Bebauungsplan-Nr. 65360/05; Arbeitstitel: Weststraße in Köln-Meschenich
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0666/2018 vom 12.03.2018
Stand: Am 19.03.2018 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) geändert beschlossen.
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2018-01-23-Weststr_65360_05-Entwurf_500
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AAAA DB B BBC C C 5,5 T TCbCb Pa Pa M 1 M 2 0 402030105 15 67 671 671/4671/46 PROJEKT PLANINHALTDATUM0$67$% 3/$1*5g(BEARBEITUNG PLANNUMMER INDEXbQGHUXQJ Datumgez. ŵƚĨƺƌ>ĂŶĚƐĐŚĂĨƚƐƉĨůĞŐĞƵŶĚ'ƌƺŶĨůćĐŚĞŶ B-Plan 65360/05:HVWVWUDHLQ.|OQ0HVFKHQLFK%HSIODQ]XQJGHU$XVJOHLFKVIOlFKHQ0XQG0 900 x 420 mmRauchschwalbe1 : 50005.01.2018 LegendeM 1Pð*HVDPWIOlFKHPðGlatthaferwiesePflegeanweisung: 1 Mahd pro Jahr nicht vor dem 15.07.Pð*HK|O]SIODQ]XQJ4 x Pflanzschema A%lXPHTpCbPa2 x Tilia platyphyllos Sommerlinde2 x Carpinus betulus Hainbuche2 x Prunus avium VogelkirscheM 2Pð*HVDPWIOlFKHPðStrauchpflanzung3,5 x Pflanzschema B2,6 x Pflanzschema C1 x Pflanzschema D gez. Kaune, 22.01.2018gez. Dr. Bauer, 22.01.2018gez. Dietrichkeit, 15.01.2018gez. Heidbreder, 15.01.2018 -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67 Vorlagen-Nummer 0666/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bebauungsplan-Nr. 65360/05 Weststraße in Köln-Meschenich hier: Ausbau der Grünausgleichsflächen Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Grünplanung zum Ausbau der Ausgleichsflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 65360/05 Weststraße in Köln-Meschenich mit Gesamtkosten von rd. 79.000 € zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 19.03.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 79.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 79.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 73.200 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Der rechtskräftige Bebauungsplan 65360/05 Weststraße in Köln-Meschenich weist südlich der West- straße auf den bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen Weststraße und dem Neu- Engelsdorfer Hof Ausgleichsflächen aus. Auf einer Gesamtfläche von etwa 12.500 m² sollen eine Glatthaferwiese mit Gehölzpflanzung sowie Strauchpflanzungen, die die neue Bebauung südlich der Weststraße einbinden, gepflanzt werden. Der Bebauungsplan sieht einen 713 m² großen Ballspielplatz südlich der Weststraße vor, der zu ei- nem späteren Zeitpunkt ausgebaut wird. Die Bebauung des Gebietes ist nun so weit vorangeschritten, dass mit der Realisierung der Aus- gleichsmaßnahmen ab November 2018 begonnen werden soll. Finanzierung: Die Kosten für diese Begrünungsmaßnahmen incl. der Pflegeaufwendungen (Fertigstellungs- und Entwicklungspflege) belaufen sich lt. Kostenschätzung des Amtes für Landschaftspflege und Grünflä- chen auf rd. 79.000 €. Die Fertigstellungs- sowie die 2-jährige Entwicklungspflege werden ab 2019 anlaufen. Die Anlage der Grünausgleichsflächen stellt eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen dar. Nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) entstehen für den Festwert keine jährlichen bilanziellen Abschreibungsaufwendungen, jedoch sind den Festwert betreffende Neu - und Ersatzinvestitionen in voller Höhe gleichfalls im Ergebnisplan als Aufwand abzubilden. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen stellen sich somit sowohl als investive Auszahlung im Teilfinanzplan als auch als konsumtive Aufwendung im Teilergebnisplan dar. Die Finanzierung der Ausgleichsmaßnahmen ist gesichert im Teilfinanzplan 1301 / öffentliches Grün, 3 Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen bei Finanzstelle 6700-1301-0-1300 / Finanzposition 6700.578.5300.4 / Ausgleichsmaßnahmen B-Plan- Festwert, Hpl 2018 incl. Mittelfristplanung. Die Refinanzierung der dem Eingriff der Wohnbebauung zugeordneten Ausgleichsmaßnahme M 1 erfolgt zu 100 % über die Eingriffsverursacher (Grünausgleichsgelder) und wird voraussichtlich ab Herbst 2018 beginnen. Die Refinanzierung der dem Eingriff der inneren Erschließung zugeordneten Ausgleichsmaßnahme M 2 erfolgt zu 90 % nach abschießendem Ausbau der Straßen über Erschlie- ßungsbeiträge. Anlage: Lageplan
Beratungsverlauf
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19.03.2018
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.4, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen
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