2016/0452
11. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 11.1 - Lichtwiesenbahn - (Offenlagebeschluss)
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 03.11.2016 Der Magistrat Begründung der 11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) – Lichtwiesenbahn – gem. § 2a Baugesetzbuch 11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich11.1), 11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich11.1), Übersichtsplan Änderung 11.1 Änderung 11.1 Anlage 3 2 Abb. 1: Ausschnitt aus dem bestehenden Flächennutzungsplan Abb. 2: 11. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 11.1, mit Geltungsbereich Es gilt die Legende des Flächennutzungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt 3 INHALT A. Begründung ....................................................................................................................................... 4 1. Rechtsgrundlagen ............................................................................................................................... 4 2. Geltungsbereich .................................................................................................................................. 4 3. Verfahren............................................................................................................................................. 4 4. Erfordernis der Teilbereichsänderung ................................................................................................. 4 5. Ziele und Zwecke der Planung ........................................................................................................... 5 6. Übergeordnete Planungen .................................................................................................................. 7 7. Sonstige städtebauliche Planungen .................................................................................................... 7 8. Flächenbilanz ...................................................................................................................................... 8 B. Umweltbericht ................................................................................................................................... 9 1. Allgemeiner Teil .................................................................................................................................. 9 1.1 Beschreibung der Planung .................................................................................................................. 9 1.2 Fachgesetzliche Vorgaben und Ziele des Umweltschutzes ............................................................. 10 1.3 Schutzgebiete ................................................................................................................................... 10 2. Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung .......................................................................................... 11 2.1 Schutzgut Mensch ............................................................................................................................. 11 2.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen ........................................................................................................... 11 2.3 Schutzgut Boden ............................................................................................................................... 13 2.4 Schutzgut Wasser ............................................................................................................................. 13 2.5 Schutzgut Klima / Luft ....................................................................................................................... 13 2.6 Schutzgut Landschafts- bzw. Stadtbild ............................................................................................. 14 2.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ........................................................................................ 14 3. Prognose der Entwicklung des Planungsraumes ohne Umsetzung der Planung ............................ 15 4. Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung ............................................................................. 15 4.1 Schutzgut Mensch ............................................................................................................................. 15 4.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen ........................................................................................................... 16 4.3 Schutzgut Boden ............................................................................................................................... 16 4.4 Schutzgut Wasser ............................................................................................................................. 17 4.5 Schutzgut Klima / Luft ....................................................................................................................... 17 4.6 Schutzgut Landschafts- bzw. Stadtbild ............................................................................................. 17 4.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ........................................................................................ 17 4.8 Maßnahmen zur Kompensation ........................................................................................................ 17 5. Planungsalternativen und Monitoring ................................................................................................ 18 6. Zusammenfassung ............................................................................................................................ 18 4 A. Begründung 1. Rechtsgrundlagen Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes richtet sich nach den Vorschriften des Baug e- setzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist. 2. Geltungsbereich Das 11. Änderungsverfahren umfasst den geplanten Trassenverlauf der Straßenbahnlinie der Lichtwi e- senbahn zwischen Nieder -Ramstädter Straße und dem Campus TU -Lichtwiese. Die Trasse der Lichtwiesenbahn zweigt von der Nieder -Ramstädter Straße Höhe Haltestelle Hoc h- schulstadion ab. Sie verläuft parallel zum Lichtwiesenweg, daran anschließend nördlich des Fakultätsg e- bäudes Architektur, im Weiteren zwi schen dem Bauingenieurgebäude und der Mensa und endet nach ca. 1,1 km Streckenlänge an der Nordseite des Hörsaal - und Medienzentrums der TU Darmstadt. 3. Verfahren Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat am 29.09.2016 den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zugestimmt und den Aufstellungsbeschluss zur 11. Änderung zum Fl ä- chennutzungsplan, Teilbereich 11.1 , gefasst. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren Auswirkungen wurden die Planungsunterlagen gemäß Beschluss des Magistrats vom 31.08.2016 für die Dauer von einem Monat zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Die Auslegung fand vom 06.09. 2016 bis einschließlich 06.10.2016 statt. Während dieser Zeit wurde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die frühzeitige Unterric h- tung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die A b- stimmung mit den Na chbargemeinden erfolgte in schriftlicher Form am 07.09.2016. Insgesamt sind 3 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. In allen wurden Anregungen vorg e- tragen. Darüber hinaus haben sich 19 Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange geäußert. In 5 Stellung- nahmen davon wurden Anregungen vorgetragen. Die vorgebrachten Anregungen führen zu einer gering- fügigen Änderung der Da rstellung in der Planzeichnung. 4. Erfordernis der Teilbereichsänderung Der seit dem 01.04.2006 wirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt weist für die Ergänzung der Straßenbahnlinie zwischen Nieder -Ramstädter Straße und Campus TU -Lichtwiese keine Signatur „Haupttrasse örtlicher ÖPNV“ aus. Da diese Darstellung nicht der Planung der Straßenbahnlinie entspricht wir d dieses Änderungsverfahren durchgeführt mit dem Ziel, den Flächennutzungsplan an den Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses, d.h. an den zukünftigen Sachverhalt , anzupassen und somit eine geordnete städtebauliche Entwicklung abz u- sichern. 5 5. Ziele und Zwecke der Planung Die TU Darmstadt erwartet einen starken Anstieg der Studierendenzahlen an den Standorten Lichtwiese und Botanischer Garten sowie bei den Beschäftigten der TU Darmstadt mit einer jährlichen Zunahme von etwa 3 %. Es ist daher davon auszugehen, dass die Nachfrage im ÖPNV am Campus TU -Lichtwiese g e- genüber dem Status Quo weiter ansteigt und dass es trotz der neu geschaffenen Zusatzangebote zu we i- teren Kapazitätsengpässen kommen wird. Zudem ist bereits das heutige ÖPNV -Angebot aus verkehrlicher Sich t verbesserungswürdig. So kann die Bus-Linie K schon heute aufgrund ihrer starken Auslastung durch Angehörige der TU Darmstadt ihre E r- schließungsfunktion für das Woogsviertel nicht mehr in der gewünschten Qualität wahrnehmen. Ferner kommt es wegen der zahl reichen Busse zu hohen Belastungen von Trassen und zentralen Haltestellen. Auch muss die Umweltverträglichkeit des derzeitigen Busangebots kritisch gesehen werden. Aus diesen Gründen ist es erforderlich, die ÖPNV -Erschließung des Campus TU -Lichtwiese grundlegend zu überplanen. Einen entsprechenden Beschluss hat die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaft s- stadt Darmstadt am 4. Februar 2010 gefasst. Die Maßnahme entspricht den Vorgaben des Nahverkehrsplanes (NVP) 2011 - 2016 des Landkreises Darm- stadt-Dieburg und der Wissenschaftsstadt Darmstadt (DADINA, 2010), welcher am 9. Dezember 2010 von der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Vorlage -Nr. 2010/0460) beschlossen wurde. Im NVP 2011-2016 (DADINA, 2010) ist hierfür als Maßnahme d ie „Verbesserung der Anbindung des Campus TU-Lichtwiese einschließlich kurzfristig realisierbarer Übergangsmaßnahmen“ genannt. Eine Ma ß- gabe für die Planung ist dabei die Erschließung mit einer zentralen Haltestelle am Hörsaal - und Medienzent- rum. In einer n achfolgend beauftragten Machbarkeitsstudie (ÖPNV -Untersuchung Erschließung Campus TU - Lichtwiese, ZIV – Zentrum für integrierte Verkehrssysteme GmbH, Darmstadt, 2013) wurden 8 unterschiedl i- che Trassenverläufe, davon 2 vertiefend , untersucht, mit dem Ergebni s, dass die Straßenbahnlinie über den Lichtwiesenweg bis zu einer Haltestelle TU -Lichtwiese / Mensa eine verkehrlich sinnvolle Maßnahme mit einem günstigen Verhältnis des Nutzens zu den Kosten darstellt. Diese Machbarkeitsstudie wurde am 27.06.2013 von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen (Vorlage -Nr. 2013/0167). Der ermittelte Nutzen/Kosten-Faktor liegt, wie vom Zuwendungsgeber HessenMobil im April 2016 bestätigt wu r- de, bei 1,66. Ebenso wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Juni 2013 zugestimmt, die Straße n- bahnlinie mit der Führung über den Lichtwiesenweg weiter zu verfolgen und umzusetzen. Auf der Grundlage der o.g. ÖPNV -Machbarkeitsstudie Erschließung Campus TU -Lichtwiese und des B e- schlusses der Magistratsvorlage 201 3/0167 wurde die Straßenbahnanbindung zum Campus TU -Lichtwiese für die Variante II weiter vertiefend untersucht. Aufgrund des Beschlusses der Magistratsvorlage 2014/0491 mit Kenntnisnahme durch die Stadtverordn e- tenversammlung vom 12.02.2015 ist ein Rahmenv ertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der HEAG mobilo GmbH zur Umsetzung der Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 zur Erschließung der TU - Lichtwiese geschlossen worden, um das Projekt weiter voranzutreiben. Mit Beschluss der Magistratsvorlage 2015/0232 und Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.07.2015 wurde zugestimmt, den geplanten Trassenverlauf entlang des Lichtwiesenweges weiter zu bearbeiten. Im Ergebnis plant die HEAG mobilo GmbH, als öffentlicher Planungsträger, gemein sam mit der Wisse n- schaftsstadt Darmstadt in enger Abstimmung mit der TU Darmstadt die Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 von der Nieder-Ramstädter Straße auf den Campus der Universität. In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2015 (Vorlag e-Nr. 2015/0463) wurden das Planfeststellungsverfahren und die entsprechenden Planungsunterlagen zur Verlängerung der Straßenbah n- 6 linie 2 „Lichtwiesenbahn“ zur Erschließung des Campus TU -Lichtwiese zur Kenntnis genommen. Die Einle i- tung des Planfeststellungs verfahrens erfolgte Ende 2015 durch die für den Neubau und die Änderung der Straßenbahnanlagen zuständige Anhörungs - und Planfeststellungsbehörde, das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Offenlegung der Planungsunterlagen im Rahmen des Planfeststellungsverf ahrens fand vom 18. Januar bis zum 17. Februar 2016 statt. Während der Offenlage der Planfeststellungsunterlagen konnten die Träger öffentlicher Belange und die Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen und Bedenken einbringen. Aktuell werden die eingegangene n Stellungnahmen ausgewertet. Nächster Verfahrensschritt gem. Hess i- schem Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) ist die Erörterung im Rahmen eines zuvor öffentlich b e- kanntgegeben Erörterungstermins, dieser findet voraussichtlich im Dezember 2016 statt. Ein P lanfeststel- lungsbeschluss ist frühestens 9 Monate nach Offenlage zu erwarten. Insgesamt wird das Planfeststellung s- verfahren ca. 12 Monate dauern. Abb. 3: Linienweg der Straßenbahnlinie 2 (Quelle: ÖPNV-Untersuchung Erschließung Campus TU- Lichtwiese, ZIV – Zentrum für integrierte Verkehrssysteme GmbH, Darmstadt, 2013) Die geplante Trasse zweigt zweigleisig an der bestehenden Haltestelle „Hochschulstadion“ durch den Ei n- bau von Weichenverbindungen in d ie Nieder-Ramstädter Straße Richtung Osten in den Bereich der Unive r- sität ab. Die Strecke verläuft parallel zum Lichtwiesenweg, vorbei am Fakultätsge bäude Architektur, ve r- schwenkt dort Richtung Bauingenieurgebäude / Mensa Wirtschaftshof und verläuft ab km 0,8 eingleisig. Die Trasse endet nach ca. 1,1 km Streckenlänge mit einer Wendeschleife auf der Nordseite des Hörsaal - und Medienzentrums der TU Darmstadt (s. Abbildung 3). Durch die Umsetzung der Maßnahme soll der ÖPNV gestärkt und die Anbindung des Campusgeländes nachhaltig verbessert werden. neue Straßenbahnlinie 2 Buslinie K Odenwaldbahn neue Straßenbahnlinie 2 Straßenbahnlinie 9 Buslinie K Odenwaldbahn 7 6. Übergeordnete Planungen Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 Im Rahmen der Bauleitplanung muss gemäß § 1 Abs. 4 BauGB die kommunale Bauleitpla nung an die Ziele der Raumordnung angepasst werden. Hierbei sind die Grundsätze der Raumordnung in der gemeindlichen Abwägung im Sinne des § 1 A bs. 7 BauGB zu berück sichtigen. Die allgemein en Ziele der Raumordnung werden in dem mit seiner Veröffentli chung im Staatsanzeiger am 17.10.2011 gültigen Regionalplan Südhe s- sen / Regionalen Flächennutzungsplan (RPS 2010) festgelegt. Im Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 ist d er Geltungsbereich der 11. Fl ä- chennutzungsplanänderung, Teilbereich 11.1 , im östlichen Bereich als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft s o- wie im westlichen Bereich als Vorranggebiet Siedlung, Bestand dargestellt. Trassen des örtlichen ÖPNV werden im Regionalpla n Südhessen / Regionale n Flächennutzungsplan 2010 nicht ausgewiesen. Etwaige Überlagerungen mit anderen Planungsrestriktionen sind nicht erkennbar. Abb. 4: Ausschnitt Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 7. Sonstige städtebauliche Planungen Technische Universität Darmstadt – Rahmenplanung Lichtwiese Die Rahmenplanung „Lichtwiese“ zur baulichen Entwicklung der Technischen Universität Darmstadt am Standort Lichtwiese wurde in einem mehrjährigen gemeinsamen Planun gsprozess zwischen der Techni- schen Universität Darmstadt und der Wissenschaftsstadt Darmstadt erarbeitet. Sie bildet die Grundlage für die weitere Entwicklung der Bau- und Freiflächen auf dem Campus Lichtwiese. 8 Gemäß dem baulichen Entwicklungskonzept für de n Standort Lichtwiese vom November 2012 ist „ein wic h- tiges Ziel der Entwicklung des Universitätsstandortes an der Lichtwiese die weitere Stärkung des ÖPNV und – damit einhergehend – die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs.“ Vorerst wurde hierzu zunächst die vorhandene Busanbindung weiter ausgebaut. Darüber hinaus war bereits in der Rahmenplanung von 2012 die Einrichtung einer Straßenbahnanbindung vorgesehen und die Überprü- fung der Machbarkeit eingeleitet . In d er Rahmenplanung fanden daher noch drei mögliche alternative Tras- sen (entlang der Petersenstraße oder in Verlängerung des Lichtwiesenweges nördlich bzw. südlich der Me n- sa) Berücksichtigung. Die Rahmenplanung der Technischen Universität Darmstadt für die Lichtwiese wurde in der Sitzun g am 28.05.2013 von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen. Abb. 5: Rahmenplan Lichtwiese (mit Freihaltetrassen für alternative Straßenbahnführungen) 8. Flächenbilanz Die Teilbereichsänderung 11.1 des Flächennutzungsplanes hat keine Auswirkung auf die Flächenbilanz des Flächennutzungsplans, da die Haupttrassen örtlicher ÖPNV in der Flächenbilanzierung nicht gesondert au s- gewiesen sind. Eine Änderung des Erläuterungsberichts (Begründung) zum rechtswirksamen Flächennu t- zungsplan in der Flächenbilanz im Teil D ist daher nicht notwendig. 9 B. Umweltbericht 1. Allgemeiner Teil Nach § 2 Abs. 4 BauGB ist bei der Erstellung von Bauleitplänen für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen. In der Umweltprüfung werden die voraussicht lichen erheblichen Umweltau s- wirkungen ermittelt und im Umweltbericht gemäß § 2a Nr. 2 BauGB beschrieben und bewertet. Umfang und Detaillierungsgrad für die Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes entsprechen der Ebene des Flächennutzungsplanes. Für das Plangebiet liegen bereits umfangreiche Untersuchungen und Planungen vor. Es handelt sich u. a. um folgende Unterlagen: Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2, Lichtwiesenbahn. Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG. Umweltverträglichkeitsstudie und Landschaftspflegerischer Begleitplan Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2, Lichtwiesenbahn. Antrag auf Planfeststellung gemäß § 28 PBefG. Fachbeitrag für die artenschutzrechtliche Prüfung Die genannten Unterlagen bilden die Grundlage für den vorliegenden Umweltbericht. 1.1 Beschreibung der Planung Angaben zum Standort Das Planungsgebiet befindet sich am östlichen Rand der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Stadtteil Dar m- stadt-Ost „An den Lichtwiesen“. Im Planungsgebiet befinden sich Sonderg ebiete (TU, Studentisches Wo h- nen), Wohngebiete, eine Gemeinbedarfsfläche sowie Sportflächen. Nördlich des Lichtwiesenweges liegen ausgedehnte Grünflächen. Im Süden des Untersuchungsgebietes schließen sich Waldflächen an. Das Pl a- nungsgebiet liegt in der naturräumlichen Haupteinheit „Messeler Hügelland“ (230). Planungsanlass und Planungsziele Zur Verbesserung der ÖPNV -Anbindung des Campus Lichtwiese der TU Darmstadt ist die Erschließung durch eine Straßenbahn vorgesehen. Auf dem Campus Lichtwiese (ohne Bota nischer Garten) gibt es aktuell rund 2.000 Beschäftigte der TU Darmstadt und des Studentenwerks Darmstadt und rund 8.200 Studierende. Nach einem zuletzt starken Anstieg der Studierendenzahlen, vor allem durch die Eröffnung des neuen Hö r- saal- und Medienzent rums ab dem Sommersemester 2013, wird nach einer Prognose der TU Darmstadt deren Anzahl in den kommenden Jahren auf dem aktuellen Niveau konstant bleiben. Bei den Beschäftigten rechnet die TU Darmstadt mit einer jährlichen Zunahme von etwa 3 % für den Stan dort Lichtwiese. Für die ÖPNV -Nachfrage relevant ist auch die Einführung eines Jobtickets für die Beschäftigten der TU Darmstadt und die Einführung einer hochschulweiten Parkraumbewirtschaftung im Jahr 2013. Dadurch kam es zu einem deutlichen zusätzlichen Anstieg der Nachfrage im ÖPNV am Campus TU-Lichtwiese. Trotz der neu geschaffenen Zusatzangebote (KU -Bus seit dem Sommersemester 2013) kommt es weiterhin zu Kapazitätsengpässen. Zudem ist bereits das heutige ÖPNV -Angebot aus verkehrlicher Sicht verbesseru ngswürdig. So können die Bus-Linien K und KU schon heute aufgrund der starken Auslastung ihre Erschließungsfunktion für das Woogsviertel nicht mehr in der gewünschten Qualität wahrnehmen. Es kommt wegen der zahlreichen Busse 10 zu hohen Belastungen von Trasse n und zentralen Haltestellen und die Umweltverträglichkeit des derzeitigen Busangebots muss kritisch gesehen werden. Aus diesen Gründen ist es erforderlich, die ÖPNV -Erschließung des Campus TU -Lichtwiese grundlegend zu verbessern. Einen entsprechenden Beschluss haben die Gremien der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Juni 2013 auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie gefasst (ZIV – Zentrum für integrierte Verkehrssysteme, 2015). Die neue Straßenbahnstrecke soll von den bestehenden Gleisen der Linien 2 und 9 zum Böllenfalltor an der Haltestelle Hochschulstadion in östlicher Richtung abzweigen und entlang des Lichtwiesenweges über den Campus TU-Lichtwiese bis zur Endhaltestelle TU -Lichtwiese / Mensa führen. Die Ausschleifung der neuen Trasse am Knotenpunkt Nieder -Ramstädter Straße / Lichtwiesenweg erfolgt an der vorhandenen Haltestelle Hochschulstadion durch Einbau eines Gleisdreiecks. Die Neubaustrecke endet in einer Wendeschleife. Die Neubaustrecke ist 1, 1 km lang. Die Linienführung ist der Abbildung 3 „Linienweg der Straßenbahnlinie 2 “ zu entnehmen. Eine zweigleisige Führung der Str ecke erfolgt parallel zum Lichtwiesenweg bis zum Gebäude der Fakultät Architektur, ca. bei km 0,8 unter B erück- sichtigung der Umfeldplanung der Technischen Universität Darmstadt. Die Trasse soll nördlich des Lichtwiesenweges geführt werden. Der Lichtwiesenweg wird, soweit erforderlich, im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens neu gestaltet. Im Querschnitt werden die Verkehrsflächen neu geordnet, insbesondere im Bereich des Wirtschaftshofes der Men sa sind Anpassungen erforderlich. Ab km 0,8 ist eine eingleisige Führung im Bereich der Bauingenieurwesengebäude sowie des Wirtschaftshofes der Mensa vorgesehen, um Eingriffe soweit möglich zu minimieren und genügend Verkehrsflächen für alle Nu t- zer zu gewä hrleisten. Die Trasse endet in einer Wendeschleife vor dem Hörsaal - und Medienzentrum. A n der Endhaltestelle ist ein Überholgleis vorgesehen. Die gesamte Trasse wird mit einer Fahrleitung überspannt, wobei im Bereich der Zweigleisigkeit Mittelmaste, in den eingleisigen Bereichen Außenmaste , zum Einsatz kommen. Gemäß dem derzeitigen Abstimmung s- stand mit der Denkmalpflege ist der Einsatz einer Hochkettenfahrleitung als umfeldverträglichste Lösung vorgesehen. Im Zuge der Maßnahme werden die Haltestellen „Klet terhalle“ und „Medienzentrum“ neu errichtet, dabei sind Haltestellenlängen von 45 m vorgesehen. D ie Haltestellen werden barrierefrei erschlossen. Bei der vorha n- denen Haltestelle „Hochschulstadion“ müssen die Bahnsteige, bedingt durch die neue Weichengeometrie, in neuer Lage geplant werden. 1.2 Fachgesetzliche Vorgaben und Ziele des Umweltschutzes Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 Im Regionalplan Südhessen / Regionaler Fl ächennutzungsplan 2010 ist der Geltungsbereich der 11. Fl ä- chennutzungsplanänderung, Teilbereich 11.1 , im östlichen Bereich als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft s o- wie im westlichen Bereich als Vorranggebiet Siedlung, Bestand dargestellt. Trassen des örtliche n ÖPNV werden im Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 nicht ausgewiesen. 1.3 Schutzgebiete Im nahen Umfeld der Planung befinden sich keine Naturdenkmale und gesetzlich geschützten Biotope. Ös t- lich des Planungsgebiets liegen das FFH-Gebiet „Dommersberg, Dachsberg und Darmbachaue von Dar m- 11 stadt“, das Naturschutzgebiet „Darmbachaue von Darmstadt“ und das Landschaftsschutzgebiet „Stadt Darmstadt“. Im Norden, Osten und im Süden des Planungsraumes befinden sich Biotope der Hessischen Biotopkartierung. 2. Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung 2.1 Schutzgut Mensch Im Planungsgebiet befinden sich Sondergebiete (TU, Studentisches Wohnen), Wohngebiete, eine Gemein- bedarfsfläche sowie Sportflächen. Nördlich des Lichtwiesenweges liegen ausgedehnte Grünflächen. Im S ü- den des Untersuchungsgebietes schließen sich Waldflächen an. Immissionen In der unmittelbaren Umgebung der geplanten Straßenbahntrasse besteht e ine Vorbelastung durch Str a- ßenverkehrslärm in der Nieder -Ramstädter Straße und im Lichtwiesenweg. Die Orientierungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt 1, im Untersuchungsraum werden bereits im Nullfall teilweise überschritten. Da der – luftbereifte – Kfz-Verkehr bezüglich Erschütterungsimmissionen als nicht erheblich betrachtet we r- den kann, können Vorbelastungen der Erschütterungssituation durch Straßenverkehr im Bereich der gepla n- ten Straßenbahntrasse als vernachlässigbar angenommen werden. Im nahen Umfeld der geplanten Trasse befinden sich, abgesehen von der bestehenden Straßenbahntrasse in der Nieder -Ramstädter Straße, keine weiteren Erschütterungsemittenten. Im Planungsgebiet sind Übertragungsanlagen der Telekommunikation als Quellen elektrischer und magnet i- scher Felder vorhanden. Im westlichen Teil des Untersuchungsgebietes befinden sich zudem Oberleitung s- anlagen der Straßenbahn mit 750 V DC. Umweltauswirkungen / Bewertung der FNP-Änderung Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine Verbesserung de r ÖPNV -Anbindung des Campus Lichtwiese der TU Darmstadt verbunden. Auf dem Campus Lichtwiese (ohne Botanischer Garten) gibt es aktuell rund 2.000 Beschäftigte der TU Darmstadt und des Studentenwerks Darmstadt und rund 8.200 St u- dierende. Nach einem zuletzt starken Anstieg der Studierendenzahlen, vor allem durch die Eröffnung des neuen Hörsaal - und Medienzentrums ab dem Sommersemester 2013, wird nach einer Prognose der TU Darmstadt deren Anzahl in den kommenden Jahren auf dem aktuellen Niveau konstant bleiben . Nach der Umsetzung der Planung sind demnach positive Effekte für das Schutzgut Mensch zu erwarten. 2.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen In Höhe der bestehenden Haltestelle Lichtwiesenweg befinden sich auf der West - und Ostseite der Nieder - Ramstädter Straße alte Rosskastanien als Alleebäume. Im Einmündungsbereich des Lichtwiesenweges in die Nieder-Ramstädter Straße ist der bestehende Fußweg von Platanenreihen begleitet. Die Bäume stehen auf kleinen Grünflächen am Rand der mit wassergebundener Decke befestigt en Wegfläche. Die Grünfläche am Südrand des Lichtwiesenweges ist von Heckenstrukturen bestanden, in denen Liguster, Hartriegel, Eberesche, Hainbuche, Weißdorn, Traubeneiche und Feldahorn dominieren. Im weiteren Verlauf des Lich t- wiesenweges stehen auf dessen Südseite Traubeneichen zwischen den straßenparallelen Parkplätzen. 12 Nördlich des Lichtwiesenweges schließen sich an die Platanenreihen Lindenreihen und ausgedehnte Wi e- senflächen mit Klee, Wegwarte, Lichtnelken, Spitzwegerich und Schafgarbe an. Die nördlic he Lindenreihe endet in Höhe des Eingangs zum Hochschulstadion. Neben Solitärbäumen schließen sich dichte waldartige Gehölzbestände an. Diese setzen sich u. a. aus Spitzahorn, Hainbuche, Roteiche und Feldahorn zusa m- men. Den Trauf bilden Liguster, Hasel, Ha rtriegel und Feldahorn. Nördlich und östlich der Gehölze setzt sich die ausgedehnte Wiesenfläche fort. Entlang des Fußweges zum Campus erstreckt sich weiterhin eine Li n- denreihe. Weitere Gehölzinseln mit Roteichen, Feldahorn und Platanen schließen sich nörd lich des Fußwe- ges, östlich der o. g. Gehölze, an. Das verzweigte Wegenetz im Bereich des Campus wird begleitet von Li n- de, Feldahorn, Walnuss, Spitzahorn, Roteiche, Ginkgo, Kornelkirsche und Spitzahorn. Innerhalb der g e- schlossenen Bebauung des Campus stehen zwei alte Pappeln, Kiefern, Linden und Walnuss. Entlang der Gebäude stocken Robinie, Hartriegel, Spitzahorn, Walnuss und Sumach. Am Westrand der Franziska-Braun-Straße verlaufen Grünflächen mit Robinien bzw. Hainbuchen. Östlich der Franziska-Braun-Straße befindet sich eine Wiesenfläche mit Hängebirken und Spi tzahorn am Westrand. Entlang der Straßen, die die Wiesenfläche umrahmen, sind Roteichen bzw. Hainb uchen gepflanzt. Die Artenerfassungen erstreckten sich auf Fledermäuse, Vögel, Reptilien, xylobionte Käfer und den Großen Feuerfalter. Im Eingriffsbereich ist nur ein Höhlenbaum, im Bereich der Haltestelle Hochschulstadion in der Nieder-Ramstädter Straße, vorhanden. Im Rahmen von Detektorbegehungen des Untersuchungsraumes konnten die Arten Breitflügelfledermaus ( Eptesicus serotinus), Großer Abendsegler ( Nyctalus noctula), Klei- ner Abendsegler ( Nyctalus leisleri), Rauhautfledermaus ( Pipistrellus nathusii), Zweifarbfledermaus ( Vesper- tilio murinus) und Zwergfledermaus ( Pipistrellus pipistrellus) nachgewiesen werden. Insgesamt scheint das Gebiet für Fledermäuse in erster Linie eine Funktion als Nahrungshabitat zu besitzen. Insgesamt konnten im Planungsraum 24 Vogelarten nachgewiesen werden, von denen 21 im Gebiet brüten. Girlitz, Haussperling und Stieglitz stehen dabei auf der Vorwarnliste der Roten Liste Hessens. Der ebenfalls auf der Vorwarnliste geführte Kernbeißer konnte nur einmal im Gebiet nachgewiesen werden und wurde als Nahrungsgast eingestuft. Streng geschützte Arten oder Arten, d ie im Anhang I der Vogelschutzrichtlinien geführt sind, sind im Gebiet nicht vorhanden. Der Höhlenbaum in der Nieder -Ramstädter Straße wurde in 2015 nicht von Vögeln als Brutstätte genutzt. Die übrigen Bäume im Eingriffsbereich sind überwiegend zu jung, um Höhlen ausbilden zu können. Die e r- fassten in Höhlen brütenden Arten brüten in den Gehölzflächen außerhalb des Eingriffsbereichs oder in G e- bäudehöhlen (v.a. Haussperling und Hausrotschwanz). Auf den von der Planung betroffenen Flächen konnten keine Reptili en festgestellt werden. Ein Vorkommen der Zauneidechse konnte jedoch in einem Bereich mit einer Steinmauer und Gebüsch in der Nähe der Me n- sa nachgewiesen werden. Hinweise auf Vorkommen xylobionter Käfer konnten nicht erbracht werden, ebenso wie Hinweise a uf den Großen Feuerfalter. Umweltauswirkungen / Bewertung der FNP-Änderung Die Änderung des Flächennutzungsplanes bedingt einen teilweisen Verlust an Biotopstrukturen und Leben s- räumen der Fauna aufgrund der Überbauung durch die Trasse mit Nebenanlagen. Te ile der Planung können auf bereits befestigten bzw. versiegelten Flächen durchgeführt werden. Mit der Anlage der Trasse als R a- sengleis werden z.T. bisher versiegelte bzw. befestigte Flächen begrünt. 2.3 Schutzgut Boden 13 Die Trasse verläuft im Westteil des Planungsgebietes in einem Bereich mit relativ geringen Versiegelung s- graden der Bodenoberfläche. D er östliche Streckenabschnitt auf dem Campusgelände weist höhere Versi e- gelungsgrade auf. Generell ist festzuhalten, dass die Böden des Untersu chungsgebietes durch Abgrabungen, Aufschüttungen und durch Versiegelung großflächig stark verändert worden sind. Hinsichtlich ihrer Funktion im Naturhau s- halt weisen diese Böden daher nur ein geringes Potenzial auf. Naturnahe Böden kommen im Eingriffsbereic h überwiegend nicht vor. Den versiegelten und undurchlässig befestigten Böden ist keine Funktionserfüllung zuzuordnen. Den unversiegelten und unbefestigten Böden der Wiesen - und Gehölzflächen sind höhere Funktionserfüllungen zuzuordnen. Umweltauswirkungen / Bewertung der FNP-Änderung Natürliche Böden sind durch das Vorhaben nicht betroffen. Baubedingte Inanspruchnahmen können zu B e- einträchtigungen von Böden durch Verlust der Vegetationsschicht und Bodenverdichtung führen. Durch das Projekt kommt es zu daue rhaften Neuversiegelungen bzw. Neuteilversiegelungen (Rasengleis) bisher u n- versiegelter Böden. Die Anlage von Rasengleis auf bisher versiegelten Böden führt zu einer Teilentsieg e- lung. 2.4 Schutzgut Wasser Innerhalb des Planungsraumes und dessen näherer Umgebung sind keine Oberflächengewässer vorha n- den. Es befinden sich keine Wasserschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete im Umfeld des Eingriff s- bereichs. Der Flurabstand des Grundwassers liegt zwischen 1,70 m und 5,50 m u. GOK. Aufgrund des tei l- weise geringen Flurabstandes und der relativ hohen Durchlässigkeit der Deckschichten, ist von einer hohen Empfindlichkeit des Grundwassers auszugehen. Umweltauswirkungen / Bewertung der FNP-Änderung Eine Versiegelung ist nur kleinräumig durch wasserundurchlässig bef estigte Flächen gegeben, da die Trasse weitestgehend als Rasengleis ausgeführt wird. Das anfallende Niederschlagswasser kann auf versiegelten Flächen nicht mehr versickern, sondern wird gesammelt und in die Kanalisation geleitet. Wesentliche Au s- wirkungen auf den Grundwasserhaushalt sind durch das Vorhaben insgesamt nicht zu erwarten. 2.5 Schutzgut Klima / Luft Aufgrund der verdichteten Bebauung und der (Teil -)Versiegelung von Böden sind in Ortslagen i.d. R. höhere Durchschnittstemperaturen zu verzeichnen a ls im Umland. Das hohe Verkehrsaufkommen führt zu erhöhten Belastungen der Luft mit Abgasen und Stäuben. Eine Verbesserung der klimatischen und lufthygienischen Situation kann grundsätzlich durch eine gute Durchgrünung belasteter Bereiche erzielt werden. D ie Reich- weite solcher positiven Wirkungen ist jedoch stark abhängig von der Bebauung des Gebietes. Ausgleich s- räume sind im Verhältnis zu den Belastungsräumen vergleichsweise wenig vorhanden. Im Plangebiet sind die vorhandenen Gehölz -, Hecken- und Gebüschstrukturen von großer Bedeutung und weisen ein hohes klimatisches Potenzial auf. Verkehrsflächen und Siedlungsbereichen wird, abhängig vom Grad der Durchgrünung, eine geringe bzw. sehr geringe Wertigkeit des klimatischen Potenzials zugewiesen, da die vorhandene Bebauung neben einer Überwärmung (im Vergleich zum Umland) auch die Reduzierung von Luftströmungen bewirkt und somit die Luftaustauschfähigkeit herabgesetzt ist. 14 Umweltauswirkungen / Bewertung der FNP-Änderung Auswirkungen ergeben sich in erster Linie durch den Verlust von Bäumen und klimatisch aktiven Flächen. Daneben bedingt auch die Versiegelung von bisher unbefestigten Flächen Veränderungen der kleinklimat i- schen Verhältnisse. Im Hinblick auf die Lufthygiene haben die Bäume vor allem die Funktion de r Filterung und Bindung von Staubpartikeln. Insgesamt ist bei dem Verlust von Bäumen und Grünstrukturen von Fl ä- chen mit mittlerem bis hohem klimatischem Potenzial auszugehen. Wesentliche Auswirkungen auf Wind - und Durchlüftungsverhältnisse sind in Folge de s geplanten Vorhabens nicht gegeben. Aufgrund der Größe n- ordnung des Eingriffs sind die Auswirkungen auf das Schutzgut vernachlässigbar. 2.6 Schutzgut Landschafts- bzw. Stadtbild Mit dem hohen Anteil an Baumbestand und Grünstrukturen muss insbesondere der Bereich zwischen Ni e- der-Ramstädter Straße und Universitätsgelände mit einer hohen Qualität des Landschafts - bzw. Stadtbildes bewertet werden. Insgesamt überwiegt hier optisch der Anteil an Grünflächen gegenüber der bebauten Fl ä- che. Die Eignung und tatsächliche Nutzung für Erholung und Freizeit ist außerordentlich hoch. Auch im östlichen Teil des Untersuchungsgebietes, in dem die Bebauung mit sehr großen und hohen G e- bäuden zunimmt, ist durch die gute Durchgrünung noch eine hohe Qualität des Stadtbildes fest zustellen. Insgesamt ist auch hier noch von einer guten Eignung für die Freizeit - und Erholungsnutzung zu sprechen, da ausgedehnte Grünflächen mit Aufenthaltsqualität und ein erschließendes Wegenetz vorhanden sind. Das im Bereich der Lichtwiese vorhandene Wegenetz ist von hoher Bedeutung für die freiraumgebundene Erh o- lung. Weiträumige Sichtbeziehungen sind entlang des Lichtwiesenweges und der Wiesen vorhanden. Insgesamt ist im Untersuchungsgebiet von einer hohen bis sehr hohen Empfindlichkeit des Stadtbilde s auszugehen. Der Bereich Lichtwiese zählt zu den wichtigsten Erholungsflächen der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Umweltauswirkungen / Bewertung der FNP-Änderung Neben den vorübergehenden Beeinträchtigungen durch die Baustelle ergeben sich die wesentlichen Beein- trächtigungen für das Stadtbild durch die Anlage der Fahrleitungen und der dazugehörigen Masten entlang der geplanten Trasse. Diese Elemente verstärken die technische Überprägung des Stadtbildes. Konflik t- schwerpunkte bilden hierbei diejenigen Trassen abschnitte, in denen stadtbildprägende Bäume entfallen werden und in denen stadtbildprägende Grünstrukturen vorhanden sind. Der Betrieb der Straßenbahnen wird nicht als wesentliche Beeinträchtigung des Landschafts- bzw. Stadtbil- des gewertet, da sich die Fahrzeuge nur temporär in den empfindlichen Bereichen bewegen und bereits eine optische Vorbelastung durch Fahrzeuge mit dem vorhandenen Verkehr im Lichtwiesenweg gegeben ist. 2.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Innerhalb des Untersuchungsgebiets befinden sich folgende Kulturdenkmale: 1. Georg-Büchner-Schule (1958-1960) 2. Portal des Hochschulstadions (1914) 3. Studentendorf (1959) 15 4. Architekturgebäude (1963) Eine Vorbelastung ist durch den bestehenden Verkehr im Umfeld der Denkmale gegeben. Umweltauswirkungen / Bewertung der FNP-Änderung Es finden keine unmittelbaren Eingriffe in Kulturdenkmale statt. Die Anlage der Trasse mit Begleitanlagen bedingt im Bereich der Georg -Büchner-Schule Konflikte hinsichtlich der Blickbeziehungen zum Portal des Hochschulstadions, ebenso wie hinsichtlich der Blickbeziehungen im gesamten Lichtwiesenweg. Weitere Konflikte ergeben sich beim Blick in Richtung Norden durch das Portal des Hochschulstadions au f- grund der Straßenbahntrasse mit Begleitanlagen, wobei die Fahrleitungsmasten bezüglich des Portals eine Dominanzverlagerung bewirken. Die Trasse inklusive der Fahrleitungsanlage führt auch beim Studentendorf zu optischen Konflikten. Der Verlauf der Trasse vor dem Architekturgebäude führt zu Konflikten mit dem Rastersystem der Bebauung. Durch Straßenbahnfahrzeuge unmittelbar vor den vorhandenen Kulturdenkm a- len sind optische Konflikte möglich, die jedoch bereits mit dem Fahrzeugverkehr im Ist -Zustand vorhanden sind. Insgesamt ist davon auszugehen, dass durch das Vorhaben keine unmittelbaren Beeinträchtigungen der genannten Baudenkmale entstehen werden. Der Bestand an Leitungen wird durch das Vorhaben nicht b e- einträchtigt, da betroffene Leitungen verlegt werden. Gebäudeabbrüche sind nicht erforderlich. 3. Prognose der Entwicklung des Planungsraumes ohne Umsetzung der Planung Die Projektion des Untersuchungsraumes in die Zukunft unter der Annahme, dass das geplante Vorhaben nicht realisiert wird (Status quo – Prognose), ermöglicht einen qualitativen Vergleich mit den voraussichtl i- chen projektbedingten Veränderungen des Untersuchungsgebietes. Unter der Annahme von Entwicklungstendenzen wie Zunahme der Studien - und Arbeitsplätze sowie der Einwohnerzahl im Einzugsge biet der geplanten Straßenbahn kommt es zu einer Zunahme der Verkehr s- ströme im Untersuchungsgebiet. Ohne Ausbau des ÖPNV wird sich diese Verkehrszunahme insbesondere durch eine Steigerung der Anteile des Kfz -Verkehrs bemerkbar machen, wodurch sich u. a. Be einträchtigun- gen des Verkehrsflusses, die Zunahme von Lärm sowie eine Verschlechterung der lufthygienischen Situation durch erhöhte Abgasemissionen ergeben werden. Zusammenfassend lässt sich prognostizieren, dass sich vor allem die Verkehrsverhältnisse un d damit auch die Wohn - und Lebensqualität im Untersuchungsgebiet ohne die Realisierung des geplanten Vorhabens verschlechtern würden. 4. Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung 4.1 Schutzgut Mensch Wohn- und Arbeitsumfeld Schall ► Einsatz von lärmarmen Baumaschinen und Transportfahrzeugen, die bezüglich der Schalldämpfung auf dem aktuellen Stand der Technik sind und die die Richtlinie 2000/14/EG, in Deutschland gültig als Geräte - und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV vom 29. August 2002 (BGBl I S. 3478), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 16. Juni 2006 (BGBl I S. 1312), erfüllen. 16 ► Durchführung passiver Lärmvorsorgemaßnahmen in Form von Schallschutzfenstern und / oder Schallschutzlüftungen am Gebäude Franziska -Braun-Straße 7, an dem die Beurteilungspegel die Grenzwerte der 16. BImSchV überschreiten. ► Durchführung erschütterungsmindernder Vorsorgemaßnahmen im neuen Kurvenbereich beim A b- zweig von der Nieder -Ramstädter Straße zum Lichtwiesenweg und bei den Institutsgebäuden L5 / 01 und L5 / 06 der TU Darmstadt, beispielsweise durch Einbau elastischer Matten unterhalb des Gleiskörpers. 4.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen ► Schutz von Einzelbäumen im unmittelbaren Baustellenbereich gemäß DIN 18920 (Schutz von Bä u- men und Sträuchern im Bereich von Baustellen), RAS -LP 4, vgl. Maßnahmenplan des Landschaft s- pflegerischen Begleitplans. ► Schutz von Biotopstrukturen und Bäumen durch die Errichtung von Schutzzäunen im Bereich des Baufeldes und der Baustelleneinrichtungsflächen. ► Schonung von B iotopstrukturen bzw. begrünten Flächen durch Anlage der Baustelleneinrichtung s- flächen möglichst auf bereits befestigten Flächen. ► Sollten bauzeitliche Inanspruchnahmen von Biotopstrukturen nicht vermeidbar sein, sind diese Fl ä- chen nach Bauabschluss zu rekultivieren. ► Schonung der Avifauna während der Brutzeit durch Ausführung der erforderlichen Gehölzrodung s- arbeiten im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar. ► Kontrolle der ermittelten Baumhöhle vor der Rodung durch ein geeignetes Gutachterbüro, um s i- cherzustellen, dass keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände einschlägig werden. ► Ein Befahren des Wurzelbereichs von Bäumen sowie die Lagerung von Baustoffen und anderen M a- terialien im Wurzelbereich sind nicht zulässig. ► Ist bei Bäumen ein massiver Eingr iff in den Wurzelbereich unvermeidbar, so ist anschließend ein Kronenrückschnitt im Feinastbereich vorzunehmen, um die Wurzelverluste ausgleichen zu können. ► Bauarbeiten im Wurzelbereich sind nach DIN 18920, 3.9.1 in Handarbeit durchzuführen. ► Ist das Aufstellen von Masten im Wurzelbereich von Bäumen unvermeidbar, ist eine Rammgründung vorzunehmen, um die Schäden im Wurzelbereich zu minimieren. ► Die Baumaßnahmen sind durch eine Umweltbaubegleitung / ökologische Baubegleitung zu begleiten und zu dokumentieren. 4.3 Schutzgut Boden ► Abstimmung mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Untere Bodenschutzbehörde, bezüglich event u- eller belasteter Aushubmaterialien. ► Trennung von Oberflächenbelägen (Asphalt, Pflaster u. a.), Oberbau, Unterbau und wiederverwen d- barem Aushubmaterial bei der Ausführung der Baumaßnahme. Wiedereinbau bzw. technische Ve r- wertung von Bodenaushub, sofern dies technisch und hinsichtlich einer möglichen Belastung mit Schadstoffen (Altlastenverdachtsflächen) sinnvoll möglich ist. 17 ► Durch weitgehenden Verzicht einer Vollversiegelung des Gleisbereiches (stattdessen Anlage eines Rasengleises) können Teilfunktionen des Bodens (Filter - und Pufferfunktion sowie Funktion für die Grundwasserneubildung) erhalten bleiben. ► Schonung von Böden durch Anlage der Ba ustelleneinrichtungsflächen / Baustraßen vorrangig auf bereits befestigten Flächen (vorhandenen Straßen und Wegen) bzw. bereits überplanten Flächen. ► Sollten bauzeitliche Inanspruchnahmen von unbefestigten Böden nicht vermeidbar sein, so sind di e- se nach Abs chluss der Bauma ßnahme zu rekultivieren und ggf . eingetretene Bodenverdichtungen zu beseitigen. 4.4 Schutzgut Wasser ► Durch Ausgestaltung des Gleisbereiches als Rasengleis und Verzicht auf Vollversiegelung kann die Funktion der überplanten Flächen für die Grundwasserneubildung erhalten bleiben. 4.5 Schutzgut Klima / Luft ► Einsatz von Baumaschinen und Transportfahrzeugen, die hinsichtlich der Reduzierung der Scha d- stoffemissionen auf dem aktuellen Stand der Technik sind. ► Durch Ausgestaltung des Gleisbereich es als Rasengleis und Verzicht auf Vollversiegelung können die mit der Planung verbundenen negativen Auswirkungen minimiert werden. 4.6 Schutzgut Landschafts- bzw. Stadtbild ► Weitgehende Erhaltung von landschafts- und stadtbildprägenden Bäumen bzw. Gehölzen. 4.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ► Umgehende Meldung an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Abt. Bau - und Kunstdenkmal- pflege, falls in Folge der Planungen bei den Erdarbeiten bisher unbekannte archäologische Funde und Befunde entdeckt werden. Die Fundstelle ist bis zu vier Werktage nach der Fundanzeige unb e- rührt zu lassen, wenn nicht eine Verkürzung der Frist mit dem Referat 26 ve reinbart wird (§ 20 DSchG i.V.m. § 27 DSchG). 4.8 Maßnahmen zur Kompensation Trotz umfangreicher Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Schutz - und Gestaltungsmaßnahmen in der Planungsphase und in der Bauausführung verbleiben durch das geplante Bauvorhaben nachhaltige B e- einträchtigungen von Natur und Landschaft im Sinne des § 14 BNatSchG, die gemäß § 1 5 BNatSchG aus- zugleichen sind. Der erforderliche Ausgleich der projektbedingten Eingriffe in die betroffenen Biotopstrukturen bzw. den Baumbestand kann durch die trassennahe Neupflanzung von Bäumen und Anlage von Grünflächen sowie Rasengleis nicht im vollen Umfang erbracht werden. Die daher erforderliche Ersatzmaßnahme wird über das Ökokonto auf dem Hofgut Oberfeld angerechnet. Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung ist im Umweltbericht zum Planfeststellungsverfahren dargestellt. 18 5. Planungsalternativen und Monitoring Im Rahmen der Planung wurden unterschiedliche Varianten zur Trassenführung untersucht, mit den Beteili g- ten abgestimmt und bis zur jetzt vorliegenden ausgear beitet. Die Varianten wurden u. a. auch vor dem Hi n- tergrund ihrer Umweltverträglichkeit geprüft. Ein Monitoring ist auf Ebene des Flächennutzungsplanes nicht notwendig. 6. Zusammenfassung Ziel der Planung ist es, den Campus der TU Lichtwiese an das Straßenbahnnetz anzubinden. Auf dem Campus Lichtwiese (ohne Botanischer Garten) gibt es ak tuell rund 2.000 Beschäftigte der TU Darmstadt und des Studentenwerks Darmstadt und rund 8.200 Studierende. Nach einem zuletzt starken Anstieg der Studi e- rendenzahlen, vor allem durch die Eröffnung des neuen Hörsaal - und Medienzentrums ab dem Sommers e- mester 2013, wird nach einer Prognose der TU Darmstadt deren Anzahl in den kommenden Jahren auf dem aktuellen Niveau konstant bleiben. Bei den Beschäftigten rechnet die TU Darmstadt mit einer jährlichen Z u- nahme von etwa 3 % für den Standort Lichtwiese. Das Planungsgebiet umfasst Sondergebiete, Wohngebiete, eine Gemeinbedarfsfläche sowie Sportflächen. Im Norden des Lichtwiesenweges liegen ausgedehnte Grünflächen, im Süden schließen sich Waldflächen an. Die vorhandenen Grünstrukturen haben einerseits für die Erholu ngs- und Freizeitnutzung, andererseits für die Biotopvernetzung und Habitatfunktion eine hohe Bedeutung. Sie stellen klimatisch aktive Flächen dar, die zudem für das Stadtbild prägend sind. Es wurden bereits in der Planungsphase Optimierungen hinsichtlich der Eingriffsverminderung umgesetzt. Die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes führt unter Berücksichtigung der vorgesehenen Verme i- dungs- und Verminderungsmaßnahmen, landschaftspflegerischen Maßnahmen und artenschutzrechtlicher Vermeidungsmaßnahmen zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter. Der Dezernent III i.V. Jochen Partsch Oberbürgermeister
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Aufstellungsbeschluss:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2016.%HNDQQWPDFKXQJGHV$XIVWHOOXQJVEHVFKOXVVHVJHP$EV%DX*%LPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DP17.10.2016.)UK]HLWLJH%HWHLOLJXQJGHUgIIHQWOLFKNHLWBeschluss des Magistrats vom 31.08.2016.%HNDQQWPDFKXQJGHU|IIHQWOLFKHQ8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJXQGEHUGLH*HOHJHQKHLW]XU$QK|UXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DP05.09.2016.gIIHQWOLFKH8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJXQG$QK|UXQJJHP$EV%DX*%LP7HFKQLVFKHQ6WDGWKDXV%ORFN'%HVVXQJHU6WUDHLQGHU=HLWYRP06.09.2016ELVHLQVFKOLHOLFK06.10.2016.8QWHUULFKWXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJH8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJPLW$XIIRUGHUXQJ]XUbXHUXQJEH]JOLFK8PIDQJXQG'HWDLOOLHUXQJVJUDGGHV8PZHOWEHULFKWVJHP$EV%DX*%XQGAbstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom 07.09.2016.gIIHQWOLFKH$XVOHJXQJBeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom ___________.%HNDQQWPDFKXQJGHU|IIHQWOLFKHQ$XVOHJXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DPBBBBBBBBBBBgIIHQWOLFKH$XVOHJXQJGHV(QWZXUIVGLHVHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVGHU%HJUQGXQJPLW8PZHOWEHULFKWXQGGHUZHVHQWOLFKHQXPZHOWEH]RJHQHQ6WHOOXQJQDKPHQJHP$EV%DX*%LP7HFKQLVFKHQ6WDGWKDXV%ORFN'%HVVXQJHU6WUDHLQGHU=HLWYRPBBBBBBBBBBBELVHLQVFKOLHOLFKBBBBBBBBBBB%HWHLOLJXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJHJHP$EV%DX*%XQG$EVWLPPXQJPLWGHQ1DFKEDUJHPHLQGHQJHP$EV%DX*%PLWSchreiben vom __________.Feststellungsbeschluss:'HU)HVWVWHOOXQJVEHVFKOXVV]XUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVIUHLQHQ7HLOEHUHLFKbQGHUXQJPLWGHP]HLFKQHULVFKHQ7HLOXQGGHU]XJHK|ULJHQ%HJUQGXQJPLW8PZHOWEHULFKWwurde von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen am ___________.'LHVH$XVIHUWLJXQJVWLPPWPLWGHP]XU)HVWVWHOOXQJEHVFKORVVHQHQ3ODQEHUHLQAusgefertigt: Darmstadt, den ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ________________________Der DezernentGenehmigungsvermerk:Inkrafttreten:%HNDQQWPDFKXQJGHU*HQHKPLJXQJGHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVIUHLQHQ7HLOEHUHLFKbQGHUXQJGXUFKGLH$XIVLFKWVEHK|UGHXQGGHU|IIHQWOLFKHQ$XVOHJXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DPBBBBBBBBBBBgIIHQWOLFKH$XVOHJXQJGLHVHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVPLW%HJUQGXQJXQGGHU]XVDPPHQIDVVHQGHQ(UNOlUXQJJHP+HVV*HPHLQGHRUGQXQJ+*2L9P$EVGHUHauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadthaus, Block D, Bessunger6WUDHLQGHU=HLWYRPBBBBBBBBBBBELVHLQVFKOLHOLFKBBBBBBBBBBB,QNUDIWWUHWHQGHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVbQGHUXQJDPBBBBBBBBBBBDarmstadt, den ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ________________________Der DezernentDarmstadt, den _________________ Stadtplanungsamt _____________________ Jochen Krehbiehl bQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQV7HLOEHUHLFK- Lichtwiesenbahn - Lage im Stadtgebiet ,?3RROB??)13?bQGHUXQJVYHUIDKUHQ)13?bQGHUXQJ/LFKWZLHVHQEDKQ?3OlQH?&$''DWHL?bQGHUXQJ)137HLOEHUHLFKBGZJ Rechtsgrundlagen:Baugesetzbuch (BauGB)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHVGesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722)Baunutzungsverordnung (BauNVO)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFKArt. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)Planzeichenverordnung (PlanzV)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWdes Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)Hess. Bauordnung (HBO)LG)YRP*9%O,6JHlQGHUWGXUFK$UWGHVGesetzes vom 30.11.2015 (GVBl. I S. 457, 495)9HURUGQXQJ]XU'XUFKIKUXQJGHV%DXJHVHW]EXFKHV i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl. I S. 259), zuletztJHlQGHUWGXUFK9HURUGQXQJYRP*9%O,6Hess. Gemeindeordnung (HGO)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWdes Gesetzes vom 15.09.2016 (GVBl. I S. 167)Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWdurch Art. 19 des Gesetzes vom 13.10.2016 (BGBl. I S. 2258, 2348)+HVV$XVIKUXQJVJHVHW]]XP%XQGHVQDWXUVFKXW]JHVHW]+$*%1DW6FK* i.d.F. vom 20.12.2010*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHV*HVHW]HVYRP*9%O,6Hess. Wassergesetz (HWG)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK*HVHW]vom 28.09.2015 (GVBl. I S. 338)Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWdurch Art. 2 des Gesetzes vom 30.11.2015 (GVBl. I S. 523)Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)LG)YRP%*%O,6¬]XOHW]WJHlQGHUWdurch Art. 3 der Verordnung vom 26.07.2016 (BGBl. I S. 1839)*HVHW]EHUGLH8PZHOWYHUWUlJOLFKNHLWVSUIXQJ893*LG)YRP%*%O,6¬]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHV*HVHW]HVYRP%*%O,6 *HOWXQJVEHUHLFKGHUbQGHUXQJPLW'DUVWHOOXQJGHUQHXHQ+DXSWWUDVVH|UWOLFKHUg319Legende zur Darstellung siehe Gesamtplan0DVWDE100 m500 m1000 m WissenschaftsstadtDarmstadtStadtplanungsamt N 01.11.2016
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11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) – Lichtwiesenbahn – Stand: 03.11.2016 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 von 10 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darm- stadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 10.10.2016: aus regionalplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplans, die der weiteren Planung der Ver - längerung der Straßenbahnlinie 2 zur Erschließung des Campus TU - Lichtwiese dient. Auch von Seiten des für Belange des Straßen - und Schienenverkehrs zuständigen Dezernats III 33.1 werden keine Bedenken gegen die Pla - nung vorgetragen. Aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege bestehen ebenfalls keine grundsätzlichen Bedenken. Natur - oder Landschaftsschut zgebiete werden nicht überlagert. Bezüglich naturschutzfachlicher Detailfragen, insbesondere zu Arten - schutz und Kompensation von Eingriffen, verweise ich auf das zur Zeit laufende Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Straßenbahnan - bindung Campus Lichtwiese. Von Seiten der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt beste- hen gegen die Planung keine Bedenken. Von der Bergaufsicht wird mitgeteilt, dass als Datengrundlage für die Stellungnahme folgende Quellen herangezogen wurden: Hinsichtlich der Rohstoffsicherung: Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010, Rohstoffsicherungskarte (KRS 25) des HLUG; Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehenden Betriebe: vorliegende und genehmigte Betriebspläne; Hinsichtlich des Altbe rgbaus: bei der Bergaufsicht digital und analog vor - liegende Risse, in der Datenbank vorliegende Informationen, Kurzüber - sichten des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren Bergbau. Die Recherche beruht auf den in Inhaltsverzeichnissen des Aktenplans in - Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Anlage 1 11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) – Lichtwiesenbahn – Stand: 03.11.2016 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2 von 10 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: ventarisierten Beständen von Berechtsams - und Betriebsakten früherer Bergbaubetriebe und in hiesigen Kartenschränken aufbewahrten Riss - blättern. Die Stellungnahme basiert daher hinsichtlich des Altberg - baus auf einer unvollständigen Datenbasis. Anhand dieser Datengrundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung g e- nommen: Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Rohstoffsicherungsflä - chen betroffen. Aktuelle Betriebe/Konzessionen: Es befinden sich keine aktuell unter Bergaufsicht stehenden Betriebe im Planbereich und dessen näherer Um - gebung. Das Gebiet wird von einem Erlaubnisfeld zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen überdeckt. Der Bergaufsicht sind jedoch keine das Vorhaben beeinträchtigenden Aufsuchungsaktivitäten bekannt. Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tätigkeiten: Im Plange- biet ist den Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau umgegangen. Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine Sachverhalte entgegen. Der Kampfmittelräumdienst teilt mit, dass die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbilder ergeben hat, dass sich das im Lageplan (Da -1583-1-2016) näher bezeichnete Gelände in einem Bombenabwurfgebiet und im Bereich von ehemaligen Flakstellun - gen befindet. Vom Vorhandensein von Kampfmitte ln auf solchen Flächen muss grund - sätzlich ausgegangen werden. Eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampfmittel) ist daher vor Beginn der geplanten Abbrucharbeiten, Bauarbeiten und Baugrundunter - suchungen auf den Grundstücksflächen erforderlich, auf denen bodenein - greifende Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätzlich eine EDV - gestützte Datenaufnahme erfolgen. Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Die Maßgaben des Kampfmittelräumdienstes werden bei der weiteren Pla - nung (Ausführungsplanung) und insbesondere bei der Bauausführung be- rücksichtigt. 11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) – Lichtwiesenbahn – Stand: 03.11.2016 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 von 10 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Mit einer Luftbilddetailauswertung wurden mehrere Verdachtspunkte er - mittelt, die auf möglicherweise noch vorhandene Bombenblindgänge r hin- weisen. Die Punkte wurden koordinatenmäßig erfasst und sind in einem Lageplan (s. Anlagen) rot gekennzeichnet. Eine Überprüfung der Verdachtspunkte ist vor bodeneingreifenden Bauar - beiten erforderlich. Sofern das Gelände nicht sondierfähig sein soll te (we- gen oberflächennahen magnetischen Störungen wie Auffüllung, Versie - gelung, Versorgungsleitungen) ist eine Überprüfung mittels Sondierungs - bohrungen erforderlich. Eine Überprüfung der Verdachtspunkte ist auch dann erforderlich, wenn sich diese Verdachtspunkte außerhalb des Baufeldes bzw. Grundstückes befinden und vor bodeneingreifenden Bauarbeiten ein Sicherheitsabstand im Radius von 15 Metern um den eingemessenen Verdachtspunkt nicht eingehalten werden kann. Des Weiteren hat die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorlie - genden Kriegsluftbilder ergeben, dass sich das im Lageplan (Da -1583-2- 2016) näher bezeichnete Gelände im Bereich von ehemaligen Flak -Stel- lungen befindet. Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grund - sätzlich ausgegangen werden. Eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampfmittel) ist daher vor Beginn der geplanten Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen auf den Grundstücksflächen erforderlich, auf denen bodeneingreifende Maßnah - men stattfinden. Hierbei soll grundsätzlich eine EDV -gestützte Datenauf - nahme erfolgen. Zur eigenen Sicherheit sollte bescheinig t werden , dass die Kampfmittel - räumarbeiten nach dem neuesten Stand der Technik durchgeführt wur - den. Der Bescheinigung ist ein Lageplan beizuf ügen, auf dem die unter - suchten Flächen dokumentiert sind. Weiterhin ist das verwendete Detekti - onsverfahren anzugeben. Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmittelräumdienst des 11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) – Lichtwiesenbahn – Stand: 03.11.2016 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 von 10 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS -R entwickelt. Bei der Be - auftragung des Dienstleisters wird darum gebeten , auf die Verwendung des Datenmoduls KMIS-R hinzuweisen. Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften und geräumten Flächen örtlich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden. Nach Abschluss der Arbeiten wird um Übersendung des Lageplans und der KMIS -R-Datei gebeten, welche durch die beauftragte Fachfirma zu erhalten sind. Das Datenmodul KMIS-R kann kostenlos von der nachstehenden Internet - seite des Kampfmittelräumdienstes heruntergeladen werden: http://www.rp-darmstadt.hessen.de (Sicherheit und Ordnung, Gefahrenabwehr, Kampfmittelräumdienst) Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, Bergen, Zwischenla - gern) sind vom Antragsteller/Antragstellerin, Interessenten/Interessentin oder sonstigen Berechtigten (z.B. Ei gentümer/Eigentümerin, Inves - tor/Investorin) zu tragen. Die genannten Arbeiten sind daher von diesen selbst bei einer Fachfirma in Auftrag zu geben und zu bezahlen. Für die Dokumentation der durchgeführten Kampfmittelräumung werden die örtlichen Gauß/Krüger-Koordinaten benötigt. Bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung einer Fachfirma wird darum gebeten immer das Aktenzeichen I 18 KMRD - 6b 06/05- Da 1583- 2016 anzugeben und eine Kopie dieser Stellungnahme beizufügen. Die Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen liegen dem Originalschreiben bei. Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu berechnen sind, wird die Abrechnung de r Leistungen nach tatsächlichem Aufwand für unum - gänglich angesehen. Dies ist in jedem Falle Voraussetzung für eine posi - tive Rechnungsprüfung zum Zwecke der Kostenerstattung durch den Bund gem. Nr. 3. der Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräu - mung. 11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) – Lichtwiesenbahn – Stand: 03.11.2016 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 von 10 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Eine Kopie des Auftrages ist dem RP-Dezernat III 31.2 zur Kenntnisnahme zuzusenden. Den Abtransport - ggf. auch die Entschärfung - und die Vernichtung der gefundenen Kampfmittel wird das Land Hessen -Kampfmittelräumdienst- weiterhin auf eigene Kosten übernehmen. Anlagen: 11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) – Lichtwiesenbahn – Stand: 03.11.2016 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6 von 10 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1.2 Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement, Postfach 100763, 64207 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 12.09.2016: Gegen die oben genannte Flächennutzungsplanänderung der Stadt Darmstadt bestehen seitens Hessen Mobil grundsätzlich keine Einwände. 11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) – Lichtwiesenbahn – Stand: 03.11.2016 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7 von 10 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Die Stadt Darmstadt ist selbst Straßenbaulastträger für die betroffenen Abschnitte der klassifizierten Straßen. Über eine eventuelle Förderfähig - keit der Maßnahme wird im Bauleitplanverfahren seitens Hessen Mobil keine Aussage getroffen. Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. 1.3 hessenARCHÄOLOGIE, Ida-Rhodes-Straße 1, 64295 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 26.09.2016: Zur Sicherung von Bodendenkmälern ist ein Hinweis auf § 20 HDSchG wie folgt aufzunehmen: "Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so ist dies der hessenArchäologie oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen." Die Maßgaben von hessenARCHÄOLOGIE werden bei der weiteren Pla - nung (Ausführungsplanung) und insbesondere bei der Bauausführung be- rücksichtigt. Funde und Befunde bei Erdarbeiten werden der hessenArchäologie oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich angezeigt. 1.4 e-netz Südhessen GmbH & Co. KG, Postfach 101142, 64211 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 29.09.2016: Es wird auf die Stellungnahme vom 15.02.2016 zum Planfeststellungs - verfahren an das Regierungspräsidium Darmstadt verwiesen. Die dort gemachten Aussagen gelten unverändert: Es wird Stellung genommen für die Netze der Entega AG und deren Toc h- terunternehmen e -netz Südhessen GmbH & Co. KG und HSE Medi anet GmbH. In Darmstadt beinhaltet die Stellungnahme die Medien Strom, Gas, Trinkwasser, Fernw ärme, Straßenbeleuchtung, Telekommunikation und Fernwirktechnik. In Darmstadt ist e -netz Netzbetreiber der Sparten Strom und Gas. Im Auftrag der Entega AG werden hier auch Straßenbe- leuchtungs-, Fernw ärme- und Wasserleitungsnetze betrieben; au ßerdem werden im Auftrag der HSE Median et GmbH Telekommunikations - und Fernwirknetze betrieben. Gegen die vorliegende Planung bestehen keine Bedenken. Bei der weiteren Planung wird darum gebeten Folgendes zu beachten: Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betriebsmittel von e-netz Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Die Maßgaben von e -netz Südhessen GmbH & CO. KG werden bei der 11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) – Lichtwiesenbahn – Stand: 03.11.2016 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 von 10 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: bzw. der Entega AG. Bei einer Entwidmung von Wegeparzellen sind die Betriebsmittel im Grundbuch dinglich zu sichern. Notwendige Leitungs - umlegungen gehen zu Lasten des Veranlassers bzw. werden nach gel - tenden Verträgen geregelt und sind rechtzeitig mit e-netz abzusprechen. Falls die Erdüberdeckung von Leitungen zu gering sein sollte, muss eine Tieferlegung der Leitungen erfolgen. Hinsichtlich der geplanten Anpflanzungsmaßnahmen im Bereich von Lei - tungstrassen ist zu beachten, dass tiefwurzelnde Bäume It. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einen Mindestabstand von 2,5 m zu den e-netz-Versorgungsleitungen aufweisen müssen. Wird dieser Ab - stand unterschritten, so sind die Leitungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern, oder die Standorte der B äume dementsprechend zu verschieben. Pflanzmaßnahmen im Nahbereich der e -netz-Betriebsmittel sind deshalb vorher entsprechend abzustimmen. Es wird beantragt , Leitungs - bzw. Baumschutzmaßnahmen in die textlichen Festsetzungen des Antrages auf Planfeststellung aufzunehmen. Sparte Strom: Im Rahmen des Bauvorhabens ist vorgesehen, Stromversorgungskabel zu verlegen. Die Stromversorgung der Haltestellen und des Sozialgebäudes muss noch geklärt werden. Sparte Wasser: Durch das Bauvorhaben werden Umlegungen von Wasserve rsorgungs- leitungen erforderlich. Zusätzlich sind die Armaturengruppen im Kreu - zungsbereich und die Druckminderanlage in der Jahnstraße betroffen. Für einen reibungslosen Ablauf der Baumaßnahmen wird darum gebeten , e- netz über die Ausführungsplanung vor Er stellung der Ausschreibungsun - terlagen zu informieren. weiteren Planung (Ausführungsplanung) und insbesondere bei der Bauau s- führung berücksichtigt. Die Planung sieht lediglich vier Baumpflanzungen an Stellen vor, an denen bereits im Bestand Bäume vorhanden sind. Die Vorgaben zu den Mindest - abständen werden berücksichtigt. Die Maßgaben von e -netz Südhessen GmbH & CO. KG werden bei der weiteren Planung (Ausführungsplanung) und insbesondere bei der Bauau s- führung berücksichtigt. Die Maßgaben von e -netz Südhessen GmbH & CO. KG werden bei der weiteren Planung (Ausführungsplanung) und insbesondere bei der Bauau s- führung berücksichtigt. 1.5 Technische Universität Darmstadt, Karolinenplatz 5, 64289 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 07.10.2016: Folgende Anregungen möchten die Dezernate IV und V der TU Darmstadt in das oben genannte Verfahren einbringen: 11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) – Lichtwiesenbahn – Stand: 03.11.2016 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 9 von 10 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: 1) Lage der ergänzten ÖPNV-Trasse: Der Verlauf der ergänzten Signatur „Haupttra sse örtlicher ÖPNV“ in Abb. 2: 11. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 11.1, mit Geltungsbereich, ist südlich des Lichtwiesenwegs und des Hauptrad - und Fußwegs dargestellt. Die bisher besprochene Trasse verläuft nördlich des Lichtwiesenwegs und sollte entsprechend in den FNP aufgenommen wer - den. 2) Änderung der ÖPNV-Trasse im bestehenden FNP Bedingt durch die zukünftige Straßenbahntrasse mit einer Wendes chleife vor dem Hörsaal- und Medienzentrum (HMZ, L4|02) wird eine Neuordnung der Hauptverkehrsführung für Busse, MIV und Radfahrer durch den Cam - pus Lichtwiese notwendig. Die geplante Veränderung der Verkehrsführung lag der Bauaufsichtsbehörde vor und wurd e mit Datum vom 27.10.2015/Aktenzeichen BV -2015-182-4 genehmigt. Zwei Bauabschnitte wurden bereits umgesetzt, der abschließende dritte Abschnitt wird voraus - sichtlich Mitte 2017 fertiggestellt sein. Die geplante Verkehrsführung ab ETA-Fabrik (L1|11) und entlang des Fachbereichs Maschinenbau (L1|01) Der Hinweis wird berücksichtigt. Die genannte Änderung wird in den Flächennutzungsplan aufgenommen, der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung wird geringfügig nach Norden verschoben. Die Planung der TU Darmstadt zur Neuordnung der Hauptverkehrsführung für Busse, MIV und Radf ahrer im Campusbereich sind mit der ÖPNV - Straßenbahntrasse inhaltlich abgestimmt. Ein ursächlicher bzw. ursprüngl i- cher Zusammenhang für die Neuordnung der Straßen - und Busführung besteht jedoch nicht. 11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) – Lichtwiesenbahn – Stand: 03.11.2016 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 10 von 10 Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme: Die Haltestelle für den Busverkehr wird verlegt und nördlich des HMZ (L4|02) in der Verlängerung der Jovanka -Bontschits-Straße platziert, so dass der Busverkehr über die Franziska-Braun-und Eugen-Kogon-Straße den Campus verlässt und somit nicht mehr in einer Schleife um das HMZ geführt werden muss. Die Haltestelle vor dem HMZ (L4|02) entfällt. Die Veränderung der Busspur sollte in den FNP aufgenommen werden. Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Darstellung „ Haupttrassen örtlicher ÖPNV“ im rechtswirksamen Fl ä- chennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt zwar sowo hl Straßenbahn- als auch Buslinien dar, j edoch führen geringfügige Veränd e- rungen in den Buslinienführungen nicht zwangsläufig zu Flächennutzung s- planänderungsverfahren. Da der Flächennutzungsplan nicht parzellenscharf ist, wer den hier lediglich die Grundzüge der Haupttrassen örtlicher ÖPNV dargestellt.
2016/0452
7773 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
09.11.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Grünflächenamt
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0452
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 11. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 11.1 - Lichtwiesenbahn -
(Offenlagebeschluss)
Vorlage vom: 03.11.2016
Beschlussvorschlag :
1. Der Geltungsbereich der 11. Än derung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 11.1 -
Lichtwiesenbahn - wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 29.09.2016 geändert.
Der Geltungsbereich wird geringfügig nach Norden verschoben, um ihn an den geplanten
Verlauf der Trasse der Straß enbahnlinie, nördlich des Lichtwiesenweges, anzupassen. Die
Zielsetzung der 11. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 11.1 bleibt
gegenüber den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung unverändert.
2. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der 11. Änderung des Flächennutzungsplans für den
Teilbereich 11.1 - Lichtwiesenbahn - gingen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die in Anlage 1
zusammengefassten Stellungnahmen ein.
Die Stellungnahmen und deren Prüfung (Anlage 1) werden zur Kenntnis genommen. Sie
stellen eine vorläufige Abwägungstabelle für den Planbereich dar. Die endgültige Abwägung
- 2 -
erfolgt im Rahmen des Feststellungsbeschlusses .
3. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen zu
den allgemeinen Zielen und Zwecken der 11. Änderung des Flächennutzungsplans für den
Teilbereich 11.1 - Lichtwiesenbahn - die in Anlage 2 zusammengefassten Stellungnahmen ein.
Die Stellungnah men und deren Prüfung (Anlage 2, datenschutzrelevante Anlage) werden zur
Kenntnis genommen. Sie stellen e ine vorläufige Abwägungstabelle für den Planbereich dar.
Die endgültige Abwägung erfolgt im Rahmen des Feststellung sbeschlusses.
4. Dem vorliegenden Entwurf zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich
11.1 -Lichtwiesenbahn- (Plan wird zu den Sitzungen aufgehängt / ausgelegt, Anlage 4) und der
Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) wird zugestimmt.
5. Der Entwurf und die Begründung zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans für den
Teilbereich 11.1 - Lichtwiesenbahn - sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zu
beteiligen.
Anlagen: Anlage 1 FNP 11.1 Abwägung TÖB
Anlage 2 FNP 11.1 Abwägung Öffentlichkeit
Anlage 3 FNP 11.1 Begründung mit Umweltbericht
Anlage 4 FNP 11.1 Flächennutzungsplan (wird zu den Sitzungen
ausgelegt/aufgehängt)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2016/0452 vom 03.11.2016:
Zur Verbesserung der ÖPNV-Anbindung des Campus Lichtwiese der Technischen Universität
Darmstadt plant die HEAG mobilo GmbH mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt in enger
Abstimmung mit der TU Darmstadt die Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 von der Nieder-
Ramstädter Straße auf den Campus der Universität. Durch die Umsetzung der Maßnahme soll
der ÖPNV gestärkt und die Anbindung des Campusgeländes nachhaltig verbessert werden.
Das hierfür notwendige Planfeststellungsverfahren zur Verlängerung der Straßenbahnlinie 2
„Lichtwiesenbahn“ zur Erschließung des Campus TU-Lichtwiese wurde in der Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2015 (Vorlage-Nr. 2015/0463) zur Kenntnis
genommen. Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens erfolgte Ende 2015.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt weist für die Ergänzung der
Straßenbahnlinie zwischen Nieder-Ramstädter Straße und Campus TU-Lichtwiese keine
Signatur „Haupttrasse örtlicher ÖPNV“ aus.
Da diese Darstellung nicht der Planung der Straßenbahnlinie entspricht, wird dieses
Änderungsverfahren durchgeführt mit dem Ziel, den Flächennutzungsplan an den Inhalt des
Planfeststellungsbeschlusses, d.h. an den zukünftigen Sachverhalt, anzupassen und somit eine
geordnete städtebauliche Entwicklung abzusichern.
Am 29.09.2016 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Aufstellungsbeschluss zur 11.
Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 11.1 - Lichtwiesenbahn - zugestimmt.
Dieser wurde am 17.10.2016 im Darmstädter Echo bekannt gemacht. Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand aufgrund des Magistratsbeschlusses
vom 31.08.2016 (V.-Nr. 2015/0363), nach öffentlicher Bekanntmachung vom 05.09.2016 in
der Zeit vom 06.09.2016 bis einschließlich 06.10.2016, statt. Die Träger öffentlicher Belange
wurden am 07.09.2016 hierüber benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Zu 1:
Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 29.09.2016 (siehe Abb. 1) für das
Gebiet der geplanten Trasse der Straßenbahn zum Campus Lichtwiese der Technischen
Universität Darmstadt (ausgehend von der Nieder-Ramstädter Straße, nördlich des
Lichtwiesenweges verlaufend, in den zentralen Campus-Bereich hinein) wird geringfügig nach
Norden verschoben und somit geändert (siehe Abb. 2). Der neue Geltungsbereich wird hiermit
korrigiert und dem geplanten Verlauf der Trasse der Straßenbahnlinie, nördlich des
Lichtwiesenweges, angepasst. Die Geltungsbereichsänderung im
Flächennutzungsplanverfahren wird im Rahmen der weiteren Beschlussfassung der
Stadtverordnetenversammlung durch Änderung des Aufstellungsbeschlusses Rechnung
getragen.
- 4 -
Abb.1: Bisheriger Geltungsbereich 11. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 11.1
laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2016 (V.-Nr. 2016/0340)
(ohne Maßstab)
Abb.2: Neuer Geltungsbereich 11. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 11.1
(ohne Maßstab)
Zu 2.:
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Bete iligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 11.
Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich 11.1 zusammengefasst und
entsprechend geprüft.
- 5 -
Zu 3.:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen die in Anlage 2
zusammengefassten und geprüften Stellungnahmen ein.
Bei Anlage 1 und 2 handelt es sich um vorläufige Abwägungstabellen, die in diesem
Verfahrensschritt lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt werden, da sie nach der Offenlage
fortgeschrieben werden. Erst zum Feststellungsbeschluss wird über die Prüfung der
eingegangenen Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung und zur Offenlage entschieden.
Zu 4. und 5.:
Nach dem Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ) und
gem. § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange) erfolgt nun die Offenlage des Entwurfs zur 11. Änderung des
Flächennutzungsplans für d en Teilbereich 11.1 gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Parallel werden d ie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB sowie die Nachbargemeinden beteiligt.
Dezernat III:
i.V.
Jochen Partsch
Oberbürgermeis ter
Beratungsverlauf (5)
Orte (9)
- Nieder-Ramstädter Straße
- Franziska-Braun-Straße 7
- Wilhelminenstraße 1
- Ida-Rhodes-Straße 1
- Jahnstraße
- Lichtwiesenweg
- Karolinenplatz 5
- Jovanka-Bontschits-Straße
- Eugen-Kogon-Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0452
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 03.11.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00