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V/0197/2005/2

Integriertes Handlungskonzept / Städtebaulicher Maßnahmenplan gemäß § 171 e Baugesetzbuch

Vorlage 23.06.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.06.2005, TOP 10

Hauptvorlage

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Ansehen

1. Ergänzungsvorlage

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Hauptvorlage

18986 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt  
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Integriertes Handlungskonzept / Städtebaulicher Maßnahmenplan gemäß § 171 e Baugesetzbuch 
für das Programmgebiet "Soziale Stadt" Kinderhaus-Brüningheide 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.06.2005 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
07.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
08.06.2005 Ausländerbeirat Anhörung 
08.06.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
14.06.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
16.06.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
16.06.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Anhörung 
21.06.2005 Stiftungskommission Vorberatung 
22.06.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
23.06.2005 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
 Vorberatung 
29.06.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
29.06.2005 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat legt auf der Grundlage des Beschlusses de s Haupt- und Finanzausschusses vom 
26.05.2004 (vgl. Vorlage 37/2004), das in der Anlage 1 markierte Gebiet „Brüningheide“ als 
Maßnahmegebiet des Bund-Länder-Programms „Stadtteile mit besonderem Entwicklung s-
bedarf –  Die Soziale Stadt“ fest und beauftragt di e Verwaltung erneut, die Aufnahme in das 
Bund-Länder-Programm zu beantragen. 
 
2. Der Rat stimmt dem Integrierten Handlungskonzept / Städtebaulichen Maßnahmenplan g e-
mäß § 171 e BauGB (Anlagen 2 und 3) für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet zu. 
 
3. Der Rat nimmt die mit der Wohnungswirtschaft erzielte Kooperationsvereinbarung (Anlage 4) 
zur Kenntnis. 
 
Vorlagen-Nr.: 
 
V/0197/2005 Auskunft erteilt: 
Herr  Thiel 
Ruf: 
492 61 80 
E-Mail: 
ThielA@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.05.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
4. Die notwendigen Finanzmittel werden entsprechend bereitgestellt, dabei steht die konkrete 
jährliche Mittelbereitstellung unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates zum jeweiligen 
Haushaltsplan. 
 
 Aus der in Anlage 2 dargestellten Gesamtübersicht des Integrierten Handlungskonzeptes / 
städtebaulichen Maßnahmenplans ergibt sich folgende Finanzierungsübersicht: 
  
Gesamtausgaben 2006 bis 2010       1.950.000,00 €  
 
davon erwartete Einnahmen aus Landesförderung 2006 bis 2010  1.365.000,00 €  
davon vereinbarte Beteiligung Dritter/Träger 2006 bis 2010        85.000,00 €  
 
Es verbleiben zur städtischen Finanzierung in den Jahren  
2006 bis 2010           500.000,00 €.  
 
Die gemäß Anlage 2 beteiligten Fachämter werden entsprechend den oben gemachten Aus-
sagen jeweils jährlich die benötigten Haushaltsmittel anmelden. Daher erfolgt hier keine Dar-
stellung der einzelnen Haushaltsstellen. 
 
 
Begründung:
 
 
Die Verwaltung hat gemäß Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.05.2004 (vgl. 
Vorlage 37/2004) mit Datum vom 27.05.2004 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur 
Aufnahme der Stadtzelle „Brüningheide“ in das Bund -Länder-Programm „Stadtteile mit besond e-
rem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt“ gestellt. 
 
Die Bezirksregierung Münster hat mit Schreiben vom 24.06.2004 diesen Antrag angenommen und 
zur weiteren Bearbeitung an das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des 
Landes Nordrhein-Westfalen ( MSWKS) weitergeleitet. Vertreter des MSWKS haben sich am 
11.08.2004 im Rahmen einer Ortsbegehung selbst sachkundig gemacht. Die Ergebnisse dieser 
Besprechung „vor Ort“ sind im Vermerk des MSWKS vom 27.08.2004 (Anlage 4) niedergelegt. In 
diesem Vermerk fordert das MSWKS die ergänzende Vorlage eines Integrierten Handlungsko n-
zeptes bzw. eines städtebaulichen Maßnahmenplans für das Programmgebiet Kinderhaus –  Brü-
ningheide und eine verbindliche Erklärung der Wohnungswirtschaft über deren aktive Beteiligung 
am Erneuerungsprozess.  
Erst damit ist der vorlegte Förderantrag vom 27.05.2004 vollständig und wird vom MSWKS weiter 
bearbeitet. Zwischenzeitlich hat die Bezirksregierung Münster mit Schreiben vom 11.04.2005 mit-
geteilt, dass die Anmeldung für das Programm „Soz iale Stadt NRW –  „Brüningheide“ formell neu 
zu stellen ist, damit die Chance einer Aufnahme in das Bund -Länder-Programm „Soziale Stadt“ 
gewahrt bleibt.  
 
Die Anlage 3 enthält eine mit den Akteuren vor Ort abgestimmte, beispielhafte Aufzählung von 
Projekten, deren Realisierung sowohl von der Förderung durch das Land NRW - Aufnahme in das 
Programm "Soziale Stadt" - als auch von der nachhaltigen Finanzierung durch Dritte abhängt. Die-
se Projekte nehmen Bezug auf die in der o.g. Vorlage 37/2004 beschriebenen Problemfelder und 
auf die Potenzialanalyse. 
Die Projekte haben im Wesentlichen zum Ziel, mit städtebaulichen und integrativ wirkenden Mitteln 
die Bewohnerschaft in ihren Belangen zu unterstützen und zu fördern und dabei besonders die 
Zugänge zu den bestehenden Potenzialen –  Initiativen, Einrichtungen, Diensten zu verbessern und 
diese Potenziale selbst weiterzuentwickeln. 
 
Dieses geschieht umfassend in allen Projekten durch die differenzierte Berücksichtigung verschie-
dener Lebenssituationen wie z.B. Alter, Nationalität, Familienstand etc.

- 3 - 
Auch die Berücksichtigung geschlechtsdifferenzierter Maßnahmen und - wo erforderlich - g e-
schlechtsspezifischer Förderung nimmt dabei einen hohen Stellenwert ein. 
 
Am 13.05.05 hat auf Initiative des MSWKS ein weiterer Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertre-
tern des Ministeriums, der Bezirksregierung, der beteiligten Ämtern der Verwaltung und der am 
Prozess beteiligten Bürgerinnen und Bürgern stattgefunden. Bei dem Termin wurde das geplante 
Projekt "Soziale Stadt" (Stadtteil Kind erhaus) besprochen und ein Rundgang durch das Pr o-
grammgebiet unternommen. Die anlässlich dieses Termins von den Vertretern des MSWKS gege-
benen Hinweise insbesondere zur Nutzung von Regenwasser werden in der Ergänzung des A n-
trages noch konkretisiert. Den entsprechenden Hinweisen zu den nicht mehr benötigten Parkpal-
letten wird im Laufe des Verfahrens nachgegangen. 
Von den Vertretern des Ministeriums wurden die bereits benannten Projekte zur Integration und 
Bildung als besonders zielführend und wichtig gewürdigt. 
 
 
Beteiligung der Wohnungswirtschaft:
 
 
Bezugnehmend auf die Aussage des MSWKS vom 27.08.2004, dass nach der Anfang der 90er -
Jahre im Wohngebiet Kinderhaus -Brüningheide erfolgten öffentlichen Investitionen offensichtlich 
keinerlei Modernisierungen seitens der Wohnungswirtschaft erfolgt seien, hat die Verwaltung eine 
Übersicht der in den letzen Jahren getätigten Investitionen der vier vor Ort aktiven Wohnungsun-
ternehmen (WU) aufgeführt (Anlage 5).  
 
Das Amt für Wohnungswesen hat mit den vier aktiven Wohnu ngsunternehmen der Nordwes t-
schleife am 16. Februar 2005 eine Kooperationsvereinbarung (Anlage 6) unterzeichnet, die die 
bislang bestehenden kooperativen Bemühungen um die Verbesserung der Wohn- und Lebenssitu-
ation der Bewohner/innen im Bereich Kinderhaus-Brüningheide ausdrücken und verbindlicher ges-
talten soll. Im Eigentum der vier Wohnungsunternehmen befinden sich über 900 Wohnungen. 
 
 
Integriertes Handlungskonzept / Städtebaulicher Maßnahmenplan: 
 
Das MSWKS verlangt ferner, dass das Integrierte Handlungsk onzept / der städtebauliche Ma ß-
nahmenplan folgende sechs Bereiche abdeckt: 
 
1. Die Verbesserung der Wohnsituation 
 
Die Verbesserung der Wohnsituation und die Stärkung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens 
der Menschen in Kinderhaus –  Brüningheide sind wic htige Voraussetzungen für eine positive 
Quartiersentwicklung. 
 
Das bisherige Engagement der vier großen Wohnungsunternehmen für das Wohnquartier, dass in 
dem gemeinsamen Kooperationsvertrag mit dem Amt für Wohnungswesen und den Investitionen 
und Aktivitäten der letzten Jahre zum Ausdruck kommt (Anlagen 5 und 6), soll mit den Projekten 
im Handlungsfeld Wohnen fortgeführt und weiterentwickelt werden.  
 
Die nachhaltige Qualitätssicherung bezahlbaren Wohnraumes durch Senkung der Nebenkosten, 
dessen Anpassung an die Wohnungsmarktentwicklung und an die Bedürfnisse älterer und behin-
derter Menschen sind wesentliche Ziele der Projekte.  
 
Ihnen allen liegt ein partizipativer Ansatz zugrunde. Mieter und Mieterinnen und die Akteure vor Ort 
sollen im Rahmen der Durchführ ung der Projekte –  so weit wie möglich –  eingebunden werden. 
Die Wohnungsunternehmen als wesentliche Projektpartner beteiligen sich an der Finanzierung der 
Projekte

- 4 - 
 
2. Die Gestaltung des öffentlichen Raumes für sichere und lebendige Stadtteile 
 
Der öffentliche Raum –  quasi das Wohnzimmer der Stadtteils - ist auch ein Spiegelbild eines 
Wohnquartiers oder Stadtteils. In ihm, auf ihm und mit ihm findet das öffentliche und private Leben 
statt. Insofern sind alle Maßnahmen, die die Gestaltung des öffentlichen Raumes betreffen immer 
auch Maßnahmen, die direkt die Bevölkerung betreffen. Somit kann hier mit einer Steigerung der 
Attraktivität und der Aufenthaltsqualität viel zum Gelingen der Gesamtmaßnahme beigetragen 
werden - die Maßnahmen sind für die Bevölkerung direkt erlebbar.  
 
Nachdem bereits die Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes in den 1980er und 1990er 
Jahren zur einer gestalterischen Aufwertung geführt haben, sollen mit den Maßnahmen aus dem 
aktuellen Ansatz folgende Aufgaben stärker untersucht und verbessert werden: 
 
•  Stärkung der Zentrumsfunktion, Steigerung der Attraktivität sowie Verbesserung des städ-
tebaulichen und stadtgestalterischen Erscheinungsbildes im Bereich „Nebenzentrum 
Sprickmannplatz“ 
•  Verbesserung des Images sowie Steigerung der Id entität im Bereich „Brüningheide / 
Sprickmannplatz“ 
•  Sicherung vorhandener bzw. Ansiedlung neuer, auf den lokalen Markt ausgerichteter B e-
triebe sowie von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen im Quartier 
•  Prüfung, Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes zur künftigen Nutzung von bislang 
nicht genutzten bzw. untergenutzten Flächen („Restflächen“) sowie von einzelnen städt e-
baulich sinnvollen Rück- bzw. Umbaumaßnahmen im Bereich „Sprickmannplatz“ 
 
3. Die Stärkung der lokalen Ökonomie und der Beschäftigungssituation 
 
Die vorgesehenen Projekte in diesem Handlungsfeld umfassen neben dem nachhaltigen Umgang 
mit Wertstoffen auch ein Konzept zur Entwicklung einer stadtteilbezogenen Wirtschafts - und Ar-
beitsmarktförderung. 
 
Mit diesem Konzept soll eine verbesserte Nutzung un d Weiterentwicklung der Stadtteilpotentiale 
für eine Stärkung der örtlichen Wirtschaft, der Dienstleistungen und des Arbeitsmarktes entwickelt 
werden. Dabei geht es vor allen Dingen um eine Steigerung der Integrationschancen von Migran-
tInnen, AussiedlerInnen und sozial Benachteiligter im Arbeitsmarkt . 
 
4. Die Integration der zugewanderten Menschen 
 
In der multiethnischen Stadtzelle Brüningheide vereinigen sich die soziale, ethnische und dem o-
grafische Segregation und stellen eine besondere Herausforderung für das Quartier dar. Gemeint 
sind hier der soziale Status, die Herkunft und Alter bzw. Lebenszyklusphasen. Die Projektideen 
weisen unterschiedliche Möglichkeiten auf, sich diesen Herausforderungen zu stellen und folgende 
Integrationsschritte in der Stadtteilarbeit anzustreben: 
•  Gleichberechtigte Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen forcieren 
•  Soziale Kontakte entwickeln und die Kommunikation zwischen Einheimischen und Zuwand e-
rern fördern 
•  Identifikation mit dem Stadtteil stärken und gegenseitige Akzeptanz fördern  
  
5. Die Bewältigung der Herausforderungen im Bildungswesen 
 
Bildung und Integration hängen eng und unmittelbar zusammen. Dort wo Kinder z.B. Kindert a-
geseinrichtungen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und Schulen besuchen, besteht ein guter Zu-
gang zur primären Bildung. Es besteht eine sich verstärkende Motivation, an weiteren Bildungsan-
geboten teilzunehmen. Dieses bezieht sich auf alle Familienmitglieder.

- 5 - 
Ziel der nachfolgenden Projektvorschläge ist, die Zugänge zu Bildungsangeboten zu verstä rken 
und die sich verstärkenden Effekte, die in diesen Projekten zum Tragen kommen, gezielt einzuset-
zen und zu nutzen. 
Chancengerechtigkeit und Bildungsbeteiligung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Migra-
tionshintergrund, soziale Integration, Interkulturalität und Prävention von Arbeitslosigkeit sind dabei 
die vorrangigen Ziele. 
 
6. Die Sicherung sozialer Netze und Infrastrukturen auch in Zeiten knapper öffentlicher 
Haushalte 
 
Arbeitslosigkeit sowie Sozialhilfebezug gehören stark zur Lebenssituation  im Programmgebiet. 
Oftmals resultieren daraus mangelnde Teilhabemöglichkeiten am öffentlichen Leben der betroffe-
nen Menschen. Hier müssen soziale Netze und Infrastrukturen, die auch Aspekte der Qualität des 
Zusammenlebens und des Sicherheitsgefühls im Stadtteil unterstützen, erhalten und weiter entwi-
ckelt werden. Hier setzen die Projekte in diesem Feld an, die von der wohnortnahen Schuldner - 
und Krisenberatung, über Gewaltpräventionsangebote bis hin zur soziokulturellen Begegnung die 
Infrastruktur im Stadtteil fördern wollen. 
 
7. Management  
 
Die Stärken des Quartiers Brüningheide, insbesondere die ehrenamtliche Arbeit, das bürgerschaft-
liche Engagement, die Selbsthilfe und Eigenverantwortung aller gesellschaftlichen Gruppen we r-
den im Rahmen des Programms Soziale Stadt intensiv weiterentwickelt. Ziel hierbei ist die Weiter-
führung einer selbständigen Struktur "vor Ort" zur dauernden Zukunftsentwicklung des Stadtb e-
zirks nach dem Auslaufen des Förderprogramms. 
 
Die Gründung einer Trägerschaft hierfür aus BürgerI nnen, Akteuren, Gewerbetreibenden, Wo h-
nungsgesellschaften etc. (z.B. "Kinderhauser Zukunft") wird ein integrierender Bestandteil aller 
Handlungsfelder des Programms.  
 
8.       Evaluation der Programmdurchführung  
 
Das Programm „Soziale Stadt NRW“ sieht als integralen Bestandteil der Programmumsetzung eine 
prozessbegleitende Evaluation (Qualitäts- und Erfolgskontrolle) vor. Ziel ist eine aktive Unterstü t-
zung aller an der Programmumsetzung und -steuerung beteiligten Akteure. Die Evaluation schafft 
Transparenz über die Programmdurchführung und dient über die Rückkoppelung mit den Akteuren 
der Optimierung der Programmumsetzung. 
 
Die verpflichtend durchzuführende Baustein „prozessbegleitende Selbstevaluation“  (Zielentwic k-
lung und Beobachtung der Zielerreichung) umfasst vier Teile: 
•  Aufbau der Prozessorganisation und Entwicklung einer Grobplanung für die Selbstevaluati-
on 
•  Entwicklung eines bedarfs-/problembezogenen und konsistenten Zielsystems unter enger 
Einbeziehung der Projektträger und Stadtteilakteure bis zum Ende des ersten Projektjahres  
•  Entwicklung eines praxisorientierten Indikatorensets unter enger Einbeziehung der Projekt-
träger und Stadtteilakteure bis zum Ende des ersten Projektjahres. Regelmäßige Erhebung 
von Daten und Informationen zur Füllung des abgestimmten Indikatorensets  
•  Erstellung von regelmäßigen Berichten (Projektdokumentationssystem), Rückkoppelung 
der Berichte mit den Projektträgern und Stadtteilakteuren, Kommunikation der Ergebnisse 
nach außen 
 
 
Bürgerbeteiligung: 
 
Entsprechend den Anforderungen des § 171 e BauGB und den Hinweisen des MSWKS hat die 
Verwaltung mit den Akteuren vor Ort den städtebaulichen Maßnahmenplan / das Integrierte Hand-

- 6 - 
lungskonzept für die Stadtzelle „Brüningheide“ erarbeitet. Im Wesentlichen konnte dabei auf die 
Ergebnisse des Workshops „Kinderhaus –  Eine gute Adresse“ aus dem Jahr 2003 aufgebaut wer-
den. Diese wurden gemeinsam mit den BürgerInnen und den Trägern und „Aktiven vor Ort“ über-
arbeitet, ergänzt und zusammengestellt. In einer Bürgerversammlung am 23.04.2005 (Anla ge 7) 
wurde nochmals über die Ergebnisse des Verfahrens berichtet und ein Meinungsbild eingefangen. 
Dass die Erarbeitung und Beteiligung den Akteuren im Vorfeld gut gelungen war, zeigen die weni-
gen Ergänzungen und Anmerkungen aus der Bürgerversammlung. 
 
Durch den gesamtheitlichen Ansatz, die frühe Einbindung der Bevölkerung und der Aktiven vor Ort  
ist es gelungen, eine breite Akzeptanz der Maßnahmen zu erreichen. Wie bereits in der Vorlage 
37/2004 ausgeführt, zeichnet sich, neben den dargestellten Probleme n, Kinderhaus vor allem 
durch sein schon jetzt starkes Engagement der Bevölkerung aus, „selbst etwas im Stadtteil tun zu 
wollen“. Diese Chancen und dieses Potential gilt es zu nutzen und für die weitere Entwicklung im 
Stadtteil sinnvoll einzusetzen. Die benannten Maßnahmen tragen im Wesentlichen dazu bei und 
werden im Wirkungsverbund mit anderen Aktivitäten im Stadtteil und den Maßnahmen im Bund -
Länder-Programm „Soziale Stadt“ die erhoffte Wirkung erzielen.  
 
Damit erfüllt die Stadt Münster eine der wesentl ichen Vorgaben des Programms, in dem mit der 
Bildung strategischer Allianzen und Partnerschaften eine neue Handlungsperspektive für das 
Quartier entwickelt wird. Dahinter steht das Ziel, mit zukünftig sich selbst tragenden Strukturen 
dauerhaft eine Aufwertung und Verbesserung im Stadtteil erreichen zu können. 
 
 
Finanzierung:
 
 
Die Stadt Münster engagiert sich zur Realisierung der in der Anlage 3 erwähnten Projekte. Alle r-
dings wird der gesamte Maßnahmenkomplex aus eigenen Mittel nicht zu finanzieren sein, so dass 
die Stadt, aufbauend auf dem bereits im Jahr 2004 gestellten Förderantrag, diesen erneut stellen 
wird und, das MSWKS um entsprechende Unterstützung bittet.  
 
Neben dem Einsatz städtischer Haushaltsmittel wird das Ziel verfolgt, dass die Stiftung Pfrün d-
nerhaus Kinderhaus im Jahr 2006 zur Finanzierung dieses Maßnahmenplans beiträgt. Somit 
kommen Mittel dieser Stiftung ausdrücklich dem Stadtteil Kinderhaus wieder zugute. Darüber hin-
aus wird beabsichtigt, dass sich die Stiftung Bürgerwaisenhaus ab dem Jahr 2007 an der Finanzie-
rung bestimmter Projekte im Rahmen des Maßnahmenplans beteiligt. 
 
Bei den Projekten bzw. Maßnahmen die aus Stiftungsmitteln ganz oder teilweise finanziert werden, 
wird darauf zu achten sein, dass sie aus den Handlungsfeldern stammen, d ie mit dem Stiftungs-
zweck der jeweiligen Stiftungen in Übereinklang zu bringen sind. Darüber hinaus soll bei der Um-
setzung der entsprechenden Projekte das Stiftungshandeln im Stadtteil Kinderhaus erkennbar 
sein. 
 
Die Stiftungskommission und der Rat werden hinsichtlich der konkret durch Stiftungsmittel zu f i-
nanzierenden Projekte gesondert beschließen. 
 
 
I. V.       I.V. 
gez.       gez. 
 
Schultheiß      Dr.Klein 
Stadtdirektor      Stadträtin

- 7 - 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Gebietsabgrenzung mit funktionaler Verknüpfung 
Anlage 2:  Städtebaulicher Maßnahmenplan, Gesamtübersicht 
Anlage 3:  Städtebaulicher Maßnahmenplan, Projektliste  
Anlage 4: Vermerk des MSWKS vom 27.08.2004 
Anlage 5: Aktivitäten der Wohnungsunternehmen in Kinderhaus, Übersicht 
Anlage 6:  Kooperationsvereinbarung mit den Wohnungsunternehmen in Kinderhaus 
Anlage 7: Bürgeranregungen aus der Bürgerversammlung

1. Ergänzungsvorlage

19259 Zeichen

... 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt  
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Integriertes Handlungskonzept / Städtebaulicher Maßnahmenplan gemäß § 171 e 
Baugesetzbuch für das Programmgebiet "Soziale Stadt" Kinderhaus-Brüningheide 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.06.2005  Ausschuss für Soziales, Gesundhe it und Arbeitsförderung  Vorberatung 
16.06.2005  Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien  Vorberatung 
16.06.2005  Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft  Vorberatung 
16.06.2005  Bezirksvertretung Münster -Nord Anhörung 
21.06.2005 Stiftungskommission  Vorberatung 
22.06.2005  Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften  Vorberatung 
23.06.2005  Kommission zur Förderung der Integration v . Menschen m . Behinderungen  Vorberatung 
28.06.2005  Ausschuss für Schule und Weiterbil dung  Vorberatung 
29.06.2005  Hauptausschuss  Vorberatung 
29.06.2005  Rat Entscheidung 
 
 
 
Bericht: 
 
 
Chronologie:
 
 
Die Verwaltung beantwortet mit dieser Ergänzungsvorlage zur Vorlage 0197/2005 die von der 
CDU-Fraktion und dem FDP-Vertreter in der BV-Nord am 07.06.05 in einem gemeinsam ei nge-
brachten Antrag gestellten Fragen.  
Die Ergänzungsvorlage schließt sich damit nahtlos an die bish erige Berichterstattung durch die 
Verwaltung und die entsprechende Befassung der politischen Gremien mit der Thematik "Soziale 
Stadt" Kinderhaus-Brüningheide an. 
 
Durch gemeinsamen Antrag der CDU und SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord 
vom 01.02.2001 wurde die Ve rwaltung gebeten, gut 10 Jahre nach der städtebaulichen Nac h-
besserung eine Arbeitsgruppe zur Ver besserung der akt uellen Situation im Wohngebiet Nor d-
westschleife einzurichten. Aus dieser Arbeitsgruppe, in der Bürgerinnen und Bürger sowie Akteu-
re vor Ort mit eingebunden waren, wurde der Verwaltung Ende 2001 ein Papier mit Vorschlägen 
zur: 
Ø Stabilisierung der Bevölkerungsstruktur,  
Ø Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen, 
Ø Integration von Spätaussiedlern und Migranten, 
Ø baulich –  räumlichen Aufwertung des Wohngebietes 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0197/2005/1. Erg. Auskunft erteilt: 
Herr  Thiel 
Ruf: 
492 61 80 
E-Mail: 
ThielA@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.06.2005 
Öffentliche Berichtsvorlage

- 2 - 
... 
Ø Verbesserung der gewerblichen Struktur 
Ø Verbesserung des Stadtteilimage  
unterbreitet. 
 
Des Weiteren machte die Arbeitsgruppe den Vorschlag, zur A bstimmung eines Konzeptes für 
Kinderhaus einen Workshop durchzuführen. Dieser Workshop wurde unter dem Titel „Kinderhaus 
eine gute Adresse“ am 10.10.2002 mit großer Beteil igung von Bürgerinnen und Bürgern, ve r-
schiedenster privater und öffentlicher Akteure vor Ort sowie Vertreter der in der BV-Nord vertre-
tenen Parteien veranstaltet. Als Ergebnis des Workshops wu rde angeregt, für das Woh ngebiet 
„Brüningheide“ einen Antrag auf Aufnahme in das Bund-Länder-Förderprogramm „Soziale Stadt“ 
zu stellen. 
 
Daraufhin stellten CDU und SPD-Fraktion in der BV-Nord am 25.01.2003 gemeinsam den Antrag 
an den Rat der Stadt Mün ster: „Die Verwaltung wird beauftragt unverzüglich zu prüfen, ob und 
unter welchen Bedingungen der Stadtteil Kinderhaus in das Bund -Länder-Programm „Soz iale 
Stadt“ aufgenommen werden kann. Mit Beschluss der Vorlage 37/2004 hat der Haupt - und F i-
nanzausschuss am 26.04.2004 die Verwaltung beauftragt, die Aufnahme der Stadtzelle „Br ü-
ningheide“ in das Bund-Länder-Programm die „Soziale Stadt“ zu beantragen.  
 
Der Antrag wurde daraufhin umgehend gestellt. Anlässlich eines Ortstermins mit Vertretern des 
federführenden Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW 
(MSWKS) im August 2004 wurde von diesen empfohlen, die aus dem Stadtteil heraus entwickel-
te erste Bestands- und Zielanalyse als Grundlage aufzugreifen und in einem gemeinsamen Pro-
zess zwischen Verwaltung, Wohnungswirtschaft und örtlichen Akteuren zu einem abgestimmten 
integrierten Handlungskonzept weiter zu entwickeln und mit der Wohnungswirtschaft eine ve r-
bindliche Erklärung über deren aktive Beteiligung an einem Erneuerungsprozess abzuschließen.  
 
Mit der Vorlage 0197/2005 und dieser E1 kommt die Verwaltung den entsprechenden Erforder-
nissen nach.  
 
Vorbemerkung:
 
 
Die Verwaltung hat zusammen mit allen im Wohngebiet Kinderhaus tätigen Akteuren ein 
Handlungsprogramm zur nachhaltigen Stärkung der bürgerschaftlich -sozialen Kräfte im 
Stadtquartier erstellt. Dieses prozesshaft  vor Ort erarbeitete integrierte Handlungskonzept 
deckt mit seinen unterschiedlichen Projekten sechs Handlungsfelder mit einem finanziel-
lem Gesamtvolumen von 3,573 Mio. €  (Anlage 2a) ab.  
 
Bei den beschriebenen Einzelprojekten zum Antrag an das Bund-/Länderprogramm „Sozi-
ale Stadt“ für Kinderhaus handelt es sich um eine beispielhafte Aufzählung von Projekten, 
die von Akteuren vor Ort (Mitarbeiter/innen der jeweils vor Ort tätigen freien, öffentl ichen 
und privaten Träger, der Wohnungswirtschaft, d er Mieterinitiativen, Migrantinnen und 
Migranten sowie einzelner Bürger und Bürgerinnen)  entwickelt wurden. Mit der Re alisie-
rung der Projekte soll der sich verschärfenden sozialen und räumlichen Spaltung in Kin-
derhaus-Brüningheide entgegen gesteuert werde n. Die vorgeschlagenen Projekte sind 
somit das Teilergebnis eines sowohl auf Partizipation als auch auf Kooperation a ngeleg-
ten Prozesses, welcher in der Projektumsetzungsphase in dieser Form fortbestehen soll. 
 
Auf Grund der angespannten finanziellen Situation der Stadt Münster hat die Verwaltung 
entschieden, den städtischen Eigenanteil an diesem Programm von 1,0 Mio. € auf  500.000 
€ zu reduzieren. Hiermit geht eine  Reduzierung der Fördersumme einher, so dass sich, 
sowohl das Gesamtvolumen der Maßnahmen auf  1,95 Mio. € als auch die Zuor dnung der 
Kosten zu den einzelnen Projekten verringert. Diese pauschale Kostenreduzi erung und 
Zuordnung zu den einzelnen, beispielhaft aufgeführten Projekten in den einze lnen Hand-
lungsfeldern ist mit den Akteuren vor Ort ei nvernehmlich abgestimmt worden.  Über die 
Machbarkeit bzw. Realisierung der Einzelmaßnahmen entscheiden die zuständigen politi-

- 3 - 
... 
schen Gremien nach Vorberatung mit den Akteuren vor Ort erst nach Eingang des Bewilli-
gungsbescheides des MSWKS und damit nach  Kenntnis der Gesamtkosten . Damit wird 
die Möglichkeit aufrechterhalten, Prioritäten bei der Projektauswahl/  und -umsetzung zu 
setzen.  
 
Die Anlage 2 b zur E 1 beinhaltet eine kalkulatorische Kostendarstellung der einzelnen 
Maßnahmen in einer Gesamthöhe vo n 1,95 Mio. € . Auf dieser finanziellen Basis soll  der 
Förderantrag beim MSWKS gestellt werden. 
 
Fragestellungen:
 
 
In der Sitzung der BV-Nord am 07.06.05 wurde von der CDU-Fraktion und dem FDP-Vertreter ein 
gemeinsamer Antrag mit sieben Fragen einschließlich entsprechender Unterfragen (Anlage 1 zur 
Ergänzungsvorlage) zu der Vorlage 0197/2005 eingebracht. 
 
Frage 1: 
Die Kosten und die Finanzierung sind für jedes einzelne Projekt darzustellen. Dabei ist auch die 
Zuständigkeit des jeweiligen Fachausschusses auszuweisen. 
 
Antwort zu 1 :  
Die Darstellung der Kosten für die einzelnen Projekte sowie die jeweilige Ausschusszuständigkeit 
sind der Anlage 2b dieser Ergänzungsvorlage zu entnehmen. Darüber hinaus wird auf die Vo r-
bemerkung verwiesen. 
 
Frage 2: 
Sind die vorgeschlagenen Projekte durch die in Ziffer 4 der Vorlage dargestellten Finanzierungs-
mittel gedeckt?  
2.1. Falls nein, wer entscheidet über die Auswahl der umzusetzenden Projekte? 
 
Antwort zu 2:  
Bezüglich der finanziellen Deckung der einzelnen Projekte wird auf die Darstellung in der Anlage 
2b verwiesen. Daraus ergibt sich, dass die Finanzierung der Projekte, unter der Maßgabe der 
Ausführungen in den Vorbemerkungen, gesichert ist. 
2.1. Sollten vom Zuschussgeber weniger Mittel zur Verfügung gestellt werden als beantra gt, 
senkt sich der städtische Zuschussanteil im gleichen prozentualen Verhältnis entspr e-
chend und somit auch das finanzielle Gesamtvolumen der Maßnahmen. Über die Mach-
barkeit bzw. Realisierung der dann möglichen Einzelmaßnahmen entscheiden die zu-
ständigen politischen Gremien nach Vorberatung mit den Akteuren vor Ort. 
 
Frage 3:  
Wer wird Gesellschafter der angedachten Trägergesellschaft? 
3.1 Mit welchem Personaleinsatz wird diese zur Steuerung des Projektablaufes ausgestattet? 
3.2 Welche Kosten würde dies mit sich bringen? 
3.3 Auf welche Dauer ist die Trägergesellschaft ausgelegt? 
 
Antwort zu 3:  
Es ist nicht daran gedacht, eine Trägergesellschaft zu gründen. Der Terminus "Kinderhauser Zu-
kunft" ist als Synonym für eine von Bürgerinnen und Bürgern, Akteuren, Gewerbetreibenden und 
Wohnungsgesellschaften etc. vor Ort für notwendig erachteten Zusammenschluss für eine Tr ä-
gerschaft verwendet worden. Eine solche "Trägerschaft" soll die ehrenamtliche Arbeit, das bü r-
gerschaftliche Engagement, die Selbsthilfe und Eigenverantwortung  aller gesellschaftlichen 
Gruppen zusammenführen und koordinieren.  
3.1 Das Projekt "Soziale Stadt - Kinderhaus" soll über den Projektzeitraum von fünf Jahren 
von der Lenkungsgruppe Kinderhaus und nicht von einer "Trägergesellschaft" gesteuert 
werden. Die Federführung der Lenkungsgruppe Kinderhaus liegt bei der Verwaltung. Der 
hierfür erforderliche Personaleinsatz wird von den beteiligten öffentlichen und priv aten

- 4 - 
... 
Trägern im Rahmen der normalen Personalkosten mitgetragen. Zusätzlich soll eine Per-
son mit ca. 10 –  bis maximal 20 Stunden wöchentlich die Projekte koordinieren und als 
Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Auch hierbei gilt die Prämisse, dass sich der 
Personaleinsatz an dem zur Verfügung stehenden Finanzvolumen orientieren muss. 
3.2  Im Handlungsfeld 7 "Managementkosten" werden für das Teilprojekt 7.01 "Projektkoordi-
nation/Projektsteuerung" für den Projektzeitraum insgesamt 100.000 € (jährlich 20.000 €) 
beantragt. 
3.3  Ein Zusammenschluss „Kinderhauser Zukunft“ soll in ehrenamtlicher Form auch nach 
dem Projektzeitraum weiter fortbestehen. 
 
Frage 4:  
Welche der in der Anlage 3 aufgeführten 36 Einzelprojekte sollen nach Programmende ausla u-
fen? 
4.1. Welche kommen für eine sich anschließende städtische Fortführung mit welchen Kosten 
in Betracht? 
 
Antwort zu 4:  
Grundsätzlich sind alle Einzelprojekte auf max. fünf Jahre befristet. Innerhalb des Projektzeitrau-
mes sollen die Projekte so weiterentwickelt werden, dass sie in Form bürgerschaftlichen Eng a-
gements und ehrenamtlicher Tätigkeit in Selbsthilfe und Eigenverantwortung fortgeführt werden 
können. Dabei ist nicht vorgesehen, dass zusätzliche städtische Mittel bereitgestellt werden müs-
sen. 
4.1 Die finanziellen Mittel sind grundsätzlich auf das Projekt beschränkt. Sollte sich nach Ab-
lauf des Projektzeitraumes die Frage stel len, ob und inwieweit einzelne Maßnahmen 
fortgesetzt werden sollten, wird die Verwaltung die entsprechenden Gremien durch B e-
richts- und Beschlussvorlagen frühzeitig informieren. Insbesondere im Hinblick auf die fi-
nanzielle Lage der Stadt wird dann zu entscheiden sein, ob die Maßnahme unabweisbar 
ist und wie sie finanziert werden sollte. 
 
Frage 5:  
Welche der in der Anlage 3 aufgeführten 36 Einzelprojekte könnten bereits an in (Ganz-) Kinder-
haus vorhandene Strukturen ankoppeln? 
5.1 Gibt es Parallelstrukturen? 
 
Antwort zu 5:  
Alle Projekte sind in den jeweiligen Arbeitsgruppen, die sich mit den sechs Handlungsfeldern 
befasst haben entwickelt worden. Die Mitglieder dieser Arbeitsgruppen rekrutierten sich u. a. 
wiederum aus Mitarbeiter/innen der jeweils vor Ort täti gen freien, öffentlichen und privaten Trä-
ger, der Wohnungswirtschaft, der Mieterinitiativen sowie einzelner Bürger und Bürgerinnen aus 
Kinderhaus. 
5.1 Durch diese Vorgehensweise wurde von Anfang an sichergestellt, dass die Projekte an 
vorhandenen Strukturen in  Kinderhaus angebunden sind und keine Parallelstrukturen 
entstehen. 
 
Frage 6:  
6. Wie viel Personalstellen würde das Programm insgesamt aufweisen? 
6.1 zu welchen Kosten?  
6.2 welche bieten sich nach Programmende zur Weiterführung an? 
 
Antwort zu 6:  
Bisher sind in de n Projekten vier Stellen –  befristet - neu vorgesehen. Die geschätzten Stellen-
kosten –  ermittelt anhand der Personaldurchschnittskosten der Stadt Münster - sind in der Ko s-
tenberechnung für das jeweilige Projekt enthalten und sollen somit über Förderung mit abgedeckt 
werden. Bei den über die Personalkosten hinausgehenden weiteren Kosten in den b enannten 
Projekten handelt es sich um Sachkosten und Projektmittel. Bei den Projekten 5.02 und 5.06

- 5 - 
... 
handelt es sich um eine städtische Trägerschaft, das Projekt 6.01 wird von einem kirchlichen 
Träger betreut. 
 
Weitere Stellenanteile/Personalkosten sind derzeit explizit in den Projektbeschreibungen nicht 
ausgewiesen. Die jeweils betreuenden Fachämter, kirchlichen oder sozialen Träger stellen das 
Mitarbeiterpotential projekt- und aufgabenbezogen abschnittsweise bzw. nach Bedarf zur Verfü-
gung, so dass sich keine konkreten Zahlen zum gegenwärtigen Zeitpunkt angeben lassen. 
 
 6.1: Die Kosten verteilt auf die Projekte: 
•  Projekt 5.02: 1 Sozialpädagoge auf fünf Jahre, 1/1 Stellenanteil 267.650,00 €  
•  Projekt 5.06: 1 Sozialpädagoge auf fünf Jahre, 1/2 Stellenanteil 133.825,00 €  
1 Sachbearbeiter auf fünf Jahre, 1/2 Stellenanteil 102.220,00 €   
•  Projekt 6.01: 1 Sozialarbeiter auf fünf Jahre, 2/3 Stellenanteil 178.434,00 €  
6.2 Die finanziellen Mittel sind grundsätzlich auf das Projekt beschränkt. Sollte sich nach Ab-
lauf des Projektzeitraumes die Frage stellen, ob und inwieweit einzelne Maßnahmen 
fortgesetzt werden sollten, wird die Verwaltung die entsprechenden Gremien durch Be-
richts- und Beschlussvorlagen frühzeitig informieren. Insbesondere im Hinblick auf die fi-
nanzielle Lage der Stadt wird dann zu entscheiden sein, ob die Maßnahme unabweisbar 
ist und wie sie finanziert werden sollte. 
 
Frage 7:  
In welchem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen die Erweiterung des Einkaufszent-
rums Kinderhaus am Idenbrockplatz und das Projekt 2.01; Stärkung Nebenzentrum Spric k-
mannstraße? 
7.1 Welche Priorität ergibt sich aufgrund der Einbeziehung in das Projekt "Soziale Stadt"? 
 
Antwort zu 7:  
Gem. Maßnahmebeschreibung zum Projektblatt 2.01 des Integrierten Maßnahmenkonzep tes 
Städtebaulichen Maßnahmenplans für das Programmgebiet „Soziale Stadt“ Kinderhaus -
Brüningheide zur Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen und lokalwirtschaftlichen Ma ß-
nahmenkonzeptes für den Bereich „Nebenzentrum Sprickmannplatz“ / Umfeld „Zentrum Kinde r-
haus“ sollen die Funktionen des „Nebenzentrums Sprickmannplatz“ und des „Zentrums Kinde r-
haus“ für Angebote der Nahversorgung und ergänzender Dienstleistungen im Stadtteil sowie als 
identitätsstiftende Quartiersplätze nicht nur erhalten, sondern insbesondere auch wirtschaftlich 
gestärkt werden, um in Konkurrenzsituationen zu anderen Versorgungsstandorten und -
angeboten im Stadtteil und in der Gesamtstadt dauerhaft bestehen zu können.   
 
Dabei soll das „Zentrum Kinderhaus“ perspektivisch entsprechend dem Einzelhandelskonzept 
der Stadt durch einen neu zu etablierenden Versorgungs- und Dienstleistungsbereich (im Sinne 
eines neuen, verbindenden funktionalen „Trittsteines“) zwischen beiden Zentren ergänzt werden. 
Hierzu bereitet die Verwaltung eine Verfahrensvorlage mit Auftrag für eine Investorenausschrei-
bung für die 1. Beratungskette nach den Sommerferien vor. 
Dabei soll insbesondere der Verfahrensvorschlag zur Erweiterung des Zentrum s Kinderhaus 
gem. Vorlage Nr. V/0081/2005, dem im Februar 2005 die BV Nord und der ASSVW zugestimmt 
haben, berücksichtigt werden. 
 
In die Beratung dieser Verfahrensvorlage werden auch die im Bürgerantrag vom 29. Mai 2005 in 
Sachen „Erweiterung des Zentrums Kinderhaus“ artikulierten Argumente gegen eine Zen trums-
erweiterung (Anlage 3 zur Ergänzungsvorlage) eingebracht. Dieser Bürgerantrag wird in der Sit-
zung des Rates am 29.06.2005 als Antrag nach § 24 GO bekannt gegeben werden.  
Auf der Grundlage der o.a. Verfahrensvorlage sowie vor dem Hintergrund des o.g. Bürgerantrags 
vom 29.05.2005 ist dann durch die parlamentarischen Gremien zu entscheiden, ob das Verfa h-
ren zur Erweiterung des Zentrums Kinderhaus nach Westen auf der Grundlage des g emeinsa-
men Antrages der CDU- und SPD-Fraktion in der BV-Nord aus dem Jahre 2004 fortgesetzt wer-
den soll.

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Gem. Projektblatt 2.01 ist vorgesehen, dass im von der Verwaltung bis Ende 2005 zu erarbeiten-
den, integrierten städtebaulichen und lokalwirtschaftlichen Maßnahmenkonzept für den B ereich 
„Nebenzentrum Sprickmannplatz“ / Umfeld „Zentrum Kinderhaus“ weitere Vorschläge und Ma ß-
nahmen zur funktionalen Stärkung und gestalterischen Optimierung, insbesondere im B ereich 
des Sprickmannplatzes, aufgezeigt werden. Anschließend sollen dann  mit Hilfe von exte rnen 
Moderatoren diese Vorschläge und Maßnahmen mit den örtlich relevanten Akteuren (AG „Soziale 
Stadt Kinderhaus“, Bewohnerinitiativen, Kaufleuten und Gewerbetreibenden, Vermi etern, Ve r-
pächtern, Lokalpolitikern etc.) in Hinblick auf ihre weitere Umsetzung abgestimmt werden. 
 
Das integrierte städtebauliche und lokalwirtschaftliche Maßnahmenkonzept wird grundsätzlich 
von der Verwaltung selbst erarbeitet. Hierfür ist keine Förderung im Rahmen des zu beantragen-
den Projektes „Soziale Stadt / Kinderhaus-Brüningheide“ veranschlagt worden. Die Erarbeitung 
dieses Konzeptes ist also sachlich, zeitlich und finanziell unabhängig von einer Förderz usage 
durch das Land. 
Lediglich für die Beauftragung der externen Moderationsleistungen sind von Seiten der Verwa l-
tung geringfügige Landesfördermittel im Rahmen dieser Teilmaßnahme veranschlagt worden. 
 
7.1 Die Frage nach den Prioritäten kann kurzfristig und beim jetzigen Verfahrensstand nicht 
geklärt werden. Es erscheint unwahrscheinlich, dass nennenswerte Fördermittel aus 
dem Projekt „Soziale Stadt“ Synergieeffekte für die Erweiterung des Zentrums Ki nder-
haus darstellen können. 
 
 
I.V.       I.V.  
 
gez.       gez. 
 
Schultheiß       Dr.Klein 
Stadtdirektor      Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 - Antrag der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-Nord und des  
FDP-Vertreters der Bezirksvertretung Münster Nord vom 06.06.2005 
Anlage 2a - Ursprüngliche Kosten-Gesamtübersicht nach Projekten 
Anlage 2b - Kalkulatorische Kosten-Gesamtübersicht nach Projekten 
Anlage 3 - Bürgerantrag nach § 24 GO (Frau Lewejohann, Frau Heyink, Frau  
Wagstaff zusammen mit 1065 Unterschriften) vom 29. Mai 2005 an den 
Oberbürgermeister der Stadt Münster auf Verzicht einer Erweiterung des 
bestehenden Einkaufszentrums Kinderhaus im Bereich Langebusch. 
 
 
 
Erläuterung der Abkürzungen der Ausschüsse: 
 
BV NO  - Bezirksvertretung Münster-Nord 
AKJF  - Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 
ASGAf  - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung 
AUB  - Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen 
ASSVW - Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung , Verkehr und Wirtschaft 
ASW  - Ausschuss für Schule und Weiterbildung 
SPA  - Sportausschuss 
W-AWM - Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
A-WFM - Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Münster GmbH

Ergänzungsvorlage Beschluss

5431 Zeichen

... 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Integriertes Handlungskonzept / Städtebaulicher Maßnahmenplan gemäß § 171 e Baugesetzbuch 
für das Programmgebiet "Soziale Stadt" Kinderhaus-Brüningheide 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.06.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
29.06.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat legt auf der Grundlage des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 
26.05.2004 (vgl. Vorlage 37/2004), das in der Anlage 1 markierte Gebiet „Brüningheide“ als 
Maßnahmegebiet des Bund-Länder-Programms „S tadtteile mit besonderem Entwicklungs-
bedarf – Die Soziale Stadt“ fest und beauftragt die Verwaltung erneut, die Aufnahme in das 
Bund-Länder-Programm zu beantragen. 
 
2. Der Rat stimmt dem Integrierten Handlungskonzept / Städtebaulichen Maßnahmenplan ge-
mäß § 171 e BauGB (Anlagen 2 und 3) für das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet als 
Grundlage des Förderantrages beim MSWKS  zu. 
 
3. Der Rat nimmt die mit der Wohnungswirtschaft erzielte Kooperationsvereinbarung (Anlage 4) 
zur Kenntnis. 
 
4. Die notwendigen Finanzmittel werden entsprechend bereitgestellt, dabei steht die konkrete 
jährliche Mittelbereitstellung unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates zum jeweiligen 
Haushaltsplan. 
 
 Aus der in Anlage 2 dargestellten Gesamtübersicht des Integrierten Handlungskonzeptes / 
städtebaulichen Maßnahmenplans ergibt sich folgende Finanzierungsübersicht: 
  
Gesamtausgaben 2006 bis 2010       1.950.000,00 € 
 
davon erwartete Einnahmen aus Landesförderung 2006 bis 2010  1.365.000,00 € 
davon vereinbarte Beteiligung Dritter/Träger 2006 bis 2010        85.000,00 € 
Vorlagen-Nr.: 
V/0197/2005/2. Erg.
Auskunft erteilt: 
Herr  Thiel 
Herr Temme 
Ruf: 
492 61 80 
492 16 00 
E-Mail: 
ThielA@stadt-muenster.de  
TemmeJ@stadt-muenster.de 
Datum: 
23.06.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
... 
 
Es verbleiben zur städtischen Finanzierung in den Jahren  
2006 bis 2010           500.000,00 €. 
 
Die gemäß Anlage 2 beteiligten Fachämter werden entsprechend den oben gemachten Aus-
sagen jeweils jährlich die benötigten Haushaltsmittel anmelden. Daher erfolgt hier keine Dar-
stellung der einzelnen Haushaltsstellen. 
 
5. Das Handlungskonzept wird nach Eingang des Bewilligungsbescheides unter folgen-
den Maßgaben überarbeitet: 
 
Die Verwaltung wird eine Prioritätenliste für die Einzelprojekte auf der Grundlage einer 
projektorientierten Bestandsaufnahme vorbereiten. 
 
Stehen weniger Mittel als beantragt zur Verfügung, verkürzt sich der städtische Anteil 
prozentual, es wird keine lineare Kürzung für die Einzelprojekte vorgenommen. Es er-
folgt eine Verteilung auf der Grundlage einer qualitativen Beurteilung jedes einzelnen 
Projektes. 
 
Die Projektblätter werden, soweit nicht bereits enthalten, um die Analyse ergänzt. 
 
Ebenfalls ist anzugeben, welche Träger im Stadtteil sich bereits mit der Problemstel-
lung befassen und in welchem Umfang diese in das Projekt einbezogen worden sind. 
 
6. Nach Erteilung des Bewilligungsbescheides entscheidet der Rat nach Anhörung der 
Bezirksvertretung Nord und Anhörung der Akteure vor Ort über die Realisierung der 
Einzelprojekte und deren Reihenfolge. 
 
7. Das Verfahren einer möglichen Weiterentwicklung des Zentrums Kinderhaus wird i.S. 
der Vorlage 81/2005 (Erweiterung Zentrum Kinderhaus, weiteres Verfahren) losgelöst 
vom Projekt „Soziale Stadt“ weitergeführt. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Folgende Ausschüsse haben die Vorlage 197/2005 und die Vorlage 197/2005 E1 ohne Beschluss-
fassung in den Hauptausschuss geschoben:  
Ausschuss für Gleichstellung, Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Ausschuss für Soziales, 
Gesundheit und Arbeitsförderung, Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Ausschuss für 
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Stiftungskommission,  Ausschuss für 
Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 
 
Der Ausländerbeirat hat in die Vorlage 197/2005 einstimmig beschlossen. Die Bezirksvertretung 
Münster-Nord hat in einer Sondersitzung die Vorlage 197/2005 mit den markierten Änderungen 
des Beschlußvorschlages beschlossen und dem Rat empfohlen ebenso zu verfahren. 
 
Die Verwaltung übernimmt die im Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord 
vom 16.06.2005 gemachten Änderungsvorschläge zur Vorlage 197/2005. Sie schlägt vor, so wie 
geändert zu verfahren. 
Nach Einschätzung der Verwaltung sind die Änderungen/Ergänzungen inhaltlich begründet und mit 
der derzeitigen Förderpraxis des Landes NRW zu vereinbaren. 
 
Die Begründung zu den bisherigen Beschlusspunkten 1 bis 4 bleibt unverändert (vgl. Vorlage 
197/2005). Die Anlagen 1 bis 7 der Hauptvorlage werden ebenfalls übernommen. Eine Ergänzung

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der Projektblätter entsprechend des neuen Beschlusspunktes 5 erfolgt im weiteren Verfahren. Die 
Bearbeitung der einzelnen Punkte sowie die Ergänzung  der Analyse werden im weiteren Verfah-
ren, abhängig von der Förderzusage des Landes NRW bearbeitet.  
 
Da entsprechend dem neuen Beschlusspunkt 6 nach Erteilung des Bewilligungsbescheides ohne-
hin eine Entscheidung des Rates nach entsprechender Vorberatung erforderlich wird, kann in die-
sem Zusammenhang auch über die dann vorliegenden ergänzenden Analysen und Untersuchun-
gen berichtet bzw. entschieden werden. 
 
 
 
I. V.       I.V. 
gez.       gez. 
 
Schultheiß      Dr.Klein 
Stadtdirektor      Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

29.06.2005 Hauptausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
29.06.2005 Rat
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Sprickmannplatz
  • Idenbrockplatz
  • Brüningheide
  • Kinderhaus
  • Langebusch

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0197/2005/2
Typ
Vorlage
Datum
23.06.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37