0868/2026
Das Kölner Energiemobil als Informations- und Beratungsangebot im Stadtbezirk Porz
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Mitteilung BV
7606 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VIII/VIII/2
Vorlagen-Nummer
0868/2026
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.04.2026
Das Kölner Energiemobil als Informations- und Beratungsangebot im Stadtbezirk Porz
1. Sachstand
Seit Herbst 2025 ist das „Kölner Energiemobil“ in Kölner Veedeln und auf Straßen- und Quar-
tiersfesten unterwegs. Private Gebäudeeigentümer*innen, Wohneigentümergemeinschaften
und Mieter*innen erhalten dort eine kostenlose und unabhängige Energieberatung rund um
eine energetische Gebäudemodernisierung und Erneuerbare Energien. Die Verbraucherzent-
rale NRW berät beispielsweise zu Themen wie Heizungstausch, dem Einsatz von Wärme-
pumpen, Photovoltaikanlagen und Steckersolargeräten sowie möglichen Energie- und Kosten-
einsparungen durch Fenstertausch und/oder Dämmung.
Das Kölner Energiemobil wird zu folgenden Terminen in Wahn, Wahnheide, Eil und Urbach
Station machen:
01.05.2026 11 bis 17 Uhr Wahner Heide Tag, Gut Leidenhausen
11.06.2026 8:15 bis 13:00 Uhr Wahn/Wahnheide (genauer Ort folgt)
17.06.2026 13 bis 18 Uhr Wahn/Wahnheide (genauer Ort folgt)
27.06.2026 11 bis vsl. 16 Uhr Wahn/Wahnheide (genauer Ort folgt)
11.07.2026 11 bis vsl. 16 Uhr Wahn/Wahnheide (genauer Ort folgt)
16.07.2026 13 bis 18 Uhr Wahn/Wahnheide (genauer Ort folgt)
10.09.2026 8 bis 13 Uhr Urbach, Schwanebitzer Hof, auf dem Wochen-
markt
17.09.2026 9 bis 14 Uhr Eil, auf dem Parkplatz von Bauhaus Porz
24.09.2026 8 bis 13 Uhr Urbach, Schwanebitzer Hof, auf dem Wochen-
markt
01.10.2026 14 bis 18 Uhr Eil, auf dem Parkplatz von Bauhaus Porz
2
15.10.2026 14 bis 18 Uhr Urbach, Schwanebitzer Hof, auf dem Wochen-
markt
22.10.2026 9 bis 14 Uhr Eil, auf dem Parkplatz von Bauhaus Porz
Weitere Informationen, genaue Standorte und Terminbuchungen sind unter www.energiemo-
bil.koeln zu finden.
Das Kölner Energiemobil ist ein zweijähriges Pilotprojekt, das in Kooperation zwischen Stadt
Köln, RheinEnergie AG, Verbraucherzentrale NRW, Handwerkskammer zu Köln und GIH
Nordrhein-Westfalen, dem Landesverband für unabhängige Energieberater in Nordrhein-
Westfalen, entwickelt wurde.
Zusätzlich wird es zwei Quartiersberatungsaktionen der Verbraucherzentrale NRW in Porz ge-
ben: Vom 25. Mai 2026 bis zum 15. August 2026 wird eine Beratungsaktion für die Stadtteile
Wahn und Wahnheide stattfinden und vom 31. August 2026 bis zum 16. November 2026 eine
für die Stadtteile Eil und Urbach. Ohne lange Wartezeiten können private Gebäudeeigentü-
mer*innen in Wahn, Wahnheide, Eil und Urbach in den jeweiligen Zeiträumen gezielt Unter-
stützung erhalten: Die Verbraucherzentrale NRW ermöglicht kurzfristige anbieterunabhängige
Energieberatungen vor Ort bei den Eigentümer*innen, die auf die jeweiligen Gegebenheiten
im Gebäude eingehen. Die Beratungen kosten jeweils 40 Euro. Die Quartiersberatungsaktio-
nen werden in Kooperation mit der Stadt Köln angeboten
2. Hintergrund
Mit dem Antrag (AN/1637/2023) wurde die Verwaltung vom Ausschuss Klima Umwelt und
Grün beauftragt zu prüfen, inwieweit der „Treffpunkt Solar“ zu einem Energie-Beratungszent-
rum ausgebaut werden kann, unter Beachtung notwendiger Finanz- und Personalbedarfe und
unter Beteiligung der Verbraucherzentrale sowie weiterer Energieberaterinnen und -berater.
Der Kooperationsvertrag des „Treffpunkt Solar“ lief Ende 2025 aus und wurde aufgrund sin-
kender Beratungszahlen nicht fortgeführt. Nach rund 2.200 Beratungen seit Einrichtung des
„Treffpunkt Solar“ im Jahr 2022 ist der Bedarf an stationärer Beratung gedeckt. Da die Koope-
rationspartnerinnen weiterhin das gemeinsame Ziel zur Erreichung der Klimaneutralität
(AN/1377/2021) verfolgen, wurde das bisher stationäre Angebot des Treffpunktes Solar in ein
mobiles transformiert und um weitere Beratungsthemen (z.B. Heizungstausch, Dämmung,
Fenster) ergänzt.
Die Kooperation wird somit fortgeführt und die bereits vorhandenen Ressourcen werden wei-
ter genutzt. Zu diesem Zweck wurde das zweijährige Pilotprojekt Kölner Energiemobil initiiert.
Darüber hinaus wurde die Kooperation um zwei weitere Partner*innen (Verbraucherzentrale
NRW und GIH Nordrhein-Westfalen, den Landesverband für unabhängige Energieberater in
Nordrhein-Westfalen) erweitert.
Mit der nationalen Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie besteht aller Voraussicht nach ab
2026 für Kommunen die Verpflichtung, zentrale Anlaufstellen für die energetische Sanierung
von Gebäuden (One-Stop-Shops) einzurichten. Die Novelle der Europäischen Gebäuderichtli-
nie (EPBD) von 2024 fordert die Mitgliedsstaaten in Artikel 18 auf, zentrale Anlaufstellen zu
schaffen, in denen gebündelte Informations- und Beratungsleistungen im Kontext der Gesam-
tenergieeffizienz von Gebäuden angeboten werden. Dies ist eine Aufgabe, die auf die Kom-
munen in Deutschland zukommt und die voraussichtlich 2026 in nationales Recht umgesetzt
wird. Dabei soll laut EPBD eine zentrale Anlaufstelle u.a. für je 80.000 Einwohner, in Gebieten
mit überdurchschnittlich hohem Gebäudealter oder mit einer Erreichbarkeit innerhalb von 90
Minuten eingerichtet werden.1
Um diese Aufgabe erfüllen zu können, wurde das Kölner Energiemobil als One-Stop-Shop
1 Vgl. EPBD Artikel 18: Richtlinie - EU - 2024/1275 - EN - EUR-Lex
3
(OSS) initiiert, dass der Erprobung von Beratungsangeboten und der Erhebung der Bera-
tungsbedarfe in den verschiedenen Bezirken dienen soll.
Weiterhin soll das Kölner Energiemobil als Beratungsangebot im Kontext der Kommunalen
Wärmeplanung eine Rolle spielen:
Integration von erneuerbaren Energien: Die Wärmeplanung kann gezielt auf die Nut-
zung von erneuerbaren Energien (z.B. Fernwärme, Solarthermie) ausgerichtet werden,
was die Grundlage für die Energieberatung bilden kann.
Zielgerichtete Maßnahmen: Durch die Identifikation von Wärmebedarf und -angebot
können spezifische Sanierungsmaßnahmen empfohlen werden, die auf die Gegeben-
heiten der jeweiligen Quartiere abgestimmt sind.
Datenbasierte Empfehlungen: Die Informationen aus der Kommunalen Wärmeplanung
können in die Energieberatung einfließen, um maßgeschneiderte Empfehlungen zu ge-
ben, die den lokalen Gegebenheiten entsprechen.
Fördermöglichkeiten: Energieberatende können Bürgerinnen und Bürger über relevante
Förderprogramme informieren und so die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen er-
leichtern.
3. Zielsetzung
Die Ausrufung des Klimanotstandes mit dem Ratsbeschluss 2019 (2081/2019) zeigt auf, dass
der Klimaschutz eine der drängendsten Aufgaben unserer Zeit darstellt und hohe Priorität ge-
nießen sollte. Mit der Erstellung des Gutachtens „Köln Klimaneutral 2035“ hat die Stadtverwal-
tung diese Aufgabe in ein Handlungskonzept übersetzt. Sie kann über aktivierende, motivie-
rende, informierende und sensibilisierende Maßnahmen Einfluss auf die Sanierungstätigkeit
im Kölner Gebäudebestand nehmen. Die Energieberatung steht hier im Fokus.
Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger auf dem Weg zur Klimaneutralität mit gezielten Bera-
tungsangeboten zu aktivieren und zu begleiten. Hier sind vor allem die Themen zur Gebäu-
deenergieeffizienz wichtige Bausteine und wichtige Ergänzungen zur bereits bestehenden So-
larberatung. Neben der thematischen und quartiersspezifischen Erweiterung des Beratungs-
angebotes werden auch digitale Angebote zum Einsatz kommen, wie beispielsweise das So-
larkataster (vgl. 1690/2025). Das Kölner Energiemobil soll durch das Stadtgebiet touren und
die Bürgerinnen und Bürger dort beraten, wo sie sich zu Hause fühlen: in ihrem Veedel.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0868/2026
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 13.04.2026
- Erstellt
- 24.03.2026 12:34