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AFO/0009/2022

Kein Trinkwasser im alten Hallenbad Handorf verschwenden

Anfrage in der BV Ost 19.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 03.11.2022, TOP 8.5

Originalanfrage der CDU-Fraktion

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Stellungnahme zur Anfrage AFO/0009/2022 (nicht barrierefrei)

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Originalanfrage der CDU-Fraktion

1698 Zeichen

AFO/0009/2022 
 
 
CDU-Fraktion in der BV Münster-Ost 
 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 • Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
CDU-SPENDENKONTO: IBAN DE96 4005 0150 0000 1313 18 • BIC: WELADED1MST • Sparkasse Münsterland Ost 
Vorsitzender: Hendrik Grau 
 
 
 
 
 
Anfrage an die Verwaltung: 
 
Kein Trinkwasser verschwenden 
 
In den vergangenen Jahren mussten einige Gemeinden und Städte ihre Bewohner dazu 
aufrufen, sorgsam mit Wasser umzugehen, zum Beispiel nicht ihre Rasen zu sprengen oder 
die Pools in ihren Gärten zu füllen. 
Aktuell haben in diesem Jahr weitere Gemeinden und Städte eine Verfügung dazu erlassen 
(u.a. die Stadt Osnabrück). Auch wenn Münster noch nicht dazu übergegangen ist, 
Rasensprengen und Beregnungen zu verbieten, sollte hier kein wertvolles Trinkwasser 
verschwendet werden. 
 
Der alte Sportplatz wird vom alten Hallenbad Handorf aus mit (Heiß-)Wasser versorgt. Da 
das Hallenbad am Ende einer Wasserversorgungsstrecke liegt, muss das Wasser 
durchgängig laufen, damit es nicht zu Stagnation kommt. Lt. Aussage des Vorsitzenden des 
TSV Handorf darf das Wasser nicht anderweitig, z.B. für Rasenbewässerung o.Ä. genutzt 
werden.  
 
Solange die alte Sportanlage noch in Betrieb ist (ca. noch 12 Monate), laufen somit stündlich 
1.800 l Wasser ungenutzt in den Abwasserkanal. (30 Liter/Minute x 60 Minuten = 1.800 
Liter/Stunde.) Das sind am Tag 43.200 Liter Wasser. 
 
Fragen: 
Warum darf der TSV das Wasser nicht anderweitig nutzen? 
Kann die Verwaltung/Stadtwerke das Wasser anderweitig nutzen (z.B. Bewässerung von 
städtischen Bäumen etc.)? 
 
Münster, 15.08.2022

Stellungnahme zur Anfrage AFO/0009/2022 (nicht barrierefrei)

2232 Zeichen

52.01.0202 12.09.2022
Julia EgIseder 5212

Stadt Münster
‚Amt für Bürger- und. Ratsservice
Bezirksverwaltung Ost

14 Sep. 2022

a

Anfrage Ifd. Nummer AF0/0009/2022 — kein Trinkwasser verschwenden

An die Bezirksvertretung-Ost
über IV, Herrn Stadtdirektor Paal

a —_

über Amt 33.22 Bezirksverwaltung Münster-Ost
Frau Frankowsky-Hillen

Anfrage .von der CDU-Fraktion am 19.08.2022 an die Verwaltung:
Der alte Sportplatz wird vom alten Hallenbad Handorf aus mit (Heiß-)Wasser versorgt. Da das
Hallenbad am Ende einer Wasserversorgungsstrecke liegt, muss das Wasser durchgängig
laufen, damit es nicht zu einer Stagnation kommt.

Warum darf der TSV das Wasser nicht anderweitig nutzen?

Kann die Verwaltung/Stadtwerke das Wasser anderweitig nutzen (z.B. Bewässerung von
städtischen Bäumen etc.)?

Situation: \

Bereits am 29.03.2022 erfolgte seitens der Politik eine Anfrage zum Wasserverbrauch beim
ehemaligen Hallenbad, Heriburgstr. 17 in Handorf.

Demnach lief — damit es nicht zur Stagnation kommt — durchgängig Wasser beim alten
Hallenbad, da es am Ende einer Wasserversorgungsstrecke liegt.

Stellungnahme der Verwaltung:

Der benannte Wasseranschluss war noch vor dem Wasserzähler der Gebäude angebracht
und wurde von den Stadtwerken ursprünglich genutzt, um die Trinkwasserhygiene im
öffentlichen Trinkwassernetz gewährleisten zu können. Aufgrund der Anfrage aus der Politik
ging seitens des Amtes für Immobilienmanagement am 05.04.2022 eine Anfrage an die
Stadtwerke Münster zur erneuten Überprüfung der dauerhaften Spülung der Stadtwerke-
Trinkwasserleitung heraus.

Diese erneute Überprüfung führte nach Rücksprache mit den Stadtwerken Münster zu einem
Rückbau des Wasseranschlusses am 03.05.2022 durch die Stadtwerke. Aufgrund der
Außerbetriebnahme des Hallenbades und des geplanten Abrisses des Gebäudes, wird der
Anschluss nicht mehr benötigt.

Die derzeitige Duschversorgung für den Umkleidetrakt am „alten“ Rasenplatz wird über einen
eigenen Anschluss gewährleistet. Eine Überprüfung zur anderweitigen Nutzung des
Anschlusses durch den TSV Handorf 1926/64 e.V. oder durch die Stadtverwaltung Münster
entfällt demnach.

Im Auftrag
gez.

Kerstin Dewaldt
Amtsleitung

2. BV Hiltrup a.d.D. zur weiteren Bearbeitung

3. zdA.

Beratungsverlauf (1)

03.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 8.5 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Mauritzstraße 4
  • Heriburgstraße 17

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Details

Aktenzeichen
AFO/0009/2022
Typ
Anfrage in der BV Ost
Datum
19.08.2022
Erstellt
19.08.2022 11:59