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2019/0204

Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 bis zur Heidelberger Straße zwecks ÖPNV-Erschließung des Ludwigshöhviertels

Magistratsvorlage 28.06.2019

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2019/0204

7433 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
09.07.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III      IV       V 
61     20      56 
67 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0204 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle: 066-040-1000 Investitionsnummer: 12066-6106 
Kostenträger: 5470-21 Sachkonto: 0960010 
 
Betreff: Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 bis zur Heidelberger Straße zwecks ÖPNV -
Erschließung des Ludwigshöhviertels  
 
Vorlage vom: 28.06.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Magistrat stimmt der Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 über die Haltestelle 
„Lichtenbergschule“ hinaus bis zur Stammstrecke in der Heidelberger Straße 
grundsätzlich zu. 
2. Alternativen zum angedachten Bau einer Wendeschleife mit integriertem Bahnsteig auf 
der Waldfläche nahe der Haltestelle „Marienhöhe“ sind auf ihre Sinnhaftigkeit u nd 
betriebliche Machbarkeit vertieft zu prüfen.  
3. Um die Straßenbahnlinienverlängerung zügig realisieren zu können, wird mit dieser 
Vorlage dem Vorziehen der Planungsleistungsphasen 2 bis 4 (Vor -, Entwurfs- und 
Genehmigungsplanung) in die Jahre 2019 bis 2022  zugestimmt. Für die Beauftragung 
dieser Leistungen werden Geldmittel in Höhe von ca. 1,1 Millionen Euro aufgewendet.

- 2 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.06.2019: 
 
 
Mit dem Erwerb des Areals durch die bvd/nl von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 
sind Flächen für die Entstehung eines neuen Darmstädter Wohnquartiers verfügbar 
geworden, in welchem in den kommenden Jahren rund 1.400 Wohnungen für über 3.000 
Menschen errichtet werden sollen. Die bvd/nl plan t, das Konversionsgebiet zügig zu 
entwickeln und dabei den öffentlichen Nahverkehr als integralen Bestandteil der täglichen 
Mobilität, der ein nachhaltiges Konzept mit verringerter Stellplatzsatzung zugrunde liegt, 
dort zu etablieren. In diesem Rahmen ist die Verlängerung der bestehenden Straßenbahnlinie 
3 über die gegenwärtige Endhaltestelle „Lichtenbergschule“ hinaus bis zur Stammstrecke in 
der Heidelberger Straße zwecks Erschließung der künftigen Siedlungsflächen vorgesehen. 
Um die Nutzung des Straßenbah nverkehrsangebots in den Mobilitätspraktiken der Bewohner 
des neuen Quartiers fest zu verankern und die mit dem Bau der ortsfesten ÖPNV -
Infrastrukturanlagen einhergehenden unerwünschten Auswirkungen auf den Quartiersalltag 
möglichst gering zu halten, wird es angestrebt, die Straßenbahn möglichst zeitgleich zur 
Besiedlung des neuen Wohngebiets fertigzustellen und in Betrieb zu nehmen.  
Nach den derzeit geltenden zeitlichen Vorgaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 
zur Fertigstellung von geförderten Wo hngebäuden im zu entwickelnden Areal müssen die 
ersten Wohnungen bereits 2024 bezugsfertig sein. Damit die Bautätigkeiten für das 
Schieneninfrastrukturvorhaben bis dahin weitestgehend abgeschlossen sein können, wird es 
erforderlich sein, den Planungsprozes s durch die Parallelisierung von üblicherweise 
sukzessive ablaufenden Planungsphasen zu beschleunigen. Insbesondere werden die Nutzen -
Kosten-Untersuchung und die vertiefte Infrastrukturplanung, in Form von Vorplanung sowie 
Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Planungsleistungsphasen 2 bis 4), in den Jahren 2019 
bis 2021 intensiv betrieben werden, um das Baurechtsverfahren für die Verlängerung der 
Straßenbahnlinie 3 bis zum Jahr 2022 abschließen und drei Jahre später den Betrieb 
aufnehmen zu können. 
Die Notwendigkeit zur Parallelisierung von Planungsleistungsphasen ergibt sich 
hauptsächlich aus den Verzögerungen bei der Aktualisierung der Nutzen -Kosten-
Untersuchung (NKU) zur vorgesehenen Verlängerung der Straßenbahnlinie 3. Der Bau der 
Straßenbahntrasse kann durch Hessen Mobil gefördert werden, wofür ein 
Wirtschaftlichkeitsnachweis in Form einer NKU, angelehnt an das Verfahren der 
"Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen 
Personennahverkehrs", durchzuführen ist. Eine vereinfachte  NKU wurde bereits 2014 erstellt 
und 2016 fortgeschrieben, allerdings ist – nicht zuletzt auch infolge des schnellen 
Bevölkerungs- und Arbeitsplatzwachstums in der Wissenschaftsstadt Darmstadt – eine 
umfassende Aktualisierung der Untersuchung unter Anwendu ng der seit dem Jahr 2016 
gültigen Version des Verfahrens der Standardisierten Bewertung erforderlich. Diese 
Aktualisierung setzt die auch ohnehin fällige Fortschreibung des Verkehrsmodells der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt auf den Status quo 2019 und den P rognosehorizont 2030 
voraus, welche voraussichtlich erst Ende 2019 abgeschlossen werden kann 1. Folglich ist mit 
einem Ergebnis der endgültigen Nutzen -Kosten-Untersuchung erst im letzten Quartal des 
Jahres 2020 zu rechnen, womit der gesamte Planungsprozess bei Einhaltung der üblichen 
Phasenreihenfolge in Verzug käme. Um die zügige Realisierung der Straßenbahntrasse 
jedoch nicht zu gefährden, soll die Beauftragung von Leistungen der vertieften 
Infrastrukturplanung, noch bevor die Förderfähigkeit der Infrastru kturmaßnahme nach dem 
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz nachgewiesen ist, erfolgen. Somit wird ein  
                                                
1 Siehe dazu auch MV 2018/0299 „Interkommunales Verkehrsmodell der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
und der Stadt Griesheim“.

- 4 - 
Grundsatzbeschluss zum Bau der Straßenbahnlinienverlängerung bis zur Stammstrecke in 
der Heidelberger Straße gefasst.  
Im Zuge der bevorstehenden Planungsle istungen soll nicht nur das ÖPNV -Konzept zur 
Erschließung des neuen Wohnquartiers aktualisiert und detailliert werden, sondern auch 
Alternativen zur angedachten Einrichtung einer Wendeschleife mit einem integrierten 
umsteigefreundlichen Bahnsteig auf der W aldfläche nahe der Haltestelle Marienhöhe in der 
Heidelberger Straße intensiv geprüft werden. Konkret sind die Möglichkeiten zur Minimierung 
des Waldeingriffs bei gleichzeitiger Sicherung der Mobilitätsangebotsqualität unter 
Berücksichtigung der erforderli chen Infrastrukturinvestitionen und der Ausgaben für 
Betriebsführung zu eruieren. Neben einer hinsichtlich des Flächenverbrauchs optimierten 
Wendeschleife ist auch der Bau eines Gleisdreieckes an der Heidelberger Straße eine 
denkbare Alternative. Ein Gleis dreieck würde ermöglichen, dass die Fahrzeuge der Linie 3 
über die Haltestelle „Marienhöhe“ in nördlicher oder südlicher Richtung weitergeführt 
werden, wodurch die Notwendigkeit zum Richtungswechsel an einer Endhaltestelle auf der 
heutigen Waldfläche entfallen würde und kaum Baumfällungen zugunsten von 
Infrastrukturanalgen vorzunehmen wären.  
Für die Beauftragung der hiermit beschlossenen Projektsteuerungs - und Planungsleistungen 
werden bis zum Jahr 2022 Geldmittel im Umfang von ca. 1,1 Millionen Euro aufge wendet 
werden.  
 
 
 
 
 
 
Dezernat III    Dezernat IV 
i.V. 
 
 
 
 
           
Jochen Partsch   André Schellenberg 
Oberbürgermeister   Stadtkämmerer

anlage 2

260 Zeichen

Punkt 4: Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 bis zur Heidelberger Straße zwecks ÖPNV-
Erschließung des Ludwigshöhviertels 
 (V-Nr. 2019/0204) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Gegenstimmen: AfD und UWIGA

anlage 1

260 Zeichen

Punkt 16: Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 bis zur Heidelberger Straße zwecks ÖPNV-
Erschließung des Ludwigshöhviertels 
 (V-Nr. 2019/0204) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Gegenstimme: Fraktion UWIGA

anlage 3

238 Zeichen

Punkt 14: Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 bis zur Heidelberger Straße zwecks ÖPNV-
Erschließung des Ludwigshöhviertels 
 (V-Nr. 2019/0204) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: AfD, UWIGA und Stadtv. Sigmund (fraktionslos)

Beratungsverlauf (4)

TOP 268
TOP 16
TOP 4
TOP 14

Orte (1)

  • Heidelberger Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2019/0204
Typ
Magistratsvorlage
Datum
28.06.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00