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V/0167/2010

Antrag der SPD-Fraktion an den Rat, Nr. A-R/0015/2010 vom 27.01.2010 "Familienfreundliche Verwaltung in Münster: Mehr Telearbeitsplätze in der Stadtverwaltung

Vorlagen 01.03.2010

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 17.03.2010, TOP 2.2

SPD Antrag Telearbeit

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SPD Antrag Telearbeit

3892 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0015/2010 
 
 
	


	

		
	
	











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Antrag  
 
 
 
21.01.2010 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster  
 
 
 
Familienfreundliche Verwaltung in Münster: Mehr Tel earbeitsplätze 
in der Stadtverwaltung 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
 
Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird die Verwaltung 
beauftragt zu prüfen  
 
1. inwieweit und in welchen Bereichen verstärkt die  Einrichtung von 
Telearbeitsplätzen ermöglicht werden kann, so dass Arbeitsvorgänge auch 
von zuhause vorgenommen werden können und ein Ersch einen am festen 
Arbeitsplatz nicht jeden Tag mehr erforderlich ist; 
 
2. inwieweit Erfahrungen von großen münsterischen U nternehmen in diesem 
Bereich für die Arbeit der Stadtverwaltung positiv nutzbar gemacht werden 
können; 
 
3. inwieweit perspektivisch über die verstärkte Nut zung von Telearbeit auch 
Verwaltungsflächen reduziert werden können. 
 
 
Begründung:  
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein zen trales Kriterium für die 
Zufriedenheit und Motivation am Arbeitsplatz. Rat u nd Verwaltungsleitung stehen 
daher in der Verantwortung, sich für familienfreund liche Arbeitsplätze weiter zu 
engagieren und entsprechende Angebote zu schaffen. Insoweit hat die Stadt 
Münster auch als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion u nd sollte die Ausgestaltung von 
familienfreundlichen Arbeitsplätzen als Leitbild etablieren. 
 
Bei fortschreitender Technisierung insbesondere im Bereich der digitalen 
Datenerfassung bieten sich für standardisierte Verw altungsvorgänge 
Telearbeitsplätzen an. Da dadurch die tägliche Anwe senheit am Arbeitsplatz deutlich 
reduziert werden kann, ergeben sich besonders für w eiter entfernt wohnende 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zeitvorteile, die sie für ihre Familien nutzen können. 
 
Neben Zeitvorteilen ist zudem eine stärkere Flexibi lisierung der Arbeitszeit möglich. 
Damit   verbessern sich die Möglichkeiten, Kinderbetreuung  und Familienzeiten mit 
den beruflichen Anforderungen zu vereinbaren . Darüber hinaus sind 
Telearbeitsplätze ein wichtiger Bestandteil der Per sonalentwicklung. Die Rückkehr

	


	

		
	
	











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aus Beurlaubung und Freistellung wegen Kindererzieh ung ist früher möglich, wenn 
die Arbeit regelmäßig von zu Hause erledigt werden kann. Der Anschluss an 
fachliche und technische Entwicklung der Beschäftig ten geht nicht verloren. Dies ist 
auch für die Stadt Münster von Vorteil. Weniger auf wändige Schulungs- und 
Qualifizierungsmaßnahmen sind nötig.  
 
Große Wirtschaftsunternehmen auch hier in Münster h aben diesen Weg bereits 
frühzeitig eingeschlagen und haben dabei positive E rfahrungen gemacht. Diese 
Erfahrungen könnten hilfreich für Entscheidungen se in, in welchen Bereichen 
Telearbeitsplätze bei der Stadtverwaltung sinnvoll eingerichtet werden können.  
 
Perspektivisch könnten darüber auch Flächen eingesp art werden, die bisher für 
Verwaltungszwecke benötigt werden. Durch das mittel fristig zu erzielende 
Einsparpotential von Büroflächen bei gleichzeitiger Verbesserung der Arbeitssituation 
ergibt sich insgesamt ein Mehrwert für die Stadt Münster und ihre Beschäftigten. 
 
 
Dr. Michael Jung   Beanka Ganser       Karsten Rahn   
Kurt Pölling    Anne Hakenes       Petra Seyfferth 
Anne Schulze Wintzler  Marianne Koch       Aliye St racke-Gönül 
Wolfgang Heuer   Thorsten Kornblum       Beate Vilh jalmsson 
Dr. Fritz Baur   Gaby Kubig-Steltig       Holger Wi gger 
Thomas Fastermann  Thomas Marquardt       Karl-Hein z Winter 
Philipp Gabriel   Robert von Olberg

Beschlussvorlage

2344 Zeichen

V/0167/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Personal- und Organisationsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der SPD-Fraktion an den Rat, Nr. A-R/0015/2010 vom 27.01.2010 "Familienfreundliche 
Verwaltung in Münster: Mehr Telearbeitsplätze in der Stadtverwaltung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.03.2010 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung Telearbeit auf der Grundlage 
der mit der Personalvertretung abgeschlossenen Dienstvereinbarung weiter vorantreibt und 
sie in Zusammenarbeit mit den Ämtern/Einrichtungen und den Mitarbeiter/-innen zur Verein-
barung von Familie und Beruf sowie zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit konsequent ein-
geführt.  
 
2.  Der Antrag der SPD-Fraktion, Nr. A-R/0015/2010 wird mit dieser Maßgabe zur weiteren 
Beratung an den Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung verwiesen. Die Verwaltung 
berichtet jährlich über den Stand des Projektes. 
  
 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Durch die Sachentscheidung entstehen keine Kosten. 
 
 
 
Begründung: 
 
Seit dem 02.01.2009 bietet die Stadtverwaltung Münster das neue Arbeitsmodell „Alternierende 
Telearbeit“ auf der Grundlage der mit der Personalvertretung abgeschlossenen Dienstvereinbarung 
vom 28.10.2008 an.  
 
Im ersten Schritt konnten 19 Telearbeitsplätze bei der Stadt Münster eingerichtet werden. Dies 
geschah nicht organisationsbezogen sondern schwerpunktmäßig einzelfallbezogen, um 15 Mitar-
beiterinnen und Mitarbeitern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser ermöglichen zu kön-
nen. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0167/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Goerke 
Ruf: 
492 11 00 
E-Mail: 
Goerke@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.03.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0167/2010 
 
Zurzeit läuft eine Kampagne, die darauf gerichtet ist, Telearbeit als flächendeckendes Standardan-
gebot unter den Gesichtspunkten Familie und Beruf und Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung anzu-
bieten und einzuführen. Verbunden mit der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit ist auch ein redu-
zierter Flächenverbrauch von Büroräumen. 
 
Die Verwaltung wird im Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung bis Ende 2010 über die Er-
gebnisse berichten. 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
Gez. 
Dr. Heinrichs 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Antrag der SPD Fraktion Nr. A-R/0015/2010 vom 27.01.2010

Beratungsverlauf (1)

17.03.2010 Hauptausschuss
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0167/2010
Typ
Vorlagen
Datum
01.03.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37