2020/0380
Wohnungsgleiche Unterbringung von obdachlosen Familien und Alleinerziehenden mit Kindern
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216 Zeichen
Punkt 11: Wohnungsgleiche Unterbringung von obdachlosen Familien und Alleinerziehenden mit Kindern (V-Nr. 2020/0380) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 2
6872 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
07.01.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt für Soziales und
Prävention OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV
V 50
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0380
Magistratsbeschluss-Nr.
8
Internetfähig
Produkt-Nr.: 3151110, 122062
Kostenstelle: 050-002-1010 Investitionsnummer: ---
Kostenträger: 3154-10, 1220-62 Sachkonto: 6139500, 6701000
Betreff: Wohnungsgleiche Unterbringung von obdachlosen Familien und Alleinerziehenden
mit Kindern
Vorlage vom: 10.12.2020
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beauftragen die Verwaltung mit der
Umsetzung einer wohnungsgleichen Unterbringung von obdachlosen Familien im Rahmen eines
Modellprojektes für einen Zeitraum von zwei Jahren.
Anlagen: Eckpunktepapier zur wohnungsgleichen Unterbringung obdachloser Familien in
Darmstadt
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 13.01.2021
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.12.2020:
Seit einigen Jahren ist zu beobachten, dass die Zahl der von Obdachlosigkeit betroffenen
Familien sowie Alleinerziehenden mit Kindern im Zuständigkeitsbereich der Wissenschaftsstadt
Darmstadt einen Umfang angenommen hat, der weitere bedarfsgerechte Maßnahmen zur
Unterbringung nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
(HSOG) erfordert.
Aktuell befinden sich zum Dezember 2020 17 Familien mit insgesamt 33 Kindern in der
Obdachlosigkeit.
Gründe der Obdachlosigkeit sind dabei vielseitig. Ursachen sind oftmals die beengten
Wohnverhältnisse, wenn Menschen beispielsweise zunächst vorübergehend bei Freund*innen
oder Verwandten wohnen und es in der Folge zu Problemen kommt, weil aufgrund des
angespannten Wohnungsmarktes nicht zeitnah eine eigene Wohnung gefunden wird. Auch der
Verlust von Wohnraum durch Arbeitslosigkeit und einschneidende Veränderungen in den
allgemeinen Lebensumständen kann ein Grund sein, weshalb Familien obdachlos werden.
Präventive Maßnahmen, wie zum Beispiel die frühzeitige Betreuung zur Überwindung
besonderer sozialer Schwierigkeiten oder die Beratung und Unterstützung durch die
Wohnungssicherungsstelle führen, ebenso wie die Übernahme von Mietrückständen im Rahmen
der Leistungsgewährung, oft, aber nicht immer zu einem positiven Effekt. Greifen diese
flankierenden sozialpädagogischen Maßnahmen also nicht in dem erforderlichen Maß und ist
der Erhalt des Wohnraums nicht weiter möglich, ist eine Unterbringung durch die
Obdachlosenbehörde unvermeidlich.
Bei der Unterbringung obdachloser Familien und alleinerziehender Elternteile mit Kindern
sollte dabei aus Gründen des Kindeswohls im besonderen Maß auf eine Art und Form geachtet
werden, die den Bedürfnissen der Kinder gerecht wird. Mit der Errichtung einer spezialisierten
Einrichtung für Mütter mit Kindern wurde bereits 2016 ein erster wichtiger Schritt getan,
welcher nun zielgruppenorientiert fortzuschreiben ist und die Unterbringung in
wohnungsgleichen Strukturen in den Fokus nimmt.
Denn vor allem für Kinder stellt die eigene Wohnung bzw. das Zuhause die zentrale und somit
wichtigste Umwelt dar. Das Zuhause bietet Sicherheit, Schutz und Vertrautheit, was in
„klassischen“ Einrichtungen zur Obdachlosenunterbringung nach dem HSOG – auch bei
entsprechender konzeptioneller Ausrichtung nicht regelhaft vermittelt werden kann und daher
Alternativen nötig macht.
Auch die Anzahl von Personen und Fremden innerhalb des Wohnumfelds eines Kindes wirkt
sich nach Darstellungen der Fachliteratur auf die Kindesentwicklung aus. Beengte
Wohnverhältnisse können demnach verantwortlich für eine schlechtere kognitive Entwicklung
und die Ausformung von Gefühlen hinsichtlich Effizienz und Kontrolle von Umweltereignissen
sein. Hinzu kommen in beengten Wohnverhältnissen häufigere Streitereien unter Kindern und
vermehrte Gewalttätigkeiten durch Eltern vor.
Um positiv heranwachsen zu können, sind Kinder u.a. auf Sicherheit, Schutz und Beständigkeit
angewiesen. Fluktuation, eine hohe Bewohner/innen-Dichte und erhöhter Lärmpegel – für
Einrichtungen der Obdachlosenunterbringung typische Merkmale – wirken laut gegebener
Fachliteratur einer positiven Kindesentwicklung entgegen. Eine Wohnumwelt, die für ein Kind
den zentralen Lebensbereich darstellt, sollte demnach im besten Fall auf die Bedürfnisse eines
Kindes zugeschnitten sein und der kindlichen Umwelterschließung nicht entgegenstehen.
Eine Unterbringung der obdachlosen Familien und alleinerziehenden Elternteile mit Kindern in
wohnungsgleichen Strukturen erfüllt nach Auffassung der Fachämter diese
Rahmenbedingungen und trägt folglich der Kindesentwicklung positiv Rechnung.
Entsprechende dezentrale Unterbringungsformen gibt es derzeit jedoch nicht in Darmstadt und
sollten daher als Weiterentwicklung der zielgruppenspezifischen Konzepte in der
Obdachlosenunterbringung realisiert werden. Das beiliegende Eckpunktepapier definiert hierzu
notwendige Anforderungen an eine wohnungsgleiche Unterbringungsform für obdachlose
Familien. Kernelement ist dabei die Unterbringung durch die Obdachlosenbehörde in bis zu
drei von Trägern der Obdachlosenhilfe auf dem Wohnungsmarkt angemieteten
familiengerechten Wohnungen. Das Belegungsrecht liegt dabei ausschließlich bei der
Obdachlosenbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt, erfolgt keine Belegung durch die
Stadt ist die Wohnung zu diesem Zweck durch den Träger freizuhalten. Wie bei allen
Unterbringungsmöglichkeiten für Obdachlose in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, werden
auch die obdachlosen Familien dabei sozialpädagogisch begleitet. Im Idealfall kann der
Mietvertrag nach einer bestimmten Zeit auf die Familie übergehen und die Obdachlosigkeit
damit nachhaltig beseitigt werden.
Gemeinsam mit den Trägern der Obdachlosenhilfe soll diese Form der Unterbringung in einem
Modellprojekt für zwei Jahre erprobt und die Ergebnisse mit Blick auf die eingangs
beschriebene Zielsetzung evaluiert werden.
Die Finanzierung des Projektes erfolgt kostenneutral im Rahmen der vorhandenen
Haushaltsmittel zur Unterbringung von Obdachlosen und allgemeiner Sozialpädagogischer
Betreuung. Vergaberechtliche Vorgaben sind bei der Umsetzung zu beachten.
Darmstadt, den 10.12.20
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 5
176 Zeichen
Punkt 37: Wohnungsgleiche Unterbringung von obdachlosen Familien und Alleinerziehenden mit Kindern (V-Nr. 2020/0380) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
2020/0380
6824 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
07.01.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt für Soziales und
Prävention OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0380
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 3151110, 122062
Kostenstelle: 050-002-1010 Investitionsnummer: ---
Kostenträger: 3154-10, 1220-62 Sachkonto: 6139500, 6701000
Betreff: Wohnungsgleiche Unterbringung von obdachlosen Familien und Alleinerziehenden
mit Kindern
Vorlage vom: 10.12.2020
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beauftragen die Verwaltung mit der
Umsetzung einer wohnungsgleichen Unterbringung von obdachlosen Familien im Rahmen eines
Modellprojektes für einen Zeitraum von zwei Jahren.
Anlagen: Eckpunktepapier zur wohnungsgleichen Unterbringung obdachloser Familien in
Darmstadt
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.12.2020:
Seit einigen Jahren ist zu beobachten, dass die Zahl der von Obdachlosigkeit betroffenen
Familien sowie Alleinerziehenden mit Kindern im Zuständigkeitsbereich der Wissenschaftsstadt
Darmstadt einen Umfang angenommen hat, der weitere bedarfsgerechte Maßnahm en zur
Unterbringung nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
(HSOG) erfordert.
Aktuell befinden sich zum Dezember 2020 17 Familien mit insgesamt 33 Kindern in der
Obdachlosigkeit.
Gründe der Obdachlosigkeit sind dabei vielseitig. Ursachen sind oftmals die beengten
Wohnverhältnisse, wenn Menschen beispielsweise zunächst vorübergehend bei Freund *innen
oder Verwandten wohnen und es in der Folge zu Problemen kommt, weil aufgrund des
angespannten Wohnungsmarktes nicht zeitnah eine eigene Wohnung gefunden wird. Auch der
Verlust von Wohnraum durch Arbeitslosigkeit und einschneidende Veränderungen in den
allgemeinen Lebensumständen kann ein Grund sein, weshalb Familien obdachlos werden.
Präventive Maßnahmen, wie zum Beispiel die frühzeitige Betreuung zur Überwindung
besonderer sozialer Schwierigkeiten oder die Beratung und Unterstützung durch die
Wohnungssicherungsstelle führen, ebenso wie die Übernahme von Mietrückständen im
Rahmen der Leistungsgewährung, oft, aber nicht immer zu einem positiven Effekt. Greifen
diese flankierenden sozialpädagogischen Maßnahmen also nicht in dem erforderlichen Maß
und ist der Erhalt des Wohnraums nicht weiter möglich, ist eine Unterbringung durch die
Obdachlosenbehörde unvermeidlich.
Bei der Unterbringung obdachloser Familien und alleinerziehender Elternteile mit Kindern
sollte dabei aus Gründen des Kindeswohls im besonderen Maß auf eine Art und Form geachtet
werden, die den Bedürfnissen der Kinder gerecht wird. Mit der Errichtung einer spezialisierten
Einrichtung für Mütter mit Kindern wurde bereits 2016 ein erster wichtiger Schritt getan,
welcher nun zielgruppenorientiert fortzuschreiben ist und die Unterbringung in
wohnungsgleichen Strukturen in den Fokus nimmt.
Denn vor allem für Kinder stellt die eigene Wohnung bzw. das Zuhause die zentrale und somit
wichtigste Umwelt dar. Das Zuhause bietet Sicherheit, Schutz und Vertrautheit, was in
„klassischen“ Einrichtungen zur Obdachlosenunterbringung nach dem HSOG – auch bei
entsprechender konzeptioneller Ausrichtung nicht regelhaft vermittelt werden kann und daher
Alternativen nötig macht.
Auch die Anzahl von Personen und Fremden innerhalb des Wohnumfelds eines Kindes wirkt
sich nach Darstellungen der Fachliteratur auf die Kindesentwicklung aus. Beengte
Wohnverhältnisse können demnach verantwortlich für eine schlechtere kognitive Entwicklung
und die Ausformung von Gefühlen hinsichtlich Effizienz und Kontrolle von Umweltereignissen
sein. Hinzu kommen in beengten Wohnverhältnissen häufigere Streitereien unter Kindern und
vermehrte Gewalttätigkeiten durch Eltern vor.
Um positiv heranwachsen zu können, sind Kinder u.a. auf Sicherheit, Schutz und Beständigkeit
angewiesen. Fluktuation, eine hohe Bewohner/innen-Dichte und erhöhter Lärmpegel – für
Einrichtungen der Obdachlosenunterbringung typische Merkmale – wirken laut gegebener
Fachliteratur einer positiven Kindesentwicklung entgegen. Eine Wohnumwelt, die für ein Kind
- 4 -
den zentralen Lebensbereich darstellt, sollte demnach im besten Fall auf die Bedürfnisse eines
Kindes zugeschnitten sein und der kindlichen Umwelterschließung nicht entgegenstehen.
Eine Unterbringung der obdachlosen Familien und alleinerziehenden Elternteile mit Kindern in
wohnungsgleichen Strukturen erfüllt nach Auffassung der Fachämter diese
Rahmenbedingungen und trägt folglich der Kindesentwicklung positiv Rechnung.
Entsprechende dezentrale Unterbringungsformen gibt es derzeit jedoch nicht in Darmstadt und
sollten daher als Weiterentwicklung der zielgruppenspezifischen Konzepte in der
Obdachlosenunterbringung realisiert werden. Das beiliegende Eckpunktepapier definiert hierzu
notwendige Anforderungen an eine wohnungsgleiche Unterbringungsform für obdachlose
Familien. Kernelement ist dabei die Unterbringung durch die Obdachlosenbehörde in bis zu
drei von Trägern der Obdachlosenhilfe auf dem Wohnungsmarkt angemieteten
familiengerechten Wohnungen. Das Belegungsrecht liegt dabei ausschließlich bei der
Obdachlosenbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt, erfolgt keine Belegung durch die
Stadt ist die Wohnung zu diesem Zweck durch den Träger freizuhalten. Wie bei allen
Unterbringungsmöglichkeiten für Obdachlose in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, werden
auch die obdachlosen Familien dabei sozialpädagogisch begleitet. Im Idealfall kann der
Mietvertrag nach einer bestimmten Zeit auf die Familie übergehen und die Obdachlosigkeit
damit nachhaltig beseitigt werden.
Gemeinsam mit den Trägern der Obdachlosenhilfe soll diese Form der Unterbringung in einem
Modellprojekt für zwei Jahre erprobt und die Ergebnisse mit Blick auf die eingangs
beschriebene Zielsetzung evaluiert werden.
Die Finanzierung des Projektes erfolgt kostenneutral im Rahmen der vorhandenen
Haushaltsmittel zur Unterbringung von Obdachlosen und allgemeiner Sozialpädagogischer
Betreuung. Vergaberechtliche Vorgaben sind bei der Umsetzung zu beachten.
Darmstadt, den 10.12.20
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 1
3045 Zeichen
Eckpunktepapier zur wohnungsgleichen Unterbringung von obdachlosen Familien 2 Im Falle einer unvermeidbar entstehenden Obdachlosigkeit von Familien mit Kindern müssen geeignete und nachhaltige Unterbringungsmöglichkeiten vorgehalten werden, um den besonderen Bedürfnissen von Familien gerecht zu werden. Im Sinne einer positiven Kind esentwicklung sind dabei aus Sicht der Obdachlosenbehörde und des Jugendamtes dezentrale wohnungsgleiche Unterbringungsformen und -konzepte vorrangig zu nutzen, um einer negativen Entwicklung präventiv entgegenzuwirken . Zur Umsetzung dieser Unterbringungsform ist eine Kooperation mit Trägern der Obdachlosenhilfe erforderlich. Für die Zusammenarbeit gelten dabei die folgenden Rahmenbedingungen: Anmietung von bis zu maximal drei Wohnungen im Zuständigkeitsbereich der Wissenschaftsstadt Darmstad t als dezentrale Unterkunft Die Anmietung erfolgt nach vorheriger Absprache mit der Obdachlosenbehörde und Abschluss einer Leistungsvereinbarung zur Unterbringung nach dem HSOG zwischen dem Träger und der Wissenschaftsstadt Darmstadt Das ausschließliche Be legungsrecht nach dem HSOG liegt bei der Obdachlosenbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt ; erfolgt keine Belegung, ist die Wohnung durch den Träger freizuhalten, bis diese durch die Obdachlosenbehörde erneut belegt wird Die Finanzierung der dezentralen Unterkunft für Familien erfolgt im Rahmen einer Leistungsvereinbarung nach dem HSOG; Rückeinnahmen und Beteiligung an den Unterbringungskosten aufgrund der geltenden Satzungsbestimmungen sind zu berücksichtigen. Bei Leerstand erfolgt analog der Verfahrens weise in klassischen Obdachlosenunterkünften die Kostendeckung aus dem HSOG Es erfolgt eine niedrigschwellige sozialpädagogische Betreuung der Familien in der Unterbringungssituation durch den Träger der Obdachlosenhilfe Weitere Zielsetzung: Übertragung des Mietverhältnisses von dem Träger der Obdachlosenhilfe auf die untergebrachte Familie (in der Regel nach spätestens 1 Jahr), falls möglich Neuanmietung einer Folgewohnung durch den Träger der Obdachlosenhilfe entsprechend der Leistungsvereinbarung nach Übertragung des bisherigen Mietverhältnisses auf die Familie Die Miethöhe der Wohnungen richtet sich nach den jeweils gültigen Mietobergrenzen nach dem SGB II/SGB XII, damit eine Übertragung des Mietverhältnisses auf die Familien in einem zweiten Schritt gr undsätzlich möglich ist Verbindliche Kooperation mit dem Amt für Wohnungswesen und der Wohnungssicherungsstelle im Amt für Soziales und Prävention, zur frühzeitigen Abstimmung weiterer Maßnahmen Diese Form der wohnungsgleichen Unterbringung soll zunächst auf einen Zeitraum von zwei Jahren erprobt werden und ist durch die Träger im Rahmen eines Berichtswesens zu begleiten. Nach Ablauf der Leistungsvereinbarung en sind die Ergebnisse gemeinsam mit dem Amt für Soziales und Präventio n als koordinierende Stelle zu evaluieren und die Etablierung als Regelangebot zu überprüfen.
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0380
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.12.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00