2019/0204
Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 bis zur Heidelberger Straße zwecks ÖPNV-Erschließung des Ludwigshöhviertels
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2019/0204
7433 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
09.07.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III IV V
61 20 56
67
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0204
Magistratsbeschluss-Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-040-1000 Investitionsnummer: 12066-6106
Kostenträger: 5470-21 Sachkonto: 0960010
Betreff: Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 bis zur Heidelberger Straße zwecks ÖPNV -
Erschließung des Ludwigshöhviertels
Vorlage vom: 28.06.2019
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat stimmt der Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 über die Haltestelle
„Lichtenbergschule“ hinaus bis zur Stammstrecke in der Heidelberger Straße
grundsätzlich zu.
2. Alternativen zum angedachten Bau einer Wendeschleife mit integriertem Bahnsteig auf
der Waldfläche nahe der Haltestelle „Marienhöhe“ sind auf ihre Sinnhaftigkeit u nd
betriebliche Machbarkeit vertieft zu prüfen.
3. Um die Straßenbahnlinienverlängerung zügig realisieren zu können, wird mit dieser
Vorlage dem Vorziehen der Planungsleistungsphasen 2 bis 4 (Vor -, Entwurfs- und
Genehmigungsplanung) in die Jahre 2019 bis 2022 zugestimmt. Für die Beauftragung
dieser Leistungen werden Geldmittel in Höhe von ca. 1,1 Millionen Euro aufgewendet.
- 2 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.06.2019:
Mit dem Erwerb des Areals durch die bvd/nl von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
sind Flächen für die Entstehung eines neuen Darmstädter Wohnquartiers verfügbar
geworden, in welchem in den kommenden Jahren rund 1.400 Wohnungen für über 3.000
Menschen errichtet werden sollen. Die bvd/nl plan t, das Konversionsgebiet zügig zu
entwickeln und dabei den öffentlichen Nahverkehr als integralen Bestandteil der täglichen
Mobilität, der ein nachhaltiges Konzept mit verringerter Stellplatzsatzung zugrunde liegt,
dort zu etablieren. In diesem Rahmen ist die Verlängerung der bestehenden Straßenbahnlinie
3 über die gegenwärtige Endhaltestelle „Lichtenbergschule“ hinaus bis zur Stammstrecke in
der Heidelberger Straße zwecks Erschließung der künftigen Siedlungsflächen vorgesehen.
Um die Nutzung des Straßenbah nverkehrsangebots in den Mobilitätspraktiken der Bewohner
des neuen Quartiers fest zu verankern und die mit dem Bau der ortsfesten ÖPNV -
Infrastrukturanlagen einhergehenden unerwünschten Auswirkungen auf den Quartiersalltag
möglichst gering zu halten, wird es angestrebt, die Straßenbahn möglichst zeitgleich zur
Besiedlung des neuen Wohngebiets fertigzustellen und in Betrieb zu nehmen.
Nach den derzeit geltenden zeitlichen Vorgaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
zur Fertigstellung von geförderten Wo hngebäuden im zu entwickelnden Areal müssen die
ersten Wohnungen bereits 2024 bezugsfertig sein. Damit die Bautätigkeiten für das
Schieneninfrastrukturvorhaben bis dahin weitestgehend abgeschlossen sein können, wird es
erforderlich sein, den Planungsprozes s durch die Parallelisierung von üblicherweise
sukzessive ablaufenden Planungsphasen zu beschleunigen. Insbesondere werden die Nutzen -
Kosten-Untersuchung und die vertiefte Infrastrukturplanung, in Form von Vorplanung sowie
Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Planungsleistungsphasen 2 bis 4), in den Jahren 2019
bis 2021 intensiv betrieben werden, um das Baurechtsverfahren für die Verlängerung der
Straßenbahnlinie 3 bis zum Jahr 2022 abschließen und drei Jahre später den Betrieb
aufnehmen zu können.
Die Notwendigkeit zur Parallelisierung von Planungsleistungsphasen ergibt sich
hauptsächlich aus den Verzögerungen bei der Aktualisierung der Nutzen -Kosten-
Untersuchung (NKU) zur vorgesehenen Verlängerung der Straßenbahnlinie 3. Der Bau der
Straßenbahntrasse kann durch Hessen Mobil gefördert werden, wofür ein
Wirtschaftlichkeitsnachweis in Form einer NKU, angelehnt an das Verfahren der
"Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen
Personennahverkehrs", durchzuführen ist. Eine vereinfachte NKU wurde bereits 2014 erstellt
und 2016 fortgeschrieben, allerdings ist – nicht zuletzt auch infolge des schnellen
Bevölkerungs- und Arbeitsplatzwachstums in der Wissenschaftsstadt Darmstadt – eine
umfassende Aktualisierung der Untersuchung unter Anwendu ng der seit dem Jahr 2016
gültigen Version des Verfahrens der Standardisierten Bewertung erforderlich. Diese
Aktualisierung setzt die auch ohnehin fällige Fortschreibung des Verkehrsmodells der
Wissenschaftsstadt Darmstadt auf den Status quo 2019 und den P rognosehorizont 2030
voraus, welche voraussichtlich erst Ende 2019 abgeschlossen werden kann 1. Folglich ist mit
einem Ergebnis der endgültigen Nutzen -Kosten-Untersuchung erst im letzten Quartal des
Jahres 2020 zu rechnen, womit der gesamte Planungsprozess bei Einhaltung der üblichen
Phasenreihenfolge in Verzug käme. Um die zügige Realisierung der Straßenbahntrasse
jedoch nicht zu gefährden, soll die Beauftragung von Leistungen der vertieften
Infrastrukturplanung, noch bevor die Förderfähigkeit der Infrastru kturmaßnahme nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz nachgewiesen ist, erfolgen. Somit wird ein
1 Siehe dazu auch MV 2018/0299 „Interkommunales Verkehrsmodell der Wissenschaftsstadt Darmstadt
und der Stadt Griesheim“.
- 4 -
Grundsatzbeschluss zum Bau der Straßenbahnlinienverlängerung bis zur Stammstrecke in
der Heidelberger Straße gefasst.
Im Zuge der bevorstehenden Planungsle istungen soll nicht nur das ÖPNV -Konzept zur
Erschließung des neuen Wohnquartiers aktualisiert und detailliert werden, sondern auch
Alternativen zur angedachten Einrichtung einer Wendeschleife mit einem integrierten
umsteigefreundlichen Bahnsteig auf der W aldfläche nahe der Haltestelle Marienhöhe in der
Heidelberger Straße intensiv geprüft werden. Konkret sind die Möglichkeiten zur Minimierung
des Waldeingriffs bei gleichzeitiger Sicherung der Mobilitätsangebotsqualität unter
Berücksichtigung der erforderli chen Infrastrukturinvestitionen und der Ausgaben für
Betriebsführung zu eruieren. Neben einer hinsichtlich des Flächenverbrauchs optimierten
Wendeschleife ist auch der Bau eines Gleisdreieckes an der Heidelberger Straße eine
denkbare Alternative. Ein Gleis dreieck würde ermöglichen, dass die Fahrzeuge der Linie 3
über die Haltestelle „Marienhöhe“ in nördlicher oder südlicher Richtung weitergeführt
werden, wodurch die Notwendigkeit zum Richtungswechsel an einer Endhaltestelle auf der
heutigen Waldfläche entfallen würde und kaum Baumfällungen zugunsten von
Infrastrukturanalgen vorzunehmen wären.
Für die Beauftragung der hiermit beschlossenen Projektsteuerungs - und Planungsleistungen
werden bis zum Jahr 2022 Geldmittel im Umfang von ca. 1,1 Millionen Euro aufge wendet
werden.
Dezernat III Dezernat IV
i.V.
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 2
260 Zeichen
Punkt 4: Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 bis zur Heidelberger Straße zwecks ÖPNV- Erschließung des Ludwigshöhviertels (V-Nr. 2019/0204) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: AfD und UWIGA
anlage 1
260 Zeichen
Punkt 16: Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 bis zur Heidelberger Straße zwecks ÖPNV- Erschließung des Ludwigshöhviertels (V-Nr. 2019/0204) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimme: Fraktion UWIGA
anlage 3
238 Zeichen
Punkt 14: Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 bis zur Heidelberger Straße zwecks ÖPNV- Erschließung des Ludwigshöhviertels (V-Nr. 2019/0204) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: AfD, UWIGA und Stadtv. Sigmund (fraktionslos)
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Heidelberger Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0204
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 28.06.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00