2018/0057
14. Änderung des Flächennutzungsplans -Verlegerviertel- (Aufstellungsbeschluss)
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Punkt 12: 14. Änderung des Flächennutzungsplans -Verlegerviertel- (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2018/0057) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: UWIGA
2018/0057
4749 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
21.02.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0057
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 14. Änderung des Flächennutzungsplans -Verlegerviertel - (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage vom: 19.02.2018
Beschlussvorschlag :
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für drei
Teilbereiche des Verlegerviertels (s. Übersichtsplan Begründungsseite) zu ändern
(14. Änderung). Das Verlegerviertel wird begrenzt durch die Holzhofallee, die Berliner Allee, die
Rheinstraße und im Osten durch die Westgrenzen der Bebauung westlich des Birkenweges und
südlich davon durch die Albert-Schweitzer-Anlage.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2018/0057 vom 19.02.2018:
Der Flächennutzungsplan d er Wissenschaftsstadt Darmstadt, rechtswirksam seit 01.04.2006,
weist die Flächen im nördlichen Verlegerviertel im Bereich der Rheinstraße als „Wohnbaufläche“
sowie im Süden an der Holzhofallee als „Gewerbliche Baufläche “ aus. Im Westen zur Berliner
Allee weist der FNP eine „Gemischte Baufläche“ aus.
Für das Gebiet des Verlegerviertels ist ein Bebau ungsplan (W 54 – Verlegerviertel -) im Sinne
des § 30 Baugesetzbuch (BauGB) in Aufstellung mit der Zielsetzung, die bauliche Dichte und
Ausnutzung auf ein städtebaulich angemessenes Maß zu beschränken. Das angestrebte
städtebauliche Entwicklungsziel für di eses Gebiet ist eine baulich geordnete Weiterentwicklung
der bestehenden Baugruppen, Grünflächen, Freiflächen und Flächen für den ruhenden Verkehr.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans W 54 wird begrenzt: im Süden durch die Holzhofallee,
im Westen durch die Berliner Allee, im Norden durch die Rheinstraße und im Osten durch die
Westgrenzen der Bebauung westlich des Birkenweges und südlich davon durch die Albert -
Schweitzer-Anlage.
Das gesamte Plangebiet des Bebauungsplan s W 54 mit Ausnahme der „Sonderbaufläche –
Fachhochschule“ soll als „Urbanes Gebiet “ (MU) festgesetzt werden. Bei einem Urbanen Gebiet
handelt es sich um eine weitere Form der gemischten Baugebiete neben dem Dorf -, Misch- und
Kerngebiet. In der Systematik der Bau nutzungsverordnung (BauNVO) kann daher das Urbane
Gebiet der „Gemischten Baufläche “ nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO zugeordnet werden. Daher ist
der Bebauungsplan in den Gebietsteilen, die im Flächennutzungsplan als „Gemischte
Bauflächen“ (M) dargestellt sind , mit der Festsetzung als Urbanes Gebiet (MU) zweifelsfrei aus
dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit Geltungsbereich der drei zu
ändernden Teilbereiche im Verlegerviertel
- 4 -
Die Ausweisung eines Urbanen Gebietes (MU) ist im Bereich einer „gewerblichen Baufläche “
nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. D aher muss für diesen Bereich der
Flächennutzungsplan geändert werden , wenn der Bebauungsplan W 54 wie beschrieben
umgesetzt werden soll. Im Zuge dieser Änderung im Parallelverfahren sollen auch die
„Wohnbauflächen “ am nördlichen Rand des Plangebietes südlich der Rheinstraße und am
westlichen Rand angrenzend an den Grünzug der Albert -Schweitzer-Anlage in eine „Gemischte
Baufläche“ geändert werden, um eine eindeutige , rechtssichere Grundlage für die Ausweisung
eines Urbanen Gebietes zu schaffen.
Zudem soll im Westen zur Berliner Allee eine „Gemischte Baufläche“ in „Sonderbaufläche –
Fachhochschule“ geändert werden, da hier die Hochschule Darmstadt ein weiteres Grundstück
mit einem Gebäude der Hochschule bebaut hat.
14. Flächennutzungsplanänderung „Verlegerviertel“
Das Verfahren zur 14. Änderung des Fläch ennutzungsplans beginnt mit diesem Aufstellungs-
beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die 14. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im
Parallelverfahren zum Bebauungsplan W 54 - Verlegerviertel - gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Die Dezernentin III :
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
Darmstadt, den 19.02.2018
III/61.1.1 il Nst. 2607
III/61.2 zim Nst. 2603
anlage 1
4733 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
21.02.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0057
Magistratsbeschluss-Nr.
88
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 14. Änderung des Flächennutzungsplans -Verlegerviertel- (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage vom: 19.02.2018
Beschlussvorschlag:
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für drei
Teilbereiche des Verlegerviertels (s. Übersichtsplan Begründungsseite) zu ändern
(14. Änderung). Das Verlegerviertel wird begrenzt durch die Holzhofallee, die Berliner Allee, die
Rheinstraße und im Osten durch die Westgrenzen der Bebauung westlich des Birkenweges und
südlich davon durch die Albert-Schweitzer-Anlage.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 07.03.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2018/0057 vom 19.02.2018:
Der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, rechtswirksam seit 01.04.2006,
weist die Flächen im nördlichen Verlegerviertel im Bereich der Rheinstraße als „Wohnbaufläche“
sowie im Süden an der Holzhofallee als „Gewerbliche Baufläche “ aus. Im Westen zur Berliner
Allee weist der FNP eine „Gemischte Baufläche“ aus.
Für das Gebiet des Verlegerviertels ist ein Bebauungsplan (W 54 – Verlegerviertel -) im Sinne
des § 30 Baugesetzbuch (BauGB) in Aufstellung mit der Zielsetzung, die bauliche Dichte und
Ausnutzung auf ein städtebaulich angemessenes Maß zu beschränken. Das angestrebte
städtebauliche Entwicklungsziel für dieses Gebiet ist eine baulich geordnete Weiterentwicklung
der bestehenden Baugruppen, Grünflächen, Freiflächen und Flächen für den ruhenden Verkehr.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans W 54 wird begrenzt: im Süden durch die Holzhofallee,
im Westen durch die Berliner Allee, im Norden durch die Rheinstraße und im Osten durch die
Westgrenzen der Bebauung westlich des Birkenweges und südlich davon durch die Albert-
Schweitzer-Anlage.
Das gesamte Plangebiet des Bebauungsplans W 54 mit Ausnahme der „Sonderbaufläche –
Fachhochschule“ soll als „Urbanes Gebiet“ (MU) festgesetzt werden. Bei einem Urbanen Gebiet
handelt es sich um eine weitere Form der gemischten Baugebiete neben dem Dorf -, Misch- und
Kerngebiet. In der Systematik der Baunutzungsverordnung (BauNVO) kann daher das Urbane
Gebiet der „Gemischten Baufläche“ nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO zugeordnet werden. Daher ist
der Bebauungsplan in den Gebietsteilen, die im Flächennutzungsplan als „Gemischte
Bauflächen“ (M) dargestellt sind, mit der Festsetzung als Urbanes Gebiet (MU) zweifelsfrei aus
dem Flächennutzungsplan entwickelt.
- 5 -
Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit Geltungsbereich der drei zu
ändernden Teilbereiche im Verlegerviertel
Die Ausweisung eines Urbanen Gebietes (MU) ist im Bereich einer „gewerblichen Baufläche“
nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. D aher muss für diesen Bereich der
Flächennutzungsplan geändert werden , wenn der Bebauungsplan W 54 wie beschrieben
umgesetzt werden soll. Im Zuge dieser Änderung im Parallelverfahren sollen auch die
„Wohnbauflächen“ am nördlichen Rand des Plangebietes südlich der Rheinstraße und am
westlichen Rand angrenzend an den Grünzug der Albert -Schweitzer-Anlage in eine „Gemischte
Baufläche“ geändert werden, um eine eindeutige , rechtssichere Grundlage für die Ausweisung
eines Urbanen Gebietes zu schaffen.
Zudem soll im Westen zur Berliner Allee eine „Gemischte Baufläche“ in „Sonderbaufläche –
Fachhochschule“ geändert werden, da hier die Hochschule Darmstadt ein weiteres Grundstück
mit einem Gebäude der Hochschule bebaut hat.
14. Flächennutzungsplanänderung „Verlegerviertel“
Das Verfahren zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans beginnt mit diesem Aufstellungs-
beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die 14. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im
Parallelverfahren zum Bebauungsplan W 54 - Verlegerviertel - gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Die Dezernentin III:
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
Darmstadt, den 19.02.2018
III/61.1.1 il Nst. 2607
III/61.2 zim Nst. 2603
anlage 4
256 Zeichen
Punkt 5: 14. Änderung des Flächennutzungsplans -Verlegerviertel- (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2018/0057) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltungen: Fraktionen AfD, Die Linke. und UWIGA
anlage 3
168 Zeichen
Punkt 10: 14. Änderung des Flächennutzungsplans -Verlegerviertel- (Aufstellungsbeschluss) (V-Nr. 2018/0057) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: UWIGA
Beratungsverlauf (4)
Orte (3)
- Holzhofallee
- Berliner Allee
- Rheinstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0057
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.02.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00