Mandari Insight

1745/2026

Bestellung sachkundige Einwohner*innen in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung gem. § 85 II 2 SchulG NRW i.V.m. Beschluss 0033/2025

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 22.06.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2026, TOP 13.10

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Ratsbeschluss 0033/2025 vom 12.05.2026

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

1768 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40 
 
Vorlagen-Nummer 
 1745/2026 
Freigabedatum 
 22.06.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bestellung sachkundige Einwohner*innen  in den Ausschuss für Schule und 
Weiterbildung gem. § 85 II 2 SchulG NRW i.V.m. Beschluss 0033/2025  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, die nachfolgend genannten Personen als beratende Mit-
glieder in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung zu berufen: 
 
Für die Synagogengemeinde: 
- Maria Kogan 
- Shira Rademacher, als Stellvertretung 
 
 
Rat 02.07.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Schulausschuss wird nach den Vorgaben der kommunalen Verfassungsgesetze gebildet. 
Gemäß § 85 Absatz 2 Satz 2 Schulgesetz NRW können jeweils eine von der katholischen Kir-
che sowie der evangelischen Kirche benannte Vertreterin bzw. ein benannter Vertreter als 
ständiges Mitglied mit beratender Stimme berufen werden. 
Darüber hinaus hat der Rat von der durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und 
Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 129 Satz 1 GO NRW erteilten Aus-
nahmegenehmigung Gebrauch gemacht, die eine Besetzung von Ausschüssen mit sachkun-
digen Einwohnerinnen und Einwohnern ermöglicht. Vor diesem Hintergrund hat der Rat mit 
Beschluss 0033/2025 vom 12.05.2026 entschieden, die bislang auf die christlichen Kirchen 
beschränkte Beteiligung im Schulausschuss um eine von der Synagogengemeinde benannte 
Vertreterin bzw. einen benannten Vertreter zu erweitern. 
 
 
Anlagen: 
Ratsbeschluss 0033/2025 vom 12.05.2026

Anlage 2 - Ratsbeschluss 0033/2025 vom 12.05.2026

1644 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Jan Oster 
Telefon:  (0221) 221 22058 
E-Mail:  jan.oster@stadt-koeln.de 
Datum: 13.05.2026 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 8. Sitzung des Rates vom 
12.05.2026  
öffentlich 
13.3 Weitere sachkundige Einwohner*innen  
hier: Festlegung der Anzahl und Bestimmung der Träger 
         - Schulausschuss 
         - Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
0033/2025 
 
Abstimmung über den aktualisierten Beschlussvorschlag (Anlage 2): 
 
Beschluss: 
  
Der Rat macht Gebrauch von der Ausnahmegenehmigung des Ministeriums für Hei-
mat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen nach § 
129 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zur Besetzung der Ausschüsse des 
Rates der Stadt Köln mit sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern und be-
schließt die Benennung weiterer sachkundiger Einwohner*innen sowie einer Stellver-
tretung durch folgende Träger:  
 
1 Ausschuss für Schule und Weiterbildung  
- Synagogengemeinde  
- Bezirksschüler:innenvertretung Köln  
- Vorsitzende*r der Stadtschulpflegschaft  
2 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren  
- Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH  
- Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V.  
- Caritasverband für die Stadt Köln e.V.  
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Kreisgruppe Köln e.V.  
- Deutsche Rotes Kreuz Kreisverband Köln e.V.  
- Synagogengemeinde Köln

Die Benennungsrechte gemäß § 22 Absatz 9, § 23 Absatz 4, § 23 a Absatz 3 und § 
23 b Absatz 3 der Hauptsatzung der Stadt Köln bleiben hiervon unberührt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

625 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich um eine organisatorische Angelegenheit des Gremiums. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung 
ist nicht erforderlich oder sinnvoll

Beratungsverlauf (1)

02.07.2026 Rat
TOP 13.10 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1745/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
22.06.2026
Erstellt
11.06.2026 09:14