2017/0201
Formierung der Digitalstadt Darmstadt GmbH
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
28. Juni 2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt für Wirtschaft und
Stadtentwicklung
Dezernat IV
Amt: Rechtsamt -
Stadtwirtschaftskoordina
tion
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 308 15
10.3 772
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0201
Magistratsbeschluss -Nr.
239
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Formierung der Digitalstadt Darmstadt GmbH
Vorlage vom: 27.06.2017
Beschlussvorschlag :
1. Die WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Verwaltungs GmbH wird unter Aufhebung des
Beschlusses zur Magistratsvorlage 2016/0467 nicht liquidiert.
2. Der Umfirmierung der WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Verwaltungs GmbH in Digitalstadt
Darmstadt GmbH sowie der Erweiterung des Gesellschaftszweckes und der damit verbundenen
Neufassung des Gesellschaftsvertrags werden zugestimmt.
3. Der Erhöhung des Stammkapitals der WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Verwaltungs
GmbH von 25 TEUR um 200 TEUR auf 225 TEUR wird zugesti mmt. Die Mittel werden im
Rahmen des § 100 HGO als außerplanmäßige Auszahlung zur Verfügung gestellt. Die
Deckung erfolgt aus der I nvestitionsnummer 17910 -0002 (Bürgerrathaus
Ersatzmaßnahmen).
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Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 05.07.2017
Der Vorlage wird zugestimmt.
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.06.2017
Mit Magistratsvorlage Nr. 2016/0467 haben die städtischen Gremien die Ve rschmelzung der
Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co. KG auf die WDB Wi ssenschaftsstadt Darmstadt
Beteiligungs GmbH & Co. KG zur Kenntnis genommen. In diesem Zusammenhang wurde
auch dem Austr itt der WDB Vermögens Verwaltungs GmbH und der WDB Wissenschaftsstadt
Darmstadt Verwaltungs GmbH als Komplementärinnen aus der WDB Wissenschaftsstadt
Darmstadt Beteiligung GmbH & Co. KG sowie der anschließenden Liquidation der WDB
Wissenschaftsstadt Darmst adt Verwaltung GmbH zugestimmt. Auf die Magistratsvorlage
Nr. 2016/0467 wird vollu mfänglich verwiesen.
Zum Zeitpunkt der Magistratsvorlage Nr. 2016/0467 war Kenntnisstand, dass der
Gesellschaftszweck der WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Verwaltung GmbH m it Austritt
aus der WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Beteiligungs GmbH & Co. KG o bsolet geworden
sei.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat zwischenzeitlich am 12.06.2017 den Wettbewerb
„Digitale Stadt“ des Digitalverbands Deutschland „Bitkom e.V.“, Berlin , gewonnen. Im
Rahmen dieses Projekts soll mit der Unterstützung von mehr als 20 Partnerunternehmen
Darmstadt zu einer digitalen Vorzeigestadt für Deutschland und Europa ausgebaut werden. In
den nächsten Jahren sollen Bereiche wie der Verkehrssektor, die Energieversorgung, Schulen
und das Gesundheitswesen mit neuen digitalen Technologien ausgerüstet werden. Zudem
sollen künftig die städtische Verwaltung e-Government Lösungen anbieten können. Auch die
Telekommunikationsnetze sollen ausgebaut werden.
Auf die Magistratsvorlage Nr. 2017/0158 „Berichtsvorlage zur Digitalstadt“ wird verwi esen.
Am Ausbau von Darmstadt zu einer digitalen Vorzeigestadt beteiligt sich ein breites Bündnis
aus Unternehmen der Digitalbranche, die das Projekt mit Produkten und Dienstleistungen in
zweistelliger Millionenhöhe pro bono unterstützen. Die Leistungen machen den Standort für
weitere Unternehmen attraktiv und werden Folgeinvestitionen nach sich ziehen.
Zum Zwecke der Umsetzung der einzelnen Bestandteile müssen verschiedene und
unterschiedliche Aufträge an Unternehmen der Digitalbranche vergeben und koord iniert
werden. Dies soll durch eine 100% -ige Tochtergesellschaft der Wissenschaft sstadt
Darmstadt, die Digitalstadt Darmstadt GmbH, erfolgen. Die Koordination der einzelnen im
Rahmen des Projekts zu vergebenden Aufträge erscheint sinnvoll und erforderlich, um
Doppelbeauftr agungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle für ein einzelnes Projekt
erforderlichen Leistungsbausteine b eauftragt werden.
Gemeinsam mit der Digitalstad t Darmstadt GmbH nehmen die IT -Abteilungen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Unternehmen des Stadtkonzerns maßgeblich die
Umsetzung des Projekts Digitalstadt wahr. Eine enge Zusammenarbeit findet zudem z. B.
mit dem Amt für Wirtschaft und Stadtentwi cklung statt.
Da die heutige WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Verwaltungs GmbH mit Durc hführung der
Verschmelzung der Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co. KG auf die WDB
Wissenschaftsstadt Darmstadt Beteiligungs GmbH & Co. KG obsolet werden würde, sol l diese
Gesellschaft verwendet werden, um künftig als Digitalstadt Dar mstadt GmbH zu firmieren
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und eine operative Tätigkeit in oben beschriebenem Maße auszuüben. Daneben soll die
Gesellschaft für einen Übergangszeitraum bis zur Durchführung der Verschmelzu ng weiterhin
die persönliche Haftung für die WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Beteiligungs GmbH &
Co. KG übernehmen.
Durch die Verwendung einer bereits bestehenden GmbH wird der finanzielle und sonstige
Aufwand für die Gründung einer neuen GmbH vermieden.
Der gegenwärtig vorliegende Gesellschaftsvertrag der (heutigen) WDB Wisse nschaftsstadt
Darmstadt Verwaltungs GmbH erlaubt ausschließlich die Tätigkeit der Gesellschaft als
persönlich haftende Gesellschafterin der WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Beteilig ungs
GmbH & Co. KG. Die Aufnahme der operativen Tätigkeit der (künftigen) Digitalstadt
Darmstadt GmbH erfordert eine vol lständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages. Hierbei
soll die Möglichkeit, die Rechtsstellung einer persönlich haftenden Gesellschaf terin einer
Kommanditgesellschaft einzunehmen, erhalten bleiben, um Kooperationen mit Unternehmen
und/oder Institutionen der Digitalbranche in der Rechtsform der Kommanditgesel lschaft zu
ermöglichen.
Die Geschäftsführung der Digitalstadt Darmstadt GmbH so ll durch Herrn David da Torre,
Geschäftsführer der COUNT+CARE Verwaltungs -GmbH, sowie Herrn Joachim Fröhlich, Le iter
IT der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie einen/eine weitere/n kaufmännische/n
Geschäftsführer/in ausgeübt werden. Diese Person ist noch zu bestimmen. Ein
Geschäftsführer/in wird jeweils mit einem anderen Geschäftsführer/in gemeinsam
vertretungsberechtigt sein.
Die Gesellschaft wird ihren Sitz weiterhin in Darmstadt haben.
Die Finanzierung der Gesellschaft soll durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt erfolgen. Dies
soll geschehen durch die einmalige Durchführung einer Kapitalerhöhung, gegebenenfalls
durch Einzahlung des Erhöhungsbetrages in die Kapitalrückl age der Gesellschaft, um 200
TEUR im Rahmen der Neufassung des Gesellschaftsvertrages.
Im Einzelnen:
1. Unternehmensgegenstand und prozentualer Anteil an der Beteiligung
Der Gegenstand der Digitalstadt Darmstadt GmbH ist die Durchführung der
Digitalisierung der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Unternehmen des
Stadtkonzerns unter dem P rojekt „Digitalstadt Darmstadt“ . Die Gesellschaft steuert,
begleitet und koordiniert die Einzelmaßnahmen, die zur Durchführung der Digitalisierung
in vorgenanntem Umfang erforderlich sind. Die Gesellschaft wirbt finanzielle und sonstige
Unterstützung für die Digitalisierung der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der
Unternehmen des Stadtkonzerns ein und koordiniert und vergibt Aufträge zur Umsetzung
der Digitalisierung. Insbesondere jedoch nicht abschließend, betreibt und steuert die
Gesellschaft die Einzelprojekte, die zur Erreichung der Digitalisierung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Stadtkonzerns erforderlich sind.
Die Gesellschaft wird zu allen Maßnahmen und Handlungen berechtigt sein, die
unmittelbar oder mittelbar dem vorgenannten Gesellschaftszweck dienlich sind,
einschließlich der Beteiligung an anderen gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen. Sie
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kann deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.
Die Digitalstadt Darmstadt GmbH wird bei beschriebener Kapitalerhöhung über ein
Stammkapital in Höhe von 225 TEUR verfügen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hält
100% der Anteile am Stammkapital, so dass sich für die Wissenschaftsstadt Darmstadt
eine unmittelbare Beteiligung von 100% ergeben wird.
2. Wettbewerbsfähigkeit und Ertragskraft der neuen Beteiligung
Vor dem Hintergrund, dass die Gesellschaft schwerpunktmäßig Steuerungs- und
Koordinationsaufgaben für die Wissenschaftsstadt Darmstadt wahrnehmen wird, sind die
Wettbewerbsfähigkeit und Ertragskraft der Gesellschaft von nachrangiger Bedeutung.
Mittels einer Finanzausstattung durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die Zukunft
der Gesellschaft gesichert. Die operative Tätigkeit der Gesellschaft ist nicht auf Wettbewerb
und Gewinnmaximierung ausgerichtet, die Vorteile der operativen Tätigkeit der Gesellschaft
kommen direkt der Wissenschaftsstadt Darmstadt, den Unternehmen des Stadtkonzerns
sowie den Bürgern zugute.
a. Mittelfristige Ertrags- und Liquiditätsplanung
Die Finanzierung der Gesellschaft wird durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt
sichergestellt. Hierzu soll im Zuge der Neufassung des Gesellschaftsvertrags eine
Kapitalerhöhung um 200 TEUR durchgeführt werden. Die Wissenschaftsstadt
Darmstadt würde neue Geschäftsanteile an der Gesellschaft zeichnen und im Gegenzug
200 TEUR in das Stammkapital einzahlen oder – ohne formale Kapitalerhöhung – 200
TEUR in die Kapitalrücklage der Gesellschaft einzahlen. Insgesamt wird das
Eigenkapital der Gesellschaft dann 225 TEUR betragen. Die Finanzierung der
Gesellschaft wäre auf absehbare Zeit sichergestellt.
b. Chancen des Unternehmens am Markt
Die Chancen des Unternehmens am Markt sind von nachrangiger Bedeutung, da sich
die Gesellschaft auf Steuerung- und Koordinierungsaufgaben im Dienste der
Wissenschaftsstadt Darmstadt konzentrieren wird. Nichtsdestotrotz sind die Chancen
des Unternehmens als gut einzuschätzen, da die Wissenschaftsstadt Darmstadt eben
die einzige Kommune in der Bundesrepublik Deutschland ist, die den Wettbewerb
„Digitale Stadt“ gewonnen hat. Die Digitalstadt Darmstadt GmbH ist somit die einzige
Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland, die sich mit derartigen Koordination-
und Steuerungsaufgaben zur Umsetzung eines solchen Projektes beschäftigt und Teil
eines bislang einzigartigen Pilotprojekts. Insoweit ist der Wettbewerb als gering und
sind die Chancen bislang als einzigartig einzustufen.
Es muss in diesem Zusammenhang jedoch nochmals ausdrücklich hervorgehoben
werden, dass das Ziel der Gesellschaft nicht die Gewinnmaximierung ist, sondern
vielmehr die Koordination und Steuerung des Projektes „Digitalstadt Darmstadt“.
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c. Risiken der Beteiligung
Aufgrund der Begrenzung der operativen Tätigkeit der Gesellschaft auf Steuerung und
Koordinationsmaßnahmen ist das wirtschaftliche Risiko der Gesellschaft stark
begrenzt. Durch die Rechtsform der GmbH ist das entstehende Risiko auf das anteilige
Stammkapital i.H.v. 25 TEUR bzw. bei Kapitalerhöhung i.H.v. 225 TEUR begrenzt.
3. Voraussetzungen des §§ 122, 123 HGO
Die Voraussetzungen des §§ 122, 123 HGO sind erfüllt.
Die Beteiligung erfüllt einen öffentlichen Zweck der Daseinsvorsorge, denn sie dient der
nachhaltigen und zukunftsträchtigen Digitalisierung von Leistungen der Wissenschaftsstadt
Darmstadt und des Stadtkonzerns. Kommunen sind im Rahmen ihrer grundgesetzlich
garantierten Selbstverwaltungshoheit nach Art. 28 Abs. 2 GG grundsätzlich dazu berechtigt,
alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener
Verantwortung zu regeln. Dazu gehört – nach dem in Art. 28 GG zum Ausdruck kommenden
Grundsatz der Allzuständi gkeit – auch der Betrieb von wirtschaftlichen Unternehmen, es sei
denn er würde zulässige rweise eingeschränkt. Eine solche Einschränkung ist die Begrenzung
der wirtschaftlichen Tätigkeit auf den öffentlichen Zweck.
Die Begrenzung auf den öffentlichen Zweck ist jedoch nur soweit zulässig, wie damit nicht in
den Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung eingegriffen wird. Dies ist jeweils anhand
des Einzelfalls zu prüfen, wobei die Art der wirtschaftlichen Betätigung eine entsche idende
Rolle spielt.
Im Gegensatz dazu sind rein erwerbswirtschaftliche Betätigungen, die ausschließlich d arauf
ausgerichtet sind, die finanzielle Situation der Gemeinde zu verbessern, nicht zulässig. So
muss ein Unternehmen, an dem eine Kommune beteiligt i st unmittelbar durch seine Leistung,
nicht nur mittelbar durch seine Gewinne und Erträge dem Wohl der Gemeind ebürger dienen.
Die Digitalisierung der Leistungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Stadtko nzerns
kommt ohne jeden Zweifel direkt den Gem eindebürgern zugute, indem Prozesse schneller,
transparenter, sicherer und günstiger werden.
Letztlich werden schon vorhandene Prozesse, deren öffentlicher Zweck gegeben ist, durch die
Digitalisierung beschleunigt, preiswerter und kundenfreundlicher gema cht. Da diese Prozesse
schon gegenwärtig – nicht oder nur teilweise digitalisiert – durch die Wissenschaftsstadt
Darmstadt oder den Stadtkonzern erbracht werden, ist der öffentliche Zweck gewährleistet.
Die Haftungsbegrenzung ist durch die Rechtsform der GmbH sichergestellt. Es ist vorges ehen,
im Gesellschaftsvertrag zu verankern, dass Jahresabschluss und L agebericht nach den Regeln
für große Kapitalgesellschaften aufgestellt und geprüft und die Rechte aus §§ 53, 54 HGrG
zugunsten der Wissenschaftsstadt Da rmstadt und dem überörtlichen Prüfungso rgan verankert
werden.
Der angemessene Einfluss der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird durch die
Gesellschafterversammlung der Digitalstadt Darmstadt GmbH sichergestellt. Die
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Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die alle inige Gesellschafterin der Digitalstadt Darmstadt
GmbH.
Es ist geplant, bei der Gesellschaft zwei Beiräte einzurichten, die die Gesellschaft ber aten
und Empfehlungen aussprechen: ein allgemeiner Beirat, u.a. mit fünf Repräsentanten von
wesentlichen Unter nehmen der Digitalbranche, sowie ein Technik -Beirat mit Expe rten aus
dem Bereich der Digitalisierung.
Keiner der beiden Beiräte soll Aufgaben der Aufsicht übernehmen.
4. Annexität nach § 121 Abs. 4 HGO
Bei der Tätigkeit handelt es sich um keine Annextätigkeit nach § 121 Abs. 4 HGO.
5. Auswirkungen auf Handwerk und mittelständische Wirtschaft
a. Möglichkeit, ggf. durch das neue Unternehmen Aufträge an mittelständische
Unternehmen zu vergeben.
Die Möglichkeit besteht. Die Digitalstadt Darmstadt GmbH wird ggf. zur Erfüllung ihrer
vertraglichen Verpflichtungen, Dienstleistungen u.a. von Dritten, insbesondere von
regional ansässigen Unternehmen, beziehen.
b. Negative Veränderung der Marktanteile der mittelständischen Wirtschaft und des
Handels in nennenswertem Umfang.
Es sind keine solchen negativen Veränderungen bekannt.
6. Quersubventionierung aus hoheitlicher Tätigkeit bzw. aus Monopolbereichen in
Wettbewerbsaktivitäten
Eine Quersubvention aus hoheitlicher Tätigkeit bzw. aus Monopolbereichen in
Wettbewerbsaktivitäten ist ausgeschlossen.
7. Stellungnahme der Kammern
Die Stellungnahmen der Kammern sind entbehrlich, da ihr Geschäftsbereich nicht betroffen ist.
Die Gesellschaft ist nur für die Wissenschaftsstadt Darmstadt tätig und steht nicht im
Wettbewerb.
8. Votum der HEAG
Da es sich hierbei um eine Vorlage der HEAG handelt, entfällt das Votum der HEAG.
Darmstadt, den 27.06.2017
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
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Punkt 11: Formierung der Digitalstadt Darmstadt GmbH (V-Nr. 2017/0201) Stadtv. Huß (SPD) reicht 3 Anträge zu dieser Vorlage ein. 1. Digitalen Ethik- und Technikbeirat einrichten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Anstelle des auf Seite 7 angekündigten Technik-Beirats soll es einen digitalen „Ethik- und Technikbeirat“ geben. Dieser soll eine technokratische Perspektive auf die Digitalisierung verhindern, die Projekte der Digitalstadt begleiten und auch anhand ethischer Fragen evaluieren. 2. Frauenquote bei der Digitalstadt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Gremien der Digitalstadt Darmstadt GmbH sollen zur Hälfte mit Frauen besetzt werden. Die kaufmännische Geschäftsführung muss mit einer Frau besetzt werden. 3. Einrichtung einer Betriebskommission Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Digitalstadt Darmstadt GmbH wird von einer Betriebskommission beaufsichtigt, die sich aus Stadtverordneten als Mitgliedern des 100%-igen Anteilseigners zusammensetzt. In der anschließenden Diskussion werden die Anträge wie folgt geändert: Zu Punkt 1: Ein Beirat soll Fragen der Digitalen Ethik behandeln. Dieser soll eine technokratische Perspektive auf die Digitalisierung verhindern, die Projekte der Digitalstadt begleiten und auch anhand ethischer Fragen evaluieren. Er soll u.a. folgende Aufgaben erhalten: - Förderung der Digitalisierung - Stärkung der Akzeptanz und der Legitimation der Digitalisierung - Regelmäßige Evaluation der Projekte der Digitalstadt, von der Planung bis zur Auswertung - Technikfolgenabschätzung, insbesondere Bewertung von Chancen und Risiken - Sicherung des Datenschutzes - Stärkung der Alltags - und Medienkompetenz der Darmstädterinnen und Darmstädter nach dem Leitbild des digital citizens Dem Beirat sollen zivilgesellschaftliche Akteure mit beratender Stimme angehören. Zu Punkt 2 Die Gremien der Digitalstadt Darmstadt GmbH sollen zur Hälfte mit Frauen besetzt werden. Die 3-köpfige Geschäftsführung soll mindestens mit 1 Frau und 1 Mann besetzt werden. Zu Punkt 3 Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Gesellschaftsstruktur dahingehend verändert werden kann, dass der Einfluss der Stadtverordnetenversammlung gesichert ist. Sitzungsunterbrechung: 19:20 Uhr bis 19:25 Uhr Dem geänderten Antrag zu Punkt 1 wird zugestimmt. Gegenstimmen: FDP Stimmenthaltung: UFFBASSE Dem geänderten Antrag zu Punkt 2 wird zugestimmt. Gegenstimmen: AfD, UFFBASSE FDP und UWIGA Dem geänderten Antrag zu Punkt 3 wird zugestimmt. Stimmenthaltung: UFFBASSE Stadtv. Hang (UFFBASSE) schlägt vor, dass die mit diesen Anträgen beschlossen Zielvereinbarungen in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft diskutiert werden. Der Ausschuss ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Stadtv. Fürst (Bü90/Die Grünen) stellt für die Fraktionen Bü90/Die Grünen und CDU folgenden Antrag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, die Umsetzung der Digitalstadt Darmstadt unter der Maßgabe zu organisieren, für die inhaltliche Ausgestaltung der Bereiche Bildung und Gesellschaft ein „Haus der digitalen Medienbildung“ zu etablieren und konzeptionell zu hinterlegen. Die Federführung wird dem Jugenddezernat übertragen. Im Haus der digitalen Medienbildung ist das Prinzip des lebenslangen Lernens zu berücksichtigen und alle Potentiale und Kompetenzen der Medienbildung sind unter dem Dach der Digitalen Stadt zu bündeln. Dem Haus der digitalen Medienbildung wird ein Konzept der Medienentwicklung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt zugrunde gelegt. Dabei sind alle relevanten kommunalen öffentlichen Bildungsbereiche einzubeziehen und eine Aufstellung notwendiger technischer Rahmenbedingungen in Schule, Kindertagesstätten oder anderen Bildungseinrichtungen zu entwickeln. Im Laufe der Diskussion wird im Antrag das Wort Jugenddezernat durch Sozialdezernat geändert. Dem so geänderten Antrag wird zugestimmt. Stimmenthaltung: UFFBASSE, Die Linke. und FDP Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage einschließlich der hier beschlossenen Zielvereinbarungen zuzustimmen. Stimmenthaltung: Die Linke.
2017/0201
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
28. Juni 2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt für Wirtschaft und
Stadtentwicklung
Dezernat IV
Amt: Rechtsamt -
Stadtwirtschaftskoordina
tion
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0201
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Formierung der Digitalstadt Darmstadt GmbH
Vorlage vom: 27.06.2017
Beschlussvorschlag :
1. Die WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Verwaltungs GmbH wird unter Aufhebung des
Beschlusses zur Magistratsvorlage 2016/0467 nicht liquidiert.
2. Der Umfirmierung der WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Verwaltungs GmbH in Digitalstadt
Darmstadt GmbH sowie der Erweiterung des Gesellschaftszweckes und der damit verbundenen
Neufassung des Gesellschaftsvertrags werden zugestimmt.
3. Der Erhöhung des Stammkapitals der WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Verwaltungs
GmbH von 25 TEUR um 200 TEUR auf 225 TEUR wird zugest immt. Die Mittel werden im
Rahmen des § 100 HGO als außerplanmäßige Auszahlung zur Verfügung gestellt. Die
Deckung erfolgt aus der Investitionsnummer 17910 -0002 (Bürgerrathaus
Ersatzmaßnahmen).
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Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.06.2017
Mit Magistratsvorlage Nr. 2016/0467 haben die städtischen Gremien die Ve rschmelzung der
Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co. KG auf die WDB Wi ssenschaftsstadt Darmstadt
Beteiligungs GmbH & Co. KG zur Kenntnis genommen. In diesem Zusammenhang wurde
auch dem Austritt der WDB Vermögens Verwaltungs GmbH und der WDB Wissenschaftsstadt
Darmstadt Verwaltungs GmbH als Komplementärinnen aus der WDB Wissenschaftsstadt
Darmstadt Beteiligung GmbH & Co . KG sowie der anschließenden Liquidation der WDB
Wissenschaftsstadt Darmstadt Verwaltung GmbH zugestimmt. Auf die Magistratsvorlage
Nr. 2016/0467 wird vollu mfänglich verwiesen.
Zum Zeitpunkt der Magistratsvorlage Nr. 2016/0467 war Kenntnisstand, dass de r
Gesellschaftszweck der WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Verwaltung GmbH mit Austritt
aus der WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Beteiligungs GmbH & Co. KG o bsolet geworden
sei.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat zwischenzeitlich am 12.06.2017 den Wettbe werb
„Digitale Stadt“ des Digitalverbands Deutschland „Bitkom e.V.“, Berlin, gewonnen. Im
Rahmen dieses Projekts soll mit der Unterstützung von mehr als 20 Partnerunternehmen
Darmstadt zu einer digitalen Vorzeigestadt für Deutschland und Europa ausgebaut w erden. In
den nächsten Jahren sollen Bereiche wie der Verkehrssektor, die Energieversorgung, Schulen
und das Gesundheitswesen mit neuen digitalen Technologien ausgerüstet werden. Zudem
sollen künftig die städtische Verwaltung e-Government Lösungen anbieten können. Auch die
Telekommunikationsnetze sollen ausgebaut werden.
Auf die Magistratsvorlage Nr. 2017/0158 „Berichtsvorlage zur Digitalstadt“ wird verwi esen.
Am Ausbau von Darmstadt zu einer digitalen Vorzeigestadt beteiligt sich ein breites Bündnis
aus Unternehmen der Digitalbranche, die das Projekt mit Produkten und Dienstleistungen in
zweistelliger Millionenhöhe pro bono unterstützen. Die Leistungen machen den Standort für
weitere Unternehmen attraktiv und werden Folgeinvestitionen nach sich ziehen.
Zum Zwecke der Umsetzung der einzelnen Bestandteile müssen verschiedene und
unterschiedliche Aufträge an Unternehmen der Digitalbranche vergeben und koord iniert
werden. Dies soll durch eine 100% -ige Tochtergesellschaft der Wissenschaft sstadt
Darmstadt, die Digitalstadt Darmstadt GmbH, erfolgen. Die Koordination der einzelnen im
Rahmen des Pr ojekts zu vergebenden Aufträge erscheint sinnvoll und erforderlich, um
Doppelbeauftr agungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle für ein einzelnes Projekt
erforderlichen Leistungsbausteine b eauftragt werden.
Gemeinsam mit der Digitalstadt Darmstadt GmbH nehmen die IT -Abteilungen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Unternehmen des Stadtkonzerns maßgeblich die
Umsetzung des Projekts Digitalstadt wahr. Eine enge Zusammenarbeit findet zudem z. B.
mit dem Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung statt.
Da die heutige WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Verwaltungs GmbH mit Durc hführung der
Verschmelzung der Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co. KG auf die WDB
Wissenschaftsstadt Darmstadt Beteiligungs GmbH & Co. KG obsolet werden würde, soll diese
Gesellschaft verwendet werden, um künftig als Digitalstadt Dar mstadt GmbH zu firmieren
und eine operative Tätigkeit in oben beschriebenem Maße auszuüben. Daneben soll die
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Gesellschaft für einen Übergangszeitraum bis zur Durchführung der Verschmelzung weiterhin
die persönliche Haftung für die WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Beteiligungs GmbH &
Co. KG übernehmen.
Durch die Verwendung einer bereits bestehenden GmbH wird der fi nanzielle und sonstige
Aufwand für die Gründung einer neuen GmbH vermieden.
Der gegenwärtig vorliegende Gesellschaftsvertrag der (heutigen) WDB Wisse nschaftsstadt
Darmstadt Verwaltungs GmbH erlaubt ausschließlich die Tätigkeit der Gesellschaft als
persönlich haftende Gesellschafterin der WDB Wissenschaftsstadt Darmstadt Beteiligungs
GmbH & Co. KG. Die Aufnahme der operativen Tätigkeit der (künftigen) Digitalstadt
Darmstadt GmbH erfordert eine vol lständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages. Hierbei
soll die Möglichkeit, die Rechtsstellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin einer
Kommanditgesellschaft einzunehmen, erhalten bleiben, um Kooperationen mit Unternehmen
und/oder Institutionen der Digitalbranche in der Rechtsform der Kommanditgesel lschaft zu
ermöglichen.
Die Geschäftsführung der Digitalstadt Darmstadt GmbH soll durch Herrn David da Torre,
Geschäftsführer der COUNT+CARE Verwaltungs -GmbH, sowie Herrn Joachim Fröhlich, Le iter
IT der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie einen/eine weitere/n k aufmännische/n
Geschäftsführer/in ausgeübt werden. Diese Person ist noch zu bestimmen. Ein
Geschäftsführer/in wird jeweils mit einem anderen Geschäftsführer/in gemeinsam
vertretungsberechtigt sein.
Die Gesellschaft wird ihren Sitz weiterhin in Darmstadt h aben.
Die Finanzierung der Gesellschaft soll durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt e rfolgen. Dies
soll geschehen durch die einmalige Durchführung einer Kapitalerhöhung, gegebenenfalls
durch Einzahlung des Erhöhungsbetrages in die Kapitalrückl age der Gesellschaft, um 200
TEUR im Rahmen der Neufassung des Gesellschaftsvertrages.
Im Einzelnen:
1. Unternehmensgegenstand und prozentualer Anteil an der Beteiligung
Der Gegenstand der Digitalstadt Darmstadt GmbH ist die Durchführung der
Digitalisierung der Wis senschaftsstadt Darmstadt und der Unternehmen des
Stadtkonzerns unter dem Projekt „Digitalstadt Darmstadt“ . Die Gesellschaft steuert,
begleitet und koordiniert die Einzelmaßnahmen, die zur Durchführung der Digitalisierung
in vorgenanntem Umfang erforderlich sind. Die Gesellschaft wirbt finanzielle und sonstige
Unterstützung für die Digitalisierung der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der
Unternehmen des Stadtkonzerns ein und koordiniert und vergibt Aufträge zur Umsetzung
der Digitalisierung. Insbesondere jedoch nicht abschließend, betreibt und steuert die
Gesellschaft die Einzelprojekte, die zur Erreichung der Digitalisierung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Stadtkonzerns erforderlich sind.
Die Gesellschaft wird zu allen Maßnahmen und Handlungen berechtigt sein, die
unmittelbar oder mittelbar dem vorgenannten Gesellschaftszweck dienlich sind,
einschließlich der Beteiligung an anderen gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen. Sie
kann deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.
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Die Digitalstadt Darmstadt GmbH wird bei beschriebener Kapitalerhöhung über ein
Stammkapital in Höhe von 225 TEUR verfügen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hält
100% der Anteile am Stammkapital, so dass sich für die Wissenschaftsstadt Darmstadt
eine unmittelbare Beteiligung von 100% ergeben wird.
2. Wettbewerbsfähigkeit und Ertragskraft der neuen Beteiligung
Vor dem Hintergrund, dass die Gesellschaft schwerpunktmäßig Steuerungs- und
Koordinationsaufgaben für die Wissenschaftsstadt Darmstadt wahrnehmen wird, sind die
Wettbewerbsfähigkeit und Ertragskraft der Gesellschaft von nachrangiger Bedeutung.
Mittels einer Finanzausstattung durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die Zukunft
der Gesellschaft gesichert. Die operative Tätigkeit der Gesellschaft ist nicht auf Wettbewerb
und Gewinnmaximierung ausgerichtet, die Vorteile der operativen Tätigkeit der Gesellschaft
kommen direkt der Wissenschaftsstadt Darmstadt, den Unternehmen des Stadtkonzerns
sowie den Bürgern zugute.
a. Mittelfristige Ertrags- und Liquiditätsplanung
Die Finanzierung der Gesellschaft wird durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt
sichergestellt. Hierzu soll im Zuge der Neufassung des Gesellschaftsvertrags eine
Kapitalerhöhung um 200 TEUR durchgeführt werden. Die Wissenschaftsstadt
Darmstadt würde neue Geschäftsanteile an der Gesellschaft zeichnen und im Gegenzug
200 TEUR in das Stammkapital einzahlen oder – ohne formale Kapitalerhöhung – 200
TEUR in die Kapitalrücklage der Gesellschaft einzahlen. Insgesamt wird das
Eigenkapital der Gesellschaft dann 225 TEUR betragen. Die Finanzierung der
Gesellschaft wäre auf absehbare Zeit sichergestellt.
b. Chancen des Unternehmens am Markt
Die Chancen des Unternehmens am Markt sind von nachrangiger Bedeutung, da sich
die Gesellschaft auf Steuerung- und Koordinierungsaufgaben im Dienste der
Wissenschaftsstadt Darmstadt konzentrieren wird. Nichtsdestotrotz sind die Chancen
des Unternehmens als gut einzuschätzen, da die Wissenschaftsstadt Darmstadt eben
die einzige Kommune in der Bundesrepublik Deutschland ist, die den Wettbewerb
„Digitale Stadt“ gewonnen hat. Die Digitalstadt Darmstadt GmbH ist somit die einzige
Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland, die sich mit derartigen Koordination-
und Steuerungsaufgaben zur Umsetzung eines solchen Projektes beschäftigt und Teil
eines bislang einzigartigen Pilotprojekts. Insoweit ist der Wettbewerb als gering und
sind die Chancen bislang als einzigartig einzustufen.
Es muss in diesem Zusammenhang jedoch nochmals ausdrücklich hervorgehoben
werden, dass das Ziel der Gesellschaft nicht die Gewinnmaximierung ist, sondern
vielmehr die Koordination und Steuerung des Projektes „Digitalstadt Darmstadt“.
c. Risiken der Beteiligung
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Aufgrund der Begrenzung der operativen Tätigkeit der Gesellschaft auf Steuerung und
Koordinationsmaßnahmen ist das wirtschaftliche Risiko der Gesellschaft stark
begrenzt. Durch die Rechtsform der GmbH ist das entstehende Risiko auf das anteilige
Stammkapital i.H.v. 25 TEUR bzw. bei Kapitalerhöhung i.H.v. 225 TEUR begrenzt.
3. Voraussetzungen des §§ 122, 123 HGO
Die Voraussetzungen des §§ 122, 123 HGO sind erfüllt.
Die Beteiligung erfüllt einen öffentlichen Zweck der Daseinsvorsorge, denn sie dient der
nachhaltigen und zukunftsträchtigen Digitalisierung von Leistungen der Wissenschaftsstadt
Darmstadt und des Stadtkonzerns. Kommunen sind im Rahmen ihrer grundgesetzlich
garantierten Selbstverwaltungshoheit nach Art. 28 Abs. 2 GG grundsätzlich dazu berechtigt,
alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener
Verantwortung zu regeln. Dazu gehört – nach dem in Art. 28 GG zum Ausdruck kommenden
Grundsatz der Allzuständi gkeit – auch der Betrieb von wirtschaftlichen Unternehmen, es sei
denn er würde zulässige rweise eingeschränkt. Eine solche Einschränkung ist die Begrenzung
der wirtschaftlichen Tätigkeit auf den öffentlichen Zweck.
Die Begrenzung auf den öffentlichen Zweck ist jedoch nur soweit zulässig, wie damit nicht in
den Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung eingegriffen wird. Dies ist jeweils anhand
des Einzelfa lls zu prüfen, wobei die Art der wirtschaftlichen Betätigung eine entsche idende
Rolle spielt.
Im Gegensatz dazu sind rein erwerbswirtschaftliche Betätigungen, die ausschließlich d arauf
ausgerichtet sind, die finanzielle Situation der Gemeinde zu verbesser n, nicht zulässig. So
muss ein Unternehmen, an dem eine Kommune beteiligt ist unmittelbar durch seine Leistung,
nicht nur mittelbar durch seine Gewinne und Erträge dem Wohl der Gemeind ebürger dienen.
Die Digitalisierung der Leistungen der Wissenschaftsst adt Darmstadt und des Stadtko nzerns
kommt ohne jeden Zweifel direkt den Gemeindebürgern zugute, indem Prozesse schneller,
transparenter, sicherer und günstiger werden.
Letztlich werden schon vorhandene Prozesse, deren öffentlicher Zweck gegeben ist, durc h die
Digitalisierung beschleunigt, preiswerter und kundenfreundlicher gemacht. Da diese Prozesse
schon gegenwärtig – nicht oder nur teilweise digitalisiert – durch die Wissenschaftsstadt
Darmstadt oder den Stadtkonzern erbracht werden, ist der öffentliche Zweck gewährleistet.
Die Haftungsbegrenzung ist durch die Rechtsform der GmbH sichergestellt. Es ist vorges ehen,
im Gesellschaftsvertrag zu verankern, dass Jahresabschluss und L agebericht nach den Regeln
für große Kapitalgesellschaften aufgestellt und ge prüft und die Rechte aus §§ 53, 54 HGrG
zugunsten der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem überörtlichen Prüfungso rgan verankert
werden.
Der angemessene Einfluss der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird durch die
Gesellschafterversammlung der Digitalstadt D armstadt GmbH sichergestellt. Die
Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die alleinige Gesellschafterin der Digitalstadt Darmstadt
GmbH.
Es ist geplant, bei der Gesellschaft zwei Beiräte einzurichten, die die Gesellschaft ber aten
und Empfehlungen aussprechen: ein allgemeiner Beirat, u.a. mit fünf Repräsentanten von
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wesentlichen Unternehmen der Digitalbranche, sowie ein Technik -Beirat mit Expe rten aus
dem Bereich der Digitalisierung.
Keiner der beiden Beiräte soll Aufgaben der Aufsicht übernehmen.
4. Annexität nach § 121 Abs. 4 HGO
Bei der Tätigkeit handelt es sich um keine Annextätigkeit nach § 121 Abs. 4 HGO.
5. Auswirkungen auf Handwerk und mittelständische Wirtschaft
a. Möglichkeit, ggf. durch das neue Unternehmen Aufträge an mittelständische
Unternehmen zu vergeben.
Die Möglichkeit besteht. Die Digitalstadt Darmstadt GmbH wird ggf. zur Erfüllung ihrer
vertraglichen Verpflichtungen, Dienstleistungen u.a. von Dritten, insbesondere von
regional ansässigen Unternehmen, beziehen.
b. Negative Veränderung der Marktanteile der mittelständischen Wirtschaft und des
Handels in nennenswertem Umfang.
Es sind keine solchen negativen Veränderungen bekannt.
6. Quersubventionierung aus hoheitlicher Tätigkeit bzw. aus Monopolbereichen in
Wettbewerbsaktivitäten
Eine Quersubvention aus hoheitlicher Tätigkeit bzw. aus Monopolbereichen in
Wettbewerbsaktivitäten ist ausgeschlossen.
7. Stellungnahme der Kammern
Die Stellungnahmen der Kammern sind entbehrlich, da ihr Geschäftsbereich nicht betroffen ist.
Die Gesellschaft ist nur für die Wissenschaftsstadt Darmstadt tätig und steht nicht im
Wettbewerb.
8. Votum der HEAG
Da es sich hierbei um eine Vorlage der HEAG handelt, entfällt das Votum der HEAG.
Darmstadt, den 27.06.2017
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0201
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 27.06.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00