2111/2020
29. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln
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Mitteilung Ausschuss
730 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 28.07.2020 2111/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 18.08.2020 Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung 24.08.2020 Gesundheitsausschuss 25.08.2020 Jugendhilfeausschuss 25.08.2020 Finanzausschuss 07.09.2020 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 25.09.2020 29. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln Die Verwaltung stellt den Fachgremien und der Öffentlichkeit den II. Quartalsbericht (Stichtag 30.06.2020) zur aktuellen Situation Geflüchteter in Köln zur Verfügung. Anlagen 29. Bericht zu Situation Geflüchteter Verteildichte Internetanbindung Gez. i.V. Greitemann
Verteildichte
13836 Zeichen
29. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06.2020 Verteildichte je Stadtteil Anlage zu Kapitel 1.4 Einwohner insgesamt 31.12.2019 Notaufnahmen Notunterkünfte Leichtbauhallen Beherbergungsbetrieb e Mobile Wohneinheiten Systembauten Wohnheime Wohnungen 1 Innenstadt 101 Altstadt-Süd 28.123 536 510 434 440 427 402 1,91% 1,81% 1,54% 1,56% 1,52% 1,43% 0 0 0 57 0 0 264 81 0 0 402 1,43% 1 Innenstadt 102 Neustadt-Süd 38.380 167 169 147 117 60 61 0,44% 0,44% 0,38% 0,30% 0,16% 0,16% 0 0 0 31 0 0 0 30 0 0 61 0,16% 1 Innenstadt 103 Altstadt-Nord 18.243 122 123 120 120 125 128 0,67% 0,67% 0,66% 0,66% 0,69% 0,70% 0 0 0 24 0 0 0 104 0 0 128 0,70% 1 Innenstadt 104 Neustadt-Nord 28.524 80 80 78 77 73 67 0,28% 0,28% 0,27% 0,27% 0,26% 0,23% 0 0 0 0 0 0 44 23 0 0 67 0,23% 1 Innenstadt 105 Deutz 15.785 377 346 308 295 308 324 2,39% 2,19% 1,95% 1,87% 1,95% 2,05% 0 0 0 0 186 66 0 72 0 0 324 2,05% 129.055 982 0,76% 2 Rodenkirchen 201 Bayenthal 10.285 37 33 37 37 37 36 0,36% 0,32% 0,36% 0,36% 0,36% 0,35% 0 0 0 0 0 36 0 0 0 0 36 0,35% 2 Rodenkirchen 202 Marienburg 7.301 92 88 83 86 95 97 1,26% 1,21% 1,14% 1,18% 1,30% 1,33% 0 97 0 0 0 0 0 0 116 -97 116 1,59% 2 Rodenkirchen 203 Raderberg 6.699 93 93 93 92 92 93 1,39% 1,39% 1,39% 1,37% 1,37% 1,39% 0 0 0 0 0 0 0 93 0 -10 83 1,24% 2 Rodenkirchen 204 Raderthal 4.945 38 39 40 40 40 40 0,77% 0,79% 0,81% 0,81% 0,81% 0,81% 0 0 0 0 0 0 0 40 0 0 40 0,81% 2 Rodenkirchen 205 Zollstock 23.346 109 109 111 111 112 112 0,47% 0,47% 0,48% 0,48% 0,48% 0,48% 0 0 0 0 0 112 0 0 0 0 112 0,48% 2 Rodenkirchen 206 Rondorf 9.447 162 160 161 164 155 168 1,71% 1,69% 1,70% 1,74% 1,64% 1,78% 0 0 0 0 0 168 0 0 0 0 168 1,78% 2 Rodenkirchen 207 Hahnwald 2.050 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 2 Rodenkirchen 208 Rodenkirchen 17.401 2 2 2 2 2 2 0,01% 0,01% 0,01% 0,01% 0,01% 0,01% 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 2 0,01% 2 Rodenkirchen 209 Weiß 5.921 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 2 Rodenkirchen 210 Sürth 10.935 78 79 81 81 81 81 0,71% 0,72% 0,74% 0,74% 0,74% 0,74% 0 0 0 0 0 0 0 81 0 0 81 0,74% 2 Rodenkirchen 211 Godorf 2.671 92 92 100 100 100 93 3,44% 3,44% 3,74% 3,74% 3,74% 3,48% 0 0 0 0 0 0 0 93 0 0 93 3,48% 2 Rodenkirchen 212 Immendorf 2.078 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 2 Rodenkirchen 213 Meschenich 7.961 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 111.040 722 0,65% 3 Lindenthal 301 Klettenberg 10.679 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 3 Lindenthal 302 Sülz 36.732 62 57 56 55 56 65 0,17% 0,16% 0,15% 0,15% 0,15% 0,18% 0 0 0 0 28 0 0 37 0 -28 37 0,10% 3 Lindenthal 303 Lindenthal 30.685 17 16 17 18 18 44 0,06% 0,05% 0,06% 0,06% 0,06% 0,14% 0 0 0 0 0 26 4 14 0 0 44 0,14% 3 Lindenthal 304 Braunsfeld 12.312 67 66 64 68 70 74 0,54% 0,54% 0,52% 0,55% 0,57% 0,60% 0 0 0 74 0 0 0 0 0 0 74 0,60% 3 Lindenthal 305 Müngersdorf 8.833 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 3 Lindenthal 306 Junkersdorf 15.263 175 174 166 161 152 99 1,15% 1,14% 1,09% 1,05% 1,00% 0,65% 0 0 0 0 70 0 29 0 0 0 99 0,65% 3 Lindenthal 307 Weiden 17.478 268 271 258 254 255 248 1,53% 1,55% 1,48% 1,45% 1,46% 1,42% 0 0 0 0 37 0 0 211 0 0 248 1,42% 3 Lindenthal 308 Lövenich 9.205 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 3 Lindenthal 309 Widdersdorf 12.413 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 17 0 17 0,14% 153.600 530 0,35% 4 Ehrenfeld 401 Ehrenfeld 38.406 149 143 141 148 155 148 0,39% 0,37% 0,37% 0,39% 0,40% 0,39% 0 0 0 0 0 0 88 60 0 0 148 0,39% 4 Ehrenfeld 402 Neuehrenfeld 24.178 428 422 398 385 325 279 1,77% 1,75% 1,65% 1,59% 1,34% 1,15% 160 0 0 61 0 0 0 58 0 0 279 1,15% 4 Ehrenfeld 403 Bickendorf 16.560 21 21 18 18 26 35 0,13% 0,13% 0,11% 0,11% 0,16% 0,21% 0 0 0 35 0 0 0 0 0 0 35 0,21% 4 Ehrenfeld 404 Vogelsang 8.231 18 18 18 17 17 17 0,22% 0,22% 0,22% 0,21% 0,21% 0,21% 0 0 0 0 0 0 0 17 0 0 17 0,21% 4 Ehrenfeld 405 Bocklemünd/Mengenich 10.823 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 4 Ehrenfeld 406 Ossendorf 11.572 124 125 132 127 124 124 1,07% 1,08% 1,14% 1,10% 1,07% 1,07% 0 0 0 0 0 118 0 6 0 0 124 1,07% 109.770 603 0,55% 5 Nippes 501 Nippes 37.131 206 201 195 187 188 189 0,55% 0,54% 0,53% 0,50% 0,51% 0,51% 0 0 0 136 0 0 53 0 0 -136 53 0,14% 5 Nippes 502 Mauenheim 5.676 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 5 Nippes 503 Riehl 11.840 100 93 93 99 112 114 0,84% 0,79% 0,79% 0,84% 0,95% 0,96% 0 0 0 0 0 0 114 0 0 0 114 0,96% 5 Nippes 504 Niehl 20.168 123 123 124 123 123 125 0,61% 0,61% 0,61% 0,61% 0,61% 0,62% 0 0 0 20 0 0 0 105 85 0 210 1,04% 5 Nippes 505 Weidenpesch 14.006 4 5 5 5 5 2 0,03% 0,04% 0,04% 0,04% 0,04% 0,01% 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 2 0,01% 5 Nippes 506 Longerich 13.864 64 64 64 64 64 64 0,46% 0,46% 0,46% 0,46% 0,46% 0,46% 0 0 0 0 0 64 0 0 0 0 64 0,46% 5 Nippes 507 Bilderstöckchen 15.892 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 118.577 494 0,42% 6 Chorweiler 601 Merkenich 5.829 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 6 Chorweiler 602 Fühlingen 2.154 113 113 114 119 119 119 5,25% 5,25% 5,29% 5,52% 5,52% 5,52% 0 0 0 0 0 119 0 0 0 0 119 5,52% 6 Chorweiler 603 Seeberg 11.334 61 61 66 63 60 61 0,54% 0,54% 0,58% 0,56% 0,53% 0,54% 0 0 0 0 56 0 5 0 0 -56 5 0,04% 6 Chorweiler 604 Heimersdorf 6.188 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 6 Chorweiler 605 Lindweiler 3.466 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 85 0 85 2,45% 6 Chorweiler 606 Pesch 7.770 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 6 Chorweiler 607 Esch/Auweiler 6.936 135 142 132 130 124 128 1,95% 2,05% 1,90% 1,87% 1,79% 1,85% 0 0 0 0 0 128 0 0 0 0 128 1,85% 6 Chorweiler 608 Volkhoven/Weiler 6.046 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 6 Chorweiler 609 Chorweiler 12.841 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 6 Chorweiler 610 Blumenberg 5.385 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 6 Chorweiler 611 Roggendorf/Thenhoven 4.550 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 132 0 132 2,90% 6 Chorweiler 612 Worringen 10.233 16 16 16 16 16 16 0,16% 0,16% 0,16% 0,16% 0,16% 0,16% 0 0 0 0 0 0 0 16 0 0 16 0,16% 82.732 324 0,39% Anteil Bezirk Juni 2020 vorauss. Anteil Dezember 2020 Ist-Belegungs-Prognose 31.12.2020 Anteil I. Quartal 2020 Anteil April 2020 Verteilung der Ist-Belegung auf die Unterbringungsarten Vorauss. Ist-Plus bis 31.12.2020 Vorauss. Ist-Minus bis 31.12.2020 Anteil Mai 2020 Einwohner Bezirk Reale Belegung Bezirk Juni 2020 Anteil II. Quartal 2020 Stadtbezirk St. Bez. Nr. Ist 31.01.2020 Ist 29.02.2020 Anteil Januar 2020 Anteil Februar 2020 Ist 30.06.2020 Stadtteil Stadtteil Nr. Ist 31.03.2020 Ist 30.04.2020 Ist 31.05.2020 29. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06.2020 Verteildichte je Stadtteil Anlage zu Kapitel 1.4 Einwohner insgesamt 31.12.2019 Notaufnahmen Notunterkünfte Leichtbauhallen Beherbergungsbetrieb e Mobile Wohneinheiten Systembauten Wohnheime Wohnungen Anteil Bezirk Juni 2020 vorauss. Anteil Dezember 2020 Ist-Belegungs-Prognose 31.12.2020 Anteil I. Quartal 2020 Anteil April 2020 Verteilung der Ist-Belegung auf die Unterbringungsarten Vorauss. Ist-Plus bis 31.12.2020 Vorauss. Ist-Minus bis 31.12.2020 Anteil Mai 2020 Einwohner Bezirk Reale Belegung Bezirk Juni 2020 Anteil II. Quartal 2020 Stadtbezirk St. Bez. Nr. Ist 31.01.2020 Ist 29.02.2020 Anteil Januar 2020 Anteil Februar 2020 Ist 30.06.2020 Stadtteil Stadtteil Nr. Ist 31.03.2020 Ist 30.04.2020 Ist 31.05.2020 7 Porz 701 Poll 11.460 237 236 238 239 239 236 2,07% 2,06% 2,08% 2,09% 2,09% 2,06% 0 0 0 0 0 0 0 236 0 0 236 2,06% 7 Porz 702 Westhoven 5.614 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 7 Porz 703 Ensen 7.770 153 159 163 163 162 167 1,97% 2,05% 2,10% 2,10% 2,08% 2,15% 0 0 0 0 0 167 0 0 0 0 167 2,15% 7 Porz 704 Gremberghoven 3.084 77 76 76 76 71 71 2,50% 2,46% 2,46% 2,46% 2,30% 2,30% 0 0 0 0 0 0 0 71 0 0 71 2,30% 7 Porz 705 Eil 9.208 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 7 Porz 706 Porz 15.122 9 9 9 9 9 9 0,06% 0,06% 0,06% 0,06% 0,06% 0,06% 0 0 0 0 0 0 0 9 0 0 9 0,06% 7 Porz 707 Urbach 13.004 158 160 170 170 170 167 1,22% 1,23% 1,31% 1,31% 1,31% 1,28% 0 0 0 0 167 0 0 0 0 0 167 1,28% 7 Porz 708 Elsdorf 1.735 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 7 Porz 709 Grengel 5.607 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 7 Porz 710 Wahnheide 7.934 203 210 205 207 207 203 2,56% 2,65% 2,58% 2,61% 2,61% 2,56% 0 0 0 0 0 0 0 203 0 0 203 2,56% 7 Porz 711 Wahn 7.120 86 80 80 80 83 83 1,21% 1,12% 1,12% 1,12% 1,17% 1,17% 0 0 0 0 0 66 0 17 0 0 83 1,17% 7 Porz 712 Lind 3.703 164 159 166 165 184 194 4,43% 4,29% 4,48% 4,46% 4,97% 5,24% 0 0 0 0 167 0 0 27 0 0 194 5,24% 7 Porz 713 Libur 1.116 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 7 Porz 714 Zündorf 11.772 92 92 92 95 95 95 0,78% 0,78% 0,78% 0,81% 0,81% 0,81% 0 0 0 0 0 70 0 25 0 0 95 0,81% 7 Porz 715 Langel 3.482 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 7 Porz 716 Finkenberg 6.968 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 114.699 1.225 1,07% 8 Kalk 801 Humboldt/Gremberg 15.313 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 8 Kalk 802 Kalk 24.360 383 393 395 397 392 388 1,57% 1,61% 1,62% 1,63% 1,61% 1,59% 0 0 0 125 0 0 0 263 0 0 388 1,59% 8 Kalk 803 Vingst 13.052 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 8 Kalk 804 Höhenberg 12.582 50 50 50 50 50 50 0,40% 0,40% 0,40% 0,40% 0,40% 0,40% 0 0 0 0 0 0 0 50 0 0 50 0,40% 8 Kalk 805 Ostheim 13.952 0 6 6 6 6 6 0,00% 0,04% 0,04% 0,04% 0,04% 0,04% 0 0 0 0 0 0 0 6 0 0 6 0,04% 8 Kalk 806 Merheim 11.198 131 131 133 137 142 149 1,17% 1,17% 1,19% 1,22% 1,27% 1,33% 0 0 0 0 0 0 149 0 0 0 149 1,33% 8 Kalk 807 Brück 10.343 170 153 159 157 169 160 1,64% 1,48% 1,54% 1,52% 1,63% 1,55% 0 0 0 93 0 67 0 0 0 -93 67 0,65% 8 Kalk 808 Rath/Heumar 11.709 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 8 Kalk 809 Neubrück 9.128 172 177 177 177 177 177 1,88% 1,94% 1,94% 1,94% 1,94% 1,94% 0 0 0 0 0 177 0 0 0 0 177 1,94% 121.637 930 0,76% 9 Mülheim 901 Mülheim 43.055 385 378 368 366 370 356 0,89% 0,88% 0,85% 0,85% 0,86% 0,83% 0 0 0 64 0 0 80 212 0 -34 322 0,75% 9 Mülheim 902 Buchforst 7.560 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 9 Mülheim 903 Buchheim 13.032 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 9 Mülheim 904 Holweide 21.185 187 193 218 212 213 206 0,88% 0,91% 1,03% 1,00% 1,01% 0,97% 0 0 0 0 206 0 0 0 0 0 206 0,97% 9 Mülheim 905 Dellbrück 21.980 156 151 167 163 166 174 0,71% 0,69% 0,76% 0,74% 0,76% 0,79% 0 0 0 37 0 0 137 0 0 0 174 0,79% 9 Mülheim 906 Höhenhaus 15.668 242 243 239 239 242 242 1,54% 1,55% 1,53% 1,53% 1,54% 1,54% 0 0 0 0 0 0 0 242 0 0 242 1,54% 9 Mülheim 907 Dünnwald 11.825 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 9 Mülheim 908 Stammheim 8.339 167 163 164 153 156 172 2,00% 1,95% 1,97% 1,83% 1,87% 2,06% 0 0 0 0 172 0 0 0 0 0 172 2,06% 9 Mülheim 909 Flittard 8.065 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 150.709 1.150 0,76% Summe 1.091.819 7.358 7.273 7.147 7.080 7.019 6.960 0,67% 0,67% 0,65% 0,65% 0,64% 0,64% 160 97 0 757 1.089 1.384 969 2.504 435 -454 6.941 0,64% Zusammenfassung Stadtbezirke Einwohner insgesamt 31.12.2019 Notaufnahmen Notunterkünfte Leichtbauhallen Beherbergungsbetrieb e Mobile Wohneinheiten Systembauten Wohnheime Wohnungen 1 Innenstadt 129.055 1.282 1.228 1.087 1.049 993 982 0,99% 0,95% 0,84% 0,81% 0,77% 0,76% 0 0 0 112 186 66 308 310 0 0 982 0,76% 2 Rodenkirchen 111.040 703 695 708 713 714 722 0,63% 0,63% 0,64% 0,64% 0,64% 0,65% 0 97 0 0 0 316 0 309 116 -107 731 0,66% 3 Lindenthal 153.600 589 584 561 556 551 530 0,38% 0,38% 0,37% 0,36% 0,36% 0,35% 0 0 0 74 135 26 33 262 17 -28 519 0,34% 4 Ehrenfeld 109.770 740 729 707 695 647 603 0,67% 0,66% 0,64% 0,63% 0,59% 0,55% 160 0 0 96 0 118 88 141 0 0 603 0,55% 5 Nippes 118.577 497 486 481 478 492 494 0,42% 0,41% 0,41% 0,40% 0,41% 0,42% 0 0 0 156 0 64 169 105 85 -136 443 0,37% 6 Chorweiler 82.732 325 332 328 328 319 324 0,39% 0,40% 0,40% 0,40% 0,39% 0,39% 0 0 0 0 56 247 5 16 217 -56 485 0,59% 7 Porz 114.699 1.179 1.181 1.199 1.204 1.220 1.225 1,03% 1,03% 1,05% 1,05% 1,06% 1,07% 0 0 0 0 334 303 0 588 0 0 1.225 1,07% 8 Kalk 121.637 906 910 920 924 936 930 0,74% 0,75% 0,76% 0,76% 0,77% 0,76% 0 0 0 218 0 244 149 319 0 -93 837 0,69% 9 Mülheim 150.709 1.137 1.128 1.156 1.133 1.147 1.150 0,75% 0,75% 0,77% 0,75% 0,76% 0,76% 0 0 0 101 378 0 217 454 0 -34 1.116 0,74% Gesamt 1.091.819 7.358 7.273 7.147 7.080 7.019 6.960 0,67% 0,67% 0,65% 0,65% 0,64% 0,64% 160 97 0 757 1.089 1.384 969 2.504 435 -454 6.941 0,64% Stadtbezirk St. Bez. Nr. Verteilung der Ist-Belegung auf die Unterbringungsarten vorauss. Anteil Dezember 2020 Ist-Belegungs-Prognose 31.12.2020 Anteil I. Quartal 2020 Ist 31.03.2020 Stadtteil Vorauss. Ist-Plus bis 31.12.2020 Vorauss. Ist-Minus bis 31.12.2020 Ist 30.04.2020 Ist 31.01.2020 Ist 29.02.2020 Anteil Januar 2020 Ist 31.05.2020 Stadtteil Nr. Anteil Mai 2020 Anteil April 2020 Anteil Februar 2020 Ist 30.06.2020 Anteil II. Quartal 2020
Internetanbindung
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29. Bericht zur Situation Geflüchteter Standorte Internetanbindung, priorisiert Stand 30.06.2020 Standort Stadt bezirk Stadtteil Unterkunftsart Miete/Eigent um Ist- Belegung 30.06. Datum Leerzug Prio Aachener Straße 3 Weiden Wohnungen Miete 140 0 Äußere Kanalstraße 4 Ehrenfeld Wohnungen Miete 60 0 Bergisch Gladbacher Straße 9 Mülheim Wohnungen Miete 74 0 Börschgasse 7 Zündorf Wohnungen Miete 9 0 Dellbrücker Mauspfad 9 Dellbrück Wohnheime Miete 44 0 Dorothee-Sölle-Platz 1 Neustadt-Nord Wohnungen Miete 23 0 Genovevastraße 9 Mülheim Wohnungen Miete 28 0 Hackenbroicher Straße 6 Worringen Wohnungen Miete 16 0 Kronstädter Straße 3 Weiden Mobile Wohneinheiten Eigent um 0 09.06.2020 0 Lahnstraße 2 Rodenkirchen Wohnungen Miete 2 0 Loorweg 7 Zündorf Wohnungen Miete 16 0 Max-Planck-Straße 3 Junkersdorf Mobile Wohneinheiten Mi ete 0 01.07.2020 0 Merianstraße 6 Seeberg Mobile Wohneinheiten Eigentum 56 3 0.09.2020 0 Methweg 4 Neuehrenfeld Wohnungen Miete 53 0 Mündelstraße 9 Mülheim Wohnheime Eigentum 80 0 Neubrücker Ring 8 Neubrück Systembauten Miete 177 0 Nikolausstraße 3 Sülz Mobile Wohneinheiten Miete 28 30.09 .2020 0 Oskar-Jäger-Straße 4 Ehrenfeld Wohnheime Miete 88 0 Overbeckstraße 4 Neuehrenfeld Wohnungen Miete 5 0 Pallenbergstraße 5 Weidenpesch Wohnheime Eigentum 2 0 Parkstraße 7 Wahnheide Wohnungen Miete 106 0 Posadowskystraße 9 Höhenhaus Wohnungen Miete 117 0 Potsdamer Straße 3 Weiden Wohnungen Eigentum 71 0 Rothenburger Straße 8 Höhenberg Wohnungen Eigentum 50 0 Schlagbaumsweg 9 Holweide Mobile Wohneinheiten Eigentum 206 0 Schleswigstraße 9 Mülheim Beherbergungsbetriebe Vereinb arung 34 31.08.2020 0 Sebastianstraße 5 Niehl Wohnungen Miete 59 0 Siegburger Straße 1 Deutz Wohnungen Miete 72 0 Siegburger Straße 7 Poll Wohnungen Miete 59 30.06.2022 0 Siegburger Straße 7 Poll Wohnungen Miete 82 30.06.2022 0 Sinziger Straße 2 Raderthal Wohnungen Eigentum 11 0 Steinberger Straße 5 Nippes Beherbergungsbetriebe Verei nbarung 39 31.07.2020 0 Steinberger Straße 5 Nippes Beherbergungsbetriebe Verei nbarung 15 31.07.2020 0 Steinberger Straße 5 Nippes Beherbergungsbetriebe Verei nbarung 51 31.07.2020 0 Steinberger Straße 5 Nippes Beherbergungsbetriebe Verei nbarung 9 31.07.2020 0 von Bodelschwinghstraße 9 Höhenhaus Wohnungen Miete 125 0 Werthmannstraße 3 Lindenthal Wohnheime Miete 4 0 Zülpicher Straße 3 Sülz Wohnungen Miete 37 0 Zum Dammfelde 3 Widdersdorf Wohnungen Miete 0 0 Viersener Straße 5 Nippes Beherbergungsbetriebe Vereinb arung 22 12.12.2020 0 An den Gelenkbogenhallen 1 Deutz Mobile Wohneinheiten P acht 186 1a Auweiler Straße 6 Esch/Auweiler Systembauten Eigentum 12 8 1a Poller Holzweg 7 Poll Wohnungen Eigentum 95 1a Am Springborn 9 Mülheim Wohnungen Eigentum 110 1b Bergisch Gladbacher Straße 9 Dellbrück Wohnheime Eigent um 23 1b Blaubach 1 Altstadt-Süd Wohnheime Eigentum 85 1b Boltensternstraße 5 Riehl Wohnheime Miete 114 1b Grafenmühlenweg 9 Dellbrück Wohnheime Eigentum 52 1b Haferkamp 9 Stammheim Mobile Wohneinheiten Eigentum 172 1 b Heinrich-Rohlmann-Straße 4 Ossendorf Systembauten Eigen tum 118 1b Herkulesstraße 4 Neuehrenfeld Notaufnahmen Eigentum 152 1 b Herkulesstraße 4 Neuehrenfeld Notaufnahmen Eigentum 8 1b Hermann-Heinrich-Gossen-Straße 3 Junkersdorf Mobile Wo hneinheiten Eigentum 70 1b Koblenzer Straße 2 Bayenthal Systembauten Miete 36 1b Loorweg 7 Zündorf Systembauten Eigentum 70 1b Merlinweg 2 Rondorf Systembauten Eigentum 118 1b Neusser Landstraße 6 Fühlingen Systembauten Eigentum 119 1b Ostmerheimer Straße 8 Merheim Wohnheime Miete 117 31.10.2 022 1b Severinswall 1 Altstadt-Süd Wohnheime Miete 85 1b Urbacher Weg 7 Ensen Systembauten Eigentum 167 1b Weißdornweg 2 Rondorf Systembauten Eigentum 50 1b Xantener Straße 5 Nippes Wohnheime Eigentum 53 1b Am Panthaleonsberg 1 Altstadt-Süd Wohnheime Miete 24 28.0 2.2021 2 Am Panthaleonsberg 1 Altstadt-Süd Wohnungen Miete 81 28.0 2.2021 2 Ankerstraße 1 Altstadt-Süd Wohnheime Miete 70 2
29. Bericht
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Situation Geflüchteter in Köln 29. Bericht (II. Quartal 2020) Dezernat für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen Amt für Wohnungswesen Stand 30.06.2020 1 29. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2020 Inhalt Einleitung ............................................................................................................................................... 2 1. Zahlen und Daten ............................................................................................................................. 2 1.1. Gesamtzahlen ..................................................................................................................... 2 1.2. Alters- / Familienstruktur und Herkunft ........................................................................... 3 1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart ........................................................ 5 1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk .............................................................................. 6 2. Ressourcenmanagement ................................................................................................................ 8 2.1. Zielvorgaben 2020 .............................................................................................................. 8 2.2. Sachstand II. Quartal 2020 ............................................................................................... 8 2.2.1. Ziel 1: Anteil an abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigenen Küchen und eigenen sanitären Einrichtungen ........................................................................................... 8 2.2.2. Ziel 2: Abbau von weiteren 300 Unterbringungsplätzen in Beherbergungsbetrieben ...................................................................................................... 11 2.2.3. Ziel 3: Aufbau einer Unterbringungsreserve von ca. 1.500 Plätzen ................... 12 3. Internetanbindung der Unterbringungsstandorte für Geflüchtete ........................................... 13 4. Bewältigung der Corona-Pandemie in Geflüchtetenunterkünften .......................................... 15 2 29. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2020 Einleitung Die Stadt Köln erfüllt mit der Unterbringung und sozialen Betreuung von Geflüchteten ihren gesetzlichen Auftrag aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sowie dem Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW) und stellt die Unterbringung für alle Personen (auch unerlaubt Eingereiste) sicher, die durch die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen werden. Hierfür hält die Stadt selbst eine Vielzahl an Unterkünften im gesamten Stadtgebiet vor, beziehungsweise hat Gebäude zur Unterbringung Geflüchteter langfristig angemietet. Die soziale Betreuung der Geflüchteten wird durch städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie kirchliche und private Träger sichergestellt und von einer großen Anzahl ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer unterstützt. Der Bericht erscheint quartalsweise. 1. Zahlen und Daten 1.1. Gesamtzahlen In der Gesamtentwicklung ist die Zahl der untergebrachten Geflüchteten seit Anfang 2019 rückläufig. Dieser Trend setzt sich im zweiten Quartal 2020 fort. Die Zuweisungen durch die Bezirksregierung Arnsberg erfolgen überwiegend im Rahmen der Familienzusammenführung und umfassen durchschnittlich drei Personen pro Woche. Angesichts steigender Infektionszahlen mit dem Virus SARS-CoV-2 und den dadurch bedingten drastischen Einschränkungen hat die Landesregierung in der Zeit vom 19.03.2020 bis einschließlich 03.05.2020 die Zuweisungen von Geflüchteten an die Kommunen ausgesetzt. Lediglich in speziellen Einzelfällen erfolgen Zuweisungen in Absprache mit der betroffenen Kommune. In Köln traf dies für zwei Fälle im März zu. Im Juni wurde eine Familie (5 Personen) zugewiesen. Jahreswerte 2010 - 2020: * Stand 30.06.2020 3 29. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2020 Die Zahlen der Geflüchteten, die in Köln untergebracht werden, haben seit dem Höchststand 2016 zwar grundsätzlich abnehmende Tendenz, befinden sich aber nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau. Derzeit werden immer noch mehr als 1.800 Plätze mehr an Unterbringungskapazität benötigt als in 2014. Diese große Menge an Unterbringungsmöglichkeiten soll außerdem dem vom Rat beschlossenen Standard entsprechen („Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ vom 20.07.2004). Insbesondere die Maßgabe, dass an einem Standort höchstens 80 Menschen untergebracht werden sollen, kann derzeit oft nicht erfüllt werden. Eine deutliche Entspannung der Lage ist bisher nicht zu verzeichnen. Das bedeutet, dass auch weiterhin große Anstrengungen notwendig sind, um dem Anspruch der weltoffenen und toleranten Stadtgesellschaft gerecht zu werden. Monatliche Entwicklung der Gesamtzahlen seit Mai 2019 in Kombination mit der monatlichen Veränderung: 1.2. Alters- / Familienstruktur und Herkunft Im Hinblick auf die unterschiedlichen Bedarfe an sozialer Infrastruktur wird jeweils zum 30.06. und 31.12. des Jahres eine Analyse der Personenstruktur erstellt. Betrachtete Aspekte sind hier Alter, Familie und Herkunft. Im folgenden Diagramm zur Altersstruktur ist insbesondere beachtenswert die Gruppe der 11-16-Jährigen, die innerhalb eines Halbjahresintervalls einen langsamen, aber kontinuierlichen Anstieg verzeichnet, sowie das Segment der 3-5-Jährigen, deren relativer Anteil an der Gesamtzahl der Geflüchteten ebenfalls langsam steigt. Eine schwache Tendenz zu einer Minderung des Anteils ist indessen bei der Gruppe der Unter-3-Jährigen festzustellen. -151 -53 -3 15 -16 -70 -82 -102 -85 -126 -67 -61 -59 7.669 7.616 7.613 7.628 7.612 7.542 7.460 7.358 7.273 7.147 7.080 7.019 6.960 -1.000 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 Jun 19 Jul 19 Aug 19 Sep 19 Okt 19 Nov 19 Dez 19 Jan 20 Feb 20 Mrz 20 Apr 20 Mai 20 Jun 20 monatliche Entwicklung der Unterbringung Datenreihen2 Bestand 4 29. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2020 Geflüchteten leben weiterhin zu über 80 % in familiären Strukturen. Der Anteil von Familien ist in den vergangenen Jahren sukzessive gestiegen und aktuell kaum signifikant verändert. Der Anteil alleinreisender Männer ist weiterhin sehr gering, der relative Anteil an der Gesamtzahl legte nur leicht zu. Eine Umkehrung des Trends (geringerer Anteil alleinreisender Männer) ist daraus nicht feststellbar. Die übrigen Segmente verhalten sich im Wesentlichen konstant. Unter 3 Jahre; 6,48% 3 bis 5 Jahre; 8,26% 6 bis 10 Jahre; 10,46% 11 bis 16 Jahre; 12,99% 17 Jahre; 1,77% 18 bis 25 Jahre; 13,30% 26 bis 65 Jahre; 45,6% Ab 66 Jahre; 1,14% Altersstruktur Stand 30.06.2020 alleinreisende Männer; 12,96% alleinerziehende Männer; 0,34% alleinreisende Frauen; 2,28% alleinerziehende Frauen; 3,13% Familien; 81,29% Familienstruktur Stand 30.06.2020 5 29. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2020 Diese obige Darstellung betrachtet nicht den Personenkreis der unbegleiteten minderjährigen Ausländer. Diese werden nicht durch das Amt für Wohnungswesen untergebracht und betreut, sondern durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie. Die Schutzsuchenden reisen aus folgenden Herkunftsländern ein: * Ägypten, Äthiopien, Bangladesch, China, Jordanien, Libanon, Libyen, Mongolei, Myanmar, Vietnam sowie Staatenlose bzw. Menschen mit ungeklärter Nationalität . Hinsichtlich der Herkunftsländer zeichnen sich folgende Tendenzen ab: Der relative Anteil Geflüchteter aus dem Nahen Osten (Syrien, Irak, Iran) sinkt weiter, auch der Anteil Geflüchteter aus Afghanistan nimmt ab. Zugleich steigen die Anteilszahlen von Personen balkanischer Provenienz in beinahe gleichem Maße an. Die übrigen Ursprungsgebiete verzeichnen weitgehend gleichbleibende relative Werte. 1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart Zur Unterbringung geflüchteter Menschen werden unterschiedliche Unterkunftsarten genutzt, die sich hinsichtlich der Privatsphäre für die Menschen erheblich unterscheiden (Unterbringungsqualität). Differenziert wird: • Notaufnahme (Herkulesstraße) • Notunterkunft • Leichtbauhalle • Beherbergungsbetrieb • Wohnheim • Mobile Wohneinheit • Systembau • Wohnung (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Einzelwohnun gen) Afghanistan; 7,00% Albanien; 12,00% Armenien, Aserbeidschan, Tadschikistan, Georgien, Kasachstan, Ukraine, Usbeskistan, Weißrussland; 3,00% ehem. Jugoslawien; 25,30% Eritrea, Somalia; 4,40% Marokko, Tunesien, Algerien; 0,70% Nigeria, Ghana, Guinea; 5,70% Pakistan, Indien; 1,60% Russ. Förderation; 3,40% sonstige*; 6,70% Syrien, Irak, Iran; 29,80% Türkei; 0,40% Herkunftsländer Stichtag 31.12.2019 6 29. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2020 Ausführliche Erläuterungen hinsichtlich Bauart, Unterbringungsqualität und Nutzungsart sind im 20. Bericht zu finden. Tatsächliche Belegung je Unterkunftsart jeweils zum Ende des Monats: Grafische Darstellung der Verteilung zum 30.06.2020: 1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk Die Verteildichte gibt, basierend auf der tatsächlichen Belegung zum Stichtag, das Verhältnis von Einwohnern eines Stadtbezirks (Stand 31.12.2019) zu den in diesem Bezirk untergebrachten geflüchteten Menschen an. Durch Aus- und Umzüge, Verlegungen in andere Unterkünfte etc. sind diese Zahlen in ständiger dynamischer Entwicklung. Dargestellt ist die reale Belegung zum ersten und zweiten Quartalsende 2020 sowie der voraussichtliche Anteil geflüchteter Menschen im Stadtbezirk im Dezember 2020 unter Berücksichtigung der bis Jahresende erwarteten Inbetriebnahme neuer bzw. Aufgabe noch belegter Objekte. Stichtag 31.12.2019 31.03.2020 30.04.2020 31.05.2020 30. 06.2020 Notaufnahmen 337 285 269 206 160 Notunterkünfte 97 83 86 95 97 Beherbergungsbetriebe 1.029 856 821 766 757 Mobile Wohneinheiten 1.116 1.119 1.081 957 1.089 Systembauten 1.311 1.357 1.354 1.332 1.384 Wohnungen 2.615 2.512 2.515 2.507 2.504 Wohnheime 955 935 954 1.156 969 Summe 7.460 7.147 7.080 7.019 6.960 7 29. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2020 Die Veränderung der Verteildichte zum Jahresende wird außerdem von der Entwicklung der Gesamtzahl Geflüchteter beeinflusst. Sinkt die Gesamtfallzahl, so sinkt die Verteildichte ebenfalls. Auf Grund der unter Punkt 1.1 aufgezeigten Prämissen für die Fallzahlentwicklung, der weiterhin in der Diskussion befindlichen Asylpolitik von Bund und Land und der kaum vorhersehbaren politischen Entwicklung in den Hauptherkunftsländern der geflüchteten Menschen ist eine seriöse Prognose nicht möglich. Eine detaillierte Übersicht der Verteildichte bezogen auf die Stadtteile wird in der Anlage dargestellt. 8 29. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2020 2. Ressourcenmanagement Das Ressourcenmanagement wurde entwickelt, um einerseits der durch kommunal nicht beeinflussbare Ursachen bedingten deutlichen Schwankungen der Anzahl geflüchteter Menschen gerecht zu werden, andererseits auch um die Qualität der Unterkünfte - gerade hinsichtlich der notwendigen Privatsphäre - für die geflüchteten Menschen stetig zu verbessern. Neben der Qualität der Unterbringung steht dabei auch die mittelfristige Rückkehr zu den in den Kölner Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung Geflüchteter festgelegten Standards im Fokus. 2.1. Zielvorgaben 2020 Mit Stand 31.12.2019 waren (außerhalb der Notaufnahme Herkulesstraße) 75% der in städtischen Ressourcen (ohne Beherbergungsbetriebe) versorgten Geflüchteten in Unterkünften untergebracht, deren Wohneinheiten abgeschlossen sind und die sowohl über eigene Sanitäranlagen als auch über eigene Küchen verfügen. Ziel 1 : Für das Jahr 2020 ist es Ziel, die in 2019 vor allem durch Neubau erreichte Verbesserung der Unterbringungsqualität zu etablieren und auf diesem hohen Niveau zu halten, so dass die überwiegende Mehrheit der untergebrachten Geflüchteten in abgeschlossenen Wohneinheiten versorgt werden kann. Die Unterbringung in abgeschlossenen Wohneinheiten ermöglicht ein deutlich höheres Maß an Privatsphäre, die wichtig ist, um eigene Strukturen aufzubauen. Die eigenverantwortliche Gestaltung des Tagesablaufs und die Zubereitung von Mahlzeiten stellen einen ersten, wichtigen Schritt zur Integration dar. Für 2020 wird angestrebt, dieses hohe Versorgungsniveau auf 75% zu erhalten. Ziel 2: Darüber hinaus wird weiter konsequent die Reduzierung der Inanspruchnahme von Beherbergungsbetrieben verfolgt, so dass bis am Jahresende 2020 nur noch 700 Plätze in der Belegung sind. Daher wird in 2020 ein Abbau von weiteren ca. 300 Plätzen angestrebt. Ziel 3: An der Bevorratung einer Unterbringungsreserve von ca. 1.500 Plätzen wird auch in 2020 festgehalten 2.2. Sachstand II. Quartal 2020 Im Vergleich zum 31.12.2019 haben sich bzgl. der Erreichung dieser Ziele innerhalb des ersten Halbjahres 2020 diese Veränderungen in der Ist-Belegung ergeben: Die einzelnen Sachstände zur Zielerreichung werden im Folgenden weiter erläutert und bewertet. 2.2.1. Ziel 1: Anteil an abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigenen Küchen und eigenen sanitären Einrichtungen Der Anteil untergebrachter Geflüchteten in abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigener Küche und eigener Sanitäranlage soll im Laufe des Jahres 2020 erhalten bleiben und Verbesserung der U-Qualität Ziel- Kennzahl zum 31.12.2020 31.12.2019 31.03.2020 30.04.2020 31.05.2020 3 0.06.2020 Ziel 1 = Steigerung abgeschlossene WE 75% 75,16% 76,24 % 76,12% 75,71% 76,50% Ziel 2 = Beherbergungsbetriebe 700 1029 856 821 766 757 Ziel 3 = Unterbringungsreserve 1.500 1854 1.836 1.836 1. 836 1.836 9 29. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2020 etabliert werden. Zum 30.06.2020 waren 76% der Geflüchteten (außerhalb Notaufnahme und Beherbergungsbetrieben) in Objekten mit dem höchsten Qualitätsstandard untergebracht. Das Ziel der Erhaltung dieses hohen Niveaus wurde erreicht. Die Erhaltung dieser Unterbringungsqualität hängt von vielfältigen Einflussfaktoren ab und soll durch konkrete Maßnahmen erreicht werden, die sich wie folgt darstellen: Maßnahme a) Zur Erhaltung des Qualitätsstandards für die Unterbringung Geflüchteter ist vorgesehen, kostenintensive Standorte und solche mit geringen Qualitätsstandards sukzessive zu schließen. Dabei stehen u.a. die Standorte mit mobilen Wohneinheiten der ersten und zweiten Containergeneration im Fokus. Sie verfügen nur über Gemeinschaftsküchen bzw. - sanitäreinrichtungen. Durch diese Bauweise ergeben sich u.a. besondere brandschutzrechtliche Aspekte, die sehr kostenintensiv sind. Auch in der Unterkunftsart „Wohnungen“ befinden sich Objekte die zwar abgeschlossene Wohneinheiten bieten, deren Bausubstanz und -zustand die Betreibung als Geflüchtetenunterkunft sehr kostenintensiv machen (marode Elektrik- und Wasserinstallation und/oder marode Bausubstanz). Daher müssen auch Objekte der Unterkunftsart „Wohnungen“ zur Schließung vorgesehen werden. Aus den kostenintensiven Standorten bzw. Standorten mit geringen Qualitätsstandards wurden zunächst konkret sieben Standorte ausgewählt, die in 2020 aufgegeben werden sollen. An diesen Standorten waren am 31.12.2019 insgesamt 348 Menschen untergebracht. Zum 30.06.2020 konnte bereits an vier Standorten die Unterbringungen beendet sowie an einem weiteren avisierten Standorten die Belegung reduziert werden. Stand II. Quartal 2020: Maßnahme b) Zur Verbesserung des Qualitätsstandards ist außerdem die Schaffung von Unterkunftsplätzen durch Neubau und Anmietung von neuen Objekten vorgesehen. Weil die neuen Plätze jeweils über abgeschlossene Wohneinheiten mit eigener Küche und eigenem Sanitärbereich verfügen, wird hiermit ebenfalls ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Unterbringungsqualität und damit zur Integration geleistet. Da das Projekt „Umbau Boltensternstraße in Wohnheim“ im Jahr 2020 nicht abschließend realisiert werden kann, werden hier insgesamt acht Projekte zur Schaffung neuer Projekt Unterkunftsart B e z i r k Stadtteil Stand ortent wicklu ng Belegart Datum Leerzug Real 31.12. 2019 Real 30.06. 2020 Mauritiussteinweg Wohnungen 1 Altstadt-Süd II Familien 1 0.03.2020 41 0 Gießener Straße Wohnungen 1 Deutz II Familien 31.03.2020 7 6 0 Kronstädter Straße Mobile Wohneinheiten 3 Weiden III Fam ilien 09.06.2020 52 0 Max-Planck-Straße Mobile Wohneinheiten 3 Junkersdorf II Männer 01.07.2020 90 0 Merianstraße Mobile Wohneinheiten 6 Seeberg II Familien 3 0.09.2020 53 56 Nikolausstraße Mobile Wohneinheiten 3 Sülz II Frauen 30.0 9.2020 24 28 Marktstraße Wohnungen 2 Raderberg II Familien 30.09.2020 1 2 10 348 94 10 29. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2020 Unterkünfte dargestellt. Dadurch werden in diesem Jahr voraussichtlich 653 neue Unterkunftsplätze entstehen. Stand II. Quartal 2020 für den Neubau von Unterkunftsplätzen, die bereits errichtet wurden und belegt werden können: Der Standort Erbacher Weg dient aktuell zu Quarantäne- und Schutzisolationszwecken und wird nicht regulär belegt. Der Standort Dürener Straße wurde ab dem 29.06.2020 bezogen und soll mit 44 Personen belegt werden. Stand II. Quartal 2020 für den Neubau von Unterkunftsplätzen, die sich noch in der Errichtung befinden: Bei dem Standort Lindweiler Weg wird das Planungsziel in 2020 voraussichtlich nicht erreicht. Geplant ist nun die Fertigstellung in 2021. Darüber hinaus sollen folgende Unterkünfte bis Ende 2020 umgebaut, saniert bzw. bezugsfertig hergerichtet werden, um eine verbesserte Unterbringungsqualität zu erreichen. Stand II. Quartal 2020 für die Sanierung von Unterkunftsplätzen, die bereits belegt werden: Projekt Unterkunftsart B e z i r k Stadtteil Status Bau vorauss. Fertigstellung max. Beleg ung vorauss. belegte Plätze Bele gung 30.06. 2020 Erbacher Weg Systembauten* 6 Lindweiler Belegung I Quart al2020 150 135 0 Dürener Straße Systembauten 3 Lindenthal Belegung II Qua rtal2020 48 44 26 179 26 Projekt Unterkunftsart B e z i r k Stadtteil Status Bau vorauss. Fertigstellung max. Beleg ung vorauss. belegte Plätze Bele gung 30.06. 2020 Pastor-Wolff-Straße Systembauten 5 Niehl Bau II Quartal2020 150 135 0 Sinnersdorfer Straße Systembauten 6 Roggendorf/Thenhoven Bau IV Quartal2020 240 212 0 347 0 Projekt Unterkunftsart B e z i r Stadtteil Status Bau vorauss. Fertigstellung max. Beleg ung vorauss. belegte Plätze Bele gung 30.06. 2020 Finkenweg Wohnungen 7 Wahnheide Belegung I Quartal2020 5 5 5 Hardtgenbuscher Kirchweg Wohnungen 8 Ostheim Belegung I Quartal2020 6 6 6 11 11 11 29. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2020 Stand II. Quartal 2020 für die Sanierung von Unterkünften, die zurzeit hergerichtet werden: Bewertung Zielerreichung: Bis zum 30.06.2020 konnten bereits Objekte fertig gestellt bzw. neu errichtet und mit der Belegung begonnen werden. Durch Neubau und Sanierung, Umbau bzw. Herrichtung wurde bereits für 190 Geflüchtete zusätzliche Plätze mit hoher Qualität zur Verfügung gestellt. 2.2.2. Ziel 2: Abbau von weiteren 300 Unterbringungsplätzen in Beherbergungsbetrieben Die Reduzierung der Unterbringung Geflüchteter in Beherbergungsbetrieben um ca. 300 Plätze geschieht sowohl durch eine reduzierte Belegung einzelner Beherbergungsbetriebe (unter Beachtung der Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb) als auch durch vollständige Beendigung der Nutzung einzelner Objekte. In folgenden Beherbergungsbetrieben wurde die Nutzung als Unterkunft bereits vollständig beendet: Ein vollständiger Verzicht auf die Inanspruchnahme jeglicher Beherbergungsbetriebe wird jedoch auf Grund der dort verfügbaren besonderen Gegebenheiten, die sich besonders für die speziellen Schutzbedarfe einzelner Geflüchteter eignen, auch auf Dauer nicht möglich sein. Insgesamt hat sich das Volumen der Ist-Belegung in Beherbergungsbetrieben seit Jahresbeginn wie folgt verändert: Bewertung Zielerreichung: Seit 31.12.2019 wurde die Belegung in drei Beherbergungsbetrieben bereits vollständig beendet. Inklusive der Reduzierung der Belegung in weiteren Beherbergungsbetrieben wurden bereits insgesamt 272 Plätze in Beherbergungsbetrieben abgebaut, sodass nur noch 757 Plätze belegt sind. Projekt Unterkunftsart B e z i r Stadtteil Status Bau vorauss. Fertigstellung max. Beleg ung vorauss. belegte Plätze Bele gung 30.06. 2020 Bonner Straße Wohnheime 2 Marienburg Sanierung IV Quarta l2020 140 116 0 116 0 Projekt Unterkunftsart B e z i r k Stadtteil Stand ortent wicklu ng Belegart Datum Leerzug max. Belegung* Real 30.06. 2020 Johannisstraße Beherbergungsbetriebe 1 Altstadt-Nord II überwieg. Familien 31.03.2020 24 0 Rheinaustraße Beherbergungsbetriebe 1 Altstadt-Süd II üb erwieg. Familien 20.05.2020 167 0 Moselstraße Beherbergungsbetriebe 1 Neustadt-Süd II über wieg. Familien 01.06.2020 142 0 333 Stichtag 31.12.2019 31.03.2020 30.04.2020 31.05.2020 30.06 .2020 Beherbergungsbetriebe 1.029 856 821 766 757 12 29. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2020 2.2.3. Ziel 3: Aufbau einer Unterbringungsreserve von ca. 1.500 Plätzen An der Bevorratung einer Unterbringungsreserve von ca. 1.500 Plätzen wird auch in 2020 festgehalten. Das Konzept zur Erhaltung einer Unterbringungsreserve hat sich in der Vergangenheit sehr bewährt. Insbesondere die Vielzahl der Unterbringungsersuchen Ende 2018 hätte ohne diese Ressourcen nicht befriedigt werden können. Als Reserve im engeren Sinne sind leergezogene Standorte und Standorte mit abgeschlossenen Gebäudekörpern definiert, die ganz bzw. teilweise nicht belegt sind. Als Unterbringungsreserve stehen am 30.06.2020 zur Verfügung: Bewertung Zielerreichung: Es stehen derzeit etwas mehr als 1.500 Plätze als Unterbringungsreserve zur Verfügung. Die Standorte Hardtgenbuscher Kirchweg und Ostlandstraße werden perspektivisch für den Schul- und Kita-Bau bereitgestellt und entfallen dann als Reservestandort. Der Standort Boltensternstraße kann nur als Reserve aktiviert werden, solange der Umbau zum Wohnheim nicht begonnen hat. Für den Standort Kronstädter Straße endet der Mietvertrag am 30.06.2021 und wird voraussichtlich nicht verlängert. Um dem Anspruch der Reservehaltung Rechnung zu tragen, wurden an den neuen großen Standorten mit Mobilen Wohneinheiten einzelne Containereinheiten nicht belegt, sondern der Reservehaltung zugeführt. Außerdem wird geprüft, ob der Standort Ostmerheimer Straße zur Reservehaltung genutzt werden kann. Projekt Unterkunftsart B e z i r k Stadtteil Stan dort entw icklu ng Datum Bereitstellu ng Max. Beleg ung Reserve plätze (max.) Aloys-Boecker-Straße Mobile Wohneinheiten 7 Lind III 320 56 Boltensternstraße Notunterkünfte 5 Riehl V 08.03.2019 240 88 Haferkamp Mobile Wohneinheiten 9 Stammheim III 320 32 Hardtgenbuscher Kirchweg Leichtbauhallen 8 Ostheim III 3 0.01.2019 400 400 Josef-Broicher-Straße Mobile Wohneinheiten 7 Urbach III 400 148 Kronstädter Straße Mobile Wohneinheiten 3 Weiden III 09.06.2020 179 25 Luzerner Weg Leichtbauhallen 9 Mülheim III 31.07.2018 400 400 Mathias-Brüggen-Straße Notunterkünfte 4 Ossendorf III 22 .02.2019 230 230 Neusser Landstraße Systembauten 6 Fühlingen III 240 94 Ostlandstraße Notunterkünfte 3 Weiden III 12.09.2017 136 1 36 Ostmerheimer Straße Notunterkünfte 8 Merheim III 01.04.2 019 158 158 Schlagbaumsweg Mobile Wohneinheiten 9 Holweide III 400 96 1.863 13 29. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2020 3. Internetanbindung der Unterbringungsstandorte für Geflüchtete Das Internet ist im 21. Jahrhundert zur zentralen Informationsquelle für große Teile der Bevölkerung geworden und damit eine Grundlage der freien Meinungsbildung. Zunehmend wird das Internet auch zentral für den Zugang zu Bildungsangeboten. In der Corona-Krise wurde das Internet so zum Forum für Online-Schulunterricht für viele Schulkinder inklusive der Übermittlung von Hausaufgaben per E-Mail. Dies betrifft natürlich auch die Kinder der Geflüchteten im schulpflichtigen Alter. Auch Anträge und Termine bei Behörden werden immer öfter online abgewickelt. Zudem ermöglicht das Internet die Aufrechterhaltung von Kontakten zu den Herkunftsländern und -kulturen der Geflüchteten. Aufgrund seiner zunehmenden Bedeutung im Alltag wurde der Zugang zum Internet vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UNHRC) in einer nicht bindenden Resolution „The promotion, protection and enjoyment of human rights on the Internet“ zum Menschenrecht erklärt. Dies begründet jedoch keinen individuellen Rechtsanspruch auf einen eigenen kostenlosen Internetzugang und auf ein erforderliches Endgerät (PC, Tablett, Laptop etc.). In Deutschland wird dem Rechnung getragen, indem im Rahmen des sozialhilferechtlichen Regelbedarfs ein Telefon- und Internetanschlusses mitfinanziert wird, um auch finanziell und sozial schlechter gestellten Menschen eine Teilhabe am Internet zu ermöglichen. Auch wenn im Rahmen der Unterbringung von Geflüchteten keine gesetzliche Verpflichtung besteht, die Unterkünfte mit einem Internetzugang auszustatten, hat sich die Verwaltung im Bewusstsein der heutigen Bedeutung des Internets im Alltag schon früh intensiv mit dem Internetzugang für Geflüchtete beschäftigt (Vorlage 2300/2015). Es wurden im Ausschuss für Soziales und Senioren mehrere technische Lösungsmöglichkeiten nebst den damit verbundenen Kosten dargestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, insbesondere bei der Neuerrichtung von Unterbringungsobjekten eine Internetanbindung mit zu planen. Inzwischen ist an allen Unterbringungsstandorten eine Internetanbindung gewährleistet. Das Ressourcenmanagement des Amtes für Wohnungswesen konzentriert sich derzeit neben dem Abbau von veralteten und kostenintensiven Unterkünften für Geflüchtete auf eine kontinuierliche Steigerung der Unterbringungsqualität in bestehenden und neuen Unterkünften. Dazu gehört auch die Internetversorgung. Diese hat durch die Corona- Pandemie eine höhere Priorität erhalten, insbesondere aufgrund der Notwendigkeit von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen, in der Unterkunft zu lernen und per Internet mit Schule und Lehrern zu kommunizieren sowie für die Hausaufgabenrecherche. Die Qualität der Internetversorgung, insbesondere die verfügbare Bandbreite, hängt von der generellen Internetanbindung am Ort der jeweiligen Unterkunft ab, also ob dort das zuständige Telekommunikationsunternehmen bereits ein Glasfaserkabel verlegt hat und / oder ein Hausanschluss im Gebäude existiert. Dies kann in unterschiedlichen Stadtteilen von Köln stark voneinander abweichen. Erfolgt die Unterbringung in einem angemieteten Objekt, ist dessen Eigentümer für die grundsätzliche Möglichkeit zur Internetversorgung verantwortlich und bei Beherbergungsbetrieben der Betreiber, auf welche die Stadt Köln nur begrenzten Einfluss haben. Eine Verbesserung der bestehenden Basisversorgung durch Verlegung neuer Glasfaser- und Breitbandkabeln, das Anlegen von neuen Hausanschlüssen und die Installation von weiteren W-LAN-Hotspots sowie Verstärkern und Antennen durch Telekommunikations- anbieter ist mit teilweise erheblichen Kosten verbunden, die bis zu sechsstellige Beträge pro Standort erreichen. Hier muss für jeden Standort individuell eine Kosten-Nutzen-Abwägung getroffen werden, insbesondere vor dem Hintergrund der Bewirtschaftungsverfügung der Kämmerei. Das Amt für Wohnungswesen prüft derzeit intensiv die vertretbaren 14 29. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2020 Möglichkeiten zur Verbesserung der Internetversorgung, um diese dann kurzfristig umzusetzen. So wurde im April 2020 zunächst eine Evaluation der Internetanbindung von 133 Unterbringungsstandorten für Geflüchtete (109 belegte Standorte, 1 Quarantänestandort, 20 Beherbergungsbetrieben sowie 3 Neubauobjekt) vorgenommen, wobei der Fokus auf größere Unterbringungsstandorte mit über 100 Personen gelegt wurde. Nach der Bestimmung von Kriterien zur Priorisierung wie Standortgröße, Belegungsstruktur, telekommunikationstechnische, bauliche und rechtliche Rahmenbedingungen etc. wurden diese wie folgt festgelegt: • Prio 0 - kein Handlungsbedarf • Prio 1a - Entscheidungsbedarf • Prio 1b - Handlungsbedarf • Prio 2 - Recherchebedarf Zum 30.06.2020 liegen folgende Sachstände vor: Prio 0: für 40 Standorte besteht kein Handlungsbedarf erledigt • 9 Standorte werden bis Mitte / Ende 2020 aufgegebe n • 3 Standorte: Lösung geschaffen Rothenburger Straße: beim Umbau wurde die Installation eines Hausanschlusses mit geplant, so dass sich die Bewohnerparteien mit einen privatem Internetanschluss versorgen können. Schlagbaumsweg: Die Internetanbindung wurde technisch gewartet und zusätzlich eine Antenne (Hotspot) ausgetauscht mit dem Ergebnis einer guten Signalstärke. Neubrücker Ring: Bandbreite wurde erhöht. • 28 Standorte: Alternative Privatanschluss (ggf. so zialarbeiterische Unterstützung) Prio 1a: für 3 Standorte wurde ein Entscheidungsbedarf identifiziert Ende 07/2020 • 3 Standorte: Kosten-/Nutzenanalyse sowie Entscheid ungsvorschlag aufgrund der erfolgten Angebotsbeiziehung zur Verbesserung der Internetanbindung Prio 1b: für 19 Standorte wurde ein Handlungsbedarf identifiziert • 11 Standorte: tiefergehende Analyse der bekannten Problemlage ggf. unter Beteiligung von Dritten • 3 Standorte: Angebotsbeiziehung zur Verbesserung d er Internetanbindung läuft • 4 Standorte: Auftrag erteilt (Wiedervorlage Erledi gung) • 1 Standort: Sachstand Glasfaserausbau steht noch a us Prio 2: für 3 Standorte wurde ein Recherchebedarf identifiziert • 3 Standorte: Recherche, ob und welche Probleme/Bed arfe bestehen Die einzelnen Standorte sind in der Anlage benannt. Darüber hinaus wurde ein Fachplaner beauftragt, die technischen Möglichkeiten einer nachträglichen Ausstattung von Internetanschlüssen in Mobilen Wohneinheiten zu eruieren. Besonderes Augenmerk liegt hierbei jedoch auf den brandschutzrechtlichen Bestimmungen. Für viele Schüler aus Geflüchteten-Familien stellt sich selbst bei Vorhandensein einer guten Internetverbindung das Problem eines fehlenden Computers in Form eines PC, eines Tablets oder Laptops. Zwar verfügen die meisten Kinder und Jugendlichen heute über ein 15 29. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2020 Smartphone, welches jedoch zum Abrufen von E-Mails, Erstellen von Word-Dateien und zur Online-Bearbeitung von Aufgaben wenig geeignet ist. Diese ist ein generelles Problem von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit prekären finanziellen Verhältnissen. Im Rahmen der Spendenaktion „Alle Lernen am Computer! Und ich?“ hat daher der Verein Kunst hilft geben für Arme und Wohnungslose in Köln e.V. Spenden zur Anschaffung von 480 Laptops nebst Internet-USB-Stick mit einer halbjährigen Flatrate gesammelt. 20 Exemplare wurden Ende Mai öffentlichkeitswirksam im Beisein der Oberbürgermeisterin an den Vorsitzenden des Kölner Flüchtlingsrates e.V., Herrn Prößl, übergeben und wurden in den Familien verteilt. 4. Bewältigung der Corona-Pandemie in Geflüchtetenunterkünften Nachdem im 28. Bericht die umfassenden Maßnahmen des Amtes für Wohnungswesen zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus in Unterkünften für Geflüchtete und die hygienischen Vorkehrungen dargestellt wurden, soll nunmehr die weitere Entwicklung in den Folgemonaten aufgezeigt werden. Notaufnahme Im Fokus von Medien, Politik und ehrenamtlich Engagierten für Geflüchtete stand vor allem die Notaufnahme in der Herkulesstraße, welche als eine der wenigen Unterkünfte über Gemeinschaftssanitär und Gemeinschaftsverpflegung verfügt. Da beides die Möglichkeit zur räumlichen Begegnung mit anderen Untergebrachten erhöhte, bestand die Befürchtung, dass hier die Gesundheit der Geflüchteten einer besonderen Gefährdung ausgesetzt ist. Dies hat sich bisher nicht bestätigt. Im Zeitraum 01.04. bis 30.06.2020 wurden 859 Testungen an 585 Personen vorgenommen und davon waren 9 Ergebnisse positiv (1,5 %). Diese 9 Personen waren an fünf Standorten untergebracht; darunter auch an zwei Standorten mit abgeschlossenen Wohneinheiten. In der Notaufnahme bestand aufgrund • einer stark entzerrten Belegung (zum 30.06.2020 nu r noch 160 Personen bei 595 Plätzen), • einer straffen Organisation (zeitlich gestaffelte Essenausgabe an kleine Gruppen in einer großen Mensa) und • umfassender Hygienemaßnahmen (z.B. der Reinigung d er Sanitärbereiche sieben Mal am Tag) zu keinem Zeitpunkt eine besondere Ansteckungsgefahr. In der Notaufnahme Herkulesstraße gab es vom 01.04.2020 bis zum 30.06.2020 nur fünf positive Corona Testungen. Das Verwaltungsgericht Köln hat zwei Anträge auf einstweilige Verfügung von Familien, die in der Herkulesstraße untergebracht waren und verlegt werden wollten, angesichts der umfassenden Maßnahmen zur Hygiene und Abstandswahrung zurückgewiesen. Es wurde ausdrücklich bestätigt, dass es sich um eine menschenwürdige Unterbringung nach § 14 Ordnungsbehördengesetz NRW handelt, welche das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit in Art. 2 Grundgesetz auch unter den besonderen Anforderungen der Corona-Epidemie beachtet. Diese Entscheidung wurde zudem in der Beschwerdeinstanz vor dem Oberverwaltungsgericht Münster eindeutig bestätigt. Spendenaktion Die Vorsorgemaßnahmen der Verwaltung haben auch in den anderen Gemeinschafts- unterkünften gegriffen. Dabei wurde die Stadt auch von der Zivilgesellschaft unterstützt. So hat der Verein Kunst hilft geben für Arme und Wohnungslose in Köln e.V. eine Spende von 16 29. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2020 3.000 einfachen Schutzmasken an das Amt für Wohnungswesen übergeben und der Soziale Dienst hat diese in den Unterkünften mit nicht abgeschlossenen Wohneinheiten (Wohnheimen) verteilt. Aufhebung Besuchsverbot Aufgrund der allgemeinen Lockerungen und den Auslaufen von Quarantänen konnte auch das am 20.03.2020 verhängte Besuchsverbot für Unterkünfte in mehreren Schritten bis zum 22.06.2020 wieder aufgehoben werden. Zunächst erfolgte ab 27.05.2020 die Aufhebung des Besuchsverbot für kleinere Objekte mit bis zu zwanzig Unterbringungseinheiten innerhalb der Unterkünfte, da wegen geringer Anzahl an Untergebrachten die geringste Gefährdung für andere dort lebende Untergebrachte besteht. Die Aufhebung galt nicht für das Außengelände, um Kontakte zu minimieren– gemeinsames Spielen mit „auswärtigen“ Kindern, Vermeidung von Grillpartys mit Gästen und ähnliches. Am 08.06.2020 erfolgte die Aufhebung des Besuchsverbotes in allen größeren Objekten mit abgeschlossenen Unterkünften. Auch diese Aufhebung galt nicht für das Außengelände. Im Rahmen der weiteren Lockerung erfolgte dann zum 15.06.2020 die Aufhebung des Besuchsverbots auf Außengeländen aller Einrichtungen außer der Herkulesstraße. Auf den Außengeländen gelten damit die gleichen Regelungen wie im öffentlichen Raum. Zum 22.06.2020 fand schließlich auch die Aufhebung des Besuchsverbotes in der Notaufnahme in der Herkulesstraße statt, so dass der Status Quo vor der Pandemie wiederhergestellt ist. Mit jeder Lockerung von behördlich angeordneten Einschränkungen in den Unterkünften wird das eigenverantwortliche Verhalten der Untergebrachten wichtiger, also die eigenständige Beachtung von empfohlenen Abstands- und Kontaktregeln sowie von grundlegenden Desinfektionsregeln. Umgang mit vulnerablen Gruppen Zum Umgang mit vulnerablen Gruppen im Kontext der Corona-Pandemie hat das Amt für Wohnungswesen mit dem Gesundheitsamt im zweiten Quartal ein Verfahren unter folgenden Prämissen entwickelt. Geflüchtete müssen dem Sozialen Dienst keine Auskunft z.B. über ihren Gesundheitszustand geben, dies erfolgt immer freiwillig (Art. 9 II DSGVO). Eine Unterbringung in einer abgeschlossenen Wohneinheit wird immer als adäquate Unterbringung angesehen. Abstandsregeln und Hygieneempfehlungen können grundsätzlich auch in allen anderen Einrichtungen durch die Bewohnerschaft eingehalten werden. Dies ist aber immer von gegenseitiger Rücksichtnahme aller Beteiligter abhängig. Von daher wird selbstverständlich versucht, Personen, die eines besonderen Schutzes bedürfen, adäquat und möglichst in abgeschlossenen Wohneinheiten unterzubringen. Die Beschreibung der Risikogruppen für schwere Verläufe bei Covid 19-Erkrankungen sind durch das Robert-Koch-Institut (RKI) relativ weit gefasst. Eine konkrete Einschätzung der Vulnerabilität ist für medizinische Laien nicht möglich. Gleichzeitig ist eine Versorgung aller als Risikogruppen einzustufenden Personen in abgeschlossenen Unterkünfte aufgrund der begrenzten Ressourcen nicht möglich. Von daher wird folgendes Verfahren umgesetzt: 1. Der Soziale Dienst hat alle Personen aus Risikog ruppen gemäß RKI, soweit diese ihm bekannt sind, erfasst. Dies umfasst das gesamte Spektrum, d.h. vom rauchenden 50-jährigen Geflüchteten bis hin zum Geflüchteten mit schweren Vorerkrankungen. 17 29. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 30.06 .2020 2. Der Flüchtlingsmedizinische Dienst des Gesundhei tsamtes tauscht sich mit den Fachkräften des Sozialen Dienstes über die zu Risikogruppen gehörenden Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren individuellem Wohnbedingungen aus. Das Team der Flüchtlingsmedizin unterstützt die Menschen dabei, bedarfsgerecht im Regelsystem anzukommen, eine medizinische Basisversorgung zu erhalten und bei besonderen Bedarfen (Infektionen, Schwangerschaft, chronisch Kranke, Menschen mit Behinderung, besondere Schutzbedürftigkeit etc.) fachgerecht versorgt und angebunden zu sein. 3. Bei Bedenken über eine nicht adäquate Unterbring ung werden die Bewohnerinnen und Bewohner durch den Flüchtlingsmedizinischen Dienst aufgesucht. Mit deren Einverständnis werden zur Einschätzung der medizinischen Situation Arztbriefe, Medikation, Atteste und auch persönliche Kontakte mit den behandelnden Ärzten mit einbezogen. 4. Falls aufgrund medizinischer Indikation eine and ere Unterbringung erforderlich ist, erfolgt eine Unterbringung der Bewohnerpartei in einer Unterkunft mit einem den Bedürfnissen entsprechenden Standard. Dieses wird – wiederum in Absprache zwischen dem Amt für Wohnungswesen und dem Gesundheitsamt - kurzfristig umgesetzt. Eine Verlegung von Parteien nach diesem Verfahren wurde seit Beginn der Pandemie in weniger als zehn Fällen notwendig. Dies ist durch die Tatsache bedingt, dass besondere Vulnerabilität im Belegungsmanagement generell berücksichtigt wird, das heißt, Geflüchtete mit gesundheitlichen Einschränkungen, schweren Erkrankungen, hohem Alter oder ähnlichem bei der Belegung von abgeschlossenen Unterkunftseinheiten immer gesondert berücksichtigt wurden. Weiterhin ist im Belegungsmanagement eine Abwägung zwischen verschiedenen Aspekten notwendig, z.B. den Bedarfen zwischen einer Alleinerziehenden mit Kleinkind (keine RKI- Risikogruppe) und einem Ehepaar zwischen 50 und 60, bei dem eine Person raucht (RKI- Risikogruppe). Die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe kann nicht automatisch zu einer Verlegung in eine abgeschlossene Unterkunftseinheit führen, da sonst ggfls. andere vulnerable Geflüchtete, die aber nicht zu den RKI-Risikogruppen gehören, unberücksichtigt bleiben. Standorte zur Quarantäne- und Schutzisolierung Auf Grund der geringen Infektionszahlen musste bis zum 30.06.2020 lediglich der Standort Erbacher Weg zur Quarantäne- und Schutzisolierung in Anspruch genommen werden, so dass der Standort Dürener Straße im Juni 2020 seiner ursprünglichen Nutzung als Unterbringungsstandort für Geflüchtete zugeführt werden konnte (siehe Kapitel 2.2.1 Seite 10). Die Besichtigung für Anwohnerinnen und Anwohner, ehrenamtlich Engagierte sowie alle Interessierten fand am 23.06.2020 unter Maßgabe eines dafür entwickelten und den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts entsprechenden Hygienekonzeptes statt. Der nächste Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln wird vom Amt für Wohnungswesen turnusmäßig zum 30.09.2020 erstellt.
Beratungsverlauf (7)
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Details
- Aktenzeichen
- 2111/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 28.07.2020
- Erstellt
- 13.07.2020 12:07