Beratung des Haushaltsplan-Entwurf Doppelhaushalt 2020/2021 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 und der sonstigen Anlagen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2863/2019 vom 29.08.2019
Stand: Am 19.09.2019 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-6 Vorlagen-Nummer 2863/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beratung des Haushaltsplan-Entwurf Doppelhaushalt 2020/2021 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 und der sonstigen Anlagen Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler nimmt den Haushaltsplan-Entwurf für den Doppelhaushalt 2020 / 2021 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 und der sonstigen Anlagen zur Kennt- nis. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 19.09.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Der Rat hat den Entwurf der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2020 / 2021mit seinen Anla- gen in seiner Sitzung am 28.08.2019 entgegen genommen. Die Bezirksvertretungen erfüllen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereit- gestellten Haushaltsmittel. Sie wirken an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Sie beraten über alle Haushaltsansätze, die ihren Bezirk und ihre Aufgaben betreffen und können dazu Vorschlä- ge und Anregungen machen. Gemäß § 37 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW sind die bezirksbezogenen Haushaltsansätze in einem gesonderten Band des Haushaltsplanes nachzuweisen. Auf die Hinweise und Erläuterungen in der Vorbemerkung zum o.g. Haushaltsplan-Entwurf wird be- sonders aufmerksam gemacht.
Beratungsverlauf
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19.09.2019
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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