2717/2023
Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für den Teilergebnisplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle V/56/560 Vorlagen-Nummer 2717/2023 Freigabedatum 14.09.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Genehmigung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Teilplan des Wohnungsamtes in der Produktgruppe 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Haushaltsjahr 2023 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt überplanmäßige zahlungswirksame Mehraufwendungen gemäß § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2023 für den Teilplan des Amtes für Wohnungswesen, Produktgruppe 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 380.000 € für Maßnahmen zur Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes. Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilplan des Gesund- heitsamtes, Produktgruppe 0701 - Gesundheitsdienste, in der Teilplanzeile 13 - Aufwendun- gen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 71.727 € und in der Teilplanzeile 15 - Trans- feraufwendungen in Höhe von 308.273 €. Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 14.09.2023 Finanzausschuss 23.10.2023 Rat 26.10.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 380.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Rahmen des Antrags des Integrationsrates zur Sicherstellung der Gleichbehandlung von geflüchteten Personen sowie der konsequenten Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes (3112/2022) hat der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 17.08.2023 auf- grund des Änderungsantrags von Bündnis90/Die Grünen, CDU, SPD, DIE LINKE und Volt (AN/1146/2023) diverse Maßnahmen zur Stärkung der Ombudsstelle, der Stärkung der Struk- turen sowie der Stärkung der Kommunikation zwischen den Akteur*innen beschlossen. Zur Maßnahmenumsetzung müssen im Haushaltsjahr 2023 im Teilplan des Amtes für Wohnungs- wesen, Produktgruppe 1004, Finanzmittel i. H. v. 380.000 € überplanmäßig bereitgestellt wer- den. Zur Deckung sollen entsprechende Wenigeraufwendungen im Teilplan des Gesundheitsam- tes, Produktgruppe 0701 - Gesundheitsdienste, herangezogen werden. Die Deckungsmittel wurden ursprünglich im pol. VN zum Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024 zur Finanzierung des „Anonymen Krankenscheins“ zugesetzt. Im Zuge der Maßnahmenumsetzung wurden im Nachgang anteilige Finanzmittel i. H. v. 308.273 € mit Ratsbeschluss vom 15.06.2023 (1195/2023) innerhalb der Produktgruppe in die Zeile 15 - Transferaufwendungen umge- schichtet. 3 Nach aktuellen Erkenntnissen werden in 2023 von den zugesetzten Finanzmitteln aus dem pol. VN lediglich 20.000 € benötigt. Der restliche Bedarf wird aus Finanzmitteln des Stär- kungspakts NRW gefördert. Nunmehr sollen die nicht benötigten Finanzmittel i. H. v. 380.000 € in 2023 als Deckung für den Mehrbedarf beim „Gewaltschutzkonzept“ eingesetzt werden. Gem. § 13 Nr. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 i. V. m. § 41 Abs. 1 GO ist die Verwendung von Mitteln, die in der Teilplanzeile 15 - Transferauf- wendungen für bestimmte Projekte veranschlagt sind, verbindlich. Über eine abweichende Verwendung entscheidet der Fachausschuss, sofern die Entscheidung nicht dem Rat obliegt. Zur Finanzierung des Mehrbedarfs dieser Maßnahme sind 2023 im Teilplan des Amtes für Wohnungswesen, in der Produktgruppe 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohn- raum, in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Finanzmittel i. H. v. 380.000 € überplanmäßig bereitzustellen. Als Deckung stehen im Teilplan des Gesundheitsamts, Produktgruppe 0701 - Gesundheits- dienste, Wenigeraufwendungen bzw. Wenigerauszahlungen i. H. v. 71.727 € in der Zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und i. H. v. 308.273 € in der Zeile 15 - Trans- feraufwendungen zur Verfügung. Begründung der Dringlichkeit Zur Umsetzung des Beschlusses des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 17.08.2023 ist die überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in der korrekten Produktgruppe nötig. Dies konnte erst nach dem Ausschussbeschluss in die Wege geleitet werden. Der Beschluss sieht eine personelle Verstärkung der Träger mit Blick auf bestehende Konflikt- lagen zum 01.10.2023 vor. Ein zusätzliches Förderprogramm soll schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden. Um somit zügig eine Intensivierung des Gewaltschutzes erreichen zu können, bedarf es der Schaffung der haushaltsmäßigen Voraussetzungen noch in dieser Be- ratungsfolge.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2717/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.09.2023
- Erstellt
- 23.08.2023 10:32