A-R/0024/2021
Die Haushaltssicherung abwenden - Städtische Finanzen genau im Blick behalten - Maßvolle Reduktion von Aufwendungen und wirtschaftliche Optimierung der Beteiligungen
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a-r-0024-2021-CDU-Die Haushaltssicherung abwenden
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Antrag an den Rat A-/0024/2021 RATSANTRAG – geänderte Fassung Münster, 9. März 2021 Die Haushaltssicherung abwenden Städtische Finanzen genau im Blick behalten – Maßvolle Reduktion von Aufwendungen und wirtschaftliche Optimierung der Beteiligungen Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. bis auf weiteres zu jeder Sitzung des Finanzauss chusses einen Bericht zur städtischen Finanzlage und Beteiligungen der Stadt vorzulegen, um einen jeweils aktuellen Überblick über die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der Corona- Pandemie zu geben. Dabei ist auf absehbare Einnahmeausfälle und erhöhte Kosten aufgrund der besonderen Pandemiesituation im Vergleich zu den Planzahlen aus 2021 hinzuweisen sowie Vorschläge zu Einsparungen zu unterbreiten, um diesen Einnahmeausfällen und Mehraufwendungen zu begegnen. 2. bis auf weiteres zu jeder Sitzung des Finanzauss chusses diesen Bericht zu Ziff.1 auch dahingehend zu erstatten, wie sich die Haushaltsbegleitbeschlüsse 2021 auf die städtischen Finanzen auswirken. 3. die in der mittelfristigen Finanzplanung vorgese henen Investitionen so zu priorisieren, dass die Stadt finanziell handlungsfähig bleibt. Priorität haben die Bereiche Bildung, Wohnungsbau und die Modernisierung der Mobilitätsinfrastruktur. 4. einen Vorschlag für kurz- und mittelfristige Ein sparungen zu unterbreiten, die in Summe dazu führen, dass die Aufwendungen der Stadt im laufenden Jahr 2021 und auch in den Folgejahren insgesamt um 5 % gegenüber den Planzahlen im Haushaltsentwurf für das Jahr 2021 sinken, damit die Haushaltssicherung vermieden wird. 5. einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die städtisch en Beteiligungen wirtschaftlich effizienter geführt werden können (Aufgabenschärfung- und straffung) und in welcher Höhe von diesen sinnvollerweise ein finanzieller Beitrag für die derzeitige Haushaltssituation geleistet werden kann. Seite 2 von 4 Begründung Die städtischen Finanzen sehen in der kurz- und mittelfristigen Finanzplanung nach dem derzeitigen Haushaltsentwurf problematisch aus. Bisher war es so, dass die Erträge die Aufwendungen überstiegen haben. Die Zahlen haben sich in 2020 in Folge der Corona- Pandemie anders entwickelt. Nach den Ansätzen für das Jahr 2020 übersteigen die Aufwendungen mit 1, 325 Mrd. EUR die Erträge um etwas mehr als 4 %. Konkrete Auswirkungen von COVID-19 werden sich perspektivisch auf den Finanzplan und somit das Investitionsprogramm der Stadt Münster und ihre finanzielle Handlungsfähigkeit weiter auswirken. Die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind durch sinkende Steuereinnahmen und Zuwendungen des Bundes und des Landes bestimmt. Der sinkenden Einkommens- und Gewerbesteuer sowie höheren Ausgaben stehen zwar Gewerbesteuerausgleich und weitere Hilfen entgegen. Jedoch weist der Haushaltsplan regelmäßige sinkende Erträge und steigende Ausgaben für die nächsten Jahre aus. Nach Schätzungen des Deutschen Städtetags werden die Steuerausfälle durch Corona für die Städte in NRW in 2021 und 2022 noch dramatischer sein als die erste Schätzung dies im Mai 2020 aufzeigte. Um hier rechtzeitig politisch erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, ist eine kurzfristige Finanzplanung erforderlich, die die Veränderungen gegenüber den Planzahlen und Einsparungsmöglichkeiten aufzeigt. Münster geht es auch dank der ernsthaften Sparmaßnahmen der vergangenen Jahre im Verhältnis zu anderen Städten gut. Münster ist bisher gut durch die Coronakrise gekommen, die zwar in erster Linie eine pandemische Katastrophe darstellt, aber sich für einen großen Teil seiner Bürgerinnen und Bürger in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht auswirkt. Ziel zukünftiger Haushaltspolitik muss sich daher an folgenden fünf Punkten ausrichten: Kinder sind das Wertvollste, was wir haben: Der sichere Betrieb an Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen muss auch finanziell gewährleistet sein. Wirtschaft und Arbeitsplätze erhalten: Gelder für Maßnahmen zur Beseitigung der Folgen der Pandemie müssen kurzfristig bereitgestellt werden. Nachhaltige Ausgabenpolitik : Ausgabenpolitik muss in kurzen Abständen geprüft werden, damit die Aufwendungen die Erträge nicht übersteigen. Es bedarf insgesamt einer Einsparung in Höhe von 5 % in Summe, damit der Haushalt ausgeglichen bleibt. Ausgabentransparenz: Die Finanzierung freier Träger muss Budget- und Projektgruppenbezogen und nicht Trägerbezogen erfolgen, damit transparent wird, wie Förderungen bei den Bürgern ankommen. Sinnvolle Vermögensverwaltung: Die städtischen Beteiligungen müssen sich – ohne ihre effiziente Aufgabenerfüllung zu beeinträchtigen – an der Finanzierungsaufgabe der städtischen Finanzen beteiligen. Aufgaben sind zu schärfen und zu straffen. Eigenkapitalquote und Ausschüttungsverhalten muss sich der derzeitigen Haushaltssituation anpassen. Seite 3 von 4 Damit der Haushalt genehmigungsfähig bleibt und die Stadt Münster ihre finanzielle Unabhängigkeit behalten kann, ist eine Priorisierung aller bisher geplanten Maßnahmen aus dem Investitionsprogramm und Projekte unter neuen finanziellen Rahmenbedingungen notwendig. Diese Priorisierung dient ebenfalls dem Erhalt der Arbeitsgrundlage in Zeiten der durch die Corona-Pandemie bedingten schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen. Der derzeit noch positive Bestand bei den Bestandteilen des Eigenkapitals, der Ausgleichsrück- lage und der bilanziellen Rücklage muss geschützt werden. Dieses Bestreben muss über allen Finanzierungsvorschlägen stehen. Ausgenommen hiervon sind Ausgaben für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen. Hier fordern wir eine sichere Lernumgebung, die mit ausreichend Luftfiltern ausgestattet sind, sowie digitale Endgeräte für jede Schülerin und jeden Schüler. Alle Kinder sollten Teil haben an moderner Bildung, wozu auch die Beschäftigung mit einem digitalen Endgerät (beispielsweise IPad) gehört – und das nicht nur auf Teilungsbasis mit anderen Schülerinnen und Schülern. Trotz aller Sparnotwendigkeiten müssen wir verantwortungsvoll dafür sorgen, dass die Folgen der Pandemie, die sich auf Wirtschaft und ihre dort arbeitenden Menschen katastrophal auswirken, gemildert werden. Hierfür sind maßvolle aber effiziente Wirtschaftshilfen, wie wir sie beispielsweise bereits in unserem Antrag zur Stärkung des Einzelhandels dargestellt haben, notwendig. Wir müssen im Übrigen eine nachhaltige Ausgabenpolitik betreiben. Das bedeutet, in Summe dürfen die Aufwendungen nicht die Erträge übersteigen. Dies ist nicht nur Allgemeinplatz konservativer Ausgabenpolitik, sondern Gebot der Stunde. An dem vorgelegten Haushaltsplan 2021 ist zu erkennen, dass bei unveränderter oder verstärkter Ausgabenpolitik unweigerlich in Kürze die Haushaltssicherung droht. Dem kann nur durch angemessene Reduktion der Aufwendungen begegnet werden. Wir erwarten hier von der Verwaltung bis zu den nächsten Haushaltsberatungen Vorschläge. Folgendes sollte insbesondere geprüft werden: Mietausgaben der Stadt sind kurz- und mittelfristi g einsparbar, weil ein Stadthaus IV entsteht und deswegen mehr Raum zur Verfügung steht Die Zeit des Lockdowns in der Pandemie hat gezeigt , dass viele Bedienstete von der Möglichkeit des Homeoffice Gebrauch machen. Hier ist von der Verwaltungsseite zu prüfen, welche Arbeitsplätze zukünftig nicht mehr vorgehalten werden müssen, weil die Homeoffice-Situation beibehalten werden soll. Im Bereich der Bautechnik ist über Kosteneinsparun gen nachzudenken, beispielsweise durch die Anwendung moderner Bautechniken, konsequenter Modulbau und durch eine stärkere Digitalisierung (BIM) Die Finanzierung der freien Träger ist transparent er durch Umstellung auf Budgetorientierung und mehr Controlling zu gestalten, damit die Gelder besser bei den zu fördernden Gruppen ankommen. Einsparungen durch Einstellungsstopp Durch eine weitere Digitalisierung der Arbeits- un d Ablauforganisation der Stadtverwaltung lassen sich ebenfalls hohe Aufwendungen einsparen. Das finanzielle Verhältnis zu den städtischen Beteiligungen muss geprüft werden. Dabei ist auf folgendes zu achten: Der Wert der Beteiligungen muss erhalten und ggf. gesteigert werden. Es ist zu vermeiden, dass durch aktuelle und spontane – weil nicht in allen Konsequenzen durchdachte - Maßnahmen Werte bei den Beteiligungen vernichtet werden. Für einen Seite 4 von 4 von der Region finanzierten Flughafen durch politische Äußerungen eines Teils der Ratsmitglieder die Existenz zu gefährden, ohne hier die Konsequenzen solchen Handelns und mögliche Alternativen seriös geprüft zu haben, vernichtet Werte, die unseren Bürgerinnen und Bürgern gehören. Ein einmal so in Schieflage gebrachtes Unternehmen dieser Art hat kaum Erholungsmöglichkeiten nach der Pandemie bedingten Wirtschaftskrise. Beteiligungen müssen sich an den angespannten Haus halten beteiligen. Das bedeutet, sie beschaffen sich das benötigte Kapital für Projekte auf dem Kapitalmarkt selbst. Dies sollte nur durch Kapitalerhöhung aus dem städtischen Haushalt erfolgen, sofern dies auf dem Kapitalmarkt nicht möglich ist. Ein solches Vorgehen ist auch steuerlich sinnvoller. Die Kapitalerhöhung aus dem städtischen Haushalt führt dazu, dass die Kosten der Kapitalbeschaffung gegen die Erträge aus dem Projekt steuerlich geltend gemacht werden kann. Überdies ist ein solches Vorgehen aus haushaltspolitischen Gründen unsinnig, weil es Aufwendungen erhöht. Wenn die Stadt das Kapital durch Kapitalerhöhung zur Verfügung stellt, muss der städtische Haushalt die Kapitalkosten tragen, was weitere Aufwendungen (hin auf dem Weg zur Haushaltssicherung) darstellt. Die Leistungen der Beteiligungen (vornehmlich Wohn en und Energie) dürfen nicht signifikant teurer werden. Sollte bei der regelmäßigen Geschäftstätigkeit jedoch ein Gewinn anfallen, ist dieser in den städtischen Haushalt auszuschütten. Letztlich ist die Ausschüttung das Äquivalent für die Investition in die Beteiligung, auf die nicht verzichtet werden kann. Es ist durch die Verwaltung und / oder unabhängige Wirtschaftsprüfer zu prüfen, ob nicht über das derzeitige Maß hinaus eine Steigerung der Ausschüttungen möglich ist. Es ist unsinnig, Kapital in Beteiligungen zu belassen, wenn es dort nicht benötigt wird und stattdessen als kommunaler Haushalt zusätzliche Darlehn aufzunehmen. Es ist – ggf. durch ein externes Gutachten zu prüf en, ob durch eine Straffung der Aufgaben bei den Beteiligungen und ggf. einer Schärfung der Aufgabenverteilung Synergieeffekte gehoben werden können. Mobilitätsplanung ist beispielsweise ausschließlich eine Aufgabe für die Stadtwerke Münster GmbH. gez. Stefan Weber und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0024/2021
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 09.03.2021
- Erstellt
- 09.03.2021 15:28