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2111/2020

29. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln

Mitteilung Ausschuss 28.07.2020

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Mitteilung Ausschuss

730 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer  28.07.2020 
 2111/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 18.08.2020 
Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 24.08.2020 
Gesundheitsausschuss 25.08.2020 
Jugendhilfeausschuss 25.08.2020 
Finanzausschuss 07.09.2020 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 25.09.2020 
 
29. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln 
Die Verwaltung stellt den Fachgremien und der Öffentlichkeit den II. Quartalsbericht (Stichtag 
30.06.2020) zur aktuellen Situation Geflüchteter in Köln zur Verfügung. 
 
Anlagen 
29. Bericht zu Situation Geflüchteter 
Verteildichte 
Internetanbindung 
 
Gez. i.V. Greitemann

Verteildichte

13836 Zeichen

29. Bericht zur Situation Geflüchteter 
Stand 30.06.2020 
Verteildichte je Stadtteil Anlage zu Kapitel 1.4 
Einwohner insgesamt 
31.12.2019 
Notaufnahmen 
Notunterkünfte 
Leichtbauhallen 
Beherbergungsbetrieb 
e
Mobile Wohneinheiten 
Systembauten 
Wohnheime 
Wohnungen 
1 Innenstadt 101 Altstadt-Süd 28.123 536 510 434 440 427 402 1,91% 1,81% 1,54% 1,56% 1,52% 1,43% 0 0 0 57 0 0 264 81 0 0 402 1,43% 
1 Innenstadt 102 Neustadt-Süd 38.380 167 169 147 117 60 61 0,44% 0,44% 0,38% 0,30% 0,16% 0,16% 0 0 0 31 0 0 0 30 0 0 61 0,16% 
1 Innenstadt 103 Altstadt-Nord 18.243 122 123 120 120 125 128 0,67% 0,67% 0,66% 0,66% 0,69% 0,70% 0 0 0 24 0 0 0 104 0 0 128 0,70% 
1 Innenstadt 104 Neustadt-Nord 28.524 80 80 78 77 73 67 0,28% 0,28% 0,27% 0,27% 0,26% 0,23% 0 0 0 0 0 0 44 23 0 0 67 0,23% 
1 Innenstadt 105 Deutz 15.785 377 346 308 295 308 324 2,39% 2,19% 1,95% 1,87% 1,95% 2,05% 0 0 0 0 186 66 0 72 0 0 324 2,05% 129.055 982 0,76% 
2 Rodenkirchen 201 Bayenthal 10.285 37 33 37 37 37 36 0,36% 0,32% 0,36% 0,36% 0,36% 0,35% 0 0 0 0 0 36 0 0 0 0 36 0,35% 
2 Rodenkirchen 202 Marienburg 7.301 92 88 83 86 95 97 1,26% 1,21% 1,14% 1,18% 1,30% 1,33% 0 97 0 0 0 0 0 0 116 -97 116 1,59% 
2 Rodenkirchen 203 Raderberg 6.699 93 93 93 92 92 93 1,39% 1,39% 1,39% 1,37% 1,37% 1,39% 0 0 0 0 0 0 0 93 0 -10 83 1,24% 
2 Rodenkirchen 204 Raderthal 4.945 38 39 40 40 40 40 0,77% 0,79% 0,81% 0,81% 0,81% 0,81% 0 0 0 0 0 0 0 40 0 0 40 0,81% 
2 Rodenkirchen 205 Zollstock 23.346 109 109 111 111 112 112 0,47% 0,47% 0,48% 0,48% 0,48% 0,48% 0 0 0 0 0 112 0 0 0 0 112 0,48% 
2 Rodenkirchen 206 Rondorf 9.447 162 160 161 164 155 168 1,71% 1,69% 1,70% 1,74% 1,64% 1,78% 0 0 0 0 0 168 0 0 0 0 168 1,78% 
2 Rodenkirchen 207 Hahnwald 2.050 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
2 Rodenkirchen 208 Rodenkirchen 17.401 2 2 2 2 2 2 0,01% 0,01% 0,01% 0,01% 0,01% 0,01% 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 2 0,01% 
2 Rodenkirchen 209 Weiß 5.921 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
2 Rodenkirchen 210 Sürth 10.935 78 79 81 81 81 81 0,71% 0,72% 0,74% 0,74% 0,74% 0,74% 0 0 0 0 0 0 0 81 0 0 81 0,74% 
2 Rodenkirchen 211 Godorf 2.671 92 92 100 100 100 93 3,44% 3,44% 3,74% 3,74% 3,74% 3,48% 0 0 0 0 0 0 0 93 0 0 93 3,48% 
2 Rodenkirchen 212 Immendorf 2.078 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
2 Rodenkirchen 213 Meschenich 7.961 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 111.040 722 0,65% 
3 Lindenthal 301 Klettenberg 10.679 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
3 Lindenthal 302 Sülz 36.732 62 57 56 55 56 65 0,17% 0,16% 0,15% 0,15% 0,15% 0,18% 0 0 0 0 28 0 0 37 0 -28 37 0,10% 
3 Lindenthal 303 Lindenthal 30.685 17 16 17 18 18 44 0,06% 0,05% 0,06% 0,06% 0,06% 0,14% 0 0 0 0 0 26 4 14 0 0 44 0,14% 
3 Lindenthal 304 Braunsfeld 12.312 67 66 64 68 70 74 0,54% 0,54% 0,52% 0,55% 0,57% 0,60% 0 0 0 74 0 0 0 0 0 0 74 0,60% 
3 Lindenthal 305 Müngersdorf 8.833 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
3 Lindenthal 306 Junkersdorf 15.263 175 174 166 161 152 99 1,15% 1,14% 1,09% 1,05% 1,00% 0,65% 0 0 0 0 70 0 29 0 0 0 99 0,65% 
3 Lindenthal 307 Weiden 17.478 268 271 258 254 255 248 1,53% 1,55% 1,48% 1,45% 1,46% 1,42% 0 0 0 0 37 0 0 211 0 0 248 1,42% 
3 Lindenthal 308 Lövenich 9.205 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
3 Lindenthal 309 Widdersdorf 12.413 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 17 0 17 0,14% 153.600 530 0,35% 
4 Ehrenfeld 401 Ehrenfeld 38.406 149 143 141 148 155 148 0,39% 0,37% 0,37% 0,39% 0,40% 0,39% 0 0 0 0 0 0 88 60 0 0 148 0,39% 
4 Ehrenfeld 402 Neuehrenfeld 24.178 428 422 398 385 325 279 1,77% 1,75% 1,65% 1,59% 1,34% 1,15% 160 0 0 61 0 0 0 58 0 0 279 1,15% 
4 Ehrenfeld 403 Bickendorf 16.560 21 21 18 18 26 35 0,13% 0,13% 0,11% 0,11% 0,16% 0,21% 0 0 0 35 0 0 0 0 0 0 35 0,21% 
4 Ehrenfeld 404 Vogelsang 8.231 18 18 18 17 17 17 0,22% 0,22% 0,22% 0,21% 0,21% 0,21% 0 0 0 0 0 0 0 17 0 0 17 0,21% 
4 Ehrenfeld 405 Bocklemünd/Mengenich 10.823 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
4 Ehrenfeld 406 Ossendorf 11.572 124 125 132 127 124 124 1,07% 1,08% 1,14% 1,10% 1,07% 1,07% 0 0 0 0 0 118 0 6 0 0 124 1,07% 109.770 603 0,55% 
5 Nippes 501 Nippes 37.131 206 201 195 187 188 189 0,55% 0,54% 0,53% 0,50% 0,51% 0,51% 0 0 0 136 0 0 53 0 0 -136 53 0,14% 
5 Nippes 502 Mauenheim 5.676 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
5 Nippes 503 Riehl 11.840 100 93 93 99 112 114 0,84% 0,79% 0,79% 0,84% 0,95% 0,96% 0 0 0 0 0 0 114 0 0 0 114 0,96% 
5 Nippes 504 Niehl 20.168 123 123 124 123 123 125 0,61% 0,61% 0,61% 0,61% 0,61% 0,62% 0 0 0 20 0 0 0 105 85 0 210 1,04% 
5 Nippes 505 Weidenpesch 14.006 4 5 5 5 5 2 0,03% 0,04% 0,04% 0,04% 0,04% 0,01% 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 2 0,01% 
5 Nippes 506 Longerich 13.864 64 64 64 64 64 64 0,46% 0,46% 0,46% 0,46% 0,46% 0,46% 0 0 0 0 0 64 0 0 0 0 64 0,46% 
5 Nippes 507 Bilderstöckchen 15.892 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 118.577 494 0,42% 
6 Chorweiler 601 Merkenich 5.829 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
6 Chorweiler 602 Fühlingen 2.154 113 113 114 119 119 119 5,25% 5,25% 5,29% 5,52% 5,52% 5,52% 0 0 0 0 0 119 0 0 0 0 119 5,52% 
6 Chorweiler 603 Seeberg 11.334 61 61 66 63 60 61 0,54% 0,54% 0,58% 0,56% 0,53% 0,54% 0 0 0 0 56 0 5 0 0 -56 5 0,04% 
6 Chorweiler 604 Heimersdorf 6.188 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
6 Chorweiler 605 Lindweiler 3.466 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 85 0 85 2,45% 
6 Chorweiler 606 Pesch 7.770 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
6 Chorweiler 607 Esch/Auweiler 6.936 135 142 132 130 124 128 1,95% 2,05% 1,90% 1,87% 1,79% 1,85% 0 0 0 0 0 128 0 0 0 0 128 1,85% 
6 Chorweiler 608 Volkhoven/Weiler 6.046 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
6 Chorweiler 609 Chorweiler 12.841 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
6 Chorweiler 610 Blumenberg 5.385 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
6 Chorweiler 611 Roggendorf/Thenhoven 4.550 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 132 0 132 2,90% 
6 Chorweiler 612 Worringen 10.233 16 16 16 16 16 16 0,16% 0,16% 0,16% 0,16% 0,16% 0,16% 0 0 0 0 0 0 0 16 0 0 16 0,16% 82.732 324 0,39% Anteil Bezirk 
Juni 2020 
vorauss. Anteil Dezember 
2020 
Ist-Belegungs-Prognose 
31.12.2020 
Anteil I. Quartal 2020 
Anteil April 2020 
Verteilung der Ist-Belegung auf die Unterbringungsarten 
Vorauss. Ist-Plus bis 
31.12.2020 
Vorauss. Ist-Minus bis 
31.12.2020 
Anteil Mai 2020 
Einwohner Bezirk 
Reale Belegung Bezirk 
Juni 2020 
Anteil II. Quartal 2020 
Stadtbezirk 
St. Bez. Nr. 
Ist 31.01.2020 
Ist 29.02.2020 
Anteil Januar 2020 
Anteil Februar 2020 
Ist 30.06.2020 
Stadtteil 
Stadtteil Nr. 
Ist 31.03.2020 
Ist 30.04.2020 
Ist 31.05.2020

29. Bericht zur Situation Geflüchteter 
Stand 30.06.2020 
Verteildichte je Stadtteil Anlage zu Kapitel 1.4 
Einwohner insgesamt 
31.12.2019 
Notaufnahmen 
Notunterkünfte 
Leichtbauhallen 
Beherbergungsbetrieb 
e
Mobile Wohneinheiten 
Systembauten 
Wohnheime 
Wohnungen 
Anteil Bezirk 
Juni 2020 
vorauss. Anteil Dezember 
2020 
Ist-Belegungs-Prognose 
31.12.2020 
Anteil I. Quartal 2020 
Anteil April 2020 
Verteilung der Ist-Belegung auf die Unterbringungsarten 
Vorauss. Ist-Plus bis 
31.12.2020 
Vorauss. Ist-Minus bis 
31.12.2020 
Anteil Mai 2020 
Einwohner Bezirk 
Reale Belegung Bezirk 
Juni 2020 
Anteil II. Quartal 2020 
Stadtbezirk 
St. Bez. Nr. 
Ist 31.01.2020 
Ist 29.02.2020 
Anteil Januar 2020 
Anteil Februar 2020 
Ist 30.06.2020 
Stadtteil 
Stadtteil Nr. 
Ist 31.03.2020 
Ist 30.04.2020 
Ist 31.05.2020 
7 Porz 701 Poll 11.460 237 236 238 239 239 236 2,07% 2,06% 2,08% 2,09% 2,09% 2,06% 0 0 0 0 0 0 0 236 0 0 236 2,06% 
7 Porz 702 Westhoven 5.614 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
7 Porz 703 Ensen 7.770 153 159 163 163 162 167 1,97% 2,05% 2,10% 2,10% 2,08% 2,15% 0 0 0 0 0 167 0 0 0 0 167 2,15% 
7 Porz 704 Gremberghoven 3.084 77 76 76 76 71 71 2,50% 2,46% 2,46% 2,46% 2,30% 2,30% 0 0 0 0 0 0 0 71 0 0 71 2,30% 
7 Porz 705 Eil 9.208 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
7 Porz 706 Porz 15.122 9 9 9 9 9 9 0,06% 0,06% 0,06% 0,06% 0,06% 0,06% 0 0 0 0 0 0 0 9 0 0 9 0,06% 
7 Porz 707 Urbach 13.004 158 160 170 170 170 167 1,22% 1,23% 1,31% 1,31% 1,31% 1,28% 0 0 0 0 167 0 0 0 0 0 167 1,28% 
7 Porz 708 Elsdorf 1.735 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
7 Porz 709 Grengel 5.607 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
7 Porz 710 Wahnheide 7.934 203 210 205 207 207 203 2,56% 2,65% 2,58% 2,61% 2,61% 2,56% 0 0 0 0 0 0 0 203 0 0 203 2,56% 
7 Porz 711 Wahn 7.120 86 80 80 80 83 83 1,21% 1,12% 1,12% 1,12% 1,17% 1,17% 0 0 0 0 0 66 0 17 0 0 83 1,17% 
7 Porz 712 Lind 3.703 164 159 166 165 184 194 4,43% 4,29% 4,48% 4,46% 4,97% 5,24% 0 0 0 0 167 0 0 27 0 0 194 5,24% 
7 Porz 713 Libur 1.116 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
7 Porz 714 Zündorf 11.772 92 92 92 95 95 95 0,78% 0,78% 0,78% 0,81% 0,81% 0,81% 0 0 0 0 0 70 0 25 0 0 95 0,81% 
7 Porz 715 Langel 3.482 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
7 Porz 716 Finkenberg 6.968 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 114.699 1.225 1,07% 
8 Kalk 801 Humboldt/Gremberg 15.313 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
8 Kalk 802 Kalk 24.360 383 393 395 397 392 388 1,57% 1,61% 1,62% 1,63% 1,61% 1,59% 0 0 0 125 0 0 0 263 0 0 388 1,59% 
8 Kalk 803 Vingst 13.052 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
8 Kalk 804 Höhenberg 12.582 50 50 50 50 50 50 0,40% 0,40% 0,40% 0,40% 0,40% 0,40% 0 0 0 0 0 0 0 50 0 0 50 0,40% 
8 Kalk 805 Ostheim 13.952 0 6 6 6 6 6 0,00% 0,04% 0,04% 0,04% 0,04% 0,04% 0 0 0 0 0 0 0 6 0 0 6 0,04% 
8 Kalk 806 Merheim 11.198 131 131 133 137 142 149 1,17% 1,17% 1,19% 1,22% 1,27% 1,33% 0 0 0 0 0 0 149 0 0 0 149 1,33% 
8 Kalk 807 Brück 10.343 170 153 159 157 169 160 1,64% 1,48% 1,54% 1,52% 1,63% 1,55% 0 0 0 93 0 67 0 0 0 -93 67 0,65% 
8 Kalk 808 Rath/Heumar 11.709 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
8 Kalk 809 Neubrück 9.128 172 177 177 177 177 177 1,88% 1,94% 1,94% 1,94% 1,94% 1,94% 0 0 0 0 0 177 0 0 0 0 177 1,94% 121.637 930 0,76% 
9 Mülheim 901 Mülheim 43.055 385 378 368 366 370 356 0,89% 0,88% 0,85% 0,85% 0,86% 0,83% 0 0 0 64 0 0 80 212 0 -34 322 0,75% 
9 Mülheim 902 Buchforst 7.560 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
9 Mülheim 903 Buchheim 13.032 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
9 Mülheim 904 Holweide 21.185 187 193 218 212 213 206 0,88% 0,91% 1,03% 1,00% 1,01% 0,97% 0 0 0 0 206 0 0 0 0 0 206 0,97% 
9 Mülheim 905 Dellbrück 21.980 156 151 167 163 166 174 0,71% 0,69% 0,76% 0,74% 0,76% 0,79% 0 0 0 37 0 0 137 0 0 0 174 0,79% 
9 Mülheim 906 Höhenhaus 15.668 242 243 239 239 242 242 1,54% 1,55% 1,53% 1,53% 1,54% 1,54% 0 0 0 0 0 0 0 242 0 0 242 1,54% 
9 Mülheim 907 Dünnwald 11.825 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 
9 Mülheim 908 Stammheim 8.339 167 163 164 153 156 172 2,00% 1,95% 1,97% 1,83% 1,87% 2,06% 0 0 0 0 172 0 0 0 0 0 172 2,06% 
9 Mülheim 909 Flittard 8.065 0 0 0 0 0 0 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,00% 150.709 1.150 0,76% 
Summe 1.091.819 7.358 7.273 7.147 7.080 7.019 6.960 0,67% 0,67% 0,65% 0,65% 0,64% 0,64% 160 97 0 757 1.089 1.384 969 2.504 435 -454 6.941 0,64% 
Zusammenfassung Stadtbezirke 
Einwohner insgesamt 
31.12.2019 
Notaufnahmen 
Notunterkünfte 
Leichtbauhallen 
Beherbergungsbetrieb 
e
Mobile Wohneinheiten 
Systembauten 
Wohnheime 
Wohnungen 
1 Innenstadt 129.055 1.282 1.228 1.087 1.049 993 982 0,99% 0,95% 0,84% 0,81% 0,77% 0,76% 0 0 0 112 186 66 308 310 0 0 982 0,76% 
2 Rodenkirchen 111.040 703 695 708 713 714 722 0,63% 0,63% 0,64% 0,64% 0,64% 0,65% 0 97 0 0 0 316 0 309 116 -107 731 0,66% 
3 Lindenthal 153.600 589 584 561 556 551 530 0,38% 0,38% 0,37% 0,36% 0,36% 0,35% 0 0 0 74 135 26 33 262 17 -28 519 0,34% 
4 Ehrenfeld 109.770 740 729 707 695 647 603 0,67% 0,66% 0,64% 0,63% 0,59% 0,55% 160 0 0 96 0 118 88 141 0 0 603 0,55% 
5 Nippes 118.577 497 486 481 478 492 494 0,42% 0,41% 0,41% 0,40% 0,41% 0,42% 0 0 0 156 0 64 169 105 85 -136 443 0,37% 
6 Chorweiler 82.732 325 332 328 328 319 324 0,39% 0,40% 0,40% 0,40% 0,39% 0,39% 0 0 0 0 56 247 5 16 217 -56 485 0,59% 
7 Porz 114.699 1.179 1.181 1.199 1.204 1.220 1.225 1,03% 1,03% 1,05% 1,05% 1,06% 1,07% 0 0 0 0 334 303 0 588 0 0 1.225 1,07% 
8 Kalk 121.637 906 910 920 924 936 930 0,74% 0,75% 0,76% 0,76% 0,77% 0,76% 0 0 0 218 0 244 149 319 0 -93 837 0,69% 
9 Mülheim 150.709 1.137 1.128 1.156 1.133 1.147 1.150 0,75% 0,75% 0,77% 0,75% 0,76% 0,76% 0 0 0 101 378 0 217 454 0 -34 1.116 0,74% 
Gesamt 1.091.819 7.358 7.273 7.147 7.080 7.019 6.960 0,67% 0,67% 0,65% 0,65% 0,64% 0,64% 160 97 0 757 1.089 1.384 969 2.504 435 -454 6.941 0,64% 
Stadtbezirk 
St. Bez. Nr. 
Verteilung der Ist-Belegung auf die Unterbringungsarten 
vorauss. Anteil Dezember 
2020 
Ist-Belegungs-Prognose 
31.12.2020 
Anteil I. Quartal 2020 
Ist 31.03.2020 
Stadtteil 
Vorauss. Ist-Plus bis 
31.12.2020 
Vorauss. Ist-Minus bis 
31.12.2020 
Ist 30.04.2020 
Ist 31.01.2020 
Ist 29.02.2020 
Anteil Januar 2020 
Ist 31.05.2020 
Stadtteil Nr. 
Anteil Mai 2020 
Anteil April 2020 
Anteil Februar 2020 
Ist 30.06.2020 
Anteil II. Quartal 2020

Internetanbindung

3936 Zeichen

29. Bericht zur Situation Geflüchteter Standorte Internetanbindung, priorisiert 
Stand 30.06.2020 
Standort 
Stadt 
bezirk Stadtteil Unterkunftsart 
Miete/Eigent 
um 
Ist- 
Belegung 
30.06. 
Datum 
Leerzug Prio 
Aachener Straße 3 Weiden Wohnungen Miete 140 0
Äußere Kanalstraße 4 Ehrenfeld Wohnungen Miete 60 0
Bergisch Gladbacher Straße 9 Mülheim Wohnungen Miete 74 0
Börschgasse 7 Zündorf Wohnungen Miete 9 0
Dellbrücker Mauspfad 9 Dellbrück Wohnheime Miete 44 0
Dorothee-Sölle-Platz 1 Neustadt-Nord Wohnungen Miete 23 0
Genovevastraße 9 Mülheim Wohnungen Miete 28 0
Hackenbroicher Straße 6 Worringen Wohnungen Miete 16 0
Kronstädter Straße 3 Weiden Mobile Wohneinheiten Eigent um 0 09.06.2020 0
Lahnstraße 2 Rodenkirchen Wohnungen Miete 2 0
Loorweg 7 Zündorf Wohnungen Miete 16 0
Max-Planck-Straße 3 Junkersdorf Mobile Wohneinheiten Mi ete 0 01.07.2020 0
Merianstraße 6 Seeberg Mobile Wohneinheiten Eigentum 56 3 0.09.2020 0
Methweg 4 Neuehrenfeld Wohnungen Miete 53 0
Mündelstraße 9 Mülheim Wohnheime Eigentum 80 0
Neubrücker Ring 8 Neubrück Systembauten Miete 177 0
Nikolausstraße 3 Sülz Mobile Wohneinheiten Miete 28 30.09 .2020 0
Oskar-Jäger-Straße 4 Ehrenfeld Wohnheime Miete 88 0
Overbeckstraße 4 Neuehrenfeld Wohnungen Miete 5 0
Pallenbergstraße 5 Weidenpesch Wohnheime Eigentum 2 0
Parkstraße 7 Wahnheide Wohnungen Miete 106 0
Posadowskystraße 9 Höhenhaus Wohnungen Miete 117 0
Potsdamer Straße 3 Weiden Wohnungen Eigentum 71 0
Rothenburger Straße 8 Höhenberg Wohnungen Eigentum 50 0
Schlagbaumsweg 9 Holweide Mobile Wohneinheiten Eigentum 206 0
Schleswigstraße 9 Mülheim Beherbergungsbetriebe Vereinb arung 34 31.08.2020 0
Sebastianstraße 5 Niehl Wohnungen Miete 59 0
Siegburger Straße 1 Deutz Wohnungen Miete 72 0
Siegburger Straße 7 Poll Wohnungen Miete 59 30.06.2022 0
Siegburger Straße 7 Poll Wohnungen Miete 82 30.06.2022 0
Sinziger Straße 2 Raderthal Wohnungen Eigentum 11 0
Steinberger Straße 5 Nippes Beherbergungsbetriebe Verei nbarung 39 31.07.2020 0
Steinberger Straße 5 Nippes Beherbergungsbetriebe Verei nbarung 15 31.07.2020 0
Steinberger Straße 5 Nippes Beherbergungsbetriebe Verei nbarung 51 31.07.2020 0
Steinberger Straße 5 Nippes Beherbergungsbetriebe Verei nbarung 9 31.07.2020 0
von Bodelschwinghstraße 9 Höhenhaus Wohnungen Miete 125 0
Werthmannstraße 3 Lindenthal Wohnheime Miete 4 0
Zülpicher Straße 3 Sülz Wohnungen Miete 37 0
Zum Dammfelde 3 Widdersdorf Wohnungen Miete 0 0
Viersener Straße 5 Nippes Beherbergungsbetriebe Vereinb arung 22 12.12.2020 0
An den Gelenkbogenhallen 1 Deutz Mobile Wohneinheiten P acht 186 1a 
Auweiler Straße 6 Esch/Auweiler Systembauten Eigentum 12 8 1a 
Poller Holzweg 7 Poll Wohnungen Eigentum 95 1a 
Am Springborn 9 Mülheim Wohnungen Eigentum 110 1b 
Bergisch Gladbacher Straße 9 Dellbrück Wohnheime Eigent um 23 1b 
Blaubach 1 Altstadt-Süd Wohnheime Eigentum 85 1b 
Boltensternstraße 5 Riehl Wohnheime Miete 114 1b 
Grafenmühlenweg 9 Dellbrück Wohnheime Eigentum 52 1b 
Haferkamp 9 Stammheim Mobile Wohneinheiten Eigentum 172 1 b 
Heinrich-Rohlmann-Straße 4 Ossendorf Systembauten Eigen tum 118 1b 
Herkulesstraße 4 Neuehrenfeld Notaufnahmen Eigentum 152 1 b 
Herkulesstraße 4 Neuehrenfeld Notaufnahmen Eigentum 8 1b 
Hermann-Heinrich-Gossen-Straße 3 Junkersdorf Mobile Wo hneinheiten Eigentum 70 1b 
Koblenzer Straße 2 Bayenthal Systembauten Miete 36 1b 
Loorweg 7 Zündorf Systembauten Eigentum 70 1b 
Merlinweg 2 Rondorf Systembauten Eigentum 118 1b 
Neusser Landstraße 6 Fühlingen Systembauten Eigentum 119 1b 
Ostmerheimer Straße 8 Merheim Wohnheime Miete 117 31.10.2 022 1b 
Severinswall 1 Altstadt-Süd Wohnheime Miete 85 1b 
Urbacher Weg 7 Ensen Systembauten Eigentum 167 1b 
Weißdornweg 2 Rondorf Systembauten Eigentum 50 1b 
Xantener Straße 5 Nippes Wohnheime Eigentum 53 1b 
Am Panthaleonsberg 1 Altstadt-Süd Wohnheime Miete 24 28.0 2.2021 2
Am Panthaleonsberg 1 Altstadt-Süd Wohnungen Miete 81 28.0 2.2021 2
Ankerstraße 1 Altstadt-Süd Wohnheime Miete 70 2

29. Bericht

40404 Zeichen

Situation Geflüchteter in Köln 
 
 
 
29. Bericht 
 
(II. Quartal 2020) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dezernat für Soziales, Umwelt, Gesundheit 
und Wohnen 
Amt für Wohnungswesen 
 
 
Stand 30.06.2020

1 
 
 
29. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2020 
 
Inhalt 
Einleitung  ............................................................................................................................................... 2 
1. Zahlen und Daten  ............................................................................................................................. 2 
1.1. Gesamtzahlen  ..................................................................................................................... 2 
1.2. Alters- / Familienstruktur und Herkunft  ........................................................................... 3 
1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart ........................................................ 5 
1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk  .............................................................................. 6 
2. Ressourcenmanagement  ................................................................................................................ 8 
2.1. Zielvorgaben 2020  .............................................................................................................. 8 
2.2. Sachstand II. Quartal 2020  ............................................................................................... 8 
2.2.1. Ziel 1: Anteil an abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigenen Küchen und 
eigenen sanitären Einrichtungen  ........................................................................................... 8 
2.2.2. Ziel 2: Abbau von weiteren 300 Unterbringungsplätzen in 
Beherbergungsbetrieben  ...................................................................................................... 11 
2.2.3. Ziel 3: Aufbau einer Unterbringungsreserve von ca. 1.500 Plätzen  ................... 12 
3. Internetanbindung der Unterbringungsstandorte für Geflüchtete  ........................................... 13 
4. Bewältigung der Corona-Pandemie in Geflüchtetenunterkünften  .......................................... 15

2 
 
 
29. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2020 
 
Einleitung 
 
Die Stadt Köln erfüllt mit der Unterbringung und sozialen Betreuung von Geflüchteten ihren 
gesetzlichen Auftrag aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sowie dem 
Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW) und stellt die Unterbringung für alle Personen 
(auch unerlaubt Eingereiste) sicher, die durch die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen 
werden.  
Hierfür hält die Stadt selbst eine Vielzahl an Unterkünften im gesamten Stadtgebiet vor, 
beziehungsweise hat Gebäude zur Unterbringung Geflüchteter langfristig angemietet. Die 
soziale Betreuung der Geflüchteten wird durch städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
sowie kirchliche und private Träger sichergestellt und von einer großen Anzahl 
ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer unterstützt. 
Der Bericht erscheint quartalsweise. 
1. Zahlen und Daten 
1.1. Gesamtzahlen 
In der Gesamtentwicklung ist die Zahl der untergebrachten Geflüchteten seit Anfang 2019 
rückläufig. Dieser Trend setzt sich im zweiten Quartal 2020 fort. 
Die Zuweisungen durch die Bezirksregierung Arnsberg erfolgen überwiegend im Rahmen 
der Familienzusammenführung und umfassen durchschnittlich drei Personen pro Woche.  
Angesichts steigender Infektionszahlen mit dem Virus SARS-CoV-2 und den dadurch 
bedingten drastischen Einschränkungen hat die Landesregierung in der Zeit vom 19.03.2020 
bis einschließlich 03.05.2020 die Zuweisungen von Geflüchteten an die Kommunen 
ausgesetzt. Lediglich in speziellen Einzelfällen erfolgen Zuweisungen in Absprache mit der 
betroffenen Kommune. In Köln traf dies für zwei Fälle im März zu.  
Im Juni wurde eine Familie (5 Personen) zugewiesen. 
Jahreswerte 2010 - 2020: 
 
* Stand 30.06.2020

3 
 
 
29. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2020 
 
Die Zahlen der Geflüchteten, die in Köln untergebracht werden, haben seit dem Höchststand 
2016 zwar grundsätzlich abnehmende Tendenz, befinden sich aber nach wie vor auf einem 
sehr hohen Niveau. Derzeit werden immer noch mehr als 1.800 Plätze mehr an 
Unterbringungskapazität benötigt als in 2014.  
Diese große Menge an Unterbringungsmöglichkeiten soll außerdem dem vom Rat 
beschlossenen Standard entsprechen („Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von 
Flüchtlingen in Köln“ vom 20.07.2004). Insbesondere die Maßgabe, dass an einem Standort 
höchstens 80 Menschen untergebracht werden sollen, kann derzeit oft nicht erfüllt werden. 
Eine deutliche Entspannung der Lage ist bisher nicht zu verzeichnen. Das bedeutet, dass 
auch weiterhin große Anstrengungen notwendig sind, um dem Anspruch der weltoffenen und 
toleranten Stadtgesellschaft gerecht zu werden. 
Monatliche Entwicklung der Gesamtzahlen seit Mai 2019 in Kombination mit der monatlichen 
Veränderung: 
 
 
1.2. Alters- / Familienstruktur und Herkunft 
Im Hinblick auf die unterschiedlichen Bedarfe an sozialer Infrastruktur wird jeweils zum 
30.06. und 31.12. des Jahres eine Analyse der Personenstruktur erstellt. Betrachtete 
Aspekte sind hier Alter, Familie und Herkunft. 
Im folgenden Diagramm zur Altersstruktur ist insbesondere beachtenswert die Gruppe der 
11-16-Jährigen, die innerhalb eines Halbjahresintervalls einen langsamen, aber 
kontinuierlichen Anstieg verzeichnet, sowie das Segment der 3-5-Jährigen, deren relativer 
Anteil an der Gesamtzahl der Geflüchteten ebenfalls langsam steigt.  
Eine schwache Tendenz zu einer Minderung des Anteils ist indessen bei der Gruppe der 
Unter-3-Jährigen festzustellen. 
-151 -53 -3
15 
-16 -70 -82 -102 -85 -126 -67 -61 -59 
7.669 7.616 7.613 7.628 7.612 7.542 7.460 7.358 7.273 7.147 7.080 7.019 6.960 
-1.000 
0
1.000 
2.000 
3.000 
4.000 
5.000 
6.000 
7.000 
8.000 
Jun 19 Jul 19 Aug 19 Sep 19 Okt 19 Nov 19 Dez 19 Jan 20 Feb  20 Mrz 20 Apr 20 Mai 20 Jun 20 
monatliche Entwicklung der Unterbringung 
Datenreihen2 Bestand

4 
 
 
29. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2020 
 
 
Geflüchteten leben weiterhin zu über 80 % in familiären Strukturen. Der Anteil von Familien 
ist in den vergangenen Jahren sukzessive gestiegen und aktuell kaum signifikant verändert. 
Der Anteil alleinreisender Männer ist weiterhin sehr gering, der relative Anteil an der 
Gesamtzahl legte nur leicht zu. Eine Umkehrung des Trends (geringerer Anteil 
alleinreisender Männer) ist daraus nicht feststellbar.  
Die übrigen Segmente verhalten sich im Wesentlichen konstant. 
 
Unter 3 Jahre; 
6,48% 
3 bis 5 Jahre; 
8,26% 
6 bis 10 Jahre; 
10,46% 
11 bis 16 Jahre; 
12,99% 
17 Jahre; 1,77% 
18 bis 25 Jahre; 
13,30% 
26 bis 65 Jahre; 
45,6% 
Ab 66 Jahre; 
1,14% 
Altersstruktur Stand 30.06.2020 
alleinreisende 
Männer; 12,96% 
alleinerziehende 
Männer; 0,34% 
alleinreisende 
Frauen; 2,28% 
alleinerziehende 
Frauen; 3,13% 
Familien; 81,29% 
Familienstruktur Stand 30.06.2020

5 
 
 
29. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2020 
 
Diese obige Darstellung betrachtet nicht den Personenkreis der unbegleiteten 
minderjährigen Ausländer. Diese werden nicht durch das Amt für Wohnungswesen 
untergebracht und betreut, sondern durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie. 
Die Schutzsuchenden reisen aus folgenden Herkunftsländern ein: 
 
* Ägypten, Äthiopien, Bangladesch, China, Jordanien, Libanon, Libyen, Mongolei, Myanmar, Vietnam sowie Staatenlose 
bzw. Menschen mit ungeklärter Nationalität . 
Hinsichtlich der Herkunftsländer zeichnen sich folgende Tendenzen ab:  
Der relative Anteil Geflüchteter aus dem Nahen Osten (Syrien, Irak, Iran) sinkt weiter, auch 
der Anteil Geflüchteter aus Afghanistan nimmt ab. Zugleich steigen die Anteilszahlen von 
Personen balkanischer Provenienz in beinahe gleichem Maße an. Die übrigen 
Ursprungsgebiete verzeichnen weitgehend gleichbleibende relative Werte. 
1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart 
Zur Unterbringung geflüchteter Menschen werden unterschiedliche Unterkunftsarten genutzt, 
die sich hinsichtlich der Privatsphäre für die Menschen erheblich unterscheiden 
(Unterbringungsqualität). 
Differenziert wird: 
• Notaufnahme (Herkulesstraße) 
• Notunterkunft 
• Leichtbauhalle 
• Beherbergungsbetrieb 
• Wohnheim 
• Mobile Wohneinheit 
• Systembau 
• Wohnung (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Einzelwohnun gen) 
Afghanistan; 7,00% 
Albanien; 12,00% 
Armenien, 
Aserbeidschan, 
Tadschikistan, 
Georgien, 
Kasachstan, 
Ukraine, 
Usbeskistan, 
Weißrussland; 
3,00% 
ehem. Jugoslawien; 
25,30% 
Eritrea, Somalia; 
4,40% Marokko, 
Tunesien, Algerien; 
0,70% 
Nigeria, Ghana, 
Guinea; 5,70% 
Pakistan, Indien; 
1,60% 
Russ. Förderation; 
3,40% 
sonstige*; 6,70% 
Syrien, Irak, Iran; 
29,80% 
Türkei; 0,40% 
Herkunftsländer Stichtag 31.12.2019

6 
 
 
29. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2020 
 
Ausführliche Erläuterungen hinsichtlich Bauart, Unterbringungsqualität und Nutzungsart sind 
im 20. Bericht zu finden. 
 
Tatsächliche Belegung je Unterkunftsart jeweils zum Ende des Monats: 
 
 
Grafische Darstellung der Verteilung zum 30.06.2020: 
 
1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk 
Die Verteildichte gibt, basierend auf der tatsächlichen Belegung zum Stichtag, das Verhältnis 
von Einwohnern eines Stadtbezirks (Stand 31.12.2019) zu den in diesem Bezirk 
untergebrachten geflüchteten Menschen an. Durch Aus- und Umzüge, Verlegungen in 
andere Unterkünfte etc. sind diese Zahlen in ständiger dynamischer Entwicklung.  
Dargestellt ist die reale Belegung zum ersten und zweiten Quartalsende 2020 sowie der 
voraussichtliche Anteil geflüchteter Menschen im Stadtbezirk im Dezember 2020 unter 
Berücksichtigung der bis Jahresende erwarteten Inbetriebnahme neuer bzw. Aufgabe noch 
belegter Objekte. 
Stichtag 31.12.2019 31.03.2020 30.04.2020 31.05.2020 30. 06.2020 
Notaufnahmen 337 285 269 206 160 
Notunterkünfte 97 83 86 95 97 
Beherbergungsbetriebe 1.029 856 821 766 757 
Mobile Wohneinheiten 1.116 1.119 1.081 957 1.089 
Systembauten 1.311 1.357 1.354 1.332 1.384 
Wohnungen 2.615 2.512 2.515 2.507 2.504 
Wohnheime 955 935 954 1.156 969 
Summe 7.460 7.147 7.080 7.019 6.960

7 
 
 
29. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2020 
 
Die Veränderung der Verteildichte zum Jahresende wird außerdem von der Entwicklung der 
Gesamtzahl Geflüchteter beeinflusst. Sinkt die Gesamtfallzahl, so sinkt die Verteildichte 
ebenfalls. 
Auf Grund der unter Punkt 1.1 aufgezeigten Prämissen für die Fallzahlentwicklung, der 
weiterhin in der Diskussion befindlichen Asylpolitik von Bund und Land und der kaum 
vorhersehbaren politischen Entwicklung in den Hauptherkunftsländern der geflüchteten 
Menschen ist eine seriöse Prognose nicht möglich. 
 
 
Eine detaillierte Übersicht der Verteildichte bezogen auf die Stadtteile wird in der Anlage 
dargestellt.

8 
 
 
29. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2020 
 
2. Ressourcenmanagement 
Das Ressourcenmanagement wurde entwickelt, um einerseits der durch kommunal nicht 
beeinflussbare Ursachen bedingten deutlichen Schwankungen der Anzahl geflüchteter 
Menschen gerecht zu werden, andererseits auch um die Qualität der Unterkünfte - gerade 
hinsichtlich der notwendigen Privatsphäre - für die geflüchteten Menschen stetig zu 
verbessern. 
Neben der Qualität der Unterbringung steht dabei auch die mittelfristige Rückkehr zu den in 
den Kölner Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung Geflüchteter festgelegten Standards 
im Fokus. 
2.1. Zielvorgaben 2020 
Mit Stand 31.12.2019 waren (außerhalb der Notaufnahme Herkulesstraße) 75% der in 
städtischen Ressourcen (ohne Beherbergungsbetriebe) versorgten Geflüchteten in 
Unterkünften untergebracht, deren Wohneinheiten abgeschlossen sind und die sowohl über 
eigene Sanitäranlagen als auch über eigene Küchen verfügen.  
 
Ziel 1 : Für das Jahr 2020 ist es Ziel, die in 2019 vor allem durch Neubau erreichte 
Verbesserung der Unterbringungsqualität zu etablieren und auf diesem hohen Niveau zu 
halten, so dass die überwiegende Mehrheit der untergebrachten Geflüchteten in 
abgeschlossenen Wohneinheiten versorgt werden kann.  
Die Unterbringung in abgeschlossenen Wohneinheiten ermöglicht ein deutlich höheres Maß 
an Privatsphäre, die wichtig ist, um eigene Strukturen aufzubauen. Die eigenverantwortliche 
Gestaltung des Tagesablaufs und die Zubereitung von Mahlzeiten stellen einen ersten, 
wichtigen Schritt zur Integration dar.  
Für 2020 wird angestrebt, dieses hohe Versorgungsniveau auf 75%  zu erhalten.  
Ziel 2:  Darüber hinaus wird weiter konsequent die Reduzierung der Inanspruchnahme von 
Beherbergungsbetrieben verfolgt, so dass bis am Jahresende 2020 nur noch 700 Plätze in 
der Belegung  sind. Daher wird in 2020 ein Abbau von weiteren ca. 300 Plätzen  angestrebt. 
Ziel 3:  An der Bevorratung einer Unterbringungsreserve von ca. 1.500 Plätzen  wird auch 
in 2020 festgehalten 
2.2. Sachstand II. Quartal 2020 
Im Vergleich zum 31.12.2019 haben sich bzgl. der Erreichung dieser Ziele innerhalb des 
ersten Halbjahres 2020 diese Veränderungen in der Ist-Belegung ergeben: 
 
 
Die einzelnen Sachstände zur Zielerreichung werden im Folgenden weiter erläutert und 
bewertet. 
2.2.1. Ziel 1: Anteil an abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigenen Küchen und 
eigenen sanitären Einrichtungen 
Der Anteil untergebrachter Geflüchteten in abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigener 
Küche und eigener Sanitäranlage soll im Laufe des Jahres 2020 erhalten bleiben und 
Verbesserung der U-Qualität 
Ziel- 
Kennzahl 
zum 
31.12.2020 31.12.2019 31.03.2020 30.04.2020 31.05.2020 3 0.06.2020 
Ziel 1 = Steigerung abgeschlossene WE 75% 75,16% 76,24 % 76,12% 75,71% 76,50% 
Ziel 2 = Beherbergungsbetriebe 700 1029 856 821 766 757 
Ziel 3 = Unterbringungsreserve 1.500 1854 1.836 1.836 1. 836 1.836

9 
 
 
29. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2020 
 
etabliert werden. Zum 30.06.2020 waren 76% der Geflüchteten (außerhalb Notaufnahme 
und Beherbergungsbetrieben) in Objekten mit dem höchsten Qualitätsstandard 
untergebracht. Das Ziel der Erhaltung dieses hohen Niveaus wurde erreicht. 
Die Erhaltung dieser Unterbringungsqualität hängt von vielfältigen Einflussfaktoren ab und 
soll durch konkrete Maßnahmen erreicht werden, die sich wie folgt darstellen: 
Maßnahme a) 
Zur Erhaltung des Qualitätsstandards für die Unterbringung Geflüchteter ist vorgesehen, 
kostenintensive Standorte und solche mit geringen Qualitätsstandards sukzessive zu 
schließen. Dabei stehen u.a. die Standorte mit mobilen Wohneinheiten der ersten und 
zweiten Containergeneration im Fokus. Sie verfügen nur über Gemeinschaftsküchen bzw. -
sanitäreinrichtungen. Durch diese Bauweise ergeben sich u.a. besondere 
brandschutzrechtliche Aspekte, die sehr kostenintensiv sind. Auch in der Unterkunftsart 
„Wohnungen“ befinden sich Objekte die zwar abgeschlossene Wohneinheiten bieten, deren 
Bausubstanz und -zustand die Betreibung als Geflüchtetenunterkunft sehr kostenintensiv 
machen (marode Elektrik- und Wasserinstallation und/oder marode Bausubstanz). Daher 
müssen auch Objekte der Unterkunftsart „Wohnungen“ zur Schließung vorgesehen werden. 
Aus den kostenintensiven Standorten bzw. Standorten mit geringen Qualitätsstandards 
wurden zunächst konkret sieben Standorte ausgewählt, die in 2020 aufgegeben werden 
sollen. An diesen Standorten waren am 31.12.2019 insgesamt 348 Menschen untergebracht. 
Zum 30.06.2020 konnte bereits an vier Standorten die Unterbringungen beendet sowie an 
einem weiteren avisierten Standorten die Belegung reduziert werden. 
Stand II. Quartal 2020: 
 
 
Maßnahme b) 
Zur Verbesserung des Qualitätsstandards ist außerdem die Schaffung von 
Unterkunftsplätzen durch Neubau und Anmietung von neuen Objekten vorgesehen. Weil die 
neuen Plätze jeweils über abgeschlossene Wohneinheiten mit eigener Küche und eigenem 
Sanitärbereich verfügen, wird hiermit ebenfalls ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der 
Unterbringungsqualität und damit zur Integration geleistet. 
Da das Projekt „Umbau Boltensternstraße in Wohnheim“ im Jahr 2020 nicht abschließend 
realisiert werden kann, werden hier insgesamt acht Projekte zur Schaffung neuer 
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Stand 
ortent 
wicklu 
ng 
Belegart Datum 
Leerzug 
Real 
31.12. 
2019 
Real 
30.06. 
2020 
Mauritiussteinweg Wohnungen 1 Altstadt-Süd II Familien 1 0.03.2020 41 0
Gießener Straße Wohnungen 1 Deutz II Familien 31.03.2020 7 6 0
Kronstädter Straße Mobile Wohneinheiten 3 Weiden III Fam ilien 09.06.2020 52 0
Max-Planck-Straße Mobile Wohneinheiten 3 Junkersdorf II Männer 01.07.2020 90 0
Merianstraße Mobile Wohneinheiten 6 Seeberg II Familien 3 0.09.2020 53 56 
Nikolausstraße Mobile Wohneinheiten 3 Sülz II Frauen 30.0 9.2020 24 28 
Marktstraße Wohnungen 2 Raderberg II Familien 30.09.2020 1 2 10 
348 94

10 
 
 
29. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2020 
 
Unterkünfte dargestellt. Dadurch werden in diesem Jahr voraussichtlich 653 neue 
Unterkunftsplätze entstehen. 
Stand II. Quartal 2020 für den Neubau von Unterkunftsplätzen, die bereits errichtet wurden 
und belegt werden können: 
 
 
Der Standort Erbacher Weg dient aktuell zu Quarantäne- und Schutzisolationszwecken und 
wird nicht regulär belegt. Der Standort Dürener Straße wurde ab dem 29.06.2020 bezogen 
und soll mit 44 Personen belegt werden. 
 
Stand II. Quartal 2020 für den Neubau von Unterkunftsplätzen, die sich noch in der 
Errichtung befinden: 
 
 
 
Bei dem Standort Lindweiler Weg wird das Planungsziel in 2020 voraussichtlich nicht 
erreicht. Geplant ist nun die Fertigstellung in 2021. 
 
Darüber hinaus sollen folgende Unterkünfte bis Ende 2020 umgebaut, saniert bzw. 
bezugsfertig hergerichtet werden, um eine verbesserte Unterbringungsqualität zu erreichen.  
Stand II. Quartal 2020 für die Sanierung von Unterkunftsplätzen, die bereits belegt werden: 
 
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Status 
Bau 
vorauss. 
Fertigstellung 
max. 
Beleg 
ung 
vorauss. 
belegte 
Plätze 
Bele 
gung 
30.06. 
2020 
Erbacher Weg Systembauten* 6 Lindweiler Belegung I Quart al2020 150 135 0
Dürener Straße Systembauten 3 Lindenthal Belegung II Qua rtal2020 48 44 26 
179 26 
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Status 
Bau 
vorauss. 
Fertigstellung 
max. 
Beleg 
ung 
vorauss. 
belegte 
Plätze 
Bele 
gung 
30.06. 
2020 
Pastor-Wolff-Straße Systembauten 5 Niehl Bau II Quartal2020 150 135 0
Sinnersdorfer Straße Systembauten 6 Roggendorf/Thenhoven Bau IV Quartal2020 240 212 0
347 0
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
Stadtteil Status 
Bau 
vorauss. 
Fertigstellung 
max. 
Beleg 
ung 
vorauss. 
belegte 
Plätze 
Bele 
gung 
30.06. 
2020 
Finkenweg Wohnungen 7 Wahnheide Belegung I Quartal2020 5 5 5
Hardtgenbuscher Kirchweg Wohnungen 8 Ostheim Belegung I Quartal2020 6 6 6
11 11

11 
 
 
29. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2020 
 
Stand II. Quartal 2020 für die Sanierung von Unterkünften, die zurzeit hergerichtet werden: 
 
 
Bewertung Zielerreichung: 
Bis zum 30.06.2020 konnten bereits Objekte fertig gestellt bzw. neu errichtet und mit der 
Belegung begonnen werden. Durch Neubau und Sanierung, Umbau bzw. Herrichtung wurde 
bereits für 190 Geflüchtete zusätzliche Plätze mit hoher Qualität zur Verfügung gestellt.  
2.2.2. Ziel 2: Abbau von weiteren 300 Unterbringungsplätzen in 
Beherbergungsbetrieben 
Die Reduzierung der Unterbringung Geflüchteter in Beherbergungsbetrieben um ca. 300 
Plätze geschieht sowohl durch eine reduzierte Belegung einzelner Beherbergungsbetriebe 
(unter Beachtung der Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb) als auch durch 
vollständige Beendigung der Nutzung einzelner Objekte.  
In folgenden Beherbergungsbetrieben wurde die Nutzung als Unterkunft bereits vollständig 
beendet: 
 
 
Ein vollständiger Verzicht auf die Inanspruchnahme jeglicher Beherbergungsbetriebe wird 
jedoch auf Grund der dort verfügbaren besonderen Gegebenheiten, die sich besonders für 
die speziellen Schutzbedarfe einzelner Geflüchteter eignen, auch auf Dauer nicht möglich 
sein. 
Insgesamt hat sich das Volumen der Ist-Belegung in Beherbergungsbetrieben seit 
Jahresbeginn wie folgt verändert: 
 
Bewertung Zielerreichung: 
Seit 31.12.2019 wurde die Belegung in drei Beherbergungsbetrieben bereits vollständig 
beendet. Inklusive der Reduzierung der Belegung in weiteren Beherbergungsbetrieben 
wurden bereits insgesamt 272 Plätze in Beherbergungsbetrieben abgebaut, sodass nur noch 
757 Plätze belegt sind.  
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
Stadtteil Status 
Bau 
vorauss. 
Fertigstellung 
max. 
Beleg 
ung 
vorauss. 
belegte 
Plätze 
Bele 
gung 
30.06. 
2020 
Bonner Straße Wohnheime 2 Marienburg Sanierung IV Quarta l2020 140 116 0
116 0
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Stand 
ortent 
wicklu 
ng 
Belegart Datum 
Leerzug 
max. 
Belegung* 
Real 
30.06. 
2020 
Johannisstraße Beherbergungsbetriebe 1 Altstadt-Nord II überwieg. 
Familien 
31.03.2020 24 0
Rheinaustraße Beherbergungsbetriebe 1 Altstadt-Süd II üb erwieg. 
Familien 
20.05.2020 167 0
Moselstraße Beherbergungsbetriebe 1 Neustadt-Süd II über wieg. 
Familien 
01.06.2020 142 0
333 
Stichtag 31.12.2019 31.03.2020 30.04.2020 31.05.2020 30.06 .2020 
Beherbergungsbetriebe 1.029 856 821 766 757

12 
 
 
29. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2020 
 
2.2.3. Ziel 3: Aufbau einer Unterbringungsreserve von ca. 1.500 Plätzen 
An der Bevorratung einer Unterbringungsreserve von ca. 1.500 Plätzen wird auch in 2020 
festgehalten. Das Konzept zur Erhaltung einer Unterbringungsreserve hat sich in der 
Vergangenheit sehr bewährt. Insbesondere die Vielzahl der Unterbringungsersuchen Ende 
2018 hätte ohne diese Ressourcen nicht befriedigt werden können. 
Als Reserve im engeren Sinne sind leergezogene Standorte und Standorte mit 
abgeschlossenen Gebäudekörpern definiert, die ganz bzw. teilweise nicht belegt sind. 
Als Unterbringungsreserve stehen am 30.06.2020 zur Verfügung: 
 
Bewertung Zielerreichung: 
Es stehen derzeit etwas mehr als 1.500 Plätze als Unterbringungsreserve zur Verfügung.  
Die Standorte Hardtgenbuscher Kirchweg und Ostlandstraße werden perspektivisch für den 
Schul- und Kita-Bau bereitgestellt und entfallen dann als Reservestandort. Der Standort 
Boltensternstraße kann nur als Reserve aktiviert werden, solange der Umbau zum 
Wohnheim nicht begonnen hat. Für den Standort Kronstädter Straße endet der Mietvertrag 
am 30.06.2021 und wird voraussichtlich nicht verlängert.  
Um dem Anspruch der Reservehaltung Rechnung zu tragen, wurden an den neuen großen 
Standorten mit Mobilen Wohneinheiten einzelne Containereinheiten nicht belegt, sondern der 
Reservehaltung zugeführt. Außerdem wird geprüft, ob der Standort Ostmerheimer Straße zur 
Reservehaltung genutzt werden kann. 
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Stan 
dort 
entw 
icklu 
ng 
Datum 
Bereitstellu 
ng 
Max. 
Beleg 
ung 
Reserve 
plätze 
(max.) 
Aloys-Boecker-Straße Mobile 
Wohneinheiten 
7 Lind III 320 56 
Boltensternstraße Notunterkünfte 5 Riehl V 08.03.2019 240 88 
Haferkamp Mobile 
Wohneinheiten 
9 Stammheim III 320 32 
Hardtgenbuscher Kirchweg Leichtbauhallen 8 Ostheim III 3 0.01.2019 400 400 
Josef-Broicher-Straße Mobile 
Wohneinheiten 
7 Urbach III 400 148 
Kronstädter Straße Mobile 
Wohneinheiten 
3 Weiden III 09.06.2020 179 25 
Luzerner Weg Leichtbauhallen 9 Mülheim III 31.07.2018 400 400 
Mathias-Brüggen-Straße Notunterkünfte 4 Ossendorf III 22 .02.2019 230 230 
Neusser Landstraße Systembauten 6 Fühlingen III 240 94 
Ostlandstraße Notunterkünfte 3 Weiden III 12.09.2017 136 1 36 
Ostmerheimer Straße Notunterkünfte 8 Merheim III 01.04.2 019 158 158 
Schlagbaumsweg Mobile 
Wohneinheiten 
9 Holweide III 400 96 
1.863

13 
 
 
29. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2020 
 
3. Internetanbindung der Unterbringungsstandorte für Geflüchtete 
Das Internet ist im 21. Jahrhundert zur zentralen Informationsquelle für große Teile der 
Bevölkerung geworden und damit eine Grundlage der freien Meinungsbildung. Zunehmend 
wird das Internet auch zentral für den Zugang zu Bildungsangeboten. In der Corona-Krise 
wurde das Internet so zum Forum für Online-Schulunterricht für viele Schulkinder inklusive 
der Übermittlung von Hausaufgaben per E-Mail. Dies betrifft natürlich auch die Kinder der 
Geflüchteten im schulpflichtigen Alter. Auch Anträge und Termine bei Behörden werden 
immer öfter online abgewickelt. Zudem ermöglicht das Internet die Aufrechterhaltung von 
Kontakten zu den Herkunftsländern und -kulturen der Geflüchteten.  
Aufgrund seiner zunehmenden Bedeutung im Alltag wurde der Zugang zum Internet vom 
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UNHRC) in einer nicht bindenden Resolution 
„The promotion, protection and enjoyment of human rights on the Internet“ zum 
Menschenrecht erklärt. Dies begründet jedoch keinen individuellen Rechtsanspruch auf 
einen eigenen kostenlosen Internetzugang und auf ein erforderliches Endgerät (PC, Tablett, 
Laptop etc.).  
In Deutschland wird dem Rechnung getragen, indem im Rahmen des sozialhilferechtlichen 
Regelbedarfs ein Telefon- und Internetanschlusses mitfinanziert wird, um auch finanziell und 
sozial schlechter gestellten Menschen eine Teilhabe am Internet zu ermöglichen.  
Auch wenn im Rahmen der Unterbringung von Geflüchteten keine gesetzliche Verpflichtung 
besteht, die Unterkünfte mit einem Internetzugang auszustatten, hat sich die Verwaltung im 
Bewusstsein der heutigen Bedeutung des Internets im Alltag schon früh intensiv mit dem 
Internetzugang für Geflüchtete beschäftigt (Vorlage 2300/2015). Es wurden im Ausschuss für 
Soziales und Senioren mehrere technische Lösungsmöglichkeiten nebst den damit 
verbundenen Kosten dargestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, insbesondere bei der 
Neuerrichtung von Unterbringungsobjekten eine Internetanbindung mit zu planen.  
Inzwischen ist an allen Unterbringungsstandorten eine Internetanbindung gewährleistet.  
Das Ressourcenmanagement des Amtes für Wohnungswesen konzentriert sich derzeit 
neben dem Abbau von veralteten und kostenintensiven Unterkünften für Geflüchtete auf eine 
kontinuierliche Steigerung der Unterbringungsqualität in bestehenden und neuen 
Unterkünften. Dazu gehört auch die Internetversorgung. Diese hat durch die Corona-
Pandemie eine höhere Priorität erhalten, insbesondere aufgrund der Notwendigkeit von 
schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen, in der Unterkunft zu lernen und per Internet mit 
Schule und Lehrern zu kommunizieren sowie für die Hausaufgabenrecherche.  
Die Qualität der Internetversorgung, insbesondere die verfügbare Bandbreite, hängt von der 
generellen Internetanbindung am Ort der jeweiligen Unterkunft ab, also ob dort das 
zuständige Telekommunikationsunternehmen bereits ein Glasfaserkabel verlegt hat und / 
oder ein Hausanschluss im Gebäude existiert. Dies kann in unterschiedlichen Stadtteilen von 
Köln stark voneinander abweichen. Erfolgt die Unterbringung in einem angemieteten Objekt, 
ist dessen Eigentümer für die grundsätzliche Möglichkeit zur Internetversorgung 
verantwortlich und bei Beherbergungsbetrieben der Betreiber, auf welche die Stadt Köln nur 
begrenzten Einfluss haben.  
Eine Verbesserung der bestehenden Basisversorgung durch Verlegung neuer Glasfaser- 
und Breitbandkabeln, das Anlegen von neuen Hausanschlüssen und die Installation von 
weiteren W-LAN-Hotspots sowie Verstärkern und Antennen durch Telekommunikations-
anbieter ist mit teilweise erheblichen Kosten verbunden, die bis zu sechsstellige Beträge pro 
Standort erreichen. Hier muss für jeden Standort individuell eine Kosten-Nutzen-Abwägung 
getroffen werden, insbesondere vor dem Hintergrund der Bewirtschaftungsverfügung der 
Kämmerei. Das Amt für Wohnungswesen prüft derzeit intensiv die vertretbaren

14 
 
 
29. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2020 
 
Möglichkeiten zur Verbesserung der Internetversorgung, um diese dann kurzfristig 
umzusetzen.  
So wurde im April 2020 zunächst eine Evaluation der Internetanbindung von 133 
Unterbringungsstandorten für Geflüchtete (109 belegte Standorte, 1 Quarantänestandort, 20 
Beherbergungsbetrieben sowie 3 Neubauobjekt) vorgenommen, wobei der Fokus auf 
größere Unterbringungsstandorte mit über 100 Personen gelegt wurde. 
Nach der Bestimmung von Kriterien zur Priorisierung wie Standortgröße, Belegungsstruktur, 
telekommunikationstechnische, bauliche und rechtliche Rahmenbedingungen etc. wurden 
diese wie folgt festgelegt: 
• Prio 0 - kein Handlungsbedarf 
• Prio 1a - Entscheidungsbedarf 
• Prio 1b - Handlungsbedarf 
• Prio 2 - Recherchebedarf 
Zum 30.06.2020 liegen folgende Sachstände vor: 
Prio 0: für 40 Standorte besteht kein  Handlungsbedarf     erledigt 
• 9 Standorte werden bis Mitte / Ende 2020 aufgegebe n 
• 3 Standorte: Lösung geschaffen  
Rothenburger Straße:  beim Umbau wurde die Installation eines 
Hausanschlusses mit geplant, so dass sich die Bewohnerparteien mit einen 
privatem Internetanschluss versorgen können. 
 
Schlagbaumsweg:  Die Internetanbindung wurde technisch gewartet und 
zusätzlich eine Antenne (Hotspot) ausgetauscht mit dem Ergebnis einer guten 
Signalstärke. 
 
Neubrücker Ring:  Bandbreite wurde erhöht. 
• 28 Standorte: Alternative Privatanschluss (ggf. so zialarbeiterische Unterstützung) 
 
Prio 1a: für 3 Standorte wurde ein Entscheidungsbedarf  identifiziert Ende 07/2020 
• 3 Standorte: Kosten-/Nutzenanalyse sowie Entscheid ungsvorschlag aufgrund der 
erfolgten Angebotsbeiziehung zur Verbesserung der Internetanbindung 
 
Prio 1b: für 19 Standorte wurde ein Handlungsbedarf  identifiziert 
• 11 Standorte: tiefergehende Analyse der bekannten Problemlage ggf. unter 
Beteiligung von Dritten 
• 3 Standorte: Angebotsbeiziehung zur Verbesserung d er Internetanbindung läuft 
• 4 Standorte: Auftrag erteilt (Wiedervorlage Erledi gung) 
• 1 Standort: Sachstand Glasfaserausbau steht noch a us 
 
Prio 2: für 3 Standorte wurde ein Recherchebedarf  identifiziert 
• 3 Standorte: Recherche, ob und welche Probleme/Bed arfe bestehen 
 
Die einzelnen Standorte sind in der Anlage benannt. 
 
Darüber hinaus wurde ein Fachplaner beauftragt, die technischen Möglichkeiten einer 
nachträglichen Ausstattung von Internetanschlüssen in Mobilen Wohneinheiten zu eruieren. 
Besonderes Augenmerk liegt hierbei jedoch auf den brandschutzrechtlichen Bestimmungen. 
Für viele Schüler aus Geflüchteten-Familien stellt sich selbst bei Vorhandensein einer guten 
Internetverbindung das Problem eines fehlenden Computers in Form eines PC, eines 
Tablets oder Laptops. Zwar verfügen die meisten Kinder und Jugendlichen heute über ein

15 
 
 
29. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2020 
 
Smartphone, welches jedoch zum Abrufen von E-Mails, Erstellen von Word-Dateien und zur 
Online-Bearbeitung von Aufgaben wenig geeignet ist. Diese ist ein generelles Problem von 
Kindern und Jugendlichen aus Familien mit prekären finanziellen Verhältnissen. 
Im Rahmen der Spendenaktion „Alle Lernen am Computer! Und ich?“ hat daher der Verein 
Kunst hilft geben für Arme und Wohnungslose in Köln e.V. Spenden zur Anschaffung von 
480 Laptops nebst Internet-USB-Stick mit einer halbjährigen Flatrate gesammelt. 20 
Exemplare wurden Ende Mai öffentlichkeitswirksam im Beisein der Oberbürgermeisterin an 
den Vorsitzenden des Kölner Flüchtlingsrates e.V., Herrn Prößl, übergeben und wurden in 
den Familien verteilt. 
4. Bewältigung der Corona-Pandemie in Geflüchtetenunterkünften 
Nachdem im 28. Bericht die umfassenden Maßnahmen des Amtes für Wohnungswesen zur 
Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus in Unterkünften für Geflüchtete und die 
hygienischen Vorkehrungen dargestellt wurden, soll nunmehr die weitere Entwicklung in den 
Folgemonaten aufgezeigt werden. 
Notaufnahme 
Im Fokus von Medien, Politik und ehrenamtlich Engagierten für Geflüchtete stand vor allem 
die Notaufnahme in der Herkulesstraße, welche als eine der wenigen Unterkünfte über 
Gemeinschaftssanitär und Gemeinschaftsverpflegung verfügt. Da beides die Möglichkeit zur 
räumlichen Begegnung mit anderen Untergebrachten erhöhte, bestand die Befürchtung, 
dass hier die Gesundheit der Geflüchteten einer besonderen Gefährdung ausgesetzt ist.  
Dies hat sich bisher nicht bestätigt. 
Im Zeitraum 01.04. bis 30.06.2020 wurden 859 Testungen an 585 Personen vorgenommen 
und davon waren 9 Ergebnisse positiv (1,5 %). Diese 9 Personen waren an fünf Standorten 
untergebracht; darunter auch an zwei Standorten mit abgeschlossenen Wohneinheiten. 
In der Notaufnahme bestand aufgrund  
• einer stark entzerrten Belegung (zum 30.06.2020 nu r noch 160 Personen bei 595 
Plätzen), 
• einer straffen Organisation (zeitlich gestaffelte Essenausgabe an kleine Gruppen in 
einer großen Mensa) und  
• umfassender Hygienemaßnahmen (z.B. der Reinigung d er Sanitärbereiche sieben 
Mal am Tag) 
zu keinem Zeitpunkt eine besondere Ansteckungsgefahr.  
In der Notaufnahme Herkulesstraße gab es vom 01.04.2020 bis zum 30.06.2020 nur fünf 
positive Corona Testungen. Das Verwaltungsgericht Köln hat zwei Anträge auf einstweilige 
Verfügung von Familien, die in der Herkulesstraße untergebracht waren und verlegt werden 
wollten, angesichts der umfassenden Maßnahmen zur Hygiene und Abstandswahrung 
zurückgewiesen. Es wurde ausdrücklich bestätigt, dass es sich um eine menschenwürdige 
Unterbringung nach § 14 Ordnungsbehördengesetz NRW handelt, welche das Grundrecht 
auf körperliche Unversehrtheit in Art. 2 Grundgesetz auch unter den besonderen 
Anforderungen der Corona-Epidemie beachtet. Diese Entscheidung wurde zudem in der 
Beschwerdeinstanz vor dem Oberverwaltungsgericht Münster eindeutig bestätigt.  
Spendenaktion 
Die Vorsorgemaßnahmen der Verwaltung haben auch in den anderen Gemeinschafts-
unterkünften gegriffen. Dabei wurde die Stadt auch von der Zivilgesellschaft unterstützt. So 
hat der Verein Kunst hilft geben für Arme und Wohnungslose in Köln e.V. eine Spende von

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29. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2020 
 
3.000 einfachen Schutzmasken an das Amt für Wohnungswesen übergeben und der Soziale 
Dienst hat diese in den Unterkünften mit nicht abgeschlossenen Wohneinheiten 
(Wohnheimen) verteilt. 
Aufhebung Besuchsverbot 
Aufgrund der allgemeinen Lockerungen und den Auslaufen von Quarantänen konnte auch 
das am 20.03.2020 verhängte Besuchsverbot für Unterkünfte in mehreren Schritten bis zum 
22.06.2020 wieder aufgehoben werden.  
Zunächst erfolgte ab 27.05.2020 die Aufhebung des Besuchsverbot für kleinere Objekte mit 
bis zu zwanzig Unterbringungseinheiten innerhalb der Unterkünfte, da wegen geringer 
Anzahl an Untergebrachten die geringste Gefährdung für andere dort lebende 
Untergebrachte besteht. Die Aufhebung galt nicht für das Außengelände, um Kontakte zu 
minimieren– gemeinsames Spielen mit „auswärtigen“ Kindern, Vermeidung von Grillpartys 
mit Gästen und ähnliches.  
Am 08.06.2020 erfolgte die Aufhebung des Besuchsverbotes in allen größeren Objekten mit 
abgeschlossenen Unterkünften. Auch diese Aufhebung galt nicht für das Außengelände.  
Im Rahmen der weiteren Lockerung erfolgte dann zum 15.06.2020 die Aufhebung des 
Besuchsverbots auf Außengeländen aller Einrichtungen außer der Herkulesstraße. Auf den 
Außengeländen gelten damit die gleichen Regelungen wie im öffentlichen Raum. Zum 
22.06.2020 fand schließlich auch die Aufhebung des Besuchsverbotes in der Notaufnahme 
in der Herkulesstraße statt, so dass der Status Quo vor der Pandemie wiederhergestellt ist. 
Mit jeder Lockerung von behördlich angeordneten Einschränkungen in den Unterkünften wird 
das eigenverantwortliche Verhalten der Untergebrachten wichtiger, also die eigenständige 
Beachtung von empfohlenen Abstands- und Kontaktregeln sowie von grundlegenden 
Desinfektionsregeln.  
Umgang mit vulnerablen Gruppen 
Zum Umgang mit vulnerablen Gruppen im Kontext der Corona-Pandemie hat das Amt für 
Wohnungswesen mit dem Gesundheitsamt im zweiten Quartal ein Verfahren unter folgenden 
Prämissen entwickelt. 
Geflüchtete müssen dem Sozialen Dienst keine Auskunft z.B. über ihren 
Gesundheitszustand geben, dies erfolgt immer freiwillig (Art. 9 II DSGVO).  
Eine Unterbringung in einer abgeschlossenen Wohneinheit wird immer als adäquate 
Unterbringung angesehen. Abstandsregeln und Hygieneempfehlungen können grundsätzlich 
auch in allen anderen Einrichtungen durch die Bewohnerschaft eingehalten werden. Dies ist 
aber immer von gegenseitiger Rücksichtnahme aller Beteiligter abhängig.  
Von daher wird selbstverständlich versucht, Personen, die eines besonderen Schutzes 
bedürfen, adäquat und möglichst in abgeschlossenen Wohneinheiten unterzubringen. Die 
Beschreibung der Risikogruppen für schwere Verläufe bei Covid 19-Erkrankungen sind 
durch das Robert-Koch-Institut (RKI) relativ weit gefasst. Eine konkrete Einschätzung der 
Vulnerabilität ist für medizinische Laien nicht möglich. Gleichzeitig ist eine Versorgung aller 
als Risikogruppen einzustufenden Personen in abgeschlossenen Unterkünfte aufgrund der 
begrenzten Ressourcen nicht möglich. Von daher wird folgendes Verfahren umgesetzt: 
1. Der Soziale Dienst hat alle Personen aus Risikog ruppen gemäß RKI, soweit diese 
ihm bekannt sind, erfasst. Dies umfasst das gesamte Spektrum, d.h. vom rauchenden 
50-jährigen Geflüchteten bis hin zum Geflüchteten mit schweren Vorerkrankungen.

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29. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 30.06 .2020 
 
2. Der Flüchtlingsmedizinische Dienst des Gesundhei tsamtes tauscht sich mit den 
Fachkräften des Sozialen Dienstes über die zu Risikogruppen gehörenden 
Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren individuellem Wohnbedingungen aus. 
Das Team der Flüchtlingsmedizin unterstützt die Menschen dabei, bedarfsgerecht im 
Regelsystem anzukommen, eine medizinische Basisversorgung zu erhalten und bei 
besonderen Bedarfen (Infektionen, Schwangerschaft, chronisch Kranke, Menschen 
mit Behinderung, besondere Schutzbedürftigkeit etc.) fachgerecht versorgt und 
angebunden zu sein. 
 
3. Bei Bedenken über eine nicht adäquate Unterbring ung werden die Bewohnerinnen 
und Bewohner durch den Flüchtlingsmedizinischen Dienst aufgesucht. Mit deren 
Einverständnis werden zur Einschätzung der medizinischen Situation Arztbriefe, 
Medikation, Atteste und auch persönliche Kontakte mit den behandelnden Ärzten mit 
einbezogen. 
 
4. Falls aufgrund medizinischer Indikation eine and ere Unterbringung erforderlich ist, 
erfolgt eine Unterbringung der Bewohnerpartei in einer Unterkunft mit einem den 
Bedürfnissen entsprechenden Standard. Dieses wird – wiederum in Absprache 
zwischen dem Amt für Wohnungswesen und dem Gesundheitsamt - kurzfristig 
umgesetzt. 
Eine Verlegung von Parteien nach diesem Verfahren wurde seit Beginn der Pandemie in 
weniger als zehn Fällen notwendig. Dies ist durch die Tatsache bedingt, dass besondere 
Vulnerabilität im Belegungsmanagement generell berücksichtigt wird, das heißt, Geflüchtete 
mit gesundheitlichen Einschränkungen, schweren Erkrankungen, hohem Alter oder 
ähnlichem bei der Belegung von abgeschlossenen Unterkunftseinheiten immer gesondert 
berücksichtigt wurden.  
Weiterhin ist im Belegungsmanagement eine Abwägung zwischen verschiedenen Aspekten 
notwendig, z.B. den Bedarfen zwischen einer Alleinerziehenden mit Kleinkind (keine RKI-
Risikogruppe) und einem Ehepaar zwischen 50 und 60, bei dem eine Person raucht (RKI-
Risikogruppe). Die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe kann nicht automatisch zu einer 
Verlegung in eine abgeschlossene Unterkunftseinheit führen, da sonst ggfls. andere 
vulnerable Geflüchtete, die aber nicht zu den RKI-Risikogruppen gehören, unberücksichtigt 
bleiben. 
Standorte zur Quarantäne- und Schutzisolierung 
Auf Grund der geringen Infektionszahlen musste bis zum 30.06.2020 lediglich der Standort 
Erbacher Weg zur Quarantäne- und Schutzisolierung in Anspruch genommen werden, so 
dass der Standort Dürener Straße im Juni 2020 seiner ursprünglichen Nutzung als 
Unterbringungsstandort für Geflüchtete zugeführt werden konnte (siehe Kapitel 2.2.1 Seite 
10). 
Die Besichtigung für Anwohnerinnen und Anwohner, ehrenamtlich Engagierte sowie alle 
Interessierten fand am 23.06.2020 unter Maßgabe eines dafür entwickelten und den 
Vorgaben des Robert-Koch-Instituts entsprechenden Hygienekonzeptes statt. 
 
 
 
Der nächste Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln wird vom Amt für Wohnungswesen 
turnusmäßig zum 30.09.2020 erstellt.

Beratungsverlauf (7)

18.08.2020 Integrationsrat
TOP 5.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.08.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.08.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.08.2020 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.08.2020 Gesundheitsausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.09.2020 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (81)

  • Aachener Straße 3
  • Äußere Kanalstraße 4
  • Bergisch Gladbacher Straße 9
  • Börschgasse 7
  • Genovevastraße 9
  • Hackenbroicher Straße 6
  • Kronstädter Straße 3
  • Lahnstraße 2
  • Max-Planck-Straße 3
  • Merianstraße 6
  • Mündelstraße 9
  • Nikolausstraße 3
  • Oskar-Jäger-Straße 4
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  • Straße 1
  • Straße 7
  • Straße 2
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  • Blaubach 1

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Details

Aktenzeichen
2111/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
28.07.2020
Erstellt
13.07.2020 12:07