2021/0258
Vertretung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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2021/0258
2540 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
18.08.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0258
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Vertretung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 17.08.2021
Beschlussvorschlag :
Auf der Grundlage des § 125 Abs. 1 Satz 3 HGO wird Herr Georg Haumann als weiterer Vertreter
der Stadt Darmstadt in der Gesellschafterversammlung der Cesah GmbH bestellt. Die Bestellung
erfolgt für den Fall der persönlichen Verhinderung der sonstigen Vertreter innen bzw. Vertreter der
Stadt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.08.2021
Nach § 125 HGO vertritt der Magistrat die Stadt in Gesellschaften , die der Stadt gehören
oder an der sie beteiligt ist . Der Oberbürgermeister vertritt den Magistrat dabei kraft Amtes,
er kann sich auch durch ein von ihm zu bestimmendes Mitglied des Magistrats vertreten
lassen. Der Magistrat kann weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter bestellen.
Im Falle der Cesah GmbH ver tritt der Oberbürgermeister gem. § 125 HGO den Magistrat in
der Gesellschafterversammlung. Um im Vertretungsfall einen entsprechend fachlich
qualifizierte Vertretung sicherzustellen, war bislang durch Magistratsbeschluss vom
26.11.2008 Herr Michael Kolmer in seiner Funktion als Leiter des Amtes für Wirtschaft und
Standortentwicklung vorgesehen.
Nach Wahl von Herrn Kolmer zum hauptamtlichen Magistratsmitglied ist es zielführend, auch
weiterhin einen Vertreter aus dem Bereich des Amtes für Wirtschaft und Sta dtentwicklung für
den Fall der Verhinderung eines hauptamtliche/n Beigeordnete/n mit der Vertretung
beauftragen zu können.
Im Bedarfsfall ist eine Vollmacht auszufertigen, die die Unterschrift von zwei Dezernenten
bzw. Dezernentinnen trägt.
Darmstadt, 17.08.2021
772 – da
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0258
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.08.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00