2017/0134
Klimagutachten
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2017/0134
6102 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.05.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat III
Amt: Umweltamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0134
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Klimagutachten
Vorlage vom: 27.04.2017
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt den Bericht zum Klimagutachten zur Kenntnis .
Anlagen: Klimafunktionskarte
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Mag istratsvorlage vom 27.04.2017
Mit Magistratsbeschluss Nr. 2013/0309 vom 18.09.2013 hat der Magistrat das
Klimaschutzkonzept der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Kenntnis genommen. Ab 2014
sollen verschiedene Maßnahmen zum Klimaschutz begonnen bzw. umgesetzt werden, hierzu
gehört auch die Erstellung eines Klimagutachtens als Grundlage für eine zukunftsfähige
Stadtentwicklung.
Der Klimawandel ist eine große Herausforderung, der sich die Städte stellen müssen.
Wochenlange Rekordtemperaturen mit bis zu 40 °C im Sommer 2003, „Land unter“, hingegen
in den Sommermonaten 2002, 2005 und 2013, Überflutungen sowie Rekordregenmengen im
August 2010 in vielen Teilen Deutschlands. Zurzeit eine monatelange Trockenhei t, die
Auswirkungen auf die Bäume in den Straßen und Parkanlagen und Wälder befürchten lässt.
Wetterereignisse, die zum Handeln auffordern.
Die Strategien zum Klimaschutz sollten daher nicht ausschließlich auf die Bereiche
Verbrauchsenkung, Steigerung der Energieeffizienz sowie Substitution fossiler Energien durch
erneuerbare Energien gerichtet sein, sondern auch den Städtebau gebührend berücksichtigen.
Auch für die Wissenschaftsstadt Darmstadt bedeutet Klimawandel, dass sich die
Durchschnittstemperatur erhöhen wird und dass es längere Trockenperioden gibt. Dieser Effekt
wird sich im Stadtgebiet stärker auswirken, da dort eine schlechtere Durchlüftung, höhere
Wärmespeicherung und eine höhere Schadstoffkonzentration vorhanden sind.
Mit der Erstellung des Klimagutachtens wurde das Institut für Klima- und Energiekonzepte
INEK Lohfelden bei Kassel beauftragt. Ziel hierbei ist es, das Lokalklima darzustellen, um
somit Grundlagen für die Planung zu erhalten. Hierdurch können die Auswirkungen des
prognostizierten Klimawandels besser berücksichtigt werden, um mit der baulichen
Entwicklung darauf reagieren zu können.
Die rechtliche Notwendigkeit für klimatische Erhebungen in Planungsprozessen gerade auch
vor dem Hintergrund des projizierten globalen Klimawandels – ergibt sich zum einen aus dem
Raumordnungsrecht und dem Baurecht. Bauleitpläne sollen dazu beitragen, eine
menschenwürdige Umwelt zu sichern. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind auch die
Schutzgüter Luft und Klima zu berücksichtigen
Das Gutachten für das Stadtgebiet Darmstadt hat die Ist-Situation durch
Grundlagenauswertung und computergestützte Modellierung, aber auch durch zusätzliche
Messungen analysiert. Damit wurden Grundlagen für die räumliche Interpretation zur
Klimawirkung von Vegetation, Baudichten und bzw. Bauhöhen geschaffen. Auf diese Weise
sollen raumbezogene Aussagen im Planungsbereich ermöglicht werden.
In den generierten Themenkarten können dann die klimatischen Wechselwirkungen der
Klimatope (d.h. Gebiete ähnlicher mikroklimatischer Ausprägung sowie lokale als auch
regionale dynamische Prozesse wie Luftleitbahnen, Kalt- und Frischluftabflüsse) abgelesen
werden.
Die Vorgehensweise des beauftragten Institutes richtete sich nach den allgemein anerkannten
Vorgehensweisen der Umweltmeteorologie (Klima- und Lufthygiene - Karten für Städte und
Regionen vom September 2015, VDI 3787, Blatt 1). In den genannten Richtlinien wird die
Vorgehensweise zur Generierung einer Klimafunktionskarte festgelegt. Hierbei ist Grundlage
- 4 -
stets die Analyse der Ist-Situation, d.h. eine möglichst präzise Abbildung der realen
Klimafunktion im Untersuchungsraum. Diese Analyse der Ist-Situation kann messtechnisch
erfasst und validiert werden. Die Analyse des planungsrechtlich bzw. zukünftig erreichbaren
Zustandes erfolgt dann in einem späteren Schritt.
Neben diesen Geoinformationen ist das Wissen um klimarelevante Parameter von Bedeutung.
Hierzu zählt insbesondere die Belüftung eines verdichteten Stadtgebietes, die immer von dem
regionalen Windzirkulationssystem abhängig ist. Lokale und kleinräumige Windzirkulationen
entwickeln sich durch physikalische Prozesse und wurden im Rahmen einer
Klimafunktionskarte berechnet werden. Weitere Klimaparameter lassen sich durch die
geografische Lage des Untersuchungsraums ableiten.
Die als Anlage beigefügte Klimafunktionskarte ist eine Analyse der Aspekte, die sich auf das
Lokalklima auswirken. Es geht dabei um thermische Aufenthaltsqualitäten und um die
Versorgung mit Frischluft im Stadtgebiet. Diese lokalklimatischen Aspekte können anhand der
Klimafunktionskarte frühzeitig in stadtplanerischen Überlegungen berücksichtigt werden, wenn
sich die Frage nach baulicher Höhe und Dichte stellt oder nach Erhaltung bzw. Erweiterung von
Grünflächen.
Das Klimagutachten ist damit eine wichtige Grundlage für eine nachhaltige Stadtentwicklung.
Es handelt sich um ein planungsbezogenes Gutachten, das Planungshinweise gibt. Relevante
Kaltluftentstehungsgebiete werden dargestellt auch über die Gemarkungsgrenze hinaus. Auf
Grundlage dieser Daten ist eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung möglich.
Darmstadt, 27.04.2017
Dezernat V Dezernat III
Barbara Akdeniz Dr. Barbara Boczek
Stadträtin Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0134
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 27.04.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00