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A-R/0038/2015

Moratorium für Jobcenter-Sanktionen

Antrag an den Rat 09.06.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.06.2015, TOP 48.4

a-r-0038-2015-moratorium für Jobcenter-Sanktionen

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a-r-0038-2015-moratorium für Jobcenter-Sanktionen

3687 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0038/2015 
 
 
 
 
 
   8.06.2015       
 
 
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung  
 
 
 
 
Moratorium für Jobcenter-Sanktionen ! 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Das Jobcenter der Optionskommune Münster wird aufgefordert, bis zur Entscheidung 
des Bundesverfassungsgerichtes und in Anbetracht der derzeitigen, nicht gegebenen 
Verfassungsmäßigkeit alle aktuellen Sanktionen auszusetzen. 
 
2. Das Jobcenter der Optionskommune Münster wird aufgefordert, bis zur Entscheidung 
des Bundesverfassungsgerichtes keine neuen Sanktionen zu verhängen. 
 
3. Alle vorhandenen Ermessensspielräume sollen zur Umsetzung von 1. und 2. genutzt 
und gleichzeitig die neuen Kapazitäten zur Verstärkung von Vermittlungen benutzt werden. 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Das Sozialgericht Gotha (15. Kammer) hat in einem aktuellen Urteil (Az: S 15 AS 5157/14) 
der Klage eines Hartz IV-Beziehers stattgegeben und die Sanktionen im Hartz IV System 
für verfassungswidrig erklärt. Die Klage wird nun an das Bundesverfassungsgericht 
geleitet.  
 
Die Richter bezweifeln, dass die Sanktionen mit der im Artikel 1 festgeschriebenen 
Unantastbarkeit der Menschenwürde und der im Artikel 20 festgeschriebenen 
Sozialstaatlichkeit der Bundesrepublik vereinbar sind. Denn aus diesen Artikeln ergebe 
sich ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das 
bei einer Kürzung oder kompletten Streichung des Arbeitslosengeldes II gefährdet sei. 
DIE LINKE. Ratsfraktion Münster  
Achtermannstraße 19  
48143 Münster 
 
Telefon 02 51 / 9 81 60 51 
 
 
 
  
 
An den Oberbürgermeister

Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 2 und 12 des 
Grundgesetzes.  
Mit diesem Urteil wird somit die berechtigte Frage aufgeworfen, ob die 
Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar sind. 
                                                                      
Zu 1: 
 
Schon jetzt können im Hinblick auf dieses Urteil Sanktionierte in Widerspruchsverfahren 
mit Verweis auf das Urteil von Gotha gehen und mindestens eine Aussetzung der Sanktion 
einfordern, bis das Bundesverfassungsgericht ein entsprechendes Urteil gefällt hat. Da 
davon auszugehen ist, dass  
 
a) Sanktionierte nicht immer über diese konkrete Möglichkeit vollumfänglich informiert sind 
und 
 
b) Sanktionierte nicht immer den nötigen Rechtsbeistand haben, ihr Recht auch praktisch 
einzufordern  und 
 
c) es in jedem Fall in ihrem Interesse ist, das soziokulturelle Existenzminimum nicht zu 
kürzen 
 
und  
 
d) im Raum steht, dass massenhaft gegen die Verfassung verstoßen wurde und wird, 
 
ist es sowohl unter humanitären als auch praktischen Gesichtspunkten dringend 
angezeigt, nicht auf jeden Widerspruchsfall zu warten, sondern von den Möglichkeiten 
einer Optionskommune Gebrauch zu machen, die Umsetzung der Sozialgesetzgebung 
nach kommunalem Ermessen zu praktizieren und die bestehenden Sanktionen 
auszusetzen. 
 
Zu 2: 
 
Da nunmehr im Raum steht, dass massenhaft gegen die Verfassung verstoßen wurde und 
wird, wäre es unverantwortlich von der selbstverantwortlichen Optionskommune Münster, 
mit der beklagten Praxis fortzufahren als sei nichts geschehen. Ein Verweis auf die noch 
laufende Praxis der Bundesagentur für Arbeit hieße die Verantwortung für kommunales 
Handeln von sich zu schieben, obgleich die Stadt Münster sich 2012 bewusst dazu 
entschieden hat, die Umsetzung des SGB II in die eigenen Hände zu nehmen. 
 
 
gez.  
Rüdiger Sagel, Fatma Kirgil, Ali Atalan, Ortrud Philipp  
DIE LINKE. Ratsfraktion Münster  
 
 
 
 
 
 
 
                                                                  2

Beratungsverlauf (1)

17.06.2015 Rat
TOP 48.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Achtermannstraße 19

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Details

Aktenzeichen
A-R/0038/2015
Typ
Antrag an den Rat
Datum
09.06.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37