2018/0332
Neubau Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte
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Anlage 1_KiTa Raumprogramm für KiTa (3 x Ü3, 3 x U3) räumlich und funktional integriert in 3-zügige GS Heinrich-Hoffmann-Schule Anzahl qm NF 1.0 Gruppenbereiche Ü3 240 1.1 Gruppe Ü3 (66 Kinder) 3 50 150 1.2 Gruppenraum | Differenzierung 3 20 60 1.3 Garderobe 3 10 30 Sanitärräume Ü3, 66 Kinder, WCs, Waschbecken, Wickelmöglichkeit, Dusche, zentral oder dezentral 2.0 Gruppenbereiche U3 225 2.1 Gruppe U3 (33 Kinder) 3 45 135 2.2 Gruppenraum | Differenzierung 3 20 60 2.3 Garderobe 3 10 30 Sanitärräume U3, 33 Kinder, WCs, Waschbecken, Wickelmöglichkeit, in direkter Anbindung an die Gruppen Programmfläche Ü3 und U3 465 päd. nutzbare Erschließungsfläche (30% Zuschlag) 139,5 Summe Nutzfläche 604,5 3.0 Gemeinschaftsflächen 207 3.1 Windfang | Foyer, pädagog. nutzbare Erschließungsfläche, ggf. in Verbindung mit Foyer Schule 3.2 Mehrzweckraum 1 84 84 3.3 Stuhllager, in direkter Verbindung mit Mehrzweckraum 1 10 10 3.4 Mensa - Bistro, nur Ü3-Kinder, evtl. funktionale Anbindung an Mensa Grundschule, U3-Kinder gruppenintern 1 50 50 3.5 Küche | Ausgabeküche, Spülküche, Teeküche 1 25 25 3.6 Lager Küche 1 8 8 Entsorgung | Andienung 3.7 Personal Umkleide | WC 1 10 10 3.8 Materialraum , gruppenübergreifend 1 20 20 4.0 Verwaltungsflächen 75 4.1 Büro Kitaleitung 1 15 15 4.2 Büro Eltern 1 20 20 4.3 Personalraum 1 40 40 5.0 Wirtschaftsflächen 45 5.1 Kinderwagen, Rollstühle, Hilfsmittel, dezentral 2 x 15 1 30 30 5.2 Raum für Reinigungspersonal, Putzmittel 1 15 15 5.3 Sanitärräume Ü3, 66 Kinder, WCs, Waschbecken, Wickelmöglichkeit, Dusche (3 x 12 m²) in BGF 5.4 Sanitärräume U3, 33 Kinder, WCs, Waschbecken, Wickelmöglichkeit (3 x 12 m²) in BGF 5.5 Sanitärräume Personal, Besucher, Beh.-WC nach Erfordern. und DIN (4 x 8m² Personal, 1x 8m² Beh./Bes) in BGF 5.6 Technikflächen, Betriebstechnische Anlagen nach Erf ordernis in BGF 6.0 Freiflächen | Sportflächen mind. 750 6.1 Bewegungsraum | Psychomotorik , Synergie Grundschul e 6.2 Freibereich, U3 / Ü3 separat, Einfriedung, 6-10 q m /Kind mind. 750 A. Summe Programmfläche Kita Heinrich-Hoffmann-Schule ohne Freiflächen 792 Summe A beziffert die reine Programmfläche der Kita und nicht die Bruttogeschossfläche . Nicht enthalten sind pädagogische Erschließungsflächen, Flure, Foyer, Technikflächen, Flächen für Sanitär, etc. Eine Differenzierung erfolgt im Rahmen der Wettbewerbsauslobung. 66 Kinder Ü3 + 33 Kinder U3 Kindertagesstätte 3 x Ü3, 3 x U3 entwurfsabhängig
anlage 1
95 Zeichen
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anlage 5
2589 Zeichen
Bedarf Funktionsbereiche Barrierefreiheit barrierefreie Nutzbarkeit aller Funktionsbereiche, Gestaltung der Informations- und Orientierungssysteme nach dem "Mehr-Sinne-Prinzip" Beratung akustisch abgeschirmte Beratungsplätze Hygiene spezifische Sanitäranlagen für SuS mit gravierenden Beeinträchtigungen und einem erhöhten Assistenzbedarf bei der Körperpflege Medizinische Versorgung Krankenpersonalraum / Erste-Hilfe-Raum zur Lagerung von Arzneimitteln für SuS mit spezieller Arzneimittelversorgung Rückzug und Ruhe abgeschirmte Räume für Schüler mit einem höheren Bedarf an Ruhe- und Rückzugszeiten, z.B. bei "Time-Out" schweren Behinderungen und komplexerem Assistenzbedarf Technische Unterstützung geeignete Abstellflächen für Rollstühle oder andere technische Unterstützungssysteme in allg. und spezialisierten LUB sowie in wichtigen Gemeinschaftsbereichen Therapie Räume zur therapeutischen Arbeit, z.B.für Physio- , Logo-, oder Ergotherapie Bedarf Funktionsbereiche Ganztag Schule als Lern- und Lebensort → gesellschaftlicher Auftrag Zeitlich / Räumlich und organisatorisches Zusammenwachsen von Unterricht und Betreuung → Rhythmisierung höhere Verweildauer des Personals an Schulen → adäquate Arbeits-, und Beratungsbereiche höhere Verweildauer der Schüler → Mensa nicht nur als Ort der Verpflegung sondern auch Ort der Kommunikation Pädagogik sich wandelnde pädagogische Konzepte sehen mehr Zeit für praktisches und selbsorganisiertes Lernen vor → Moderne Unterrichtskonzepte bedingen unterschiedliche Lern- und Unterrichtsbereiche / Ausstattung Mediathek / Bibliothek als Lernzentrum / pädagogisch nutzbare Erschließungsflächen Flexibilität Die Schulbauleitlinien schreiben für den Lern-, und Unterrichtsbereich eine Gesamtfläche fest. Wie groß einzelne Räume innerhalb des jeweiligen Bereiches angelegt und wie sie einander zugeordnet sind, wird nicht vorab definiert und kann auf der Grundlage des pädagogischen Profils der Schule gestaltet werden. Integration Integration von Ganztagsflächen in den Lern-, und Unterrichtsbereich Ergänzende Inklusionsflächen in LUB und Ganztag Synergien Funktionsbereiche sollen so gestaltet sein, dass eine Mehrfachnutzung möglich ist → Nutzungsneutralität Öffentlichkeit Die innere Zonierung des Schulgebäudes sollte berücksichtigen, dass einzelne Funktionsbereiche (Turnhalle, Mensa, Foyer, etc.) auch außerhalb der Schulzeiten für die Öffentlichkeit nutzbar gemacht werden können Anforderungen Ganztag im Hinblick auf Funktionsbereiche Anforderungen der Inklusion im Hinblick auf Funktionsbereiche
anlage 7
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
07.11.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat V
Dezernat IV
Dezernat III
Dezernat II
Amt: Dezernat I
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I II III IV
65 40 66 20
V 51
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0332
Magistratsbeschluss-Nr.
425
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 14-11709-00 Investitionsnummer: 00188
Kostenträger: 201 Sachkonto: 0951010
Betreff: Neubau Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte
Vorlage vom: 07.11.2018
Beschlussvorschlag:
1. Dem Raumprogramm für den Neubau der Heinrich -Hoffmann-Schule inkl. Kita wird
zugestimmt (3-zügige Grundschule, Kindergarten 3 Gruppen U3 und 3 Gruppen Ü3)
2. Der Auslobung eines Architektenwettbewerbes mit anschl. Vg. -Verfahren und
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für den notwendigen Neubau der Heinrich -Hoffmann-
Schule inkl. Kita am Standort Lindenhofstraße/Mühlstraße (Flur 1 Flurstück 552/2) wird
zugestimmt.
3. Der Sicherung der bisherigen Hauptnutzung des Flurstückes 552/2 (BMX -/Skaterverein)
auf einem Ersatzgrundstück auf dem Gelände der TSG 1846 e. V. wird zugestimmt.
4. Der Schaffung von neuen Spielplatzflächen zusätzlich zu den Außenanlagen der
notwendigen Pausenflächen wird zugestimmt.
5. Der Beauftragung des Büros stadt.bau.plan zur Durc hführung des Wettbewerbes wird
zugestimmt.
- 3 -
Anlagen: 181101_anlage_Lageplan
181101_anlage_orth
181101_varianten_dse
20181031_HHoS_Raumprogramm_Kita_MagVo
20181031_HHoS_Raumprogramm_Schule_MagVo Anforderungen Ganztag
20181031_HHoS_Raumprogramm_Schule_MagVo
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 14.11.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.11.2018:
Begründung;
Mit der Magistratsvorlage 2013/0096 (Magistratsbeschluss -Nr. 119) wurde am 13.05.2013
der Eigenbetrieb Immobilienmanagement (EB IDA) beauftragt, die Sanierungs - und
Erweiterungsfähigkeit der heutigen Heinrich -Hoffmann-Schule am aktuellen sowie alternativen
Standorten zu untersuchen. Die Untersuchung ergab, dass eine Sanierung aufgrund der
maroden Bausubstanz unwirtschaftlich ist und der aktuelle Standort (Heinrichstraße 78) für
einen 3-zügigen Ausbau der Schule zu klein ist.
Bedingt durch den hohen Bevölkerungszuwachs der vergangenen 4 Jahre und die damit
verbundene Erhöhung der Schülerzahlen, insbesondere im Bereich der Innenstadt, wird ein
zentral gelegener , entlastender Grundschulstandort notwendig. Aufgrund der möglichen
Synergien durch eine neu zu bildende Schnittmenge der heutigen Schulbezirke der Heinrich -
Hoffmann-Schule, Elly -Heuss-Knapp-Schule und Schillerschule, wurde als neuer möglicher
Standort für die erweiterte Heinrich-Hoffmann-Schule das städtische Gelände Darmstraße 2 - 6
entlang der Rudolf-Müller-Anlage in den Blick genommen und städtebaulich untersucht.
Das Raumprogramm (3 -zügige Grundschule) aus dem Jahr 2013 wurde vor den
Untersuchungen seitens des Schulamtes aktualisiert und den veränderten pädagogischen
Anforderungen angepasst (Anlage 1) und diente als Basis der Flächenermittlungen. Ergänzt
wird es durch das Raumprogramm für eine Kita mit je 3 Gruppen Ü3 und U3; Bedarf wie
später im Text erläutert (Anlage 2).
Die ursprüngliche Vorlage für den Stadtverordnetenbeschluss am 30.08.2018 wurde
zurückgezogen. Hintergrund waren umfangreiche Erkenntnisse während des Gremienlaufs vom
Zeitpunkt des Magistratsbeschluss vom 27.06.2018 bis zum geplanten Stadtverordneten -
beschluss am 30.08.2018. Eine Vielzahl von Rahmenbedingungen hatte sich im laufenden
Verfahren gegenüber den ursprünglichen Planungsgrundlagen verändert und machten eine
erneute Betrachtung möglicher Standorte notwendig.
Der nicht mögliche Zugriff auf das Gelände der Naturfreunde Darmstadt, Darmstraße 4a, und
die damit verbundene Reduzierung der bebaubaren Fläche auf rund 5000 m² sind einer der
Hauptgründe für die erneuten St andortuntersuchungen. Abstände zum Darmbach sind
ebenfalls als eines der weiteren Problemfelder zu benennen.
Diese Untersuchungen sind abgeschlossen.
Auf dem Grundstück Lindenhofstraße/Mühlstraße (Flur 1 Flurstück 552/2, Anlage 1) lässt
sich ein 3 -zügiger Grundschulneubau inklusive Kita realisieren. Der Standort erfüllt sowohl
übergeordnete städtebauliche Ziele der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Anlage Standort -
varianten DSE), als auch die Standortanforderungen für den Schulbezirk. Die Einbindung des
Stadtplanungsamtes, insbesondere Verkehrsplanung, des Umwelt und Grünflächenamtes sowie
des Denkmalschutzes, im Hinblick auf die angrenzenden Stadtmauer, hat hier einen inner -
städtischen Standort mit hohem Potenzial für die Schul- und Kitanutzung ergeben. Die Themen
der Umweltplanung, Berücksichtigung der Frisch -Kaltluft-Schneise, Einbindung in das derzeit
in der Vorplanungsphase befindliche Verkehrskonzept in diesem Umfeld sind nur einige der
Vorteile dieses Standortes.
Die Gespräche mit dem derzeit auf dem Grundstück befindlichen BMX - und Skaterverein sind
sehr positiv verlaufen. Der Vereinsvorstand sieht in einer möglichen Kooperation mit der TSG
- 5 -
1846 e. V. ein erhebliches Entwicklungspotential und steht einer Verlegung im Rahmen des
Neubauprojektes positiv gegenüber. Der Vorstand der TSG bestätigt ebenfalls diese Haltung.
Die Stärkung und Ausnutzung des TSG -Geländes mit einem „Generationenpark“ (Kinder,
Jugend und ältere Mitmenschen) kann in dem Gesamtangebot Spielpla tz, Schwimmen am
Woog, Skaterpark, Bewegungsparcours etc. zu einer Aufwertung des Geländes für das gesamte
Gebiet werden.
Die Schaffung von Ersatzspielflächen im Zuge der Maßnahme ist ebenfalls Bestandteil der
Aufgabenstellung.
Im Planungsraum Stadtmitte bedarf es weiterhin eines Ausbaus der Kinderbetreuung sowohl
im Bereich U3 als auch Ü3. Die Versorgungsquote am 31.12.2016 lag bei lediglich 36,7 %
(U3) bzw. 66,1 % (Ü3). Es ist aufgrund der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung davon
auszugehen, dass d ie Nachfrage von Kinderbetreuungsplätzen in den kommenden Jahren
weiter steigen wird. Zugleich stehen im Bereich Stadtmitte quasi keine Flächen zur Weiter -
entwicklung der Kinderbetreuungslandschaft zur Verfügung. Die gemeinsame Umsetzung eines
Kita- und Grundschulstandortes im Sinne eines Bildungshauses ist daher aus verschiedenen
Gründen anzustreben. Einerseits können so die vorhandenen Flächen durch gemeinschaftlich
genutzte Räume und (Frei-)Flächen effizient genutzt werden. Andererseits bietet dieses Modell
die Chance, die Institutionen Kita und Grundschul e konzeptionell eng zu verknüpf en, Über -
gänge neu zu gestalten und somit nahtlose Bildungsbiographien zu ermöglichen.
Finanzierung:
Im Wirtschaftsplan IDA stehen 2018 folgende Mittel zur Verfügung:
HHR 2017 500.000,00 €
Ansatz 2018 300.000,00 €
Diese Mittel in Höhe von insgesamt 800.000,00 € sind auskömmlich für die notwendigen
Grundlagenermittlungen, wie z. B. Bodengutachten, Vermessungen, die Durchführung des
Wettbewerbsverfahren inkl. Preis gelder und die mögliche Beauftragung des ermittelten
Architekturbüros bzw. Planungsteams für die Beauftragung der ersten Planungsstufe (LP 1-3).
Diese werden gemäß Beschluss 2018/0177 vom 30.08.2017 (DSE) in den Kernhaushalt
überführt.
Im Haushalt 2019 ste hen unt er der Inv. -Nr. 19040 -5003 3, 5 Mio . € für weitere Planungs -
leistungen und vorbereitende Maßnahmen bereit.
Das Projektmanagement wird der DSE (Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co. KG)
gegen Rechnungsstellung in das Projekt übertragen.
Wettbewerbsverfahren:
Da es sich bei dem Baugrundstück um ein städtebaulich hochwertiges Grundstück handelt ,
wird ein nichtoffener, einphasiger Realisierungswettbewerb mit Ideenteil und einem möglichen
Verhandlungsverfahren für die Leistung der Hochbau mit Freianlagen ausgeschrieben.
Das Büro stadt.bau.plan wurde zur Angebotsabgabe zur Wettbewerbsbetreuung aufgefordert.
Das Angebot wurde mit den vorliegenden Angeboten für die Wettbewerbe Besucherzentrum
Osthang, Neubau Lincoln-Schule und Ludwig-Schwamb-Schule verglichen und als marktüblich
und wirtschaftlich eingestuft.
Aufgrund der terminlichen Dringlichkeit wird auf weitere Angebote verzichtet.
Die Betriebskommission des Immobilienmanagements hat den Beschlusspunkten der
ursprünglichen Magistratsvorlag e 2018/1093 vom 27.06.2018 in der BK -Sitzung am
22.06.2018 zugestimmt. Da die Standortfrage unabhängig von den Punkten der Finanzierung
zu betrachten ist, wurde auf einen weiteren Beschluss der Betriebskommission verzichtet.
Die Umstrukturierung des IDA und der DSE führt zu einer Finanzierung des Bauprojektes durch
den Kernhaushalt, welche im Rahmen der Projektbearbeitung durch die DSE in die
Haushaltsplanung aufgenommen wird.
Die Vorlage wurde durch die DSE koordiniert und zusammengestellt.
Darmstadt, 07.11.2018
Dezernat I Dezernat II Dezernat III
Jochen Partsch Rafael Reißer Dr. Barbara Boczek
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin
Dezernat IV Dezernat V
i. V.
Jochen Partsch Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadträtin
anlage 9
184 Zeichen
Punkt 35: Neubau Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte (V-Nr. 2018/0332) Der Vorlage wird einstimmig im Sinne des Haupt- und Finanzausschusses zugestimmt.
anlage 6
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Anlage 1_Schule Raumprogramm für 3 zügige Grundschule Heinrich-Hoffmann-Schule_ Gebundener Ganztag _ Inklusive Schule Anzahl qm NF 1.0 Lern- und Unterrichtsbereiche 1344 1.1 Lern- und Unterrichtsbereich | Basis (LuB) 12 72 864 1.2 Gruppenraum | Differenzierung 6 24 144 1.5 Ganztag 3 64 192 1.6 Ganztag | Inklusion | Therapie 3 48 144 Programmfläche LUB/GT, Organisationsprinzip flexibel 1344 päd. nutzbare Erschließungsfläche (30% Zuschlag) 400 Nebenflächen Sanitär/Lager/Garderobe (10% Zuschlag) 130 Summe Nutzfläche LUB/GT (Rechnerische Summe bei möglicher Clusterbildung, Lernhaus, etc.) 1874 2.0 Fachunterrichtsräume (FUR) 200 2.1 Musikraum | Multifunktion 1 75 75 2.2 Nebenraum 1 25 25 2.3 Kunst und Werkraum |Multifunktion 1 75 75 2.4 Nebenraum / Brennofen 1 25 25 3.0 Gemeinschaftsflächen / Informationsbereich 345 3.1 Schülerbibliothek | Mediathek | SOL 1 75 75 3.2 Mensa, 300 SuS in 3 Schichten, 1,5 qm / Schüler-,in 1 150 150 3.3 Küche | Frisch- und Mischküche 1 120 120 Ausgabe 25 Produktion 20 Spülküche 15 Personal Umkleide | WC 15 Lager 20 Entsorgung | Andienung 25 3.5 Forum | Foyer | Aula, pädagog. nutzbare Erschließungsfläche entwurfsabhängig 4.0 Arbeits- und Verwaltungsräume 290 4.1 Pädagogenbereich, Bibliothek, Arbeitsplätze, Kommunikation,Teeküche 1,5 LuL/Klasse 105 4.2 Schulleiter/in 1 20 20 4.3 Stv. Schulleiter/in 1 20 20 4.4 Sekretariat 1 20 20 4.5 Besprechung, Referendare, Schulsozialarbeit 1 15 15 4.6 Büro Ganztagskoordination 1 15 15 4.7 Elternsprechzimmer | Erste Hilfe 1 15 15 4.8 Hausmeisterdienstraum 1 15 15 4.9 Archivraum | Fotokopieren 1 15 15 4.10 Lernmittel | Lernmittel, teilbar in 2 x 25 qm 1 50 50 5.0 Wirtschaftsflächen 65 5.1 Hausmeisterwerkstatt 1 20 20 5.2 Lagerraum / Außenspielgeräte 2 15 30 5.3 Raum für Reinigungspersonal 1 15 15 5.5 Sanitärräume mit erhöhtem Hygienebedarf, für 300 SuS in BGF 5.6 Sanitärräume, Lehrer, Personal in BGF 5.7 Technikflächen, Betriebstechnische Anlagen nach Erf ordernis in BGF 6.0 Sport- und Freiflächen 700 6.1 Einfeldhalle (27 x 15 m) m. Nebenflächen 600 600 6.2 Bewegungsraum | Psychomotorik | Gymnastik inkl. Ne benflächen 100 100 6.3 Pausenfläche Mindestgröße 1500 qm A. Summe Programmfläche Heinrich-Hoffmann-Schule 2944 Summe A beziffert die reine Programmfläche der Schule und nicht die Bruttogeschossfläche . Nicht enthalten sind pädagogische Erschließungsflächen-, Flure, Foyer, Technikflächen, Nebenflächen für Sanitär, etc. Eine Differenzierung erfolgt im Rahmen der Wettbewerbsauslobung. Über die techn. Ausgestaltung der Küche wird abschl. nach Vorliegen eines abgestimmten Versorgungskonzept mit dem EAD entschieden Grundschule HHoS 3-zügig, 12 Klassen, max. 300 SuS
2018/0332
9475 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
07.11.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat V
Dezernat IV
Dezernat III
Dezernat II
Amt: Dezernat I
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0332
Magistratsbeschluss-Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 14-11709-00 Investitionsnummer: 00188
Kostenträger: 201 Sachkonto: 0951010
Betreff: Neubau Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte
Vorlage vom: 07.11.2018
Beschlussvorschlag:
1. Dem Raumprogramm für den Neubau der Heinrich -Hoffmann-Schule inkl. Kita wird
zugestimmt (3-zügige Grundschule, Kindergarten 3 Gruppen U3 und 3 Gruppen Ü3)
2. Der Auslobung eines Architektenwettbewerbes mit anschl. Vg. -Verfahren und
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für den notwendigen Neubau der Heinrich -Hoffmann-
Schule inkl. Kita am Standort Lindenhofstraße/Mühlstraße (Flur 1 Flurstück 552/2) wird
zugestimmt.
3. Der Sicherung der bisherigen Hauptnutzung des Flurstückes 552/2 (BMX -/Skaterverein)
auf einem Ersatzgrundstück auf dem Gelände der TSG 1846 e. V. wird zugestimmt.
4. Der Schaffung von neuen Spielplatzflächen zusätzlich zu den Außenanlagen der
notwendigen Pausenflächen wird zugestimmt.
5. Der Beauftragung des Büros stadt.bau.plan zur Durc hführung des Wettbewerbes wird
zugestimmt.
- 2 -
Anlagen: 181101_anlage_Lageplan
181101_anlage_orth
181101_varianten_dse
20181031_HHoS_Raumprogramm_Kita_MagVo
20181031_HHoS_Raumprogramm_Schule_MagVo Anforderungen Ganztag
20181031_HHoS_Raumprogramm_Schule_MagVo
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.11.2018:
Begründung;
Mit der Magistratsvorlage 2013/0096 (Magistratsbeschluss -Nr. 119) wurde am 13.05.2013
der Eigenbetrieb Immobilienmanagement (EB IDA) beauftragt, die Sanierungs - und
Erweiterungsfähigkeit der heutigen Heinrich -Hoffmann-Schule am aktuellen sowie alternativen
Standorten zu untersuchen. Die Untersuchung ergab, dass eine Sanierung aufgrund der
maroden Bausubstanz unwirtschaftlich ist und der aktuelle Standort (Heinrichstraße 78) für
einen 3-zügigen Ausbau der Schule zu klein ist.
Bedingt durch den hohen Bevölkerungszuwachs der vergangenen 4 Jahre und die damit
verbundene Erhöhung der Schülerzahlen, insbesondere im Bereich der Innenstadt, wird ein
zentral gelegener , entlastender Grundschulstandort notwendig. Aufgrund der möglichen
Synergien durch eine neu zu bildende Schnittmenge der heutigen Schulbezirke der Heinrich -
Hoffmann-Schule, Elly -Heuss-Knapp-Schule und Schillerschule, wurde als neuer möglicher
Standort für die erweiterte Heinrich-Hoffmann-Schule das städtische Gelände Darmstraße 2 - 6
entlang der Rudolf-Müller-Anlage in den Blick genommen und städtebaulich untersucht.
Das Raumprogramm (3 -zügige Grundschule) aus dem Jahr 2013 wurde vor den
Untersuchungen seitens des Schulamtes aktualisiert und den veränderten pädagogischen
Anforderungen angepasst (A nlage 1) und diente als Basis der Flächenermittlungen. Ergänzt
wird es durch das Raumprogramm für eine Kita mit je 3 Gruppen Ü3 und U3; Bedarf wie
später im Text erläutert (Anlage 2).
Die ursprüngliche Vorlage für den Stadtverordnetenbeschluss am 30.08.201 8 wurde
zurückgezogen. Hintergrund waren umfangreiche Erkenntnisse während des Gremienlaufs vom
Zeitpunkt des Magistratsbeschluss vom 27.06.2018 bis zum geplanten Stadtverordneten -
beschluss am 30.08.2018. Eine Vielzahl von Rahmenbedingungen hatte sich im l aufenden
Verfahren gegenüber den ursprünglichen Planungsgrundlagen verändert und machten eine
erneute Betrachtung möglicher Standorte notwendig.
Der nicht mögliche Zugriff auf das Gelände der Naturfreunde Darmstadt, Darmstraße 4a, und
die damit verbundene Reduzierung der bebaubaren Fläche auf rund 5000 m² sind einer der
Hauptgründe für die erneuten Standortuntersuchungen. Abstände zum Darmbach sind
ebenfalls als eines der weiteren Problemfelder zu benennen.
Diese Untersuchungen sind abgeschlossen.
Auf de m Grundstück Lindenhofstraße/Mühlstraße (Flur 1 Flurstück 552/2, Anlage 1) lässt
sich ein 3 -zügiger Grundschulneubau inklusive Kita realisieren. Der Standort erfüllt sowohl
übergeordnete städtebauliche Ziele der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Anlage Standor t-
varianten DSE), als auch die Standortanforderungen für den Schulbezirk. Die Einbindung des
Stadtplanungsamtes, insbesondere Verkehrsplanung, des Umwelt und Grünflächenamtes sowie
des Denkmalschutzes, im Hinblick auf die angrenzenden Stadtmauer, hat hier einen inner-
städtischen Standort mit hohem Potenzial für die Schul- und Kitanutzung ergeben. Die Themen
der Umweltplanung, Berücksichtigung der Frisch -Kaltluft-Schneise, Einbindung in das derzeit
in der Vorplanungsphase befindliche Verkehrskonzept in diese m Umfeld sind nur einige der
Vorteile dieses Standortes.
Die Gespräche mit dem derzeit auf dem Grundstück befindlichen BMX - und Skaterverein sind
sehr positiv verlaufen. Der Vereinsvorstand sieht in einer möglichen Kooperation mit der TSG
1846 e. V. ein e rhebliches Entwicklungspotential und steht einer Verlegung im Rahmen des
Neubauprojektes positiv gegenüber. Der Vorstand der TSG bestätigt ebenfalls diese Haltung.
- 4 -
Die Stärkung und Ausnutzung des TSG -Geländes mit einem „Generationenpark“ (Kinder,
Jugend und ältere Mitmenschen) kann in dem Gesamtangebot Spielplatz, Schwimmen am
Woog, Skaterpark, Bewegungsparcours etc. zu einer Aufwertung des Geländes für das gesamte
Gebiet werden.
Die Schaffung von Ersatzspielflächen im Zuge der Maßnahme ist ebenfalls Best andteil der
Aufgabenstellung.
Im Planungsraum Stadtmitte bedarf es weiterhin eines Ausbaus der Kinderbetreuung sowohl
im Bereich U3 als auch Ü3. Die Versorgungsquote am 31.12.2016 lag bei lediglich 36,7 %
(U3) bzw. 66,1 % (Ü3). Es ist aufgrund der prognos tizierten Bevölkerungsentwicklung davon
auszugehen, dass die Nachfrage von Kinderbetreuungsplätzen in den kommenden Jahren
weiter steigen wird. Zugleich stehen im Bereich Stadtmitte quasi keine Flächen zur Weiter -
entwicklung der Kinderbetreuungslandschaft zur Verfügung. Die gemeinsame Umsetzung eines
Kita- und Grundschulstandortes im Sinne eines Bildungshauses ist daher aus verschiedenen
Gründen anzustreben. Einerseits können so die vorhandenen Flächen durch gemeinschaftlich
genutzte Räume und (Frei-)Flächen effizient genutzt werden. Andererseits bietet dieses Modell
die Chance, die Institutionen Kita und Grundschul e konzeptionell eng zu verknüpf en, Über -
gänge neu zu gestalten und somit nahtlose Bildungsbiographien zu ermöglichen.
Finanzierung:
Im Wirtschaftsplan IDA stehen 2018 folgende Mittel zur Verfügung:
HHR 2017 500.000,00 €
Ansatz 2018 300.000,00 €
Diese Mittel in Höhe von insgesamt 800.000,00 € sind auskömmlich für die notwendigen
Grundlagenermittlungen, wie z. B. Bodengutachten, Vermessungen, die Durchführung des
Wettbewerbsverfahren inkl. Preisgelder und die mögliche Beauftragung des ermittelten
Architekturbüros bzw. Planungsteams für die Beauftragung der ersten Planungsstufe (LP 1-3).
Diese werden gemäß Beschluss 2018/0177 vom 30.08.2017 (DSE) in den Kernhaushalt
überführt.
Im Haushalt 2019 stehen unt er der Inv. -Nr. 19040 -5003 3, 5 Mio . € für weitere Planungs -
leistungen und vorbereitende Maßnahmen bereit.
Das Projektmanagement wird der DSE (Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co. KG)
gegen Rechnungsstellung in das Projekt übertragen.
Wettbewerbsverfahren:
Da es sich bei dem Baugrundstück um ein städtebaulich hochwertiges Grundstück handelt ,
wird ein nichtoffener, einphasiger Realisierungswettbewerb mit Ideenteil und einem möglichen
Verhandlungsverfahren für die Leistung der Hochbau mit Freianlagen ausgeschrieben.
Das Büro stadt.bau.plan wurde zur Angebotsabgabe zur Wettbewerbsbetreuung aufgefordert.
Das Angebot wurde mit den vorliegenden Angeboten für die Wettbewerbe Besucherzentrum
Osthang, Neubau Lincoln-Schule und Ludwig-Schwamb-Schule verglichen und als marktüblich
und wirtschaftlich eingestuft.
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Aufgrund der terminlichen Dringlichkeit wird auf weitere Angebote verzichtet.
Die Betriebskommission des Immobilienmanagements hat den Beschlusspunkten der
ursprünglichen Magistratsvorlage 2018/1093 vom 27.06.2018 in der BK -Sitzung am
22.06.2018 zugestimmt. Da die Standortfrage unabhängig von d en Punkten der Finanzierung
zu betrachten ist, wurde auf einen weiteren Beschluss der Betriebskommission verzichtet.
Die Umstrukturierung des IDA und der DSE führt zu einer Finanzierung des Bauprojektes durch
den Kernhaushalt, welche im Rahmen der Projektb earbeitung durch die DSE in die
Haushaltsplanung aufgenommen wird.
Die Vorlage wurde durch die DSE koordiniert und zusammengestellt.
Darmstadt, 07.11.2018
Dezernat I Dezernat II Dezernat III
Jochen Partsch Rafael Reißer Dr. Barbara Boczek
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin
Dezernat IV Dezernat V
i. V.
Jochen Partsch Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadträtin
anlage 3
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Heinrich-Hoffmann-Schule und Kita | Varianten Wettbewerbsoptionen | Grundstücksvarianten | Städtebauliche Untersuchungen Agenda 1. Ausgangslage 2. Zielsetzung 3. Varianten 4. Fazit 5. Empfehlung 2 1. Ausgangslage 3 Fortschreibung der Variantenuntersuchungen im Hinblick auf den noch herbeizuführenden StaVo Beschluss . Bisherige Variantenbetrachtung zum möglichen Änderungsantrag StaVo: Variante 1: Südlicher Teil Mercksplatz wird Bauland (Stan d 27.08.18) Variante 2: Mercksplatz Bauland und Parkfläche (Stand 27.0 8.18) Variante 3: ohne Kindertagesstätte (Stand 27.08.18) (Kita am Schul-Trainingsbad) Zusätzliche Variantenbetrachtung zum möglichen Änderungsantrag StaVo: Variante 4:Gutachterverfahren ursprüngliches Grundstück Variante 5: Mercksplatzbebauung Variante 6: Grünzug – Neubau Stadtmauer 2. Zielsetzung 4 Standortentscheidung für die Umsetzung der Bauaufgabe einer innerstädtischen Grundschule und Kita Um den weiteren Gremienweg der aktuell beschlossenen Magistratsv orlage 2018/0193 zu beurteilen ist es notwendig eine Einigung zur Standortfrage und Bauaufgabe zu erzielen . Die im Folgenden dargestellten Varianten stellen hier eine Entscheidungsgrundlage da. 2. Zielsetzung 5 Grundsätzliche Parameter: Städtebauliche Ziele: Das übergeordnete städtebauliche Ziel ist es auf eine Bebauun g des östlichen Mercksplatzes zu verzichten und den Grünzug der Rudolf-Müller Anlage weiter R ichtung Jugendstilbad zu entwickeln. (gem. Planungswerksatt 2007, Darmstadt 2030+) Nach Aussage der Leitung des Stadtplanungsamtes hat dieses Ziel weiterhin Bestand Umwelt: Der behutsame Umgang mit den vorhandenen Baumbeständen. Stärkung des vorhandenen Grünzuges. Sicherung der Frisch- und Kaltluftschneise der Rudolf-Müller Anlage sind Eckpfeiler der Planung Verkehr: Es wird formell kein neuer Zielverkehr im Gebiet ausgelöst. Die Kinder, Schüler und Lehrkräfte bewegen sich bereits jetzt im Wohngebiet. Die Neuordnung der Schulbezirke unterstützt diese Aussage. Die notwendigen Stellplätze und „Bringsituation“ ist dennoch zu lösen. 2. Zielsetzung 6 Grundsätzliche Parameter: Versorgung: Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung im Bereich Kita U3/Ü3 und Grundschule für den Bezirk. Erweiterungspotential für diese Grundversorgung Umsetzung: Schaffung von Parametern für einen schnellen und reibungslosen B auablauf. Reduzierung der Risiken durch Verzicht auf Interimsabhängigkeiten und Bebauungsplanverfahren. Herstellung einer größt möglichen Verfahrenssicherheit Bodengutachten: Der Baugrund ist gemäß aktuellem Gutachten ab einer Tiefe von 2 .00 m unter OK Gelände felsig. Für die Herstellung notwendiger Unterkellerungen ist daher mit er höhten Kosten im Erd-und Gründungsbau zu rechnen 2. Zielsetzung 7 Grundsätzliche Parameter: Anwohner: Einbindung in die Projektwerkstatt Stadtumbaugebiet Ost und da s übergeordnete Verkehrskonzept für das Wohngebiet. Kosten: Reduzierung von begleitenden Maßnahmen, Interim-, Abbruch, Schaffung von Parkplatzflächen. 3. Varianten 8 Variante 4: Gutachterverfahren auf dem ursprünglichen Grundstück 3. Varianten 9 Variante 4: Gutachterverfahren auf dem ursprünglichen Grundstück Grundstückssituation: • Der direkte Zugriff auf die städtischen Grundstücke Darmstr. 2 und 4 ist gegeben. • Der Zugriff auf das Grundstück Darmstr.4a (Naturfreunde) wird nicht benötigt. • Die Grundstücke der Bauverein AG Darmstr. 6 und 8 werden nicht benötigt. 3. Varianten 10 Variante 4: Gutachterverfahren auf dem ursprünglichen Grundstück Zur Freimachung der Grundstücke ist es notwendig: • das „Haus der Vereine“ zu entmieten und hier Ersatzräume gegebenenfalls anzumieten • den Gartenhort durch einen Ersatzneubau im Rahmen der Schulkindbetreuung aufzulösen, bzw. eine Alternative zu schaffen. Diese Anforderung könnte ein Neubau auf dem Grundstück der Kita Nachtweide erfüllen. 3. Varianten 11 Variante 4: Gutachterverfahren auf dem ursprünglichen Grundstück Städtebauliche Bewertung: • Das übergeordnete Ziel Grünzug wird teilweise aufgegeben • Die möglichen Baukörper stehen als Solitäre am bzw. „im“ Park • Die Grundschule ist als 4 geschossiger, die Kita als 2 geschossiger Baukörper zu erwarten. Die für eine Bebauung zu berücksichtigenden Parameter (Abstand Darmbach, schränken die mögliche Bebauung deutlich ein. Ein Architektenwettbewerb ist nicht empfehlenswert. 3. Varianten 12 Variante 4: Gutachterverfahren auf dem ursprünglichen Grundstück Umwelttechnische Bewertung: • Der vorhandenen Baumbestand auf den zu bearbeitenden Grundstücken muss vorrausichtlich zum Großteil weichen . Der Nachweis, dass der Neubau die Frisch- Kaltluftschneise nicht beeinflusst, ist mit Hilfe eines Gutachtens zu erbringen. 3. Varianten 13 Variante 4: Gutachterverfahren auf dem ursprünglichen Grundstück Verkehrssituation • Es können zwei „Bringsituationen“ geschaffen werden • Schule An/Abholsituation Mercksplatz bzw. Martin-Buber-Str. • Kita An/Abholsituation Bereich Darmstr/Wienerstr. auf dem Baugrundstück Versorgung: • Erweiterungspotenzial auf dem Grundstück ist nicht vorhanden 3. Varianten 14 Variante 4: Gutachterverfahren auf dem ursprünglichen Grundstück Umsetzung: • Starke Abhängigkeit von der Herstellung des „Neubau Schulkindbetreuung“ Erweiterung der Bauaufgabe KIP“ (Elly-Heus-Knapp Schule , Georg-Büchner Schule) durch IDA. • Mögliches Baugrundstück: Kita Nachtweide. • Beschlusslage fehlt derzeit • Genehmigungsfähig gem. §34 HBO. Kein Bebauungsplan notwendig. • Schulhofflächen und Freibereiche der Kita sind in ihren Flächen begrenzt. 3. Varianten 15 Variante 4: Gutachterverfahren auf dem ursprünglichen Grundstück Bodengutachten: • Bodengutachten liegt vor. Austausch des Oberbodens in einer Höhe von durchschnittlich 50cm im Bereich der geplanten Bebauung notwendig. • felsiger Boden, als auch ein hoher Grundwasserstand wurde festgestellt Anwohner: • Der Schulhof wird in dieser Variante vermutlich in Richtung Darmstr. ausgebildet, ebenso der Freibereich Kita. Die „Bringsituation“ ist trotz möglicher Stellplatzflächen an der Martin-Buber Str. als kritisch zu bewerten. 3. Varianten 16 Variante 4: Gutachterverfahren auf dem ursprünglichen Grundstück Kosten: • Kostensteigernde Faktoren sind: – Abbruchkosten, – Ersatzbeschaffungen von Räumen für das Haus der Vereine – Erhöhte Gründungskosten (Bodenaustausch, felsiger Untergrund, hoher Grundwasserspiegel) 3. Varianten 17 Variante 5: Wettbewerbsverfahren inkl. Teilbereich Mercksplatz 3. Varianten 18 Variante 5: Wettbewerbsverfahren inkl. Teilbereich Mercksplatz Grundstückssituation: • Der direkte Zugriff auf die städtischen Grundstücke 2,4 ist gegeben. • Der Zugriff auf das Grundstück Darmstr.4a (Naturfreunde) wird nicht benötigt. • Die Grundstücke des Bauverein Darmstr. 6,8 wird nicht benötigt • Die Fläche Mercksplatz und Martin-Buber Straße ist nicht gewidmet und kann in die Bauaufgabe einbezogen werden. 3. Varianten 19 Variante 5: Wettbewerbsverfahren inkl. Teilbereich Mercksplatz Zur Freimachung der Grundstücke ist es notwendig: • das „Haus der Vereine“ zu entmieten und hier Ersatzräume gegebenenfalls anzumieten • den Gartenhort durch einen Ersatzneubau im Rahmen der Schulkindbetreuung aufzulösen, bzw. eine Alternative zu schaffen. Diese Anforderung könnte ein Neubau auf dem Grundstück der Kita Nachtweide erfüllen. . 3. Varianten 20 Variante 5: Wettbewerbsverfahren inkl. Teilbereich Mercksplatz Städtebauliche Bewertung: • Das übergeordnete Ziel Grünzug wird teilweise aufgegeben • Die möglichen Baukörper stehen als Solitäre am bzw. „im“ Park • Die Grundschule ist als 3 geschossiger, die Kita als 2 geschossiger Baukörper zu erwarten. 3. Varianten 21 Variante 5: Wettbewerbsverfahren inkl. Teilbereich Mercksplatz Städtebauliche Bewertung: • Die für eine Bebauung zu berücksichtigenden Parameter (Abstand Darmbach), schränken die mögliche Bebauung deutlich ein. Ein Architektenwettbewerb ist bedingt empfehlenswert. Die Variabilität für ein Wettbewerbsverfahren ist durch die Zunahme des Grundstückes Mercksplatz gegeben, jedoch mit den übrigen Parametern des Grundstückes weiterhin eingeschränkt. 3. Varianten 22 Variante 5: Wettbewerbsverfahren inkl. Teilbereich Mercksplatz Umwelttechnische Bewertung: • Der vorhandenen Baumbestand auf den zu bearbeitenden Grundstücken muss vorrausichtlich zum Großteil weichen. Der Nachweis, dass der Neubau die Frisch- Kaltluftschneise nicht beeinflusst, ist mit Hilfe eines Gutachtens zu erbringen. 3. Varianten 23 Variante 5: Wettbewerbsverfahren inkl. Teilbereich Mercksplatz Verkehrssituation • Es können zwei „Bringsituationen“ geschaffen werden • Schule An/Abholsituation Mercksplatz. • Kita An/Abholsituation Bereich Darmstr/Wienerstr. auf dem Baugrundstück Versorgung: • Erweiterungspotenzial auf dem Grundstück ist nicht vorhanden 3. Varianten 24 Variante 5: Wettbewerbsverfahren inkl. Teilbereich Mercksplatz Umsetzung: • Starke Abhängigkeit von der Herstellung des „Neubau Schulkindbetreuung Erweiterung der Bauaufgabe KIP“ (Elly-Heus-Knapp Schule , Georg-Büchner Schule) durch IDA. • Mögliches Baugrundstück: Kita Nachtweide. • Beschlusslage fehlt derzeit • Genehmigungsfähig gem. §34 HBO. Kein Bebauungsplan notwendig. • Schulhofflächen und Freibereiche der Kita sind in ihren Flächen ausreichend. 3. Varianten 25 Variante 5: Wettbewerbsverfahren inkl. Teilbereich Mercksplatz Bodengutachten: • Bodengutachten liegt vor. Austausch des Oberbodens in einer Höhe durchschnittlich 50cm im Bereich des ursprünglichen Grundstückes.) • Die Gründungstiefe im Bereich Mercksplatz ist wegen des vorhandenen felsigen Untergrundes auf -2,60 m begrenzt. Dies schließt einen wirtschaftlichen Bau einer Tiefgarage aus,. 3. Varianten 26 Variante 5: Wettbewerbsverfahren inkl. Teilbereich Mercksplatz Anwohner: • Der Schulhof wird in dieser Variante vermutlich in Richtung Darmstr. ausgebildet, ebenso der Freibereich Kita. Die „Bringsituation“ ist trotz möglicher Stellplatzflächen am Mercksplatz als lösbar zu bewerten. 3. Varianten 27 Variante 5: Wettbewerbsverfahren inkl. Teilbereich Mercksplatz Kosten: • Kostensteigernde Faktoren sind: – Abbruchkosten, – Ersatzbeschaffungen von Räumen für das Haus der Vereine – Erhöhte Gründungskosten Bereich Mercksplatz (Bodenaustausch, Entsorgung) – Felsuntergrund 3. Varianten 28 Variante 6: Neubau Stadtmauer 3. Varianten 29 Variante 6: Neubau Stadtmauer Grundstückssituation: • Der direkte Zugriff auf die städtischen Grundstücke ist gegeben (Skateranlage und Spielplatz). • Der Zugriff auf das Grundstück Darmstr.4a (Naturfreunde) wird nicht benötigt. • Die Grundstücke des Bauverein Darmstr. 6,8 werden nicht benötigt. • Die Zustimmung der Stadtplanung und des Grünflächenamtes zur Errichtung einer Skateranlage an einem anderen Standort ist gegeben 3. Varianten 30 Variante 6: Neubau Stadtmauer Zur Freimachung der Grundstücke ist es notwendig: • die BMX/Skateranlage ist an einen anderen Standort zu verlegen • der Spielplatz ist zurückzubauen und Alternativflächen sind herzustellen 3. Varianten 31 Variante 6: Neubau Stadtmauer Städtebauliche Bewertung: • Das übergeordnete Ziel Grünzug kann weiterhin verfolgt werden. • Die möglichen Baukörper bilden eine städtebaulich sinnvolle Kante und schließen eine Blockbebauung • Die Grundschule ist als 3 geschossiger, die Kita als 2 geschossiger Baukörper zu erwarten. • Das Grundstück bietet eine hohe Variabilität die einen Wettbewerb sinnvoll macht. 3. Varianten 32 Variante 6: Neubau Stadtmauer Umwelttechnische Bewertung: • Der vorhandene Baumbestand auf den zu bearbeitenden Grundstücken ist besser in eine mögliche Bauaufgabe zu integrieren • Der Nachweis, dass der Neubau die Frisch- Kaltluftschneise nicht beeinflusst, ist mit Hilfe eines Gutachtens zu erbringen. • Die begleitende Grünfläche am Jugendstilbad bietet die Chance eine alternative, öffentliche Spielfläche zu gestalten 3. Varianten 33 Variante 6: Neubau Stadtmauer Verkehrssituation • Es können zwei „Bringsituationen“ geschaffen werden • Schule An/Abholsituation Lindenhofstr/Mercksplatz • Kita An/Abholsituation Bereich Woogsplatz Versorgung: • Erweiterungspotenzial auf dem Grundstück ist nicht vorhanden 3. Varianten 34 Variante 6: Neubau Stadtmauer Umsetzung: • Keine Abhängigkeit von der Herstellung des „Neubau Schulkindbetreuung“ Erweiterung der Bauaufgabe KIP“ (Elly-Heus-Knapp Schule , Georg-Büchner Schule) durch IDA. • Genehmigungsfähig gem. §34 HBO. Kein Bebauungsplan notwendig. • Einbindung des Denkmalschutzes im Bezug Stadtmauer notwendig und bereits erfolgt. 3. Varianten 35 Variante 6: Neubau Stadtmauer Umsetzung: • Die vorhandene Grundstücksfläche von ca. 7.000 qm bietet ausreichend Platz zur Herstellung zeitgemäßer Schulhofflächen und Freibereiche für die Kita. 3. Varianten 36 Variante 6: Neubau Stadtmauer Bodengutachten: • Bodengutachten wird derzeit erstellt. Durch bereits vorhandene Untersuchungen im angrenzenden Straßenraum ist auch hier mit Fels zu rechnen. • Bei den aktuell durchgeführten Bohrungen wurden vermutlich Kellerräume ausfindig gemacht. • Die Thematik der Gründung und des notwendigen Aushub ist entsprechend sorgfältig zu untersuchen. 3. Varianten 37 Variante 6: Neubau Stadtmauer Anwohner: • Der Schulhof wird in dieser Variante vermutlich Richtung Woogsplatz bzw. zwischen den Baukörpern ausgebildet, ebenso der Freibereich Kita. • Die „Bringsituation“ kann durch zwei Anfahrtsmöglichkeiten (Schule – Lindenhofstr. Kita –Woogsplatz entzerrt werden. 3. Varianten 38 Variante 6: Neubau Stadtmauer Kosten: • Kostensteigernde Faktoren sind: – Erhöhte Gründungskosten (Rückbau von unterirdischer vorh. Bausubstanz, Entsorgung, Bodenaustausch) – Felsuntergrund – Herstellung der Skateranlage an einem neuen Standort 3. Varianten 39 Variante 6: Neubau Stadtmauer | Vertiefung übergeordnetes städtebauliches Ziel 3. Varianten 40 Variante 6: Neubau Stadtmauer | Vertiefung Alternativstandorte BMX/Skateranlage TSG Gelände Alternativflächen BMX/Skateranlage: • TSG Gelände: – Fläche vor der Felsinghalle – Fläche hinter dem Rollsportfeld Beide Flächen befinden sich in einem vorhanden Umfeld „Sportnutzung“. Eine Genehmigung der Sportanlage ist grundsätzlich möglich. 3. Varianten 41 Variante 6: Neubau Stadtmauer | Vertiefung Bestandsgrundstück Bestandsnutzung: • BMX/Skateranlage • Öffentliche Spielfläche 3. Varianten 42 Variante 6: Neubau Stadtmauer | Vertiefung Schule und Kita in einem Gebäudekomplex 3. Varianten 43 Variante 6: Neubau Stadtmauer | Vertiefung Schule und Kita in zwei Gebäudekomplexen 4. Fazit 44 4. Fazit 45 Bewertung Variante 4: Gutachterverfahren auf dem ursprünglichen Grundstück Die Variante 4 ist keine Alternative. Die durch die laufenden Untersuchungen und Stellungnahmen der Fachämter aufgezeigten Rahmenbedingungen führen zu Baukörpern (Schule 80m Länge, 4 Geschosse) die nicht vertretbar sind. 4. Fazit 46 Bewertung Variante 5: Wettbewerbsverfahren inkl. Teilbereich Mercksplatz Die Variante 5 ist auf dem ersten Blick eine Alternative, zeigt aber in ihrer Qualität und Umsetzung erhebliche Schwachpunkte. Der Schulbaukörper wird vermutlich eine Länge von 60m betragen. Eine Belichtung über Innenhöfe ist hier wegen der fehlenden Grundstücksfläche nicht möglich. Die Bodensituation auf dem Mercksplatz lässt eine Absenkung eines Baukörpers nicht zu. 4. Fazit 47 Bewertung Variante 6: Neubau Stadtmauer Die Variante 6 hat nach derzeitiger Sachlage das größte Potential für eine zukünftige Weiterentwicklung des Viertels. Der Gedanke des Grünzuges über den derzeitigen Mercksplatz kann grundsätzlich weiter verfolgt werden. Die aktuellen Verkehrsplanungen, Parkraumbewirtschaftung kann ohne Veränderungen fortgesetzt werden. Der Abbruch Haus der Vereine, „Gartenhort der Jugend“ kann zu einem späteren Zeitpunkt unabhängig vom Neubau erfolgen. 5. Empfehlung 48 Umsetzung der Variante Neubau Stadtmauer Eine Planung innerhalb des Innenstadtgebietes ist immer mit Kompromissen sämtlicher Beteiligten verbunden. Ein Neubau an der Stadtmauer bietet eine große Vielfalt an zeitgemäßen Gestaltungsmöglichkeiten. Es können öffentliche und halböffentliche Stadträume entstehen. Die Durchführung eines Wettbewerbes bietet hier den entsprechenden Rahmen. Die notwendigen Kompromisse zu den Themen Städtebau, Umwelt und Denkmalschutz stehen in dieser Variante in keinem grundsätzlichen Widerspruch. 5. Empfehlung 49 Umsetzung der Variante Neubau Stadtmauer Weiteres Vorgehen: • Magistratsbeschluss Nov.18 • Beschluss der StaVo Dez. 2018 • Vorbereitung Wettbewerbsverfahren bis Feb ´19 • Wettbewerbsverfahren Feb´19 bis Juli´19 50 Darmstadt 24.September 2018: Dezernat I Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH&Co.KG Bessunger Straße 125, Gebäude D 64295 Darmstadt Geschäftsführer Sven Kling und Bernd Neis :
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Punkt 43: Neubau Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte (V-Nr. 2018/0332) Die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag: 1. Der Beschlussvorschlag der Magistratsvorlage wird um den Punkt 1a ergänzt: Ziel ist es, die Neuanlage eines qualitativ hochwertigen Wasserspielplatz zu prüfen. 2. Der Beschlussvorschlag unter Pkt. 2. wird folgendermaßen erweitert: Der Auslobung eines Architektenwettbewerbs mit anschl. Vg.-Verfahren und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für den notwendigen Neubau der Heinrich- Hoffmann-Schule inkl. KiTa wird zugestimmt. Es ist zu prüfen, ob das Planungsgebiet den Standort Lindenhofstraße/Mühlstraße (Flur 1, Flurstück 552/2) sowie den Woogsplatz und das Begleitgrün am Jugendstilbad um fassen kann. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt. Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
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wol = wol | U EEE | 01 0 000'T : T geIsyen 4alagqıeag 8T0Z’0T’60 :wnyeq
Beratungsverlauf (3)
Orte (8)
- Martin-Buber-Straße
- Lindenhofstraße
- Bessunger Straße 125
- Heinrichstraße 78
- Darmstraße 4a
- Woogsplatz
- Wienerstraße
- Mühlstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0332
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.11.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00