1591/2020
Begehung der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Köln-Bayenthal
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 28.05.2020 1591/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 28.05.2020 Gesundheitsausschuss 09.06.2020 Begehung der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Köln-Bayenthal Mit Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates vom 04.05.2020 stellte die SPD Fraktion folgenden Antrag: 1. Der Gesundheitsausschuss appelliert an die Landesregierung NRW, die Missstände in der Lan- deserstaufnahmeeinrichtung sofort zu beseitigen und die Bewohner*innen schnellstmöglich den Kommunen zuzuweisen. 2. Der Gesundheitsausschuss fordert die Oberbürgermeisterin Henriette Reker auf, diesen Appell gegenüber der Landesregierung mit Nachdruck zu vertreten In der Sitzung des Gesundheitsausschuss am 05.05.2020 wurde der gestellte Antrag wie folgt geän- dert beschlossen: 1. Der Gesundheitsausschuss fordert das Gesundheitsamt auf, die Zustände in der Landeserst- aufnahmeeinrichtung in Köln-Bayenthal zu prüfen. Sollten die Berichte über die Zustände dort vom Gesundheitsamt bestätigt werden: 2. Der Gesundheitsausschuss appelliert an die Landesregierung NRW die Missstände in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Köln-Bayenthal zu beseitigen. Der Gesundheitsausschuss bittet Frau Oberbürgermeisterin Reker diesen Appell gegenüber der Landesregierung zu ver- treten. Die Verwaltung teilt dazu folgendes mit: Zu 1: Am Mittwoch, 20.05.2020, hat das Gesundheitsamt eine Begehung der Landeserstaufnahmein- richtung in Köln-Bayenthal durchgeführt. Folgende Maßnahmen des Corona Hygiene Konzepts wurden hierbei überprüft und wie folgt be- schrieben: • Einteilung der Bewohner in Kohorten ist erfolgt. • Kinderbetreuung innerhalb der Kohorten findet ausschließlich unter freiem Himmel statt. • Raucherecken sind aufgeteilt in Kohorten. • Essensausgabe nach Kohorten erfolgt in zwei Räumen, damit die Abstandsregeln gewahrt werden können. Regelmäßige Lüftungen werden durchgeführt. 2 • Mindestabstände werden auf dem Gelände eingehalten und kontrolliert. • Markierungen zur Einhaltung des Mindestabstandes befinden sich an sämtlichen Ausgabestel- len. • Hinweise auf Hygieneregeln und Informationen zu COVID 19 in verschiedenen Sprachen hängen aus. • Bei Bedarf werden den Bewohnern Masken zur Verfügung gestellt. Die erforderlichen Hygienemaßnahmen und Mindestabstände werden in der Erstaufnahmeeinrichtung umgesetzt. Hygiene- und Schutzpflichten sollten weiterhin regelmäßig, auch hinsichtlich der Reduzierung von Infektionsrisiken im Sinne des Infektionsschutzgesetzes, durch den Betreiber in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung kontrolliert und angepasst werden. Zu 2.: Aufgrund der durchgeführten Begehung am 20.05.2020 und der dort erfassten Zustände ist der geforderte Appell der Frau Oberbürgermeisterin Reker an die Landesregierung aus Sicht der Verwal- tung nicht erforderlich. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1591/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 28.05.2020
- Erstellt
- 26.05.2020 19:43