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A-R/0026/2009

Weihnachtsbeihilfe

Antrag an den Rat 01.12.2009

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.12.2009, TOP 24.1

Originalantrag

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Originalantrag

2437 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0026/2009 
 
Seite 1 von 2 
DIE LINKE . Ratsfraktion  
Verspoel 7-8 
48143 Münster 
Telefon 0251 / 4909352 
  
 
  
1. Dezember 2009 
 
 
Aufnahme eines Antrages in die Tagesordnung der Ratssitzung am 9. Dezember 2009 
 
 
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,  
 
wir bitten den anliegenden Antrag „Weihnachtsbeihilfe“ in die Tagesordnung der Sitzung des Rates 
am 09.12.2009 aufzunehmen und ihn gem. § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates in 
Verbindung mit § 48 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Abstimmung zu stellen .  
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Raimund Köhn   Iris Toulas   Ali Atalan 
DIE LINKE. Münster  DIE LINKE. Münster  DIE LINKE. Münster 
DIE LINKE . Ratsfraktion  Münster, Verspoel 7 -8, 48143 Münster  
 
 
An den Rat der Stadt Münster 
 
z.Hd. Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe

DIE LINKE. Ratsfraktion  
Verspoel 7-8 
48143 Münster 
Telefon 0251 / 4909352 
 
 2 
Antrag:  
Der Rat möge beschließen:  
Die Stadt Münster gewährt den Bezieherinnen und Beziehern von ALG II nach dem SGB II und von 
Grundsicherung nach dem SGB  XII eine einmalige Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 50 €. 
Finanzierung: Gewinne der Sparkasse Münsterland-Ost. 
Begründung 
Die Bestimmungen des SGB II sowie des SGB XII sehen keine einmaligen Beihilfen wie 
Weihnachtsbeihilfen mehr vor. Der Regelsatz von 359 € deckt anerkanntermaßen nicht die 
notwendigen Lebenshaltungskosten. Das Bundesverfassungsgericht hat die Sätze für Kinder und 
Erwachsene in Frage gestellt. Die Verfassungsrichter betonen die Verpflichtung des Staates „zur 
Gewährleistung der Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein.“ Eine Ansparung, 
um das Weihnachtsfest in der Familie würdevoll zu begehen, ist mit dem bestehenden Regelsatz 
nicht möglich, wenn selbst die normalen Lebenshaltungskosten mit Hartz IV nicht gedeckt werden 
können. Außerdem hat sich die Kinderarmut mit Hartz IV verdoppelt. 
Vor Einführung von Hartz IV hat das Sozialamt der Stadt Sozialhilfeempfängern als freiwillige 
Leistung eine Weihnachtsbeihilfe gewährt. Mit einer Weihnachtsbeihilfe für 
Sozialleistungsberechtigte wird die Stadt Münster ihrer sozialen Verantwortung gerecht. 
Die bayrische Stadt Burghausen hat dies seit 2006 bereits gemacht und damit demonstriert, dass 
es auch innerhalb der Hartz IV-Gesetzgebung Spielräume gibt. 
 
 
 
 
Raimund Köhn   Iris Toulas   Ali Atalan 
DIE LINKE. Münster  DIE LINKE. Münster  DIE LINKE. Münster

Beratungsverlauf (1)

09.12.2009 Rat
TOP 24.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Verspoel 7

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0026/2009
Typ
Antrag an den Rat
Datum
01.12.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37