A-R/0035/2010
Bebauung Grevener Straße: Wunde im Stadtbild schließen, Wohngebäude mit Einfachausstattung erhalten, bezahlbaren Wohnraum errichten
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Originalantrag
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0035/2010 1 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Antrag Bebauung Grevener Straße: Wunde im Stadtbild schließen, Wohngebäude mit Einfachausstattung erhalten, bezahlbaren Wohnraum errichten Der von der vormaligen CDU/FDP-Ratsmehrheit beschlo ssene Abbruch der Häuser 49 bis 59 an der Grevener Straße ist vollzogen. Zum Teil wurden von der Wohn+Stadtbau Gm bH (W+S) bereits neue Wohngebäude errichtet. Damit sin d in diesem Bereich, im Besitz der W+S, trotz lang anhal tender Kritik, Tatsachen geschaffen worden. Jetzt gilt es umso mehr, hier für die Gesamtsituati on, vom Eckgebäude Haus 31 bis zu dem neu errichteten Wohngebäude Haus 57 eine zukunftsgerichtete Entscheidung zu tre ffen. Dabei sind der Wohnungsbedarf der Stadt insgesamt und die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner der Altbauwohnungen mit Einfachausstattung zu beachten. Unter Berücksichtigung bekannter Gutachten, Ortsbeg ehungen mit Fachleuten und Gesprächen mit den Bewohnern der Altbauwohnungen wird nachstehender Antrag gestellt. Dabei wird auch beachtet, dass der von der Stadt angestre bte Grundstückserwerb der Hinterliegergrundstücke westl ich der Häuser 39 bis 45 noch nicht erfolgt ist und ein Abs chluss des Umlegungsverfahrens nicht erkennbar ist. Antrag Der Rat der Stadt Münster möge vor diesem Hintergrund beschließen: Von der Verwaltung sind folgende Handlungsschritte zu veranlassen bzw. durchzuführen: 1. Die Wohn+Stadtbau GmbH wird beauftragt, kurzfris tig für die Flurstücke 745 und 741 (Häuser Nr. 49 bis 55) ein Bebauungskonzept für Wohnungen im geförderten Bereich vorzulegen. Dabei sind auch Woh nformen des gemeinschaftlichen Wohnens zu berücksichtigen. (Ber eich 1 im beigefügten Lageplan) 2. Im Bereich der Häuser Nr. 39 bis 45 ist der städ tische Erwerb der 09.03.2010 2 Hinterliegergrundstücke noch nicht abgeschlossen. B is zu einer entsprechenden Grundstücksregelung sind die Gebäude mit Wohnungen in Einfachausstattung für den Wohnungsmarkt vorzuhalte n. Zeitnah nach dem Abschluss des Umlegungsverfahrens für die Hinterlie gergrundstücke soll die Verwaltung für den Erwerb und die Bebauung durch di e W+S dem Rat einen entsprechenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten. (Bereich 2 im beigefügten Lageplan) 3. Die Gebäude 31 und 33, stadtbildprägend und mit preiswertem Wohnraum in Einfachausstattung versehen, sind zu erhalten. Die Gebäude sind von der W+S zu übernehmen und sollen von einem „Treuhandmie ter“ (ASTA der WWU, nach dem seit Jahrzehnten bewährten Verfahren für Haus 31) in einem Vertragsverhältnis mit der Wohn+Stadtbau bewirtscha ftet werden. Die Wohnungen werden somit für den Personenkreis, der B edarf an Einfachwohnungen hat, weiter zur Verfügung gehalten . Die Grundinstandsetzung an „Dach und Fach“ (Dach und Fassade), die langjährig von der Stadt unterlassen wurde, ist durch die Wohn +Stadtbau vorzunehmen. Für das Haus Nr. 33 liegt kein Gutachten über den b aulichen Zustand, die Instandhaltungsmaßnahmen und eine wirtschaftliche W eiternutzung des Gebäudes vor. Da verschiedene bauliche Zustände der zeit nicht ohne fachliche Untersuchung und Bewertung abschließend z u beurteilen sind, wird die Verwaltung mit der Beauftragung eines Gutachten s über den baulichen Bestand durch ein externes Fachbüro beauftragt. Dan ach wird dem ASSVW eine Verwaltungsvorlage zur abschließenden Entschei dung über die Zukunftsnutzung des Grundstücks Nr. 33 vorgelegt (B ereich 3 im beigefügten Lageplan). 4. Die nach Bebauungsplan an der Steinfurter Straße vorgesehene Eckanschlussbebauung ist unter Berücksichtigung des Bestandsgebäudes Grevener Straße 31, daran anschließend, vorzunehmen . Dazu ist ein Architektenwettbewerb auf der Grundlage der Nutzung svorgaben des Bebauungsplanes durchzuführen. Mit der Durchführung des Architektenwettbewerbs ist die Wohn+Stadtbau zu bea uftragen. (Bereich 4 im beigefügten Lageplan) 5. Für die Grevener Straße als Verkehrsraum zwische n der Steinfurter Straße und dem York-Ring ist ein Ausbauplan zu erarbeiten. Er soll grundsätzlich eine dreispurigen Verkehrsführung und Radwege berüc ksichtigen. Einzelheiten zu den Inhalten des Ausbauplanes (Fußw ege, Radwege, Fahrspuren, Busspuren, Begleitgrün) werden in einem gesonderten Ratsantrag vorgelegt. Anlage: Lageplan mit Bereichsdarstellung Begründung: An der Grevener Straße und nicht nur dort gilt es, preisgünstigen Wohnraum in Münster zu erhalten. Es handelt sich um einen Bereich, der auf dem Wohnungsmarkt der Stadt unterrepräsentiert ist. 3 Es muss deshalb bei Entwicklung des Wohnungsmarktes nicht nur um den Neubau, sondern auch um den Erhalt preisgünstigen Wohnens g ehen. An der Grevener Straße sind Wohnungen vorhanden, die zu einem Preis im unteren Mietsegment vermietet werden. Das Haus Nr. 31 ist durchgängig v oll vermietet. Die große Nachfrage zeigt, dass es im Bereich des „Einfachwohnens“ einen erheblichen Bedarf gibt. Deshalb ist das Wohnungsangebot in den niedri gem Preissegment an der Grevener Straße zu erhalten. Mit dem vorstehenden Antrag werden Ziele des gültig en Bebauungsplanes aufgegeben. Über die Erfordernis und die Änderungsziele wird in einem gesonderten Ratsantrag zu befinden sein. Wolfgang Heuer Hery Klas Raimund Köhn Karl-Heinz Winter Helga Bennink und Fraktion und Fraktion und Fraktion
Originalantrag-Anlage
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Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Grevener Straße 31
- Steinfurter Straße
- York-Ring
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0035/2010
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 10.03.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37