0601/2026) zu der Bearbeitungszeit im Ausländeramt der Stadt Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 05.06.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 11.06.2026

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

9196 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/33 
 
Vorlagen-Nummer 05.06.2026 
 1592/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 11.06.2026 
 
Beantwortung der Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Fraktion Die 
Linke (AN/ 0601/2026) zu der Bearbeitungszeit im Ausländeramt der Stadt Köln 
Die Anfrage vom 17.04.2026 der Fraktion „Die Linke“ zu Bearbeitungszeiten im Ausländeramt 
beantwortet die Verwaltung wie folgt: 
 
Frage 1: 
 
Welche durchschnittlichen Bearbeitungszeiten bestehen derzeit und in den letzten fünf 
Jahren in der Ausländerbehörde (ABH) Köln in den Bereichen 
 
Antwort: 
 
Eine belastbare Ermittlung durchschnittlicher Bearbeitungszeiten ist derzeit nicht möglich, da 
die eingesetzten Fachverfahren und das Dokumentenmanagementsystem keine durchgän-
gige Abbildung der Verfahrensdauer ermöglichen. Insbesondere Bearbeitungsbeginn, Unter-
brechungen sowie externe Beteiligungen werden nicht standardisiert erfasst. 
 
Fachkräfteeinwanderung 
Die Ausländerbehörde (ABH) Köln wird hier erstmalig zuständig, nachdem die Fachkraft ein-
gereist ist. 
 
Die aktuelle durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 bis 4 Monate und ist abhängig 
von der Vollständigkeit der Antragsunterlagen und der Mitwirkung der Antragstellenden sowie 
der Arbeitgeber, der Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit, der Komplexität der jeweiligen 
Rechtsgrundlage, den Rückmeldungen beteiligter Behörden sowie der Prüfung von Altakten- 
und Visaunterlagen. 
 
Aufenthaltstitel  
Eine valide statistische Auswertung der Bearbeitungszeiten ist auch hier nicht möglich, da die 
erforderlichen Prozessdaten systemseitig nicht vollständig erfasst werden. Die Bearbeitungs-
dauer ist einzelfallabhängig und wird insbesondere durch die Vollständigkeit der Anträge, das 
Mitwirkungsverhalten der Antragstellenden, erforderliche Behördenbeteiligungen sowie die 
aufenthaltsrechtliche Komplexität des jeweiligen Einzelfalls beeinflusst. 
 
Einbürgerung 
Auch im Bereich der Einbürgerung ist eine statistisch belastbare Ermittlung durchschnittlicher 
Bearbeitungszeiten derzeit nicht möglich, da keine durchgängige technische Erfassung der 
Verfahrensdauer vorliegt. Zum Stand 1. Juni 2026 werden alle Anfragen zur Antragsklärung, 
die die Einbürgerungsbehörde im Januar 2026 erreicht haben, gesichtet und terminiert. Der

2 
 
momentane Terminvorlauf beträgt etwa 5 Monate, sodass Anfragen zur Antragsklärung aus 
Januar 2026 in den November 2026 terminiert werden. Nach erfolgter Stellung des vollständi-
gen Antrags werden Anträge im Zeitrahmen weniger Wochen bis zu 8 Monaten entschieden. 
Der Entscheidungszeitraum hängt maßgeblich von der Komplexität des Einzelfalles und der 
Rückmeldung von Sicherheitsbehörden ab. Die kommunale Einbürgerungsbehörde ist an die-
ser Stelle maßgeblich von der Rückmeldegeschwindigkeit anderer Behörden abhängig.  
 
Frage 2: 
 
Wie viele offene Verfahren gibt es aktuell in den genannten Bereichen? 
 
Antwort: 
 
Antragseingänge können nicht einheitlich als „Anträge“ statistisch erfasst werden. Die Entge-
gennahme und Bearbeitung von Anträgen erfolgt über unterschiedliche Fachverfahren und 
Eingangskanäle, in denen Vorgänge teilweise als Folge-, Teil- oder Weiterführungsverfahren 
geführt werden. Eine konsolidierte Auswertung offener Verfahren ist daher nicht möglich. 
 
Fachkräfteeinwanderung 
Eine belastbare Ermittlung der Anzahl offener Verfahren ist derzeit nicht möglich, da Vor-
gänge nicht einheitlich über alle Fachverfahren hinweg statistisch auswertbar sind. 
 
Aufenthaltstitel 
Auch im Bereich der Aufenthaltstitel ist eine konsolidierte Auswertung offener Verfahren auf-
grund der unterschiedlichen Fachverfahren und Eingangskanäle derzeit nicht möglich.  
 
Einbürgerung 
Derzeit befinden sich rund 9.000 Anträge in Bearbeitung. Zusätzlich liegt eine nicht beziffer-
bare Anzahl noch nicht gesichteter Eingänge vor. 
 
Frage 3: 
 
Welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, um die Bearbeitungszeiten zu reduzie-
ren? 
 
Antwort: 
 
Das Ausländerrecht ist ein Rechtsgebiet, das stetigen Veränderungen unterliegt. Insofern ist 
es gängige Praxis, dass die Prozesse und Schnittstellen laufend aktualisiert, angepasst und 
priorisiert werden müssen. Die Bearbeitung und Priorisierung der Anträge erfolgt nach fachli-
chen und rechtlichen Kriterien, insbesondere unter Berücksichtigung gesetzlicher Fristen, auf-
enthaltsrechtlicher Dringlichkeit, humanitärer Aspekte sowie der Komplexität der jeweiligen 
Einzelfälle. 
 
Fachkräfteeinwanderung 
Wie im Jahr 2025 angekündigt erfolgt aktuell eine Fachkräftezentralisierung, d.h. alle Auslän-
der*innen mit einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft sowie deren Familienangehörigen wer-
den bis Ende 2026 aus der Zuständigkeit der Bezirksgruppen in eine zentrale, auf Fachkräfte 
spezialisierte Gruppe am Standort Kalk, Dillenburger Straße verlagert. Der Effekt dieser orga-
nisatorischen Maßnahme ist, dass Anträge in einer spezialisierten Gruppe schneller bearbeitet 
werden können. Die Kommunikation von Arbeitgeber/Fachkräfte läuft nur noch mit einer zent-
ralen Gruppe und nicht mehr -je nach Wohnsitz der Fachkraft – in neun verschiedenen Be-
zirksgruppen.  
 
Aufenthaltstitel 
Im Bereich der Aufenthaltstitel wurden digitale Terminvergaben eingeführt und durch eine digi-
tale Antragstrecke ergänzt, die eine strukturierte Vollständigkeitsprüfung ermöglicht. Gleich-
zeitig werden manuelle Kommunikationswege insbesondere über E-Mail reduziert und die On-
line-Informationsangebote kontinuierlich optimiert und aktualisiert. Die Prozesse werden fort-

3 
 
laufend angepasst und nach fachlichen sowie rechtlichen Kriterien priorisiert. Außerdem wer-
den die auf der Internetseite der ABH Köln hinterlegten Informationen überarbeitet und fortlau-
fend aktualisiert. 
 
Einbürgerung 
Im Bereich der Einbürgerung wird die Einführung eines digitalen Online-Antrags im Rahmen 
des Onlinezugangsgesetzes vorbereitet. Darüber hinaus werden digital unterstützte Bearbei-
tungsprozesse ausgebaut und die organisatorische Struktur der Ausländerbehörde weiterent-
wickelt. Erste positive Effekte ergeben sich bereits aus erfolgten Personalverstärkungen. 
 
Frage 4: 
 
Welche Fallzahlen pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter werden derzeit in den Bereichen 
Einbürgerungen, Verlängerung von Aufenthaltstiteln und Fachkräfteeinwanderung be-
arbeitet, und welche Zielwerte werden angestrebt, um eine zeitnahe Bearbeitung sicher-
zustellen? 
 
Antwort: 
 
Fachkräfteeinwanderung 
Im Bereich der Arbeitsmigration wird erst nach Abschluss der Fachkräftezentralisierung und 
nach Übernahme sämtlicher Fälle aus den Bezirksgruppen feststehen, von welcher Gesamt-
fallzahl auszugehen ist. Hieraus werden anschließend weitere organisatorische Schritte abge-
leitet.  
 
Aufenthaltstitel 
Im Bereich der Aufenthaltstitel stehen bei rund 200.000 ausländischen Einwohnerinnen und 
Einwohnern insgesamt 68 Vollzeitstellen im Bereich der bezirklichen Ausländergruppen zur 
Verfügung. Aufgrund der unterschiedlichen Fallkomplexität und Bearbeitungsintensität ist eine 
standardisierte Fallzahl je Mitarbeitenden nur eingeschränkt aussagekräftig. 
 
Einbürgerung 
Im Bereich der Einbürgerung besteht aufgrund gestiegener Fallzahlen und gesetzlicher Ände-
rungen weiterhin eine hohe Arbeitsbelastung. 2025 hat die Einbürgerungsbehörde der Stadt 
Köln den höchsten, prozentualen Anstieg aller Einbürgerungsbehörden in NRW im Vergleich 
zum Jahr 2024 zu verzeichnen. Die Zahl der Einbürgerungen ist im Jahr 2025 um rd. 120% auf 
etwa 7000 gestiegen und hat sich somit mehr als verdoppelt. Für das Jahr 2026 strebt die Ein-
bürgerungsbehörde der Stadt Köln noch eine weitere Steigerung bei der Anzahl der Einbürge-
rungen an.  
 
Frage 5: 
 
Welcher zusätzliche Personal- oder Digitalisierungsbedarf wird aus Sicht der Verwal-
tung benötigt, um wieder angemessene Bearbeitungszeiten zu erreichen? 
 
Antwort: 
 
Die Personalressourcen werden entsprechend der Rahmenbedingungen fortlaufend ange-
passt. Ziel ist die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Ausländerbehörde durch eine 
Kombination aus Digitalisierung, Prozessoptimierung und organisatorischer Weiterentwick-
lung. Eine abschließende Bewertung eines etwaigen, zusätzlichen Personalbedarfs ist vor 
dem Hintergrund laufender struktureller und haushalterischer Entwicklungen derzeit nicht ab-
schließend möglich. 
 
Fachkräfteeinwanderung 
Im Bereich der Fachkräfteeinwanderung wurden digitale Antragstrecken im Rahmen des On-
linezugangsgesetzes umgesetzt. Die Prozesse werden fortlaufend zentralisiert und standardi-
siert. 
 
Aufenthaltstitel

4 
 
Auch im Bereich der Aufenthaltstitel werden digitale Antrags- und Terminprozesse weiter aus-
gebaut, analoge Kommunikationswege reduziert und die Prozesse kontinuierlich optimiert. 
Eine organisatorische Zentralisierung der Ausländergruppen zur Nutzung von Synergieeffek-
ten und zur Prozessbündelung ist in Planung. 
 
Einbürgerung 
Im Bereich der Einbürgerung ist die Einführung eines digitalen Online-Antrags vorgesehen. 
Zudem werden digital unterstützte Verfahren weiter ausgebaut. 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

11.06.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1592/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
05.06.2026
Erstellt
01.06.2026 11:45