2019/0302
Einleitung vorbereitender Untersuchungen für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in Arheilgen West und Wixhausen Ost
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2019/0302
12354 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
27.09.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für Wirtschaft
und Stadtentwicklung ,
Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0302
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511010
Kostenstelle: 015-002-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-11 Sachkonto:
Betreff: Einleitung vorbereitender Untersuchungen für städtebauliche
Entwicklungsmaßnahmen in Arheilgen West und Wixhausen Ost
Vorlage vom: 23.09.2019
Beschlussvorschlag :
1. In den Bereichen „Arheilgen West“ (Anlage 1) und „Wixhausen Ost“ (Anlage 2) ist die
Durchführung städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen vorzusehen. Die
Wissenschaftsstadt Darmstadt beschließt deshalb zur Gewinnung von
Beurteilungsgrundlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für städtebauliche
Entwicklungsbereiche nach § 165 Abs. 3 BauGB vorbereitende Untersuchungen nach §165
Abs.4 BauGB einzuleiten.
Ziel der Entwicklungsmaßnahmen sind die einheitliche Vorbereitung und zügige
Durchführung der Entwicklung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen im Sinne
der Gemeinde.
Als vorläufige Ziele sind für d ie oben genannten Bereich e die beschleunigte
Bereitstellung von gewerblichen Flächen zur Versorgung sowohl bereits ansässiger
Unternehmen als auch zur Versorgung der Nachfrage nach gewerblichen Flächen.
- 2 -
2. Die Stadtverwaltung wird beauftr agt und ermächtigt für die Durchführung der
vorbereitenden Untersuchungen alle notwendigen Anträge zu stellen sowie die
Mitwirkungsbereitschaft der privaten Eigentümerinnen und Eigentümer zu fördern, sowie
Vorschläge zur beabsichtigten Entwicklungsmaßnahme entgegenzunehmen.
Anlagen: Anlage 1 Arheilgen_West_Geltungsbereich
Anlage 2 Wixhausen_Ost_Geltungsbereich
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.09.2019
Einleitung vorbereitende Untersuchungen für „Arheilgen West“ und für „Wixhausen Ost“
Darmstadt liegt mitten in der Wachstumsregion FrankfurtRheinMain und zählt bundesweit zu
den am stärksten wachsenden Städten . Die hohe Lebensqualität und das attraktiv e Arbeits-
und Studienplatzangebot sind wichtige Faktoren für das seit Jahren an haltende
Bevölkerungs- und Arbeitsplatz wachstum in der Stadt. Das Wachstum hält seit 199 8 an und
bestätigt die Trendwende von der Suburbanisierung hin zu einer Renaissance der Stadt.
Entsprechend den aktuellen Projektionen der Einwohnerentwicklung ist davon auszugehen,
dass Darmstadt bis über den Zeithorizont 20 30 hinaus weiterhin eine wachsende Stadt sein
wird. Aktuelle Bevölkerungsprognosen gehen von einem Anstieg bis zu 185.000
Einwohnerinnen und Einwohnern im Jahr 2030 für Darmstadt aus.
Neben dem damit einhergehenden Bedarf an Flächen für Wohnungsbau steigt auch der
Bedarf an Flächen für Wirtschaft und Wisse nschaft. Denn um die gute wirtschaftliche
Gesamtsituation für die kommenden Jahrzehnte zu sichern und zu stärken , ist eine
kontinuierliche Bereitstellung und schrittweise Entwicklung von Flächen für Arbeiten,
Gewerbe und Dienstleistungen notwendig, nicht z uletzt um wachsende Flächen - und
Nutzungskonkurrenzen zu mildern.
Die Verfügbarkeit größerer, zusammenhängen der Flächen für gewerbliche Entwicklungen ist
in Darmstadt jedoch bereits fast ausgeschöpft, gleichzeitig steigt die Flächenkonkur renz zum
Wohnen. Dieses ist bereits heute auf den bisher gewerblich genutzten und zu Wohnungsbau
umgewandelten Flächen im Verlegerviertel sowie im Pallaswiesen - und Mornewegviertel zu
beobachten. Somit erzeugt der angespannte Wohnungsmarkt weiteren Druck auf gewerblich
genutzte Flächen und generiert damit zusätzlichen Gewerbeflächenbedarf.
Es ist daher notwendiges Ziel der Stadtentwicklung neue Potenziale aus zuloten, um auf die
zu erwartenden Entwicklungen angemessen reagieren zu können. Insofern hat die Vorlage
nicht eindimensional nur das Gewerbe im Blick, sondern zielt auf die Zurverfügungstellung
von Entwicklungsflächen für die Gesamtheit urbaner Funktionen im Stadtraum ab.
Die vorbereitenden Untersuchungen werden unter dem Aspekt der stadtklimatischen und
-ökologischen Belange , bezogen sowohl auf die Untersuchungsgebiete als auch auf die
Gesamtstadt, begleitend wissenschaftlich untersucht.
Vorteile einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
Nach § 165 BauGB kann eine Gemeinde Teile ihres Gemeindegebietes d urch Beschluss
förmlich als städtebaulichen Entwicklun gsbereich festlegen. Mit dieser
Entwicklungsmaßnahme sollen Bereiche, die für die städtische Entwicklung große Bedeutung
haben, im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugefüh rt
werden. Ziel d ieser städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ist die einheitliche Vorbereitung
und zügige Entwicklung neuer Flächen für Gewerbe. Zur Sicherung des Allgemeinwohls ist die
Einleitung förmlicher Voruntersuchungen nach den Regelungen des Baugesetzbuches
(BauGB) hinsichtlich städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (§§ 165 ff. BauGB) zu
veranlassen.
Das Ergebnis der v orbereitenden Untersuchungen dient im darauffolgenden Schritt der
Beurteilung der Festlegungsvoraussetzungen für die Durchführung eine r städtebaulichen
- 4 -
Entwicklungsmaßnahme. Eine solche Beurteilungsgrundlage für die Neunutzung der bislang
landwirtschaftlich genutzten Flächen ist allein schon aufgrund der Größe und Lage , der
Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für die Bedeutung für di e Gesamtstadt notwendig.
Der besonders hohe Steuerungsaufwand bei der Entwicklung dieser neuen gewerblichen
Flächen mit einer Vielzahl an Eigentumsverhältnissen kann mit einer städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme bewältigt werden.
Mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme sollen eine deutliche
Verfahrensbeschleunigung, Kostensicherheit und die Verfügbarkeit und zügige Bebauung der
Flächen sichergestellt werden.
Ablauf einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
Vor der förmlichen Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsb ereiches sind von der
Gemeinde vorbereitende Untersuchungen durchzuführen. Diese sind erforderlich, um
Beurteilungsgrundlagen zu erhalten, die darstellen, dass die Maßnahme den Zielen der
städtebaulichen Ordnung, der Deckung de s erhöhten Bedarfs an Arbeitsstätten erfordert und
eine zügige Durch führung gewährleistet. Mit den v orbereitenden Untersuchungen wird die
Umsetzungsmöglichkeit der Maßnahme darüber hinaus auf die betriebswirtschaftliche
Machbarkeit hin untersucht. Nach Abs chluss der vorbereitenden Untersuchungen kann je
nach Ergebnis des Abschlussberichtes der Umfang der Entwicklungsmaßnahme durch
Beschluss festgelegt werden.
Eine zentrale Voraussetzung zur Durchführung einer städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme ist nach § 165 Abs. 3 Nr. 2 die Deckung eines erhöhten Bedarfs an
Wohn- und Arbeitsstätten. Der Demografiebericht 3 aus dem Jahr 2017 und der vom
Behrend-Institut Frankfurt a.M. aus dem Jahr 2012 erarbeiteten Wohnungs - und
Gewerbeflächenbedarfsanalyse zeigen diesen erhöhten Bedarf, so dass erwartet werden
kann, dass die v orbereitenden Untersuchungen dies es entsprechend belegen.
Der Beschluss der vorbereitenden Untersuchungen ist ortsüblich bekannt zu machen und hat
preisdämpfende Wirkung. Das ist wichtig, um einer möglichen Bodenspekulation in den zu
betrachtenden Alternativflächen vorzubeugen.
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, insbesondere u m den Ankauf
von Flächen und damit die Umsetzung städtebauliche r Entwicklungsmaßnahmen zu
erleichtern, kann die Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Flächen
bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht zusteht. Die Vorkaufsrechtssatzung kann
erlassen werden, wenn die Stadt städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht. Diese
Voraussetzung zum Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung ist mit Beschlussfassung über diese
Satzung gegeben. Über die Vorkaufsrechtssatzungen soll mit gesonderter Vorlage ( Vorlage-
Nr. 2019/0303) parallel beraten und beschl ossen werden.
Hinweise:
1. Der Beschluss über den Beginn vorbereitender Untersuchungen ist nicht gleich-
bedeutend mit der förmlichen Festsetzung des Entwicklungsgebiets. Dieses bedarf einer
besonderen Entwicklungssatzung.
2. Eigentümerinnen / Eigentümer, Pächterinnen / Pächter und sonstige zum Besitz oder
zur Nutzung eines Grundstückes Berechtigte sowie ihre Beauftragten sind verpflichtet,
der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskünfte über die Tatsachen zu erteilen, deren
- 5 -
Kenntnis zur Beurteilung des geplanten Entwicklungsgebiets oder zur Vorbereitung oder
Durchführung der Entwicklungsmaßnahme erforderlich ist.
3. Verweigert ein Auskunftspflichtiger die Auskunft, kann ein Zwangsgeld wiederholt
angedroht und festgesetzt werden (§ 138 Abs. 4 i.V.m. § 208 Satz 2-4 BauGB).
Untersuchungsgebiete
Die zu betrachtenden Untersuchungsgebiete entsprechen nicht dem Umgriff der späteren
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme. Zur Klärung der Festlegung der Gebiete, die als
städtebauliche Entwi cklungsmaßnahme gem. § 165 ff. BauGB durchgeführt werden sollen,
führt die Wissenschaftsstadt Darmstadt die v orbereitenden Untersuchungen gem. § 165 Abs.
4 BauGB und § 141 BauGB für die Flächen im Westen von Arheilgen sowie im Osten von
Wixhausen durch .
Das Untersuchungsgebiet „Arheilgen West“ ist im beigefügten Lageplan (Anlage 1)
umgrenzt. Das ca. 130 ha große überwiegend landwirtschaftlich genutzte Gebiet wird im
Westen begrenzt durch das Gelände des Vereins Orplid sowie die verlängerte Flucht nach
Norden, im Norden begrenzt durch den Gräfenhäuser Weg , im Osten begrenzt durch die
Langenerstraße (B 3) und im Süden begrenzt durch die verlängerte Flucht der Virchowstraße
(Auffahrt zur B 3) nach Westen sowie dem Waldgebiet „Im Lammkeulchesgarten“ . Die
Flächen des Gewerbegebietes an der Weiterstädter Straße (Geltungsbereich A 19 –
Gewerbegebiet Weiterstädter Weg –) sind nicht Bestandteil dieses Untersuchungsgebietes.
Das Untersuchungsgebiet „Wixhausen Ost“ ist im beigefügten Lageplan (Anlage 2)
umgrenzt. Das ca. 100 ha große überwiegend landwirtschaftlich genutzte Gebiet wird im
Westen begrenzt durch den landwirtschaftlichen Weg „Am oberen Michelfeld“, den Straßen
„Am alten Grenzgraben“ und „Dompfaffweg“ so wie der Siedlungskante des Gewerbegebietes
(Wx 9 – Gewerbegebiet Wixhausen –), im Norden begrenzt durch den Brühlwiesengraben , im
Osten begrenzt durch die Nord-Süd verlaufenden landwirtschaftliche Straße entlang des
Umspannwerkes und im Süden begrenzt durc h die landwirtschaftliche Straße „Stumpfer
Weg“.
Der Betrachtungsschwerpunkt der v orbereitenden Untersuchungen für die Flächen im Westen
von Arheilgen u nd Osten von Wixhausen liegt auf der beschleunigten Bereitstellung von
gewerblichen Flächen zur Versorg ung sowohl bereits in Darmstadt ansässiger Unternehmen
als auch die Versorgung der Nachfrage nach gewerblichen Flächen.
Organisatorische Rahmenbedingungen
Die Federführung für die vorbereitenden Untersuchungen liegt beim Amt für Wirtschaft - und
Stadtentwicklung in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt und soll zunächst in
einer Projektgruppe unter Beteiligung vo m Vermessungsamt , Grünflächenamt , Umweltamt,
Eigenbetrieb Immobilienmanagement – Abteilung Grundstücksverkehr und Rechtsamt sowie
bei Bedarf weiterer Ämter und Eigenbetriebe, erfolgen.
Über Sachmittel und Personal zur Einrichtung der Projektgruppe ist noch zu entscheiden.
Finanzierung
Die für die vorbereitenden Untersuchungen erforderlichen Mittel in Höhe von voraussichtlich
100.000,00 € werden in den Haushalt 2020 eingestellt .
- 6 -
Darmstadt, den 23.09.2019
Dezernat I Dezernat II Dezernat III
Jochen Partsch Rafael Reißer Dr. Barbara Boczek
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin
anlage 6
334 Zeichen
Punkt 3: Einleitung vorbereitender Untersuchungen für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in Arheilgen West und Wixhausen Ost (V-Nr. 2019/0302) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: Fraktionen SPD und AfD Stimmenthaltungen: Fraktionen Die Linke., FDP und UWIGA
anlage 3
12383 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
27.09.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für Wirtschaft
und Stadtentwicklung,
Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 15 61 30
II 65
III 62 IV 20
V 56 67
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0302
Magistratsbeschluss-Nr.
385
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511010
Kostenstelle: 015-002-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-11 Sachkonto:
Betreff: Einleitung vorbereitender Untersuchungen für städtebauliche
Entwicklungsmaßnahmen in Arheilgen West und Wixhausen Ost
Vorlage vom: 23.09.2019
Beschlussvorschlag:
1. In den Bereichen „Arheilgen West“ (Anlage 1) und „Wixhausen Ost“ (Anlage 2) ist die
Durchführung städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen vorzusehen. Die
Wissenschaftsstadt Darmstadt beschließt deshalb zur Gewinnung von
Beurteilungsgrundlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für städtebauliche
Entwicklungsbereiche nach § 165 Abs. 3 BauGB vorbereitende Untersuchungen nach §165
Abs.4 BauGB einzuleiten.
Ziel der Entwicklungsmaßnahmen sind die einheitliche Vorbereitung und zügige
Durchführung der Entwicklung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen im Sinne
der Gemeinde.
Als vorläufige Ziele sind für die oben genannten Bereiche die beschleunigte
Bereitstellung von gewerblichen Flächen zur Versorgung sowohl bereits ansässiger
- 3 -
Unternehmen als auch zur Versorgung der Nachfrage nach gewerblichen Flächen.
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt und ermächtigt für die Durchführung der
vorbereitenden Untersuchungen alle notwendigen Anträge zu stellen sowie die
Mitwirkungsbereitschaft der privaten Eigentümerinnen und Eigentümer zu fördern, sowie
Vorschläge zur beabsichtigten Entwicklu ngsmaßnahme entgegenzunehmen.
Anlagen: Anlage 1 Arheilgen_West_Geltungsbereich
Anlage 2 Wixhausen_Ost_Geltungsbereich
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 16.10.2019
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.09.2019
Einleitung vorbereitende Untersuchungen für „Arheilgen West“ und für „Wixhausen Ost“
Darmstadt liegt mitten in der Wachstumsregion FrankfurtRheinMain und zählt bundesweit zu
den am stärksten wachsenden Städten. Die hohe Lebensqualität und das attraktiv e Arbeits-
und Studienplatzangebot sind wichtige Faktoren für das seit Jahren anhaltende
Bevölkerungs- und Arbeitsplatzwachstum in der Stadt. Das Wachstum hält seit 199 8 an und
bestätigt die Trendwende von der Suburbanisierung hin zu einer Renaissance der Stadt.
Entsprechend den aktuellen Projektionen der Einwohner entwicklung ist davon auszugehen,
dass Darmstadt bis über den Zeithorizont 20 30 hinaus weiterhin eine wachsende Stadt sein
wird. Aktuelle Bevölkerungsprognosen gehen von einem Anstieg bis zu 185.000
Einwohnerinnen und Einwohnern im Jahr 2030 für Darmstadt aus.
Neben dem damit einhergehenden Bedarf an Flächen für Wohnungsbau steigt auch der
Bedarf an Flächen für Wirtschaft und Wissenschaft . Denn um die gute wirtschaftliche
Gesamtsituation für die kommenden Jahrzehnte zu sichern und zu stärken , ist eine
kontinuierliche Bereitstellung und schrittweise Entwicklung von Flächen für Arbeiten,
Gewerbe und Dienstleistungen notwendig, nicht zuletzt um wachsende Flächen - und
Nutzungskonkurrenzen zu mildern.
Die Verfügbarkeit größerer, zusammenhängen der Flächen für gewerbliche Entwicklungen ist
in Darmstadt jedoch bereits fast ausgeschöpft, gleichzeitig steigt die Flächenkonkurrenz zum
Wohnen. Dieses ist bereits heute auf den bisher gewerblich genutzten und zu Wohnungsbau
umgewandelten Flächen im Verlegerviertel sowie im Pallaswiesen- und Mornewegviertel zu
beobachten. Somit erzeugt der angespannte Wohnungsmarkt weiteren Druck auf gewerblich
genutzte Flächen und generiert damit zusätzlichen Gewerbeflächenbedarf.
Es ist daher notwendiges Ziel der Stadtentwicklung neue Potenziale auszuloten, um auf die
zu erwartenden Entwicklungen angemessen reagieren zu können. Insofern hat die Vorlage
nicht eindimensional nur das Gewerbe im Blick, sondern zielt auf die Zurverfügungstellung
von Entwicklungsflächen für die Gesamtheit urbaner Funktionen im Stadtraum ab.
Die vorbereitenden Untersuchungen werden unter dem Aspekt der stadtklimatischen und
-ökologischen Belange, bezogen sowohl auf die Untersuchungsgebiete als auch auf die
Gesamtstadt, begleitend wissenschaftlich untersucht.
Vorteile einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
Nach § 165 BauGB kann eine Gemeinde Teile ihres Gemeindegebietes durch Beschluss
förmlich als städtebaulichen Entwicklun gsbereich festlegen. Mit dieser
Entwicklungsmaßnahme sollen Bereiche, die für di e städtische Entwicklung große Bedeutung
haben, im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt
werden. Ziel dieser städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ist die einheitliche Vorbereitung
und zügige Entwicklung neuer Flächen für Gewerbe. Zur Sicherung des Allgemeinwohls ist die
Einleitung förmlicher Voruntersuchungen nach den Regelungen des Baugesetzbuches
(BauGB) hinsichtlich städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (§§ 165 ff. BauGB) zu
veranlassen.
- 5 -
Das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen dient im darauffolgenden Schritt der
Beurteilung der Festlegungsvoraussetzungen für die Durchführung einer städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme. Eine solche Beurteilungsgrundlage für die Neunutzung der bislang
landwirtschaftlich genutzten Flächen ist allein schon aufgrund der Größe und Lage , der
Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für die Bedeutung für die Gesamtstadt notwendig.
Der besonders hohe Steuerungsaufwand bei der Entwicklung dieser neuen gewerblichen
Flächen mit einer Vielzahl an Eigentumsverhältnissen kann mit einer städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme bewältigt we rden.
Mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme sollen eine deutliche
Verfahrensbeschleunigung, Kostensicherheit und die Verfügbarkeit und zügige Bebauung der
Flächen sichergestellt werden.
Ablauf einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
Vor der förmlichen Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsb ereiches sind von der
Gemeinde vorbereitende Untersuchungen durchzuführen. Diese sind erforderlich, um
Beurteilungsgrundlagen zu erhalten, die darstellen, dass die Maßnahme den Zielen der
städtebaulichen Ordnung, der Deckung des erhöhten Bedarfs an Arbeitsstätten erfordert und
eine zügige Durchführung gewährleistet. Mit den v orbereitenden Untersuchungen wird die
Umsetzungsmöglichkeit der Maßnahme darüber hinaus auf die betriebswirtschaftliche
Machbarkeit hin untersucht. Nach Abschluss der v orbereitenden Untersuchungen kann je
nach Ergebnis des Abschlussberichtes der Umfang der Entwicklungsmaßnahme durch
Beschluss festgelegt werden.
Eine zentrale Voraussetzung zur Durchführung einer städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme ist nach § 165 Abs. 3 Nr. 2 die Deckung eines erhöhten Bedarfs an
Wohn- und Arbeitsstätten. Der Demografiebericht 3 aus dem Jahr 2017 und der vom
Behrend-Institut Frankfurt a.M. aus dem Jahr 2012 erarbeiteten Wohnungs - und
Gewerbeflächenbedarfsanalyse zeigen diesen erhöhten Bedarf, so dass erwartet werden
kann, dass die vorbereitenden Untersuchungen dies es entsprechend belegen.
Der Beschluss der vorbereitenden Untersuchungen ist ortsüblich bekannt zu machen und hat
preisdämpfende Wirkung. Das ist wichtig, um einer möglichen Bodenspekulation in den zu
betrachtenden Alternativflächen vorzubeugen.
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entw icklung, insbesondere um den Ankauf
von Flächen und damit die Umsetzung städtebauliche r Entwicklungsmaßnahmen zu
erleichtern, kann die Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Flächen
bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht zusteht. Die Vorkaufsrechtssatzung kann
erlassen werden, wenn die Stadt städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht. Diese
Voraussetzung zum Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung ist mit Beschlussfassung über diese
Satzung gegeben. Über die Vorkaufsrechtssatzungen soll mit gesonderter Vorlage (Vorlage-
Nr. 2019/0303) parallel beraten und beschl ossen werden.
Hinweise:
1. Der Beschluss über den Beginn vorbereitender Untersuchungen ist nicht gleich-
bedeutend mit der förmlichen Festsetzung des Entwicklungsgebiets. Dieses bedarf einer
besonderen Entwicklungssatzung.
- 6 -
2. Eigentümerinnen / Eigentümer, Pächterinnen / Pächter und sonstige zum Besitz oder
zur Nutzung eines Grundstückes Berechtigte sowie ihre Beauftragten sind verpflichtet,
der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskünfte über die Tatsachen zu erteilen, deren
Kenntnis zur Beurteilung des geplanten Entwicklungsgebiets oder zur Vorbereitung oder
Durchführung der Entwicklungsmaßnahme erforderlich ist.
3. Verweigert ein Auskunftspflichtiger die Auskunft, kann ein Zwangsgeld wiederholt
angedroht und festgesetzt werden (§ 138 Abs. 4 i.V.m. § 208 Satz 2-4 BauGB).
Untersuchungsgebiete
Die zu betrachtenden Untersuchungsgebiete entsprechen nicht dem Umgriff der späteren
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme. Zur Klärung der Festlegung der Gebiete, die als
städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gem. § 165 ff. BauGB durchgeführt werden sollen,
führt die Wissenschaftsstadt Darmstadt die v orbereitenden Untersuchungen gem. § 165 Abs.
4 BauGB und § 141 BauGB für die Flächen im Westen von Arheilgen sowie im Osten von
Wixhausen durch.
Das Untersuchungsgebiet „Arheilgen West“ ist im beigefügten Lageplan (Anlage 1)
umgrenzt. Das ca. 130 ha große überwiegend landwirtschaftlich genutzte Gebiet wird im
Westen begrenzt durch das Gelände des Vereins Orplid sowie die verlängerte Flucht nach
Norden, im Norden begrenzt durch den Gräfenhäuser Weg, im Osten begrenzt durch die
Langenerstraße (B 3) und im Süden begrenzt durch die verlängerte Flucht der Virchowstraße
(Auffahrt zur B 3) nach Westen sowie dem Waldgebiet „Im Lammkeulchesgarten“ . Die
Flächen des Gewerbegebietes an der Weiterstädter Straße (Geltungsbereich A 19 –
Gewerbegebiet Weiterstädter Weg –) sind nicht Bestandteil dieses Untersuchungsgebietes.
Das Untersuchungsgebiet „Wixhausen Ost“ ist im beigefügten Lageplan (Anlage 2)
umgrenzt. Das ca. 100 ha große überwiegend landwirtschaftlich genutzte Gebiet wird im
Westen begrenzt durch den landwirtschaftlichen Weg „Am oberen Michelfeld“, den Straßen
„Am alten Grenzgraben“ und „Dompfaffweg“ sowie der Siedlungskante des Gewerbegebietes
(Wx 9 – Gewerbegebiet Wixhausen –), im Norden begrenzt durch den Brühlwiesengraben, im
Osten begrenzt durch die Nord-Süd verlaufenden landwirtschaftliche Straße entlang des
Umspannwerkes und im Süden begrenzt durch die landwirtschaftliche Straße „Stumpfer
Weg“.
Der Betrachtungsschwerpunkt der v orbereitenden Untersuchungen für die Flächen im Westen
von Arheilgen und Osten von Wixhausen liegt auf der beschleunigten Bereitstellung von
gewerblichen Flächen zur Versorgung sowohl bereits in Darmstadt ansässiger Unternehmen
als auch die Versorgung der Nachfrage nach gewerblichen Flächen.
Organisatorische Rahmenbedingungen
Die Federführung für die vorbereitenden Untersuchungen liegt beim Amt für Wirtschaft- und
Stadtentwicklung in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt und soll zunächst in
einer Projektgruppe unter Beteiligung vo m Vermessungsamt, Grünflächenamt, Umweltamt,
Eigenbetrieb Immobilienmanagement – Abteilung Grundstücksverkehr und Rechtsamt sowie
bei Bedarf weiterer Ämter und Eigenbetriebe, erfolgen.
Über Sachmittel und Personal zur Einrichtung der Projektgruppe ist noch zu entscheiden.
Finanzierung
Die für die vorbereitenden Untersuchungen erforderlichen Mittel in Höhe von voraussichtlich
100.000,00 € werden in den Haushalt 2020 eingestellt .
Darmstadt, den 23.09.2019
Dezernat I Dezernat II Dezernat III
Jochen Partsch Rafael Reißer Dr. Barbara Boczek
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin
anlage 5
311 Zeichen
Punkt 17: Einleitung vorbereitender Untersuchungen für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in Arheilgen West und Wixhausen Ost (V-Nr. 2019/0302) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: AfD, Die Linke. und FDP Stimmenthaltung: SPD und UWIGA
anlage 7
515 Zeichen
Punkt 7: Einleitung vorbereitender Untersuchungen für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in Arheilgen West und Wixhausen Ost (V-Nr. 2019/0302) Herr Krebiehl und Herr Kolmer berichten ausführlich über den Stand der Planung und betonen mehrmals, dass es sich lediglich um Voruntersuchungen handelt. Informationsveranstaltungen für Bewohner und Grundstückseigentümer über die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden zu gegebener Zeit durchgeführt. Der Ortsbeirat Wixhausen nimmt Kenntnis von der Vorlage.
anlage 1
1123 Zeichen
Langener Straße Langener Straße Langener Straße Langener Straße Langener Straße Weiterstädter Landstraße Röntgenstraße Röntgenstraße Eulerweg Eulerweg Auf der Sommeraue Weiterstädter Landstraße Weiterstädter Landstraße Bahnstraße Röntgenstraße Röntgenstraße Gräfenhäuser Weg RömerstraßeAltheimweg Weiterstädter Straße Ettesterstraße Lönsstraße Böcklerstraße Lessingstraße Lessingstraße Raiffeisenstraße Lindenweg Lindenweg Guerickeweg Ottoweg Römerstraße Herzbergweg Karoline-Balser-Weg Henriette-Sennhenn-Straße Lindenweg Ottilie-Rady-Weg Raiffeisenstraße Schorlemmerstraße Blütenallee Wechslerstraße Wechslerstraße Virchowstraße Veilchenweg Lupinenweg Tulpenweg Schorlemmerstraße Schmelzerweg Hertlingstraße Am Brombeerberg Am Brombeerberg Gräfenhäuser Weg Apfelbach Der Strutweg Gräfenhäuser Weg Weiterstädter Straße Lily-Pringsheim-Weg Auf der Sommeraue Im Elsee Im Elsee Dahlienweg Hoelscherweg Borsigstraße Blütenallee Malvenweg Blütenallee Tulpenweg Asternweg Nelkenweg Darmstadt Wissenschaftsstadt StadtplanungsamtArheilgen West | M 1:10.000 | 19.09.2019 Anlage 1 N Geltungsbereich der vorbereitenden Untersuchungen
anlage 4
304 Zeichen
Punkt 7: Einleitung vorbereitender Untersuchungen für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in Arheilgen West und Wixhausen Ost (V-Nr. 2019/0302) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: SPD, Die Linke. und UWIGA Stimmenthaltung: UFFBASSE
anlage 2
1529 Zeichen
Aumühlenweg Felchesgasse Mühlweg Ruthsenbach Sülzbach Greinstraße Frankfurter Landstraße Glockengartenweg Kirchweg In der Hahnhecke Merianstraße Am Hasenpfad Dompfaffweg Messeler-Park-Straße Messeler-Park-Straße Brehmstraße Brehmstraße Frankfurter Landstraße Zeissweg Hegelstraße Hindemithstraße Im Appensee Brucknerstraße Im Appensee Händelstraße Händelstraße Schönbergstraße Händelstraße Schönbergstraße Brucknerstraße Schönbergstraße Lortzingstraße Am Alten Grenzgraben Frankfurter Landstraße Verdistraße Wichernstraße Bert-Brecht-Straße An der Frankfurter Landstraße Frankfurter Landstraße Brucknerstraße In den Wingerten Stumpferweg Obere Mühlstraße Frankfurter Landstraße Stumpfer Weg Hindemithstraße Hindemithstraße Am Oberen Michelfeld Sülzbach Stumpferweg Sülzbach Rückhalte- Sülzbach Dieter-Böhne-Weg Wilhelm-Walcher-Weg Sängerbuchenweg Bert-Brecht-Straße Hertha-Sponer-Weg Elsa-Neumann-Weg Mühlweg Messeler - Park - Straße Silcherweg Frankfurter Landstraße Am Oberen Michelfeld Peter-Brix-Weg Im Appensee Langener Straße Frankfurter Landstraße Dreieichweg Greinstraße becken Ruthsenbach Hindemithstraße Merianstraße Kalkofenweg Hedwig-Kohn-Weg Kolpingweg Im Elsee Aumühlenweg Dreieichweg Smetanaweg Händelstraße Verdistraße Orffweg Brucknerstraße Brucknerstraße Behringstraße In der Hahnhecke Meisenweg Sperberweg Am Hasenpfad Sperberweg Stumpferweg Frankfurter Landstraße Darmstadt Wissenschaftsstadt StadtplanungsamtWixhausen Ost | M 1:10.000 | 19.09.2019 Anlage 2 N Geltungsbereich der vorbereitenden Untersuchungen
Beratungsverlauf (6)
Orte (78)
- Weiterstädter Straße
- Virchowstraße
- Frankfurter Landstraße
- Lortzingstraße
- Brucknerstraße
- Behringstraße
- Gräfenhäuser Weg
- Dompfaffweg
- Eulerweg
- Karoline-Balser-Weg
- Ottilie-Rady-Weg
- Kirchweg
- Am Brombeerberg
- Auf der Sommeraue
- Am Oberen Michelfeld
- Am Alten Grenzgraben
- Langener Straße
- Weiterstädter Landstraße
- Raiffeisenstraße
- Schorlemmerstraße
- Lily-Pringsheim-Weg
- Glockengartenweg
- In der Hahnhecke
- Messeler-Park-Straße
- Hindemithstraße
- Schönbergstraße
- Bert-Brecht-Straße
- In den Wingerten
- Obere Mühlstraße
- Dieter-Böhne-Weg
- Wilhelm-Walcher-Weg
- Hertha-Sponer-Weg
- Elsa-Neumann-Weg
- Röntgenstraße
- Ettesterstraße
- Böcklerstraße
- Lessingstraße
- Römerstraße
- Wechslerstraße
- Hertlingstraße
- Der Strutweg
- Borsigstraße
- Felchesgasse
- Greinstraße
- Merianstraße
- Am Hasenpfad
- Brehmstraße
- Hegelstraße
- Händelstraße
- Verdistraße
- Sängerbuchenweg
- Peter-Brix-Weg
- Hedwig-Kohn-Weg
- Bahnstraße
- Lönsstraße
- Lindenweg
- Guerickeweg
- Ottoweg
- Blütenallee
- Veilchenweg
- Lupinenweg
- Im Elsee
- Dahlienweg
- Malvenweg
- Asternweg
- Nelkenweg
- Aumühlenweg
- Mühlweg
- Zeissweg
- Im Appensee
- Stumpferweg
- Silcherweg
- Dreieichweg
- Kalkofenweg
- Kolpingweg
- Smetanaweg
- Orffweg
- Meisenweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0302
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 23.09.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00