1832/2024
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Razzia im Pascha" (AN/0835/2024)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2484 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/32/321 32-321-321/2 Vorlagen-Nummer 24.06.2024 1832/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 05.09.2024 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Razzia im Pascha" (AN/0835/2024) Die SPD-Fraktion bittet betreffend „Razzia im Pascha (AN 0835/2024)“ um Beantwor- tung nachfolgender Fragen: 1. Welche Erkenntnisse hat die Stadt über die jüngsten Ereignisse, über die die Presse berichtete? 2. Hat die Verwaltung, wie angekündigt, die Einhaltung erteilter Auflagen sowie der geltenden Gesetze überprüft, und wenn ja: mit welchem Ergebnis? 3. Wie hat die Stadtverwaltung die Durchführungsverordnung zur Prostitution in Bezug auf das Pascha umgesetzt, insbesondere in Bezug auf die Registrie- rungspflicht, die Gesundheitsberatung und die Einhaltung von Hygienestan- dards? 4. Welche sozialen Träger kümmern sich um die Belange der im Pascha tätigen Frauen, z. B. auch in Bezug auf Beratungen zu Ausstiegsmöglichkeiten? Die Verwaltung beantwortet die Anfrage der SPD-Fraktion wie folgt: Antwort zu 1.: Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse zu von den Strafverfolgungsbehörden ge- führten Ermittlungsverfahren vor. Antwort zu 2.: Kontrollen finden regelmäßig anlassbezogen statt. Darüber hinaus wird der Betrieb auch ohne besonderen Anlass überprüft. Vor dem Hintergrund der Pressemitteilungen hat die Verwaltung die zur Erlaubniser- teilung zwingend durchzuführende Zuverlässigkeitsprüfung wiederholt. Es wurden keine negativen Erkenntnisse gegen den Gewerbetreibenden festgestellt. Antwort zu 3.: Prostituierte werden im Rahmen ihrer Anmeldepflicht gem. § 3 des Prostituierten- schutzgesetzes (ProstSchG) bei der Verwaltung vorstellig. Hier werden sie gem. § 7 2 ProstSchG beraten und informiert. Im Weiteren erfolgt am selben Tage die Gesund- heitsberatung nach § 10 ProstSchG durch das Gesundheitsamt der Stadt Köln. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wird seitens der Verwaltung regelmä- ßig im Pascha kontrolliert. Negative Erkenntnisse haben sich hieraus bisher nicht er- geben. Antwort zu 4.: Neben der Beratung und Information der Prostituierten (s. Antwort zu 3.) stehen den Prostituierten die bekannten Sozialträger wie der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Köln, agisra e.V. und Rahab SkF-Beratungsstelle für Sexarbeiterinnen zur Seite. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1832/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 24.06.2024
- Erstellt
- 06.06.2024 06:20