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KR2025 1/2026

Anfrage der FDP-Fraktion vom 22.05.2026: Aktueller Sachstand des Abstaus der Stauanlage in Engelskirchen-Osberghausen

Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025 03.07.2026

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Nächste Beratung: Kommission für regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Tourismus, Kultur und Gewässerschutz, Sitzung am 03.07.2026, TOP 6.1

Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025 (26-05-22 Anfrage Aktueller Sachstand des Abstaus der Stauanlage in Engelskirchen-Osberghausen)

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Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025 (Anfrage der FDP-Fraktion vom 22.05.2026: Aktueller Sachstand des Abstaus der Stauanlage in Engelskirchen-Osberghausen)

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Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025 (Beantwortung_6.1_Anfrage FDP-Regionalrat_Abstau_bereinigt)

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Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025 (26-05-22 Anfrage Aktueller Sachstand des Abstaus der Stauanlage in Engelskirchen-Osberghausen)

2616 Zeichen

FDP Fraktion im Regionalrat Köln   Breite Straße 159, 50667 Köln    Telefon: +49 221 25 37 26, Telefax: +49 221 25 37 24 Fraktionsvorsitzender: Reinhold Müller E-Mail: info@fdp-regionalrat-koeln.de  Fraktionsgeschäftsführer: Stefan Westerschulze Internet: www.fdp-regionalrat-koeln.de 
1. Sitzung der Kommission für regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit  hier: Antrag gem. ß 11 der Geschäftsordnung des Regionalrates Köln  Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Sylvia Knecht, die FDP-Fraktion im Regionalrat Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Kommission zu setzen:  Aktueller Sachstand des Abstaus der Stauanlage in Engelskirchen-Osberghausen  Die Stauanlagen in der Gemeinde Engelskirchen waren bereits mehrfach Gegenstand von Beratungen im Regionalrat. Nachdem zum Jahresbeginn 2026 die Nutzungserlaubnis ausgelaufen ist (Ende der wasserrechtlichen Erlaubnis), ist dem Aggerverband als Eigentümer der Stauanlage in Engelskirchen-Osberghausen eine Verfügung mit der Aufforderung zum Abstau der Anlage von der Bezirksregierung Köln zugegangen. Im Anschluss soll der Rückbau mit dem Ziel der Wiederherstellung der Durchgängigkeit des Gewässers erfolgen. Der Aggerverband hat sich laut Medienberichten1 mit verschiedenen Ansätzen an die Bezirksregierung gewandt.   Zu diesem Vorgang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:    1. Wie ist die Stellungnahme seitens der Bezirksregierung zu dem angeführten Risiko der Mobilisation von Schwermetallen und feiner Sedimente zu Lasten der Gewässergüte bei einem Abstau und Rückbau der Anlage?    2. Der Regionalrat arbeitet seit Jahren an der Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Region. Auch eine Stauanlage dient dem Hochwasserschutz. Gab es im Vorfeld der Verfügung eine Abwägung zwischen Hochwasserschutz und Renaturierung. Wer trifft hier die finale Entscheidung?  3. Ist der Bezirksregierung der Referentenentwurf zur Wasserstrategie des NRW-Umweltministerium bekannt? Steht dieser Entwurf der Umsetzung der Verfügung zum Abstau und Rückbau entgegen?   gez. Reinhold Müller, Ulrich Göbbels und Fraktion 
	1 https://www.oberberg-aktuell.de/lokalmix/ringen-um-ein----stueck-heimat----a-131198 
FDP-Fraktion im Regionalrat Köln · Breite Straße 159 · 50667 Köln  An die Vorsitzende der Kommission REGZU der Bezirksregierung Köln Frau Prof. Dr. Sylvia Knecht Zeughausstr. 2-10 50667 Köln 
Köln, 22. Mai 2026   Reinhold Müller Fraktionsvorsitzender  info@fdp-regionalrat-koeln.de  www.fdp-regionalrat-koeln.de  FDP Fraktion im Regionalrat Köln Breite Straße 159 50667 Köln  T: 0221 25 37-26 F: 0221 25 37 24

Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025 (Anfrage der FDP-Fraktion vom 22.05.2026: Aktueller Sachstand des Abstaus der Stauanlage in Engelskirchen-Osberghausen)

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Seite 1 von 2 
Sitzungsvorlage Kommission 
Regionale 2025 
- öffentlich - 
KR2025 1/2026 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Jürgen Schuiszill 
Telefon 0221 -147-4600 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 01.07.2026 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Kommission für regionale und grenzüberschrei-
tende Zusammenarbeit, Tourismus, Kultur und 
Gewässerschutz 
03.07.2026 6.1  
 
TOP: 
Anfrage der FDP-Fraktion vom 22.05.2026: 
Aktueller Sachstand des Abstaus der Stauanlage in Engelskirchen-Osberghausen 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Kommission REGZU nimmt die Anfrage zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
Aktueller Sachstand des Abstaus der Stauanlage in Engelskirchen-Osberghausen 
Die Stauanlagen in der Gemeinde Engelskirchen waren bereits mehrfach Gegenstand 
von Beratungen im Regionalrat. Nachdem zum Jahresbeginn 2026 die 
Nutzungserlaubnis ausgelaufen ist (Ende der wasserrechtlichen Erlaubnis), ist dem 
Aggerverband als Eigentümer der Stauanlage in Engelskirchen-Osberghausen eine 
Verfügung mit der Aufforderung zum Abstau der Anlage von der Bezirksregierung Köln 
zugegangen. Im Anschluss soll der Rückbau mit dem Ziel der Wiederherstellung der 
Durchgängigkeit des Gewässers erfolgen. Der Aggerverband hat sich laut 
Medienberichten1 mit verschiedenen Ansätzen an die Bezirksregierung gewandt. 
Zu diesem Vorgang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 
1. Wie ist die Stellungnahme seitens der Bezirksregierung zu dem angeführten Risiko 
der Mobilisation von Schwermetallen und feiner Sedimente zu Lasten der 
Gewässergüte bei einem Abstau und Rückbau der Anlage? 
2. Der Regionalrat arbeitet seit Jahren an der Verbesserung des Hochwasserschutzes in 
der Region. Auch eine Stauanlage dient dem Hochwasserschutz. Gab es im Vorfeld der 
Verfügung eine Abwägung zwischen Hochwasserschutz und Renaturierung. Wer trifft 
hier die finale Entscheidung? 
3. Ist der Bezirksregierung der Referentenentwurf zur Wasserstrategie des NRWUmweltministerium 
bekannt? Steht dieser Entwurf der Umsetzung der Verfügung zum 
Abstau und Rückbau entgegen? 
gez. Reinhold Müller, Ulrich Göbbels und Fraktion 
1 
 
Anlage(n): 
1. 26-05-22 Anfrage Aktueller Sachstand des Abstaus der Stauanlage in Engelskirchen-Osberg -
hausen  
2. Beantwortung_6.1_Anfrage FDP-Regionalrat_Abstau_bereinigt

Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025 KR2025 1/2026 Seite 2 von 2

Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025 (Beantwortung_6.1_Anfrage FDP-Regionalrat_Abstau_bereinigt)

4745 Zeichen

Zu TOP 6.1: Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion vom 22.05.2026 zum aktuellen
  Sachstand des Abstaus der Stauanlage in Engelskirchen-Osbergh ausen 
Die Agger ist ein Fluss, der über viele Jahrzehnte von Menschenhand wesentlich überprägt worden 
ist. Er diente und dient verschiedensten Zwecken, wie unter anderem in Osberghausen zur 
Energiegewinnung. Die Schattenseite davon ist, dass die Agger derzeit nicht mehr in gleicher Weise 
Lebensraum für die natürlicherweise in heimischen Fließgewässern und Auen vorkommenden 
Pflanzen und Tiere bietet. Diese Ökosysteme sind stark bedroht, bieten jedoch gleichzeitig auf 
kleinstem Raum eine große Artenvielfalt und stehen somit unter Schutz. Ein funktionsfähiges Fluss- 
Auenökosystem benötigt die ökologische Durchgängigkeit für Tiere und Sedimente. 
Die Aufgabe der Bezirksregierung Köln als Obere Wasserbehörde ist es, die Einhaltung der 
gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen. Dazu gehört auch die Vorgabe gemäß § 34 des 
Wasserhaushaltsgesetzes, dass Stauanlagen nur zulässig sind, wenn die Durchgängigkeit des 
Gewässers erhalten oder wiederhergestellt wird.  
Die Agger wieder durchgängig zu machen, ist eine Generationenaufgabe. Sie kann nur Stück für Stück 
gelingen. In Osberghausen kam der Aggerverband als ehemaliger Staurechtsinhaber trotz mehrfacher 
Fristverlängerungen den gesetzlichen Anforderungen an die Durchgängigkeit bis zuletzt nicht nach. 
Daher endete letztlich die Erlaubnis zum Aufstau mit Ablauf des Jahres 2025. 
Dem Verursacherprinzip gemäß ist es daher nur folgerichtig, dass der Aggerverband die Anlage nun 
zurückbauen und die damit verbundenen Beeinträchtigungen der Ökologie beseitigen muss. Insofern 
stellt Osberghausen einen ersten, wichtigen Baustein für die Wiederherstellung der Durchgängigkeit 
der Agger dar.  
Die Bezirksregierung hat dem Aggerverband daher aufgegeben, Unterlagen zum Rückbau der 
Stauanlage und zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit und der naturnahen 
Gewässerentwicklung der Agger vorzulegen. Im Zuge der Planungen muss selbstverständlich auch 
betrachtet werden, ob durch die geplanten Maßnahmen eine Mobilisation der Sedimente zu einer 
Verschlechterung der Gewässergüte, der Gewässerstrukturgüte und weiterer Parameter einer 
ökologischen Gewässerzustandsbewertung führen könnte.  
Geschiebetransport als Naturphänomen ist zu unterscheiden von durch menschliche Aktivität wie 
dem vorgesehenen Umbau verursachte Remobilisation von mit Schadstoffen durchsetzten 
Ablagerungen aus dem Rückstaubereich der Stauanlage. Entsprechend umsichtig ist eine 
Umbauplanung zu konzipieren. 
Der Abstau der Stauanlage erfolgt in einer Weise, dass eine Erosion und vermeidbarer Abtransport 
von (Fein-)Sedimenten nach unterhalb maximal, nach dem Stand der Technik und dennoch mit 
verhältnismäßigem Aufwand, verhindert wird. Die nähere Ausgestaltung der weiteren Umbauten 
bleibt dem weiteren Verfahren vorbehalten. 
Die Stauanlage in Osberghausen ist kein Hochwasserschutzbauwerk und trägt nicht per se zum 
Hochwasserschutz bei. Die Funktion dieser Stauanlage ist vielmehr die Regelung des Wasserstands 
oberhalb des Absperrbauwerks, in diesem Falle zugunsten des Antriebs einer Wasserkraftanlage. Von 
der Stauanlage in Osberghausen geht daher in ihrer bisherigen Form des Vollstau-Betriebs kein 
Beitrag für den Hochwasserschutz aus. Im Gegenteil ist der natürliche Retentionsraum der Agger  
dauerhaft überstaut.  
Ob der Aggerverband den Abstau und Rückbau der Stauanlage in Osberghausen nutzen kann und 
möchte, um einen verbesserten lokalen Hochwasserschutz zu erreichen, bleibt abzuwarten.

Die Aufgabe des öffentlichen Hochwassersschutzes obliegt grundsätzlich den Anliegerkommunen, 
also der Gemeinde Engelskirchen bzw. der Stadt Gummersbach und stellt ein Risikomanagement dar, 
zu der auch Kosten-/Nutzen-Verhältnisse in die Betrachtung einbezogen gehören. Sofern 
Stauhaltungsdämme verbleiben und zu Hochwasserschutzanlagen technisch wie rechtlich 
umfunktioniert werden sollen, ist die zugehörige Unterhaltungspflicht als Daueraufgabe und damit 
verbleibende Kostenposition ebenso verbindlich zu regeln.  
Im wasserrechtlichen Verfahren zum Rück- und/oder Umbau der Stauanlage wird die 
Bezirksregierung jedenfalls sicherstellen, dass auch die Belange des Hochwasserschutzes sowie der 
Mobilisation von Stoffen gewahrt und geregelt werden. Im Verfahren werden neben den weiteren 
Bewirtschaftungsaspekten zur Agger hier ebenso die technischen Grundlagen zur 
Hochwasserfragestellung (Hydrologie, Hydraulik, Modellierung, ...) darzulegen sein. 
Eine offizielle Wasserstrategie hat das Land NRW bislang nicht veröffentlicht. Zu gegebener Zeit wird 
daher zu prüfen sein, ob sich daraus etwaiger Handlungsbedarf ergibt.

Beratungsverlauf (1)

03.07.2026 Kommission für regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Tourismus, Kultur und Gewässerschutz
TOP 6.1
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Details

Vorlagen-Nr.
KR2025 1/2026
Typ
Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025
Datum
03.07.2026
Erstellt
24.06.2026 09:56