SV-2021/0039
Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und Volt vom 1. Juli 2021 betr. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
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Punkt 34.8: Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und Volt vom 1. Juli 2021 betr. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (V-Nr. SV-2021/0039) Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zurückgestellt.
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Punkt 40.3: Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und Volt vom 1. Juli 2021 betr. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (V-Nr. SV-2021/0039) Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zurückgestellt.
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Punkt 25.1: Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und Volt vom 1. Juli 2021 betr. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (V-Nr. SV-2021/0039) Der Antrag wird durch die antragstellenden Fraktionen zurückgestellt.
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Punkt 19.1: Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und Volt vom 1. Juli 2021 betr. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (V-Nr. SV-2021/0039) Der Antrag wird bis zum Wiederaufruf zurückgestellt.
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Punkt 20.1: Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und Volt vom 1. Juli 2021 betr. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (V-Nr. SV-2021/0039) Der Antrag wird zurückgestellt.
SV-2021/0039
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Vorlage-Nr. SV-2021/0039
Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und Volt vom 1. Juli 2021 betr. Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung
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Darmstadt 01.07.2021
A N T R AG
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Die Stadtverordnetenversammlung möge folgende Satzung beschließen:
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Darmstadt vom 04. 12. 1968 Aufgrund des
§ 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. 03.
2005 (GVBl. I Seite 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. I
Seite 201) wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021
folgende Satzung erlassen:
Art. I
§ 1 erhält folgende neue Fassung:
„Der Magistrat besteht aus dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin, dem
Bürgermeister/der Bürgermeisterin und vier Stadträten/Stadträtinnen, die ebenfalls
hauptamtlich tätig sind, sowie zehn ehrenamtlichen Stadträten/Stadträtinnen.“
§ 2 Ausschüsse erhält folgende neue Fassung:
„(1) Zur Vorbereitung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung sind folgende
Ausschüsse zu bilden:
1. Haupt- und Finanzausschuss (einschl. Recht, Stellenplan und Beteiligungen)
2. Wahlvorbereitungsausschuss
3. Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Wissenschaft und Digitalisierung
4. Kulturausschuss
5. Ausschuss für Bildung und Schule
6. Ausschuss für Soziales (einschl. Gleichstellung, Interkulturelles, Familie und
Kinderbetreuung)
7. Ausschuss für Sport und Gesundheit
8. Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften
9. Ausschuss für Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz“
Art. II
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
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Begründung:
Darmstadt wächst stetig und damit auch die Aufgaben des hauptamtlichen Magistrats.
Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Stadt muss der hauptamtliche Magistrat im Lauf
der Legislaturperiode möglicherweise zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit auf vier hauptamtliche
Stadträte/Stadträtinnen erhöht werden.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Hildegard Förster-Heldmann
Andreas Ewald
(Fraktionsvorsitzende)
Roland Desch
(Fraktionsvorsitzender)
Nicolas Kämmerer
(Fraktionsvorsitzender)
Beratungsverlauf (6)
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2021/0039
- Typ
- Antrag
- Datum
- 06.07.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00