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V/0774/2015

Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 2 Münster - Uppenberg/Mauritz

Vorlagen 24.09.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 27.10.2015, TOP 5.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2048 Zeichen

V/0774/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Rechts- und Ausländeramt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 2 Münster - Uppenberg/Mauritz 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.10.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als Schiedsperson für den Bezirk 2 Münster – Uppenberg/Mauritz wird gewählt 
 
Herr Hans Joachim Hanauer 
68 Jahre alt 
 
oder 
 
Herr Dr. Eric Henn 
45 Jahre alt 
 
Beide Bewerber haben ihren Wohnsitz im Bezirk Münster – Uppenberg/Mauritz. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Amtszeit der Schiedsfrau Krystyna Rosenthal endet am 01.11.2015. Frau Rosenthal steht für 
eine Wiederwahl nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund ist eine Neuwahl erforderlich. 
Herr Hanauer und Herr Dr. Henn haben sich bereit erklärt, im Falle ihrer Wahl durch die Bezirks-
vertretung Münster – Mitte, das Amt der Schiedsperson für den Bezirk Uppenberg/Mauritz zu 
übernehmen. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0774/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Kistler 
Ruf: 
492-3025 
E-Mail: 
KistlerP@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.09.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0774/2015 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür g e-
eignet ist. Das Schiedsamts gesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein 
kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. 
Schiedsperson darf nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, in dem Schiedsamts -
bezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über 
sein Vermögen beschränkt ist. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, 
wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. 
Die vorgenannten Voraussetz ungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft 
sind, werden von beiden Bewerbern erfüllt. 
 
gez.  
I.  V. 
 
 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

27.10.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0774/2015
Typ
Vorlagen
Datum
24.09.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37