Mandari Insight

2017/0201

Formierung der Digitalstadt Darmstadt GmbH

Magistratsvorlage 27.06.2017

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2017/0201

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
28. Juni 2017  
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Amt für Wirtschaft und 
Stadtentwicklung  
Dezernat IV 
 
 
Amt: Rechtsamt - 
Stadtwirtschaftskoordina
tion 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 308 15 
 10.3 772 
IV 20 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0201 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
239 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Formierung der Digitalstadt Darmstadt GmbH  
 
Vorlage vom: 27.06.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Die WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Verwaltungs GmbH wird unter Aufhebung des 
Beschlusses zur Magistratsvorlage 2016/0467 nicht liquidiert.  
2. Der Umfirmierung der WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Verwaltungs GmbH in Digitalstadt 
Darmstadt GmbH sowie der Erweiterung des Gesellschaftszweckes und der damit verbundenen 
Neufassung des Gesellschaftsvertrags werden zugestimmt. 
3. Der Erhöhung des Stammkapitals der WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Verwaltungs 
GmbH von 25 TEUR um 200 TEUR auf 225 TEUR wird zugesti mmt. Die Mittel werden im 
Rahmen des § 100 HGO als außerplanmäßige Auszahlung zur Verfügung gestellt. Die 
Deckung erfolgt aus der I nvestitionsnummer 17910 -0002 (Bürgerrathaus 
Ersatzmaßnahmen).

- 3 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 05.07.2017 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.06.2017  
 
Mit Magistratsvorlage Nr. 2016/0467 haben die städtischen Gremien die Ve rschmelzung der 
Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co. KG auf die WDB Wi ssenschaftsstadt Darmstadt 
Beteiligungs GmbH & Co. KG zur Kenntnis genommen. In diesem Zusammenhang wurde 
auch dem Austr itt der WDB Vermögens Verwaltungs GmbH und der WDB Wissenschaftsstadt 
Darmstadt Verwaltungs GmbH als Komplementärinnen aus der WDB Wissenschaftsstadt 
Darmstadt Beteiligung GmbH & Co. KG sowie der anschließenden Liquidation der WDB 
Wissenschaftsstadt Darmst adt Verwaltung GmbH zugestimmt. Auf die Magistratsvorlage  
Nr. 2016/0467 wird vollu mfänglich verwiesen.  
 
Zum Zeitpunkt der Magistratsvorlage Nr. 2016/0467 war Kenntnisstand, dass der 
Gesellschaftszweck der WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Verwaltung GmbH m it Austritt 
aus der WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Beteiligungs GmbH & Co. KG o bsolet geworden 
sei. 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat zwischenzeitlich am 12.06.2017 den Wettbewerb 
„Digitale Stadt“ des Digitalverbands Deutschland „Bitkom e.V.“, Berlin , gewonnen. Im 
Rahmen dieses Projekts soll mit der Unterstützung von mehr als 20 Partnerunternehmen 
Darmstadt zu einer digitalen Vorzeigestadt für Deutschland und Europa ausgebaut werden. In 
den nächsten Jahren sollen Bereiche wie der Verkehrssektor, die Energieversorgung, Schulen 
und das Gesundheitswesen mit neuen digitalen Technologien ausgerüstet werden. Zudem 
sollen künftig die städtische Verwaltung e-Government Lösungen anbieten können. Auch die 
Telekommunikationsnetze sollen ausgebaut werden. 
 
Auf die Magistratsvorlage Nr. 2017/0158 „Berichtsvorlage zur Digitalstadt“ wird verwi esen. 
 
Am Ausbau von Darmstadt zu einer digitalen Vorzeigestadt beteiligt sich ein breites Bündnis 
aus Unternehmen der Digitalbranche, die das Projekt mit Produkten und Dienstleistungen in 
zweistelliger Millionenhöhe pro bono unterstützen. Die Leistungen machen den Standort für 
weitere Unternehmen attraktiv und werden Folgeinvestitionen nach sich ziehen. 
 
Zum Zwecke der Umsetzung der einzelnen Bestandteile müssen verschiedene und 
unterschiedliche Aufträge an Unternehmen der Digitalbranche vergeben und koord iniert 
werden. Dies soll durch eine 100% -ige Tochtergesellschaft der Wissenschaft sstadt 
Darmstadt, die Digitalstadt Darmstadt GmbH, erfolgen. Die Koordination der einzelnen im 
Rahmen des Projekts zu vergebenden Aufträge erscheint sinnvoll und erforderlich, um 
Doppelbeauftr agungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle für ein einzelnes Projekt 
erforderlichen Leistungsbausteine b eauftragt werden.  
 
Gemeinsam mit der Digitalstad t Darmstadt GmbH nehmen die IT -Abteilungen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Unternehmen des Stadtkonzerns maßgeblich die 
Umsetzung des Projekts Digitalstadt wahr.  Eine enge Zusammenarbeit findet zudem z. B. 
mit dem Amt für Wirtschaft und Stadtentwi cklung statt. 
 
Da die heutige WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Verwaltungs GmbH mit Durc hführung der 
Verschmelzung der Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co. KG auf die WDB 
Wissenschaftsstadt Darmstadt Beteiligungs GmbH & Co. KG obsolet werden würde, sol l diese 
Gesellschaft verwendet werden, um künftig als Digitalstadt Dar mstadt GmbH zu firmieren

- 5 - 
und eine operative Tätigkeit in oben beschriebenem Maße auszuüben. Daneben soll die 
Gesellschaft für einen Übergangszeitraum bis zur Durchführung der Verschmelzu ng weiterhin 
die persönliche Haftung für die WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Beteiligungs GmbH & 
Co. KG übernehmen.  
 
Durch die Verwendung einer bereits bestehenden GmbH wird der finanzielle und sonstige 
Aufwand für die Gründung einer neuen GmbH vermieden.  
 
Der gegenwärtig vorliegende Gesellschaftsvertrag der (heutigen) WDB Wisse nschaftsstadt 
Darmstadt Verwaltungs GmbH erlaubt ausschließlich die Tätigkeit der Gesellschaft als 
persönlich haftende Gesellschafterin der WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Beteilig ungs 
GmbH & Co. KG. Die Aufnahme der operativen Tätigkeit der (künftigen) Digitalstadt 
Darmstadt GmbH erfordert eine vol lständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages. Hierbei 
soll die Möglichkeit, die Rechtsstellung einer persönlich haftenden Gesellschaf terin einer 
Kommanditgesellschaft einzunehmen, erhalten bleiben, um Kooperationen mit Unternehmen 
und/oder Institutionen der Digitalbranche in der Rechtsform der Kommanditgesel lschaft zu 
ermöglichen. 
 
Die Geschäftsführung der Digitalstadt Darmstadt GmbH so ll durch Herrn David da Torre, 
Geschäftsführer der COUNT+CARE Verwaltungs -GmbH, sowie Herrn Joachim Fröhlich, Le iter 
IT der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie einen/eine weitere/n kaufmännische/n 
Geschäftsführer/in ausgeübt werden. Diese Person ist noch zu  bestimmen. Ein 
Geschäftsführer/in wird jeweils mit einem anderen Geschäftsführer/in gemeinsam 
vertretungsberechtigt sein.  
 
Die Gesellschaft wird ihren Sitz weiterhin in Darmstadt haben.  
 
Die Finanzierung der Gesellschaft soll durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt erfolgen. Dies 
soll geschehen durch die einmalige Durchführung einer Kapitalerhöhung, gegebenenfalls 
durch Einzahlung des Erhöhungsbetrages in die Kapitalrückl age der Gesellschaft, um 200 
TEUR im Rahmen der Neufassung des Gesellschaftsvertrages.  
 
 
Im Einzelnen:  
 
1. Unternehmensgegenstand und prozentualer Anteil an der Beteiligung  
 
Der Gegenstand der Digitalstadt Darmstadt GmbH ist die Durchführung der 
Digitalisierung der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Unternehmen des 
Stadtkonzerns unter dem P rojekt „Digitalstadt Darmstadt“ . Die Gesellschaft steuert, 
begleitet und koordiniert die Einzelmaßnahmen, die zur Durchführung der Digitalisierung 
in vorgenanntem Umfang erforderlich sind. Die Gesellschaft wirbt finanzielle und sonstige 
Unterstützung für die Digitalisierung der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der 
Unternehmen des Stadtkonzerns ein und koordiniert und vergibt Aufträge zur Umsetzung 
der Digitalisierung. Insbesondere jedoch nicht abschließend, betreibt und steuert die 
Gesellschaft die Einzelprojekte, die zur Erreichung der Digitalisierung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Stadtkonzerns erforderlich sind. 
Die Gesellschaft wird zu allen Maßnahmen und Handlungen berechtigt sein, die 
unmittelbar oder mittelbar dem vorgenannten Gesellschaftszweck dienlich sind, 
einschließlich der Beteiligung an anderen gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen. Sie

- 6 - 
kann deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten. 
 
Die Digitalstadt Darmstadt GmbH wird bei beschriebener Kapitalerhöhung über ein 
Stammkapital in Höhe von 225 TEUR verfügen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hält 
100% der Anteile am Stammkapital, so dass sich für die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
eine unmittelbare Beteiligung von 100% ergeben wird.  
 
 
2. Wettbewerbsfähigkeit und Ertragskraft der neuen Beteiligung 
 
Vor dem Hintergrund, dass die Gesellschaft schwerpunktmäßig Steuerungs- und 
Koordinationsaufgaben für die Wissenschaftsstadt Darmstadt wahrnehmen wird, sind die 
Wettbewerbsfähigkeit und Ertragskraft der Gesellschaft von nachrangiger Bedeutung. 
Mittels einer Finanzausstattung durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die Zukunft 
der Gesellschaft gesichert. Die operative Tätigkeit der Gesellschaft ist nicht auf Wettbewerb 
und Gewinnmaximierung ausgerichtet, die Vorteile der operativen Tätigkeit der Gesellschaft 
kommen direkt der Wissenschaftsstadt Darmstadt, den Unternehmen des Stadtkonzerns 
sowie den Bürgern zugute. 
 
a. Mittelfristige Ertrags- und Liquiditätsplanung 
 
Die Finanzierung der Gesellschaft wird durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
sichergestellt. Hierzu soll im Zuge der Neufassung des Gesellschaftsvertrags eine 
Kapitalerhöhung um 200 TEUR durchgeführt werden. Die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt würde neue Geschäftsanteile an der Gesellschaft zeichnen und im Gegenzug 
200 TEUR in das Stammkapital einzahlen oder – ohne formale Kapitalerhöhung – 200 
TEUR in die Kapitalrücklage der Gesellschaft einzahlen. Insgesamt wird das 
Eigenkapital der Gesellschaft dann 225 TEUR betragen. Die Finanzierung der 
Gesellschaft wäre auf absehbare Zeit sichergestellt. 
 
 
b. Chancen des Unternehmens am Markt 
 
Die Chancen des Unternehmens am Markt sind von nachrangiger Bedeutung, da sich 
die Gesellschaft auf Steuerung-  und Koordinierungsaufgaben im Dienste der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt konzentrieren wird. Nichtsdestotrotz sind die Chancen 
des Unternehmens als gut einzuschätzen, da die Wissenschaftsstadt Darmstadt eben 
die einzige Kommune in der Bundesrepublik Deutschland ist, die den Wettbewerb 
„Digitale Stadt“ gewonnen hat. Die Digitalstadt Darmstadt GmbH ist somit die einzige 
Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland, die sich mit derartigen Koordination-
und Steuerungsaufgaben zur Umsetzung eines solchen Projektes beschäftigt und Teil 
eines bislang einzigartigen Pilotprojekts. Insoweit ist der Wettbewerb als gering und 
sind die Chancen bislang als einzigartig einzustufen. 
 
Es muss in diesem Zusammenhang jedoch nochmals ausdrücklich hervorgehoben 
werden, dass das Ziel der Gesellschaft nicht die Gewinnmaximierung ist, sondern 
vielmehr die Koordination und Steuerung des Projektes „Digitalstadt Darmstadt“.

- 7 - 
 
c. Risiken der Beteiligung 
 
Aufgrund der Begrenzung der operativen Tätigkeit der Gesellschaft auf Steuerung und 
Koordinationsmaßnahmen ist das wirtschaftliche Risiko der Gesellschaft stark 
begrenzt. Durch die Rechtsform der GmbH ist das entstehende Risiko auf das anteilige 
Stammkapital i.H.v. 25 TEUR bzw. bei Kapitalerhöhung i.H.v. 225 TEUR begrenzt. 
 
3. Voraussetzungen des §§ 122, 123 HGO 
 
Die Voraussetzungen des §§ 122, 123 HGO sind erfüllt.  
 
Die Beteiligung erfüllt einen öffentlichen Zweck der Daseinsvorsorge, denn sie dient der 
nachhaltigen und zukunftsträchtigen Digitalisierung von Leistungen der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt und des Stadtkonzerns. Kommunen sind im Rahmen ihrer grundgesetzlich 
garantierten Selbstverwaltungshoheit nach Art. 28 Abs. 2 GG grundsätzlich dazu berechtigt, 
alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener 
Verantwortung zu regeln. Dazu gehört – nach dem in Art. 28 GG zum Ausdruck kommenden 
Grundsatz der Allzuständi gkeit – auch der Betrieb von wirtschaftlichen Unternehmen, es sei 
denn er würde zulässige rweise eingeschränkt. Eine solche Einschränkung ist die Begrenzung 
der wirtschaftlichen Tätigkeit auf den öffentlichen Zweck.  
 
Die Begrenzung auf den öffentlichen Zweck ist jedoch nur soweit zulässig, wie damit nicht in 
den Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung eingegriffen wird. Dies ist jeweils anhand 
des Einzelfalls zu prüfen, wobei die Art der wirtschaftlichen Betätigung eine entsche idende 
Rolle spielt. 
 
Im Gegensatz dazu sind rein erwerbswirtschaftliche Betätigungen, die ausschließlich d arauf 
ausgerichtet sind, die finanzielle Situation der Gemeinde zu verbessern, nicht zulässig. So 
muss ein Unternehmen, an dem eine Kommune beteiligt i st unmittelbar durch seine Leistung, 
nicht nur mittelbar durch seine Gewinne und Erträge dem Wohl der Gemeind ebürger dienen.  
 
Die Digitalisierung der Leistungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Stadtko nzerns 
kommt ohne jeden Zweifel direkt den Gem eindebürgern zugute, indem Prozesse schneller, 
transparenter, sicherer und günstiger werden.  
 
Letztlich werden schon vorhandene Prozesse, deren öffentlicher Zweck gegeben ist, durch die 
Digitalisierung beschleunigt, preiswerter und kundenfreundlicher gema cht. Da diese Prozesse 
schon gegenwärtig – nicht oder nur teilweise digitalisiert – durch die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt oder den Stadtkonzern erbracht werden, ist der öffentliche Zweck gewährleistet.  
 
Die Haftungsbegrenzung ist durch die Rechtsform der GmbH sichergestellt. Es ist vorges ehen, 
im Gesellschaftsvertrag zu verankern, dass Jahresabschluss und L agebericht nach den Regeln 
für große Kapitalgesellschaften aufgestellt und geprüft und die Rechte aus §§ 53, 54 HGrG 
zugunsten der Wissenschaftsstadt Da rmstadt und dem überörtlichen Prüfungso rgan verankert 
werden.  
 
Der angemessene Einfluss der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird durch die 
Gesellschafterversammlung der Digitalstadt Darmstadt GmbH sichergestellt. Die

- 8 - 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die alle inige Gesellschafterin der Digitalstadt Darmstadt 
GmbH.  
 
Es ist geplant, bei der Gesellschaft zwei Beiräte einzurichten, die die Gesellschaft ber aten 
und Empfehlungen aussprechen: ein allgemeiner Beirat, u.a. mit fünf Repräsentanten von 
wesentlichen Unter nehmen der Digitalbranche, sowie ein Technik -Beirat mit Expe rten aus 
dem Bereich der Digitalisierung.  
 
Keiner der beiden Beiräte soll Aufgaben der Aufsicht übernehmen.  
 
4. Annexität nach § 121 Abs. 4 HGO 
 
Bei der Tätigkeit handelt es sich um keine Annextätigkeit nach § 121 Abs. 4 HGO.   
 
5. Auswirkungen auf Handwerk und mittelständische Wirtschaft 
 
a. Möglichkeit, ggf. durch das neue Unternehmen Aufträge an mittelständische 
Unternehmen zu vergeben.  
 
Die Möglichkeit besteht. Die Digitalstadt Darmstadt GmbH  wird ggf. zur Erfüllung ihrer 
vertraglichen Verpflichtungen, Dienstleistungen u.a. von Dritten, insbesondere von  
regional ansässigen Unternehmen, beziehen.  
 
b. Negative Veränderung der Marktanteile der mittelständischen Wirtschaft und des 
Handels in nennenswertem Umfang.  
 
Es sind keine solchen negativen Veränderungen bekannt.  
 
 
6. Quersubventionierung aus hoheitlicher Tätigkeit bzw. aus Monopolbereichen in 
Wettbewerbsaktivitäten 
 
Eine Quersubvention aus hoheitlicher Tätigkeit bzw. aus Monopolbereichen in 
Wettbewerbsaktivitäten ist ausgeschlossen.  
 
7. Stellungnahme der Kammern  
 
Die Stellungnahmen der Kammern sind entbehrlich, da ihr Geschäftsbereich nicht betroffen ist.  
Die Gesellschaft ist nur für die Wissenschaftsstadt Darmstadt tätig und steht nicht im 
Wettbewerb.  
 
8. Votum der HEAG 
 
Da es sich hierbei um eine Vorlage der HEAG handelt, entfällt das Votum der HEAG.  
 
 
Darmstadt, den 27.06.2017

Jochen Partsch    André Schellenberg  
Oberbürgermeister     Stadtkämmerer

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4278 Zeichen

Punkt 11: Formierung der Digitalstadt Darmstadt GmbH 
 (V-Nr. 2017/0201) 
 
Stadtv. Huß (SPD) reicht 3 Anträge zu dieser Vorlage ein.  
1. Digitalen Ethik- und Technikbeirat einrichten 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
 
Anstelle des auf Seite 7 angekündigten Technik-Beirats soll es einen digitalen 
„Ethik- und Technikbeirat“ geben. Dieser soll eine technokratische 
Perspektive auf die Digitalisierung verhindern, die Projekte der Digitalstadt 
begleiten und auch anhand ethischer Fragen evaluieren. 
 
2. Frauenquote bei der Digitalstadt 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
 
Die Gremien der Digitalstadt Darmstadt GmbH sollen zur Hälfte mit Frauen besetzt 
werden. Die kaufmännische Geschäftsführung muss mit einer Frau besetzt 
werden. 
 
3. Einrichtung einer Betriebskommission 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
 
Die Digitalstadt Darmstadt GmbH wird von einer Betriebskommission 
beaufsichtigt, die sich aus Stadtverordneten als Mitgliedern des 100%-igen 
Anteilseigners zusammensetzt. 
 
In der anschließenden Diskussion werden die Anträge wie folgt geändert: 
 
Zu Punkt 1: 
Ein Beirat soll Fragen der Digitalen Ethik behandeln. Dieser soll eine 
technokratische Perspektive auf die Digitalisierung verhindern, die Projekte der 
Digitalstadt begleiten und auch anhand ethischer Fragen evaluieren. Er soll u.a. 
folgende Aufgaben erhalten:  
 
- Förderung der Digitalisierung  
- Stärkung der Akzeptanz und  der Legitimation der Digitalisierung  
- Regelmäßige Evaluation der Projekte der Digitalstadt, von der Planung bis zur 
Auswertung 
- Technikfolgenabschätzung, insbesondere Bewertung von Chancen und Risiken  
- Sicherung des Datenschutzes  
- Stärkung der Alltags - und Medienkompetenz der Darmstädterinnen und 
Darmstädter nach dem Leitbild des digital citizens  
 
Dem Beirat sollen zivilgesellschaftliche Akteure mit beratender Stimme angehören.

Zu Punkt 2 
Die Gremien der Digitalstadt Darmstadt GmbH sollen zur Hälfte mit Frauen besetzt 
werden. Die 3-köpfige Geschäftsführung soll mindestens mit 1 Frau und 1 Mann 
besetzt werden. 
 
Zu Punkt 3 
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Gesellschaftsstruktur dahingehend 
verändert werden kann, dass der Einfluss der Stadtverordnetenversammlung 
gesichert ist. 
  
Sitzungsunterbrechung: 19:20 Uhr bis 19:25 Uhr 
 
Dem geänderten Antrag zu Punkt 1 wird zugestimmt. 
 
Gegenstimmen: FDP  
Stimmenthaltung: UFFBASSE  
 
Dem geänderten Antrag zu Punkt 2 wird zugestimmt. 
 
Gegenstimmen: AfD, UFFBASSE FDP und UWIGA  
 
Dem geänderten Antrag zu Punkt 3 wird zugestimmt. 
 
Stimmenthaltung: UFFBASSE  
 
Stadtv. Hang (UFFBASSE) schlägt vor, dass die mit diesen Anträgen beschlossen 
Zielvereinbarungen in der nächsten Sitzung des Ausschusses für 
Wirtschaftsförderung und Wissenschaft diskutiert werden. 
 
Der Ausschuss ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden. 
 
Stadtv. Fürst (Bü90/Die Grünen) stellt für die Fraktionen Bü90/Die Grünen und CDU 
folgenden Antrag: 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, die Umsetzung der 
Digitalstadt Darmstadt unter der Maßgabe zu organisieren, für die inhaltliche 
Ausgestaltung der Bereiche Bildung und Gesellschaft ein „Haus der digitalen 
Medienbildung“ zu etablieren und konzeptionell zu hinterlegen. Die Federführung 
wird dem Jugenddezernat übertragen. Im Haus der digitalen Medienbildung ist das 
Prinzip des lebenslangen Lernens zu berücksichtigen und alle Potentiale und 
Kompetenzen der Medienbildung sind unter dem Dach der Digitalen Stadt zu 
bündeln. Dem Haus der digitalen Medienbildung wird ein Konzept der 
Medienentwicklung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt zugrunde gelegt. Dabei sind 
alle relevanten kommunalen öffentlichen Bildungsbereiche einzubeziehen und eine 
Aufstellung notwendiger technischer Rahmenbedingungen in Schule, 
Kindertagesstätten oder anderen Bildungseinrichtungen zu entwickeln. 
 
Im Laufe der Diskussion wird im Antrag das Wort Jugenddezernat durch 
Sozialdezernat geändert. 
 
Dem so geänderten Antrag wird zugestimmt. 
 
Stimmenthaltung: UFFBASSE, Die Linke. und FDP

Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
einschließlich der hier beschlossenen Zielvereinbarungen zuzustimmen.  
 
Stimmenthaltung: Die Linke.

2017/0201

15952 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
28. Juni 2017  
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Amt für Wirtschaft und 
Stadtentwicklung  
Dezernat IV 
 
 
Amt: Rechtsamt - 
Stadtwirtschaftskoordina
tion 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0201 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Formierung der Digitalstadt Darmstadt GmbH  
 
Vorlage vom: 27.06.2017  
 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Die WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Verwaltungs GmbH wird unter Aufhebung des 
Beschlusses zur Magistratsvorlage 2016/0467 nicht liquidiert.  
2. Der Umfirmierung der WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Verwaltungs GmbH in Digitalstadt 
Darmstadt GmbH sowie der  Erweiterung des Gesellschaftszweckes und der damit verbundenen 
Neufassung des Gesellschaftsvertrags werden zugestimmt. 
3. Der Erhöhung des Stammkapitals der WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Verwaltungs 
GmbH von 25 TEUR um 200 TEUR auf 225 TEUR wird zugest immt. Die Mittel werden im 
Rahmen des § 100 HGO als außerplanmäßige Auszahlung zur Verfügung gestellt. Die 
Deckung erfolgt aus der Investitionsnummer 17910 -0002 (Bürgerrathaus 
Ersatzmaßnahmen).

- 2 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.06.2017 
 
Mit Magistratsvorlage Nr. 2016/0467 haben die städtischen Gremien die Ve rschmelzung der 
Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co. KG auf die WDB Wi ssenschaftsstadt Darmstadt 
Beteiligungs GmbH & Co. KG zur Kenntnis genommen. In diesem Zusammenhang wurde 
auch dem Austritt der WDB Vermögens Verwaltungs GmbH und der WDB Wissenschaftsstadt 
Darmstadt Verwaltungs GmbH als Komplementärinnen aus der WDB Wissenschaftsstadt 
Darmstadt Beteiligung GmbH & Co . KG sowie der anschließenden Liquidation der WDB 
Wissenschaftsstadt Darmstadt Verwaltung GmbH zugestimmt. Auf die Magistratsvorlage  
Nr. 2016/0467 wird vollu mfänglich verwiesen.  
 
Zum Zeitpunkt der Magistratsvorlage Nr. 2016/0467 war Kenntnisstand, dass de r 
Gesellschaftszweck der WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Verwaltung GmbH mit Austritt 
aus der WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Beteiligungs GmbH & Co. KG o bsolet geworden 
sei. 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat zwischenzeitlich am 12.06.2017 den Wettbe werb 
„Digitale Stadt“ des Digitalverbands Deutschland „Bitkom e.V.“, Berlin, gewonnen. Im 
Rahmen dieses Projekts soll mit der Unterstützung von mehr als 20 Partnerunternehmen 
Darmstadt zu einer digitalen Vorzeigestadt für Deutschland und Europa ausgebaut w erden. In 
den nächsten Jahren sollen Bereiche wie der Verkehrssektor, die Energieversorgung, Schulen 
und das Gesundheitswesen mit neuen digitalen Technologien ausgerüstet werden. Zudem 
sollen künftig die städtische Verwaltung e-Government Lösungen anbieten können. Auch die 
Telekommunikationsnetze sollen ausgebaut werden. 
 
Auf die Magistratsvorlage Nr. 2017/0158 „Berichtsvorlage zur Digitalstadt“ wird verwi esen. 
 
Am Ausbau von Darmstadt zu einer digitalen Vorzeigestadt beteiligt sich ein breites Bündnis 
aus Unternehmen der Digitalbranche, die das Projekt mit Produkten und Dienstleistungen in 
zweistelliger Millionenhöhe pro bono unterstützen. Die Leistungen machen den Standort für 
weitere Unternehmen attraktiv und werden Folgeinvestitionen nach sich ziehen. 
 
Zum Zwecke der Umsetzung der einzelnen Bestandteile müssen verschiedene und 
unterschiedliche Aufträge an Unternehmen der Digitalbranche vergeben und koord iniert 
werden. Dies soll durch eine 100% -ige Tochtergesellschaft der Wissenschaft sstadt 
Darmstadt, die Digitalstadt Darmstadt GmbH, erfolgen. Die Koordination der einzelnen im 
Rahmen des Pr ojekts zu vergebenden Aufträge erscheint sinnvoll und erforderlich, um 
Doppelbeauftr agungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle für ein einzelnes Projekt 
erforderlichen Leistungsbausteine b eauftragt werden.  
 
Gemeinsam mit der Digitalstadt Darmstadt GmbH nehmen die IT -Abteilungen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Unternehmen des Stadtkonzerns maßgeblich die 
Umsetzung des Projekts Digitalstadt wahr.  Eine enge Zusammenarbeit findet zudem z. B. 
mit dem Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung statt.  
 
Da die heutige WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Verwaltungs GmbH mit Durc hführung der 
Verschmelzung der Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co. KG auf die WDB 
Wissenschaftsstadt Darmstadt Beteiligungs GmbH & Co. KG obsolet werden würde, soll diese 
Gesellschaft verwendet werden, um künftig als Digitalstadt Dar mstadt GmbH zu firmieren 
und eine operative Tätigkeit in oben beschriebenem Maße auszuüben. Daneben soll die

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Gesellschaft für einen Übergangszeitraum bis zur Durchführung der Verschmelzung weiterhin 
die persönliche Haftung für die WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Beteiligungs GmbH & 
Co. KG übernehmen.  
 
Durch die Verwendung einer bereits bestehenden GmbH wird der fi nanzielle und sonstige 
Aufwand für die Gründung einer neuen GmbH vermieden.  
 
Der gegenwärtig vorliegende Gesellschaftsvertrag der (heutigen) WDB Wisse nschaftsstadt 
Darmstadt Verwaltungs GmbH erlaubt ausschließlich die Tätigkeit der Gesellschaft als 
persönlich haftende Gesellschafterin der WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Beteiligungs 
GmbH & Co. KG. Die Aufnahme der operativen Tätigkeit der (künftigen) Digitalstadt 
Darmstadt GmbH erfordert eine vol lständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages. Hierbei 
soll die Möglichkeit, die Rechtsstellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin einer 
Kommanditgesellschaft einzunehmen, erhalten bleiben, um Kooperationen mit Unternehmen 
und/oder Institutionen der Digitalbranche in der Rechtsform der Kommanditgesel lschaft zu 
ermöglichen. 
 
Die Geschäftsführung der Digitalstadt Darmstadt GmbH soll durch Herrn David da Torre, 
Geschäftsführer der COUNT+CARE Verwaltungs -GmbH, sowie Herrn Joachim Fröhlich, Le iter 
IT der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie einen/eine weitere/n k aufmännische/n 
Geschäftsführer/in ausgeübt werden. Diese Person ist noch zu bestimmen. Ein 
Geschäftsführer/in wird jeweils mit einem anderen Geschäftsführer/in gemeinsam 
vertretungsberechtigt sein.  
 
Die Gesellschaft wird ihren Sitz weiterhin in Darmstadt h aben. 
 
Die Finanzierung der Gesellschaft soll durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt e rfolgen. Dies 
soll geschehen durch die einmalige Durchführung einer Kapitalerhöhung, gegebenenfalls 
durch Einzahlung des Erhöhungsbetrages in die Kapitalrückl age der Gesellschaft, um 200 
TEUR im Rahmen der Neufassung des Gesellschaftsvertrages.  
 
 
Im Einzelnen:  
 
1. Unternehmensgegenstand und prozentualer Anteil an der Beteiligung  
 
Der Gegenstand der Digitalstadt Darmstadt GmbH ist die Durchführung der 
Digitalisierung der Wis senschaftsstadt Darmstadt und der Unternehmen des 
Stadtkonzerns unter dem Projekt „Digitalstadt Darmstadt“ . Die Gesellschaft steuert, 
begleitet und koordiniert die Einzelmaßnahmen, die zur Durchführung der Digitalisierung 
in vorgenanntem Umfang erforderlich sind. Die Gesellschaft wirbt finanzielle und sonstige 
Unterstützung für die Digitalisierung der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der 
Unternehmen des Stadtkonzerns ein und koordiniert und vergibt Aufträge zur Umsetzung 
der Digitalisierung. Insbesondere jedoch nicht abschließend, betreibt und steuert die 
Gesellschaft die Einzelprojekte, die zur Erreichung der Digitalisierung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Stadtkonzerns erforderlich sind. 
Die Gesellschaft wird zu allen Maßnahmen und Handlungen berechtigt sein, die 
unmittelbar oder mittelbar dem vorgenannten Gesellschaftszweck dienlich sind, 
einschließlich der Beteiligung an anderen gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen. Sie 
kann deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.

- 5 - 
Die Digitalstadt Darmstadt GmbH wird bei beschriebener Kapitalerhöhung über ein 
Stammkapital in Höhe von 225 TEUR verfügen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hält 
100% der Anteile am Stammkapital, so dass sich für die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
eine unmittelbare Beteiligung von 100% ergeben wird.  
 
 
2. Wettbewerbsfähigkeit und Ertragskraft der neuen Beteiligung 
 
Vor dem Hintergrund, dass die Gesellschaft schwerpunktmäßig Steuerungs- und 
Koordinationsaufgaben für die Wissenschaftsstadt Darmstadt wahrnehmen wird, sind die 
Wettbewerbsfähigkeit und Ertragskraft der Gesellschaft von nachrangiger Bedeutung. 
Mittels einer Finanzausstattung durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die Zukunft 
der Gesellschaft gesichert. Die operative Tätigkeit der Gesellschaft ist nicht auf Wettbewerb 
und Gewinnmaximierung ausgerichtet, die Vorteile der operativen Tätigkeit der Gesellschaft 
kommen direkt der Wissenschaftsstadt Darmstadt, den Unternehmen des Stadtkonzerns 
sowie den Bürgern zugute. 
 
a. Mittelfristige Ertrags- und Liquiditätsplanung 
 
Die Finanzierung der Gesellschaft wird durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
sichergestellt. Hierzu soll im Zuge der Neufassung des Gesellschaftsvertrags eine 
Kapitalerhöhung um 200 TEUR durchgeführt werden. Die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt würde neue Geschäftsanteile an der Gesellschaft zeichnen und im Gegenzug 
200 TEUR in das Stammkapital einzahlen oder – ohne formale Kapitalerhöhung – 200 
TEUR in die Kapitalrücklage der Gesellschaft einzahlen. Insgesamt wird das 
Eigenkapital der Gesellschaft dann 225 TEUR betragen. Die Finanzierung der 
Gesellschaft wäre auf absehbare Zeit sichergestellt. 
 
 
b. Chancen des Unternehmens am Markt 
 
Die Chancen des Unternehmens am Markt sind von nachrangiger Bedeutung, da sich 
die Gesellschaft auf Steuerung-  und Koordinierungsaufgaben im Dienste der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt konzentrieren wird. Nichtsdestotrotz sind die Chancen 
des Unternehmens als gut einzuschätzen, da die Wissenschaftsstadt Darmstadt eben 
die einzige Kommune in der Bundesrepublik Deutschland ist, die den Wettbewerb 
„Digitale Stadt“ gewonnen hat. Die Digitalstadt Darmstadt GmbH ist somit die einzige 
Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland, die sich mit derartigen Koordination-
und Steuerungsaufgaben zur Umsetzung eines solchen Projektes beschäftigt und Teil 
eines bislang einzigartigen Pilotprojekts. Insoweit ist der Wettbewerb als gering und 
sind die Chancen bislang als einzigartig einzustufen. 
 
Es muss in diesem Zusammenhang jedoch nochmals ausdrücklich hervorgehoben 
werden, dass das Ziel der Gesellschaft nicht die Gewinnmaximierung ist, sondern 
vielmehr die Koordination und Steuerung des Projektes „Digitalstadt Darmstadt“.  
 
 
 
 
c. Risiken der Beteiligung

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Aufgrund der Begrenzung der operativen Tätigkeit der Gesellschaft auf Steuerung und 
Koordinationsmaßnahmen ist das wirtschaftliche Risiko der Gesellschaft stark 
begrenzt. Durch die Rechtsform der GmbH ist das entstehende Risiko auf das anteilige 
Stammkapital i.H.v. 25 TEUR bzw. bei Kapitalerhöhung i.H.v. 225 TEUR begrenzt. 
 
3. Voraussetzungen des §§ 122, 123 HGO 
 
Die Voraussetzungen des §§ 122, 123 HGO sind erfüllt.  
 
Die Beteiligung erfüllt einen öffentlichen Zweck der Daseinsvorsorge, denn sie dient der 
nachhaltigen und zukunftsträchtigen Digitalisierung von Leistungen der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt und des Stadtkonzerns. Kommunen sind im Rahmen ihrer grundgesetzlich 
garantierten Selbstverwaltungshoheit nach Art. 28 Abs. 2 GG grundsätzlich dazu berechtigt, 
alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener 
Verantwortung zu regeln. Dazu gehört – nach dem in Art. 28 GG zum Ausdruck kommenden 
Grundsatz der Allzuständi gkeit – auch der Betrieb von wirtschaftlichen Unternehmen, es sei 
denn er würde zulässige rweise eingeschränkt. Eine solche Einschränkung ist die Begrenzung 
der wirtschaftlichen Tätigkeit auf den öffentlichen Zweck.  
 
Die Begrenzung auf den öffentlichen Zweck ist jedoch nur soweit zulässig, wie damit nicht in 
den Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung eingegriffen wird. Dies ist jeweils anhand 
des Einzelfa lls zu prüfen, wobei die Art der wirtschaftlichen Betätigung eine entsche idende 
Rolle spielt. 
 
Im Gegensatz dazu sind rein erwerbswirtschaftliche Betätigungen, die ausschließlich d arauf 
ausgerichtet sind, die finanzielle Situation der Gemeinde zu verbesser n, nicht zulässig. So 
muss ein Unternehmen, an dem eine Kommune beteiligt ist unmittelbar durch seine Leistung, 
nicht nur mittelbar durch seine Gewinne und Erträge dem Wohl der Gemeind ebürger dienen.  
 
Die Digitalisierung der Leistungen der Wissenschaftsst adt Darmstadt und des Stadtko nzerns 
kommt ohne jeden Zweifel direkt den Gemeindebürgern zugute, indem Prozesse schneller, 
transparenter, sicherer und günstiger werden.  
 
Letztlich werden schon vorhandene Prozesse, deren öffentlicher Zweck gegeben ist, durc h die 
Digitalisierung beschleunigt, preiswerter und kundenfreundlicher gemacht. Da diese Prozesse 
schon gegenwärtig – nicht oder nur teilweise digitalisiert – durch die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt oder den Stadtkonzern erbracht werden, ist der öffentliche Zweck gewährleistet. 
 
Die Haftungsbegrenzung ist durch die Rechtsform der GmbH sichergestellt. Es ist vorges ehen, 
im Gesellschaftsvertrag zu verankern, dass Jahresabschluss und L agebericht nach den Regeln 
für große Kapitalgesellschaften aufgestellt und ge prüft und die Rechte aus §§ 53, 54 HGrG 
zugunsten der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem überörtlichen Prüfungso rgan verankert 
werden.  
 
Der angemessene Einfluss der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird durch die 
Gesellschafterversammlung der Digitalstadt D armstadt GmbH sichergestellt. Die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die alleinige Gesellschafterin der Digitalstadt Darmstadt 
GmbH.  
 
Es ist geplant, bei der Gesellschaft zwei Beiräte einzurichten, die die Gesellschaft ber aten 
und Empfehlungen aussprechen: ein allgemeiner Beirat, u.a. mit fünf Repräsentanten von

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wesentlichen Unternehmen der Digitalbranche, sowie ein Technik -Beirat mit Expe rten aus 
dem Bereich der Digitalisierung.  
 
Keiner der beiden Beiräte soll Aufgaben der Aufsicht übernehmen.  
 
4. Annexität nach § 121 Abs. 4 HGO 
 
Bei der Tätigkeit handelt es sich um keine Annextätigkeit nach § 121 Abs. 4 HGO.   
 
5. Auswirkungen auf Handwerk und mittelständische Wirtschaft 
 
a. Möglichkeit, ggf. durch das neue Unternehmen Aufträge an mittelständische 
Unternehmen zu vergeben.  
 
Die Möglichkeit besteht. Die Digitalstadt Darmstadt GmbH  wird ggf. zur Erfüllung ihrer 
vertraglichen Verpflichtungen, Dienstleistungen u.a. von Dritten, insbesondere von  
regional ansässigen Unternehmen, beziehen.  
 
b. Negative Veränderung der Marktanteile der mittelständischen Wirtschaft und des 
Handels in nennenswertem Umfang.  
 
Es sind keine solchen negativen Veränderungen bekannt.  
 
 
6. Quersubventionierung aus hoheitlicher Tätigkeit bzw. aus Monopolbereichen in 
Wettbewerbsaktivitäten 
 
Eine Quersubvention aus hoheitlicher Tätigkeit bzw. aus Monopolbereichen in 
Wettbewerbsaktivitäten ist ausgeschlossen.  
 
7. Stellungnahme der Kammern  
 
Die Stellungnahmen der Kammern sind entbehrlich, da ihr Geschäftsbereich nicht betroffen ist.  
Die Gesellschaft ist nur für die Wissenschaftsstadt Darmstadt tätig und steht nicht im 
Wettbewerb.  
 
8. Votum der HEAG 
 
Da es sich hierbei um eine Vorlage der HEAG handelt, entfällt das Votum der HEAG.  
 
 
Darmstadt, den 27.06.2017 
 
 
 
 
Jochen Partsch    André Schellenberg  
Oberbürgermeister     Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

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Details

Vorlagen-Nr.
2017/0201
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.06.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00