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V/0100/2026

Allgemeine/r Vertreter/in des Oberbürgermeisters

Vorlagen 29.01.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.02.2026, TOP 11

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3492 Zeichen

V/0100/2026 
V/0100/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Allgemeine/r Vertreter/in des Oberbürgermeisters 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   11.02.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.02.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Herr Beigeordneter Thomas Paal wird mit Wirkung zum 28. Februar 2026 als Stadtdirektor 
abberufen; er trägt zukünftig die Dienstbezeichnung Stadtrat. Die Eingruppierung bleibt unver-
ändert, die Aufwandsentschädigung wird nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 Eingruppierungsver-
ordnung NRW angepasst.  
 
2. Frau Stadtkämmerin Christine Zeller wird mit Wirkung zum 1. März 2026 zur allgemeinen Ver-
treterin des Oberbürgermeisters mit der Dienstbezeichnung „Stadtdirektorin“ bestellt. Die Ein-
gruppierung erfolgt gem. § 2 Eingruppierungsverordnung NRW nach Besoldungsgruppe B 6. 
Die Aufwandsentschädigung wird nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 Eingruppierungsverordnung 
NRW angepasst.  
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die entstehenden Personalkosten sind im Haushalt veranschlagt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die in den nächsten Jahren anstehenden Herausforderungen erfordern eine Organisation der Stadt-
verwaltung, in der sowohl im Bereich der Fachämter, vor allem aber auch über die Querschnittsauf-
gaben in der Personalsteuerung, der Organisation und Digitalisierung sowie der Kämmerei eng ver-
netzt effizient gesteuert und agiert werden kann. Durch die Bestellung der Kämmerin zur allgemeinen 
Vertreterin des Oberbürgermeisters wird verdeutlicht, dass der Gesamtverantwortung für die Entwick-
lung der Finanzsituation in der Verwaltung in Verbindung mit einer sach- und fachgerechten Ausstat-
Dezernat Oberbürgermeister  
 
03.02.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Fuchs  
Telefon: 0251 4926000 
TilmanFuchs@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0100/2026 
tung der Fachämter für eine gestaltende Daseinsvorsorge in unserer Stadt der höchste Stellenwert 
eingeräumt wird. Als allgemeine Vertreterin kann die Kämmerin diese Querschnittsaufgabe für den 
Gesamtprozess auch in Abwesenheit des Oberbürgermeisters verantworten. 
Gem. § 68 Gemeindeordnung NRW bestellt der Rat eine/n Beigeordnete/n zum/zur allgemeinen Ver-
treter/in des Bürgermeisters. Seit dem 17.11.2016 übt diese Funktion Herr Beigeordneter Thomas 
Paal aus. Hier soll nunmehr ein personeller Wechsel erfolgen. Vorgeschlagen wird, zum 1. März 2026 
Frau Beigeordnete Christine Zeller, die am 09.10.2019 vom Rat zur Stadtkämmerin gewählt worden 
ist, zur Stadtdirektorin zu bestellen. Der Dezernatszuschnitt bleibt ansonsten unverändert. 
Nach § 2 Abs.3 der Eingruppierungsverordnung NRW ist die zur allgemeinen Vertreterin des Ober-
bürgermeisters bestellte Beigeordnete in Gemeinden mit 250.001 bis 500.000 Einwohner/innen in die 
Besoldungsgruppe B 6 oder B 7 einzustufen. Die Höchstbesoldungsgruppe B 7 darf allerdings nur in 
Anspruch genommen werden, wenn die Wahlbeamte in dasselbe Amt wiederberufen ist, in dem sie 
eine ganze Amtszeit geleistet hat (§ 2 Abs. 4 Eingruppierungsverordnung NRW). Für die Besoldung 
als allgemeine Vertreterin nach Eingruppierungsverordnung NRW ist nicht die ganze Amtszeit als 
Beigeordnete, sondern die als Stadtdirektorin maßgeblich. Daher soll Frau Christine Zeller in die Be-
soldungsgruppe B 6 eingruppiert werden. 
Nach § 15 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Münster führt die allgemeine Vertreterin des Oberbür-
germeisters die Dienstbezeichnung „Stadtdirektorin.“ 
 
 
 
gez. 
 
Tilman Fuchs 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (2)

11.02.2026 Hauptausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.02.2026 Rat
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0100/2026
Typ
Vorlagen
Datum
29.01.2026
Erstellt
29.01.2026 17:51