1142/2017
Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2017
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Anlage 1
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Anlage 1 Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt an folgende Projektträger: Nr. 1 4.850 € wir für pänz e.V. für die Durchführung der Maßnahme „Miteinander respektvoll umgehen“ für die Zielgruppe ausgewählter Schülerinnen und Schüler mit Flüchtlingsstatus und unterschiedlichen Nationalitäten, im Alter von 10-16 Jahren aus den neun Vorbereitungsklassen der Adolph-Kolping-Hauptschule in Köln-Kalk mit der Zielsetzung, die Teilnehmenden für die Themen Ausgrenzung, Diskriminierung und Rassismus zu sensibilisieren, Handlungsmuster in Situationen von Ausgrenzung, Diskriminierung und Rassismus im (Schul-)Alltag zu erlernen und einzuüben in Form von in 20 Einheiten wöchentlich angebotenen, klassenübergreifenden Gruppentrainings in zwei Gruppen zu je 12-14 Teilnehmenden sowie eines Fortbildungstags für pädagogisches Personal der Schule. Nr. 2 915 € Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. für die Durchführung eines Angebotes unter dem Titel „Afrodeutsche und andere Schwarze Kinder in Deutschland stark machen“ für die Zielgruppe Eltern und Bezugspersonen Schwarzer Kinder mit der Zielsetzung, ein neues Verständnis für gesellschaftliche Realitäten zur Förderung des Miteinander von „weißen“ und „schwarzen“ Menschen zu gewinnen, Handlungsoptionen der Eltern zur Unterstützung ihrer Kinder im Prozess der Entwicklung von Identität, Selbstbewusstsein, Stärke und Fähigkeit, für ihre Rechte einzustehen, zu erarbeiten, Vernetzung der Teilnehmenden zur Verbesserung ihrer Position in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung hinsichtlich der Rechte von Schwarzen Menschen zu verbessern, - weitere Vernetzung und Kooperationen unter unterschiedlichen afrikanischen und binationalen Gruppen zwecks Entwicklung von Ideen und Initiativen für neue Projekte mit der o.g. Zielsetzung, in Form eines zweitägigen Workshops.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001/1 Vorlagen-Nummer 1142/2017 Freigabedatum 18.04.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe der Mittel für Antirassismus-Training im Jahr 2017 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Im Haushaltsplan 2016/2017 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Leistungen und interkulturelle Hil- fen, unter Zeile 15, Transferleistungen sind für 2017 Mittel für Antirassismus-Training 2017 in Höhe von 10.000 € veranschlagt. Darüber hinaus sind Mittel aus dem „Integrationsbudget“ gemäß Ratsbe- schluss vom 20.12.2016 (Vorlage 3686/2016) in Höhe von 40.000 €/Jahr für Antirassismus-Training zu verwenden, so dass insgesamt 50.000 € für die Förderung von Antirassismus-Projekten zur Verfü- gung stehen. In seiner Sitzung am 04.04.2017 hat der Rat beschlossen, aus diesen Mitteln 12.000 € an zwei Trä- ger in einem ersten Schritt zu vergeben. Der Rat beschließt, aus den verbliebenen Mitteln in Höhe von 38.000 € in einem zweiten Schritt Mittel in Höhe von 5.765 € an Träger von zwei weiteren Projekten gemäß Anlage 1 zu vergeben. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 32.235 € werden in weiteren Schritten vergeben. Integrationsrat 25.04.2017 Ausschuss Soziales und Senioren 27.04.2017 Finanzausschuss 15.05.2017 Rat 18.05.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 5.765 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Seit 2007 fördert die Stadt Köln Maßnahmen aus den Mitteln für Antirassismus-Training. Sowohl die zunehmende Sensibilität unterschiedlicher gesellschaftlicher Akteure gegenüber den unterschiedli- chen Erscheinungsformen von Rassismus und Diskriminierung als auch die positive Bewertung der bereits erreichten Ergebnisse führen dazu, dass Maßnahmenträger weitere Präventionsmaßnahmen in Form von Fortsetzungs- und Aufbauprojekten planen und in ihrem Vorgehen inhaltliche und me- thodische Vielfalt sowie innovative Elemente anwenden. Die öffentliche Debatte um den verstärkten Zuzug von Geflüchteten nach Deutschland und auch nach Köln in den letzten Monaten zeigt, dass der Bedarf nach solchen Maßnahmen nach wie vor hoch ist. Der Haushaltsplan 2016/2017 sieht 10.000 € pro Jahr originär für Antirassismus-Projekte vor. Dar- über hinaus hat der Rat am 10.09.2015 im Rahmen der Verteilung der Mittel aus dem erstmals ver- anschlagten „Integrationsbudget“ eine „Rücknahme der Kürzung von Mitteln für Antirassismus- Training“ beschlossen. Im Haushaltsplan 2016/2017 ist im Rahmen des Integrationsbudgets die Auf- stockung der Antirassismusgelder um 40.000 €/Jahr weiterhin vorgesehen (vgl. Ratsbeschluss vom 20.12.2016 zu Vorlage 3686/2016), so dass insgesamt 50.000 €/Jahr zur Verfügung stehen. Davon wurden per Ratsbeschluss vom 04.04.2017 12.000 € in einem ersten Schritt bereits vergeben. Die Träger der zur Förderung vorgeschlagenen Projekte verfügen über eine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der vernetzten interkulturellen Arbeit; die Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit sind ihre zentralen Aufgaben beziehungsweise gehören zu ihrem breiten Aufgabenspektrum. Eine breite Vernetzung mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Akteuren in Köln und über Grenzen der Stadt hinaus charakterisiert die Aktivitäten der Träger. Die Maßnahmen zeichnen sich durch einen interkulturellen Ansatz aus und zielen auf die Sensibilisie- rung und Befähigung von unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen gegen Rassismus und ethni- sche Diskriminierung tätig zu werden, aus. Das Empowerment der von Ausgrenzung und Rassismus betroffenen beziehungsweise gefährdeten Personen steht im Vordergrund der Projekte. 3 Das Projekt Nr. 1 (Fördersumme 4.850 €) knüpft an die in den vergangenen Jahren durchgeführten und von der Stadt bezuschussten Trainingsprogramme gegen Ausgrenzung und Diskriminierung an Kölner Schulen, deren positiven Auswirkungen nicht nur in den Schulen, sondern auch im weiteren Umfeld der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler beobachtet werden konnten. Die Auswahl der Zielgruppe der vorgeschlagenen Maßnahme trägt Rechnung dem Umstand, dass Kinder und Jugend- liche mit traumatisierenden Fluchterfahrungen einer besonderen Unterstützung bei Entwicklung von Selbstvertrauen, Akzeptanz von Regeln, gegenseitiger Wertschätzung, konfliktlösendem Verhalten und konstruktivem Umgang mit Diskriminierung und Rassismus bedürfen. Das Projekt Nr. 2 (Fördersumme 915 €) ist eine Neuauflage eines in den vergangenen Jahren durch- geführten Workshops, das sich durch seine nachhaltige Wirkung in Bezug auf Stärkung des Selbst- bewusstseins Schwarzer Menschen und ihrer Kompetenz, ihre Teilhabe an der Gesellschaft einzufor- dern, sich selbst gegen Rassismus und Diskriminierung wirksam zu wehren und für andere Betroffene einzutreten, auszeichnet. Der Workshop berücksichtigt in seiner Konzeption die Erfahrungen aus den Vorjahren und erfreut sich weiterhin einer starken Nachfrage. Von den vorgeschlagenen Projekten wird präventive Wirkung gegen Rassismus und Diskriminierung in Köln erwartet. Die Maßnahmen werden als Schritt auf dem Weg zur Umsetzung des Kölner Kon- zeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft gewertet. Aus vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung die Förderung der Projekte gemäß dem Be- schlussvorschlag vor. Die Förderung erfolgt mit der Auflage, dass in einem kurzen Erfahrungsbericht erzielte und (längerfristig) erwartete Wirkungen dargestellt werden. Die vorgesehene Beratungsfolge ergibt sich aus dem § 22 Integrationsrat (§§ 27 i.V.m. 126 GO) Absatz 7 der Hauptsatzung der Stadt Köln in der vom Rat der Stadt Köln am 15.03.2016 beschlos- senen Fassung: „(7) Der Integrationsrat wirkt an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Er berät über alle Haushaltsansätze, die seine Aufgaben betreffen und kann dazu Vorschläge und Anregun- gen machen. Darüber hinaus weist der Rat dem Integrationsrat Mittel zu, die dieser nach der Maßgabe ei- ner vom Rat zu beschließenden Richtlinie zur Förderung der Integrationsarbeit in Köln selb- ständig vergeben kann. Dabei handelt es sich insbesondere um • Zuschüsse für die Arbeit von Vereinen, Zentren und Initiativen, die in der Migrations-, In- tegrations- und Antidiskriminierungsarbeit tätig sind, • Verwendung von EU-, Bundes- oder Landesmitteln zur Förderung der Integration und des friedlichen, gleichberechtigten Zusammenlebens. Die Beschlüsse des Integrationsrates über die Verwendung von Haushaltsmitteln gibt die Verwaltung den entsprechenden Fachausschüssen und dem Finanzausschuss unverzüglich zur Kenntnis. Der Rat entscheidet abschließend.“ Zur Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem vorgesehenen kurzfristigen Beginn der Maßnahmen. Beschluss- fassung, Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse rechtzeitig vor Beginn der Maßnahmen soll den auf die Deckung der Kosten aus dem städtischen Zuschuss dringend angewiesenen Trägern die Pla- nungssicherheit für den erforderlichen Vorlauf zur Maßnahmenvorbereitung geben. Anlage 1
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1142/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27