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AN/0794/2024

Köln prüft die Einführung der YouCard – Mehr Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche in Köln

Gem. Antrag nach § 3 (SPD) 24.05.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 06.06.2024, TOP 3.2

YouCardHamm_Juni_2023

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

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YouCardHamm_Juni_2023

3208 Zeichen

1
Das Bildungs- und Teilhabepaket
06.06.2023

2
Leistungsarten:
- - Mittagsverpflegung
- - Eintägige Schul- und Kitaausflüge
- - Soziale und Kulturelle Teilhabe
- - Schulbedarf
- - Mehrtägige Klassenfahrten
- - Lernförderung
- - Schülerbeförderung
Das Bildungs- und Teilhabepaket

Wer kann die Leistungen des Bildungs-
und Teilhabepakets erhalten?
Bei Erhalt von folgenden Sozialleistungen:
- Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld)
- Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung/Sozialhilfe)
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Struktur der akkreditierten Leistungserbringer:
70 Schulen
10 Caterer
100 Kitas/Kindertagespflegestellen
250 Vereine/Anbieter für soziale und kulturelle Teilhabe

5
Wie beantrage ich die YouCardHamm?
Bei Erhalt von SGBII Leistungen: 
Beantragung der Leistungen über den Globalantrag (beim KJC)
Bei Beantragung der SGB II Leistungen wird automatisch für die Kinder eine 
YouCardHamm beantragt und ausgestellt. 
Die Verlängerung erfolgt automatisch bei Weiterbewilligung der Leistungen!
Alle anderen Rechtskreise: 
Beantragung der Leistungen über einen Allgemeinantrag 
(beim Amt für Soziales, Wohnen und Pflege)

6
Aufbuchung folgender Leistungen bei Antragsbewilligung:
1. Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung (Pauschale)
➢ Abbuchung der tatsächlich in Anspruch genommenen Mittagsverpflegung über die 
YouCardHamm durch den Leistungserbringer (z.B. Caterer)
2. Eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten (Pauschale)
➢ Abbuchung der tatsächlichen Kosten über die YouCardHamm durch die 
Schule/Kita/Hort bzw. Träger
3. Soziale und kulturelle Teilhabe
Bewilligung von 15 Euro für jeden Monat des Bewilligungszeitraums (bis Vollendung 
des 18. Lebensjahres)
➢ Abbuchung durch den zugelassenen Leistungserbringer über YouCardHamm
(z.B. Sportverein, Pfadfinder…)
Wie funktioniert die YouCardHamm?

Ausnahme: Schulbedarf und Lernförderung
Der Schulbedarf wird bei Schulkindern immer zum 01.02. und 
01.08. automatisch bei vorliegender Bewilligung ausgezahlt 
(zurzeit 58€ bzw. 116€)
Die Lernförderung muss über einen eigenen Antrag mit 
Bestätigung der Schule beantragt werden

8
YouCardHamm: Funktionen für Leistungserbringer
• Durchführung von Transaktionen (virtuelle Abbuchungen)
• Auswertung/Übersicht über getätigte Transaktionen und erhaltene Auszahlungen
vorher:
• einmalige Online-Registrierung im YouCardHamm-System
• Akkreditierungverfahren /Abschluss einer schriftlichen Leistungsvereinbarung mit der 
Stadt Hamm
YouCardHamm: Funktionen für Leistungsberechtigte
• Information über Stand der Bebuchung und getätigte Abbuchungen
• Möglichkeit der Suche von Angeboten auf der Internetseite der YouCardHamm

• Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben: Direktzahlung an den einzelnen 
Leistungserbringer
• einfache und transparente Bewilligungs- und Abrechnungslösung in Echtzeit
• immer aktuellster Bewilligungsstand auf der YouCardHamm
• keine Verzögerungen durch Wegezeiten
• sehr hohe finanzielle Planungssicherheit für Leistungserbringer
• Reduzierung des Arbeitsaufwandes für alle Beteiligten 
(Leistungsberechtigter, Leistungserbringer, Behörde) 
• Vermeidung der Stigmatisierung finanzschwacher Kinder
Vorteile der YouCardHamm
9

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1857 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50/502 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0794/2024
Stand: 13.03.2025 
Sachstandsbericht  
Köln prüft die Einführung der YouCard – Mehr Bildung und Teilhabe für Kinder und 
Jugendliche in Köln 
Beschluss: 
 
1. Die Stadt Köln prüft in Kooperation mit dem Jobcenter die Möglichkeit der Einführung einer Y-
ouCard (in Form eines digitalen Systems) nach dem Vorbild der Stadt Hamm. Das Ergebnis 
der Prüfung soll dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren bis spätestens Okto-
ber 2024 vorgelegt werden. Die Prüfung soll u.a. den möglichen Kosten- und Zeitaufwand er-
fassen, der verwaltungsseitig entstehen kann. Die Verwaltung soll Erkundigungen bei der 
Stadt Hamm insbesondere zum Nutzen, zum Aufwand und zu Erleichterungen für die Berech-
tigten einholen. 
2. Die Verwaltung wird gebeten, Synergieeffekte mit dem Köln-Pass und der Kindergrundsiche-
rung darzustellen. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Unter Abwägung aller Vor- und Nachteile und dem zu erwartenden hohen Verwaltungsauf-
wand bei einer Umstellung des bisher bewährten und etablierten Verfahrens, welche auch 
nicht zu einer messbaren Verbesserung der bisherigen Inanspruchnahme führen würde, 
kommt das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren zu dem Ergebnis, dass die Einführung einer 
Bildungskarte derzeitig nicht in Betracht kommt. 
 
Die Verwaltung hat mit Mitteilung 3594/2024 am 23.01.2025 eine Stellungnahme abgegeben. 
 
Nächste Schritte: 
Wie in der Mitteilung 3594/2024 ausgeführt wird die Verwaltung im Rahmen des Projektes 
„Weiterentwicklung des Köln-Passes“ langfristig mögliche Synergien zum Bildungs- und Teil-
habepaket beispielsweise zu einer Veränderung in Richtung „App oder Kartenlösung mit Wal-
let“ mitdenken und in die jährliche Berichterstattung zur Entwicklung des Köln-Pass aufneh-
men.

2

Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

4308 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses  
für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
Herrn Daniel Bauer-Dahm  
 
An Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.05.2024 
 
AN/0794/2024 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 06.06.2024 
 
Köln prüft die Einführung der YouCard – Mehr Bildung und Teilhabe für Kinder und 
Jugendliche in Köln 
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD -Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Ausschusses am 
06.06.2024 aufzunehmen: 
 
Beschluss:  
1. Die Stadt Köln prüft in Kooperation mit dem Jobcenter die Möglichkeit der Einführung einer 
YouCard (in Form eines digitalen Systems) nach dem Vorbild der Stadt Hamm. Das Er-
gebnis der Prüfung soll dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren bis spä-
testens Oktober 2024 vorgelegt werden. Die Prüfung soll u.a. den möglichen Kosten- und 
Zeitaufwand erfassen, der verwaltungsseitig entstehen kann. Die Verwaltung soll Erkundi-
gungen bei der Stadt Hamm insbesondere zum Nutzen, zum Aufwand und zu Erleichte-
rungen für die Berechtigten einholen.  
2. Die Verwaltung wird gebeten, Synergieeffekte mit dem Köln-Pass und der Kindergrundsi-
cherung darzustellen. 
 
 
Begründung:  
Hamm gilt als eine sehr familienfreundliche Stadt mit Vorbildcharakter.[1] Bereits 2018 
machte sich die Stadt einen Namen, als bekannt wurde, dass sie mit der Einführung 
                                                 
[1] Frau tv: Familienfreundliche Stadt: Hamm macht es vor (ardmediathek.de)

- 2 - 
 
der YouCard 2012 erreichte, dass ca. 90 Prozent der Berechtigten in Hamm BuT-Leis-
tungen in Anspruch nehmen.[2] Im interkommunalen Vergleich liegt Hamm damit deut-
lich über dem Durchschnitt. Die YouCardHamm ist eine Karte im Scheckkartenformat, 
die Kinder und Jugendliche von der Stadt Hamm zusammen mit der Bewilligung von 
Bildungspaketleistungen erhalten. Diese Karte ermöglicht eine einfache und prakti-
sche Abrechnungslösung, bei der bewilligte Leistungen aus dem Bildungspaket in An-
spruch genommen werden können, ohne dass ein Geldbetrag auf der Karte gespei-
chert ist. Die Stadt Hamm prüft zurzeit, auf die Karte zu verzichten und auf ein digitales 
Modell, z. B. in Form eines QR-Codes, umzusteigen.  
 
Zwar hat sich auch in Köln die Inanspruchnahme des Bildungs - und Teilhabepakets 
(BuT) in den letzten Jahren positiv entwickelt, aber immer noch nehmen zu wenige 
Familien die Leistungen des BuT wahr, die ihnen zustehen. Dies ist immer wieder 
Thema im JHA und im Ausschuss für Soziales und Senior*innen. Die jetzigen Steige-
rungen waren für die Stadt zudem mit viel Aufwand verbunden, z. B. durch gezielte 
Informationskampagnen und eine verbesserte Erreichbarkeit der Angebote. Es wurde 
auch lobenswerterweise verstärkt darauf hingearbeitet, die Bürokratie und die Antrags-
verfahren zu vereinfachen. Dies alles führte zu einer Steigerung der Anzahl an Anträ-
gen und letztendlich zu einer höheren Inanspruchnahme der Leistungen, wie die Mit-
teilungen "Mittelbewirtschaftung im Bildungs - und Teilhabepaket (BuT)" der letzten 
Jahre zeigen, aber zufriedenstellend ist die Entwicklung noch nicht.  
Die Erfahrungen aus Hamm zeigen, dass die Integration des BuT in die YouCard nicht 
nur den Verwaltungsaufwand reduzieren, sondern auch die Hemmschwelle für die In-
anspruchnahme von Leistungen senken kann. Eine Prüfung der Übernahme dieses 
Systems wäre daher sinnvoll. Das gemeinsame Ziel muss sein, dass mehr berechtigte 
Familien in Köln die Unterstützung des BuT in Anspruch nehmen und somit gerechtere 
Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder aus einkommensschwachen und sozio-
strukturell benachteiligten Familien entstehen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Christian Joisten     gez. Ulrich Breite  
SPD-Fraktionsvorsitzender     FDP-Fraktionsgeschäftsführer 
 
 
                                                 
[2] 10500 Kinder profitieren in Hamm von der „Youcard“ - Nachhilfe und Klassenfahrten (wa.de)  & 
https://www.bundestag.de/resource/blob/964510 /3d2541ab3634aff710c7b9f8a4f8d05a/WD -6-016-
23-pdf.pdf

Beratungsverlauf (1)

06.06.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0794/2024
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
Datum
24.05.2024
Erstellt
24.05.2024 10:43