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2018/0057

14. Änderung des Flächennutzungsplans -Verlegerviertel- (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 19.02.2018

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Punkt 12: 14. Änderung des Flächennutzungsplans -Verlegerviertel- (Aufstellungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2018/0057) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
 
Gegenstimmen: UWIGA

2018/0057

4749 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
21.02.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0057 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: 14. Änderung des Flächennutzungsplans -Verlegerviertel - (Aufstellungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 19.02.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für drei 
Teilbereiche des Verlegerviertels  (s. Übersichtsplan Begründungsseite) zu ändern 
(14. Änderung). Das Verlegerviertel wird begrenzt durch die Holzhofallee, die Berliner Allee, die 
Rheinstraße und im Osten durch die Westgrenzen der Bebauung westlich des Birkenweges und 
südlich davon durch die Albert-Schweitzer-Anlage. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2018/0057 vom 19.02.2018: 
 
Der Flächennutzungsplan d er Wissenschaftsstadt Darmstadt, rechtswirksam seit 01.04.2006, 
weist die Flächen im nördlichen Verlegerviertel im Bereich der Rheinstraße als „Wohnbaufläche“ 
sowie im Süden an der Holzhofallee als „Gewerbliche Baufläche “ aus. Im Westen zur Berliner 
Allee weist der FNP eine „Gemischte Baufläche“ aus.  
 
Für das Gebiet des Verlegerviertels ist ein Bebau ungsplan (W 54 – Verlegerviertel -) im Sinne 
des § 30 Baugesetzbuch (BauGB) in Aufstellung  mit der Zielsetzung, die bauliche Dichte und 
Ausnutzung auf ein städtebaulich angemessenes Maß zu beschränken. Das angestrebte 
städtebauliche Entwicklungsziel für di eses Gebiet ist eine baulich geordnete Weiterentwicklung 
der bestehenden Baugruppen, Grünflächen, Freiflächen und Flächen für den ruhenden Verkehr. 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans W 54 wird begrenzt: im Süden durch die Holzhofallee, 
im Westen durch die Berliner Allee, im Norden durch die Rheinstraße und im Osten durch die 
Westgrenzen der Bebauung westlich des Birkenweges und südlich davon durch die Albert -
Schweitzer-Anlage. 
 
Das gesamte Plangebiet des Bebauungsplan s W 54 mit Ausnahme der „Sonderbaufläche – 
Fachhochschule“ soll als „Urbanes Gebiet “ (MU) festgesetzt  werden. Bei einem Urbanen Gebiet 
handelt es sich um eine weitere Form der gemischten Baugebiete neben dem Dorf -, Misch- und 
Kerngebiet. In der Systematik der Bau nutzungsverordnung (BauNVO) kann daher das Urbane 
Gebiet der „Gemischten Baufläche “ nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO zugeordnet werden. Daher ist 
der Bebauungsplan in den Gebietsteilen, die im Flächennutzungsplan als „Gemischte 
Bauflächen“ (M) dargestellt sind , mit der Festsetzung als Urbanes Gebiet (MU) zweifelsfrei aus 
dem Flächennutzungsplan entwickelt.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit Geltungsbereich der drei zu 
ändernden Teilbereiche im Verlegerviertel

- 4 - 
Die Ausweisung eines Urbanen Gebietes (MU) ist im Bereich einer „gewerblichen Baufläche “ 
nicht aus dem  Flächennutzungsplan entwickelt. D aher muss für diesen Bereich der 
Flächennutzungsplan geändert werden , wenn der Bebauungsplan W 54 wie beschrieben 
umgesetzt werden soll. Im Zuge dieser Änderung im Parallelverfahren sollen auch die 
„Wohnbauflächen “ am nördlichen Rand des Plangebietes südlich der Rheinstraße und am 
westlichen Rand angrenzend an den Grünzug der Albert -Schweitzer-Anlage in eine „Gemischte 
Baufläche“ geändert werden, um eine eindeutige , rechtssichere Grundlage für die Ausweisung 
eines Urbanen Gebietes zu schaffen.  
Zudem soll im Westen zur Berliner Allee eine „Gemischte Baufläche“ in „Sonderbaufläche – 
Fachhochschule“ geändert werden, da hier die Hochschule Darmstadt ein weiteres Grundstück 
mit einem Gebäude der Hochschule bebaut hat. 
 
14. Flächennutzungsplanänderung „Verlegerviertel“ 
 
Das Verfahren zur 14. Änderung des Fläch ennutzungsplans beginnt mit diesem Aufstellungs-
beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die 14. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im 
Parallelverfahren zum Bebauungsplan W  54 - Verlegerviertel - gem. § 8 Abs. 3 BauGB. 
 
Die Dezernentin III : 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek  
Stadträtin 
 
Darmstadt, den 19.02.2018 
III/61.1.1 il Nst. 2607 
III/61.2 zim Nst. 2603

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4733 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
21.02.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 61 
 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0057 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
88 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: 14. Änderung des Flächennutzungsplans -Verlegerviertel- (Aufstellungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 19.02.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für drei 
Teilbereiche des Verlegerviertels (s. Übersichtsplan Begründungsseite) zu ändern 
(14. Änderung). Das Verlegerviertel wird begrenzt durch die Holzhofallee, die Berliner Allee, die 
Rheinstraße und im Osten durch die Westgrenzen der Bebauung westlich des Birkenweges und 
südlich davon durch die Albert-Schweitzer-Anlage. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 07.03.2018 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2018/0057 vom 19.02.2018:  
 
Der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, rechtswirksam seit 01.04.2006, 
weist die Flächen im nördlichen Verlegerviertel im Bereich der Rheinstraße als „Wohnbaufläche“ 
sowie im Süden an der Holzhofallee als „Gewerbliche Baufläche “ aus. Im Westen zur Berliner 
Allee weist der FNP eine „Gemischte Baufläche“ aus.  
 
Für das Gebiet des Verlegerviertels ist ein Bebauungsplan (W 54 – Verlegerviertel -) im Sinne 
des § 30 Baugesetzbuch (BauGB) in Aufstellung mit der Zielsetzung, die bauliche Dichte und 
Ausnutzung auf ein städtebaulich angemessenes Maß zu beschränken. Das angestrebte 
städtebauliche Entwicklungsziel für dieses Gebiet ist eine baulich geordnete Weiterentwicklung 
der bestehenden Baugruppen, Grünflächen, Freiflächen und Flächen für den ruhenden Verkehr. 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans W 54 wird begrenzt: im Süden durch die Holzhofallee, 
im Westen durch die Berliner Allee, im Norden durch die Rheinstraße und im Osten durch die 
Westgrenzen der Bebauung westlich des Birkenweges und südlich davon durch die Albert-
Schweitzer-Anlage. 
 
Das gesamte Plangebiet des Bebauungsplans W 54 mit Ausnahme der „Sonderbaufläche – 
Fachhochschule“ soll als „Urbanes Gebiet“ (MU) festgesetzt werden. Bei einem Urbanen Gebiet 
handelt es sich um eine weitere Form der gemischten Baugebiete neben dem Dorf -, Misch- und 
Kerngebiet. In der Systematik der Baunutzungsverordnung (BauNVO) kann daher das Urbane 
Gebiet der „Gemischten Baufläche“ nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO zugeordnet werden. Daher ist 
der Bebauungsplan in den Gebietsteilen, die im Flächennutzungsplan als „Gemischte 
Bauflächen“ (M) dargestellt sind, mit der Festsetzung als Urbanes Gebiet (MU) zweifelsfrei aus 
dem Flächennutzungsplan entwickelt.

- 5 - 
Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit Geltungsbereich der drei zu 
ändernden Teilbereiche im Verlegerviertel 
Die Ausweisung eines Urbanen Gebietes (MU) ist im Bereich einer „gewerblichen Baufläche“ 
nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. D aher muss für diesen Bereich der 
Flächennutzungsplan geändert werden , wenn der Bebauungsplan W 54 wie beschrieben 
umgesetzt werden soll. Im Zuge dieser Änderung im Parallelverfahren sollen auch die 
„Wohnbauflächen“ am nördlichen Rand des Plangebietes südlich der Rheinstraße und am 
westlichen Rand angrenzend an den Grünzug der Albert -Schweitzer-Anlage in eine „Gemischte 
Baufläche“ geändert werden, um eine eindeutige , rechtssichere Grundlage für die Ausweisung 
eines Urbanen Gebietes zu schaffen. 
Zudem soll im Westen zur Berliner Allee eine „Gemischte Baufläche“ in „Sonderbaufläche – 
Fachhochschule“ geändert werden, da hier die Hochschule Darmstadt ein weiteres Grundstück 
mit einem Gebäude der Hochschule bebaut hat. 
 
14. Flächennutzungsplanänderung „Verlegerviertel“ 
 
Das Verfahren zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans beginnt mit diesem Aufstellungs-
beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die 14. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im 
Parallelverfahren zum Bebauungsplan W 54 - Verlegerviertel - gem. § 8 Abs. 3 BauGB. 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
Dr. Barbara Boczek 
Stadträtin 
 
Darmstadt, den 19.02.2018

III/61.1.1 il Nst. 2607 
III/61.2 zim Nst. 2603

anlage 4

256 Zeichen

Punkt 5: 14. Änderung des Flächennutzungsplans -Verlegerviertel- (Aufstellungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2018/0057) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage   
zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltungen:  Fraktionen AfD, Die Linke. und UWIGA

anlage 3

168 Zeichen

Punkt 10: 14. Änderung des Flächennutzungsplans -Verlegerviertel- (Aufstellungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2018/0057) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Stimmenthaltung: UWIGA

Beratungsverlauf (4)

TOP 5
TOP 12
TOP 88
TOP 10

Orte (3)

  • Holzhofallee
  • Berliner Allee
  • Rheinstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2018/0057
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.02.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00