Beschluss des Bedarfsplans der Kinderbetreuung für das Jahr 2021 sowie über die Festlegung der Platzkontingente und der Betreuungszeiten für das Kindergartenjahr 2021/2022 im Wege der äußersten Dringlichkeit nach § 50 Abs. 3 Satz 2 der Kreisordnung NRW
Dringlichkeitsbeschluss 31/2021 vom 04.02.2021
Stand: Am 04.02.2021 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Dokumente
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Dringlichkeitsbeschluss (Bedarfsplan der Kinderbetreuung 2021)
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Dringlichkeitsbeschluss (Beschluss des Bedarfsplans der Kinderbetreuung für das Jahr 2021 sowie über die Festlegung der Platzkontingente und der Betreuungszeiten für das Kindergartenjahr 2021/2022 im Wege der äußersten Dringlichkeit nach § 50 Abs. 3 Satz 2 der Kreisordnung NRW)
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