2016/0245
Neuwahl Kuratorium der Städtischen Akademie für Tonkunst
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Punkt 22: Neuwahl Kuratorium der Städtischen Akademie für Tonkunst (V-Nr. 2016/0245) Liste 1 – Vorschlag Bü 90/Grüne u. CDU - 39 Stimmen Liste 2 – Vorschlag SPD - 22 Stimmen Liste 3 – Vorschlag AfD - 7 Stimmen Aufgrund dieses Ergebnisses sind gewählt: Mitglied Stellvertreter/in Stadtv. Hildegard Förster-Heldmann Stadtv. Farhad Ahmadi Stadtv. Irmgard Klaff-Isselmann, MdL Stadtv. Dagmar Krause Stadtv. Philip Krämer Stadtv. Thomas Tramer Stadtv. Dagmar Metzger Stadtv. Tim Huß
2016/0245
2835 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
16.06.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei absch l.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0245
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Neuwahl Kuratorium der Städtischen Akademie für Tonkunst
Vorlage vom: 14.06.2016
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass der Oberbürgermeister als Vorsitzender des
Gremiums gesetzt ist. Im Falle seiner Verhinderung wird er durch ein vom Magistrat zu
bestimmendes Magistratsmitglied vertreten.
2. Der Magistrat wählt die in der Anl age befindlichen Personen als sachkundige Bürger und leitet
die Vorlage zur Beschlussfassung über Punkt 3. an die Stadtverordnetenversammlung weiter.
3. Die Stadtverordnetenversammlung wählt durch Listenwahl 4 Stadtverordnete und deren
Vertreter in das Kurat orium
Anlagen: Sachkundige Personen
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.06.2016
Für die Akademie für Tonkunst ist laut Betriebsordnung ein Kuratorium zu wählen. Seine
Aufgabe ist es, den Schulträger und den Verwaltungsrat in allen wichtigen Angelegenheiten
zu beraten sowie für die Herstellung und Erhaltung einer lebendigen Bezie hung zwischen
Bevölkerung und der Akademie für Tonkunst zu sorgen. Die Wahlzeit des Kuratoriums ist an
die Legislaturperiode gebunden.
Der Oberbürgermeister vertritt die Stadt in diesem Gremium kraft Amtes. Sollte er verhindert
sein, wird er von einem vo m Magistrat gewählten Mitglied vertreten. Er oder seine Vertreterin
bzw. sein Vertreter führen den Vorsitz.
Von der Leitung der Akademie für Tonkunst wurden 4 sachkundige Personen vorgeschlagen,
die für diese ehrenamtliche Tätigkeit zur Verfügung stehen. Die Wahl dieser Personen erfolgt
durch den Magistrat
Zur Besetzung der übrigen Plätze im Gremium wählt die Stadtverordnetenversammlung 4
Vertreterinnen oder Vertreter aus ihrer Mitte. Die Wahl wird nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl durchgeführt.
Zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit während der gesamten Legislaturperiode sind auf den
Listen ausreichend Nachrücker vorzusehen.
Darmstadt, 14.06.2016
772/da
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0245
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 14.06.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00