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2016/0452

11. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 11.1 - Lichtwiesenbahn - (Offenlagebeschluss)

Magistratsvorlage 03.11.2016

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Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 03.11.2016 
Der Magistrat 
 
Begründung  
der 11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) – Lichtwiesenbahn –  
gem. § 2a Baugesetzbuch 
 
 
 
 
 
11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich11.1),  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich11.1), Übersichtsplan 
 
Änderung 11.1 
Änderung 11.1 
Anlage 3

2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 1: Ausschnitt aus dem bestehenden Flächennutzungsplan 
  
 
Abb. 2: 11. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 11.1, mit Geltungsbereich  
 
Es gilt die Legende des Flächennutzungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt

3 
 
INHALT 
 
A. Begründung ....................................................................................................................................... 4 
1. Rechtsgrundlagen ............................................................................................................................... 4 
2. Geltungsbereich .................................................................................................................................. 4 
3. Verfahren............................................................................................................................................. 4 
4. Erfordernis der Teilbereichsänderung ................................................................................................. 4 
5. Ziele und Zwecke der Planung ........................................................................................................... 5 
6. Übergeordnete Planungen .................................................................................................................. 7 
7. Sonstige städtebauliche Planungen .................................................................................................... 7 
8. Flächenbilanz ...................................................................................................................................... 8 
B. Umweltbericht ................................................................................................................................... 9 
1. Allgemeiner Teil .................................................................................................................................. 9 
1.1 Beschreibung der Planung .................................................................................................................. 9 
1.2 Fachgesetzliche Vorgaben und Ziele des Umweltschutzes ............................................................. 10 
1.3 Schutzgebiete ................................................................................................................................... 10 
2. Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der 
Prognose bei Durchführung der Planung .......................................................................................... 11 
2.1 Schutzgut Mensch ............................................................................................................................. 11 
2.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen ........................................................................................................... 11 
2.3 Schutzgut Boden ............................................................................................................................... 13 
2.4 Schutzgut Wasser ............................................................................................................................. 13 
2.5 Schutzgut Klima / Luft ....................................................................................................................... 13 
2.6 Schutzgut Landschafts- bzw. Stadtbild ............................................................................................. 14 
2.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ........................................................................................ 14 
3. Prognose der Entwicklung des Planungsraumes ohne Umsetzung der Planung  ............................ 15 
4. Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung ............................................................................. 15 
4.1 Schutzgut Mensch ............................................................................................................................. 15 
4.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen ........................................................................................................... 16 
4.3 Schutzgut Boden ............................................................................................................................... 16 
4.4 Schutzgut Wasser ............................................................................................................................. 17 
4.5 Schutzgut Klima / Luft ....................................................................................................................... 17 
4.6 Schutzgut Landschafts- bzw. Stadtbild ............................................................................................. 17 
4.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ........................................................................................ 17 
4.8 Maßnahmen zur Kompensation ........................................................................................................ 17 
5. Planungsalternativen und Monitoring ................................................................................................ 18 
6. Zusammenfassung ............................................................................................................................ 18

4 
 
A. Begründung 
 
1. Rechtsgrundlagen 
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes richtet sich nach den Vorschriften des Baug e-
setzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes 
vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist.  
 
2. Geltungsbereich 
Das 11. Änderungsverfahren umfasst den geplanten Trassenverlauf der Straßenbahnlinie der Lichtwi e-
senbahn zwischen Nieder -Ramstädter Straße und  dem Campus TU -Lichtwiese. 
Die Trasse der Lichtwiesenbahn zweigt von der Nieder -Ramstädter Straße Höhe Haltestelle Hoc h-
schulstadion ab. Sie verläuft parallel zum Lichtwiesenweg, daran anschließend nördlich des Fakultätsg e-
bäudes Architektur, im Weiteren zwi schen dem Bauingenieurgebäude und der Mensa und endet nach ca. 
1,1 km Streckenlänge an der Nordseite des Hörsaal - und Medienzentrums der TU Darmstadt.   
 
3. Verfahren 
Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat am 29.09.2016 den allgemeinen 
Zielen und Zwecken der Planung zugestimmt und den Aufstellungsbeschluss zur 11. Änderung zum Fl ä-
chennutzungsplan, Teilbereich 11.1 , gefasst.  
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs.  1 BauGB und zur 
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren Auswirkungen wurden die 
Planungsunterlagen gemäß Beschluss des Magistrats vom 31.08.2016 für die Dauer von einem Monat zur 
allgemeinen Einsicht ausgelegt. Die Auslegung fand vom 06.09. 2016 bis einschließlich 06.10.2016 statt. 
Während dieser Zeit wurde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die frühzeitige Unterric h-
tung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die A b-
stimmung mit den Na chbargemeinden erfolgte in schriftlicher Form am 07.09.2016.  
Insgesamt sind 3 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. In allen wurden Anregungen vorg e-
tragen. Darüber hinaus haben sich 19 Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange geäußert. In 5 Stellung-
nahmen davon wurden Anregungen vorgetragen. Die vorgebrachten Anregungen führen zu einer gering-
fügigen Änderung der Da rstellung in der Planzeichnung.  
 
4. Erfordernis der Teilbereichsänderung 
Der seit dem 01.04.2006 wirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt weist für die 
Ergänzung der Straßenbahnlinie zwischen Nieder -Ramstädter Straße und Campus TU -Lichtwiese keine 
Signatur „Haupttrasse örtlicher ÖPNV“ aus.  
Da diese Darstellung nicht der Planung der Straßenbahnlinie entspricht wir d dieses Änderungsverfahren 
durchgeführt mit dem Ziel, den Flächennutzungsplan an den Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses, d.h. 
an den zukünftigen Sachverhalt , anzupassen und somit eine geordnete städtebauliche Entwicklung abz u-
sichern.

5 
 
5. Ziele und Zwecke der Planung 
Die TU Darmstadt erwartet einen starken Anstieg der Studierendenzahlen an den Standorten Lichtwiese 
und Botanischer Garten sowie bei den Beschäftigten der TU Darmstadt mit einer jährlichen Zunahme von 
etwa 3 %. Es ist daher davon auszugehen, dass die Nachfrage im ÖPNV am Campus TU -Lichtwiese g e-
genüber dem Status Quo weiter ansteigt und dass es trotz der neu geschaffenen Zusatzangebote zu we i-
teren Kapazitätsengpässen kommen wird.  
Zudem ist bereits das heutige ÖPNV -Angebot aus verkehrlicher Sich t verbesserungswürdig. So kann die 
Bus-Linie K schon heute aufgrund ihrer starken Auslastung durch Angehörige der TU Darmstadt ihre E r-
schließungsfunktion für das Woogsviertel nicht mehr in der gewünschten Qualität wahrnehmen. Ferner 
kommt es wegen der zahl reichen Busse zu hohen Belastungen von Trassen und zentralen Haltestellen. 
Auch muss die Umweltverträglichkeit des derzeitigen Busangebots kritisch gesehen werden.  
Aus diesen Gründen ist es erforderlich, die ÖPNV -Erschließung des Campus TU -Lichtwiese grundlegend zu 
überplanen. Einen entsprechenden Beschluss hat die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaft s-
stadt Darmstadt am 4. Februar 2010 gefasst. 
Die Maßnahme entspricht den Vorgaben des Nahverkehrsplanes (NVP) 2011 - 2016 des Landkreises Darm-
stadt-Dieburg und der Wissenschaftsstadt Darmstadt (DADINA, 2010), welcher am 9. Dezember 2010 von 
der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Vorlage -Nr. 2010/0460) beschlossen 
wurde. Im NVP 2011-2016 (DADINA, 2010) ist hierfür als Maßnahme d ie „Verbesserung der Anbindung des 
Campus TU-Lichtwiese einschließlich kurzfristig realisierbarer Übergangsmaßnahmen“ genannt. Eine Ma ß-
gabe für die Planung ist dabei die Erschließung mit einer zentralen Haltestelle am Hörsaal - und Medienzent-
rum. 
In einer n achfolgend beauftragten Machbarkeitsstudie (ÖPNV -Untersuchung Erschließung Campus TU -
Lichtwiese, ZIV – Zentrum für integrierte Verkehrssysteme GmbH, Darmstadt, 2013) wurden 8 unterschiedl i-
che Trassenverläufe, davon 2 vertiefend , untersucht, mit dem Ergebni s, dass die Straßenbahnlinie über den 
Lichtwiesenweg bis zu einer Haltestelle TU -Lichtwiese / Mensa eine verkehrlich sinnvolle Maßnahme mit 
einem günstigen Verhältnis des Nutzens zu den Kosten darstellt. Diese Machbarkeitsstudie wurde am 
27.06.2013 von der  Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen (Vorlage -Nr. 2013/0167). Der 
ermittelte Nutzen/Kosten-Faktor liegt, wie vom Zuwendungsgeber HessenMobil im April 2016 bestätigt wu r-
de, bei 1,66. 
Ebenso wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. Juni 2013 zugestimmt, die Straße n-
bahnlinie mit der Führung über den Lichtwiesenweg weiter zu verfolgen und umzusetzen.  
Auf der Grundlage der o.g. ÖPNV -Machbarkeitsstudie Erschließung Campus TU -Lichtwiese und des B e-
schlusses der Magistratsvorlage 201 3/0167 wurde die Straßenbahnanbindung zum Campus TU -Lichtwiese 
für die Variante II weiter vertiefend untersucht. 
Aufgrund des Beschlusses der Magistratsvorlage 2014/0491 mit Kenntnisnahme durch die Stadtverordn e-
tenversammlung vom 12.02.2015 ist ein Rahmenv ertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und 
der HEAG mobilo GmbH zur Umsetzung der Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 zur Erschließung der TU -
Lichtwiese geschlossen worden, um das Projekt weiter voranzutreiben. 
Mit Beschluss der Magistratsvorlage  2015/0232 und Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung 
vom 23.07.2015 wurde zugestimmt, den geplanten Trassenverlauf entlang des Lichtwiesenweges weiter zu 
bearbeiten. 
Im Ergebnis plant die HEAG mobilo GmbH, als öffentlicher Planungsträger, gemein sam mit der Wisse n-
schaftsstadt Darmstadt in enger Abstimmung mit der TU Darmstadt die Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 
von der Nieder-Ramstädter Straße auf den Campus der Universität. 
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2015 (Vorlag e-Nr. 2015/0463) wurden das 
Planfeststellungsverfahren und die entsprechenden Planungsunterlagen zur Verlängerung der Straßenbah n-

6 
 
linie 2 „Lichtwiesenbahn“ zur Erschließung des Campus TU -Lichtwiese zur Kenntnis genommen. Die Einle i-
tung des Planfeststellungs verfahrens erfolgte Ende 2015 durch die für den Neubau und die Änderung der 
Straßenbahnanlagen zuständige Anhörungs - und Planfeststellungsbehörde, das Regierungspräsidium 
Darmstadt. Die Offenlegung der Planungsunterlagen im Rahmen des Planfeststellungsverf ahrens fand vom 
18. Januar bis zum 17.  Februar 2016 statt. Während der Offenlage der Planfeststellungsunterlagen konnten 
die Träger öffentlicher Belange und die Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen und Bedenken einbringen. 
Aktuell werden die eingegangene n Stellungnahmen ausgewertet. Nächster Verfahrensschritt gem. Hess i-
schem Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) ist die Erörterung im Rahmen eines zuvor öffentlich b e-
kanntgegeben Erörterungstermins, dieser findet voraussichtlich im Dezember 2016 statt. Ein P lanfeststel-
lungsbeschluss ist frühestens 9 Monate nach Offenlage zu erwarten. Insgesamt wird das Planfeststellung s-
verfahren ca. 12 Monate dauern. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 3:  Linienweg der Straßenbahnlinie 2  (Quelle: ÖPNV-Untersuchung Erschließung Campus TU-
Lichtwiese, ZIV – Zentrum für integrierte Verkehrssysteme GmbH, Darmstadt, 2013)  
Die geplante Trasse zweigt zweigleisig an der bestehenden Haltestelle „Hochschulstadion“ durch den Ei n-
bau von Weichenverbindungen in d ie Nieder-Ramstädter Straße Richtung Osten in den Bereich der Unive r-
sität ab. Die Strecke verläuft parallel zum Lichtwiesenweg, vorbei am Fakultätsge bäude Architektur, ve r-
schwenkt dort Richtung Bauingenieurgebäude / Mensa Wirtschaftshof und verläuft ab km 0,8 eingleisig. Die 
Trasse endet nach ca. 1,1 km Streckenlänge mit einer Wendeschleife auf der Nordseite des Hörsaal - und 
Medienzentrums der TU Darmstadt (s. Abbildung 3). 
Durch die Umsetzung der Maßnahme soll der ÖPNV gestärkt und die Anbindung des Campusgeländes 
nachhaltig verbessert werden. 
 
 
 
neue Straßenbahnlinie 2 
Buslinie K 
Odenwaldbahn 
neue Straßenbahnlinie 2 
Straßenbahnlinie 9 
Buslinie K 
Odenwaldbahn

7 
 
6. Übergeordnete Planungen 
Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010  
Im Rahmen der Bauleitplanung muss gemäß § 1 Abs. 4  BauGB die kommunale Bauleitpla nung an die Ziele 
der Raumordnung angepasst werden. Hierbei sind die Grundsätze der Raumordnung in der gemeindlichen 
Abwägung im Sinne des § 1 A bs. 7 BauGB zu berück sichtigen. Die allgemein en Ziele der Raumordnung 
werden in dem mit seiner Veröffentli chung im Staatsanzeiger am 17.10.2011 gültigen Regionalplan Südhe s-
sen / Regionalen Flächennutzungsplan (RPS 2010) festgelegt. 
Im Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 ist d er Geltungsbereich der 11. Fl ä-
chennutzungsplanänderung, Teilbereich 11.1 , im östlichen Bereich als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft s o-
wie im westlichen Bereich als Vorranggebiet Siedlung, Bestand dargestellt. 
Trassen des örtlichen ÖPNV werden im Regionalpla n Südhessen / Regionale n Flächennutzungsplan 2010 
nicht ausgewiesen. Etwaige Überlagerungen mit anderen Planungsrestriktionen sind nicht erkennbar.  
Abb. 4: Ausschnitt Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010  
 
7. Sonstige städtebauliche Planungen 
Technische Universität Darmstadt –  Rahmenplanung Lichtwiese  
Die Rahmenplanung „Lichtwiese“ zur baulichen Entwicklung der Technischen Universität Darmstadt am 
Standort Lichtwiese  wurde in einem mehrjährigen gemeinsamen Planun gsprozess zwischen der Techni-
schen Universität Darmstadt und der Wissenschaftsstadt Darmstadt erarbeitet. 
Sie bildet die Grundlage für die weitere Entwicklung der Bau- und Freiflächen auf dem Campus Lichtwiese.

8 
 
Gemäß dem baulichen Entwicklungskonzept für de n Standort Lichtwiese vom November 2012 ist „ein wic h-
tiges Ziel der Entwicklung des Universitätsstandortes an der Lichtwiese die weitere Stärkung des ÖPNV und 
– damit einhergehend – die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs.“  
Vorerst wurde hierzu zunächst die vorhandene Busanbindung weiter ausgebaut. Darüber hinaus war bereits 
in der Rahmenplanung von 2012 die Einrichtung einer Straßenbahnanbindung  vorgesehen und die Überprü-
fung der Machbarkeit eingeleitet . In d er Rahmenplanung fanden daher noch drei mögliche alternative Tras-
sen (entlang der Petersenstraße oder in Verlängerung des Lichtwiesenweges nördlich bzw. südlich der Me n-
sa) Berücksichtigung. 
Die Rahmenplanung der Technischen Universität Darmstadt für die Lichtwiese wurde in der Sitzun g am 
28.05.2013 von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen. 
Abb. 5: Rahmenplan Lichtwiese (mit Freihaltetrassen für alternative Straßenbahnführungen)  
 
8. Flächenbilanz   
Die Teilbereichsänderung 11.1 des Flächennutzungsplanes hat keine Auswirkung auf die Flächenbilanz des 
Flächennutzungsplans, da die Haupttrassen örtlicher ÖPNV in der Flächenbilanzierung nicht gesondert au s-
gewiesen sind. Eine Änderung des Erläuterungsberichts (Begründung) zum rechtswirksamen Flächennu t-
zungsplan in der Flächenbilanz im Teil D ist daher nicht notwendig.

9 
 
B. Umweltbericht 
 
1. Allgemeiner Teil 
Nach § 2 Abs. 4 BauGB ist bei der Erstellung von Bauleitplänen für die Belange des Umweltschutzes eine 
Umweltprüfung durchzuführen. In der Umweltprüfung werden die voraussicht lichen erheblichen Umweltau s-
wirkungen ermittelt und im Umweltbericht gemäß § 2a Nr. 2 BauGB beschrieben und bewertet.  
Umfang und Detaillierungsgrad für die Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes entsprechen der 
Ebene des Flächennutzungsplanes. Für das Plangebiet liegen bereits umfangreiche Untersuchungen und 
Planungen vor. Es handelt sich u. a. um folgende Unterlagen: 
 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2, Lichtwiesenbahn. Antrag auf Planfeststellung 
gemäß § 28 PBefG. Umweltverträglichkeitsstudie und Landschaftspflegerischer Begleitplan 
 Straßenbahnanbindung Campus Lichtwiese, Linie 2, Lichtwiesenbahn. Antrag auf Planfeststellung 
gemäß § 28 PBefG. Fachbeitrag für die artenschutzrechtliche Prüfung 
Die genannten Unterlagen bilden die Grundlage für den vorliegenden Umweltbericht. 
 
1.1 Beschreibung der Planung 
Angaben zum Standort 
Das Planungsgebiet befindet sich am östlichen Rand der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Stadtteil Dar m-
stadt-Ost „An den Lichtwiesen“. Im Planungsgebiet befinden sich Sonderg ebiete (TU, Studentisches Wo h-
nen), Wohngebiete, eine Gemeinbedarfsfläche sowie Sportflächen. Nördlich des Lichtwiesenweges liegen 
ausgedehnte Grünflächen. Im Süden des Untersuchungsgebietes schließen sich Waldflächen an. Das Pl a-
nungsgebiet liegt in der naturräumlichen Haupteinheit „Messeler Hügelland“ (230).  
 
Planungsanlass und Planungsziele 
Zur Verbesserung der ÖPNV -Anbindung des Campus Lichtwiese der TU Darmstadt ist die Erschließung 
durch eine Straßenbahn vorgesehen. Auf dem Campus Lichtwiese (ohne Bota nischer Garten) gibt es aktuell 
rund 2.000 Beschäftigte der TU Darmstadt und des Studentenwerks Darmstadt und rund 8.200 Studierende. 
Nach einem zuletzt starken Anstieg der Studierendenzahlen, vor allem durch die Eröffnung des neuen Hö r-
saal- und Medienzent rums ab dem Sommersemester 2013, wird nach einer Prognose der TU Darmstadt 
deren Anzahl in den kommenden Jahren auf dem aktuellen Niveau konstant bleiben. Bei den Beschäftigten 
rechnet die TU Darmstadt mit einer jährlichen Zunahme von etwa 3 % für den Stan dort Lichtwiese. 
Für die ÖPNV -Nachfrage relevant ist auch die Einführung eines Jobtickets für die Beschäftigten der TU 
Darmstadt und die Einführung einer hochschulweiten Parkraumbewirtschaftung im Jahr 2013. Dadurch kam 
es zu einem deutlichen zusätzlichen Anstieg der Nachfrage im ÖPNV am Campus TU-Lichtwiese.  
Trotz der neu geschaffenen Zusatzangebote (KU -Bus seit dem Sommersemester 2013) kommt es weiterhin 
zu Kapazitätsengpässen. 
Zudem ist bereits das heutige ÖPNV -Angebot aus verkehrlicher Sicht verbesseru ngswürdig. So können die 
Bus-Linien K und KU schon heute aufgrund der starken Auslastung ihre Erschließungsfunktion für das 
Woogsviertel nicht mehr in der gewünschten Qualität wahrnehmen. Es kommt wegen der zahlreichen Busse

10 
 
zu hohen Belastungen von Trasse n und zentralen Haltestellen und die Umweltverträglichkeit des derzeitigen 
Busangebots muss kritisch gesehen werden. 
Aus diesen Gründen ist es erforderlich, die ÖPNV -Erschließung des Campus TU -Lichtwiese grundlegend zu 
verbessern. Einen entsprechenden Beschluss haben die Gremien der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Juni 
2013 auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie gefasst (ZIV – Zentrum für integrierte Verkehrssysteme, 
2015).  
Die neue Straßenbahnstrecke soll von den bestehenden Gleisen der Linien 2 und 9 zum  Böllenfalltor an der 
Haltestelle Hochschulstadion in östlicher Richtung abzweigen und entlang des Lichtwiesenweges über den 
Campus TU-Lichtwiese bis zur Endhaltestelle TU -Lichtwiese / Mensa führen. Die Ausschleifung der neuen 
Trasse am Knotenpunkt Nieder -Ramstädter Straße / Lichtwiesenweg erfolgt an der vorhandenen Haltestelle 
Hochschulstadion durch Einbau eines Gleisdreiecks. 
Die Neubaustrecke endet in einer Wendeschleife. Die Neubaustrecke ist 1, 1 km lang. Die Linienführung ist 
der Abbildung 3  „Linienweg der Straßenbahnlinie 2 “ zu entnehmen. Eine zweigleisige Führung der Str ecke 
erfolgt parallel zum Lichtwiesenweg bis zum Gebäude der Fakultät Architektur, ca. bei km 0,8 unter B erück-
sichtigung der Umfeldplanung der Technischen Universität Darmstadt. 
Die Trasse soll nördlich des Lichtwiesenweges geführt werden. Der Lichtwiesenweg wird, soweit erforderlich, 
im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens neu gestaltet. Im Querschnitt werden die Verkehrsflächen neu 
geordnet, insbesondere im Bereich des Wirtschaftshofes der Men sa sind Anpassungen erforderlich. Ab km 
0,8 ist eine eingleisige Führung im Bereich der Bauingenieurwesengebäude sowie des Wirtschaftshofes der 
Mensa vorgesehen, um Eingriffe soweit möglich zu minimieren und genügend Verkehrsflächen für alle Nu t-
zer zu gewä hrleisten. Die Trasse endet in einer Wendeschleife vor dem Hörsaal - und Medienzentrum. A n 
der Endhaltestelle ist ein Überholgleis vorgesehen.  
Die gesamte Trasse wird mit einer Fahrleitung überspannt, wobei im Bereich der Zweigleisigkeit Mittelmaste, 
in den eingleisigen Bereichen Außenmaste , zum Einsatz kommen. Gemäß dem derzeitigen Abstimmung s-
stand mit der Denkmalpflege ist der Einsatz einer Hochkettenfahrleitung als umfeldverträglichste Lösung 
vorgesehen. 
Im Zuge der Maßnahme werden die Haltestellen „Klet terhalle“ und „Medienzentrum“ neu errichtet, dabei sind 
Haltestellenlängen von 45 m vorgesehen. D ie Haltestellen werden barrierefrei erschlossen. Bei der vorha n-
denen Haltestelle „Hochschulstadion“ müssen die Bahnsteige, bedingt durch die neue Weichengeometrie, in 
neuer Lage geplant werden. 
 
1.2 Fachgesetzliche Vorgaben und Ziele des Umweltschutzes 
Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010  
Im Regionalplan Südhessen / Regionaler Fl ächennutzungsplan 2010 ist der Geltungsbereich der 11. Fl ä-
chennutzungsplanänderung, Teilbereich 11.1 , im östlichen Bereich als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft s o-
wie im westlichen Bereich als Vorranggebiet Siedlung, Bestand dargestellt.  
Trassen des örtliche n ÖPNV werden im Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 
nicht ausgewiesen. 
 
1.3 Schutzgebiete 
Im nahen Umfeld der Planung befinden sich keine Naturdenkmale und gesetzlich geschützten Biotope. Ös t-
lich des Planungsgebiets liegen das FFH-Gebiet „Dommersberg, Dachsberg und Darmbachaue von Dar m-

11 
 
stadt“, das Naturschutzgebiet „Darmbachaue von Darmstadt“ und das Landschaftsschutzgebiet „Stadt 
Darmstadt“. Im Norden, Osten und im Süden des Planungsraumes befinden sich Biotope der Hessischen 
Biotopkartierung. 
 
2. Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der 
Prognose bei Durchführung der Planung 
2.1  Schutzgut Mensch 
Im Planungsgebiet befinden sich Sondergebiete (TU, Studentisches Wohnen), Wohngebiete, eine Gemein-
bedarfsfläche sowie Sportflächen. Nördlich des Lichtwiesenweges liegen ausgedehnte Grünflächen. Im S ü-
den des Untersuchungsgebietes schließen sich Waldflächen an. 
Immissionen 
In der unmittelbaren Umgebung der geplanten Straßenbahntrasse besteht e ine Vorbelastung durch Str a-
ßenverkehrslärm in der Nieder -Ramstädter Straße und im Lichtwiesenweg. Die Orientierungswerte der DIN 
18005-1, Beiblatt 1, im Untersuchungsraum werden bereits im Nullfall teilweise überschritten.  
Da der – luftbereifte – Kfz-Verkehr bezüglich Erschütterungsimmissionen als nicht erheblich betrachtet we r-
den kann, können Vorbelastungen der Erschütterungssituation durch Straßenverkehr im Bereich der gepla n-
ten Straßenbahntrasse als vernachlässigbar angenommen werden. Im nahen Umfeld der  geplanten Trasse 
befinden sich, abgesehen von der bestehenden Straßenbahntrasse in der Nieder -Ramstädter Straße, keine 
weiteren Erschütterungsemittenten. 
Im Planungsgebiet sind Übertragungsanlagen der Telekommunikation als Quellen elektrischer und magnet i-
scher Felder vorhanden. Im westlichen Teil des Untersuchungsgebietes befinden sich zudem Oberleitung s-
anlagen der Straßenbahn mit 750 V DC.  
 
Umweltauswirkungen / Bewertung der FNP-Änderung 
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine Verbesserung de r ÖPNV -Anbindung des Campus 
Lichtwiese der TU Darmstadt verbunden. Auf dem Campus Lichtwiese (ohne Botanischer Garten) gibt es 
aktuell rund 2.000 Beschäftigte der TU Darmstadt und des Studentenwerks Darmstadt und rund 8.200 St u-
dierende. Nach einem zuletzt starken Anstieg der Studierendenzahlen, vor allem durch die Eröffnung des 
neuen Hörsaal - und Medienzentrums ab dem Sommersemester 2013, wird nach einer Prognose der TU 
Darmstadt deren Anzahl in den kommenden Jahren auf dem aktuellen Niveau konstant bleiben . Nach der 
Umsetzung der Planung sind demnach positive Effekte für das Schutzgut Mensch zu erwarten.  
 
2.2  Schutzgut Tiere und Pflanzen 
In Höhe der bestehenden Haltestelle Lichtwiesenweg befinden sich auf der West - und Ostseite der Nieder -
Ramstädter Straße  alte Rosskastanien als Alleebäume. Im Einmündungsbereich des Lichtwiesenweges in 
die Nieder-Ramstädter Straße ist der bestehende Fußweg von Platanenreihen begleitet. Die Bäume stehen 
auf kleinen Grünflächen am Rand der mit wassergebundener Decke befestigt en Wegfläche. Die Grünfläche 
am Südrand des Lichtwiesenweges ist von Heckenstrukturen bestanden, in denen Liguster, Hartriegel, 
Eberesche, Hainbuche, Weißdorn, Traubeneiche und Feldahorn dominieren. Im weiteren Verlauf des Lich t-
wiesenweges stehen auf dessen Südseite Traubeneichen zwischen den straßenparallelen Parkplätzen.

12 
 
Nördlich des Lichtwiesenweges schließen sich an die Platanenreihen Lindenreihen und ausgedehnte Wi e-
senflächen mit Klee, Wegwarte, Lichtnelken, Spitzwegerich und Schafgarbe an. Die nördlic he Lindenreihe 
endet in Höhe des Eingangs zum Hochschulstadion. Neben Solitärbäumen schließen sich dichte waldartige 
Gehölzbestände an. Diese setzen sich u. a. aus Spitzahorn, Hainbuche, Roteiche und Feldahorn zusa m-
men. Den Trauf bilden Liguster, Hasel, Ha rtriegel und Feldahorn. Nördlich und östlich der Gehölze setzt sich 
die ausgedehnte Wiesenfläche fort. Entlang des Fußweges zum Campus erstreckt sich weiterhin eine Li n-
denreihe. Weitere Gehölzinseln mit Roteichen, Feldahorn und Platanen schließen sich nörd lich des Fußwe-
ges, östlich der o. g. Gehölze, an. Das verzweigte Wegenetz im Bereich des Campus wird begleitet von Li n-
de, Feldahorn, Walnuss, Spitzahorn, Roteiche, Ginkgo, Kornelkirsche und Spitzahorn. Innerhalb der g e-
schlossenen Bebauung des Campus stehen zwei alte Pappeln, Kiefern, Linden und Walnuss. Entlang der 
Gebäude stocken Robinie, Hartriegel, Spitzahorn, Walnuss und Sumach.  
Am Westrand der Franziska-Braun-Straße verlaufen Grünflächen mit Robinien bzw. Hainbuchen. Östlich der  
Franziska-Braun-Straße befindet sich eine Wiesenfläche mit Hängebirken und Spi tzahorn am Westrand. 
Entlang der Straßen, die die Wiesenfläche umrahmen, sind Roteichen bzw. Hainb uchen gepflanzt. 
Die Artenerfassungen erstreckten sich auf Fledermäuse, Vögel, Reptilien, xylobionte Käfer und den Großen 
Feuerfalter. Im Eingriffsbereich ist nur ein Höhlenbaum, im Bereich der Haltestelle Hochschulstadion in der 
Nieder-Ramstädter Straße, vorhanden. Im Rahmen von Detektorbegehungen des Untersuchungsraumes 
konnten die Arten Breitflügelfledermaus ( Eptesicus serotinus), Großer Abendsegler ( Nyctalus noctula), Klei-
ner Abendsegler ( Nyctalus leisleri), Rauhautfledermaus ( Pipistrellus nathusii), Zweifarbfledermaus ( Vesper-
tilio murinus) und Zwergfledermaus ( Pipistrellus pipistrellus) nachgewiesen werden. Insgesamt scheint das 
Gebiet für Fledermäuse in erster Linie eine Funktion als Nahrungshabitat zu besitzen.  
Insgesamt konnten im Planungsraum 24 Vogelarten nachgewiesen werden, von denen 21 im Gebiet brüten. 
Girlitz, Haussperling und Stieglitz stehen dabei auf der Vorwarnliste der Roten Liste Hessens. Der ebenfalls 
auf der Vorwarnliste geführte Kernbeißer konnte nur einmal im Gebiet nachgewiesen werden und wurde als 
Nahrungsgast eingestuft. Streng geschützte Arten oder Arten, d ie im Anhang I der Vogelschutzrichtlinien 
geführt sind, sind im Gebiet nicht vorhanden. 
Der Höhlenbaum in der Nieder -Ramstädter Straße wurde in 2015 nicht von Vögeln als Brutstätte genutzt. 
Die übrigen Bäume im Eingriffsbereich sind überwiegend zu jung, um  Höhlen ausbilden zu können. Die e r-
fassten in Höhlen brütenden Arten brüten in den Gehölzflächen außerhalb des Eingriffsbereichs oder in G e-
bäudehöhlen (v.a. Haussperling und Hausrotschwanz). 
Auf den von der Planung betroffenen Flächen konnten keine Reptili en festgestellt werden. Ein Vorkommen 
der Zauneidechse konnte jedoch in einem Bereich mit einer Steinmauer und Gebüsch in der Nähe der Me n-
sa nachgewiesen werden.  
Hinweise auf Vorkommen xylobionter Käfer konnten nicht erbracht werden, ebenso wie Hinweise a uf den 
Großen Feuerfalter. 
 
Umweltauswirkungen / Bewertung der FNP-Änderung 
Die Änderung des Flächennutzungsplanes bedingt einen teilweisen Verlust an Biotopstrukturen und Leben s-
räumen der Fauna aufgrund der Überbauung durch die Trasse mit Nebenanlagen. Te ile der Planung können 
auf bereits befestigten bzw. versiegelten Flächen durchgeführt werden. Mit der Anlage der Trasse als R a-
sengleis werden z.T. bisher versiegelte bzw. befestigte Flächen begrünt. 
 
2.3  Schutzgut Boden

13 
 
Die Trasse verläuft im Westteil des Planungsgebietes in einem Bereich mit relativ geringen Versiegelung s-
graden der Bodenoberfläche. D er östliche Streckenabschnitt auf dem Campusgelände weist höhere Versi e-
gelungsgrade auf.  
Generell ist festzuhalten, dass die Böden des Untersu chungsgebietes durch Abgrabungen, Aufschüttungen 
und durch Versiegelung großflächig stark verändert worden sind. Hinsichtlich ihrer Funktion im Naturhau s-
halt weisen diese Böden daher nur ein geringes Potenzial auf. Naturnahe Böden kommen im Eingriffsbereic h 
überwiegend nicht vor. Den versiegelten und undurchlässig befestigten Böden ist keine Funktionserfüllung 
zuzuordnen. Den unversiegelten und unbefestigten Böden der Wiesen - und Gehölzflächen sind höhere 
Funktionserfüllungen zuzuordnen. 
 
Umweltauswirkungen / Bewertung der FNP-Änderung 
Natürliche Böden sind durch das Vorhaben nicht betroffen. Baubedingte Inanspruchnahmen können zu B e-
einträchtigungen von Böden durch Verlust der Vegetationsschicht und Bodenverdichtung führen. Durch das 
Projekt kommt es zu daue rhaften Neuversiegelungen bzw. Neuteilversiegelungen (Rasengleis) bisher u n-
versiegelter Böden. Die Anlage von Rasengleis auf bisher versiegelten Böden führt zu einer Teilentsieg e-
lung. 
 
2.4  Schutzgut Wasser 
Innerhalb des Planungsraumes und dessen näherer Umgebung sind keine Oberflächengewässer vorha n-
den. Es befinden sich keine Wasserschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete im Umfeld des Eingriff s-
bereichs. Der Flurabstand des Grundwassers liegt zwischen 1,70 m und 5,50 m u. GOK. Aufgrund des tei l-
weise geringen Flurabstandes und der relativ hohen Durchlässigkeit der Deckschichten, ist von einer hohen 
Empfindlichkeit des Grundwassers auszugehen. 
 
Umweltauswirkungen / Bewertung der FNP-Änderung 
Eine Versiegelung ist nur kleinräumig durch wasserundurchlässig bef estigte Flächen gegeben, da die Trasse 
weitestgehend als Rasengleis ausgeführt wird. Das anfallende Niederschlagswasser kann auf versiegelten 
Flächen nicht mehr versickern, sondern wird gesammelt und in die Kanalisation geleitet. Wesentliche Au s-
wirkungen auf den Grundwasserhaushalt sind durch das Vorhaben insgesamt nicht zu erwarten.  
 
2.5  Schutzgut Klima / Luft 
Aufgrund der verdichteten Bebauung und der (Teil -)Versiegelung von Böden sind in Ortslagen i.d. R. höhere 
Durchschnittstemperaturen zu verzeichnen a ls im Umland. Das hohe Verkehrsaufkommen führt zu erhöhten 
Belastungen der Luft mit Abgasen und Stäuben. Eine Verbesserung der klimatischen und lufthygienischen 
Situation kann grundsätzlich durch eine gute Durchgrünung belasteter Bereiche erzielt werden. D ie Reich-
weite solcher positiven Wirkungen ist jedoch stark abhängig von der Bebauung des Gebietes. Ausgleich s-
räume sind im Verhältnis zu den Belastungsräumen vergleichsweise wenig vorhanden.  
Im Plangebiet sind die vorhandenen Gehölz -, Hecken- und Gebüschstrukturen von großer Bedeutung und 
weisen ein hohes klimatisches Potenzial auf. Verkehrsflächen und Siedlungsbereichen wird, abhängig vom 
Grad der Durchgrünung, eine geringe bzw. sehr geringe Wertigkeit des klimatischen Potenzials zugewiesen, 
da die vorhandene Bebauung neben einer Überwärmung (im Vergleich zum Umland) auch die Reduzierung 
von Luftströmungen bewirkt und somit die Luftaustauschfähigkeit herabgesetzt ist.

14 
 
 
Umweltauswirkungen / Bewertung der FNP-Änderung 
Auswirkungen ergeben sich in erster Linie  durch den Verlust von Bäumen und klimatisch aktiven Flächen. 
Daneben bedingt auch die Versiegelung von bisher unbefestigten Flächen Veränderungen der kleinklimat i-
schen Verhältnisse. Im Hinblick auf die Lufthygiene haben die Bäume vor allem die Funktion de r Filterung 
und Bindung von Staubpartikeln. Insgesamt ist bei dem Verlust von Bäumen und Grünstrukturen von Fl ä-
chen mit mittlerem bis hohem klimatischem Potenzial auszugehen. Wesentliche Auswirkungen auf Wind - 
und Durchlüftungsverhältnisse sind in Folge de s geplanten Vorhabens nicht gegeben. Aufgrund der Größe n-
ordnung des Eingriffs sind die Auswirkungen auf das Schutzgut vernachlässigbar.  
 
2.6  Schutzgut Landschafts- bzw. Stadtbild 
Mit dem hohen Anteil an Baumbestand und Grünstrukturen muss insbesondere der  Bereich zwischen Ni e-
der-Ramstädter Straße und Universitätsgelände mit einer hohen Qualität des Landschafts - bzw. Stadtbildes 
bewertet werden. Insgesamt überwiegt hier optisch der Anteil an Grünflächen gegenüber der bebauten Fl ä-
che. Die Eignung und tatsächliche Nutzung für Erholung und Freizeit ist außerordentlich hoch. 
Auch im östlichen Teil des Untersuchungsgebietes, in dem die Bebauung mit sehr großen und hohen G e-
bäuden zunimmt, ist durch die gute Durchgrünung noch eine hohe Qualität des Stadtbildes fest zustellen. 
Insgesamt ist auch hier noch von einer guten Eignung für die Freizeit - und Erholungsnutzung zu sprechen, 
da ausgedehnte Grünflächen mit Aufenthaltsqualität und ein erschließendes Wegenetz vorhanden sind. Das 
im Bereich der Lichtwiese vorhandene Wegenetz ist von hoher Bedeutung für die freiraumgebundene Erh o-
lung. 
Weiträumige Sichtbeziehungen sind entlang des Lichtwiesenweges und der Wiesen vorhanden. Insgesamt 
ist im Untersuchungsgebiet von einer hohen bis sehr hohen Empfindlichkeit des Stadtbilde s auszugehen. 
Der Bereich Lichtwiese zählt zu den wichtigsten Erholungsflächen der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
 
Umweltauswirkungen / Bewertung der FNP-Änderung 
Neben den vorübergehenden Beeinträchtigungen durch die Baustelle ergeben sich die wesentlichen  Beein-
trächtigungen für das Stadtbild durch die Anlage der Fahrleitungen und der dazugehörigen Masten entlang 
der geplanten Trasse. Diese Elemente verstärken die technische Überprägung des Stadtbildes. Konflik t-
schwerpunkte bilden hierbei diejenigen Trassen abschnitte, in denen stadtbildprägende Bäume entfallen 
werden und in denen stadtbildprägende Grünstrukturen vorhanden sind.  
Der Betrieb der Straßenbahnen wird nicht als wesentliche Beeinträchtigung des Landschafts- bzw. Stadtbil-
des gewertet, da sich die Fahrzeuge nur temporär in den empfindlichen Bereichen bewegen und bereits eine 
optische Vorbelastung durch Fahrzeuge mit dem vorhandenen Verkehr im Lichtwiesenweg gegeben ist.  
 
2.7  Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter 
Innerhalb des Untersuchungsgebiets befinden sich folgende Kulturdenkmale:  
1. Georg-Büchner-Schule (1958-1960) 
2. Portal des Hochschulstadions (1914) 
3. Studentendorf (1959)

15 
 
4. Architekturgebäude (1963) 
Eine Vorbelastung ist durch den bestehenden Verkehr im Umfeld der Denkmale gegeben.  
 
Umweltauswirkungen / Bewertung der FNP-Änderung 
Es finden keine unmittelbaren Eingriffe in Kulturdenkmale statt. Die Anlage der Trasse mit Begleitanlagen 
bedingt im Bereich der Georg -Büchner-Schule Konflikte hinsichtlich der Blickbeziehungen zum Portal des 
Hochschulstadions, ebenso wie hinsichtlich der Blickbeziehungen im gesamten Lichtwiesenweg.  
Weitere Konflikte ergeben sich beim Blick in Richtung Norden durch das Portal des Hochschulstadions au f-
grund der Straßenbahntrasse mit Begleitanlagen, wobei die Fahrleitungsmasten bezüglich des Portals eine 
Dominanzverlagerung bewirken. Die Trasse inklusive der Fahrleitungsanlage führt auch beim Studentendorf 
zu optischen Konflikten. Der Verlauf der Trasse vor dem Architekturgebäude führt zu Konflikten mit dem 
Rastersystem der Bebauung. Durch Straßenbahnfahrzeuge unmittelbar vor den vorhandenen Kulturdenkm a-
len sind optische Konflikte möglich, die jedoch bereits mit dem Fahrzeugverkehr im Ist -Zustand vorhanden 
sind. 
Insgesamt ist davon auszugehen, dass durch das Vorhaben keine unmittelbaren Beeinträchtigungen der 
genannten Baudenkmale entstehen werden. Der Bestand an Leitungen wird durch das Vorhaben nicht b e-
einträchtigt, da betroffene Leitungen verlegt werden. Gebäudeabbrüche sind nicht erforderlich. 
 
3. Prognose der Entwicklung des Planungsraumes ohne Umsetzung der Planung  
Die Projektion des Untersuchungsraumes in die Zukunft unter der Annahme, dass das geplante Vorhaben 
nicht realisiert wird (Status quo – Prognose), ermöglicht einen qualitativen Vergleich mit den voraussichtl i-
chen projektbedingten Veränderungen des Untersuchungsgebietes. 
Unter der Annahme von Entwicklungstendenzen wie Zunahme der Studien - und Arbeitsplätze sowie der 
Einwohnerzahl im Einzugsge biet der geplanten Straßenbahn kommt es zu einer Zunahme der Verkehr s-
ströme im Untersuchungsgebiet. Ohne Ausbau des ÖPNV wird sich diese Verkehrszunahme insbesondere 
durch eine Steigerung der Anteile des Kfz -Verkehrs bemerkbar machen, wodurch sich u. a. Be einträchtigun-
gen des Verkehrsflusses, die Zunahme von Lärm sowie eine Verschlechterung der lufthygienischen Situation 
durch erhöhte Abgasemissionen ergeben werden.  
Zusammenfassend lässt sich prognostizieren, dass sich vor allem die Verkehrsverhältnisse un d damit auch 
die Wohn - und Lebensqualität im Untersuchungsgebiet ohne die Realisierung des geplanten Vorhabens 
verschlechtern würden. 
 
4. Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung 
4.1  Schutzgut Mensch 
Wohn- und Arbeitsumfeld 
Schall 
► Einsatz von lärmarmen Baumaschinen und Transportfahrzeugen, die bezüglich der Schalldämpfung 
auf dem aktuellen Stand der Technik sind und die die Richtlinie 2000/14/EG, in Deutschland gültig 
als Geräte - und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV vom 29.  August 2002 (BGBl I S. 
3478), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 16. Juni 2006 (BGBl I S. 1312), erfüllen.

16 
 
► Durchführung passiver Lärmvorsorgemaßnahmen in Form von Schallschutzfenstern und / oder 
Schallschutzlüftungen am Gebäude Franziska -Braun-Straße 7, an dem die Beurteilungspegel die 
Grenzwerte der 16. BImSchV überschreiten. 
► Durchführung erschütterungsmindernder Vorsorgemaßnahmen im neuen Kurvenbereich beim A b-
zweig von der Nieder -Ramstädter Straße zum Lichtwiesenweg und bei den Institutsgebäuden L5 / 
01 und L5 / 06 der TU Darmstadt, beispielsweise durch Einbau elastischer Matten unterhalb des 
Gleiskörpers. 
 
4.2  Schutzgut Tiere und Pflanzen 
► Schutz von Einzelbäumen im unmittelbaren Baustellenbereich gemäß DIN 18920 (Schutz von Bä u-
men und Sträuchern im Bereich von Baustellen), RAS -LP 4, vgl. Maßnahmenplan des Landschaft s-
pflegerischen Begleitplans. 
► Schutz von Biotopstrukturen und Bäumen durch die Errichtung von Schutzzäunen im Bereich des 
Baufeldes und der Baustelleneinrichtungsflächen. 
► Schonung von B iotopstrukturen bzw. begrünten Flächen durch Anlage der Baustelleneinrichtung s-
flächen möglichst auf bereits befestigten Flächen. 
► Sollten bauzeitliche Inanspruchnahmen von Biotopstrukturen nicht vermeidbar sein, sind diese Fl ä-
chen nach Bauabschluss zu rekultivieren. 
► Schonung der Avifauna während der Brutzeit durch Ausführung der erforderlichen Gehölzrodung s-
arbeiten im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar. 
► Kontrolle der ermittelten Baumhöhle vor der Rodung durch ein geeignetes Gutachterbüro, um s i-
cherzustellen, dass keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände einschlägig werden.  
► Ein Befahren des Wurzelbereichs von Bäumen sowie die Lagerung von Baustoffen und anderen M a-
terialien im Wurzelbereich sind nicht zulässig. 
► Ist bei Bäumen ein massiver Eingr iff in den Wurzelbereich unvermeidbar, so ist anschließend ein 
Kronenrückschnitt im Feinastbereich vorzunehmen, um die Wurzelverluste ausgleichen zu können.  
► Bauarbeiten im Wurzelbereich sind nach DIN 18920, 3.9.1 in Handarbeit durchzuführen.  
► Ist das Aufstellen von Masten im Wurzelbereich von Bäumen unvermeidbar, ist eine Rammgründung 
vorzunehmen, um die Schäden im Wurzelbereich zu minimieren. 
► Die Baumaßnahmen sind durch eine Umweltbaubegleitung / ökologische Baubegleitung zu begleiten 
und zu dokumentieren. 
 
4.3  Schutzgut Boden 
► Abstimmung mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Untere Bodenschutzbehörde, bezüglich event u-
eller belasteter Aushubmaterialien. 
► Trennung von Oberflächenbelägen  (Asphalt, Pflaster u. a.), Oberbau, Unterbau und wiederverwen d-
barem Aushubmaterial bei der Ausführung der Baumaßnahme. Wiedereinbau bzw. technische Ve r-
wertung von Bodenaushub, sofern dies technisch und hinsichtlich einer möglichen Belastung mit 
Schadstoffen (Altlastenverdachtsflächen) sinnvoll möglich ist.

17 
 
► Durch weitgehenden Verzicht einer Vollversiegelung des Gleisbereiches (stattdessen Anlage eines 
Rasengleises) können Teilfunktionen des Bodens (Filter - und Pufferfunktion sowie Funktion für die 
Grundwasserneubildung) erhalten bleiben. 
► Schonung von Böden durch Anlage der Ba ustelleneinrichtungsflächen / Baustraßen vorrangig auf 
bereits befestigten Flächen (vorhandenen Straßen und Wegen) bzw. bereits überplanten Flächen.  
► Sollten bauzeitliche Inanspruchnahmen von unbefestigten Böden nicht vermeidbar sein, so sind di e-
se nach Abs chluss der Bauma ßnahme zu rekultivieren und ggf . eingetretene Bodenverdichtungen 
zu beseitigen. 
 
4.4  Schutzgut Wasser 
► Durch Ausgestaltung des Gleisbereiches als Rasengleis und Verzicht auf Vollversiegelung kann die 
Funktion der überplanten Flächen für die Grundwasserneubildung erhalten bleiben. 
 
4.5  Schutzgut Klima / Luft 
► Einsatz von Baumaschinen und Transportfahrzeugen, die hinsichtlich der Reduzierung der Scha d-
stoffemissionen auf dem aktuellen Stand der Technik sind. 
► Durch Ausgestaltung des Gleisbereich es als Rasengleis und Verzicht auf Vollversiegelung können 
die mit der Planung verbundenen negativen Auswirkungen minimiert werden.  
 
4.6  Schutzgut Landschafts- bzw. Stadtbild 
► Weitgehende Erhaltung von landschafts- und stadtbildprägenden Bäumen bzw. Gehölzen. 
 
4.7  Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter 
► Umgehende Meldung an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Abt. Bau - und Kunstdenkmal-
pflege, falls in Folge der Planungen bei den Erdarbeiten bisher unbekannte archäologische Funde 
und Befunde entdeckt werden. Die Fundstelle ist bis zu vier Werktage nach der Fundanzeige unb e-
rührt zu lassen, wenn nicht eine Verkürzung der Frist mit dem Referat 26 ve reinbart wird (§ 20 
DSchG i.V.m. § 27 DSchG). 
 
4.8  Maßnahmen zur Kompensation 
Trotz umfangreicher Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Schutz - und Gestaltungsmaßnahmen in 
der Planungsphase und in der Bauausführung verbleiben durch das geplante Bauvorhaben nachhaltige B e-
einträchtigungen von Natur und Landschaft im Sinne des § 14 BNatSchG, die gemäß § 1 5 BNatSchG aus-
zugleichen sind. 
Der erforderliche Ausgleich der projektbedingten Eingriffe in die betroffenen Biotopstrukturen bzw. den 
Baumbestand kann durch die trassennahe Neupflanzung von Bäumen und Anlage von Grünflächen sowie 
Rasengleis nicht im vollen Umfang erbracht werden. Die daher erforderliche Ersatzmaßnahme wird über das 
Ökokonto auf dem Hofgut Oberfeld angerechnet.  
Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung ist im Umweltbericht zum Planfeststellungsverfahren dargestellt.

18 
 
 
5. Planungsalternativen und Monitoring 
Im Rahmen der Planung wurden unterschiedliche Varianten zur Trassenführung untersucht, mit den Beteili g-
ten abgestimmt und bis zur jetzt vorliegenden ausgear beitet. Die Varianten wurden u. a. auch vor dem Hi n-
tergrund ihrer Umweltverträglichkeit geprüft. 
Ein Monitoring ist auf Ebene des Flächennutzungsplanes nicht notwendig. 
 
6. Zusammenfassung 
Ziel der Planung ist es, den Campus der TU Lichtwiese an das Straßenbahnnetz anzubinden. Auf dem 
Campus Lichtwiese (ohne Botanischer Garten) gibt es ak tuell rund 2.000 Beschäftigte der TU Darmstadt und 
des Studentenwerks Darmstadt und rund 8.200 Studierende. Nach einem zuletzt starken Anstieg der Studi e-
rendenzahlen, vor allem durch die Eröffnung des neuen Hörsaal - und Medienzentrums ab dem Sommers e-
mester 2013, wird nach einer Prognose der TU Darmstadt deren Anzahl in den kommenden Jahren auf dem 
aktuellen Niveau konstant bleiben. Bei den Beschäftigten rechnet die TU Darmstadt mit einer jährlichen Z u-
nahme von etwa 3 % für den Standort Lichtwiese. 
Das Planungsgebiet umfasst Sondergebiete, Wohngebiete, eine Gemeinbedarfsfläche sowie Sportflächen. 
Im Norden des Lichtwiesenweges liegen ausgedehnte Grünflächen, im Süden schließen sich Waldflächen 
an. Die vorhandenen Grünstrukturen haben einerseits für die Erholu ngs- und Freizeitnutzung, andererseits 
für die Biotopvernetzung und Habitatfunktion eine hohe Bedeutung. Sie stellen klimatisch aktive Flächen dar, 
die zudem für das Stadtbild prägend sind. 
Es wurden bereits in der Planungsphase Optimierungen hinsichtlich der Eingriffsverminderung umgesetzt. 
Die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes führt unter Berücksichtigung der vorgesehenen Verme i-
dungs- und Verminderungsmaßnahmen, landschaftspflegerischen Maßnahmen und artenschutzrechtlicher 
Vermeidungsmaßnahmen zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter.  
 
 
Der Dezernent III 
i.V. 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

anlage 4

5252 Zeichen

Aufstellungsbeschluss:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2016.%HNDQQWPDFKXQJGHV$XIVWHOOXQJVEHVFKOXVVHVJHP†$EV%DX*%LPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DP17.10.2016.)UK]HLWLJH%HWHLOLJXQJGHUgIIHQWOLFKNHLWBeschluss des Magistrats vom 31.08.2016.%HNDQQWPDFKXQJGHU|IIHQWOLFKHQ8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJXQGEHUGLH*HOHJHQKHLW]XU$QK|UXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DP05.09.2016.gIIHQWOLFKH8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJXQG$QK|UXQJJHP†$EV%DX*%LP7HFKQLVFKHQ6WDGWKDXV%ORFN'%HVVXQJHU6WUD‰HLQGHU=HLWYRP06.09.2016ELVHLQVFKOLH‰OLFK06.10.2016.8QWHUULFKWXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJH8QWHUULFKWXQJEHUGLHDOOJHPHLQHQ=LHOHXQG=ZHFNHGHU3ODQXQJPLW$XIIRUGHUXQJ]XUbX‰HUXQJEH]JOLFK8PIDQJXQG'HWDLOOLHUXQJVJUDGGHV8PZHOWEHULFKWVJHP†$EV%DX*%XQGAbstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom 07.09.2016.gIIHQWOLFKH$XVOHJXQJBeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom ___________.%HNDQQWPDFKXQJGHU|IIHQWOLFKHQ$XVOHJXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DPBBBBBBBBBBBgIIHQWOLFKH$XVOHJXQJGHV(QWZXUIVGLHVHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVGHU%HJUQGXQJPLW8PZHOWEHULFKWXQGGHUZHVHQWOLFKHQXPZHOWEH]RJHQHQ6WHOOXQJQDKPHQJHP†$EV%DX*%LP7HFKQLVFKHQ6WDGWKDXV%ORFN'%HVVXQJHU6WUD‰HLQGHU=HLWYRPBBBBBBBBBBBELVHLQVFKOLH‰OLFKBBBBBBBBBBB%HWHLOLJXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJHJHP†$EV%DX*%XQG$EVWLPPXQJPLWGHQ1DFKEDUJHPHLQGHQJHP†$EV%DX*%PLWSchreiben vom __________.Feststellungsbeschluss:'HU)HVWVWHOOXQJVEHVFKOXVV]XUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVIUHLQHQ7HLOEHUHLFKbQGHUXQJPLWGHP]HLFKQHULVFKHQ7HLOXQGGHU]XJHK|ULJHQ%HJUQGXQJPLW8PZHOWEHULFKWwurde von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen am ___________.'LHVH$XVIHUWLJXQJVWLPPWPLWGHP]XU)HVWVWHOOXQJEHVFKORVVHQHQ3ODQEHUHLQAusgefertigt: Darmstadt, den ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt  ________________________Der DezernentGenehmigungsvermerk:Inkrafttreten:%HNDQQWPDFKXQJGHU*HQHKPLJXQJGHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVIUHLQHQ7HLOEHUHLFKbQGHUXQJGXUFKGLH$XIVLFKWVEHK|UGHXQGGHU|IIHQWOLFKHQ$XVOHJXQJLPÅ'DUPVWlGWHU(FKR´DPBBBBBBBBBBBgIIHQWOLFKH$XVOHJXQJGLHVHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVPLW%HJUQGXQJXQGGHU]XVDPPHQIDVVHQGHQ(UNOlUXQJJHP†+HVV*HPHLQGHRUGQXQJ+*2L9P†$EVGHUHauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadthaus, Block D, Bessunger6WUD‰HLQGHU=HLWYRPBBBBBBBBBBBELVHLQVFKOLH‰OLFKBBBBBBBBBBB,QNUDIWWUHWHQGHUbQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQVbQGHUXQJDPBBBBBBBBBBBDarmstadt, den  ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt  ________________________Der DezernentDarmstadt, den _________________     Stadtplanungsamt               _____________________                                               Jochen Krehbiehl
bQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQV7HLOEHUHLFK- Lichtwiesenbahn -
Lage im Stadtgebiet
,?3RROB??)13?bQGHUXQJVYHUIDKUHQ)13?bQGHUXQJ/LFKWZLHVHQEDKQ?3OlQH?&$''DWHL?bQGHUXQJ)137HLOEHUHLFKBGZJ
Rechtsgrundlagen:Baugesetzbuch (BauGB)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHVGesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722)Baunutzungsverordnung (BauNVO)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFKArt. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)Planzeichenverordnung (PlanzV)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWdes Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)Hess. Bauordnung (HBO)LG)YRP*9%O,6JHlQGHUWGXUFK$UWGHVGesetzes vom 30.11.2015 (GVBl. I S. 457, 495)9HURUGQXQJ]XU'XUFKIKUXQJGHV%DXJHVHW]EXFKHV i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl. I S. 259), zuletztJHlQGHUWGXUFK9HURUGQXQJYRP*9%O,6Hess. Gemeindeordnung (HGO)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWdes Gesetzes vom 15.09.2016 (GVBl. I S. 167)Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)LG)YRP%*%O,6]XOHW]WJHlQGHUWdurch Art. 19 des Gesetzes vom 13.10.2016 (BGBl. I S. 2258, 2348)+HVV$XVIKUXQJVJHVHW]]XP%XQGHVQDWXUVFKXW]JHVHW]+$*%1DW6FK* i.d.F. vom 20.12.2010*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHV*HVHW]HVYRP*9%O,6Hess. Wassergesetz (HWG)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK*HVHW]vom 28.09.2015 (GVBl. I S. 338)Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG)LG)YRP*9%O,6]XOHW]WJHlQGHUWdurch Art. 2 des Gesetzes vom 30.11.2015 (GVBl. I S. 523)Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)LG)YRP%*%O,6¬]XOHW]WJHlQGHUWdurch Art. 3 der Verordnung vom 26.07.2016 (BGBl. I S. 1839)*HVHW]EHUGLH8PZHOWYHUWUlJOLFKNHLWVSUIXQJ893*LG)YRP%*%O,6¬]XOHW]WJHlQGHUWGXUFK$UWGHV*HVHW]HVYRP%*%O,6
*HOWXQJVEHUHLFKGHUbQGHUXQJPLW'DUVWHOOXQJGHUQHXHQ+DXSWWUDVVH|UWOLFKHUg319Legende zur Darstellung siehe Gesamtplan0D‰VWDE100 m500 m1000 m WissenschaftsstadtDarmstadtStadtplanungsamt
N
01.11.2016

anlage 1

18182 Zeichen

11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) – Lichtwiesenbahn – 
Stand: 03.11.2016 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  Seite 1 von 10 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darm-
stadt   
  
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 10.10.2016: 
 
aus regionalplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die 
Änderung des Flächennutzungsplans, die der weiteren Planung der Ver -
längerung der Straßenbahnlinie 2 zur Erschließung des Campus TU -
Lichtwiese dient. 
 
Auch von Seiten des für Belange des Straßen - und Schienenverkehrs 
zuständigen Dezernats III 33.1 werden keine Bedenken gegen die Pla -
nung vorgetragen.  
 
Aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege bestehen ebenfalls 
keine grundsätzlichen Bedenken. Natur - oder Landschaftsschut zgebiete 
werden nicht überlagert. 
Bezüglich naturschutzfachlicher Detailfragen, insbesondere zu Arten -
schutz und Kompensation von Eingriffen, verweise ich auf das zur Zeit 
laufende Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Straßenbahnan -
bindung Campus Lichtwiese. 
 
Von Seiten der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt beste-
hen gegen die Planung keine Bedenken. 
 
Von der Bergaufsicht wird mitgeteilt, dass als Datengrundlage für die 
Stellungnahme folgende Quellen herangezogen wurden: 
 
Hinsichtlich der Rohstoffsicherung:  Regionalplan Südhessen/Regionaler 
Flächennutzungsplan 2010, Rohstoffsicherungskarte (KRS 25) des HLUG;  
 
Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehenden Betriebe:  vorliegende 
und genehmigte Betriebspläne; 
 
Hinsichtlich des Altbe rgbaus: bei der Bergaufsicht digital und analog vor -
liegende Risse, in der Datenbank vorliegende Informationen, Kurzüber -
sichten des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren Bergbau. Die 
Recherche beruht auf den in Inhaltsverzeichnissen des Aktenplans in -
  
 
 
Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
 
 
 
Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 1

11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) – Lichtwiesenbahn – 
Stand: 03.11.2016 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  Seite 2 von 10 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
ventarisierten Beständen von Berechtsams - und Betriebsakten früherer 
Bergbaubetriebe und in hiesigen Kartenschränken aufbewahrten Riss -
blättern. Die Stellungnahme basiert daher hinsichtlich des Altberg -
baus auf einer unvollständigen Datenbasis. 
 
Anhand dieser Datengrundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung g e-
nommen: 
 
Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Rohstoffsicherungsflä -
chen betroffen. 
 
Aktuelle Betriebe/Konzessionen:  Es befinden sich keine aktuell unter 
Bergaufsicht stehenden Betriebe im Planbereich und dessen näherer Um -
gebung. Das Gebiet wird von einem Erlaubnisfeld zur Aufsuchung von 
Kohlenwasserstoffen überdeckt. Der Bergaufsicht sind jedoch keine das 
Vorhaben beeinträchtigenden Aufsuchungsaktivitäten bekannt. 
 
Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tätigkeiten:  Im Plange-
biet ist den Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau umgegangen.  
 
Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine Sachverhalte 
entgegen. 
 
Der Kampfmittelräumdienst teilt mit, dass die Auswertung der beim 
Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbilder ergeben hat, dass 
sich das im Lageplan (Da -1583-1-2016) näher bezeichnete Gelände in 
einem Bombenabwurfgebiet und im Bereich von ehemaligen Flakstellun -
gen befindet. 
 
Vom Vorhandensein von Kampfmitte ln auf solchen Flächen muss grund -
sätzlich ausgegangen werden. 
 
Eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampfmittel) ist daher vor 
Beginn der geplanten Abbrucharbeiten, Bauarbeiten und Baugrundunter -
suchungen auf den Grundstücksflächen erforderlich, auf denen bodenein -
greifende Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätzlich eine EDV -
gestützte Datenaufnahme erfolgen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
Die Maßgaben des Kampfmittelräumdienstes werden bei der weiteren Pla -
nung (Ausführungsplanung) und insbesondere bei der Bauausführung be-
rücksichtigt.

11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) – Lichtwiesenbahn – 
Stand: 03.11.2016 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  Seite 3 von 10 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
Mit einer Luftbilddetailauswertung wurden mehrere Verdachtspunkte er -
mittelt, die auf möglicherweise noch vorhandene Bombenblindgänge r hin-
weisen. Die Punkte wurden koordinatenmäßig erfasst und sind in einem  
Lageplan (s. Anlagen) rot gekennzeichnet. 
 
Eine Überprüfung der Verdachtspunkte ist vor bodeneingreifenden Bauar -
beiten erforderlich. Sofern das Gelände nicht sondierfähig sein soll te (we-
gen oberflächennahen magnetischen Störungen wie Auffüllung, Versie -
gelung, Versorgungsleitungen) ist eine Überprüfung mittels Sondierungs -
bohrungen erforderlich. 
 
Eine Überprüfung der Verdachtspunkte ist auch dann erforderlich, wenn 
sich diese Verdachtspunkte außerhalb des Baufeldes bzw. Grundstückes 
befinden und vor bodeneingreifenden Bauarbeiten ein Sicherheitsabstand 
im Radius von 15 Metern um den eingemessenen Verdachtspunkt nicht 
eingehalten werden kann. 
 
Des Weiteren hat die Auswertung der  beim Kampfmittelräumdienst vorlie -
genden Kriegsluftbilder ergeben, dass sich das im Lageplan (Da -1583-2-
2016) näher bezeichnete Gelände im Bereich von ehemaligen Flak -Stel-
lungen befindet. 
 
Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grund -
sätzlich ausgegangen werden. 
 
Eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampfmittel) ist daher vor 
Beginn der geplanten Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen auf den 
Grundstücksflächen erforderlich, auf denen bodeneingreifende Maßnah -
men stattfinden.  Hierbei soll grundsätzlich eine EDV -gestützte Datenauf -
nahme erfolgen. 
 
Zur eigenen Sicherheit sollte bescheinig t werden , dass die Kampfmittel -
räumarbeiten nach dem neuesten Stand der Technik durchgeführt wur -
den. Der Bescheinigung ist ein Lageplan beizuf ügen, auf dem die unter -
suchten Flächen dokumentiert sind. Weiterhin ist das verwendete Detekti -
onsverfahren anzugeben. 
 
Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmittelräumdienst des

11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) – Lichtwiesenbahn – 
Stand: 03.11.2016 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  Seite 4 von 10 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS -R entwickelt. Bei der Be -
auftragung des Dienstleisters wird darum gebeten , auf die Verwendung 
des Datenmoduls KMIS-R hinzuweisen. 
 
Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften und geräumten Flächen 
örtlich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden. 
 
Nach Abschluss der Arbeiten  wird um Übersendung des Lageplans und 
der KMIS -R-Datei gebeten, welche durch die beauftragte Fachfirma zu 
erhalten sind. 
 
Das Datenmodul KMIS-R kann kostenlos von der nachstehenden Internet -
seite des Kampfmittelräumdienstes heruntergeladen werden: 
http://www.rp-darmstadt.hessen.de  
(Sicherheit und Ordnung, Gefahrenabwehr, Kampfmittelräumdienst) 
 
Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, Bergen, Zwischenla -
gern) sind vom Antragsteller/Antragstellerin, Interessenten/Interessentin 
oder sonstigen Berechtigten (z.B. Ei gentümer/Eigentümerin, Inves -
tor/Investorin) zu tragen. Die genannten Arbeiten sind daher von diesen 
selbst bei einer Fachfirma in Auftrag zu geben und zu bezahlen. 
 
Für die Dokumentation der durchgeführten Kampfmittelräumung werden 
die örtlichen Gauß/Krüger-Koordinaten benötigt. 
 
Bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung einer Fachfirma wird 
darum gebeten immer das Aktenzeichen I 18 KMRD - 6b 06/05- Da 1583-
2016 anzugeben und eine Kopie dieser Stellungnahme beizufügen. 
 
Die Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande 
Hessen liegen dem Originalschreiben bei. 
 
Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu berechnen sind, wird 
die Abrechnung de r Leistungen nach tatsächlichem Aufwand für unum -
gänglich angesehen. Dies ist in jedem Falle Voraussetzung für eine posi -
tive Rechnungsprüfung zum Zwecke der Kostenerstattung durch den 
Bund gem. Nr. 3. der Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräu -
mung.

11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) – Lichtwiesenbahn – 
Stand: 03.11.2016 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  Seite 5 von 10 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
Eine Kopie des Auftrages ist dem RP-Dezernat III 31.2 zur Kenntnisnahme 
zuzusenden. 
 
Den Abtransport - ggf. auch die Entschärfung - und die Vernichtung der 
gefundenen Kampfmittel wird das Land Hessen -Kampfmittelräumdienst- 
weiterhin auf eigene Kosten übernehmen. 
 
Anlagen:

11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) – Lichtwiesenbahn – 
Stand: 03.11.2016 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  Seite 6 von 10 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
 
 
 
1.2 Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement,  
Postfach 100763, 64207 Darmstadt   
  
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 12.09.2016: 
 
Gegen die oben genannte Flächennutzungsplanänderung der Stadt 
Darmstadt bestehen seitens Hessen Mobil grundsätzlich keine Einwände.

11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) – Lichtwiesenbahn – 
Stand: 03.11.2016 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  Seite 7 von 10 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
Die Stadt Darmstadt ist selbst Straßenbaulastträger für die betroffenen 
Abschnitte der klassifizierten Straßen. Über eine eventuelle Förderfähig -
keit der Maßnahme wird im Bauleitplanverfahren seitens Hessen  Mobil 
keine Aussage getroffen. 
 
 
 
Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. 
1.3 hessenARCHÄOLOGIE, Ida-Rhodes-Straße 1, 64295 Darmstadt   
  
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 26.09.2016: 
 
Zur Sicherung von Bodendenkmälern ist ein Hinweis auf § 20 HDSchG 
wie folgt aufzunehmen: 
 
"Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so ist dies der 
hessenArchäologie oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich 
anzuzeigen." 
 
  
 
 
Die Maßgaben von hessenARCHÄOLOGIE werden bei der weiteren Pla -
nung (Ausführungsplanung) und insbesondere bei der Bauausführung be-
rücksichtigt. 
Funde und Befunde bei Erdarbeiten werden der hessenArchäologie oder 
der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich angezeigt. 
1.4 e-netz Südhessen GmbH & Co. KG, Postfach 101142, 64211 Darmstadt   
  
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 29.09.2016: 
 
Es wird auf die Stellungnahme vom 15.02.2016 zum Planfeststellungs -
verfahren an das Regierungspräsidium Darmstadt verwiesen. Die dort 
gemachten Aussagen gelten unverändert: 
 
Es wird Stellung genommen für die Netze der Entega AG und deren Toc h-
terunternehmen e -netz Südhessen GmbH & Co. KG und HSE Medi anet 
GmbH. In Darmstadt beinhaltet die  Stellungnahme die Medien Strom, 
Gas, Trinkwasser, Fernw ärme, Straßenbeleuchtung,  Telekommunikation 
und Fernwirktechnik.  In Darmstadt ist e -netz Netzbetreiber der Sparten 
Strom und Gas. Im Auftrag der Entega AG  werden hier auch Straßenbe-
leuchtungs-, Fernw ärme- und Wasserleitungsnetze  betrieben; au ßerdem 
werden im Auftrag der HSE Median et GmbH Telekommunikations - und 
Fernwirknetze betrieben. 
Gegen die vorliegende Planung bestehen keine Bedenken. 
 
Bei der weiteren Planung wird darum gebeten Folgendes zu beachten: 
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betriebsmittel von e-netz 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
Die Maßgaben von e -netz Südhessen GmbH & CO. KG werden bei der

11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) – Lichtwiesenbahn – 
Stand: 03.11.2016 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  Seite 8 von 10 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
bzw. der Entega AG. Bei einer Entwidmung von Wegeparzellen sind die 
Betriebsmittel im Grundbuch  dinglich zu sichern. Notwendige Leitungs -
umlegungen gehen zu Lasten des Veranlassers bzw.  werden nach gel -
tenden Verträgen geregelt und sind rechtzeitig mit e-netz abzusprechen. 
Falls die Erdüberdeckung von Leitungen zu gering sein sollte, muss eine 
Tieferlegung der Leitungen erfolgen. 
 
Hinsichtlich der geplanten Anpflanzungsmaßnahmen im Bereich von Lei -
tungstrassen ist zu  beachten, dass tiefwurzelnde Bäume It. DIN 18920 
und den technischen Richtlinien GW 125  einen Mindestabstand von 2,5 m 
zu den e-netz-Versorgungsleitungen aufweisen müssen. Wird  dieser Ab -
stand unterschritten, so sind die Leitungen gegen Wurzeleinwirkungen zu 
sichern, oder die Standorte der B äume dementsprechend zu verschieben. 
Pflanzmaßnahmen im Nahbereich  der e -netz-Betriebsmittel sind deshalb 
vorher entsprechend abzustimmen. Es wird beantragt , Leitungs - bzw. 
Baumschutzmaßnahmen in die textlichen Festsetzungen des Antrages auf 
Planfeststellung aufzunehmen. 
 
Sparte Strom: 
Im Rahmen des Bauvorhabens ist vorgesehen, Stromversorgungskabel zu 
verlegen. Die Stromversorgung der Haltestellen und des Sozialgebäudes 
muss noch geklärt werden. 
 
Sparte Wasser: 
Durch das Bauvorhaben werden Umlegungen von Wasserve rsorgungs-
leitungen erforderlich.  Zusätzlich sind die Armaturengruppen im Kreu -
zungsbereich und die Druckminderanlage in der  Jahnstraße betroffen. Für 
einen reibungslosen Ablauf der Baumaßnahmen wird darum gebeten , e-
netz über die Ausführungsplanung vor Er stellung der Ausschreibungsun -
terlagen zu informieren. 
 
weiteren Planung (Ausführungsplanung) und insbesondere bei der Bauau s-
führung berücksichtigt. 
 
 
 
 
 
Die Planung sieht lediglich vier Baumpflanzungen an Stellen vor, an denen 
bereits im Bestand Bäume vorhanden sind. Die Vorgaben zu den Mindest -
abständen werden berücksichtigt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Maßgaben von e -netz Südhessen GmbH &  CO. KG werden bei der 
weiteren Planung (Ausführungsplanung) und insbesondere bei der Bauau s-
führung berücksichtigt. 
 
 
Die Maßgaben von e -netz Südhessen GmbH & CO. KG werden bei der 
weiteren Planung (Ausführungsplanung) und insbesondere bei der Bauau s-
führung berücksichtigt. 
1.5 Technische Universität Darmstadt, Karolinenplatz 5, 64289 Darmstadt   
  
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 07.10.2016: 
 
Folgende Anregungen möchten die Dezernate IV und V der TU Darmstadt 
in das oben genannte Verfahren einbringen:

11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) – Lichtwiesenbahn – 
Stand: 03.11.2016 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  Seite 9 von 10 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
1) Lage der ergänzten ÖPNV-Trasse: 
Der Verlauf der ergänzten Signatur „Haupttra sse örtlicher ÖPNV“ in 
Abb. 2: 11. Änderung des  Flächennutzungsplans, Teilbereich 11.1, mit 
Geltungsbereich, ist südlich des Lichtwiesenwegs  und des Hauptrad - und 
Fußwegs dargestellt. Die bisher besprochene Trasse verläuft nördlich  des 
Lichtwiesenwegs und sollte entsprechend in den FNP aufgenommen wer -
den. 
 
2) Änderung der ÖPNV-Trasse im bestehenden FNP 
Bedingt durch die zukünftige Straßenbahntrasse mit einer Wendes chleife 
vor dem Hörsaal- und Medienzentrum (HMZ, L4|02) wird eine Neuordnung 
der Hauptverkehrsführung für Busse, MIV  und Radfahrer durch den Cam -
pus Lichtwiese notwendig. Die geplante Veränderung der  Verkehrsführung 
lag der Bauaufsichtsbehörde vor und wurd e mit Datum vom  
27.10.2015/Aktenzeichen BV -2015-182-4 genehmigt. Zwei Bauabschnitte 
wurden bereits umgesetzt, der abschließende dritte Abschnitt wird voraus -
sichtlich Mitte 2017 fertiggestellt sein. 
 
 
Die geplante Verkehrsführung ab ETA-Fabrik (L1|11) und entlang des Fachbereichs Maschinenbau (L1|01) 
 
 
Der Hinweis wird berücksichtigt. 
Die genannte Änderung wird in den Flächennutzungsplan aufgenommen, 
der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung wird geringfügig 
nach Norden verschoben. 
 
 
 
 
Die Planung der TU  Darmstadt zur Neuordnung der Hauptverkehrsführung 
für Busse, MIV und Radf ahrer im Campusbereich sind mit der ÖPNV -
Straßenbahntrasse inhaltlich abgestimmt. Ein ursächlicher bzw. ursprüngl i-
cher Zusammenhang für die Neuordnung der Straßen - und Busführung 
besteht jedoch nicht.

11. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 11.1) – Lichtwiesenbahn – 
Stand: 03.11.2016 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  Seite 10 von 10 
 
 
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme:  Prüfung der Stellungnahme: 
Die Haltestelle für den Busverkehr wird verlegt und nördlich des HMZ 
(L4|02) in der  Verlängerung der Jovanka -Bontschits-Straße platziert, so 
dass der Busverkehr über die  Franziska-Braun-und Eugen-Kogon-Straße 
den Campus verlässt und somit nicht mehr in einer  Schleife um das HMZ 
geführt werden muss. Die Haltestelle vor dem HMZ (L4|02) entfällt. Die  
Veränderung der Busspur sollte in den FNP aufgenommen werden. 
 
Der Anregung wird nicht gefolgt. 
Die Darstellung „ Haupttrassen örtlicher ÖPNV“  im rechtswirksamen Fl ä-
chennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt zwar sowo hl 
Straßenbahn- als auch Buslinien dar, j edoch führen geringfügige Veränd e-
rungen in den Buslinienführungen nicht zwangsläufig zu Flächennutzung s-
planänderungsverfahren. Da der Flächennutzungsplan nicht parzellenscharf 
ist, wer den hier lediglich die Grundzüge der Haupttrassen örtlicher ÖPNV 
dargestellt.

2016/0452

7773 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.11.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Grünflächenamt  
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0452 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: 11. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 11.1 - Lichtwiesenbahn - 
(Offenlagebeschluss)  
 
Vorlage vom: 03.11.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Geltungsbereich der 11. Än derung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich  11.1 - 
Lichtwiesenbahn - wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 29.09.2016 geändert. 
Der Geltungsbereich wird geringfügig nach Norden verschoben, um ihn an den geplanten 
Verlauf der Trasse der Straß enbahnlinie, nördlich des Lichtwiesenweges, anzupassen. Die 
Zielsetzung der 11. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 11.1 bleibt  
gegenüber den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung unverändert.  
2. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der 11. Änderung des Flächennutzungsplans für den 
Teilbereich 11.1 - Lichtwiesenbahn - gingen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der 
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die in Anlage 1 
zusammengefassten Stellungnahmen ein.  
Die Stellungnahmen und deren Prüfung (Anlage 1) werden zur Kenntnis genommen. Sie 
stellen eine vorläufige Abwägungstabelle  für den Planbereich dar. Die endgültige  Abwägung

- 2 - 
erfolgt im Rahmen des Feststellungsbeschlusses . 
3. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen zu 
den allgemeinen Zielen und Zwecken der 11. Änderung des Flächennutzungsplans für den 
Teilbereich 11.1 - Lichtwiesenbahn - die in Anlage 2 zusammengefassten Stellungnahmen ein.  
Die Stellungnah men und deren Prüfung (Anlage 2, datenschutzrelevante Anlage) werden zur 
Kenntnis genommen. Sie stellen e ine vorläufige Abwägungstabelle  für den Planbereich dar. 
Die endgültige Abwägung erfolgt im  Rahmen des Feststellung sbeschlusses. 
4. Dem vorliegenden Entwurf zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 
11.1 -Lichtwiesenbahn- (Plan wird zu den Sitzungen aufgehängt / ausgelegt, Anlage 4) und der 
Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) wird zugestimmt. 
5. Der Entwurf und die Begründung zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans für den 
Teilbereich 11.1 - Lichtwiesenbahn - sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die 
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zu 
beteiligen. 
 
Anlagen: Anlage 1 FNP 11.1 Abwägung TÖB  
Anlage 2 FNP 11.1 Abwägung Öffentlichkeit  
Anlage 3 FNP 11.1 Begründung mit Umweltbericht  
Anlage 4 FNP 11.1 Flächennutzungsplan (wird zu den Sitzungen 
ausgelegt/aufgehängt)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage  2016/0452 vom 03.11.2016:  
 
Zur Verbesserung der ÖPNV-Anbindung des Campus Lichtwiese der Technischen Universität 
Darmstadt plant die HEAG mobilo GmbH mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt in enger 
Abstimmung mit der TU Darmstadt die Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 von der Nieder-
Ramstädter Straße auf den Campus der Universität. Durch die Umsetzung der Maßnahme soll 
der ÖPNV gestärkt und die Anbindung des Campusgeländes nachhaltig verbessert werden.  
Das hierfür notwendige Planfeststellungsverfahren zur Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 
„Lichtwiesenbahn“ zur Erschließung des Campus TU-Lichtwiese wurde in der Sitzung der 
Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2015 (Vorlage-Nr. 2015/0463) zur Kenntnis 
genommen. Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens erfolgte Ende 2015. 
 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt weist für die Ergänzung der 
Straßenbahnlinie zwischen Nieder-Ramstädter Straße und Campus TU-Lichtwiese keine 
Signatur „Haupttrasse örtlicher ÖPNV“ aus. 
Da diese Darstellung nicht der Planung der Straßenbahnlinie entspricht, wird dieses 
Änderungsverfahren durchgeführt mit dem Ziel, den Flächennutzungsplan an den Inhalt des 
Planfeststellungsbeschlusses, d.h. an den zukünftigen Sachverhalt, anzupassen und somit eine 
geordnete städtebauliche Entwicklung abzusichern. 
 
Am 29.09.2016 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Aufstellungsbeschluss  zur 11. 
Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich 11.1 - Lichtwiesenbahn -  zugestimmt. 
Dieser wurde am 17.10.2016 im Darmstädter Echo bekannt gemacht. Die frühzeitige 
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand aufgrund des Magistratsbeschlusses 
vom 31.08.2016 (V.-Nr. 2015/0363), nach öffentlicher Bekanntmachung vom 05.09.2016 in 
der Zeit vom 06.09.2016 bis einschließlich 06.10.2016, statt. Die Träger öffentlicher Belange 
wurden am 07.09.2016 hierüber benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. 
 
 
Zu 1: 
 
Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 29.09.2016 (siehe Abb. 1) für das 
Gebiet der geplanten Trasse der Straßenbahn zum Campus Lichtwiese der Technischen 
Universität Darmstadt (ausgehend von der Nieder-Ramstädter Straße, nördlich des 
Lichtwiesenweges verlaufend, in den zentralen Campus-Bereich hinein) wird geringfügig nach 
Norden verschoben und somit geändert (siehe Abb. 2). Der neue Geltungsbereich wird hiermit 
korrigiert und dem geplanten Verlauf der Trasse der Straßenbahnlinie, nördlich des 
Lichtwiesenweges, angepasst. Die Geltungsbereichsänderung im 
Flächennutzungsplanverfahren wird im Rahmen der weiteren Beschlussfassung der 
Stadtverordnetenversammlung durch Änderung des Aufstellungsbeschlusses Rechnung 
getragen.

- 4 - 
 
Abb.1: Bisheriger Geltungsbereich 11. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich  11.1 
laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2016 (V.-Nr. 2016/0340) 
(ohne Maßstab) 
 
Abb.2: Neuer Geltungsbereich 11. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 11.1 
 (ohne Maßstab) 
 
 
Zu 2.: 
 
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Bete iligung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gemäß §  4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 11. 
Änderung des Flächennutzungsplanes  für den Teilbereich 11.1 zusammengefasst und 
entsprechend geprüft.

- 5 - 
 
 
Zu 3.: 
 
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3  Abs. 1 BauGB gingen die in Anlage 2 
zusammengefassten und geprüften Stellungnahmen ein.  
 
Bei Anlage 1 und 2 handelt es sich um vorläufige Abwägungstabellen, die in diesem 
Verfahrensschritt lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt werden, da sie nach der Offenlage 
fortgeschrieben werden. Erst zum Feststellungsbeschluss wird über die Prüfung der 
eingegangenen Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung und zur Offenlage entschieden.  
 
 
Zu 4. und 5.: 
 
Nach dem Verfahren gem. § 3 Abs. 1  BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ) und 
gem. § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange) erfolgt nun die Offenlage des Entwurfs zur 11. Änderung des 
Flächennutzungsplans für d en Teilbereich 11.1 gem. § 3 Abs. 2 BauGB.  
 
Parallel werden d ie Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.  § 4 Abs. 2 
BauGB sowie die Nachbargemeinden  beteiligt.  
 
 
Dezernat III:  
i.V.  
 
 
 
Jochen Partsch   
Oberbürgermeis ter

Beratungsverlauf (5)

TOP 585
TOP 46
TOP 33
TOP 5
TOP 5

Orte (9)

  • Nieder-Ramstädter Straße
  • Franziska-Braun-Straße 7
  • Wilhelminenstraße 1
  • Ida-Rhodes-Straße 1
  • Jahnstraße
  • Lichtwiesenweg
  • Karolinenplatz 5
  • Jovanka-Bontschits-Straße
  • Eugen-Kogon-Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2016/0452
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.11.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00