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1832/2024

Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Razzia im Pascha" (AN/0835/2024)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 24.06.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 05.09.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2484 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/321 
32-321-321/2 
Vorlagen-Nummer 24.06.2024 
 1832/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 05.09.2024 
 
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Razzia im Pascha" 
(AN/0835/2024) 
Die SPD-Fraktion bittet betreffend „Razzia im Pascha (AN 0835/2024)“ um Beantwor-
tung nachfolgender Fragen: 
 
1. Welche Erkenntnisse hat die Stadt über die jüngsten Ereignisse, über die die 
Presse berichtete? 
2. Hat die Verwaltung, wie angekündigt, die Einhaltung erteilter Auflagen sowie 
der geltenden Gesetze überprüft, und wenn ja: mit welchem Ergebnis? 
3. Wie hat die Stadtverwaltung die Durchführungsverordnung zur Prostitution in 
Bezug auf das Pascha umgesetzt, insbesondere in Bezug auf die Registrie-
rungspflicht, die Gesundheitsberatung und die Einhaltung von Hygienestan-
dards? 
4. Welche sozialen Träger kümmern sich um die Belange der im Pascha tätigen 
Frauen, z. B. auch in Bezug auf Beratungen zu Ausstiegsmöglichkeiten? 
 
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage der SPD-Fraktion wie folgt:  
 
Antwort zu 1.: 
 
Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse zu von den Strafverfolgungsbehörden ge-
führten Ermittlungsverfahren vor. 
 
Antwort zu 2.: 
 
Kontrollen finden regelmäßig anlassbezogen statt. Darüber hinaus wird der Betrieb 
auch ohne besonderen Anlass überprüft.  
 
Vor dem Hintergrund der Pressemitteilungen hat die Verwaltung die zur Erlaubniser-
teilung zwingend durchzuführende Zuverlässigkeitsprüfung wiederholt. Es wurden 
keine negativen Erkenntnisse gegen den Gewerbetreibenden festgestellt.  
 
Antwort zu 3.: 
 
Prostituierte werden im Rahmen ihrer Anmeldepflicht gem. § 3 des Prostituierten-
schutzgesetzes (ProstSchG) bei der Verwaltung vorstellig. Hier werden sie gem. § 7

2 
 
ProstSchG beraten und informiert. Im Weiteren erfolgt am selben Tage die Gesund-
heitsberatung nach § 10 ProstSchG durch das Gesundheitsamt der Stadt Köln.  
 
Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wird seitens der Verwaltung regelmä-
ßig im Pascha kontrolliert. Negative Erkenntnisse haben sich hieraus bisher nicht er-
geben. 
 
Antwort zu 4.: 
 
Neben der Beratung und Information der Prostituierten (s. Antwort zu 3.) stehen den 
Prostituierten die bekannten Sozialträger wie der Sozialdienst katholischer Frauen 
e.V. Köln, agisra e.V. und Rahab SkF-Beratungsstelle für Sexarbeiterinnen zur Seite. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

05.09.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1832/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
24.06.2024
Erstellt
06.06.2024 06:20