KR2025 1/2026
Anfrage der FDP-Fraktion vom 22.05.2026: Aktueller Sachstand des Abstaus der Stauanlage in Engelskirchen-Osberghausen
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Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025 (26-05-22 Anfrage Aktueller Sachstand des Abstaus der Stauanlage in Engelskirchen-Osberghausen)
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FDP Fraktion im Regionalrat Köln Breite Straße 159, 50667 Köln Telefon: +49 221 25 37 26, Telefax: +49 221 25 37 24 Fraktionsvorsitzender: Reinhold Müller E-Mail: info@fdp-regionalrat-koeln.de Fraktionsgeschäftsführer: Stefan Westerschulze Internet: www.fdp-regionalrat-koeln.de 1. Sitzung der Kommission für regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit hier: Antrag gem. ß 11 der Geschäftsordnung des Regionalrates Köln Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Sylvia Knecht, die FDP-Fraktion im Regionalrat Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Kommission zu setzen: Aktueller Sachstand des Abstaus der Stauanlage in Engelskirchen-Osberghausen Die Stauanlagen in der Gemeinde Engelskirchen waren bereits mehrfach Gegenstand von Beratungen im Regionalrat. Nachdem zum Jahresbeginn 2026 die Nutzungserlaubnis ausgelaufen ist (Ende der wasserrechtlichen Erlaubnis), ist dem Aggerverband als Eigentümer der Stauanlage in Engelskirchen-Osberghausen eine Verfügung mit der Aufforderung zum Abstau der Anlage von der Bezirksregierung Köln zugegangen. Im Anschluss soll der Rückbau mit dem Ziel der Wiederherstellung der Durchgängigkeit des Gewässers erfolgen. Der Aggerverband hat sich laut Medienberichten1 mit verschiedenen Ansätzen an die Bezirksregierung gewandt. Zu diesem Vorgang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie ist die Stellungnahme seitens der Bezirksregierung zu dem angeführten Risiko der Mobilisation von Schwermetallen und feiner Sedimente zu Lasten der Gewässergüte bei einem Abstau und Rückbau der Anlage? 2. Der Regionalrat arbeitet seit Jahren an der Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Region. Auch eine Stauanlage dient dem Hochwasserschutz. Gab es im Vorfeld der Verfügung eine Abwägung zwischen Hochwasserschutz und Renaturierung. Wer trifft hier die finale Entscheidung? 3. Ist der Bezirksregierung der Referentenentwurf zur Wasserstrategie des NRW-Umweltministerium bekannt? Steht dieser Entwurf der Umsetzung der Verfügung zum Abstau und Rückbau entgegen? gez. Reinhold Müller, Ulrich Göbbels und Fraktion 1 https://www.oberberg-aktuell.de/lokalmix/ringen-um-ein----stueck-heimat----a-131198 FDP-Fraktion im Regionalrat Köln · Breite Straße 159 · 50667 Köln An die Vorsitzende der Kommission REGZU der Bezirksregierung Köln Frau Prof. Dr. Sylvia Knecht Zeughausstr. 2-10 50667 Köln Köln, 22. Mai 2026 Reinhold Müller Fraktionsvorsitzender info@fdp-regionalrat-koeln.de www.fdp-regionalrat-koeln.de FDP Fraktion im Regionalrat Köln Breite Straße 159 50667 Köln T: 0221 25 37-26 F: 0221 25 37 24
Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025 (Anfrage der FDP-Fraktion vom 22.05.2026: Aktueller Sachstand des Abstaus der Stauanlage in Engelskirchen-Osberghausen)
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Seite 1 von 2 Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025 - öffentlich - KR2025 1/2026 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Jürgen Schuiszill Telefon 0221 -147-4600 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 01.07.2026 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Kommission für regionale und grenzüberschrei- tende Zusammenarbeit, Tourismus, Kultur und Gewässerschutz 03.07.2026 6.1 TOP: Anfrage der FDP-Fraktion vom 22.05.2026: Aktueller Sachstand des Abstaus der Stauanlage in Engelskirchen-Osberghausen Beschlussvorschlag: Die Kommission REGZU nimmt die Anfrage zur Kenntnis. Erläuterungen: Aktueller Sachstand des Abstaus der Stauanlage in Engelskirchen-Osberghausen Die Stauanlagen in der Gemeinde Engelskirchen waren bereits mehrfach Gegenstand von Beratungen im Regionalrat. Nachdem zum Jahresbeginn 2026 die Nutzungserlaubnis ausgelaufen ist (Ende der wasserrechtlichen Erlaubnis), ist dem Aggerverband als Eigentümer der Stauanlage in Engelskirchen-Osberghausen eine Verfügung mit der Aufforderung zum Abstau der Anlage von der Bezirksregierung Köln zugegangen. Im Anschluss soll der Rückbau mit dem Ziel der Wiederherstellung der Durchgängigkeit des Gewässers erfolgen. Der Aggerverband hat sich laut Medienberichten1 mit verschiedenen Ansätzen an die Bezirksregierung gewandt. Zu diesem Vorgang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie ist die Stellungnahme seitens der Bezirksregierung zu dem angeführten Risiko der Mobilisation von Schwermetallen und feiner Sedimente zu Lasten der Gewässergüte bei einem Abstau und Rückbau der Anlage? 2. Der Regionalrat arbeitet seit Jahren an der Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Region. Auch eine Stauanlage dient dem Hochwasserschutz. Gab es im Vorfeld der Verfügung eine Abwägung zwischen Hochwasserschutz und Renaturierung. Wer trifft hier die finale Entscheidung? 3. Ist der Bezirksregierung der Referentenentwurf zur Wasserstrategie des NRWUmweltministerium bekannt? Steht dieser Entwurf der Umsetzung der Verfügung zum Abstau und Rückbau entgegen? gez. Reinhold Müller, Ulrich Göbbels und Fraktion 1 Anlage(n): 1. 26-05-22 Anfrage Aktueller Sachstand des Abstaus der Stauanlage in Engelskirchen-Osberg - hausen 2. Beantwortung_6.1_Anfrage FDP-Regionalrat_Abstau_bereinigt Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025 KR2025 1/2026 Seite 2 von 2
Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025 (Beantwortung_6.1_Anfrage FDP-Regionalrat_Abstau_bereinigt)
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Zu TOP 6.1: Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion vom 22.05.2026 zum aktuellen Sachstand des Abstaus der Stauanlage in Engelskirchen-Osbergh ausen Die Agger ist ein Fluss, der über viele Jahrzehnte von Menschenhand wesentlich überprägt worden ist. Er diente und dient verschiedensten Zwecken, wie unter anderem in Osberghausen zur Energiegewinnung. Die Schattenseite davon ist, dass die Agger derzeit nicht mehr in gleicher Weise Lebensraum für die natürlicherweise in heimischen Fließgewässern und Auen vorkommenden Pflanzen und Tiere bietet. Diese Ökosysteme sind stark bedroht, bieten jedoch gleichzeitig auf kleinstem Raum eine große Artenvielfalt und stehen somit unter Schutz. Ein funktionsfähiges Fluss- Auenökosystem benötigt die ökologische Durchgängigkeit für Tiere und Sedimente. Die Aufgabe der Bezirksregierung Köln als Obere Wasserbehörde ist es, die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen. Dazu gehört auch die Vorgabe gemäß § 34 des Wasserhaushaltsgesetzes, dass Stauanlagen nur zulässig sind, wenn die Durchgängigkeit des Gewässers erhalten oder wiederhergestellt wird. Die Agger wieder durchgängig zu machen, ist eine Generationenaufgabe. Sie kann nur Stück für Stück gelingen. In Osberghausen kam der Aggerverband als ehemaliger Staurechtsinhaber trotz mehrfacher Fristverlängerungen den gesetzlichen Anforderungen an die Durchgängigkeit bis zuletzt nicht nach. Daher endete letztlich die Erlaubnis zum Aufstau mit Ablauf des Jahres 2025. Dem Verursacherprinzip gemäß ist es daher nur folgerichtig, dass der Aggerverband die Anlage nun zurückbauen und die damit verbundenen Beeinträchtigungen der Ökologie beseitigen muss. Insofern stellt Osberghausen einen ersten, wichtigen Baustein für die Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Agger dar. Die Bezirksregierung hat dem Aggerverband daher aufgegeben, Unterlagen zum Rückbau der Stauanlage und zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit und der naturnahen Gewässerentwicklung der Agger vorzulegen. Im Zuge der Planungen muss selbstverständlich auch betrachtet werden, ob durch die geplanten Maßnahmen eine Mobilisation der Sedimente zu einer Verschlechterung der Gewässergüte, der Gewässerstrukturgüte und weiterer Parameter einer ökologischen Gewässerzustandsbewertung führen könnte. Geschiebetransport als Naturphänomen ist zu unterscheiden von durch menschliche Aktivität wie dem vorgesehenen Umbau verursachte Remobilisation von mit Schadstoffen durchsetzten Ablagerungen aus dem Rückstaubereich der Stauanlage. Entsprechend umsichtig ist eine Umbauplanung zu konzipieren. Der Abstau der Stauanlage erfolgt in einer Weise, dass eine Erosion und vermeidbarer Abtransport von (Fein-)Sedimenten nach unterhalb maximal, nach dem Stand der Technik und dennoch mit verhältnismäßigem Aufwand, verhindert wird. Die nähere Ausgestaltung der weiteren Umbauten bleibt dem weiteren Verfahren vorbehalten. Die Stauanlage in Osberghausen ist kein Hochwasserschutzbauwerk und trägt nicht per se zum Hochwasserschutz bei. Die Funktion dieser Stauanlage ist vielmehr die Regelung des Wasserstands oberhalb des Absperrbauwerks, in diesem Falle zugunsten des Antriebs einer Wasserkraftanlage. Von der Stauanlage in Osberghausen geht daher in ihrer bisherigen Form des Vollstau-Betriebs kein Beitrag für den Hochwasserschutz aus. Im Gegenteil ist der natürliche Retentionsraum der Agger dauerhaft überstaut. Ob der Aggerverband den Abstau und Rückbau der Stauanlage in Osberghausen nutzen kann und möchte, um einen verbesserten lokalen Hochwasserschutz zu erreichen, bleibt abzuwarten. Die Aufgabe des öffentlichen Hochwassersschutzes obliegt grundsätzlich den Anliegerkommunen, also der Gemeinde Engelskirchen bzw. der Stadt Gummersbach und stellt ein Risikomanagement dar, zu der auch Kosten-/Nutzen-Verhältnisse in die Betrachtung einbezogen gehören. Sofern Stauhaltungsdämme verbleiben und zu Hochwasserschutzanlagen technisch wie rechtlich umfunktioniert werden sollen, ist die zugehörige Unterhaltungspflicht als Daueraufgabe und damit verbleibende Kostenposition ebenso verbindlich zu regeln. Im wasserrechtlichen Verfahren zum Rück- und/oder Umbau der Stauanlage wird die Bezirksregierung jedenfalls sicherstellen, dass auch die Belange des Hochwasserschutzes sowie der Mobilisation von Stoffen gewahrt und geregelt werden. Im Verfahren werden neben den weiteren Bewirtschaftungsaspekten zur Agger hier ebenso die technischen Grundlagen zur Hochwasserfragestellung (Hydrologie, Hydraulik, Modellierung, ...) darzulegen sein. Eine offizielle Wasserstrategie hat das Land NRW bislang nicht veröffentlicht. Zu gegebener Zeit wird daher zu prüfen sein, ob sich daraus etwaiger Handlungsbedarf ergibt.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- KR2025 1/2026
- Typ
- Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025
- Datum
- 03.07.2026
- Erstellt
- 24.06.2026 09:56