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Transparenz durch Herrn Dr. Rau bzgl Flüchtlingskosten
AfD Antrag nach § 3 AN/0138/2020 vom 22.01.2020
Stand: Am 03.02.2020 im Finanzausschuss endgültig abgelehnt.
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AfD Antrag nach § 3
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An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Henriette Reker An den Vorsitzenden des Finanzausschusses Dr. Gerrit Krupp Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 stephan.boyens@stadt- koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 22.01.2020 AN/0138/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Finanzausschuss 03.02.2020 Transparenz durch Herrn Dr. Rau bzgl. Flüchtlingskosten Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Dr. Krupp, sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion der AfD bittet Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommen- den Finanzausschusssitzung zu nehmen: Beschluss: Dr. Rau als Verhandlungsführer und zuständiger Dezernent wird aufgefordert dem Finanzausschuss einmal pro Quartal über den Stand der Verhandlungen zur Erstat- tung der Flüchtlings- und Migrationskosten mit dem Land NRW zu berichten. Begründung: Die Stadt Köln gibt pro Jahr zwischen 150 und 200 Mio. € für Flüchtlinge aus. Dies umfasst die folgenden Positionen: Leistungen nach §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (Teilplan 0503) Unterbringung von Geflüchteten (Teilplan 1004) Betreuung von Geflüchteten (Teilplan 1004) Auf rund der Hälfte der Kosten bleibt die Stadt dabei sitzen, d.h. diese werden ihr regelmäßig nicht von Bund oder Land erstattet. - 2 - Die Höhe der ausstehenden Beträge um die es hierbei für die Stadt Köln geht, lassen es geboten erscheinen, dass der Finanzausschuss regelmäßig über den Sachstand informiert wird. gez. Matthias Büschges gez. Stephan Boyens (Fraktionsgeschäftsführer) (Fraktionsvorsitzender)
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