Fremdvergabe von Reinigungsleistungen bei der BonnOrange AöR
Große Anfrage 191104 vom 02.01.2020
Stand: Am 04.02.2020 im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beraten. Ergebnis: zur Kenntnis genommen - mit Protokollnotiz.
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Große Anfrage öffentlich 191104 —— Fremdvergabe von Reinigungsleistungen bei der BonnOrange AöR Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 04.02.2020 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Welche konkreten Gründe führten dazu, dass die BonnOrange AöR die Reinigung der Betriebsstätten nicht länger in Eigenleistung erbringt, sondern als Drittleistung extern vergibt? Sofern dies auf Probleme mit dem zuvor angestellten Personal zurückgeführt wird, wird um nähere Erläuterung gebeten, insbesondere auch die Angabe des Krankenstandes der angestellten Reinigungskräfte im Vergleich zur Stammbelegschaft für den Zeitraum von zwei Jahren vor Umstellung sowie die Zahl der Kündigungen der angestellten Reinigungskräfte in dieser Zeit unter Angabe der Gesamtzahl der angestellten Reinigungskräfte dann. 2. Welche konkreten Objekte sind von der Umstellung ab welchem Zeitpunkt betroffen? 3. Wie stellen sich die Kosten jeweils bei Eigenleistung und Fremdvergabe dar und wie hoch sind die Mehrkosten durch die externe Ausschreibung und Vergabe? Aus welchem Grund ist die externe Vergabe teurer als die Eigenreinigung? 4. Wie und durch welche Stellen wird die Kontrolle der externen Reinigungsleistungen sichergestellt und welcher Mehraufwand entsteht hierdurch? 5. Welche Entwicklung hinsichtlich der Reinigungsqualität und Flexibilität der Reinigungsleistungen wird nach Fremdvergabe erwartet und wie sind die konkreten Erfahrungen seit Umstellung? 6. Wie waren bisherige städtische Reinigungskräfte tariflich eingruppiert und welche Vorgaben werden bei Drittvergabe diesbezüglich gemacht? 7. Wie wurden in der Vergangenheit Tarifsteigerungen bei Reinigungskräften im Minijob-Modell umgesetzt? Durch Gehaltssteigerungen oder durch Reduzierung der Arbeitszeit? Sofern die Arbeitszeit angepasst wurde, wurde dementsprechend auch die zu reinigende Fläche pro Person reduziert? Es wird um Darstellung der Reinigungsvorgaben für die Jahre 2017-2019 gebeten. Fragesteller/in: DIE LINKE., Dr. Michael Faber Seite 1 von 2 Seite 2 —— 8. Wie sind die Erfahrungen mit krankheitsbedingten Ausfällen bei Fremdvergabe bisher auch im Vergleich zur vorherigen Eigenreinigung? Ist sichergestellt, dass im Urlaubs- oder Krankheitsfall Ersatzkräfte eingesetzt werden? 9. Welche Vorgaben hinsichtlich der Reinigungsqualität wurden bei Eigenleistung angesetzt und welche Vorgaben gelten für erfolgreiche Erfüllung bei Fremdvergabe? Ist eine Abnahme der Reinigungsleistung schon möglich, wenn lediglich mehr als 50 Prozent der zu reinigenden Flächen gereinigt wurden? 10.Gab es Beschwerden über die Reinigungsqualität bei Eigen- , bzw. sofern bereits umgestellt, bei Fremdvergabe? 11.Aus welchen Gründen ist die Besetzung vakanter Stellen bei der Öffentlichkeitsarbeit erforderlich (vgl. Drs. 190455-1 ST)? Welche Funktion wird hinsichtlich der Wahrnehmung der Aufgaben der AöR hierdurch erfüllt? Begründung Im Zuge der Festlegung der 40. Abfallgebührensatzung für 2020 wurde auf Nachfrage bekannt, dass durch Fremdvergabe von Reinigungsleistungen die Verwaltungskosten der BonnOrange AöR um 61.000 Euro steigen (vgl. 190455-1 ST. Und 190455-2 ST). Gleichzeitig werden nach Stellungnahme der Verwaltung lediglich 51.000 Euro innerhalb der Personalkosten eingespart. Die Fragesteller sind nicht zuletzt wegen der Kostensteigerung um 10.000 Euro (20%) an Entscheidungsgrundlagen und Kostenbilanz der Fremdvergabe interessiert. Die Fremdvergabe im Bereich städtischer Liegenschaften gab in der Vergangenheit regelmäßig Anlass zu Beschwerden. Zudem wird immer wieder über schwierige Arbeitsbedingungen wegen nicht auskömmlicher Zeitvorgaben bei Fremdvergabe von Reinigungsleistungen berichtet. Anlage/n Keine Seite 2 von 2
Beratungsverlauf
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04.02.2020
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
TOP 1.4, Kenntnisnahme. Ergebnis: zur Kenntnis genommen - mit Protokollnotiz
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