A-N/0019/2018
Mehr Verkehrssicherheit im Kinderhauser Zentrum erreichen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
A-N-0019-2018_MehrVerkehrssicherheitim Zentrum Kinderhaus_Info-32_20190710
4368 Zeichen
32 2 7100/ BV-Nord 02.07.2019 Herr Pivl 32 92 An die Bezirksvertretung Münster-Nord Dezernent I über Herrn Stadtrat Heuer Eing. (5, JULI 2039 ü ber ST Te nme a 2 33.25 Frau Remmers Mehr Verkehrssicherheit im Kinderhauser Zentrum erreichen Antrag Nr. A-N/0019/2018 der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen/GAL in der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 26.10.2018 Mit dem Antrag wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, mit welchen verkehrlichen Maß- nahmen der Unfallschwerpunkt „Kreisel Am Burloh“ sicherer gemacht werden kann, um Un- fälle zu vermeiden. Insbesondere wird um Erweiterung und Vereinheitlichung der Tempo-30- Regelung gebeten. \ Es wird Bezug genommen auf die Zwischenmitteilung vom 02.01.2019. Nach Eingang der Stellungnahmen wird nunmehr berichtet: Tempo 30 aus Lärmschutzgründen Für die Einrichtung einer Tempo-30-Regelung aus Lärmschutzgründen sind nach den Vor- gaben der StVO die Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) anzuwenden. Die in den Lärmschutz- Richtlinien-StV festgelegten Immissionsgrenzen liegen in reinen und allgemeinen Wohnge- bieten, Kleinsiediungsgebieten sowie an Krankenhäusern, Schulen, Kur- und Altenheimen bei 70 dB (A) tagsüber und bei 60 dB (A) in der Nacht. Bei der Westhoffstraße und der Straße Am Burloh handelt es sich nach dem Bebauungsplan um ein allgemeines Wohngebiet, so dass die Lärmwerte von 70 dB (A) tagsüber und 60 dB (A) nachts zugrunde gelegt werden. Nach Mitteilung des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit beträgt das derzeitige verkehrsbedingte Lärmniveau tagsüber 67 dB (A) in Höhe der Westhoffstraße 118 und 68 dB (A) in Höhe Idenbrockplatz 26/Am Burloh. Nachts wird ein Lärmniveau von 58 dB (A) in Höhe Westhoffstraße und 59 dB (A) in Höhe Iden- brockplatz/Am Burloh erreicht. Diese Werte liegen damit unter den Grenzwerten. Somit ist eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aus Lärmschutzgründen nicht mög- lich. Tempo 30 aufgrund möglicher Unfalllage Der Kreisverkehrssplatz (KVP) Westhoffstraße/Am Burlohn wurde 2014 und 2017 als 1- Jahres-Unfallhäufungsstelle klassifiziert. Hingegen weist die polizeiliche Verkehrsunfallstatis- tik für 2018 keine signifikante Unfalllage aus. Registriert sind hier fünf Verkehrsunfälle, bei denen kein Personen- oder schwerer Sachschaden zu beklagen war. Nach übereinstimmen- der Auffassung der Polizei und des Ordnungsamtes ist der Bereich im Hinblick auf die ver- kehrliche Situation als ausreichend sicher einzustufen. Allein aus Gründen der Verkehrsun- falllage kommt eine Erweiterung der Tempo-30-Regelung leider nicht in Betracht. Tempo 30 vor schützenswerten Einrichtungen Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll innerhalb geschlossener Ort- schaften im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, allgemeinbil- denden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern auf einer Strecke von maximal 300 Metern die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt werden. Zu- sätzliche Voraussetzung hierfür ist u.a., dass die Einrichtung über einen direkten Zugang zur Straße verfügt oder im Nahbereich der Einrichtung starker Ziel- und Quellverkehr vorhanden ist. Entsprechend den hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften sind die Anordnungen, soweit Öffnungszeiten festgelegt wurden, auf diese zu beschränken. Für den Bereich der Kitas wurde ein Zeitrahmen von Montag bis Freitag 7.00 bis 17.00 Uhr festgelegt. Für Schu- len gilt ein Zeitfenster von Montag bis Freitag 7.00 bis 20.00 Uhr. Eine zeitliche Ausdehnung über die vorgenannten Zeiten ist nach den Vorgaben der StVO nicht möglich. So liegen das Schulzentrum Kinderhaus und die städtische Kita Kinderhaus mit direktem Zugang an der Kristiansandstraße, so dass die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h gegeben sind. Da der Rektoratsweg häufig von Schülerinnen und Schülern als Schulweg genutzt wird und sich in der Höhe eine Querungshilfe befindet, wird der Bereich im Rahmen der Schulwegsicherung in das Streckenverbot mit einbezogen. Insgesamt beträgt das Streckenverbot hier, da zwei Einrichtungen betroffen sind, knapp 480 Meter. Nach den geltenden Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung ist eine flächendeckende Ausweisung von Tempo 30 rechtlich nicht möglich. Yun Schulze-Wefder
A-N-0019-2018- Mehr Verkehrssicherheit im Kinderhauser Zentrum erreichen
3130 Zeichen
A-N/0019/2018
SPD Fraktion in der BV Nord
Münster, 26.10. 2018
Mehr Verkehrssicherheit im Kinderhauser Zentrum erreichen
Antrag
Die Verwaltung der Stadt Münster wird gebeten, zeitnah zu prüfen, mit welchen verkehrli-
chen Maßnahmen der nachgewiesene Unfallschwerpunkt ‚Kreisel am Burloh‘ sicherer ge-
macht und Unfälle vermieden werden können.
Hierbei sind zu prüfen:
- Einrichtung erweiterter Tempo 30 Bereiche jeweils in den Zufahrtsbereichen
Westhoffstraße und Am Burloh, damit einhergehend Umschaltung des
Verkehrsdisplays auf Tempo 30.
- Durchgehende und einhetliche 24 -Stunden Tempo 30 Regelungen ohne zeitliche
Limits in den oben genannten Bereichen
- Beschilderungen, die auf Verkehrsgefährdung/Unfallschwerpunkt hinweisen
- aktuelle Lärmbelastungen in den genannten Bereichen in Hinblick auf die
neue Lärmschutzverordnung 2019
Begründung:
Der Kinderhauser Kreisel Am Burloh ist in 2017 nachgewiesener Unfallschwerpunkt der
Stadt Münster und auch auf den Zufahrten in den Straßen Am Burloh sowie der Westhoff-
straße gab es in 2017 und 2018 bereits mehrere schwere Unfälle.
Aktuell vorgesehene Maßnahmen sind polizeiliche Geschwindigkeitskontrollen. Das reicht
bei weitem nicht aus, denn bei diesen mobilen Kontrollen ist festzustellen, dass eine sehr
hohe Anzahl der Fahrer*innen wegen zu hoher Geschwindigkeit geblitzt werden, zumal viele
von auswärts kommend von der Wilkinghege abbiegend in den überdimensionierten Stra-
ßenraum auf die Westhoffstraße Richtung Zentrum einbiegend beschleunigen, die enge Kur-
ve gegenüber der Einmündung Erlenkamp noch mit Tempo nehmen und dann auf der gera-
den Strecke Richtung Kreisel mit immer noch zu hohem Tempo in die Radarfalle geraten.
Dieses stimmt umso bedenklicher, da u.a. sehr viele Schulkinder wie auch Besucher*innen
A-N/0019/2018
des Lebensmittelmarktes in diesem Bereich die Straße queren. Deshalb also sollte ab Fuß-
gängerampel (Westhoffstraße-Idenbrockweg) Tempo 30 mit Warnhinweis erfolgen.
Desweiteren erscheint es erforderlich, dass Am Burloh ab Verkehrsdisplay Tempo 30 mit
ebenfalls einem Warnschild eingerichtet wird, zumal die Verkehrssituation spätestens ab der
Einfahrt Parkplatz Idenbrockplatz verengt und unübersichtlich ist und auf den o.g. Unfall-
schwerpunkt Kreisel Am Burloh hinführt.
Ziel soll es sein, durch zusätzliche aber dann einheitliche Regelungen mehr Verkehrssicher-
heit zu erreichen, indem kaum verständliche zeitlich eingeschränkte Tempo 30 Patchworklö-
sungen vermieden werden. Damit würde ein Unfallschwerpunkt von den Verkehrsteilneh-
mer*innen auch als solcher wahrgenommen und dieser ihnen vermittelt werden.
Möglicherweise bieten zudem neue Lärmschutzverordnungen weitere Handlungs-optionen
für notwendige Maßnahmen.
Nur Geschwindigkeitskontrollen reichen nachgewiesenermaßen nicht aus.
Es ist davon auszugehen, dass mit den genannten Maßnahmen mehr Rücksichtnahme und
Verkehrssicherheit für Jung und Alt erreicht werden
Guddorf Frese
Schonhoff Igelbrink
Kiewit Hopmann
Lamken
Urbscheit
Witte
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Westhoffstraße 118
- Kristiansandstraße
- Rektoratsweg
- Am Burloh
- Idenbrockplatz 26
- Wilkinghege
- Idenbrockweg
- Kinderhaus
- Erlenkamp
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- A-N/0019/2018
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 02.11.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37