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A-R/0024/2021

Die Haushaltssicherung abwenden - Städtische Finanzen genau im Blick behalten - Maßvolle Reduktion von Aufwendungen und wirtschaftliche Optimierung der Beteiligungen

Antrag an den Rat 09.03.2021

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a-r-0024-2021-CDU-Die Haushaltssicherung abwenden

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a-r-0024-2021-CDU-Die Haushaltssicherung abwenden

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Antrag an den Rat A-/0024/2021 
 
 
 
 
 
 
 
 
RATSANTRAG – geänderte Fassung 
 
 Münster, 9. März 2021 
 
 
Die Haushaltssicherung abwenden 
 
Städtische Finanzen genau im Blick behalten – Maßvolle 
Reduktion von Aufwendungen und wirtschaftliche Optimierung 
der Beteiligungen 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
1. bis auf weiteres zu jeder Sitzung des Finanzauss chusses einen Bericht zur 
städtischen Finanzlage und Beteiligungen der Stadt vorzulegen, um einen jeweils 
aktuellen Überblick über die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-
Pandemie zu geben. Dabei ist auf absehbare Einnahmeausfälle und erhöhte Kosten 
aufgrund der besonderen Pandemiesituation im Vergleich zu den Planzahlen aus 
2021 hinzuweisen sowie Vorschläge zu Einsparungen zu unterbreiten, um diesen 
Einnahmeausfällen und Mehraufwendungen zu begegnen.  
2. bis auf weiteres zu jeder Sitzung des Finanzauss chusses diesen Bericht zu Ziff.1 
auch dahingehend zu erstatten, wie sich die Haushaltsbegleitbeschlüsse 2021 auf die 
städtischen Finanzen auswirken.  
3. die in der mittelfristigen Finanzplanung vorgese henen Investitionen so zu priorisieren, 
dass die Stadt finanziell handlungsfähig bleibt. Priorität haben die Bereiche Bildung, 
Wohnungsbau und die Modernisierung der Mobilitätsinfrastruktur. 
4. einen Vorschlag für kurz- und mittelfristige Ein sparungen zu unterbreiten, die in 
Summe dazu führen, dass die Aufwendungen der Stadt im laufenden Jahr 2021 und 
auch in den Folgejahren insgesamt um 5 % gegenüber den Planzahlen im 
Haushaltsentwurf für das Jahr 2021 sinken, damit die Haushaltssicherung vermieden 
wird.  
5. einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die städtisch en Beteiligungen wirtschaftlich 
effizienter geführt werden können (Aufgabenschärfung- und straffung) und in welcher 
Höhe von diesen sinnvollerweise ein finanzieller Beitrag für die derzeitige 
Haushaltssituation geleistet werden kann.

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Begründung 
Die städtischen Finanzen sehen in der kurz- und mittelfristigen Finanzplanung nach dem 
derzeitigen Haushaltsentwurf problematisch aus. Bisher war es so, dass die Erträge die 
Aufwendungen überstiegen haben. Die Zahlen haben sich in 2020 in Folge der Corona-
Pandemie anders entwickelt. Nach den Ansätzen für das Jahr 2020 übersteigen die 
Aufwendungen mit 1, 325 Mrd. EUR die Erträge um etwas mehr als 4 %. Konkrete 
Auswirkungen von COVID-19 werden sich perspektivisch auf den Finanzplan und somit das 
Investitionsprogramm der Stadt Münster und ihre finanzielle Handlungsfähigkeit weiter 
auswirken. 
Die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind durch sinkende Steuereinnahmen 
und Zuwendungen des Bundes und des Landes bestimmt. Der sinkenden Einkommens- und 
Gewerbesteuer sowie höheren Ausgaben stehen zwar Gewerbesteuerausgleich und weitere 
Hilfen entgegen. Jedoch weist der Haushaltsplan regelmäßige sinkende Erträge und 
steigende Ausgaben für die nächsten Jahre aus.  
Nach Schätzungen des Deutschen Städtetags werden die Steuerausfälle durch Corona für 
die Städte in NRW in 2021 und 2022 noch dramatischer sein als die erste Schätzung dies im 
Mai 2020 aufzeigte.  
Um hier rechtzeitig politisch erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, ist eine kurzfristige 
Finanzplanung erforderlich, die die Veränderungen gegenüber den Planzahlen und 
Einsparungsmöglichkeiten aufzeigt.  
Münster geht es auch dank der ernsthaften Sparmaßnahmen der vergangenen Jahre im 
Verhältnis zu anderen Städten gut. Münster ist bisher gut durch die Coronakrise gekommen, 
die zwar in erster Linie eine pandemische Katastrophe darstellt, aber sich für einen großen 
Teil seiner Bürgerinnen und Bürger in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht auswirkt. Ziel 
zukünftiger Haushaltspolitik muss sich daher an folgenden fünf Punkten ausrichten:  
 Kinder  sind das Wertvollste, was wir haben: Der sichere Betrieb an Schulen und 
Kinderbetreuungseinrichtungen muss auch finanziell gewährleistet sein. 
 Wirtschaft und Arbeitsplätze  erhalten: Gelder für Maßnahmen zur Beseitigung der 
Folgen der Pandemie müssen kurzfristig bereitgestellt werden.  
 Nachhaltige Ausgabenpolitik : Ausgabenpolitik muss in kurzen Abständen geprüft 
werden, damit die Aufwendungen die Erträge nicht übersteigen. Es bedarf insgesamt 
einer Einsparung in Höhe von 5 % in Summe, damit der Haushalt ausgeglichen 
bleibt. 
 Ausgabentransparenz: Die Finanzierung freier Träger muss Budget- und 
Projektgruppenbezogen und nicht Trägerbezogen erfolgen, damit transparent wird, 
wie Förderungen bei den Bürgern ankommen. 
 Sinnvolle Vermögensverwaltung:  Die städtischen Beteiligungen müssen sich – 
ohne ihre effiziente Aufgabenerfüllung zu beeinträchtigen – an der 
Finanzierungsaufgabe der städtischen Finanzen beteiligen. Aufgaben sind zu 
schärfen und zu straffen. Eigenkapitalquote und Ausschüttungsverhalten muss sich 
der derzeitigen Haushaltssituation anpassen.

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Damit der Haushalt genehmigungsfähig bleibt und die Stadt Münster ihre finanzielle 
Unabhängigkeit behalten kann, ist eine Priorisierung aller bisher geplanten Maßnahmen aus 
dem Investitionsprogramm und Projekte unter neuen finanziellen Rahmenbedingungen 
notwendig. Diese Priorisierung dient ebenfalls dem Erhalt der Arbeitsgrundlage in Zeiten der 
durch die Corona-Pandemie bedingten schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen. Der 
derzeit noch positive Bestand bei den Bestandteilen des Eigenkapitals, der Ausgleichsrück-
lage und der bilanziellen Rücklage muss geschützt werden. Dieses Bestreben muss über 
allen Finanzierungsvorschlägen stehen. Ausgenommen hiervon sind Ausgaben für Schulen 
und Kinderbetreuungseinrichtungen. Hier fordern wir eine sichere Lernumgebung, die mit 
ausreichend Luftfiltern ausgestattet sind, sowie digitale Endgeräte für jede Schülerin und 
jeden Schüler. Alle Kinder sollten Teil haben an moderner Bildung, wozu auch die 
Beschäftigung mit einem digitalen Endgerät (beispielsweise IPad) gehört – und das nicht nur 
auf Teilungsbasis mit anderen Schülerinnen und Schülern.  
Trotz aller Sparnotwendigkeiten müssen wir verantwortungsvoll dafür sorgen, dass die 
Folgen der Pandemie, die sich auf Wirtschaft und ihre dort arbeitenden Menschen 
katastrophal auswirken, gemildert werden. Hierfür sind maßvolle aber effiziente 
Wirtschaftshilfen, wie wir sie beispielsweise bereits in unserem Antrag zur Stärkung des 
Einzelhandels dargestellt haben, notwendig.  
Wir müssen im Übrigen eine nachhaltige Ausgabenpolitik betreiben. Das bedeutet, in 
Summe dürfen die Aufwendungen nicht die Erträge übersteigen. Dies ist nicht nur 
Allgemeinplatz konservativer Ausgabenpolitik, sondern Gebot der Stunde. An dem 
vorgelegten Haushaltsplan 2021 ist zu erkennen, dass bei unveränderter oder verstärkter 
Ausgabenpolitik unweigerlich in Kürze die Haushaltssicherung droht. Dem kann nur durch 
angemessene Reduktion der Aufwendungen begegnet werden. Wir erwarten hier von der 
Verwaltung bis zu den nächsten Haushaltsberatungen Vorschläge. Folgendes sollte 
insbesondere geprüft werden:  
 Mietausgaben der Stadt sind kurz- und mittelfristi g einsparbar, weil ein Stadthaus IV 
entsteht und deswegen mehr Raum zur Verfügung steht  
 Die Zeit des Lockdowns in der Pandemie hat gezeigt , dass viele Bedienstete von der 
Möglichkeit des Homeoffice Gebrauch machen. Hier ist von der Verwaltungsseite zu 
prüfen, welche Arbeitsplätze zukünftig nicht mehr vorgehalten werden müssen, weil 
die Homeoffice-Situation beibehalten werden soll.  
 Im Bereich der Bautechnik ist über Kosteneinsparun gen nachzudenken, 
beispielsweise durch die Anwendung moderner Bautechniken, konsequenter 
Modulbau und durch eine stärkere Digitalisierung (BIM) 
 Die Finanzierung der freien Träger ist transparent er durch Umstellung auf 
Budgetorientierung und mehr Controlling zu gestalten, damit die Gelder besser bei 
den zu fördernden Gruppen ankommen.  
 Einsparungen durch Einstellungsstopp 
 Durch eine weitere Digitalisierung der Arbeits- un d Ablauforganisation der 
Stadtverwaltung lassen sich ebenfalls hohe Aufwendungen einsparen. 
 
Das finanzielle Verhältnis zu den städtischen Beteiligungen muss geprüft werden. Dabei ist 
auf folgendes zu achten:  
 Der Wert der Beteiligungen muss erhalten und ggf. gesteigert werden. Es ist zu 
vermeiden, dass durch aktuelle und spontane – weil nicht in allen Konsequenzen 
durchdachte - Maßnahmen Werte bei den Beteiligungen vernichtet werden. Für einen

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von der Region finanzierten Flughafen durch politische Äußerungen eines Teils der 
Ratsmitglieder die Existenz zu gefährden, ohne hier die Konsequenzen solchen 
Handelns und mögliche Alternativen seriös geprüft zu haben, vernichtet Werte, die 
unseren Bürgerinnen und Bürgern gehören. Ein einmal so in Schieflage gebrachtes 
Unternehmen dieser Art hat kaum Erholungsmöglichkeiten nach der Pandemie 
bedingten Wirtschaftskrise. 
 Beteiligungen müssen sich an den angespannten Haus halten beteiligen. Das 
bedeutet, sie beschaffen sich das benötigte Kapital für Projekte auf dem Kapitalmarkt 
selbst. Dies sollte nur durch Kapitalerhöhung aus dem städtischen Haushalt erfolgen, 
sofern dies auf dem Kapitalmarkt nicht möglich ist. Ein solches Vorgehen ist auch 
steuerlich sinnvoller. Die Kapitalerhöhung aus dem städtischen Haushalt führt dazu, 
dass die Kosten der Kapitalbeschaffung gegen die Erträge aus dem Projekt steuerlich 
geltend gemacht werden kann. Überdies ist ein solches Vorgehen aus 
haushaltspolitischen Gründen unsinnig, weil es Aufwendungen erhöht. Wenn die 
Stadt das Kapital durch Kapitalerhöhung zur Verfügung stellt, muss der städtische 
Haushalt die Kapitalkosten tragen, was weitere Aufwendungen (hin auf dem Weg zur 
Haushaltssicherung) darstellt.  
 Die Leistungen der Beteiligungen (vornehmlich Wohn en und Energie) dürfen nicht 
signifikant teurer werden. Sollte bei der regelmäßigen Geschäftstätigkeit jedoch ein 
Gewinn anfallen, ist dieser in den städtischen Haushalt auszuschütten. Letztlich ist 
die Ausschüttung das Äquivalent für die Investition in die Beteiligung, auf die nicht 
verzichtet werden kann. Es ist durch die Verwaltung und / oder unabhängige 
Wirtschaftsprüfer zu prüfen, ob nicht über das derzeitige Maß hinaus eine Steigerung 
der Ausschüttungen möglich ist. Es ist unsinnig, Kapital in Beteiligungen zu belassen, 
wenn es dort nicht benötigt wird und stattdessen als kommunaler Haushalt 
zusätzliche Darlehn aufzunehmen.  
 Es ist – ggf. durch ein externes Gutachten zu prüf en, ob durch eine Straffung der 
Aufgaben bei den Beteiligungen und ggf. einer Schärfung der Aufgabenverteilung 
Synergieeffekte gehoben werden können. Mobilitätsplanung ist beispielsweise 
ausschließlich eine Aufgabe für die Stadtwerke Münster GmbH.  
 
 
 
gez. Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

17.03.2021 Rat
TOP 44.10 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0024/2021
Typ
Antrag an den Rat
Datum
09.03.2021
Erstellt
09.03.2021 15:28