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Konsequent Tempo 30 auf der Dünnwalder Straße

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0768/2024 vom 21.05.2024

Stand: Am 03.06.2024 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Tempo 30 Dünnwalder Straße

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    Antrag 13.05.2024 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der Einzelmandatsträger der PARTEI in der Bezirksvertretung Mülheim bitten Sie, den nachfolgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen. Antrag: Konsequent Tempo 30 auf der Dünnwalder Straße Die Verwaltung wird beauftragt, die Höchstgeschwindigkeit auf der Dünnwalder Straße in beiden Rich- tungen als Tempo 30 festzusetzen. Begründung: Auf der Dünnwalder Straße gilt Tempo 30, wenn man vom Clevischen Ring Richtung Rhein fährt. Ist man in die ent- gegengesetzte Richtung unterwegs, gilt zunächst ebenfalls Tempo 30. Ausge- rechnet vor der Kindertagespflege Glückspilze wird die zulässige Höchstge- schwindigkeit auf dem 240 Meter kur- zen Abschnitt zum Clevischen Ring je- doch auf 50 km/h heraufgesetzt. Um den Kindern und ihren Familien sowie allen anderen Verkehrsteilnehmer:innen einen etwas si- chereren Weg zu ermöglichen, sollte auf der Dünnwalder Straße grundsätzlich Tempo 30 gelten. Es ist zudem für einen gleichmäßigen Verkehrsfluss kontraproduktiv, auf dem kurzen Stück auf 50 km/h zu beschleunigen. Schließlich dürfte vor einer kindergartenähnlichen Großtagespflege die beantragte Beschilderung gem. § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 der Straßenverkehrsordnung zulässig sein. gez. Jonas Höltig gez. Beate Hane-Knoll gez. Andreas Altefrohne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Fraktion DIE LINKE - Fraktion DIE PARTEI - Einzelmandatsträger in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim Wiener Platz 2 a 51065 Köln Gleichlautend an: Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs - Stadtbezirk Mülheim- Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker -Rathaus-

Beratungsverlauf

  1. 03.06.2024

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 8.1.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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