V/0551/2019
Umbau und Erweiterung der Pleisterschule
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Anlage A
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Anlage A zur V/0551/2019 Kurzüberblick Mit der Zustimmung zur Planung soll abschließend geklärt werden, ob die Pleisterschule zur Straße „An der Konradkirche“ erweitert werden und der öffentliche Spielplatz auf die Nordseite verlegt werden soll. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess: Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs- standorte in Europa Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Erweiterung der Pleisterschule“. Zielerreichung: Das Projekt steht im Bereich der Vorentwurfs-/Entwurfsplanung. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung zum Schuljahr 2020/2021 vorgesehen. Es ist mit einem finanziellen Bedarf von 5.75 Mio. Euro zu kalkulieren, der in der Haushaltsplanung bereits veranschlagt ist. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen an Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein später Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Grundlage der Umsetzung ist der Ratsbeschluss V/0845/2017/1 vom 13.12.2017 Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
551-2019 Anlage 06 - Kostenrahmen 2019 Pleisterschule
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Anlage 06 zu Vorlage V/0551/2019 KOSTENERMITTLUNG nach DIN 276 Grobkostenrahmen PROJEKT KOSTENERMITTLUNG KOSTENANSATZ KG 100 Grundstück ohne Ansatz ohne KG 200 Herrichten+Erschließen pauschler Ansatz 135.000,00 € KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion Neubau 1.450.000,00 € Umbau Verwaltung 575.000,00 € Umbau OGT zu Mehrzweckräumen 200.000,00 € KG 400 Bauwerk - TGA Neubau 530.000,00 € Umbau Verwaltung 275.000,00 € Umbau OGT zu Mehrzweckräumen 50.000,00 € KG 500 Aussenanlagen Baukosten Aussenanlagen 900.000,00 € KG 600 Ausstattung+Kunstwerke 350.000,00 € KG 700 Baunebenkosten Nebenkosten und Honorare KG 300/400/500 nach HOAI 2013 750.000,00 € GESAMTKOSTEN 2019 - brutto 5.220.000,00 € Steigerung Baupreisindex bis 2021 530.000,00 € KOSTENANSATZ 2021 - brutto 5.750.000,00 € aufgestellt, 20.05.2019.2019, Harald Koops UMBAU + ERWEITERUNG PLEISTERSCHULE Grundlage des Grobkostenrahmens sind grobe Ermittlungen auf Grundlage des aktuellen Planungsstandes
Beschlussvorlage
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V/0551/2019 V/0551/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umbau und Erweiterung der Pleisterschule - Zustimmung zur Planung - Beratungsfolge 13.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 25.06.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 25.06.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung 1. Die Planung der Baumaßnahme Umbau- und Erweiterung der Pleisterschule wird auf Grundlage der Pläne des Amtes fürt Immobilienmanagement und der Außenanlagenplanung des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit vom 22.05.2019, mit einer Erweiterung unmittelbar zur Straße „An der Konradkirche“ weitergeführt (Anlage 01 – 05). 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Krit e- rien und die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen zum Baubeschluss erstellt wird. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau bei kontinuierlicher Weiterführung der Planung voraussichtlich im März 2020 begonnen werden kann und die Fertigstellung voraussichtlich zum Schuljahr 2021/22 erfolgt. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass Inves titionskosten gemäß dem Kostenrahmen nach DIN 276 vom 20.05.2019 in Höhe von 5.750.000 Euro, entstehen (Anlage 06). Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Amt für Immobilienmanagement 12.06.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Koops Telefon: 492-2418 Koops@stadt-muenster.de - 2 - V/0551/2019 Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaß- nahme 4860 Erweiterung Pleisterschule Auszahlungen 2018 2019 2020 2021 1.293.170 1.100.000 2.500.000 856.830 Summe aller Auszahlungen/Saldo 5.750.000 Die Darstellung der Folgekosten erfolgt nach Abschluss der Entwurfsplanung im Rahmen des Baube- schlusses. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 ff bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Begründung Bisherige Beschlüsse Der Errichtungsbeschluss für die Erweiterung der Pleisterschule wurde innerhalb der Gesamtvorlage „Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden“ (V/0845/2017/1) am 13.12.2017 vom Rat der Stadt Münster gefasst. Zu 1.: Planung Die Planungen zur Pleisterschule wurden ab August 2018 vom Amt für Immobilienmanagement au f- genommen. In mehreren Abstimmungsgesprächen mit der Schulleitung und dem Amt für Schule und Weiterbildung wurde eine Lösung mit einer 2 -geschossigen Erweiterung an der Südseite des Grun d- stücks entwickelt. Die Mensa/Aula incl. Küchentrakt sind im EG des Erweiterungsbauteils angeordnet, die OGT -Räume im Obergeschoss. Der Baukörper definiert einen neuen, zentralen Eingangs hof und gibt der Schule ein Gesicht zum Stadtteil. Verwaltung und Schulleitung sehen in der vorgeschlagenen südlichen Erweiterungsvariante folgende Vorteile: Die Schule erhält eine erkennbare Adresse und ein Gesicht zum Stadtteil. Ein neuer Eingangshof definiert einen eindeutigen Hauptzugang zur Schule. Der Baustellenbetrieb ist vollkommen unabhängig vom Schulbetrieb und dem OGT möglich und belastet nicht den Sperberweg. Mensa/Aula sind unmittelbar von der Straße „An der Konradkirche“ anlieferbar. Im Fall e einer nördlichen Erweiterungsvariante müsste die Anlieferung dauerhaft über den Sperberweg e r- folgen. Außerschulische Abendnutzungen der Mensa/Aula, eine Öffnung der Schule in den Stadtteil, wären denkbar. Der direkt an der Straße vorhandene öff. Spielpla tz wird in einen geschützteren Innenbereich verlagert. Der von der Schulleitung benannte, langjährige Konflikt der Schulnutzung mit aus Norden den Schulhof querendem öff. Fuß- und Radverkehr würde behoben, da dieser in den Sperberweg umgeleitet würde. - 3 - V/0551/2019 Eine zweigeschossige Bebauung, die geringere Flächenversiegelung erzeugt, wäre städt e- baulich gegenüber dem „Altbau“ mit hohem Gebäudesockel und ausgebautem Dachgeschoss gut vertretbar. Der Planungsansatz wurde am Do. 16.05. 2019 interessierten Eltern und Anwoh nern des unmittelba- ren Wohnumfelds vorgestellt. Anregungen und Bedenken der Eltern und Anwohnern wurden in einer Planungsanpassung wie folgt berücksichtigt: Es wird ein weiterer nördlicher Zugang zu Schule und Schulgelände mit angegliedertem Fah r- radstellplatz für Schüler geschaffen. Von der Straße „An der Konradkirche“ aus wird eine kleine Wendevorfahrt für PKW als Hol - und Bringezone mit Parkverbot (Kiss&Ride) geschaffen. Bereits im März 2019 wurde in einem Ortstermin von Ordnungsamt und Polizei die morg endliche Bringesituation als gefährlich bewertet und ein absolutes Halteverbot vor Spielplatz und Einfahrt zu den Fahrradständern und dem Lehrerparkplatz angeordnet. Die Beschilderung wurde am 22.05.19 aufgestellt. Neben der baulichen Erweiterung werden a uch noch Umbauten im Bestand (im Verwaltungsbereich, die Verlagerung des Lehrerzimmers ins DG und der abschließende Umbau des momentanen OGT - Bereichs zu einem teilbaren Mehrzweckraum) durchgeführt. Zudem werden Maßnahmen zur Verbe s- serung der barrierefreien Erschließung der Bestandsgebäude ergriffen. Zu 2.: Checkliste bauökologische Kriterien und Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen Die Listen werden nach Anschluss der Entwurfsphase erstellt und im Rahmen des Baubeschlusses zur Verfügung gestellt. Zu 3.: Weiteres Vorgehen Nach der Zustimmung zum generellen Planungsansatz werden die Planungen für das Gebäude und die Freianlagen in Abstimmung mit der Schule konkretisiert und bis zur Baubeschluss - /Bauantragsreife weiterentwickelt. Der Baubeschluss könnte dann am 01.10.19 gefasst und der Ba u- antrag eingereicht werden. Ein Baubeginn wäre dann voraussichtlich im März 2020, die Inbetrie b- nahme des Anbaus dann zum Schuljahreswechsel 2021/2022 möglich. Der Umbau des bisherigen OGT-Bereichs zu Mehrzweckräumen findet im Anschluss statt. Zu II: Finanzielle Auswirkungen Die Investitionskosten der Umbau- und Erweiterungsmaßnahme sind vollständig in der Haushaltspl a- nung erfasst. Die Folgekostenberechnung erfolgt sinnvollerweise erst nach Ab schluss der Entwurf s- planung und wird im noch folgenden Baubeschluss beziffert. I. V. gez. Peck Stadtrat Anlage A weitere Anlagen: - 4 - V/0551/2019 01 Übersichtplan 02 Baumassenstudien 03 Grundrisse Anbau 04 Grundrisse Umbau 05 Außenanlagenplanung 06 Kostenrahmen
551-2019 Anlage 01-05 Pläne Pleisterschule zu Vorlage
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Anlage 01 zu Vorlage V/0551/2019 Übersichtsplan zur Anbauvariante Anlage 02 zu Vorlage V/0511/2019 Baumassenstudien Anlage 03 zu Vorlage V/0511/2019 Grundrisse Anbau EG OG Anlage 04 zu Vorlage V/0511/2019 Grundrisse Umbau Bestand EG-Verwaltung DG-Lehrerzimmer Umbau ehemalige OGT Anlage 05 zu Vorlage V/0511/2019 Außenanlagenplanung
Beratungsverlauf (3)
Orte (2)
- Sperberweg
- An der Konradkirche
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Details
- Aktenzeichen
- V/0551/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.05.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37