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2015/0404

Grundstücksübergänge

Magistratsvorlage 02.09.2015

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2015/0404

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2015/0404

2465 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
08.09.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Finanzverwaltung  
Dezernat IV 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0404 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Grundstücksübergänge  
 
Vorlage vom: 02.09.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt den i n der Anlage aufgeführten Grundstücksübergängen zum  
01.01.2014 zu.  
 
 
 
 
Anlagen: Grundstücksübergänge 2012 -2013 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vo m

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  02.09.2015 
 
 
 
 
Die Flächen Hinter dem Wixhäuser Weg und  Auf der Heilgenwiese befinden sich im 
Anlagevermögen des Eigenbetriebes Immobilienmanagement. 
Diese gehören zur Straßenbahnstrecke in Arheilgen und müssen somit in das Anlagevermögen 
des Kernhaushaltes überführt werden. 
 
Das Betriebsgebäude für den Verkehrsbetrieb in der Frankfurter Landstraße ist dem 
Anlagevermögen des Kernhaushaltes zugeordnet. Da die Zuständigkeit für das Gebäude beim 
Eigenbetrieb Immobilienmanagement liegt, ist das Gebäude in dessen Anlagevermögen zu 
übernehmen. 
 
Das Grundstück Mauerstraße mit der Gemarkung Darmstadt Flur 2 Nr. 286 wurde zum 
28.02.2013 zerlegt. Es entstanden die 2 Grundstücke  Nr. 286/1 und 286/2. 
Das Grundstück 286/1 gehört zur Mauerstr. 25 und wurde zum 01.07.2014 an den Bauverein 
verkauft. Das Flurstück 286/2 ist nur noch ein öffentlicher Platz und ist deshalb  dem 
Kernhaushalt zu zuordnen. 
 
Alle Grundstücksübergänge sind zum 01.01.2014 beim Eigenbetrieb Immobilienmanagement 
und beim Kernhaushalt vorzunehmen. 
Beim Eigenbetrieb Immobilienmanagement geschieht dies über das Konto Kapitalrücklage.  
 
 
Darmstadt, 02.09.2015 
65-81-15 
 
 
 
Die Dezernentin III                           Der Dezernent IV  
 
 
 
 
Cornelia Zuschke    André Schellenberg  
Stadträtin    Stadtkämmerer

anlage 1

1366 Zeichen

Grundstücksübergänge zwischen IDA und dem Kernhaushalt 
aufgrund von Zerlegungen 
Fortführungsmitteilung Datum m² Buchwert Anlage Fläche b isher bei IDA Fläche bisher beim Kernhaushalt vorzune hmende Veränderung 
Straßenbahnbau 
24/2012 14.09.2012 2025 5.062,50 ANB0002530 1053//9/130/ 2 Übergang zum Kernhaushalt 
Hinter dem Wixhäuser Weg lt. Werner v. 27.3.13 
Verlängerung Straßenbahnstrecke 
24/2012 14.09.2012 2.251 24.530,97 ANB0003823 1053/9/131 /1 Übergang zum Kernhaushalt 
Hinter dem Wixhäuser Weg lt. Werner v. 27.3.13 
Verlängerung Straßenbahnstrecke 
3/2013 26.02.2013 361 2.242,89 1053/9/131/5 Übergang zu IDA,da Betriebsgebäude 
Frankfurter Landstraße für den Verkehrsbetrieb 
lt. Frau Werner Buchwert 2.242,89 €
11/2013 31.07.2013 229 2.415,65 ANB0005778 1053/2/478/1 
Auf der Heilgenwiese Übergang zum Kernhaushalt 
Ausgleichsfläche gegenüber Straßenbahn- 
wendeschleife, Ackerland 
11/2013 31.07.2013 726 7.596,67 ANB0005779 1053/2/477/1 Übergang zum Kernhaushalt 
Auf der Heilgenwiese Ausgleichsfläche gegenüber Straßenbahn- 
wendeschleife, Ackerland 
11/2013 31.07.2013 307 767,50 ANB0002394 1053/2/480/1 Übergang zum Kernhaushalt 
Auf der Heilgenwiese Ausgleichsfläche Straßenbahnbau 
1/2013 28.02.2013 189 66.150,00 ANB0005804 1062/2/286/2,  Mauerstraße Übergang zum Kernhaushalt, da öffent- 
1,00 ANB0005805 Mauerstr., Außenanlage licher Platz

Beratungsverlauf (4)

TOP 9
TOP 6
TOP 470
TOP 28

Orte (2)

  • Frankfurter Landstraße
  • Mauerstraße 25

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0404
Typ
Magistratsvorlage
Datum
02.09.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00