AN/0794/2024
Köln prüft die Einführung der YouCard – Mehr Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche in Köln
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YouCardHamm_Juni_2023
3208 Zeichen
1 Das Bildungs- und Teilhabepaket 06.06.2023 2 Leistungsarten: - - Mittagsverpflegung - - Eintägige Schul- und Kitaausflüge - - Soziale und Kulturelle Teilhabe - - Schulbedarf - - Mehrtägige Klassenfahrten - - Lernförderung - - Schülerbeförderung Das Bildungs- und Teilhabepaket Wer kann die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets erhalten? Bei Erhalt von folgenden Sozialleistungen: - Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) - Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung/Sozialhilfe) - Wohngeld - Kinderzuschlag - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Struktur der akkreditierten Leistungserbringer: 70 Schulen 10 Caterer 100 Kitas/Kindertagespflegestellen 250 Vereine/Anbieter für soziale und kulturelle Teilhabe 5 Wie beantrage ich die YouCardHamm? Bei Erhalt von SGBII Leistungen: Beantragung der Leistungen über den Globalantrag (beim KJC) Bei Beantragung der SGB II Leistungen wird automatisch für die Kinder eine YouCardHamm beantragt und ausgestellt. Die Verlängerung erfolgt automatisch bei Weiterbewilligung der Leistungen! Alle anderen Rechtskreise: Beantragung der Leistungen über einen Allgemeinantrag (beim Amt für Soziales, Wohnen und Pflege) 6 Aufbuchung folgender Leistungen bei Antragsbewilligung: 1. Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung (Pauschale) ➢ Abbuchung der tatsächlich in Anspruch genommenen Mittagsverpflegung über die YouCardHamm durch den Leistungserbringer (z.B. Caterer) 2. Eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten (Pauschale) ➢ Abbuchung der tatsächlichen Kosten über die YouCardHamm durch die Schule/Kita/Hort bzw. Träger 3. Soziale und kulturelle Teilhabe Bewilligung von 15 Euro für jeden Monat des Bewilligungszeitraums (bis Vollendung des 18. Lebensjahres) ➢ Abbuchung durch den zugelassenen Leistungserbringer über YouCardHamm (z.B. Sportverein, Pfadfinder…) Wie funktioniert die YouCardHamm? Ausnahme: Schulbedarf und Lernförderung Der Schulbedarf wird bei Schulkindern immer zum 01.02. und 01.08. automatisch bei vorliegender Bewilligung ausgezahlt (zurzeit 58€ bzw. 116€) Die Lernförderung muss über einen eigenen Antrag mit Bestätigung der Schule beantragt werden 8 YouCardHamm: Funktionen für Leistungserbringer • Durchführung von Transaktionen (virtuelle Abbuchungen) • Auswertung/Übersicht über getätigte Transaktionen und erhaltene Auszahlungen vorher: • einmalige Online-Registrierung im YouCardHamm-System • Akkreditierungverfahren /Abschluss einer schriftlichen Leistungsvereinbarung mit der Stadt Hamm YouCardHamm: Funktionen für Leistungsberechtigte • Information über Stand der Bebuchung und getätigte Abbuchungen • Möglichkeit der Suche von Angeboten auf der Internetseite der YouCardHamm • Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben: Direktzahlung an den einzelnen Leistungserbringer • einfache und transparente Bewilligungs- und Abrechnungslösung in Echtzeit • immer aktuellster Bewilligungsstand auf der YouCardHamm • keine Verzögerungen durch Wegezeiten • sehr hohe finanzielle Planungssicherheit für Leistungserbringer • Reduzierung des Arbeitsaufwandes für alle Beteiligten (Leistungsberechtigter, Leistungserbringer, Behörde) • Vermeidung der Stigmatisierung finanzschwacher Kinder Vorteile der YouCardHamm 9
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
V/50/502
Vorlagen-Nummer
AN/0794/2024
Stand: 13.03.2025
Sachstandsbericht
Köln prüft die Einführung der YouCard – Mehr Bildung und Teilhabe für Kinder und
Jugendliche in Köln
Beschluss:
1. Die Stadt Köln prüft in Kooperation mit dem Jobcenter die Möglichkeit der Einführung einer Y-
ouCard (in Form eines digitalen Systems) nach dem Vorbild der Stadt Hamm. Das Ergebnis
der Prüfung soll dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren bis spätestens Okto-
ber 2024 vorgelegt werden. Die Prüfung soll u.a. den möglichen Kosten- und Zeitaufwand er-
fassen, der verwaltungsseitig entstehen kann. Die Verwaltung soll Erkundigungen bei der
Stadt Hamm insbesondere zum Nutzen, zum Aufwand und zu Erleichterungen für die Berech-
tigten einholen.
2. Die Verwaltung wird gebeten, Synergieeffekte mit dem Köln-Pass und der Kindergrundsiche-
rung darzustellen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Unter Abwägung aller Vor- und Nachteile und dem zu erwartenden hohen Verwaltungsauf-
wand bei einer Umstellung des bisher bewährten und etablierten Verfahrens, welche auch
nicht zu einer messbaren Verbesserung der bisherigen Inanspruchnahme führen würde,
kommt das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren zu dem Ergebnis, dass die Einführung einer
Bildungskarte derzeitig nicht in Betracht kommt.
Die Verwaltung hat mit Mitteilung 3594/2024 am 23.01.2025 eine Stellungnahme abgegeben.
Nächste Schritte:
Wie in der Mitteilung 3594/2024 ausgeführt wird die Verwaltung im Rahmen des Projektes
„Weiterentwicklung des Köln-Passes“ langfristig mögliche Synergien zum Bildungs- und Teil-
habepaket beispielsweise zu einer Veränderung in Richtung „App oder Kartenlösung mit Wal-
let“ mitdenken und in die jährliche Berichterstattung zur Entwicklung des Köln-Pass aufneh-
men.
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Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
An den Vorsitzenden des Ausschusses
für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Herrn Daniel Bauer-Dahm
An Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.05.2024
AN/0794/2024
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 06.06.2024
Köln prüft die Einführung der YouCard – Mehr Bildung und Teilhabe für Kinder und
Jugendliche in Köln
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die SPD -Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Ausschusses am
06.06.2024 aufzunehmen:
Beschluss:
1. Die Stadt Köln prüft in Kooperation mit dem Jobcenter die Möglichkeit der Einführung einer
YouCard (in Form eines digitalen Systems) nach dem Vorbild der Stadt Hamm. Das Er-
gebnis der Prüfung soll dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren bis spä-
testens Oktober 2024 vorgelegt werden. Die Prüfung soll u.a. den möglichen Kosten- und
Zeitaufwand erfassen, der verwaltungsseitig entstehen kann. Die Verwaltung soll Erkundi-
gungen bei der Stadt Hamm insbesondere zum Nutzen, zum Aufwand und zu Erleichte-
rungen für die Berechtigten einholen.
2. Die Verwaltung wird gebeten, Synergieeffekte mit dem Köln-Pass und der Kindergrundsi-
cherung darzustellen.
Begründung:
Hamm gilt als eine sehr familienfreundliche Stadt mit Vorbildcharakter.[1] Bereits 2018
machte sich die Stadt einen Namen, als bekannt wurde, dass sie mit der Einführung
[1] Frau tv: Familienfreundliche Stadt: Hamm macht es vor (ardmediathek.de)
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der YouCard 2012 erreichte, dass ca. 90 Prozent der Berechtigten in Hamm BuT-Leis-
tungen in Anspruch nehmen.[2] Im interkommunalen Vergleich liegt Hamm damit deut-
lich über dem Durchschnitt. Die YouCardHamm ist eine Karte im Scheckkartenformat,
die Kinder und Jugendliche von der Stadt Hamm zusammen mit der Bewilligung von
Bildungspaketleistungen erhalten. Diese Karte ermöglicht eine einfache und prakti-
sche Abrechnungslösung, bei der bewilligte Leistungen aus dem Bildungspaket in An-
spruch genommen werden können, ohne dass ein Geldbetrag auf der Karte gespei-
chert ist. Die Stadt Hamm prüft zurzeit, auf die Karte zu verzichten und auf ein digitales
Modell, z. B. in Form eines QR-Codes, umzusteigen.
Zwar hat sich auch in Köln die Inanspruchnahme des Bildungs - und Teilhabepakets
(BuT) in den letzten Jahren positiv entwickelt, aber immer noch nehmen zu wenige
Familien die Leistungen des BuT wahr, die ihnen zustehen. Dies ist immer wieder
Thema im JHA und im Ausschuss für Soziales und Senior*innen. Die jetzigen Steige-
rungen waren für die Stadt zudem mit viel Aufwand verbunden, z. B. durch gezielte
Informationskampagnen und eine verbesserte Erreichbarkeit der Angebote. Es wurde
auch lobenswerterweise verstärkt darauf hingearbeitet, die Bürokratie und die Antrags-
verfahren zu vereinfachen. Dies alles führte zu einer Steigerung der Anzahl an Anträ-
gen und letztendlich zu einer höheren Inanspruchnahme der Leistungen, wie die Mit-
teilungen "Mittelbewirtschaftung im Bildungs - und Teilhabepaket (BuT)" der letzten
Jahre zeigen, aber zufriedenstellend ist die Entwicklung noch nicht.
Die Erfahrungen aus Hamm zeigen, dass die Integration des BuT in die YouCard nicht
nur den Verwaltungsaufwand reduzieren, sondern auch die Hemmschwelle für die In-
anspruchnahme von Leistungen senken kann. Eine Prüfung der Übernahme dieses
Systems wäre daher sinnvoll. Das gemeinsame Ziel muss sein, dass mehr berechtigte
Familien in Köln die Unterstützung des BuT in Anspruch nehmen und somit gerechtere
Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder aus einkommensschwachen und sozio-
strukturell benachteiligten Familien entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Christian Joisten gez. Ulrich Breite
SPD-Fraktionsvorsitzender FDP-Fraktionsgeschäftsführer
[2] 10500 Kinder profitieren in Hamm von der „Youcard“ - Nachhilfe und Klassenfahrten (wa.de) &
https://www.bundestag.de/resource/blob/964510 /3d2541ab3634aff710c7b9f8a4f8d05a/WD -6-016-
23-pdf.pdf
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0794/2024
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
- Datum
- 24.05.2024
- Erstellt
- 24.05.2024 10:43