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2018/0332

Neubau Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte

Magistratsvorlage 07.11.2018

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2472 Zeichen

Anlage 1_KiTa 
 Raumprogramm für KiTa (3 x Ü3, 3 x U3) räumlich und funktional integriert in 3-zügige GS Heinrich-Hoffmann-Schule 
Anzahl qm NF 
1.0 Gruppenbereiche Ü3 240 
1.1 Gruppe Ü3 (66 Kinder) 3 50 150 
1.2 Gruppenraum | Differenzierung 3 20 60 
1.3 Garderobe 3 10 30 
Sanitärräume Ü3, 66 Kinder, WCs, Waschbecken, Wickelmöglichkeit, Dusche, zentral oder dezentral 
2.0 Gruppenbereiche U3 225 
2.1 Gruppe U3 (33 Kinder) 3 45 135 
2.2 Gruppenraum | Differenzierung 3 20 60 
2.3 Garderobe 3 10 30 
Sanitärräume U3, 33 Kinder, WCs, Waschbecken, Wickelmöglichkeit, in direkter Anbindung an die Gruppen 
Programmfläche Ü3 und U3 465 
päd. nutzbare Erschließungsfläche  (30% Zuschlag) 139,5 
Summe Nutzfläche 604,5 
 
3.0 Gemeinschaftsflächen 207 
3.1 Windfang | Foyer, pädagog. nutzbare Erschließungsfläche, ggf. in Verbindung mit Foyer Schule 
3.2 Mehrzweckraum 1 84 84 
3.3 Stuhllager, in direkter Verbindung mit Mehrzweckraum 1 10 10 
3.4 Mensa - Bistro, nur  Ü3-Kinder, evtl. funktionale Anbindung an  Mensa Grundschule, U3-Kinder gruppenintern 1 50 50 
3.5 Küche | Ausgabeküche, Spülküche, Teeküche 1 25 25 
3.6 Lager Küche 1 8 8
Entsorgung | Andienung 
3.7 Personal Umkleide | WC 1 10 10 
3.8 Materialraum , gruppenübergreifend 1 20 20 
4.0 Verwaltungsflächen 75 
4.1 Büro Kitaleitung 1 15 15 
4.2 Büro Eltern 1 20 20 
4.3 Personalraum 1 40 40 
5.0 Wirtschaftsflächen 45 
5.1 Kinderwagen, Rollstühle, Hilfsmittel, dezentral 2 x 15 1 30 30 
5.2 Raum für Reinigungspersonal, Putzmittel 1 15 15 
5.3 Sanitärräume Ü3, 66 Kinder, WCs, Waschbecken, Wickelmöglichkeit, Dusche (3 x 12 m²) in BGF 
5.4 Sanitärräume U3, 33 Kinder, WCs, Waschbecken, Wickelmöglichkeit (3 x 12 m²) in BGF 
5.5 Sanitärräume Personal, Besucher, Beh.-WC nach Erfordern. und DIN (4  x 8m² Personal, 1x 8m² Beh./Bes) in BGF 
5.6 Technikflächen, Betriebstechnische Anlagen nach Erf ordernis in BGF 
6.0 Freiflächen | Sportflächen mind. 750 
6.1 Bewegungsraum | Psychomotorik , Synergie Grundschul e 
6.2 Freibereich, U3 / Ü3 separat, Einfriedung, 6-10 q m /Kind mind. 750 
A. Summe Programmfläche Kita Heinrich-Hoffmann-Schule ohne Freiflächen 792 
Summe A beziffert die reine Programmfläche  der Kita und nicht die Bruttogeschossfläche . 
Nicht enthalten sind pädagogische Erschließungsflächen, Flure, Foyer, Technikflächen,  Flächen für Sanitär, etc. 
Eine Differenzierung erfolgt im Rahmen der Wettbewerbsauslobung. 
66 Kinder Ü3 + 33 Kinder U3 
Kindertagesstätte 
3 x Ü3, 3 x U3 
entwurfsabhängig

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95 Zeichen

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2589 Zeichen

Bedarf Funktionsbereiche 
Barrierefreiheit barrierefreie Nutzbarkeit aller Funktionsbereiche, Gestaltung der Informations- und 
Orientierungssysteme nach dem "Mehr-Sinne-Prinzip" 
Beratung akustisch abgeschirmte Beratungsplätze 
Hygiene spezifische Sanitäranlagen für SuS mit gravierenden Beeinträchtigungen und einem erhöhten 
Assistenzbedarf bei der Körperpflege 
Medizinische 
Versorgung 
Krankenpersonalraum / Erste-Hilfe-Raum zur Lagerung von Arzneimitteln für SuS mit spezieller 
Arzneimittelversorgung 
Rückzug und Ruhe abgeschirmte Räume für Schüler mit einem höheren Bedarf an Ruhe- und Rückzugszeiten, z.B. bei 
"Time-Out" schweren Behinderungen und komplexerem Assistenzbedarf 
Technische 
Unterstützung 
geeignete Abstellflächen für Rollstühle oder andere technische Unterstützungssysteme in allg. und 
spezialisierten LUB sowie in wichtigen Gemeinschaftsbereichen 
Therapie Räume zur therapeutischen Arbeit, z.B.für Physio- , Logo-, oder Ergotherapie 
Bedarf Funktionsbereiche 
Ganztag Schule als Lern- und Lebensort → gesellschaftlicher Auftrag 
Zeitlich / Räumlich und organisatorisches Zusammenwachsen von Unterricht und Betreuung → 
Rhythmisierung 
höhere Verweildauer des Personals an Schulen → adäquate Arbeits-, und Beratungsbereiche 
höhere Verweildauer der Schüler → Mensa nicht nur als Ort der Verpflegung sondern auch Ort der 
Kommunikation 
Pädagogik sich wandelnde pädagogische Konzepte sehen mehr Zeit für praktisches und selbsorganisiertes 
Lernen vor 
→ Moderne Unterrichtskonzepte bedingen unterschiedliche Lern- und Unterrichtsbereiche  / 
Ausstattung 
Mediathek / Bibliothek als Lernzentrum / pädagogisch nutzbare Erschließungsflächen 
Flexibilität Die Schulbauleitlinien schreiben für den Lern-, und Unterrichtsbereich eine Gesamtfläche fest. Wie 
groß einzelne Räume innerhalb des jeweiligen Bereiches angelegt und wie sie einander zugeordnet 
sind, wird nicht vorab definiert und kann auf der Grundlage des pädagogischen Profils der Schule 
gestaltet werden. 
Integration Integration von Ganztagsflächen in den Lern-, und Unterrichtsbereich 
Ergänzende Inklusionsflächen in LUB und Ganztag 
Synergien Funktionsbereiche sollen so gestaltet sein, dass eine Mehrfachnutzung möglich ist 
→ Nutzungsneutralität 
Öffentlichkeit Die innere Zonierung des Schulgebäudes sollte berücksichtigen, dass einzelne Funktionsbereiche 
(Turnhalle, Mensa, Foyer, etc.) auch außerhalb der Schulzeiten für die Öffentlichkeit nutzbar 
gemacht werden können 
Anforderungen Ganztag im Hinblick auf Funktionsbereiche 
Anforderungen der Inklusion im Hinblick auf Funktionsbereiche

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
07.11.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat V 
Dezernat IV 
Dezernat III 
Dezernat II 
 
Amt: Dezernat I 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I II III IV 
65 40 66 20 
V 51 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0332 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
425 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle: 14-11709-00 Investitionsnummer: 00188 
Kostenträger: 201 Sachkonto: 0951010 
 
Betreff: Neubau Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte  
 
Vorlage vom: 07.11.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Dem Raumprogramm für den Neubau der Heinrich -Hoffmann-Schule inkl. Kita wird 
zugestimmt (3-zügige Grundschule, Kindergarten 3 Gruppen U3 und 3 Gruppen Ü3)  
2. Der Auslobung eines Architektenwettbewerbes mit anschl. Vg. -Verfahren und 
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für den notwendigen Neubau der Heinrich -Hoffmann-
Schule inkl. Kita am Standort Lindenhofstraße/Mühlstraße (Flur 1 Flurstück 552/2) wird 
zugestimmt. 
3. Der Sicherung der bisherigen Hauptnutzung des Flurstückes 552/2 (BMX -/Skaterverein) 
auf einem Ersatzgrundstück auf dem Gelände der TSG 1846 e. V. wird zugestimmt.  
4. Der Schaffung von neuen Spielplatzflächen zusätzlich zu den Außenanlagen der 
notwendigen Pausenflächen wird zugestimmt.  
5. Der Beauftragung des Büros stadt.bau.plan zur Durc hführung des Wettbewerbes wird 
zugestimmt.

- 3 - 
 
Anlagen: 181101_anlage_Lageplan 
181101_anlage_orth 
181101_varianten_dse 
20181031_HHoS_Raumprogramm_Kita_MagVo  
20181031_HHoS_Raumprogramm_Schule_MagVo Anforderungen Ganztag  
20181031_HHoS_Raumprogramm_Schule_MagVo  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 14.11.2018 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.11.2018:  
 
Begründung; 
 
Mit der Magistratsvorlage 2013/0096 (Magistratsbeschluss -Nr. 119) wurde am 13.05.2013 
der Eigenbetrieb Immobilienmanagement (EB IDA) beauftragt, die Sanierungs - und 
Erweiterungsfähigkeit der heutigen Heinrich -Hoffmann-Schule am aktuellen sowie alternativen 
Standorten zu untersuchen. Die Untersuchung ergab, dass eine Sanierung aufgrund der 
maroden Bausubstanz unwirtschaftlich ist und der aktuelle Standort (Heinrichstraße 78) für 
einen 3-zügigen Ausbau der Schule zu klein ist. 
 
Bedingt durch den hohen Bevölkerungszuwachs der vergangenen 4 Jahre und die damit 
verbundene Erhöhung der Schülerzahlen, insbesondere im Bereich der Innenstadt, wird ein 
zentral gelegener , entlastender Grundschulstandort notwendig. Aufgrund der möglichen 
Synergien durch eine neu zu bildende Schnittmenge der heutigen Schulbezirke der Heinrich -
Hoffmann-Schule, Elly -Heuss-Knapp-Schule und Schillerschule, wurde als neuer möglicher 
Standort für die erweiterte Heinrich-Hoffmann-Schule das städtische Gelände Darmstraße 2 - 6 
entlang der Rudolf-Müller-Anlage in den Blick genommen und städtebaulich untersucht. 
Das Raumprogramm (3 -zügige Grundschule) aus dem Jahr 2013 wurde vor den 
Untersuchungen seitens des Schulamtes aktualisiert und den veränderten pädagogischen 
Anforderungen angepasst (Anlage 1) und diente als Basis der Flächenermittlungen. Ergänzt 
wird es durch das Raumprogramm für  eine Kita mit je 3 Gruppen Ü3 und U3; Bedarf wie 
später im Text erläutert (Anlage 2). 
Die ursprüngliche Vorlage für den Stadtverordnetenbeschluss am 30.08.2018 wurde 
zurückgezogen. Hintergrund waren umfangreiche Erkenntnisse während des Gremienlaufs vom 
Zeitpunkt des Magistratsbeschluss vom 27.06.2018 bis zum geplanten Stadtverordneten -
beschluss am 30.08.2018. Eine Vielzahl von Rahmenbedingungen hatte sich im laufenden 
Verfahren gegenüber den ursprünglichen Planungsgrundlagen verändert und machten eine 
erneute Betrachtung möglicher Standorte notwendig. 
Der nicht mögliche Zugriff auf das Gelände der Naturfreunde Darmstadt, Darmstraße 4a, und 
die damit verbundene Reduzierung der bebaubaren Fläche auf rund 5000 m² sind einer der 
Hauptgründe für die erneuten St andortuntersuchungen. Abstände zum Darmbach sind 
ebenfalls als eines der weiteren Problemfelder zu benennen. 
 
Diese Untersuchungen sind abgeschlossen.  
 
Auf dem Grundstück Lindenhofstraße/Mühlstraße (Flur 1 Flurstück 552/2, Anlage 1) lässt 
sich ein 3 -zügiger Grundschulneubau inklusive Kita realisieren. Der Standort erfüllt sowohl 
übergeordnete städtebauliche Ziele der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Anlage Standort -
varianten DSE), als auch die Standortanforderungen für den Schulbezirk. Die Einbindung des 
Stadtplanungsamtes, insbesondere Verkehrsplanung, des Umwelt und Grünflächenamtes sowie 
des Denkmalschutzes, im Hinblick auf die angrenzenden Stadtmauer, hat hier einen inner -
städtischen Standort mit hohem Potenzial für die Schul- und Kitanutzung ergeben. Die Themen 
der Umweltplanung, Berücksichtigung der Frisch -Kaltluft-Schneise, Einbindung in das derzeit 
in der Vorplanungsphase befindliche Verkehrskonzept in diesem Umfeld sind nur einige der 
Vorteile dieses Standortes. 
 
Die Gespräche mit dem derzeit auf dem Grundstück befindlichen BMX - und Skaterverein sind 
sehr positiv verlaufen. Der Vereinsvorstand sieht in einer möglichen Kooperation mit der TSG

- 5 - 
1846 e.  V. ein erhebliches Entwicklungspotential und steht einer Verlegung  im Rahmen des 
Neubauprojektes positiv gegenüber. Der Vorstand der TSG bestätigt ebenfalls diese Haltung. 
 
 
Die Stärkung und Ausnutzung des TSG -Geländes mit einem „Generationenpark“ (Kinder, 
Jugend und ältere Mitmenschen) kann in dem Gesamtangebot Spielpla tz, Schwimmen am 
Woog, Skaterpark, Bewegungsparcours etc. zu einer Aufwertung des Geländes für das gesamte 
Gebiet werden. 
Die Schaffung von Ersatzspielflächen im Zuge der Maßnahme ist ebenfalls Bestandteil der 
Aufgabenstellung. 
 
Im Planungsraum Stadtmitte bedarf es weiterhin eines Ausbaus der Kinderbetreuung sowohl 
im Bereich U3 als auch Ü3. Die Versorgungsquote am 31.12.2016 lag bei lediglich 36,7 % 
(U3) bzw. 66,1 % (Ü3). Es ist aufgrund der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung davon 
auszugehen, dass d ie Nachfrage von Kinderbetreuungsplätzen in den kommenden Jahren 
weiter steigen wird. Zugleich stehen im Bereich Stadtmitte quasi keine Flächen zur Weiter -
entwicklung der Kinderbetreuungslandschaft zur Verfügung. Die gemeinsame Umsetzung eines 
Kita- und Grundschulstandortes im Sinne eines Bildungshauses ist daher aus verschiedenen 
Gründen anzustreben. Einerseits können so die vorhandenen Flächen durch gemeinschaftlich 
genutzte Räume und (Frei-)Flächen effizient genutzt werden. Andererseits bietet dieses Modell 
die Chance, die Institutionen Kita und Grundschul e konzeptionell eng zu verknüpf en, Über -
gänge neu zu gestalten und somit nahtlose Bildungsbiographien zu ermöglichen. 
 
Finanzierung: 
 
Im Wirtschaftsplan IDA stehen 2018 folgende Mittel zur Verfügung: 
 
  HHR 2017   500.000,00 € 
  Ansatz 2018   300.000,00 € 
 
Diese Mittel in Höhe von insgesamt 800.000,00  € sind auskömmlich für die notwendigen 
Grundlagenermittlungen, wie z. B. Bodengutachten, Vermessungen, die Durchführung des 
Wettbewerbsverfahren inkl. Preis gelder und die mögliche Beauftragung des ermittelten 
Architekturbüros bzw. Planungsteams für die Beauftragung der ersten Planungsstufe (LP 1-3). 
Diese werden gemäß Beschluss 2018/0177 vom 30.08.2017  (DSE) in den Kernhaushalt 
überführt. 
Im Haushalt 2019 ste hen unt er der Inv. -Nr. 19040 -5003 3, 5 Mio . € für weitere Planungs -
leistungen und vorbereitende Maßnahmen bereit.  
Das Projektmanagement wird der DSE (Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co.  KG) 
gegen Rechnungsstellung in das Projekt übertragen. 
 
Wettbewerbsverfahren: 
 
Da es sich bei dem Baugrundstück um ein städtebaulich hochwertiges Grundstück handelt , 
wird ein nichtoffener, einphasiger Realisierungswettbewerb mit Ideenteil und einem möglichen 
Verhandlungsverfahren für die Leistung der Hochbau mit Freianlagen ausgeschrieben. 
 
Das Büro stadt.bau.plan wurde zur Angebotsabgabe zur Wettbewerbsbetreuung aufgefordert. 
Das Angebot wurde mit den vorliegenden Angeboten für die Wettbewerbe Besucherzentrum

Osthang, Neubau Lincoln-Schule und Ludwig-Schwamb-Schule verglichen und als marktüblich 
und wirtschaftlich eingestuft. 
 
Aufgrund der terminlichen Dringlichkeit wird auf weitere Angebote verzichtet. 
 
Die Betriebskommission des Immobilienmanagements hat den Beschlusspunkten der 
ursprünglichen Magistratsvorlag e 2018/1093 vom 27.06.2018  in der BK -Sitzung am 
22.06.2018 zugestimmt. Da die Standortfrage unabhängig von den Punkten der Finanzierung 
zu betrachten ist, wurde auf einen weiteren Beschluss der Betriebskommission verzichtet. 
Die Umstrukturierung des IDA und der DSE führt zu einer Finanzierung des Bauprojektes durch 
den Kernhaushalt, welche im Rahmen der Projektbearbeitung durch die DSE in die 
Haushaltsplanung aufgenommen wird. 
 
Die Vorlage wurde durch die DSE koordiniert und zusammengestellt.  
 
Darmstadt, 07.11.2018 
 
 
Dezernat I   Dezernat II   Dezernat III 
 
 
 
 
Jochen Partsch  Rafael Reißer   Dr. Barbara Boczek 
Oberbürgermeister  Bürgermeister   Stadträtin 
 
 
Dezernat IV   Dezernat V 
i. V. 
 
 
 
 
Jochen Partsch  Barbara Akdeniz 
Oberbürgermeister  Stadträtin

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184 Zeichen

Punkt 35: Neubau Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte 
 (V-Nr. 2018/0332) 
 
Der Vorlage wird einstimmig im Sinne des Haupt- und Finanzausschusses 
zugestimmt.

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2733 Zeichen

Anlage 1_Schule 
 Raumprogramm für 3 zügige Grundschule Heinrich-Hoffmann-Schule_ Gebundener Ganztag _ Inklusive Schule 
Anzahl qm NF 
1.0 Lern- und Unterrichtsbereiche 1344 
1.1 Lern- und Unterrichtsbereich | Basis (LuB) 12 72 864 
1.2 Gruppenraum | Differenzierung 6 24 144 
1.5 Ganztag 3 64 192 
1.6 Ganztag | Inklusion | Therapie 3 48 144 
Programmfläche LUB/GT,  Organisationsprinzip flexibel 1344 
päd. nutzbare Erschließungsfläche  (30% Zuschlag) 400 
Nebenflächen Sanitär/Lager/Garderobe (10% Zuschlag) 130 
Summe Nutzfläche LUB/GT (Rechnerische Summe bei möglicher Clusterbildung, Lernhaus, etc.) 1874 
2.0 Fachunterrichtsräume (FUR) 200 
2.1 Musikraum | Multifunktion 1 75 75 
2.2 Nebenraum 1 25 25 
2.3 Kunst und Werkraum  |Multifunktion 1 75 75 
2.4 Nebenraum / Brennofen 1 25 25 
 
3.0 Gemeinschaftsflächen / Informationsbereich 345 
3.1 Schülerbibliothek | Mediathek | SOL 1 75 75 
3.2 Mensa, 300 SuS in 3 Schichten, 1,5 qm / Schüler-,in 1 150 150 
3.3 Küche | Frisch- und Mischküche 1 120 120 
Ausgabe 25 
Produktion 20 
Spülküche 15 
Personal Umkleide | WC 15 
Lager 20 
Entsorgung | Andienung 25 
3.5 Forum | Foyer | Aula, pädagog. nutzbare Erschließungsfläche entwurfsabhängig 
4.0 Arbeits- und Verwaltungsräume 290 
4.1 Pädagogenbereich, Bibliothek, Arbeitsplätze, Kommunikation,Teeküche  1,5 LuL/Klasse 105 
4.2 Schulleiter/in 1 20 20 
4.3 Stv. Schulleiter/in 1 20 20 
4.4 Sekretariat 1 20 20 
4.5 Besprechung, Referendare, Schulsozialarbeit 1 15 15 
4.6 Büro Ganztagskoordination 1 15 15 
4.7 Elternsprechzimmer | Erste Hilfe 1 15 15 
4.8 Hausmeisterdienstraum 1 15 15 
4.9 Archivraum | Fotokopieren 1 15 15 
4.10 Lernmittel | Lernmittel,  teilbar in 2 x 25 qm 1 50 50 
5.0 Wirtschaftsflächen 65 
5.1 Hausmeisterwerkstatt 1 20 20 
5.2 Lagerraum / Außenspielgeräte 2 15 30 
5.3 Raum für Reinigungspersonal 1 15 15 
5.5 Sanitärräume mit erhöhtem Hygienebedarf, für 300 SuS in BGF 
5.6 Sanitärräume, Lehrer, Personal in BGF 
5.7 Technikflächen, Betriebstechnische Anlagen nach Erf ordernis in BGF 
6.0 Sport- und Freiflächen 700 
6.1 Einfeldhalle (27 x 15 m) m. Nebenflächen 600 600 
6.2 Bewegungsraum | Psychomotorik | Gymnastik inkl. Ne benflächen 100 100 
6.3 Pausenfläche Mindestgröße 1500 qm  
A. Summe Programmfläche Heinrich-Hoffmann-Schule 2944 
Summe A beziffert die reine Programmfläche  der Schule und nicht die Bruttogeschossfläche . 
Nicht enthalten sind pädagogische Erschließungsflächen-, Flure, Foyer, Technikflächen,  Nebenflächen für Sanitär, etc. 
Eine Differenzierung erfolgt im Rahmen der Wettbewerbsauslobung. Über die techn. Ausgestaltung der Küche wird 
abschl. nach Vorliegen eines abgestimmten Versorgungskonzept mit dem EAD entschieden 
Grundschule HHoS 
3-zügig, 12 Klassen, max. 300 SuS

2018/0332

9475 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
07.11.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat V 
Dezernat IV 
Dezernat III 
Dezernat II 
 
Amt: Dezernat I 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0332 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle: 14-11709-00 Investitionsnummer: 00188 
Kostenträger: 201 Sachkonto: 0951010 
 
Betreff: Neubau Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte  
 
Vorlage vom: 07.11.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Dem Raumprogramm für den Neubau der Heinrich -Hoffmann-Schule inkl. Kita wird 
zugestimmt (3-zügige Grundschule, Kindergarten 3 Gruppen U3 und 3 Gruppen Ü3)  
2. Der Auslobung eines Architektenwettbewerbes mit anschl. Vg. -Verfahren und 
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für den notwendigen Neubau der Heinrich -Hoffmann-
Schule inkl. Kita am Standort Lindenhofstraße/Mühlstraße (Flur 1 Flurstück 552/2) wird 
zugestimmt. 
3. Der Sicherung der bisherigen Hauptnutzung des Flurstückes 552/2 (BMX -/Skaterverein) 
auf einem Ersatzgrundstück auf dem Gelände der TSG 1846 e. V. wird zugestimmt.  
4. Der Schaffung von neuen Spielplatzflächen zusätzlich zu den Außenanlagen der 
notwendigen Pausenflächen wird zugestimmt.  
5. Der Beauftragung des Büros stadt.bau.plan zur Durc hführung des Wettbewerbes wird 
zugestimmt.

- 2 - 
Anlagen: 181101_anlage_Lageplan 
181101_anlage_orth 
181101_varianten_dse 
20181031_HHoS_Raumprogramm_Kita_MagVo  
20181031_HHoS_Raumprogramm_Schule_MagVo Anforderungen Ganztag  
20181031_HHoS_Raumprogramm_Schule_MagVo  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  07.11.2018: 
 
Begründung; 
 
Mit der Magistratsvorlage 2013/0096 (Magistratsbeschluss -Nr. 119) wurde am 13.05.2013 
der Eigenbetrieb Immobilienmanagement (EB IDA) beauftragt, die Sanierungs - und 
Erweiterungsfähigkeit der heutigen Heinrich -Hoffmann-Schule am aktuellen sowie alternativen  
Standorten zu untersuchen. Die Untersuchung ergab, dass eine Sanierung aufgrund der 
maroden Bausubstanz unwirtschaftlich ist und der aktuelle Standort (Heinrichstraße 78) für 
einen 3-zügigen Ausbau der Schule zu klein ist. 
 
Bedingt durch den hohen Bevölkerungszuwachs der vergangenen 4 Jahre und die damit 
verbundene Erhöhung der Schülerzahlen, insbesondere im Bereich der Innenstadt, wird ein 
zentral gelegener , entlastender Grundschulstandort notwendig. Aufgrund der möglichen 
Synergien durch eine neu zu bildende Schnittmenge der heutigen Schulbezirke der Heinrich -
Hoffmann-Schule, Elly -Heuss-Knapp-Schule und Schillerschule, wurde als neuer möglicher 
Standort für die erweiterte Heinrich-Hoffmann-Schule das städtische Gelände Darmstraße 2 - 6 
entlang der Rudolf-Müller-Anlage in den Blick genommen und städtebaulich untersucht. 
Das Raumprogramm (3 -zügige Grundschule) aus dem Jahr 2013 wurde vor den 
Untersuchungen seitens des Schulamtes aktualisiert und den veränderten pädagogischen 
Anforderungen angepasst (A nlage 1) und diente als Basis der Flächenermittlungen. Ergänzt 
wird es durch das Raumprogramm für eine Kita mit je 3 Gruppen Ü3 und U3; Bedarf wie 
später im Text erläutert (Anlage 2). 
Die ursprüngliche Vorlage für den Stadtverordnetenbeschluss am 30.08.201 8 wurde 
zurückgezogen. Hintergrund waren umfangreiche Erkenntnisse während des Gremienlaufs vom 
Zeitpunkt des Magistratsbeschluss vom 27.06.2018 bis zum geplanten Stadtverordneten -
beschluss am 30.08.2018. Eine Vielzahl von Rahmenbedingungen hatte sich im l aufenden 
Verfahren gegenüber den ursprünglichen Planungsgrundlagen verändert und machten eine 
erneute Betrachtung möglicher Standorte notwendig. 
Der nicht mögliche Zugriff auf das Gelände der Naturfreunde Darmstadt, Darmstraße 4a, und 
die damit verbundene Reduzierung der bebaubaren Fläche auf rund 5000 m² sind einer der 
Hauptgründe für die erneuten Standortuntersuchungen. Abstände zum Darmbach sind 
ebenfalls als eines der weiteren Problemfelder zu benennen. 
 
Diese Untersuchungen sind abgeschlossen.  
 
Auf de m Grundstück Lindenhofstraße/Mühlstraße (Flur 1 Flurstück 552/2, Anlage 1) lässt 
sich ein 3 -zügiger Grundschulneubau inklusive Kita realisieren. Der Standort erfüllt sowohl 
übergeordnete städtebauliche Ziele der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Anlage Standor t-
varianten DSE), als auch die Standortanforderungen für den Schulbezirk. Die Einbindung des 
Stadtplanungsamtes, insbesondere Verkehrsplanung, des Umwelt und Grünflächenamtes sowie 
des Denkmalschutzes, im Hinblick auf die angrenzenden Stadtmauer, hat hier einen inner-
städtischen Standort mit hohem Potenzial für die Schul- und Kitanutzung ergeben. Die Themen 
der Umweltplanung, Berücksichtigung der Frisch -Kaltluft-Schneise, Einbindung in das derzeit 
in der Vorplanungsphase befindliche Verkehrskonzept in diese m Umfeld sind nur einige der 
Vorteile dieses Standortes. 
 
Die Gespräche mit dem derzeit auf dem Grundstück befindlichen BMX - und Skaterverein sind 
sehr positiv verlaufen. Der Vereinsvorstand sieht in einer möglichen Kooperation mit der TSG 
1846 e.  V. ein e rhebliches Entwicklungspotential und steht einer Verlegung im Rahmen des 
Neubauprojektes positiv gegenüber. Der Vorstand der TSG bestätigt ebenfalls diese Haltung.

- 4 - 
 
 
Die Stärkung und Ausnutzung des TSG -Geländes mit einem „Generationenpark“ (Kinder, 
Jugend und ältere Mitmenschen) kann in dem Gesamtangebot Spielplatz, Schwimmen am 
Woog, Skaterpark, Bewegungsparcours etc. zu einer Aufwertung des Geländes für das gesamte 
Gebiet werden. 
Die Schaffung von Ersatzspielflächen im Zuge der Maßnahme ist ebenfalls Best andteil der 
Aufgabenstellung. 
 
Im Planungsraum Stadtmitte bedarf es weiterhin eines Ausbaus der Kinderbetreuung sowohl 
im Bereich U3 als auch Ü3. Die Versorgungsquote am 31.12.2016 lag bei lediglich 36,7 % 
(U3) bzw. 66,1 % (Ü3). Es ist aufgrund der prognos tizierten Bevölkerungsentwicklung davon 
auszugehen, dass die Nachfrage von Kinderbetreuungsplätzen in den kommenden Jahren 
weiter steigen wird. Zugleich stehen im Bereich Stadtmitte quasi keine Flächen zur Weiter -
entwicklung der Kinderbetreuungslandschaft zur Verfügung. Die gemeinsame Umsetzung eines 
Kita- und Grundschulstandortes im Sinne eines Bildungshauses ist daher aus verschiedenen 
Gründen anzustreben. Einerseits können so die vorhandenen Flächen durch gemeinschaftlich 
genutzte Räume und (Frei-)Flächen effizient genutzt werden. Andererseits bietet dieses Modell 
die Chance, die Institutionen Kita und Grundschul e konzeptionell eng zu verknüpf en, Über -
gänge neu zu gestalten und somit nahtlose Bildungsbiographien zu ermöglichen. 
 
Finanzierung: 
 
Im Wirtschaftsplan IDA stehen 2018 folgende Mittel zur Verfügung: 
 
  HHR 2017   500.000,00 € 
  Ansatz 2018   300.000,00 € 
 
Diese Mittel in Höhe von insgesamt 800.000,00  € sind auskömmlich für die notwendigen 
Grundlagenermittlungen, wie z. B. Bodengutachten, Vermessungen, die Durchführung des 
Wettbewerbsverfahren inkl. Preisgelder und die mögliche Beauftragung des ermittelten 
Architekturbüros bzw. Planungsteams für die Beauftragung der ersten Planungsstufe (LP 1-3). 
Diese werden gemäß Beschluss 2018/0177 vom 30.08.2017  (DSE) in den Kernhaushalt 
überführt. 
Im Haushalt 2019 stehen unt er der Inv. -Nr. 19040 -5003 3, 5 Mio . € für weitere Planungs -
leistungen und vorbereitende Maßnahmen bereit.  
Das Projektmanagement wird der DSE (Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH & Co.  KG) 
gegen Rechnungsstellung in das Projekt übertragen. 
 
Wettbewerbsverfahren: 
 
Da es sich bei dem Baugrundstück um ein städtebaulich hochwertiges Grundstück handelt , 
wird ein nichtoffener, einphasiger Realisierungswettbewerb mit Ideenteil und einem möglichen 
Verhandlungsverfahren für die Leistung der Hochbau mit Freianlagen ausgeschrieben. 
 
Das Büro stadt.bau.plan wurde zur Angebotsabgabe zur Wettbewerbsbetreuung aufgefordert. 
Das Angebot wurde mit den vorliegenden Angeboten für die Wettbewerbe Besucherzentrum 
Osthang, Neubau Lincoln-Schule und Ludwig-Schwamb-Schule verglichen und als marktüblich 
und wirtschaftlich eingestuft.

- 5 - 
Aufgrund der terminlichen Dringlichkeit wird auf weitere Angebote verzichtet. 
 
Die Betriebskommission des Immobilienmanagements hat den Beschlusspunkten der 
ursprünglichen Magistratsvorlage 2018/1093 vom 27.06.2018  in der BK -Sitzung am 
22.06.2018 zugestimmt. Da die Standortfrage unabhängig von d en Punkten der Finanzierung 
zu betrachten ist, wurde auf einen weiteren Beschluss der Betriebskommission verzichtet. 
Die Umstrukturierung des IDA und der DSE führt zu einer Finanzierung des Bauprojektes durch 
den Kernhaushalt, welche im Rahmen der Projektb earbeitung durch die DSE in die 
Haushaltsplanung aufgenommen wird. 
 
Die Vorlage wurde durch die DSE koordiniert und zusammengestellt.  
 
Darmstadt, 07.11.2018 
 
 
Dezernat I   Dezernat II   Dezernat III 
 
 
 
 
Jochen Partsch  Rafael Reißer   Dr. Barbara Boczek 
Oberbürgermeister  Bürgermeister   Stadträtin 
 
 
Dezernat IV   Dezernat V 
i. V. 
 
 
 
 
Jochen Partsch  Barbara Akdeniz 
Oberbürgermeister  Stadträtin

anlage 3

17064 Zeichen

Heinrich-Hoffmann-Schule und Kita | Varianten 
Wettbewerbsoptionen | Grundstücksvarianten | Städtebauliche Untersuchungen

Agenda 
1. Ausgangslage 
2. Zielsetzung 
3. Varianten 
4. Fazit 
5. Empfehlung 
2

1. Ausgangslage 
3
Fortschreibung der Variantenuntersuchungen im Hinblick auf den noch herbeizuführenden StaVo Beschluss .
Bisherige Variantenbetrachtung zum möglichen Änderungsantrag StaVo:
Variante 1: Südlicher Teil Mercksplatz wird Bauland (Stan d 27.08.18) 
Variante 2: Mercksplatz Bauland und Parkfläche (Stand 27.0 8.18) 
Variante 3: ohne Kindertagesstätte (Stand 27.08.18) 
(Kita am Schul-Trainingsbad)
Zusätzliche Variantenbetrachtung zum möglichen Änderungsantrag StaVo:
Variante 4:Gutachterverfahren ursprüngliches Grundstück 
Variante 5: Mercksplatzbebauung 
Variante 6: Grünzug – Neubau Stadtmauer

2. Zielsetzung 
4
Standortentscheidung für die Umsetzung der Bauaufgabe einer innerstädtischen Grundschule und Kita 
Um den weiteren Gremienweg der aktuell beschlossenen Magistratsv orlage 2018/0193 zu beurteilen ist es notwendig 
eine Einigung zur Standortfrage und Bauaufgabe zu erzielen . Die im Folgenden dargestellten Varianten stellen hier 
eine Entscheidungsgrundlage da.

2. Zielsetzung 
5
Grundsätzliche Parameter:
Städtebauliche Ziele:
Das übergeordnete städtebauliche Ziel ist es auf eine Bebauun g des östlichen Mercksplatzes zu 
verzichten und den Grünzug der Rudolf-Müller Anlage weiter R ichtung Jugendstilbad zu entwickeln.
(gem. Planungswerksatt 2007, Darmstadt 2030+) 
Nach Aussage der Leitung des Stadtplanungsamtes hat dieses Ziel weiterhin Bestand 
Umwelt:
Der behutsame Umgang mit den vorhandenen Baumbeständen. Stärkung des vorhandenen Grünzuges.
Sicherung der Frisch- und Kaltluftschneise der Rudolf-Müller Anlage sind Eckpfeiler der Planung 
Verkehr: Es wird formell kein neuer Zielverkehr im Gebiet ausgelöst.
Die Kinder, Schüler und Lehrkräfte bewegen sich bereits jetzt im Wohngebiet. Die Neuordnung der 
Schulbezirke unterstützt diese Aussage. Die notwendigen Stellplätze und „Bringsituation“ ist dennoch zu 
lösen.

2. Zielsetzung 
6
Grundsätzliche Parameter:
Versorgung:
Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung im Bereich Kita U3/Ü3 und Grundschule für den Bezirk.
Erweiterungspotential für diese Grundversorgung 
Umsetzung:
Schaffung von Parametern für einen schnellen und reibungslosen B auablauf. Reduzierung der Risiken 
durch Verzicht auf Interimsabhängigkeiten und Bebauungsplanverfahren.
Herstellung einer größt möglichen Verfahrenssicherheit 
Bodengutachten:
Der Baugrund ist gemäß aktuellem Gutachten ab einer Tiefe von 2 .00 m unter OK Gelände felsig. Für 
die Herstellung notwendiger Unterkellerungen ist daher mit er höhten Kosten im Erd-und Gründungsbau 
zu rechnen

2. Zielsetzung 
7
Grundsätzliche Parameter:
Anwohner:
Einbindung in die Projektwerkstatt Stadtumbaugebiet Ost und da s übergeordnete Verkehrskonzept für 
das Wohngebiet.
Kosten:
Reduzierung von begleitenden Maßnahmen, Interim-, Abbruch, Schaffung von Parkplatzflächen.

3. Varianten 
8
Variante 4: Gutachterverfahren auf dem ursprünglichen Grundstück

3. Varianten 
9
Variante 4: Gutachterverfahren auf dem ursprünglichen Grundstück 
Grundstückssituation:
• Der direkte Zugriff auf die städtischen 
Grundstücke Darmstr.  2 und 4 ist gegeben. 
• Der Zugriff auf das Grundstück Darmstr.4a 
(Naturfreunde) wird nicht benötigt. 
• Die Grundstücke der Bauverein AG Darmstr. 
6 und 8 werden nicht benötigt.

3. Varianten 
10 
Variante 4: Gutachterverfahren auf dem ursprünglichen Grundstück 
Zur Freimachung der Grundstücke ist es 
notwendig:
• das „Haus der Vereine“ zu entmieten und hier 
Ersatzräume gegebenenfalls anzumieten 
• den Gartenhort durch einen Ersatzneubau im 
Rahmen der Schulkindbetreuung aufzulösen, 
bzw. eine Alternative zu schaffen. Diese 
Anforderung könnte ein Neubau auf dem 
Grundstück der Kita Nachtweide erfüllen.

3. Varianten 
11 
Variante 4: Gutachterverfahren auf dem ursprünglichen Grundstück 
Städtebauliche Bewertung: 
• Das übergeordnete Ziel Grünzug wird 
teilweise aufgegeben 
• Die möglichen Baukörper stehen als Solitäre 
am bzw. „im“ Park 
• Die Grundschule ist als 4 geschossiger, die 
Kita als 2 geschossiger Baukörper zu 
erwarten. Die für eine Bebauung zu 
berücksichtigenden Parameter (Abstand 
Darmbach, schränken die mögliche 
Bebauung deutlich ein. Ein 
Architektenwettbewerb ist nicht 
empfehlenswert.

3. Varianten 
12 
Variante 4: Gutachterverfahren auf dem ursprünglichen Grundstück 
Umwelttechnische Bewertung:
• Der vorhandenen Baumbestand auf den zu 
bearbeitenden Grundstücken muss 
vorrausichtlich zum Großteil weichen . Der 
Nachweis, dass der Neubau die Frisch-
Kaltluftschneise nicht beeinflusst, ist mit Hilfe 
eines Gutachtens zu erbringen.

3. Varianten 
13 
Variante 4: Gutachterverfahren auf dem ursprünglichen Grundstück 
Verkehrssituation 
• Es können zwei „Bringsituationen“ 
geschaffen werden 
• Schule An/Abholsituation Mercksplatz bzw. 
Martin-Buber-Str. 
• Kita An/Abholsituation Bereich 
Darmstr/Wienerstr. auf dem Baugrundstück 
Versorgung:
• Erweiterungspotenzial auf dem Grundstück 
ist nicht vorhanden

3. Varianten 
14 
Variante 4: Gutachterverfahren auf dem ursprünglichen Grundstück 
Umsetzung:
• Starke Abhängigkeit von der Herstellung des 
„Neubau Schulkindbetreuung“ Erweiterung 
der Bauaufgabe KIP“ (Elly-Heus-Knapp 
Schule , Georg-Büchner Schule) durch IDA. 
• Mögliches Baugrundstück: Kita Nachtweide. 
• Beschlusslage fehlt derzeit 
• Genehmigungsfähig gem. §34 HBO. Kein 
Bebauungsplan notwendig. 
• Schulhofflächen und Freibereiche der Kita 
sind in ihren Flächen begrenzt.

3. Varianten 
15 
Variante 4: Gutachterverfahren auf dem ursprünglichen Grundstück 
Bodengutachten:
• Bodengutachten liegt vor. Austausch des 
Oberbodens in einer Höhe von 
durchschnittlich 50cm im Bereich der 
geplanten Bebauung  notwendig.
• felsiger  Boden, als auch ein hoher 
Grundwasserstand wurde festgestellt 
Anwohner:
• Der Schulhof wird in dieser Variante 
vermutlich in Richtung Darmstr. ausgebildet, 
ebenso der Freibereich Kita. Die 
„Bringsituation“ ist trotz möglicher 
Stellplatzflächen an der Martin-Buber Str. als 
kritisch zu bewerten.

3. Varianten 
16 
Variante 4: Gutachterverfahren auf dem ursprünglichen Grundstück 
Kosten:
• Kostensteigernde Faktoren sind: 
– Abbruchkosten, 
– Ersatzbeschaffungen von Räumen 
für das Haus der Vereine 
– Erhöhte Gründungskosten 
(Bodenaustausch, felsiger 
Untergrund, hoher 
Grundwasserspiegel)

3. Varianten 
17 
Variante 5: Wettbewerbsverfahren inkl. Teilbereich Mercksplatz

3. Varianten 
18 
Variante 5: Wettbewerbsverfahren inkl. Teilbereich Mercksplatz 
Grundstückssituation:
• Der direkte Zugriff auf die städtischen 
Grundstücke 2,4 ist gegeben. 
• Der Zugriff auf das Grundstück Darmstr.4a 
(Naturfreunde) wird nicht benötigt. 
• Die Grundstücke des Bauverein Darmstr. 6,8 
wird nicht benötigt 
• Die Fläche Mercksplatz und Martin-Buber 
Straße ist nicht gewidmet und kann in die 
Bauaufgabe einbezogen werden.

3. Varianten 
19 
Variante 5: Wettbewerbsverfahren inkl. Teilbereich Mercksplatz 
Zur Freimachung der Grundstücke ist es 
notwendig:
• das „Haus der Vereine“ zu entmieten und hier 
Ersatzräume gegebenenfalls anzumieten 
• den Gartenhort durch einen Ersatzneubau im 
Rahmen der Schulkindbetreuung aufzulösen, 
bzw. eine Alternative zu schaffen. Diese 
Anforderung könnte ein Neubau auf dem 
Grundstück der Kita Nachtweide erfüllen. 
.

3. Varianten 
20 
Variante 5: Wettbewerbsverfahren inkl. Teilbereich Mercksplatz 
Städtebauliche Bewertung:
• Das übergeordnete Ziel Grünzug wird 
teilweise aufgegeben 
• Die möglichen Baukörper stehen als Solitäre 
am bzw. „im“ Park 
• Die Grundschule ist als 3 geschossiger, die 
Kita als 2 geschossiger Baukörper zu 
erwarten.

3. Varianten 
21 
Variante 5: Wettbewerbsverfahren inkl. Teilbereich Mercksplatz 
Städtebauliche Bewertung:
• Die für eine Bebauung zu berücksichtigenden 
Parameter (Abstand Darmbach), schränken 
die mögliche Bebauung deutlich ein. Ein 
Architektenwettbewerb ist bedingt 
empfehlenswert. Die Variabilität  für ein 
Wettbewerbsverfahren ist durch die 
Zunahme des Grundstückes Mercksplatz 
gegeben, jedoch mit den übrigen Parametern 
des Grundstückes weiterhin eingeschränkt.

3. Varianten 
22 
Variante 5: Wettbewerbsverfahren inkl. Teilbereich Mercksplatz 
Umwelttechnische Bewertung:
• Der vorhandenen Baumbestand auf den zu 
bearbeitenden Grundstücken muss 
vorrausichtlich zum Großteil weichen. Der 
Nachweis, dass der Neubau die Frisch-
Kaltluftschneise nicht beeinflusst, ist mit Hilfe 
eines Gutachtens zu erbringen.

3. Varianten 
23 
Variante 5: Wettbewerbsverfahren inkl. Teilbereich Mercksplatz 
Verkehrssituation 
• Es können zwei „Bringsituationen“ 
geschaffen werden 
• Schule An/Abholsituation Mercksplatz.
• Kita An/Abholsituation Bereich 
Darmstr/Wienerstr. auf dem Baugrundstück 
Versorgung:
• Erweiterungspotenzial auf dem Grundstück 
ist nicht vorhanden

3. Varianten 
24 
Variante 5: Wettbewerbsverfahren inkl. Teilbereich Mercksplatz 
Umsetzung: 
• Starke Abhängigkeit von der Herstellung des 
„Neubau Schulkindbetreuung Erweiterung 
der Bauaufgabe KIP“ (Elly-Heus-Knapp 
Schule , Georg-Büchner Schule) durch IDA. 
• Mögliches Baugrundstück: Kita Nachtweide. 
• Beschlusslage fehlt derzeit 
• Genehmigungsfähig gem. §34 HBO. Kein 
Bebauungsplan notwendig. 
• Schulhofflächen und Freibereiche der Kita 
sind in ihren Flächen ausreichend.

3. Varianten 
25 
Variante 5: Wettbewerbsverfahren inkl. Teilbereich Mercksplatz 
Bodengutachten:
• Bodengutachten liegt vor. Austausch des 
Oberbodens in einer Höhe durchschnittlich 
50cm im Bereich des ursprünglichen 
Grundstückes.) 
• Die Gründungstiefe im Bereich Mercksplatz 
ist wegen des vorhandenen felsigen 
Untergrundes auf -2,60  m begrenzt. Dies 
schließt einen wirtschaftlichen Bau einer 
Tiefgarage aus,.

3. Varianten 
26 
Variante 5: Wettbewerbsverfahren inkl. Teilbereich Mercksplatz 
Anwohner: 
• Der Schulhof wird in dieser Variante 
vermutlich in Richtung Darmstr. ausgebildet, 
ebenso der Freibereich Kita. Die 
„Bringsituation“ ist trotz möglicher 
Stellplatzflächen am Mercksplatz als lösbar 
zu bewerten.

3. Varianten 
27 
Variante 5: Wettbewerbsverfahren inkl. Teilbereich Mercksplatz 
Kosten:
• Kostensteigernde Faktoren sind: 
– Abbruchkosten, 
– Ersatzbeschaffungen von Räumen 
für das Haus der Vereine 
– Erhöhte Gründungskosten Bereich 
Mercksplatz (Bodenaustausch, 
Entsorgung) 
– Felsuntergrund

3. Varianten 
28 
Variante 6: Neubau Stadtmauer

3. Varianten 
29 
Variante 6: Neubau Stadtmauer 
Grundstückssituation: 
• Der direkte Zugriff auf die städtischen 
Grundstücke ist gegeben (Skateranlage und 
Spielplatz). 
• Der Zugriff auf das Grundstück Darmstr.4a 
(Naturfreunde) wird nicht benötigt. 
• Die Grundstücke des Bauverein Darmstr. 6,8 
werden nicht benötigt. 
• Die Zustimmung der Stadtplanung und des 
Grünflächenamtes zur Errichtung einer 
Skateranlage  an einem anderen Standort ist 
gegeben

3. Varianten 
30 
Variante 6: Neubau Stadtmauer 
Zur Freimachung der Grundstücke ist es 
notwendig: 
• die BMX/Skateranlage ist an einen anderen 
Standort zu verlegen 
• der Spielplatz ist zurückzubauen und 
Alternativflächen sind herzustellen

3. Varianten 
31 
Variante 6: Neubau Stadtmauer 
Städtebauliche Bewertung: 
• Das übergeordnete Ziel Grünzug kann 
weiterhin verfolgt werden. 
• Die möglichen Baukörper bilden eine 
städtebaulich sinnvolle Kante und schließen 
eine Blockbebauung 
• Die Grundschule ist als 3 geschossiger, die 
Kita als 2 geschossiger Baukörper zu 
erwarten. 
• Das Grundstück bietet eine hohe Variabilität 
die einen Wettbewerb sinnvoll macht.

3. Varianten 
32 
Variante 6: Neubau Stadtmauer 
Umwelttechnische Bewertung: 
• Der vorhandene Baumbestand auf den zu 
bearbeitenden Grundstücken ist besser in 
eine mögliche Bauaufgabe zu integrieren 
• Der Nachweis, dass der Neubau die Frisch-
Kaltluftschneise nicht beeinflusst, ist mit Hilfe 
eines Gutachtens zu erbringen.
• Die begleitende Grünfläche am Jugendstilbad 
bietet die Chance eine alternative, öffentliche 
Spielfläche zu gestalten

3. Varianten 
33 
Variante 6: Neubau Stadtmauer 
Verkehrssituation 
• Es können zwei „Bringsituationen“ 
geschaffen werden 
• Schule An/Abholsituation 
Lindenhofstr/Mercksplatz 
• Kita An/Abholsituation Bereich 
Woogsplatz 
Versorgung: 
• Erweiterungspotenzial auf dem Grundstück 
ist nicht vorhanden

3. Varianten 
34 
Variante 6: Neubau Stadtmauer 
Umsetzung:
• Keine Abhängigkeit von der Herstellung des 
„Neubau Schulkindbetreuung“ Erweiterung 
der Bauaufgabe KIP“ (Elly-Heus-Knapp 
Schule , Georg-Büchner Schule) durch IDA. 
• Genehmigungsfähig gem. §34 HBO. Kein 
Bebauungsplan notwendig.
• Einbindung des Denkmalschutzes im Bezug 
Stadtmauer notwendig und bereits erfolgt.

3. Varianten 
35 
Variante 6: Neubau Stadtmauer 
Umsetzung:
• Die vorhandene Grundstücksfläche von ca. 
7.000 qm bietet ausreichend Platz zur 
Herstellung zeitgemäßer Schulhofflächen und 
Freibereiche für die Kita.

3. Varianten 
36 
Variante 6: Neubau Stadtmauer 
Bodengutachten: 
• Bodengutachten wird derzeit erstellt. Durch 
bereits vorhandene Untersuchungen im 
angrenzenden Straßenraum ist auch hier mit 
Fels zu rechnen. 
• Bei den aktuell durchgeführten Bohrungen 
wurden vermutlich Kellerräume ausfindig 
gemacht. 
• Die Thematik der Gründung und des 
notwendigen Aushub ist entsprechend 
sorgfältig zu untersuchen.

3. Varianten 
37 
Variante 6: Neubau Stadtmauer 
Anwohner: 
• Der Schulhof wird in dieser Variante 
vermutlich Richtung Woogsplatz bzw. 
zwischen den Baukörpern ausgebildet, 
ebenso der Freibereich Kita. 
• Die „Bringsituation“ kann durch zwei 
Anfahrtsmöglichkeiten (Schule –
Lindenhofstr. Kita –Woogsplatz entzerrt 
werden.

3. Varianten 
38 
Variante 6: Neubau Stadtmauer 
Kosten:
• Kostensteigernde Faktoren sind: 
– Erhöhte Gründungskosten (Rückbau 
von unterirdischer vorh. 
Bausubstanz,  Entsorgung, 
Bodenaustausch) 
– Felsuntergrund 
– Herstellung der Skateranlage an 
einem neuen Standort

3. Varianten 
39 
Variante 6: Neubau Stadtmauer | Vertiefung übergeordnetes städtebauliches Ziel

3. Varianten 
40 
Variante 6: Neubau Stadtmauer | Vertiefung Alternativstandorte BMX/Skateranlage TSG Gelände 
Alternativflächen BMX/Skateranlage: 
• TSG Gelände: 
– Fläche vor der Felsinghalle 
– Fläche hinter dem Rollsportfeld 
Beide Flächen befinden sich in einem vorhanden 
Umfeld „Sportnutzung“. Eine Genehmigung der 
Sportanlage ist grundsätzlich möglich.

3. Varianten 
41 
Variante 6: Neubau Stadtmauer | Vertiefung Bestandsgrundstück 
Bestandsnutzung: 
• BMX/Skateranlage 
• Öffentliche Spielfläche

3. Varianten 
42 
Variante 6: Neubau Stadtmauer | Vertiefung Schule und Kita in einem Gebäudekomplex

3. Varianten 
43 
Variante 6: Neubau Stadtmauer | Vertiefung Schule und Kita in zwei Gebäudekomplexen

4. Fazit 
44

4. Fazit 
45 
Bewertung Variante 4: Gutachterverfahren auf dem ursprünglichen Grundstück 
Die Variante 4 ist keine Alternative. Die durch die 
laufenden Untersuchungen und Stellungnahmen 
der Fachämter aufgezeigten 
Rahmenbedingungen führen zu Baukörpern 
(Schule 80m Länge, 4 Geschosse) die nicht 
vertretbar sind.

4. Fazit 
46 
Bewertung Variante 5: Wettbewerbsverfahren inkl. Teilbereich Mercksplatz 
Die Variante 5 ist auf dem ersten Blick eine 
Alternative, zeigt aber in ihrer Qualität und 
Umsetzung erhebliche Schwachpunkte. Der 
Schulbaukörper wird vermutlich eine Länge von 
60m betragen. Eine Belichtung über Innenhöfe ist 
hier wegen der fehlenden Grundstücksfläche 
nicht möglich. Die Bodensituation auf dem 
Mercksplatz lässt eine Absenkung eines 
Baukörpers nicht zu.

4. Fazit 
47 
Bewertung Variante 6: Neubau Stadtmauer 
Die Variante 6 hat nach derzeitiger Sachlage das 
größte Potential für eine zukünftige 
Weiterentwicklung des Viertels. Der Gedanke des 
Grünzuges über den derzeitigen Mercksplatz 
kann grundsätzlich weiter verfolgt werden. Die 
aktuellen Verkehrsplanungen, 
Parkraumbewirtschaftung kann ohne 
Veränderungen fortgesetzt werden. Der Abbruch 
Haus der Vereine, „Gartenhort der Jugend“ kann 
zu einem späteren Zeitpunkt unabhängig vom 
Neubau erfolgen.

5. Empfehlung 
48 
Umsetzung der Variante Neubau Stadtmauer 
Eine Planung innerhalb des Innenstadtgebietes ist 
immer mit Kompromissen sämtlicher Beteiligten 
verbunden. 
Ein Neubau an der Stadtmauer bietet eine große 
Vielfalt an zeitgemäßen 
Gestaltungsmöglichkeiten. Es können öffentliche 
und halböffentliche Stadträume entstehen. 
Die Durchführung eines Wettbewerbes bietet hier 
den entsprechenden Rahmen. Die notwendigen 
Kompromisse zu den Themen Städtebau, Umwelt 
und Denkmalschutz stehen in dieser Variante in 
keinem grundsätzlichen Widerspruch.

5. Empfehlung 
49 
Umsetzung der Variante Neubau Stadtmauer 
Weiteres Vorgehen: 
• Magistratsbeschluss Nov.18 
• Beschluss der StaVo Dez. 2018 
• Vorbereitung Wettbewerbsverfahren 
bis Feb ´19 
• Wettbewerbsverfahren Feb´19 bis Juli´19

50 
Darmstadt 24.September 2018: 
Dezernat I 
Darmstädter Stadtentwicklungs GmbH&Co.KG 
Bessunger Straße 125, Gebäude D 
64295 Darmstadt 
Geschäftsführer 
Sven Kling und Bernd Neis 
:

anlage 8

896 Zeichen

Punkt 43: Neubau Heinrich-Hoffmann-Schule mit angegliederter Kindertagesstätte 
 (V-Nr. 2018/0332) 
 
Die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag: 
 
1. Der Beschlussvorschlag der Magistratsvorlage wird um den Punkt 1a ergänzt: 
Ziel ist es, die Neuanlage eines qualitativ hochwertigen Wasserspielplatz zu 
prüfen. 
2. Der Beschlussvorschlag unter Pkt. 2. wird folgendermaßen erweitert: 
Der Auslobung eines Architektenwettbewerbs mit anschl. Vg.-Verfahren und 
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für den notwendigen Neubau der Heinrich-
Hoffmann-Schule inkl. KiTa wird zugestimmt. Es ist zu prüfen, ob das 
Planungsgebiet den Standort Lindenhofstraße/Mühlstraße (Flur 1, Flurstück 
552/2) sowie den Woogsplatz und das Begleitgrün am Jugendstilbad um fassen 
kann. 
 
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt. 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der 
Vorlage zuzustimmen.

anlage 2

73 Zeichen

wol = wol
| U EEE |
01 0

000'T : T geIsyen

4alagqıeag
8T0Z’0T’60 :wnyeq

Beratungsverlauf (3)

TOP 425
TOP 43
TOP 35

Orte (8)

  • Martin-Buber-Straße
  • Lindenhofstraße
  • Bessunger Straße 125
  • Heinrichstraße 78
  • Darmstraße 4a
  • Woogsplatz
  • Wienerstraße
  • Mühlstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2018/0332
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.11.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00