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2019/0302

Einleitung vorbereitender Untersuchungen für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in Arheilgen West und Wixhausen Ost

Magistratsvorlage 23.09.2019

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2019/0302

12354 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
27.09.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung , 
Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0302 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511010 
Kostenstelle:  015-002-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-11 Sachkonto:       
 
Betreff: Einleitung vorbereitender Untersuchungen für städtebauliche 
Entwicklungsmaßnahmen in Arheilgen West und Wixhausen Ost  
 
Vorlage vom: 23.09.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
1. In den Bereichen „Arheilgen West“  (Anlage 1) und „Wixhausen Ost“  (Anlage 2) ist die  
Durchführung städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen vorzusehen. Die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt beschließt deshalb zur Gewinnung von 
Beurteilungsgrundlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für städtebauliche 
Entwicklungsbereiche nach § 165 Abs. 3 BauGB vorbereitende Untersuchungen nach §165 
Abs.4 BauGB einzuleiten.  
Ziel der Entwicklungsmaßnahmen sind die einheitliche Vorbereitung und zügige  
Durchführung der Entwicklung der derzeit landwirtschaftlich  genutzten Flächen im Sinne  
der Gemeinde.  
Als vorläufige Ziele sind für d ie oben genannten Bereich e die beschleunigte 
Bereitstellung von gewerblichen Flächen zur Versorgung sowohl bereits ansässiger 
Unternehmen als auch zur Versorgung der Nachfrage nach gewerblichen Flächen.

- 2 - 
2. Die Stadtverwaltung wird beauftr agt und ermächtigt für die Durchführung der 
vorbereitenden Untersuchungen alle notwendigen Anträge zu stellen sowie die 
Mitwirkungsbereitschaft der privaten Eigentümerinnen und Eigentümer zu fördern, sowie 
Vorschläge zur beabsichtigten Entwicklungsmaßnahme  entgegenzunehmen.  
 
 
Anlagen: Anlage 1 Arheilgen_West_Geltungsbereich  
Anlage 2 Wixhausen_Ost_Geltungsbereich  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.09.2019 
 
Einleitung vorbereitende Untersuchungen für „Arheilgen West“  und für „Wixhausen Ost“ 
Darmstadt liegt mitten in der Wachstumsregion FrankfurtRheinMain  und zählt bundesweit zu 
den am stärksten  wachsenden Städten . Die hohe Lebensqualität und das attraktiv e Arbeits- 
und Studienplatzangebot sind wichtige Faktoren für das seit Jahren an haltende 
Bevölkerungs- und Arbeitsplatz wachstum in der Stadt. Das Wachstum hält seit 199 8 an und 
bestätigt die Trendwende von der Suburbanisierung hin zu einer Renaissance der Stadt.  
 
Entsprechend den aktuellen Projektionen der Einwohnerentwicklung ist davon auszugehen, 
dass Darmstadt bis über den Zeithorizont 20 30 hinaus weiterhin eine wachsende Stadt sein 
wird. Aktuelle Bevölkerungsprognosen gehen von einem Anstieg bis zu 185.000 
Einwohnerinnen und Einwohnern im Jahr 2030 für Darmstadt aus.  
 
Neben dem damit einhergehenden Bedarf an Flächen für Wohnungsbau steigt auch der 
Bedarf an Flächen für Wirtschaft und Wisse nschaft. Denn um die gute wirtschaftliche 
Gesamtsituation für die kommenden Jahrzehnte zu sichern und zu stärken , ist eine 
kontinuierliche Bereitstellung und schrittweise Entwicklung von Flächen für Arbeiten, 
Gewerbe und Dienstleistungen  notwendig, nicht z uletzt um wachsende Flächen - und 
Nutzungskonkurrenzen zu mildern.  
 
Die Verfügbarkeit größerer, zusammenhängen der Flächen für gewerbliche Entwicklungen ist  
in Darmstadt jedoch bereits fast ausgeschöpft, gleichzeitig steigt die Flächenkonkur renz zum 
Wohnen. Dieses ist bereits heute auf den bisher gewerblich genutzten und zu Wohnungsbau 
umgewandelten Flächen  im Verlegerviertel sowie im Pallaswiesen - und Mornewegviertel zu 
beobachten. Somit erzeugt der  angespannte Wohnungsmarkt weiteren Druck auf gewerblich 
genutzte Flächen und generiert damit zusätzlichen Gewerbeflächenbedarf.  
 
Es ist daher notwendiges Ziel der Stadtentwicklung neue Potenziale aus zuloten, um auf die 
zu erwartenden Entwicklungen angemessen reagieren zu können. Insofern hat die Vorlage 
nicht eindimensional nur das Gewerbe im Blick, sondern zielt auf die Zurverfügungstellung 
von Entwicklungsflächen für die Gesamtheit urbaner Funktionen im Stadtraum ab.  
 
Die vorbereitenden Untersuchungen werden unter dem Aspekt der stadtklimatischen und  
-ökologischen Belange , bezogen sowohl auf die Untersuchungsgebiete als auch auf die 
Gesamtstadt, begleitend wissenschaftlich  untersucht. 
 
Vorteile einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme  
Nach § 165 BauGB kann eine Gemeinde Teile ihres Gemeindegebietes d urch Beschluss 
förmlich als städtebaulichen Entwicklun gsbereich festlegen. Mit dieser 
Entwicklungsmaßnahme sollen Bereiche, die für die städtische Entwicklung große Bedeutung 
haben, im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugefüh rt 
werden. Ziel d ieser städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ist die einheitliche Vorbereitung 
und zügige Entwicklung neuer Flächen  für Gewerbe. Zur Sicherung des Allgemeinwohls ist die 
Einleitung förmlicher Voruntersuchungen nach den Regelungen des Baugesetzbuches 
(BauGB) hinsichtlich städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (§§ 165 ff. BauGB) zu 
veranlassen.  
 
Das Ergebnis der v orbereitenden Untersuchungen dient im darauffolgenden Schritt der 
Beurteilung der Festlegungsvoraussetzungen für die Durchführung eine r städtebaulichen

- 4 - 
Entwicklungsmaßnahme. Eine solche Beurteilungsgrundlage für die Neunutzung der bislang 
landwirtschaftlich genutzten Flächen ist allein schon aufgrund der Größe und Lage , der 
Eingriffe in Natur und Landschaft  sowie für die Bedeutung für di e Gesamtstadt notwendig. 
Der besonders hohe Steuerungsaufwand bei der Entwicklung dieser neuen gewerblichen 
Flächen mit einer Vielzahl an Eigentumsverhältnissen kann mit einer städtebaulichen 
Entwicklungsmaßnahme bewältigt werden.   
 
Mit der städtebaulichen  Entwicklungsmaßnahme sollen eine deutliche 
Verfahrensbeschleunigung, Kostensicherheit und die Verfügbarkeit und zügige Bebauung der 
Flächen sichergestellt werden.   
 
Ablauf einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme  
Vor der förmlichen Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsb ereiches sind von der 
Gemeinde vorbereitende Untersuchungen durchzuführen. Diese sind erforderlich, um 
Beurteilungsgrundlagen zu erhalten, die darstellen, dass die Maßnahme den Zielen der 
städtebaulichen Ordnung, der Deckung de s erhöhten Bedarfs an Arbeitsstätten erfordert und 
eine zügige Durch führung gewährleistet. Mit den v orbereitenden Untersuchungen wird die 
Umsetzungsmöglichkeit der Maßnahme darüber hinaus auf die betriebswirtschaftliche 
Machbarkeit hin untersucht. Nach Abs chluss der vorbereitenden Untersuchungen kann je 
nach Ergebnis des Abschlussberichtes der Umfang der Entwicklungsmaßnahme durch 
Beschluss festgelegt werden.  
 
Eine zentrale Voraussetzung zur Durchführung einer städtebaulichen 
Entwicklungsmaßnahme ist nach §  165 Abs. 3 Nr. 2 die Deckung eines erhöhten Bedarfs an 
Wohn- und Arbeitsstätten. Der Demografiebericht 3 aus dem Jahr 2017 und der vom 
Behrend-Institut Frankfurt a.M. aus dem Jahr 2012 erarbeiteten Wohnungs - und 
Gewerbeflächenbedarfsanalyse zeigen diesen erhöhten Bedarf, so dass erwartet werden 
kann, dass die v orbereitenden Untersuchungen dies es entsprechend belegen.  
 
Der Beschluss der vorbereitenden Untersuchungen ist ortsüblich bekannt zu machen und hat 
preisdämpfende Wirkung. Das ist wichtig, um einer möglichen Bodenspekulation in den  zu 
betrachtenden Alternativflächen vorzubeugen.  
 
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, insbesondere u m den Ankauf 
von Flächen und damit die Umsetzung städtebauliche r Entwicklungsmaßnahmen zu 
erleichtern, kann die Wissenschaftsstadt Darmstadt  gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB  Flächen 
bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht zusteht.  Die Vorkaufsrechtssatzung kann 
erlassen werden, wenn die Stadt städtebauliche Maßnahmen in  Betracht zieht. Diese 
Voraussetzung zum Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung ist mit Beschlussfassung über diese 
Satzung gegeben.  Über die Vorkaufsrechtssatzungen soll mit gesonderter Vorlage ( Vorlage-
Nr. 2019/0303) parallel beraten und beschl ossen werden. 
 
Hinweise:   
1. Der Beschluss über den Beginn vorbereitender Untersuchungen ist nicht gleich-
bedeutend mit der förmlichen Festsetzung des Entwicklungsgebiets. Dieses bedarf einer 
besonderen Entwicklungssatzung.   
2. Eigentümerinnen / Eigentümer, Pächterinnen / Pächter und sonstige zum Besitz oder 
zur Nutzung eines Grundstückes Berechtigte sowie ihre Beauftragten sind verpflichtet, 
der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskünfte über die Tatsachen zu erteilen, deren

- 5 - 
Kenntnis zur Beurteilung des geplanten Entwicklungsgebiets oder zur Vorbereitung oder 
Durchführung der Entwicklungsmaßnahme erforderlich ist.   
3. Verweigert ein Auskunftspflichtiger die Auskunft, kann ein Zwangsgeld wiederholt 
angedroht und festgesetzt werden (§ 138 Abs. 4 i.V.m. § 208 Satz 2-4 BauGB). 
 
Untersuchungsgebiete  
Die zu betrachtenden Untersuchungsgebiete entsprechen nicht dem Umgriff der späteren 
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme. Zur Klärung der Festlegung der Gebiete, die als 
städtebauliche Entwi cklungsmaßnahme gem. §  165 ff. BauGB durchgeführt werden sollen, 
führt die Wissenschaftsstadt Darmstadt die v orbereitenden Untersuchungen gem. § 165 Abs. 
4 BauGB und § 141 BauGB für die Flächen im Westen von Arheilgen  sowie im Osten von 
Wixhausen durch .  
 
Das Untersuchungsgebiet „Arheilgen West“  ist im beigefügten Lageplan (Anlage 1) 
umgrenzt. Das ca. 130 ha große überwiegend landwirtschaftlich genutzte Gebiet wird im 
Westen begrenzt durch das Gelände des Vereins Orplid sowie die verlängerte Flucht nach 
Norden, im Norden begrenzt durch den Gräfenhäuser Weg , im Osten begrenzt durch die 
Langenerstraße (B 3)  und im Süden begrenzt durch die verlängerte Flucht der Virchowstraße 
(Auffahrt zur B 3)  nach Westen sowie dem Waldgebiet „Im Lammkeulchesgarten“ . Die 
Flächen des Gewerbegebietes an der Weiterstädter Straße (Geltungsbereich A 19 –  
Gewerbegebiet  Weiterstädter Weg –) sind nicht Bestandteil dieses Untersuchungsgebietes.  
 
Das Untersuchungsgebiet „Wixhausen Ost“ ist im beigefügten Lageplan (Anlage 2) 
umgrenzt. Das ca. 100 ha große überwiegend landwirtschaftlich genutzte Gebiet wird im 
Westen begrenzt durch den landwirtschaftlichen Weg „Am oberen Michelfeld“, den Straßen 
„Am alten Grenzgraben“ und „Dompfaffweg“ so wie der Siedlungskante des Gewerbegebietes 
(Wx 9 – Gewerbegebiet Wixhausen –), im Norden begrenzt durch den Brühlwiesengraben , im 
Osten begrenzt durch die Nord-Süd verlaufenden landwirtschaftliche Straße  entlang des 
Umspannwerkes und im Süden begrenzt durc h die landwirtschaftliche Straße „Stumpfer 
Weg“. 
 
Der Betrachtungsschwerpunkt der v orbereitenden Untersuchungen für die Flächen im Westen 
von Arheilgen u nd Osten von Wixhausen liegt auf der beschleunigten Bereitstellung von 
gewerblichen Flächen zur Versorg ung sowohl bereits in Darmstadt ansässiger Unternehmen 
als auch die Versorgung der Nachfrage nach gewerblichen Flächen.  
 
Organisatorische Rahmenbedingungen    
Die Federführung für die vorbereitenden Untersuchungen liegt beim Amt für Wirtschaft - und 
Stadtentwicklung in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt  und soll zunächst in 
einer Projektgruppe unter Beteiligung vo m Vermessungsamt , Grünflächenamt , Umweltamt, 
Eigenbetrieb Immobilienmanagement – Abteilung Grundstücksverkehr  und Rechtsamt sowie  
bei Bedarf weiterer Ämter und Eigenbetriebe, erfolgen.  
Über Sachmittel und Personal zur Einrichtung der Projektgruppe ist noch zu entscheiden.  
 
Finanzierung 
Die für die vorbereitenden Untersuchungen erforderlichen Mittel in Höhe von voraussichtlich 
100.000,00 € werden in den Haushalt 2020 eingestellt .

- 6 - 
 
Darmstadt, den  23.09.2019 
 
 
Dezernat I Dezernat II Dezernat III  
  
 
 
 
 
Jochen Partsch Rafael Reißer Dr. Barbara Boczek   
Oberbürgermeister  Bürgermeister  Stadträtin

anlage 6

334 Zeichen

Punkt 3: Einleitung vorbereitender Untersuchungen für städtebauliche 
Entwicklungsmaßnahmen in Arheilgen West und Wixhausen Ost 
 (V-Nr. 2019/0302) 
 
 Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
 Gegenstimmen: Fraktionen SPD und AfD 
 Stimmenthaltungen: Fraktionen Die Linke., FDP und UWIGA

anlage 3

12383 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
27.09.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung, 
Stadtplanungsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 15 61 30 
II 65 
III 62 IV 20 
V 56 67 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0302 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
385 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511010 
Kostenstelle: 015-002-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5110-11 Sachkonto:       
 
Betreff: Einleitung vorbereitender Untersuchungen für städtebauliche 
Entwicklungsmaßnahmen in Arheilgen West und Wixhausen Ost  
 
Vorlage vom: 23.09.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
1. In den Bereichen „Arheilgen West“ (Anlage 1) und „Wixhausen Ost“ (Anlage 2) ist die 
Durchführung städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen vorzusehen. Die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt beschließt deshalb zur Gewinnung von 
Beurteilungsgrundlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für städtebauliche 
Entwicklungsbereiche nach § 165 Abs. 3 BauGB vorbereitende Untersuchungen nach §165 
Abs.4 BauGB einzuleiten. 
Ziel der Entwicklungsmaßnahmen sind die einheitliche Vorbereitung und zügige  
Durchführung der Entwicklung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen im Sinne  
der Gemeinde.  
Als vorläufige Ziele sind für die oben genannten Bereiche die beschleunigte 
Bereitstellung von gewerblichen Flächen zur Versorgung sowohl bereits ansässiger

- 3 - 
Unternehmen als auch zur Versorgung der Nachfrage nach gewerblichen Flächen.  
 
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt und ermächtigt für die Durchführung der 
vorbereitenden Untersuchungen alle notwendigen Anträge zu stellen sowie die 
Mitwirkungsbereitschaft der privaten Eigentümerinnen und Eigentümer zu fördern, sowie 
Vorschläge zur beabsichtigten Entwicklu ngsmaßnahme entgegenzunehmen. 
 
 
Anlagen: Anlage 1 Arheilgen_West_Geltungsbereich  
Anlage 2 Wixhausen_Ost_Geltungsbereich  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 16.10.2019 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.09.2019  
 
Einleitung vorbereitende Untersuchungen für „Arheilgen West“  und für „Wixhausen Ost“ 
Darmstadt liegt mitten in der Wachstumsregion FrankfurtRheinMain  und zählt bundesweit zu 
den am stärksten wachsenden Städten. Die hohe Lebensqualität und das attraktiv e Arbeits- 
und Studienplatzangebot sind wichtige Faktoren für das seit Jahren anhaltende 
Bevölkerungs- und Arbeitsplatzwachstum in der Stadt. Das Wachstum hält seit 199 8 an und 
bestätigt die Trendwende von der Suburbanisierung hin zu einer Renaissance der Stadt.  
 
Entsprechend den aktuellen Projektionen der Einwohner entwicklung ist davon auszugehen, 
dass Darmstadt bis über den Zeithorizont 20 30 hinaus weiterhin eine wachsende Stadt sein 
wird. Aktuelle Bevölkerungsprognosen gehen von einem Anstieg bis zu 185.000 
Einwohnerinnen und Einwohnern im Jahr 2030 für Darmstadt aus. 
 
Neben dem damit einhergehenden Bedarf an Flächen für Wohnungsbau steigt auch der 
Bedarf an Flächen für Wirtschaft und Wissenschaft . Denn um die gute wirtschaftliche 
Gesamtsituation für die kommenden Jahrzehnte zu sichern und zu stärken , ist eine 
kontinuierliche Bereitstellung und schrittweise Entwicklung von Flächen für Arbeiten, 
Gewerbe und Dienstleistungen  notwendig, nicht zuletzt um wachsende Flächen - und 
Nutzungskonkurrenzen zu mildern.  
 
Die Verfügbarkeit größerer, zusammenhängen der Flächen für gewerbliche Entwicklungen ist  
in Darmstadt jedoch bereits fast ausgeschöpft, gleichzeitig steigt die Flächenkonkurrenz zum 
Wohnen. Dieses ist bereits heute auf den bisher gewerblich genutzten und zu Wohnungsbau 
umgewandelten Flächen im Verlegerviertel sowie im Pallaswiesen- und Mornewegviertel zu 
beobachten. Somit erzeugt der  angespannte Wohnungsmarkt weiteren Druck auf gewerblich 
genutzte Flächen und generiert damit zusätzlichen Gewerbeflächenbedarf. 
 
Es ist daher notwendiges Ziel der Stadtentwicklung neue Potenziale auszuloten, um auf die 
zu erwartenden Entwicklungen angemessen reagieren zu können. Insofern hat die Vorlage 
nicht eindimensional nur das Gewerbe im Blick, sondern zielt auf die Zurverfügungstellung 
von Entwicklungsflächen für die Gesamtheit urbaner Funktionen im Stadtraum ab.  
 
Die vorbereitenden Untersuchungen werden unter dem Aspekt der stadtklimatischen und  
-ökologischen Belange, bezogen sowohl auf die Untersuchungsgebiete als auch auf die 
Gesamtstadt, begleitend wissenschaftlich  untersucht. 
 
Vorteile einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme  
Nach § 165 BauGB kann eine Gemeinde Teile ihres Gemeindegebietes durch Beschluss 
förmlich als städtebaulichen Entwicklun gsbereich festlegen. Mit dieser 
Entwicklungsmaßnahme sollen Bereiche, die für di e städtische Entwicklung große Bedeutung 
haben, im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt 
werden. Ziel dieser städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ist die einheitliche Vorbereitung 
und zügige Entwicklung neuer Flächen  für Gewerbe. Zur Sicherung des Allgemeinwohls ist die 
Einleitung förmlicher Voruntersuchungen nach den Regelungen des Baugesetzbuches 
(BauGB) hinsichtlich städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (§§ 165 ff. BauGB) zu 
veranlassen.

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Das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen dient im darauffolgenden Schritt der 
Beurteilung der Festlegungsvoraussetzungen für die Durchführung einer städtebaulichen 
Entwicklungsmaßnahme. Eine solche Beurteilungsgrundlage für die Neunutzung der bislang 
landwirtschaftlich genutzten Flächen ist allein schon aufgrund der Größe und Lage , der 
Eingriffe in Natur und Landschaft  sowie für die Bedeutung für die Gesamtstadt notwendig. 
Der besonders hohe Steuerungsaufwand bei der Entwicklung dieser neuen gewerblichen 
Flächen mit einer Vielzahl an Eigentumsverhältnissen kann mit einer städtebaulichen 
Entwicklungsmaßnahme bewältigt we rden.  
 
Mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme sollen eine deutliche 
Verfahrensbeschleunigung, Kostensicherheit und die Verfügbarkeit und zügige Bebauung der 
Flächen sichergestellt werden.   
 
Ablauf einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme  
Vor der förmlichen Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsb ereiches sind von der 
Gemeinde vorbereitende Untersuchungen durchzuführen. Diese sind erforderlich, um 
Beurteilungsgrundlagen zu erhalten, die darstellen, dass die Maßnahme den Zielen der 
städtebaulichen Ordnung, der Deckung des erhöhten Bedarfs an Arbeitsstätten erfordert und 
eine zügige Durchführung gewährleistet. Mit den v orbereitenden Untersuchungen wird die 
Umsetzungsmöglichkeit der Maßnahme darüber hinaus auf die betriebswirtschaftliche 
Machbarkeit hin untersucht. Nach Abschluss der v orbereitenden Untersuchungen kann je 
nach Ergebnis des Abschlussberichtes der Umfang der Entwicklungsmaßnahme durch 
Beschluss festgelegt werden.  
 
Eine zentrale Voraussetzung zur Durchführung einer städtebaulichen 
Entwicklungsmaßnahme ist nach § 165 Abs. 3 Nr. 2 die Deckung eines erhöhten Bedarfs an 
Wohn- und Arbeitsstätten. Der Demografiebericht 3 aus dem Jahr 2017 und der vom 
Behrend-Institut Frankfurt a.M. aus dem Jahr 2012 erarbeiteten Wohnungs - und 
Gewerbeflächenbedarfsanalyse zeigen diesen erhöhten Bedarf, so dass erwartet werden 
kann, dass die vorbereitenden Untersuchungen dies es entsprechend belegen.  
 
Der Beschluss der vorbereitenden Untersuchungen ist ortsüblich bekannt zu machen und hat 
preisdämpfende Wirkung. Das ist wichtig, um einer möglichen Bodenspekulation in den  zu 
betrachtenden Alternativflächen vorzubeugen.  
 
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entw icklung, insbesondere um den Ankauf 
von Flächen und damit die Umsetzung städtebauliche r Entwicklungsmaßnahmen zu 
erleichtern, kann die Wissenschaftsstadt Darmstadt  gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Flächen 
bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht zusteht.  Die Vorkaufsrechtssatzung kann 
erlassen werden, wenn die Stadt städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht. Diese 
Voraussetzung zum Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung ist mit Beschlussfassung über diese 
Satzung gegeben. Über die Vorkaufsrechtssatzungen soll mit gesonderter Vorlage (Vorlage-
Nr. 2019/0303) parallel beraten und beschl ossen werden. 
 
Hinweise:   
1. Der Beschluss über den Beginn vorbereitender Untersuchungen ist nicht gleich-
bedeutend mit der förmlichen Festsetzung des Entwicklungsgebiets. Dieses bedarf einer 
besonderen Entwicklungssatzung.

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2. Eigentümerinnen / Eigentümer, Pächterinnen / Pächter und sonstige zum Besitz oder 
zur Nutzung eines Grundstückes Berechtigte sowie ihre Beauftragten sind verpflichtet, 
der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskünfte über die Tatsachen zu erteilen, deren 
Kenntnis zur Beurteilung des geplanten Entwicklungsgebiets oder zur Vorbereitung oder 
Durchführung der Entwicklungsmaßnahme erforderlich ist.   
3. Verweigert ein Auskunftspflichtiger die Auskunft, kann ein Zwangsgeld wiederholt 
angedroht und festgesetzt werden (§ 138 Abs. 4 i.V.m. § 208 Satz 2-4 BauGB). 
 
Untersuchungsgebiete 
Die zu betrachtenden Untersuchungsgebiete entsprechen nicht dem Umgriff der späteren 
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme. Zur Klärung der Festlegung der Gebiete, die als 
städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gem. §  165 ff. BauGB durchgeführt werden sollen, 
führt die Wissenschaftsstadt Darmstadt die v orbereitenden Untersuchungen gem. § 165 Abs. 
4 BauGB und § 141 BauGB für die Flächen im Westen von Arheilgen sowie im Osten von 
Wixhausen durch.  
 
Das Untersuchungsgebiet „Arheilgen West“ ist im beigefügten Lageplan (Anlage 1) 
umgrenzt. Das ca. 130 ha große überwiegend landwirtschaftlich genutzte Gebiet wird im 
Westen begrenzt durch das Gelände des Vereins Orplid sowie die verlängerte Flucht nach 
Norden, im Norden begrenzt durch den Gräfenhäuser Weg, im Osten begrenzt durch die 
Langenerstraße (B 3) und im Süden begrenzt durch die verlängerte Flucht der Virchowstraße 
(Auffahrt zur B 3) nach Westen sowie dem Waldgebiet „Im Lammkeulchesgarten“ . Die 
Flächen des Gewerbegebietes an der Weiterstädter Straße (Geltungsbereich A 19 –  
Gewerbegebiet Weiterstädter Weg –) sind nicht Bestandteil dieses Untersuchungsgebietes.  
 
Das Untersuchungsgebiet „Wixhausen Ost“ ist im beigefügten Lageplan (Anlage 2) 
umgrenzt. Das ca. 100 ha große überwiegend landwirtschaftlich genutzte Gebiet wird im 
Westen begrenzt durch den landwirtschaftlichen Weg „Am oberen Michelfeld“, den Straßen 
„Am alten Grenzgraben“ und „Dompfaffweg“ sowie  der Siedlungskante des Gewerbegebietes 
(Wx 9 – Gewerbegebiet Wixhausen –), im Norden begrenzt durch den Brühlwiesengraben, im 
Osten begrenzt durch die Nord-Süd verlaufenden landwirtschaftliche Straße  entlang des 
Umspannwerkes und im Süden begrenzt durch die landwirtschaftliche Straße „Stumpfer 
Weg“. 
 
Der Betrachtungsschwerpunkt der v orbereitenden Untersuchungen für die Flächen im Westen 
von Arheilgen und Osten von Wixhausen liegt auf der beschleunigten Bereitstellung von 
gewerblichen Flächen zur Versorgung  sowohl bereits in Darmstadt ansässiger Unternehmen 
als auch die Versorgung der Nachfrage nach gewerblichen Flächen.  
 
Organisatorische Rahmenbedingungen    
Die Federführung für die vorbereitenden Untersuchungen liegt beim Amt für Wirtschaft- und 
Stadtentwicklung in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt  und soll zunächst in 
einer Projektgruppe unter Beteiligung vo m Vermessungsamt, Grünflächenamt, Umweltamt, 
Eigenbetrieb Immobilienmanagement – Abteilung Grundstücksverkehr  und Rechtsamt sowie 
bei Bedarf weiterer Ämter und Eigenbetriebe, erfolgen.  
Über Sachmittel und Personal zur Einrichtung der Projektgruppe ist noch zu entscheiden.  
 
Finanzierung

Die für die vorbereitenden Untersuchungen erforderlichen Mittel in Höhe von voraussichtlich 
100.000,00 € werden in den Haushalt 2020 eingestellt . 
 
 
 
 
Darmstadt, den 23.09.2019 
 
 
Dezernat I Dezernat II Dezernat III  
  
 
 
 
 
Jochen Partsch Rafael Reißer Dr. Barbara Boczek  
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin

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311 Zeichen

Punkt 17: Einleitung vorbereitender Untersuchungen für städtebauliche 
Entwicklungsmaßnahmen in Arheilgen West und Wixhausen Ost 
 (V-Nr. 2019/0302) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Gegenstimmen:  AfD, Die Linke. und FDP  
Stimmenthaltung: SPD und UWIGA

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515 Zeichen

Punkt 7: Einleitung vorbereitender Untersuchungen für städtebauliche 
Entwicklungsmaßnahmen in Arheilgen West und Wixhausen Ost 
 (V-Nr. 2019/0302) 
 
Herr Krebiehl und Herr Kolmer berichten ausführlich über den Stand der Planung 
und betonen mehrmals, dass es sich lediglich um Voruntersuchungen handelt. 
Informationsveranstaltungen für Bewohner und Grundstückseigentümer über die 
Ergebnisse dieser Untersuchungen werden zu gegebener Zeit durchgeführt. 
 
Der Ortsbeirat Wixhausen nimmt Kenntnis von der Vorlage.

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1123 Zeichen

Langener Straße
Langener Straße
Langener Straße
Langener Straße
Langener Straße
Weiterstädter Landstraße
Röntgenstraße
Röntgenstraße
Eulerweg
Eulerweg
Auf der Sommeraue
Weiterstädter Landstraße
Weiterstädter Landstraße Bahnstraße
Röntgenstraße
Röntgenstraße
Gräfenhäuser Weg
RömerstraßeAltheimweg
Weiterstädter Straße
Ettesterstraße
Lönsstraße
Böcklerstraße
Lessingstraße
Lessingstraße
Raiffeisenstraße
Lindenweg
Lindenweg
Guerickeweg
Ottoweg
Römerstraße
Herzbergweg
Karoline-Balser-Weg
Henriette-Sennhenn-Straße
Lindenweg
Ottilie-Rady-Weg
Raiffeisenstraße
Schorlemmerstraße
Blütenallee
Wechslerstraße
Wechslerstraße
Virchowstraße
Veilchenweg
Lupinenweg
Tulpenweg
Schorlemmerstraße
Schmelzerweg
Hertlingstraße
Am Brombeerberg
Am Brombeerberg
Gräfenhäuser Weg
Apfelbach
Der Strutweg
Gräfenhäuser Weg
Weiterstädter Straße
Lily-Pringsheim-Weg
Auf der Sommeraue
Im Elsee
Im Elsee
Dahlienweg
Hoelscherweg
Borsigstraße
Blütenallee
Malvenweg
Blütenallee
Tulpenweg
Asternweg
Nelkenweg
Darmstadt
Wissenschaftsstadt
StadtplanungsamtArheilgen West | M 1:10.000 | 19.09.2019
Anlage 1
N
Geltungsbereich der vorbereitenden Untersuchungen

anlage 4

304 Zeichen

Punkt 7: Einleitung vorbereitender Untersuchungen für städtebauliche 
Entwicklungsmaßnahmen in Arheilgen West und Wixhausen Ost 
 (V-Nr. 2019/0302) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
 
Gegenstimmen: SPD, Die Linke. und UWIGA 
Stimmenthaltung: UFFBASSE

anlage 2

1529 Zeichen

Aumühlenweg
Felchesgasse
Mühlweg
Ruthsenbach
Sülzbach
Greinstraße
Frankfurter Landstraße
Glockengartenweg
Kirchweg
In der Hahnhecke
Merianstraße
Am Hasenpfad
Dompfaffweg
Messeler-Park-Straße
Messeler-Park-Straße
Brehmstraße
Brehmstraße
Frankfurter Landstraße
Zeissweg
Hegelstraße
Hindemithstraße
Im Appensee
Brucknerstraße
Im Appensee
Händelstraße
Händelstraße
Schönbergstraße
Händelstraße
Schönbergstraße
Brucknerstraße
Schönbergstraße
Lortzingstraße
Am Alten Grenzgraben
Frankfurter Landstraße
Verdistraße
Wichernstraße
Bert-Brecht-Straße
An der Frankfurter Landstraße
Frankfurter Landstraße
Brucknerstraße
In den Wingerten
Stumpferweg
Obere Mühlstraße
Frankfurter Landstraße
Stumpfer Weg
Hindemithstraße
Hindemithstraße
Am Oberen Michelfeld
Sülzbach
Stumpferweg
Sülzbach
Rückhalte-
Sülzbach
Dieter-Böhne-Weg
Wilhelm-Walcher-Weg
Sängerbuchenweg
Bert-Brecht-Straße
Hertha-Sponer-Weg
Elsa-Neumann-Weg
Mühlweg
Messeler - Park - Straße
Silcherweg
Frankfurter Landstraße
Am Oberen Michelfeld
Peter-Brix-Weg
Im Appensee
Langener Straße
Frankfurter Landstraße
Dreieichweg
Greinstraße
becken
Ruthsenbach
Hindemithstraße
Merianstraße
Kalkofenweg
Hedwig-Kohn-Weg
Kolpingweg
Im Elsee
Aumühlenweg
Dreieichweg
Smetanaweg
Händelstraße
Verdistraße
Orffweg
Brucknerstraße
Brucknerstraße
Behringstraße
In der Hahnhecke
Meisenweg
Sperberweg
Am Hasenpfad
Sperberweg
Stumpferweg
Frankfurter Landstraße
Darmstadt
Wissenschaftsstadt
StadtplanungsamtWixhausen Ost | M 1:10.000 | 19.09.2019
Anlage 2
N
Geltungsbereich der vorbereitenden Untersuchungen

Beratungsverlauf (6)

TOP 7
TOP 385
TOP 17
TOP 7
TOP 3
TOP 13

Orte (78)

  • Weiterstädter Straße
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  • Lortzingstraße
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  • Langener Straße
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  • Aumühlenweg
  • Mühlweg
  • Zeissweg
  • Im Appensee
  • Stumpferweg
  • Silcherweg
  • Dreieichweg
  • Kalkofenweg
  • Kolpingweg
  • Smetanaweg
  • Orffweg
  • Meisenweg

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Details

Vorlagen-Nr.
2019/0302
Typ
Magistratsvorlage
Datum
23.09.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00