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Mitgliederwechsel im Jugendhilfeausschuss, hier: Jugendamtselternbeirat und Katholische Jugendagentur
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3546/2023 vom 09.11.2023
Stand: Am 07.12.2023 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 3546/2023 Freigabedatum 09.11.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Mitgliederwechsel im Jugendhilfeausschuss, hier: Jugendamtselternbeirat und Katholische Jugendagentur Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 1.) Dr. Melanie Simon gemäß §5 I Nr.9 AG-KJHG NRW als beratendes Pflichtmitglied für den Jugend- amtselternbeirat (JAEB) in den Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Ju- gend und Familie - vom Vorstand des JAEB bestellt wird. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 2.) Bernd Rustemeyer gemäß §5 I Nr.7 AG-KJHG NRW als beratendes Pflichtmitglied für die katholische Jugendagentur (KJA) in den Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Ju- gend und Familie – von der Geschäftsführung der KJA bestellt wird. Jugendhilfeausschuss 28.11.2023 Rat 07.12.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1.) Nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhil- fegesetzes (AG-KJHG NRW) in Verbindung mit § 4 III S.1 lit. i der Satzung des Jugendamtes gehört dem Jugendhilfeausschuss pflichtig eine Vertreterin oder ein Vertreter des Jugendamtselternbeirats (JAEB) an, die beziehungsweise der vom Vorstand des JAEB bestellt wird. Dieser Sitz im Jugendhilfeausschuss ist mit Ronja Zbik besetzt. Sie gibt ihre Funktion im Jugendhilfeausschuss auf. Neues Mitglied im Jugendhilfeausschuss für den JAEB wird Dr. Melanie Simon. 2.) Nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhil- fegesetzes (AG-KJHG NRW) in Verbindung mit § 4 III S.1 lit. h der Satzung des Jugendamtes gehört dem Jugendhilfeausschuss pflichtig eine Vertreterin oder ein Vertreter der katholischen Kirche an, die beziehungsweise der von der Ge- schäftsführung bestellt wird. Dieser Sitz im Jugendhilfeausschuss ist mit Georg Spitzley von der katholi- schen Jugendagentur (KJA) besetzt. Er gibt seine Funktion im Jugendhilfeaus- schuss auf. Neues Mitglied im Jugendhilfeausschuss für die KJA wird Bernd Rustemeyer.
Beratungsverlauf
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28.11.2023
TOP 4.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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