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A-R/0035/2010

Bebauung Grevener Straße: Wunde im Stadtbild schließen, Wohngebäude mit Einfachausstattung erhalten, bezahlbaren Wohnraum errichten

Antrag an den Rat 10.03.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.03.2010, TOP 32.14

Originalantrag

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Originalantrag

5459 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0035/2010 

 

1 

SPD-Fraktion  
im Rat der Stadt Münster  



 
Antrag  
  
 
Bebauung Grevener Straße:  
Wunde im Stadtbild schließen, Wohngebäude mit 
Einfachausstattung erhalten, bezahlbaren 
Wohnraum errichten 
 
Der von der vormaligen CDU/FDP-Ratsmehrheit beschlo ssene 
Abbruch der Häuser 49 bis 59 an der Grevener Straße  ist 
vollzogen. Zum Teil wurden von der Wohn+Stadtbau Gm bH 
(W+S) bereits neue Wohngebäude errichtet. Damit sin d in 
diesem Bereich, im Besitz der W+S, trotz lang anhal tender 
Kritik, Tatsachen geschaffen worden.  
 
Jetzt gilt es umso mehr, hier für die Gesamtsituati on, vom 
Eckgebäude Haus 31 bis zu dem neu errichteten Wohngebäude 
Haus 57 eine zukunftsgerichtete Entscheidung zu tre ffen. Dabei 
sind der Wohnungsbedarf der Stadt insgesamt und die  
Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner der 
Altbauwohnungen mit Einfachausstattung zu beachten. 
 
Unter Berücksichtigung bekannter Gutachten, Ortsbeg ehungen 
mit Fachleuten und Gesprächen mit den Bewohnern der  
Altbauwohnungen wird nachstehender Antrag gestellt.  Dabei 
wird auch beachtet, dass der von der Stadt angestre bte 
Grundstückserwerb der Hinterliegergrundstücke westl ich der 
Häuser 39 bis 45 noch nicht erfolgt ist und ein Abs chluss des 
Umlegungsverfahrens nicht erkennbar ist. 
 
 
Antrag 
 
Der Rat der Stadt Münster möge vor diesem Hintergrund beschließen: 
 
Von der Verwaltung sind folgende Handlungsschritte zu veranlassen bzw. 
durchzuführen: 
 
1. Die Wohn+Stadtbau GmbH wird beauftragt, kurzfris tig für die Flurstücke 745 
und 741 (Häuser Nr. 49 bis 55) ein Bebauungskonzept  für Wohnungen im 
geförderten Bereich vorzulegen. Dabei sind auch Woh nformen des 
gemeinschaftlichen Wohnens zu berücksichtigen. (Ber eich 1 im beigefügten 
Lageplan) 
 
2. Im Bereich der Häuser Nr. 39 bis 45 ist der städ tische Erwerb der 
09.03.2010


 

2 
Hinterliegergrundstücke noch nicht abgeschlossen. B is zu einer 
entsprechenden Grundstücksregelung sind die Gebäude  mit Wohnungen in 
Einfachausstattung für den Wohnungsmarkt vorzuhalte n. Zeitnah nach dem 
Abschluss des Umlegungsverfahrens für die Hinterlie gergrundstücke soll die 
Verwaltung für den Erwerb und die Bebauung durch di e W+S dem Rat einen 
entsprechenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten. (Bereich 2  im 
beigefügten Lageplan) 
 
3. Die Gebäude 31 und 33, stadtbildprägend und mit preiswertem Wohnraum in 
Einfachausstattung versehen, sind zu erhalten. Die Gebäude sind von der 
W+S zu übernehmen und sollen von einem „Treuhandmie ter“ (ASTA der 
WWU, nach dem seit Jahrzehnten bewährten Verfahren für Haus 31) in einem 
Vertragsverhältnis mit der Wohn+Stadtbau bewirtscha ftet werden. Die 
Wohnungen werden somit für den Personenkreis, der B edarf an 
Einfachwohnungen hat, weiter zur Verfügung gehalten . Die 
Grundinstandsetzung an „Dach und Fach“ (Dach und Fassade), die langjährig 
von der Stadt unterlassen wurde, ist durch die Wohn +Stadtbau vorzunehmen. 
Für das Haus Nr. 33 liegt kein Gutachten über den b aulichen Zustand, die 
Instandhaltungsmaßnahmen und eine wirtschaftliche W eiternutzung des 
Gebäudes vor. Da verschiedene bauliche Zustände der zeit nicht ohne 
fachliche Untersuchung und Bewertung abschließend z u beurteilen sind, wird 
die Verwaltung mit der Beauftragung eines Gutachten s über den baulichen 
Bestand durch ein externes Fachbüro beauftragt. Dan ach wird dem ASSVW 
eine Verwaltungsvorlage zur abschließenden Entschei dung über die 
Zukunftsnutzung des Grundstücks Nr. 33 vorgelegt (B ereich 3 im beigefügten 
Lageplan). 
 
4. Die nach Bebauungsplan an der Steinfurter Straße  vorgesehene 
Eckanschlussbebauung ist unter Berücksichtigung des  Bestandsgebäudes 
Grevener Straße 31, daran anschließend, vorzunehmen . Dazu ist ein 
Architektenwettbewerb auf der Grundlage der Nutzung svorgaben des 
Bebauungsplanes durchzuführen. Mit der Durchführung  des 
Architektenwettbewerbs ist die Wohn+Stadtbau zu bea uftragen. (Bereich 4 im 
beigefügten Lageplan) 
 
5. Für die Grevener Straße als Verkehrsraum zwische n der Steinfurter Straße 
und dem York-Ring ist ein Ausbauplan zu erarbeiten.  Er soll grundsätzlich 
eine dreispurigen Verkehrsführung und Radwege berüc ksichtigen. 
Einzelheiten zu den Inhalten des Ausbauplanes (Fußw ege, Radwege, 
Fahrspuren, Busspuren, Begleitgrün) werden in einem  gesonderten 
Ratsantrag vorgelegt. 
 
Anlage: Lageplan mit Bereichsdarstellung 
 
Begründung: 
 
An der Grevener Straße und nicht nur dort gilt es, preisgünstigen Wohnraum in 
Münster zu erhalten. Es handelt sich um einen Bereich, der auf dem Wohnungsmarkt 
der Stadt unterrepräsentiert ist.


 

3 
Es muss deshalb bei Entwicklung des Wohnungsmarktes  nicht nur um den Neubau, 
sondern auch um den Erhalt preisgünstigen Wohnens g ehen. An der Grevener 
Straße sind Wohnungen vorhanden, die zu einem Preis  im unteren Mietsegment 
vermietet werden. Das Haus Nr. 31 ist durchgängig v oll vermietet. Die große 
Nachfrage zeigt, dass es im Bereich des „Einfachwohnens“ einen erheblichen Bedarf 
gibt. Deshalb ist das Wohnungsangebot in den niedri gem Preissegment an der 
Grevener Straße zu erhalten. 
 
Mit dem vorstehenden Antrag werden Ziele des gültig en Bebauungsplanes 
aufgegeben. Über die Erfordernis und die Änderungsziele wird in einem gesonderten 
Ratsantrag zu befinden sein. 
 
 
Wolfgang Heuer   Hery Klas   Raimund Köhn 
Karl-Heinz Winter   Helga Bennink  und Fraktion 
und Fraktion    und Fraktion

Originalantrag-Anlage

93 Zeichen

 
	 

 
 
 



Beratungsverlauf (1)

17.03.2010 Rat
TOP 32.14 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Grevener Straße 31
  • Steinfurter Straße
  • York-Ring

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0035/2010
Typ
Antrag an den Rat
Datum
10.03.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37