AFO/0009/2022
Kein Trinkwasser im alten Hallenbad Handorf verschwenden
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Originalanfrage der CDU-Fraktion
1698 Zeichen
AFO/0009/2022 CDU-Fraktion in der BV Münster-Ost CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 • Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de CDU-SPENDENKONTO: IBAN DE96 4005 0150 0000 1313 18 • BIC: WELADED1MST • Sparkasse Münsterland Ost Vorsitzender: Hendrik Grau Anfrage an die Verwaltung: Kein Trinkwasser verschwenden In den vergangenen Jahren mussten einige Gemeinden und Städte ihre Bewohner dazu aufrufen, sorgsam mit Wasser umzugehen, zum Beispiel nicht ihre Rasen zu sprengen oder die Pools in ihren Gärten zu füllen. Aktuell haben in diesem Jahr weitere Gemeinden und Städte eine Verfügung dazu erlassen (u.a. die Stadt Osnabrück). Auch wenn Münster noch nicht dazu übergegangen ist, Rasensprengen und Beregnungen zu verbieten, sollte hier kein wertvolles Trinkwasser verschwendet werden. Der alte Sportplatz wird vom alten Hallenbad Handorf aus mit (Heiß-)Wasser versorgt. Da das Hallenbad am Ende einer Wasserversorgungsstrecke liegt, muss das Wasser durchgängig laufen, damit es nicht zu Stagnation kommt. Lt. Aussage des Vorsitzenden des TSV Handorf darf das Wasser nicht anderweitig, z.B. für Rasenbewässerung o.Ä. genutzt werden. Solange die alte Sportanlage noch in Betrieb ist (ca. noch 12 Monate), laufen somit stündlich 1.800 l Wasser ungenutzt in den Abwasserkanal. (30 Liter/Minute x 60 Minuten = 1.800 Liter/Stunde.) Das sind am Tag 43.200 Liter Wasser. Fragen: Warum darf der TSV das Wasser nicht anderweitig nutzen? Kann die Verwaltung/Stadtwerke das Wasser anderweitig nutzen (z.B. Bewässerung von städtischen Bäumen etc.)? Münster, 15.08.2022
Stellungnahme zur Anfrage AFO/0009/2022 (nicht barrierefrei)
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52.01.0202 12.09.2022 Julia EgIseder 5212 Stadt Münster ‚Amt für Bürger- und. Ratsservice Bezirksverwaltung Ost 14 Sep. 2022 a Anfrage Ifd. Nummer AF0/0009/2022 — kein Trinkwasser verschwenden An die Bezirksvertretung-Ost über IV, Herrn Stadtdirektor Paal a —_ über Amt 33.22 Bezirksverwaltung Münster-Ost Frau Frankowsky-Hillen Anfrage .von der CDU-Fraktion am 19.08.2022 an die Verwaltung: Der alte Sportplatz wird vom alten Hallenbad Handorf aus mit (Heiß-)Wasser versorgt. Da das Hallenbad am Ende einer Wasserversorgungsstrecke liegt, muss das Wasser durchgängig laufen, damit es nicht zu einer Stagnation kommt. Warum darf der TSV das Wasser nicht anderweitig nutzen? Kann die Verwaltung/Stadtwerke das Wasser anderweitig nutzen (z.B. Bewässerung von städtischen Bäumen etc.)? Situation: \ Bereits am 29.03.2022 erfolgte seitens der Politik eine Anfrage zum Wasserverbrauch beim ehemaligen Hallenbad, Heriburgstr. 17 in Handorf. Demnach lief — damit es nicht zur Stagnation kommt — durchgängig Wasser beim alten Hallenbad, da es am Ende einer Wasserversorgungsstrecke liegt. Stellungnahme der Verwaltung: Der benannte Wasseranschluss war noch vor dem Wasserzähler der Gebäude angebracht und wurde von den Stadtwerken ursprünglich genutzt, um die Trinkwasserhygiene im öffentlichen Trinkwassernetz gewährleisten zu können. Aufgrund der Anfrage aus der Politik ging seitens des Amtes für Immobilienmanagement am 05.04.2022 eine Anfrage an die Stadtwerke Münster zur erneuten Überprüfung der dauerhaften Spülung der Stadtwerke- Trinkwasserleitung heraus. Diese erneute Überprüfung führte nach Rücksprache mit den Stadtwerken Münster zu einem Rückbau des Wasseranschlusses am 03.05.2022 durch die Stadtwerke. Aufgrund der Außerbetriebnahme des Hallenbades und des geplanten Abrisses des Gebäudes, wird der Anschluss nicht mehr benötigt. Die derzeitige Duschversorgung für den Umkleidetrakt am „alten“ Rasenplatz wird über einen eigenen Anschluss gewährleistet. Eine Überprüfung zur anderweitigen Nutzung des Anschlusses durch den TSV Handorf 1926/64 e.V. oder durch die Stadtverwaltung Münster entfällt demnach. Im Auftrag gez. Kerstin Dewaldt Amtsleitung 2. BV Hiltrup a.d.D. zur weiteren Bearbeitung 3. zdA.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Mauritzstraße 4
- Heriburgstraße 17
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Details
- Aktenzeichen
- AFO/0009/2022
- Typ
- Anfrage in der BV Ost
- Datum
- 19.08.2022
- Erstellt
- 19.08.2022 11:59